Pressemitteilung – Prostituiertenschutzgesetz macht’s möglich:
Sexarbeiter/innen bei Anmeldung ohne Recht auf Rechtsbeistand – Stellungnahme von Bundesrechtsanwaltskammer erwartet!
Sexarbeiter(inne)n kann anwaltlicher Rechtsbeistand bei der Anmeldung ihrer Tätigkeit nach § 8 ProstSchG verweigert werden – so die Rechtsaufassung der Stadt Bonn als Rechtsaufsicht der zuständigen Anmeldebehörde sowie der Bezirksregierung Köln, die in einem Schreiben vom 24.04.2018 der Stadt Bonn in dieser Frage den Rücken stärkt.
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https://www.donacarmen.de/pressemitteil ... -moeglich/
Sexarbeiter/innen bei Anmeldung ohne Recht auf Rechtsbeistan
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- Admina
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Sexarbeiter/innen bei Anmeldung ohne Recht auf Rechtsbeistan
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Die geäußerte Rechtsmeinung der Bezirksregierung Köln ist vollkommen absurd. Der Gesetzeszweck ist, daran muss man die Behörden wohl immer wieder erinnern, der Schutz der Prostituierten, die der Gesetzgeber mit Recht als schutzwürdig ansieht. Es ist also schwer darzulegen, dass das Schutzrecht eines Rechtsbeistands ausgerechnet diesem Personenkreis beschnitten oder verweigert werden soll.
Rechtsbeistände sind außerdem keine "Dritten". Schon aus diesem Grund ist die Idee, der Gesetzgeber habe das Verwaltungsverfahrensgesetz für diesen Anwendungsbereich aussetzen wollen, zu verwerfen. Die Krone ist die implizite Aussage, Rechtsanwälte, also Organe der Rechtspflege, seien nicht vertrauenswürdig.
Der zitierte Rechtsanwalt Halaczinsky sollte also seinen Hintern hochkriegen und die angebrachten Rechtsmittel einlegen.
Rechtsbeistände sind außerdem keine "Dritten". Schon aus diesem Grund ist die Idee, der Gesetzgeber habe das Verwaltungsverfahrensgesetz für diesen Anwendungsbereich aussetzen wollen, zu verwerfen. Die Krone ist die implizite Aussage, Rechtsanwälte, also Organe der Rechtspflege, seien nicht vertrauenswürdig.
Der zitierte Rechtsanwalt Halaczinsky sollte also seinen Hintern hochkriegen und die angebrachten Rechtsmittel einlegen.
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- ModeratorIn
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Ja, dieser eines Rechtsstaates unwürdige Vorgang schreit nach einer Entscheidung im Eilrechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO.
Im übrigen wird er hoffentlich dazuführen, daß der Gesetzgeber hier "nachbessert" und sich das Bundesverfassungsgericht jetzt doch noch genauer mit der anhängigen Beschwerde befasst und vielleicht sogar einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzt. Gibt esden diesbezüglich Erkenntnisse zum Verfahrensstand.
Solidarische Grüße von
Kasharius grüßt
Im übrigen wird er hoffentlich dazuführen, daß der Gesetzgeber hier "nachbessert" und sich das Bundesverfassungsgericht jetzt doch noch genauer mit der anhängigen Beschwerde befasst und vielleicht sogar einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzt. Gibt esden diesbezüglich Erkenntnisse zum Verfahrensstand.
Solidarische Grüße von
Kasharius grüßt
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- PlatinStern
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Nach dem „Frankfurter Meeting Prostitution“ – Freitag, 1. Juni 2018 bei DonaCarmen wissen wir mehr.
Herr RA Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Verfasser der Beschwerde gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist als Referent geladen.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.ph ... 220#156220
Herr RA Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Verfasser der Beschwerde gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist als Referent geladen.
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