Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Begutachtung
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Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Begutachtung
Thema: Zur Vorbereitung eines Schattenberichts an die Vereinten Nationen möchte ich einen Thread zum Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) eröffnen, wo alle Betroffenen (SexarbeiterInnen, KundInnen aber auch BetreiberInnen oder nur menschenrechtlich Interessierte) ihre persönlichen Anliegen im Zusammenhang mit dem ProstSchG einbringen können. Was haltet ihr z.B. von der geplanten Registrierung (Anmeldepflicht: siehe die Umfrage)? Es gibt zu diesem Thema zwar bereits einen Thread (Link), doch dieser bestehende Thread zum ProstSchG dient mehr zur Sammlung von Medienberichten, während es hier um Meinungen und Anliegen gehen soll.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich beim Gesetzgebungsprozess zum Prostitutionsschutzgesetz (Link zum Thread: ProstSchG) nicht um unsere Meinung gekümmert, die Meinung der SexarbeiterInnen. Dies, obwohl wir Sexarbeiterinnen die eigentlichen Experten für diese Gesetzesmaterie wären. Es gibt jedoch eine Chance, dass sich die Bundesregierung auch mit unserer Meinung zum ProstSchG befassen wird müssen. Denn vom 13. Februar bis 3. März 2017 findet die 66. Sitzung des UNO Fachausschusses gegen Frauendiskriminierung statt. Der Fachausschuss besteht aus 23 international anerkannten Menschenrechtsexpertinnen, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens gegen Frauendiskriminierung (CEDAW) zu begutachten. Die deutsche Bundesregierung legt dazu einen Bericht zur Situation der Frauen in Deutschland vor und die Zivilgesellschaft übermittelt Schattenberichte. Auf der Grundlage dieser Berichte und der Diskussionen bei der Sitzung in Genf mit der Regierungsdelegation/Vertretern der Zivilgesellschaft erstellen die Expertinnen einen Abschlussbericht mit Empfehlungen für die Regierung.
Das Sexworker Forum hat somit die Möglichkeit, dem Fachausschuss mit einem Schattenbericht die Sicht der Sexarbeiterinnen zum ProstSchG darzustellen und es besteht eine gute Chance, dass unser Standpunkt auch von der Regierung gehört wird.
* Denn erstens ist CEDAW der einzige völkerrechtliche Vertrag, unter dem ausdrücklich die Menschenrechte der Sexarbeiterinnen geschützt sind. Dieses Thema (Artikel 6 von CEDAW) steht daher jedenfalls auf der Agenda der 66. Sitzung.
* Zweitens besteht die Chance, dass es nur wenige Schattenberichte gibt, womit einem Schattenbericht des Sexworker Forums automatisch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Denn die Sitzung im Jahr 2017 wird bereits jetzt bei einer Arbeitsgruppentagung vom 25.-29. Juli 2016 vorbereitet. Seitens der Zivilgesellschaft gibt es derzeit nur einen Bericht, der aber das Thema Sexarbeit nicht behandelt.
*Drittens stelle ich den Thread in den öffentlichen Bereich, weil dadurch vielleicht eine Chance besteht, dass auch Regierungsvertreter unsere Sorgen lesen (um sich 2017 nicht in Genf durch Ignoranz zu blamieren) und dadurch vielleicht diese Sorgen doch im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.
Da Deutschland international hohes Ansehen für die Einhaltung der Menschenrechte genießt, muss Kritik am ProstSchG sachlich besonders gut fundiert sein: Wir müssen dazu darlegen, welche konkreten negativen Auswirkungen das ProstSchG für uns haben wird; daher dieser Thread. Damit haben wir einen argumentativen Vorteil im Vergleich zur deutschen Regierung, die sich um unsere Sorgen nicht gekümmert hat.
Das Sexworker Forum hat bereits mehrfach Schattenberichte an die Vereinten Nationen übermittelt, die auch internationale Reaktionen bewirkt haben; z.B. an den Fachausschuss gegen Folter 2010 (der Fachausschuss war besorgt über die Zustände bei der Zwangsuntersuchung in Wien), an den Fachausschuss gegen Frauendiskriminierung 2013 (der Fachausschuss war ebenfalls über die anhaltenden Zustände bei der Zwangsuntersuchung in Wien besorgt und hat die Einhaltung der UNAIDS-Richtlinien empfohlen) oder den Menschenrechtsausschuss 2015 (Experten waren erstaunt über gesetzliche Regelungen in Österreich, wonach z.B. Sexarbeit ein Enterbungsgrund ist).
Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich beim Gesetzgebungsprozess zum Prostitutionsschutzgesetz (Link zum Thread: ProstSchG) nicht um unsere Meinung gekümmert, die Meinung der SexarbeiterInnen. Dies, obwohl wir Sexarbeiterinnen die eigentlichen Experten für diese Gesetzesmaterie wären. Es gibt jedoch eine Chance, dass sich die Bundesregierung auch mit unserer Meinung zum ProstSchG befassen wird müssen. Denn vom 13. Februar bis 3. März 2017 findet die 66. Sitzung des UNO Fachausschusses gegen Frauendiskriminierung statt. Der Fachausschuss besteht aus 23 international anerkannten Menschenrechtsexpertinnen, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens gegen Frauendiskriminierung (CEDAW) zu begutachten. Die deutsche Bundesregierung legt dazu einen Bericht zur Situation der Frauen in Deutschland vor und die Zivilgesellschaft übermittelt Schattenberichte. Auf der Grundlage dieser Berichte und der Diskussionen bei der Sitzung in Genf mit der Regierungsdelegation/Vertretern der Zivilgesellschaft erstellen die Expertinnen einen Abschlussbericht mit Empfehlungen für die Regierung.
Das Sexworker Forum hat somit die Möglichkeit, dem Fachausschuss mit einem Schattenbericht die Sicht der Sexarbeiterinnen zum ProstSchG darzustellen und es besteht eine gute Chance, dass unser Standpunkt auch von der Regierung gehört wird.
* Denn erstens ist CEDAW der einzige völkerrechtliche Vertrag, unter dem ausdrücklich die Menschenrechte der Sexarbeiterinnen geschützt sind. Dieses Thema (Artikel 6 von CEDAW) steht daher jedenfalls auf der Agenda der 66. Sitzung.
* Zweitens besteht die Chance, dass es nur wenige Schattenberichte gibt, womit einem Schattenbericht des Sexworker Forums automatisch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Denn die Sitzung im Jahr 2017 wird bereits jetzt bei einer Arbeitsgruppentagung vom 25.-29. Juli 2016 vorbereitet. Seitens der Zivilgesellschaft gibt es derzeit nur einen Bericht, der aber das Thema Sexarbeit nicht behandelt.
*Drittens stelle ich den Thread in den öffentlichen Bereich, weil dadurch vielleicht eine Chance besteht, dass auch Regierungsvertreter unsere Sorgen lesen (um sich 2017 nicht in Genf durch Ignoranz zu blamieren) und dadurch vielleicht diese Sorgen doch im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden.
Da Deutschland international hohes Ansehen für die Einhaltung der Menschenrechte genießt, muss Kritik am ProstSchG sachlich besonders gut fundiert sein: Wir müssen dazu darlegen, welche konkreten negativen Auswirkungen das ProstSchG für uns haben wird; daher dieser Thread. Damit haben wir einen argumentativen Vorteil im Vergleich zur deutschen Regierung, die sich um unsere Sorgen nicht gekümmert hat.
Das Sexworker Forum hat bereits mehrfach Schattenberichte an die Vereinten Nationen übermittelt, die auch internationale Reaktionen bewirkt haben; z.B. an den Fachausschuss gegen Folter 2010 (der Fachausschuss war besorgt über die Zustände bei der Zwangsuntersuchung in Wien), an den Fachausschuss gegen Frauendiskriminierung 2013 (der Fachausschuss war ebenfalls über die anhaltenden Zustände bei der Zwangsuntersuchung in Wien besorgt und hat die Einhaltung der UNAIDS-Richtlinien empfohlen) oder den Menschenrechtsausschuss 2015 (Experten waren erstaunt über gesetzliche Regelungen in Österreich, wonach z.B. Sexarbeit ein Enterbungsgrund ist).
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RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Begutachtu
Sehr gute Initiative
«Wir müssen dazu darlegen, welche
- konkreten negativen Auswirkungen
das ProstSchG für uns haben wird»
Sowohl also bereits vorhandene Erfahrungen mit den negativen Folgen vergleichbarer Regelungen
als auch begründete Annahmen zu erwarteten Schädigungen können dargelegt werden.
Ich notiere mir das als To Do!
«Wir müssen dazu darlegen, welche
- konkreten negativen Auswirkungen
das ProstSchG für uns haben wird»
Sowohl also bereits vorhandene Erfahrungen mit den negativen Folgen vergleichbarer Regelungen
als auch begründete Annahmen zu erwarteten Schädigungen können dargelegt werden.
Ich notiere mir das als To Do!
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RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Begutachtu
Gestern bei der Anhörung im Familien-Ausschuss wurde ein sehr gutes Argument gegen die Anmeldepflicht hervorgebracht.
Wenn jemand sich behördlich dokumentieren lässt, das er freiwillig sexuelle Dienstleistungen anbietet, und danach kommt die Person in die Situation, das sie entweder Opfer von sexueller Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel wird, so wäre es dann ein leichtes für den Strafverteidiger, auf Grund der vorherigen Einwilligung/Anmeldung jedes Strafverfahren gegen Zuhälter oder Menschenhändler in der Luft zu zerreißen.
Wenn jemand sich behördlich dokumentieren lässt, das er freiwillig sexuelle Dienstleistungen anbietet, und danach kommt die Person in die Situation, das sie entweder Opfer von sexueller Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel wird, so wäre es dann ein leichtes für den Strafverteidiger, auf Grund der vorherigen Einwilligung/Anmeldung jedes Strafverfahren gegen Zuhälter oder Menschenhändler in der Luft zu zerreißen.
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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Re: RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Beguta
Von Interesse könnte in diesem Zusammenhang auch sein, dass derzeit unter dem optionalen Protokoll zu CEDAW das Beschwerdeverfahren X gg Österreich (67/2013) läuft, wo es darum geht, dass Frauen im Unterschied zu Männern (Kunden von Sexarbeiterinnen) aufgrund der Registrierungspflicht in Österreich einem höheren Risiko der polizeilichen Ausforschung ihres Sexuallebens ausgesetzt sind (z.B. verdeckte Ermittlungen bei Prostitutionsverdacht), mit weitergehenden Menschenrechtsverletzungen (Verletzung der privaten Wohnung, des Datenschutzes usw.). Das Verfahren ist im Stadium der Prüfung der Zulässigkeit.Klaus Fricke hat geschrieben:Sowohl also bereits vorhandene Erfahrungen mit den negativen Folgen vergleichbarer Regelungen
Die Erfahrung in Österreich zeigt (siehe unseren Schattenbericht zu A an CEDAW), dass die Polizeibehörden bei registrierten Prostituierten schon im Vorfeld gar nicht davon ausgehen, dass sie Opfer von Ausbeutung sein könnten. Als Folge konnte eine Zuhälterbande jahrelang Frauen in Ungarn entführen, versklaven und in Wien zur Prostitution zwingen, ohne dass die Polizei eingeschritten wäre: Die Frauen haben sich ja "freiwillig" registriert.Melanie_NRW hat geschrieben:Wenn jemand sich behördlich dokumentieren lässt, das er freiwillig sexuelle Dienstleistungen anbietet, und danach kommt die Person in die Situation, das sie entweder Opfer von sexueller Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel wird
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@Lycisca
ich habe mich ja schon sehr deutlich zu der Haltung des CDU-Abgeordneten Marcus Weinberg geäussert. Die Überprüfung der Einsichtsfähigkeit gerade auch hinsichtlich der Anmeldeverweigerung gegenüber Menschen mit Behinderungen und deren infame Instrumentalisierung um Verschärfungen des ProstSchG durchzusetzen verstoßen gegen die EMRK und die UN-Behindertenrechtskonvention. Es wäre sehr schön, wenn dies Eingang in den Schattenbericht finden könnte.
Kasharius grüßt
ich habe mich ja schon sehr deutlich zu der Haltung des CDU-Abgeordneten Marcus Weinberg geäussert. Die Überprüfung der Einsichtsfähigkeit gerade auch hinsichtlich der Anmeldeverweigerung gegenüber Menschen mit Behinderungen und deren infame Instrumentalisierung um Verschärfungen des ProstSchG durchzusetzen verstoßen gegen die EMRK und die UN-Behindertenrechtskonvention. Es wäre sehr schön, wenn dies Eingang in den Schattenbericht finden könnte.
Kasharius grüßt
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Re: RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Beguta
Gina-Lisa Lohfink kann ein Lied davon singen wie aus einem Opfer eine Täterin gemacht wurde.Melanie_NRW hat geschrieben:Wenn jemand sich behördlich dokumentieren lässt, das er freiwillig sexuelle Dienstleistungen anbietet, und danach kommt die Person in die Situation, das sie entweder Opfer von sexueller Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel wird, so wäre es dann ein leichtes für den Strafverteidiger, auf Grund der vorherigen Einwilligung/Anmeldung jedes Strafverfahren gegen Zuhälter oder Menschenhändler in der Luft zu zerreißen.
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Re: RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Beguta
Es wäre sehr schön, wenn du zu diesem speziellen Thema deine Expertise einbringen könntest.Kasharius hat geschrieben: Menschen mit Behinderungen und deren infame Instrumentalisierung, um Verschärfungen des ProstSchG durchzusetzen ... Es wäre sehr schön, wenn dies Eingang in den Schattenbericht finden könnte.
In Österreich hat es einen ähnlichen Fall um eine nicht so prominente Frau gegeben: Sie lebte als Flüchtling in einem Lager und wurde von einem Security-Mitarbeiter dieses Lagers vergewaltigt. Beim Prozess verteidigte sich der Mann erfolgreich mit der nachweislich falschen Behauptung, dass die Frau als Prostituierte gearbeitet hätte, woraufhin die Staatsanwaltschaft gegen die Frau ermittelte. Die Ermittlungen wurden nur deshalb eingestellt, weil ein engagierter Journalist den Fall an die Öffentlichkeit brachte - der Journalist ist dafür schließlich strafrechtlich verurteilt worden. Dass dieses Vorkommnis in Österreich System hat, wurde anschließend von einer Dissertantin (Altinsik) an der Uni Innsbruck herausgearbeitet.ehemaliger_User hat geschrieben:Gina-Lisa Lohfink kann ein Lied davon singen wie aus einem Opfer eine Täterin gemacht wurde.
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Zur Umfrage (Stand 25 Antworten): Es gibt keinen signifikanten Unterschied zwischen SW und nicht-SW in der Ablehnung der Registrierungspflicht (Exakter Fisher Test bei 95% Signifikanz) und die Mehrzahl lehnt die Registrierung ab. Es wäre aber für eine ausgeglichene internationale Stellungnahme gut, wenn die (bisher 3) Befürworter der Registrierung ihre Gründe dafür erklären könnten.
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RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Begutachtu
Ich habe damals hier abgestimmt und zwar, dass ich Sexarbeiterin bin und gegen die Registrierung bin.
Ich vermute mal, dass die, die keine Sexarbeiterinnen sind, einfach nur Abolitionistinnen und Prostitutionsgegnerinnen sind und fuer die Registrierung gestimmt haben (es ist ja bekannt, dass Abolitionistinnen "sexworker.at" als Pflichtleselektuere betrachten). Feige finde ich, dass der- oder diejenige sich nicht traut, hier die Begruendung abzugeben.
Diese Leute und auch unserioese Beratungsstellen wie z.B. "Sisters e.V." haben in Zeitungen wie z.B. in der Sueddeutschen Zeitung oder per oeffentlichen Veranstaltungen (natuerlich ohne reale SW) ganze Arbeit geleistet, um GEGEN Prostitution Stimmung zu machen. Das nicht nur einmal, sondern sie haben's immer wieder wiederholt, bis es irgendwann "bei einem 'normalen Buerger' im Gehirn festsitzt. Das ist perfide Psychologie.
Nur: warum entspricht Vieles der Wahrheit nicht und die Prostitution laeuft ueberwiegend geraeuschlos und unsichtbar ab.
Kein Wunder, dass sich Fernsehsendungen mit Klischees bedienen.
Nun sind die Abolitionistinnen fuers Erste "erst mal ruhig", als das ProstG im Bundestag verabschiedet wurde, weil sie sich irgendwie in ihrer diffamierenden Oeffentlicharbeit bestaetigt fuehlen.
Sie werden sich in ihrer Anonymitaet sicher fuehlen und hier sicher keine Begruendung FUER die Registrierung abgeben. Fadenscheiniger Grund: Menschenhandel. Ich will ja nicht bestreiten, dass es das gibt. Nur: wieviele wurden angeklagt und verurteilt? Sehr wenige, wenn man bedenkt, wieviele SW es in der Gesamtzahl gibt. Das Gros der SW arbeitet (meist "unsichtbar") auf eigene Rechnung, leicht erkennbar ueber die Internetwerbeanzeigen. Man stelle sichtbare wie z.B. auf dem Strassenstrich, in Bordellen, Laufhaeusern und unsichtbarere, diskretere Sexarbeit wie zB. Escorts, Dominas, Alleinarbeitende, kleine Whgs. mit 2 oder 3 SW, Haus und Hotel gegenueber.
Mir persoenlich liegt aber ein Artikel von einer Autorin sehr am Herzen, was ich bereits schon mal im Thread "ProstG" #1600 geschrieben habe und ich es hier noch einmal wiederhole ... zum Nachdenken.
[........
........]
Besonders problematisch ist die Einfuehrung einer Registrierungspflicht fuer Sexarbeiter*innen, die dem Ziel dienen soll, von Menschenhandel Betroffene ausfindig zu machen. [....]
"Die Forschung ueber Menschenhandel und erzwungener Prostitution zeigt immer wieder, dass Zwang nicht in kurzer Zeit - in 15, 30 oder 45 Minuten - und in einer de facto Zwangssituation zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Gefahr, dass bei der Anmeldung Betroffene von Zwang mit dem staatlichen Stempel der 'Freiwilligkeit' versehen werden, ist real. Diese Personen werden es ungemein schwerer haben, Ausbeutungsverhaeltnisse bei der Polizei und vor Gericht geltend zu machen. Doch das will die Grosse Koalition nicht hoeren, obwohl Sexarbeiter*innen, Beratungsstellen und Organisationen, wie der Deutsche Juristinnenbund, darauf hinweisen.
Doch daa groesste Problem stellt der Prostituiertenausweis an sich dar. Er liefert "Sexarbeiter*innen der lebenslangen Gefahr einer Erpressung aus: Wer ein Foto davon macht, kann mit einem Outing bei Familie, aktuellen oder zukuenftigen Arbeitgeber*innen und der allgemeinen Oeffentlichkeit drohen. Weil Sexarbeit immer noch so stigmatisiert ist, koennen Sexarbeiter*innen damit de facto am Berufswechsel gehindert werden, zur Sexarbeit gezwungen werden und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu fuegen.
Mit der Verbreitung von Gesichtserkennungssoftware kann so ein Bild ein ganzes Leben zerstoeren - und zwar auch erst in zehn, zwanzig Jahren. Wer heute als Student*in mit Sexarbeit das Studium oder als alleinerziehende Mutter das Ueberleben der Kinder finanziert, koennte spaeter, in einem anderen Berufsleben, damit erpresst werden. Gerade fuer Migrant*innen ist das eine Gefahr, denn in ihren Herkunftslaendern ist Sexarbeit meist noch verpoenter als in Deutschland. Sexarbeiter*innen riskieren den Verstoss aus der Familie und damit die soziale Isolation. Selbst die Kinder der Prostituierten koennten leiden.
Datenschutzgesetze moegen in Deutschland die Veroeffentlichung im Internet eines Hurenausweises kriminalisieren und damit vielleicht auch verhindern. Aber das Internet ist global und ein geleakter Hurenausweis ist ein geleakter Hurenausweis ist ein geleakter Hurenausweis.
https://missy-magazine.de/2016/07/08/bu ... utzgesetz/
Ich vermute mal, dass die, die keine Sexarbeiterinnen sind, einfach nur Abolitionistinnen und Prostitutionsgegnerinnen sind und fuer die Registrierung gestimmt haben (es ist ja bekannt, dass Abolitionistinnen "sexworker.at" als Pflichtleselektuere betrachten). Feige finde ich, dass der- oder diejenige sich nicht traut, hier die Begruendung abzugeben.
Diese Leute und auch unserioese Beratungsstellen wie z.B. "Sisters e.V." haben in Zeitungen wie z.B. in der Sueddeutschen Zeitung oder per oeffentlichen Veranstaltungen (natuerlich ohne reale SW) ganze Arbeit geleistet, um GEGEN Prostitution Stimmung zu machen. Das nicht nur einmal, sondern sie haben's immer wieder wiederholt, bis es irgendwann "bei einem 'normalen Buerger' im Gehirn festsitzt. Das ist perfide Psychologie.
Nur: warum entspricht Vieles der Wahrheit nicht und die Prostitution laeuft ueberwiegend geraeuschlos und unsichtbar ab.
Kein Wunder, dass sich Fernsehsendungen mit Klischees bedienen.
Nun sind die Abolitionistinnen fuers Erste "erst mal ruhig", als das ProstG im Bundestag verabschiedet wurde, weil sie sich irgendwie in ihrer diffamierenden Oeffentlicharbeit bestaetigt fuehlen.
Sie werden sich in ihrer Anonymitaet sicher fuehlen und hier sicher keine Begruendung FUER die Registrierung abgeben. Fadenscheiniger Grund: Menschenhandel. Ich will ja nicht bestreiten, dass es das gibt. Nur: wieviele wurden angeklagt und verurteilt? Sehr wenige, wenn man bedenkt, wieviele SW es in der Gesamtzahl gibt. Das Gros der SW arbeitet (meist "unsichtbar") auf eigene Rechnung, leicht erkennbar ueber die Internetwerbeanzeigen. Man stelle sichtbare wie z.B. auf dem Strassenstrich, in Bordellen, Laufhaeusern und unsichtbarere, diskretere Sexarbeit wie zB. Escorts, Dominas, Alleinarbeitende, kleine Whgs. mit 2 oder 3 SW, Haus und Hotel gegenueber.
Mir persoenlich liegt aber ein Artikel von einer Autorin sehr am Herzen, was ich bereits schon mal im Thread "ProstG" #1600 geschrieben habe und ich es hier noch einmal wiederhole ... zum Nachdenken.
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Besonders problematisch ist die Einfuehrung einer Registrierungspflicht fuer Sexarbeiter*innen, die dem Ziel dienen soll, von Menschenhandel Betroffene ausfindig zu machen. [....]
"Die Forschung ueber Menschenhandel und erzwungener Prostitution zeigt immer wieder, dass Zwang nicht in kurzer Zeit - in 15, 30 oder 45 Minuten - und in einer de facto Zwangssituation zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Gefahr, dass bei der Anmeldung Betroffene von Zwang mit dem staatlichen Stempel der 'Freiwilligkeit' versehen werden, ist real. Diese Personen werden es ungemein schwerer haben, Ausbeutungsverhaeltnisse bei der Polizei und vor Gericht geltend zu machen. Doch das will die Grosse Koalition nicht hoeren, obwohl Sexarbeiter*innen, Beratungsstellen und Organisationen, wie der Deutsche Juristinnenbund, darauf hinweisen.
Doch daa groesste Problem stellt der Prostituiertenausweis an sich dar. Er liefert "Sexarbeiter*innen der lebenslangen Gefahr einer Erpressung aus: Wer ein Foto davon macht, kann mit einem Outing bei Familie, aktuellen oder zukuenftigen Arbeitgeber*innen und der allgemeinen Oeffentlichkeit drohen. Weil Sexarbeit immer noch so stigmatisiert ist, koennen Sexarbeiter*innen damit de facto am Berufswechsel gehindert werden, zur Sexarbeit gezwungen werden und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu fuegen.
Mit der Verbreitung von Gesichtserkennungssoftware kann so ein Bild ein ganzes Leben zerstoeren - und zwar auch erst in zehn, zwanzig Jahren. Wer heute als Student*in mit Sexarbeit das Studium oder als alleinerziehende Mutter das Ueberleben der Kinder finanziert, koennte spaeter, in einem anderen Berufsleben, damit erpresst werden. Gerade fuer Migrant*innen ist das eine Gefahr, denn in ihren Herkunftslaendern ist Sexarbeit meist noch verpoenter als in Deutschland. Sexarbeiter*innen riskieren den Verstoss aus der Familie und damit die soziale Isolation. Selbst die Kinder der Prostituierten koennten leiden.
Datenschutzgesetze moegen in Deutschland die Veroeffentlichung im Internet eines Hurenausweises kriminalisieren und damit vielleicht auch verhindern. Aber das Internet ist global und ein geleakter Hurenausweis ist ein geleakter Hurenausweis ist ein geleakter Hurenausweis.
https://missy-magazine.de/2016/07/08/bu ... utzgesetz/
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Re: RE: Prostitutionsschutzgesetz (D): Internationale Beguta
Hier kommt noch das Problem hinzu, dass die öffentliche Verwaltung unter dem Titel Informationsfreiheit (freier Journalismus, Meinungsfreiheit) immer transparenter wird (Extremfall: Einsicht in alle Steuererklärungen) und vielleicht unter diesem Titel in Zukunft jedermann einen Rechtsanspruch bekommt, die Hurenausweise einzusehen.Hamster hat geschrieben:Datenschutzgesetze moegen in Deutschland die Veroeffentlichung im Internet eines Hurenausweises kriminalisieren und damit vielleicht auch verhindern. Aber das Internet ist global und ein geleakter Hurenausweis ist ein geleakter Hurenausweis ist ein geleakter Hurenausweis.