Neue Pflichten im Prostitutionsgewerbe
Der von der CDU/CSU/SPD Bundesregierung am 23. März 2016 vorgelegte
Gesetzentwurf für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ überschüttet Sexarbeiter/innen als
auch Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben mit einer Vielzahl von Pflichten:
Beabsichtigt sind 36 neu eingeführte Pflichten für Sexarbeiter/innen sowie
41 Pflichten für Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben (das sind alle
Prostitutionsstätten ab 2 Sexarbeiter/innen!)
Welchen Sinn haben diese vielen Pflichten? Sie dienen in erster Linie der Schaffung
von Kontrollanlässen und ebenso vieler Möglichkeiten der Sanktionierung.
Die perverse Logik des Prostituiertenschutzgesetzes lautet: „Mehr Kontrolle =
mehr Schutz = mehr Rechte für Prostituierte“. Sexarbeiter/innen gelten als unfähig,
ihre Rechte selbst wahrzunehmen und zu behaupten. Dazu benötigen sie (polizeilich
gewährten) Schutz. Schutz wiederum bedeutet möglichst engmaschige Kontrolle
durch Behörden und Polizei. Das wiederum setzt einen Katalog von Pflichten voraus,
deren Einhaltung bzw. Übertretung man im Rahmen von immer mehr Kontrollen
überprüft. Einer Vielzahl von Pflichten entspricht also ein ebenso maßloses
Reglement der Überwachung.
Für Sexarbeiter/innen wie für Betreiber/innen von Prostitutionsgewerben sind die
vielen geplanten Pflichten ein Mittel alltäglicher Schikane. Sie dienen darüber hinaus
der Stigmatisierung des Prostitutionsgewerbes als ein besonders ‚gefahrenträchtiges‘
Betätigungsfeld.
Das Übermaß an Pflichten soll abschrecken. Sie dienen der Abschreckung von
Sexarbeiter/innen, da sie Teil einer Strategie des Zwangsoutings sind.
Sie sollen aber auch Betreiber/innen abschrecken: Man will ihnen vor Augen führen,
dass ökonomische Investitionen im Wirtschaftsbereich Prostitution sich als unrentabel,
zumindest aber als unsicher erweisen können. Das ist das politische Kalkül.
Betreiber/innen von Prostitutionsstätten sollen dazu veranlassen werden, ihr Kapital
aus dieser Branche abzuziehen. Denn schließlich soll Deutschland nicht länger das
„Bordell Europas“ sein – wie es die abolitionistische Propaganda als Gefahr an die
Wand malt.
All das verdeutlicht: Es geht mit dem so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“ nicht
um den Schutz von Sexarbeiter/innen, sondern um die gezielte Vernichtung von
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Prostitution. Es geht um eine maximale
Eindämmung von Prostitution.
Die Schaffung eines Übermaßes an Pflichten ist nicht das einzige, aber es ist ein
entscheidendes Mittel zur Erreichung dieses Ziels.
Weder das Ziel ist legitim, noch das Mittel.
Das „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!
HIER WEITER LESEN:
Tabellarische Aufstellung der Pflichten:
http://www.donacarmen.de/plattform-13-j ... utzgesetz/
Pflichten von Sexarbeiter/innen und Bordellbetreiber/innen
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- Admina
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Pflichten von Sexarbeiter/innen und Bordellbetreiber/innen
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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