Das BKA speichert diskriminierende Begriffe über Millionen

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Arum
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Das BKA speichert diskriminierende Begriffe über Millionen

Beitrag von Arum »

BKA führt eine Million Bürger als Drogenkonsumenten

Das BKA speichert diskriminierende Begriffe über Millionen Menschen, selbst wenn sie ohne Vorstrafe sind. So werden etwa Tausende "linksmotivierte Straftäter" geführt. von Christian Fuchs

Das Bundeskriminalamt (BKA) sammelt "personengebundene Hinweise" (PHW) über Bürger in seinen Datenbanken, selbst wenn keine Vorstrafen vorliegen. Das geht aus Unterlagen des Bundesinnenministeriums hervor, die ZEIT ONLINE vorliegen. Demnach stuft das BKA zum Beispiel 1.069.427 Menschen als "BTM-Konsumenten" ein, also als Verbraucher von Betäubungsmitteln.

Andere der 18 Kategorien sind "Prostitution", "Landstreicher", "Rocker", "Ausbrecher" sowie "Sexualtäter".
Außerdem werden die Hinweise "Ansteckungsgefahr", "Bewaffnet" und "Explosivstoffgefahr" genannt.


Um als Bürger in diese Kategorisierung zu fallen, muss man nicht vorbestraft sein. Die Hinweise werden auch gespeichert, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Allein ein begründeter Anfangsverdacht genügt für die Einstufung als Drogenkonsument oder Prostituierte. Aus taktischen Gründen werden die Betroffenen nicht darüber informiert, unter welchen Hinweisen sie in der Datei geführt werden.

Tausende Linke, aber nur zehn rechte Straftäter

Auch politische Merkmale werden in den Polizei-Datenbanken gespeichert. Das BKA führt 3.490 Bürger als "Straftäter – linksmotiviert", jedoch nur zehn als "Straftäter – rechtsmotiviert". Sie gelten laut BKA-Datenbank als Straftäter, auch wenn sie solch einer Straftat nur angeschuldigt oder angeklagt waren.

Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) verwies im August darauf, die Kategorie "Täter" diene allein zur Unterscheidung vom Begriff "Betroffener". Die Speicherung der Zusatzinformationen über Personen sei für den "Schutz dieser Person oder zur Eigensicherung von Beamten erforderlich", teilte das Bundesinnenministerium mit.

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linken kritisiert die Speicherung dieser Daten, weil sie Bürger stigmatisiere. "Ich bezweifle, dass sie lediglich der 'Eigensicherung' von Polizisten dient und befürchte, dass sie auch als Anregung für weitere Polizeimaßnahmen, wie Schikanen bei Polizeikontrollen, dient", sagte Hunko ZEIT ONLINE. Der Abgeordnete zeigte sich bestürzt darüber, dass das BKA 3.500 Menschen als linke Straftäter einstuft, aber nur zehn als rechte. Dies zeige, wie bei deutschen Sicherheitsbehörden immer noch gedacht werde. "Eine solche Kriminalisierung von linkem Aktivismus durch Polizei und Geheimdienste hat einen Nationalsozialistischen Untergrund begünstigt und vielleicht überhaupt erst ermöglicht", sagte er.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... traftaeter

Auffälligerweise, wenn auch nicht unerwartet, wird hier kein Bezug genommen auf die sich möglicherweise anbahnende Zwangsregistrierung von Prostituierten. Hat aber Einiges mit einander zu tun, würde ich meinen...
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

Klaus Fricke
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RE: Das BKA speichert diskriminierende Begriffe über Million

Beitrag von Klaus Fricke »

Zum Thema empfehle ich zwei Sendungen des DLF. Die Links zu den Manuskripten


http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1684037/
Rassismus existiert "in der Mitte der Gesellschaft"

Menschenrechtlerin über die richtige Wortwahl bei Nazi-Verbrechen
Petra Follmar-Otto im Gespräch mit Dieter Kassel

Zitat:
"Also ganz zentral ist bei Rassismus ja, dass Menschen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden, die zum Teil an äußere Merkmale wie Hautfarbe oder an Religionszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu wahrgenommenen Kulturen angeknüpft werden, und dass die Menschen dann als Gruppe mit quasi unentrinnbaren Eigenschaften, abwertenden Eigenschaften versehen werden, und dass diese Zuschreibung passiert in einem Machtverhältnis, dass es nämlich eine Zuschreibung ist, die erfolgt von einer Gruppe, die eine gesellschaftliche Dominanzposition hat, und die quasi auch einen sozialen Diskurs formen kann, der all diese Bilder und Stereotypten dann wieder wiederholt."

Polizei, Behörden der Innern Sicherheit sind Inhaber gesellschaftlicher Dominanzposition. Sie sind Träger des Rechtes auf Gewaltausübung. Duch ihre Zuschreibungen werden Gruppen definiert und aus der Mitte der Gesellschaft mit abwertenden Eigenschaften versehen (Drogen, Prostitution etc). Das hat vielfältige Wahrnehmungs- und handlungsleitende Folgen. Dazu:


http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hint ... k/2068280/
Dunkelhäutig, männlich, verdächtig
Das Problem ethnischer Diskriminierung bei der Polizeiarbeit

U.a. am Beispiel des Falles Emmanuel G., der wegen seiner Hautfarbe Ziel rassistisch motivierter Polizeikontrollen wurde, wie das Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgericht urteilte, behandelt der Artikel strukturellen Rassismus in deutsche Sicherheitsbehörden.

Mit Bezug auf Verharmlosung von strukturellem Rassismus durch den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, stellt Rafael Behr von der Hochschule der Polizei in Hamburg fest:
Zitat: .
"Wenn Funktionäre so etwas in die Polizei hineintransportieren, signalisieren sie den Polizisten nämlich auch: Wir sind uns keiner Schuld bewusst, und wir müssen darüber überhaupt nicht nachdenken. Und ich finde, es ist hohe Zeit, über Selektionskriterien von Polizisten nachzudenken. Also Ethnie ist nie insgesamt kriminell oder abweichend. Wenn ich, wie es in Wien vorgekommen ist, ein ganzes Stadtviertel durchsuche, weil mehrere moldawische Männer im Verdacht standen, eine Diebesbande zu sein, und ich kontrolliere alle Moldawier, dann setze ich eine ganze Ethnie, eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Verdacht. Und Ethnie kann nie dazu taugen, einen Verdacht zu begründen. Wenn nicht noch andere Dinge hinzukommen." (S. 4) (Hrvrhbg. K.F.)

Weil, wenn es wie in .... vorgekommen ist, dass mehrere Menschen sexuell ausgebeutet wurden und daraufhin alle Sexarbeitsorte in ... einer Razzia unterworfen werden, dann setze ich den ganzen Wirtschaftszweig unter Verdacht.
So wird das Stigma konstruiert.

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nina777
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Beitrag von nina777 »

26.9.2014'

BKA löscht Kategorien "Prostitution", "Landstreicher" und "Fixer" aus Datenbanken, "Ansteckungsgefahr" und "Drogenkonsum" wird weiter gespeichert

Letzte Woche hatten wir hier zu Zahlen "Personenbezogener Hinweise" (PHW) bei der Berliner Landespolizei berichtet, diese Woche zu jenen des Bundeskriminalamtes. Hintergrund waren parlamentarische Anfragen im Abgeordnetenhaus Berlin und in Bundestag. Heraus kam etwa, dass beim Bundeskriminalamt (BKA) rund 1,5 Millionen Personen mit Zuordnungen wie "Land/ Stadtstreicher" und "Fixer" versehen sind. Weitere Kategorien lauten "geisteskrank" oder "Ansteckungsgefahr". Die Zuordnungen seien notwendig, um Polizeikräfte im Einsatz zu schützen. Werden die Personalien der betreffenden Personen kontrolliert, erscheint eine Warnmeldung.

Angeblich wegen eines "Büroversehens" hatte das Bundesinnenministerium zunächst einige falsche Zahlen zu den "Personenbezogenen Hinweisen" versandt. Sowohl in der alten wie auch der neuen Version sind jedoch weiterhin 245.000 Personen als "gewalttätig" markiert, über eine Million Betroffene gelten als KonsumentInnen von Drogen.

Die Meldungen schafften es bis in die Tagespresse, das BKA geriet unter Druck. Noch bevor der fragende Abgeordnete entsprechend informiert wurde, hatte das Bundesinnenministerium gestern eine Mitteilung an die Presse versandt und die Löschung einiger Kategorien versprochen.

Demnach gelten die PHW "Prostitution", "Landstreicher" und "Fixer" mittlerweile als “Altbestände” und würden entfernt. Dadurch können auch Landesbehörden nicht mehr darauf zugreifen. Angeblich unterlägen die PHW einer ständigen Bewertung durch "Fachgremien der Polizei" und würden wenn erforderlich stets "modifiziert". Fraglich ist aber, wieso den "Fachgremien" nicht aufgefallen war, dass Begriffe wie "Landstreicher" dem NS-Jargon entstammen und auch SexarbeiterInnen der Polizei bei Kontrollen nicht gefährlich werden.

Das Land Berlin hat - soweit uns bekannt - noch nicht reagiert. Gut möglich, dass die beanstandeten Kategorien dort weiter geführt werden, diese dann aber nicht mehr bundesweit in den Informationsverbund INPOL eingestellt werden. Auch beim BKA möchte man übrigens auf Kategorien wie "Ansteckungsgefahr" nicht verzichten. Auf welche Weise die fast 18.000 dort gespeicherten Personen zuvor auffällig wurden, ist unklar. Möglich, dass entsprechende Meldungen von Gesundheitsämtern kommen.

Hier der Wortlaut der Mitteilung, die vom BKA gestern an die Presse verschickt wurde:

"Personenbezogene Hinweise" dienen dem Schutz der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten. Hierzu zählen zum Beispiel die Bezeichnungen "bewaffnet", "BTM-Konsument", "Ansteckungsgefahr", "Freitodgefahr" oder "Gewalttätig".

Insgesamt sind 13 derartige "Personengebundene Hinweise" vorgesehen. Der PHW "Freitodgefahr" beispielsweise kann Leben retten, wenn Polizeibedienstete aufgrund einer derartigen Information nach Beendigung polizeilicher Maßnahmen Vorkehrungen zum Schutz der Personen treffen können. Die "PHW" werden als ergänzende Informationen bei der jeweiligen Lage- und Gefahrenbeurteilung benötigt.

Die Eintragungen zu den "Personenbezogenen Hinweisen" erfolgen bundesweit durch diejenigen Polizeidienststellen, bei denen die Ursprungsinformationen dazu vorliegen. Ihre Erfassung geht auf gemeinsame Beschlüsse der polizeilichen Bund-Länder-Gremien zurück und wurde unter Beteiligung der Innenministerien entschieden.

Durch eine bundesweit abgestimmte Regelung wird eine möglichst bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Vergabe des "Personenbezogenen Hinweises" gewährleistet. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass immer eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Erfassung zu erfolgen hat. So darf beispielsweise der PHW "Betäubungsmittelkonsument" nur vergeben werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person Betäubungsmittel oder entsprechende Ersatzstoffe konsumiert, die eine erhebliche Gesundheitsgefahr für ihn selbst oder für andere, etwa Polizeibedienstete (z. B. durch die für den Konsum genutzten Geräte oder unvorhersehbare Verhaltensweisen der Person) resultieren können.

Die "Personenbezogenen Hinweise" wie "Prostitution" "Landstreicher" oder "Fixer" sind nicht mehr als "PHW" vorgesehen und werden insofern auch nicht mehr erfasst. Noch im INPOL enthaltene derartige Hinweise sind sogenannte "Altbestände", das BKA wird deren Löschung veranlassen. Die "Personenbezogenen Hinweise" unterliegen einer ständigen Bewertung durch Fachgremien der Polizei und werden – dort wo erforderlich - modifiziert.

https://netzpolitik.org/2014/bka-loesch ... speichert/
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nina777
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Beitrag von nina777 »

16.10.2014

"Personengebundene Hinweise" in Polizeidatenbanken: BKA im "Konflikt zwischen Löschungsverpflichtung und Datensicherungsgebot"

Auf Antrag der Berliner Oppositionsfraktionen wurde am Montag im Abgeordnetenhaus über zweifelhafte Kategorien von "personengebundenen Hinweise" (PHW) beraten. Es geht um Hinweise in Polizeidatenbanken, die Kategorien wie "Prostitution", "geisteskrank", "Ansteckungsgefahr" oder "Straftäter links" enthalten. Sie werden in den einzelnen Bundesländern erhoben und gespeichert und teilweise in das bundesweite Verbundsystem INPOL eingestellt, an dem auch das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt ist.
Dabei sind die Datenfelder nicht bundesweit einheitlich: Während beispielsweise beim BKA Daten über "Fixer" und "Landstreicher" gesammelt werden, erhebt Berlin auch Personen mit "Aufenthaltsverbot", "Serienbrandstifter" und "Stalker". Definitionen sind in einem "PHW-Leitfaden" niedergelegt, der jedoch als "geheim" eingestuft ist.

Piraten, Grüne und Linke hatten einen Antrag auf Löschung der Kategorien "geisteskrank" und "Ansteckungsgefahr" eingebracht. Leider erfolglos, der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) hält die weitere Sammlung für unbedingt erforderlich. Die Datensätze würden ausschließlich für die Eigensicherung der Polizeikräfte gespeichert, wenn die Betroffenen in eine Polizeikontrolle geraten. Es sei nicht daran gedacht, alle verschlagworteten Personen nach Kategorien anzeigen zu lassen. Henkel will sich aber bei der Innenministerkonferenz der Länder dafür einsetzen, für die Kategorie "geisteskrank" einen "freundlicheren Begriff" zu finden. Zu Recht wurde dies von der Opposition als "Kosmetik" kritisiert.

Auf welche Weise werden die PHW überhaupt erhoben?

Eine neue Antwort auf eine weitere Anfrage erhellt jetzt, auf welche Weise Menschen überhaupt entsprechend etikettiert werden. Die Vergabe eines PHW ist "jeweils das Ergebnis einer Einzelfallprüfung", heißt es beim BKA. Wie das bei über einer Million Personen, die als "BTM-Konsument" gelabelt werden vonstatten geht, erklärt das BKA so:

Der PHW "Betäubungsmittelkonsument" darf nur vergeben werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betroffene missbräuchlich Stoffe gemäß den gültigen Anlagen des Betäubungsmittelgesetz oder Ausweichmittel bzw. Ersatzstoffe konsumiert und daraus nicht unerhebliche Gesundheitsgefahren für ihn selbst oder Gefahren für Polizeibedienstete resultieren können. Diese Gefahren können z. B. aus durch die für den Konsum genutzten Geräten oder durch unvorhersehbare Verhaltensweisen der Betroffenen bestehen.

Allerdings wird nichts darüber gesagt, woher die "Anhaltspunkte" stammen. Bei den 17.785 als "ansteckend" markierten Personen werden diese von Behörden oder medizinischem Personal geliefert:

Der PHW "Ansteckungsgefahr" darf nur vergeben werden, wenn Hinweise von einem Arzt oder einer anderen öffentlichen Stelle auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes oder einer entsprechenden ärztlichen Unterlage (Gesundheitsamt, Verwaltungsbehörde, Justizvollzugsanstalt, u. ä.) oder dem Betroffenen selbst vorliegen. Es erfolgt keine automatisierte Übermittlung durch andere öffentliche Stellen an die Polizei.

BKA löscht, führt aber Backups

Beim BKA war man etwas überrascht als parlamentarische Anfragen zu den PHW eintrudelten. Erst auf Nachfrage fiel dem Amt auf, dass es sich bei "Fixer", "Prostitution" und "Landstreicher" um problematische Datenfelder handelt. Das BKA kündigte an, einige der Kategorien löschen zu wollen. Es handele sich um "Altbestände".

Alle "Datenbesitzer" seien zur Löschung aller im bundesweiten Verbundsystem gesammelten Daten aufgefordert worden. Denn das BKA ist dann nicht zur eigenen Entfernung berechtigt, wenn ein Landeskriminalamt die Daten eingestellt hat. Die Löschung habe bis zum 10. Oktober erfolgen sollen. Erst danach seien "zentrale Löschungen durch das BKA vorgesehen" gewesen. Ob jedoch einzelne Kategorien weiterhin in den Ländersystemen geführt werden, weiß das Bundesinnenministerium nicht.

Allerdings sind die Informationen auch beim BKA noch für eine Weile als Backup verfügbar. Zu "Sicherungszwecken" werden Daten nach der Löschung trotzdem als "Sicherungsversionen mit zu löschenden Daten" aufgehoben. Die Höchstspeicherfrist wird mit 63 Tagen angegeben, dann werden die Backups gelöscht. In dieser Zeit seien sie nur zu sehr begrenzten Zwecken nutzbar. Auf diese Weise sei der "Konflikt zwischen Löschungsverpflichtung und Datensicherungsgebot" ausbalanciert.

https://netzpolitik.org/2014/personenge ... ungsgebot/
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Beitrag von nina777 »

16.1.2015

Neues zu "personengebundenen Hinweisen": Schleswig-Holstein und Thüringen machen seltsame Angaben

Mindestens 1,5 Millionen Menschen sind in bundesweit vernetzten deutschen Polizeidatenbanken mit bestimmten Merkmalen versehen. Die Kategorien dieser "personengebundenen Hinweise" (PHW) sind bundeseinheitlich und werden beim Bundeskriminalamt (BKA) in die Verbunddatei INPOL eingestellt. Hierzu gehören die PHW "Ansteckungsgefahr", "Ausbrecher", "bewaffnet", "Betäubungsmittelkonsument" "Explosivstoffgefahr", "Freitodgefahr", "geisteskrank", "gewalttätig", "Rocker", "Sexualstraftäter", "Straftäter linksmotiviert", "Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität "und "Straftäter rechtsmotiviert". Einer Person können mehrere PHW zugeordnet sein.

Einige Bundesländer verwenden darüber hinaus weitere Kategorien. Obwohl z.B. das Berliner Abgeordnetenhaus schon 1988 einen gegenteiligen Beschluss fasste, führte die Senatsinnenverwaltung die Speicherung der internen Merkmale "Ansteckungsgefahr" und "geisteskrank" wieder ein. Die Abgeordneten wurden nicht gefragt. Als Grundlage diente ein nicht öffentlicher und nicht bindender Beschluss eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz vom Oktober 2011.

Schleswig-Holstein verschläft Debatte

Baden-Württemberg teilte mit, dass auch Angaben über vermeintliche "Land- oder Stadtstreicher" und "Konsumenten harter Drogen" sowie "Fluchtgefahr" und “wechselt häufig Aufenthaltsort” erhoben würden. Letztere Kategorie scheint eine Neufassung der früher existierenden Datensammlung "Zigeuner" zu sein.

Die Piratenfraktion in Schleswig-Holstein wollten nun ebenfalls wissen, welche "personengebundenen Hinweise" ins bundesweite INPOL-System eingespeist werden und welche PHW die Polizei nur daheim erhebt und speichert. Die Antwort ist verblüffend:

Eine Veröffentlichung der derzeit von der schleswig-holsteinischen Polizei verwendeten PHW kann die Eigensicherung der eingesetzten Beamtinnen und Beamten beeinträchtigen und hierdurch zur Gefährdung von Gesundheit oder Leben von Menschen führen. Darüber hinaus kann eine Veröffentlichung den Erfolg polizeilicher Maßnahmen beeinträchtigen und die Funktionsfähigkeit der Polizei gefährden.

Sämtliche bislang angefragten Bundes- und Länderpolizeien veröffentlichen ihre in INPOL eingestellten PHW-Kategorien, die Regierung in Kiel stuft diese jedoch als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" ein. Das ist umso erstaunlicher, als dass es dabei nicht einmal um eigene, nur in Schleswig-Holstein genutzten PHW handelt: Denn solche würden laut der Antwort gar nicht existieren. Die monatelange Debatte um die PHW und die Veröffentlichung der Kategorien hat man im dortigen Innenministerium also schlicht verschlafen.

Thüringen speichert "Prostituierte"? Wozu?


Die angebliche "Eigensicherung" von Polizeikräften entpuppt sich übrigens mittlerweile als vorgeschoben. Das Innenministerium Baden-Württemberg hatte hierzu erklärt, mit den PHW lasse sich "polizeiliches Handeln zielgerichteter steuern bzw. unterstützen", sie dienten auch einer "Ermittlungsunterstützung". Mit anderen Worten: Die Polizei kann beispielsweise in Ermittlungen in der Datei nachsehen, ob jemand als "politisch motivierter Straftäter" geführt wird.

Undurchsichtige Angaben zu PHW gibt es nun auch aus Thüringen. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergab, dass "unter anderem die Personengebundenen Hinweise (PHW) "geisteskrank", "Ansteckungsgefahr" und "Straftäter linksmotiviert"" vergeben seien. Weiter heißt es, dass der PHW "Prostitution" nicht im bundesweiten PHW-Leitfaden verortet sei. Im Herbst hatte das Bundeskriminalamt allerdings erklärt, bei den Kategorien "Fixer", "Prostituierte" und "Landstreicher" handele es sich um bislang nicht aufgefallene "Altbestände". Diese würden nun umgehend aus INPOL gelöscht.

Das kann also nur so verstanden werden, dass Daten über vermeintliche "Prostitutierte" in Thüringen weiterhin gesammelt werden. Inwiefern dies der "Eigensicherung" von PolizistInnen dienen soll, muss das Innenministerium noch erklären.

https://netzpolitik.org/2015/neues-zu-p ... e-angaben/
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