Prozess um Tantra-Massagen

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fraences
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Prozess um Tantra-Massagen

Beitrag von fraences »

Minden/Oerlinghausen.
Prozess um Tantra-Massagen


Verwaltungsgericht: Betreiberin darf umstrittene Einrichtung in Oerlinghausen vorläufig wieder öffnen
VON HUBERTUS GÄRTNER

Wie geölt: Tantra-Massagen sollen alle Sinne wecken. Ab wann werden sie zur Prostitution?

Minden/Oerlinghausen. Im Normalfall müssen sich die Juristen am Verwaltungsgericht in Minden mit sehr trockener Materie beschäftigen. Es geht dann zum Beispiel um komplizierte baurechtliche Vorschriften oder Gebührensatzungen. Die 11. Kammer plagt sich derzeit allerdings mit einem Fall herum, der etwas schlüpfriger ist und ziemlich aus dem Rahmen fällt. Sie hat zu entscheiden, ob Tantra-Massagen Prostitution oder aber Streicheleinheiten sind, die lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden dienen.

Der pikante Fall spielt in Oerlinghausen. Dort hat Emanuelle D. (Name geändert) am 15. November im Gewerbegebiet an der Rudolf-Diesel-Straße einen Massagesalon eröffnet. Die Einrichtung trägt den Namen "Belle de Jour", was zu deutsch "Schöne des Tages" heißt und zunächst einmal an einen Spielfilm von Luis Buñuel mit Catherine Deneuve in der Hauptrolle erinnert.

Das Angebot bei "Belle de Jour" in Oerlinghausen ist allerdings auch sehr vielfältig und verheißungsvoll. So werden zum Beispiel drei "Wellness-Pakete" angeboten. Sie beinhalten unter anderem "die Kunst der Ayurvedischen Massagen und Schönheitsbehandlungen nach altindischer Tradition" und sollen bei vielen nervösen Störungen und Stressbeschwerden "besonders wohltuend und ausgleichend" wirken.

Buchbar sind allerdings auch russische, spanische und vierhändige tantrische Massagen sowie "französische Schlittenfahrten", die anderthalb Stunden lang dauern und 200 Euro kosten. Bei der tantrischen Lingam-Massage sei der "Orgasmus nicht das Ziel", allerdings "häufig eine angenehme und willkommene Nebenwirkung", heißt es auf der Internetseite von "Belle de Jour". Etliche Angebote wenden sich sowohl an Frauen als auch an Männer und an Paare. "Die tantrische Massage weckt Ihre Sinne und bringt Ihnen Entspannung und Freude", verspricht die Betreiberin.

Bei der Stadt Oerlinghausen ist jedoch von Freude nichts zu spüren. Wie andere Kommunen der Region, die aktuell ebenfalls härter gegen diverse Etablissements vorgehen, untersagte die Stadt unter Verweis auf eine Gewerbe-Unzucht-Verordnung aus dem Jahr 1984 am 5. Dezember ab sofort den Betrieb des "Belle de Jour". "Prostitution beinhaltet alle sexuellen Handlungen gegen Entgelt", mit diesen Worten begründete die Stadt ihre Verfügung. Auch der Vermieter kündigte der Betreiberin des Tan-tra-Salons fristlos.

Doch Emanuelle D. will das nicht hinnehmen. "In meinen Betrieben findet kein Geschlechtsverkehr statt, alle Massagen dienen ausschließlich der Entspannung und dem Wohlbefinden", sagte sie dieser Zeitung. Wegen der Ordnungsverfügung drohe nun sechs Frauen und zwei Männern, die den Gästen die Tantra-Massagen verabreichen, die Arbeitslosigkeit. "Meine Mitarbeiterinnen sind verheiratet und führen ein ganz normales bürgerliches Leben", sagt Emanuelle D. Sie verweist auch auf einen zweiten Tantra-Salon, den sie seit mehreren Jahren in Harsewinkel "ohne Beanstandung" führe.

Ihr Anwalt hat in seinen Schriftsätzen an das Verwaltungsgericht Minden vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Internet und anderswo Adressen von etwa 150 Frauen kursieren, die in Oerlinghausen "tatsächlich der Prostitution nachgehen". Das Stadtgebiet sei daher in Wahrheit "keine verkehrsberuhigte Zone" und die alte Sperrbezirksverordnung ohnehin Makulatur.

Das Verwaltungsgericht in Minden steht diesen Argumenten offenbar durchaus aufgeschlossen gegenüber. Am späten Nachmittag traf es eine vorläufige Entscheidung im sogenannten Eilverfahren, wonach Emanuelle D. ihren Tan-tra-Massage-Salon in Oerlinghausen ab sofort wieder öffnen darf. Der Beschluss unter dem Aktenzeichen 11 K 3847/13 liegt dieser Zeitung vor. Das Hauptsacheverfahren in dem Fall wird aller Voraussicht nach erst im nächsten Jahr terminiert. Im Eilverfahren kann die Stadt Oerlinghausen aber noch Rechtsmittel einlegen.

www.nw-news.de/owl/sammler/9955406_Proz ... sagen.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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