Angesichts der anhaltenden Debatte um ein Verbot der Prostitution und der Bestrafung von Kunden stellt der in Berlin wirkende Rechtsanwalt Dr. Martin Theben fest:
Die Bekämpfung von Menschenhandel/Zwangsprostitution einerseits und die Förderung freiwillig tätiger Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter andererseits schließen sich nicht aus, sondern sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Wer durch einseitige Reglementierung selbstbestimmte Sexarbeit unmöglich macht erledigt daß Geschäft der organisierten Kriminalität und produziert tatsächlich neue Opfer. SElbstgewählte Lebensentwürfe wie sexuelle Dienste anzubieten oder zu nutzen sind vom Staat hinzunehmen und nicht zu verhindern. Es bedarf einer Ergänzung des Prostitutionsgesetzes durch Anpassung der Gewerbe- und der Baunutzungsverordnung sowie der Streichung des Art. 297 EGStGB. Dabei müssen die Besonderheiten des sexuellen Dienstleistugssektors und deren Facettenreichtum berücksichtigt werden. Organisierte Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen als Experten in eigener Sache in den Gesetzgebungsprozess mit eingebunden werden. Die sog. Freierbestrafung ist praktisch kaum umsetzbar und verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die intendierten Rechtsgüter werden durch bestehende Gesetze bereits geschützt. Ergebnisoffene Beratung und Fortbildungsmaßnahmen für Prostituierte, Kunden und Betreiber sind geboten nicht Zwangsuntersuchungen und Repression.
Kasharius grüßt
Die Medaille
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Kasharius
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Marc of Frankfurt
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Neue Lösungen für SW-Interessenvertretung
Um die Sexworker zu organisieren, um Sexworker-Organisation zum Selbstläufer werden lassen zu können (Institutionalisierung), braucht es eine neue Regel, wie auf der Ebene der betrieblichen Sexarbeit d.h. Prostitutionsstätte ein betriebliches Sexworker-Mitspracherecht etabliert werden kann (vgl. Betriebsverfassungsgesetz, Monatanmitbestimmung...) im Rahmen von kommenden Prostitutionsstätten-Gesetzen.
Mich wundert, dass wir diesen strukturellen Gedanken noch nicht aufgegriffen haben. Der in Indien als SRB (Self-Regulatory Board) immer mehr an Fahrt gewinnt.
Natürlich muß so ein Organ auch auf höheren politischen Ebenen fortgesetzt werden. So braucht nicht nur das Bordell, sondern auch das Rotlichtviertel, der Stadtteil, die Kommune, das Bundesland und der Nationalstaat einen Runden Tisch/SRB als nicht nur Anhörungs-Organ, sondern als Mitbestimmungs und Entscheidungsgremium für Prostitutionspolitik (echte Deliberation statt nur Governance [Prof. Wagenaar; NL]).
Wie würdest du diese Forderung als Fachjurist und strategischer Netzwerker formulieren?
Mich wundert, dass wir diesen strukturellen Gedanken noch nicht aufgegriffen haben. Der in Indien als SRB (Self-Regulatory Board) immer mehr an Fahrt gewinnt.
Natürlich muß so ein Organ auch auf höheren politischen Ebenen fortgesetzt werden. So braucht nicht nur das Bordell, sondern auch das Rotlichtviertel, der Stadtteil, die Kommune, das Bundesland und der Nationalstaat einen Runden Tisch/SRB als nicht nur Anhörungs-Organ, sondern als Mitbestimmungs und Entscheidungsgremium für Prostitutionspolitik (echte Deliberation statt nur Governance [Prof. Wagenaar; NL]).
Wie würdest du diese Forderung als Fachjurist und strategischer Netzwerker formulieren?
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Kasharius
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Nur kurz lieber Marc:
In dem ich z.B. gesetzlich ein Verbandsklagerecht für SW-Verbände und einen Prostitutionsrat mit klaren Befugnissen gesetzlich etabliere. Vergleiche die Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz. eachte dort auch das Instrument der Zielvereinbarung, im SW-Bereich als mögliche Alternative zum Erlass von Sperrgebieten...
Kasharius grüßt
Kasharius grüßt
In dem ich z.B. gesetzlich ein Verbandsklagerecht für SW-Verbände und einen Prostitutionsrat mit klaren Befugnissen gesetzlich etabliere. Vergleiche die Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz. eachte dort auch das Instrument der Zielvereinbarung, im SW-Bereich als mögliche Alternative zum Erlass von Sperrgebieten...
Kasharius grüßt
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Klaus Fricke
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RE: Die Medaille
@ Kasharius "Vergleiche die Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz."
Sehr interessanter Aspekt
Sehr interessanter Aspekt
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Kasharius
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@Klaus
danke. Ich denke neben inhaltlichen Forderungen sollte auch die Interessenvertretung der SW gesetzlich festgeschrieben und mit klaren Rechten, wie etwa einem Verbandsklagerecht gegen den Erlass von Sperrgebieten oder baurechtlich motivierte Borellschließungen ausgestattet werden. Die Zielvereinbarung im BGG ist zwar in der Praxis im behindertenpolitischen Bereich ein zahnloser Tiger, aber aus diesen Fehler kann die SW-Bewegung ja nur lernen. Ähnliche Instrumentarien finden sich ja auch im Umwelt- und Naturschutzrecht. Vielleicht lassen sich diese Forderungen, wenn man sie übernehmen will ja zunächst eher durchsetzen, als konkrte gesetzliche Veränderungen im ProstG.
Ich stehe hier grne für weiteren Gedankenaustausch und mit meinen Erfahrungen aus der behindertenpolitischen Arbeit zur Verfügung.
Kashrius grüßt
danke. Ich denke neben inhaltlichen Forderungen sollte auch die Interessenvertretung der SW gesetzlich festgeschrieben und mit klaren Rechten, wie etwa einem Verbandsklagerecht gegen den Erlass von Sperrgebieten oder baurechtlich motivierte Borellschließungen ausgestattet werden. Die Zielvereinbarung im BGG ist zwar in der Praxis im behindertenpolitischen Bereich ein zahnloser Tiger, aber aus diesen Fehler kann die SW-Bewegung ja nur lernen. Ähnliche Instrumentarien finden sich ja auch im Umwelt- und Naturschutzrecht. Vielleicht lassen sich diese Forderungen, wenn man sie übernehmen will ja zunächst eher durchsetzen, als konkrte gesetzliche Veränderungen im ProstG.
Ich stehe hier grne für weiteren Gedankenaustausch und mit meinen Erfahrungen aus der behindertenpolitischen Arbeit zur Verfügung.
Kashrius grüßt