Prostitution: „Wir wollen die Situation der Frauen verbessern“
Die Zeitschrift „Emma“ fordert in einer Kampagne ein Verbot der Prostitution und nennt diese „moderne Sklaverei“. Gesine Agena, frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt im Interview, warum wir die Initiative nicht unterstützen und gegen eine Vermengung von Prostitution und Menschenhandel sind. An erster Stelle steht für uns immer: "Wir GRÜNE wollen die Situation der Frauen verbessern."
Gesine Agena ist Beisitzerin im grünen Bundesvorstand und frauenpolitische Sprecherin.
gruene.de: Eine Kampagne der Zeitschrift „Emma“ fordert eine Abschaffung der Prostitution. Warum unterstützen wir GRÜNE die Initiative nicht?
Gesine Agena: Wir sind uns einig, dass es im Bereich der legalen Prostitution und bei der Bekämpfung des Menschenhandels dringenden Handlungsbedarf gibt. Aber wir können diese Initiative nicht unterstützen, weil sie auf eine schwierige Art beides miteinander vermengt. Nicht alle Menschen, die auf dem Gebiet der sexuellen Dienstleistungen arbeiten, sind Zwangsprostituierte. Es gibt durchaus Frauen und Männer, die aus eigener Entscheidung in der Sexindustrie arbeiten. Sie alle zu Opfern zu machen und mit Sklaven zu vergleichen, wird den Frauen und ihrer Selbstbestimmung nicht gerecht und ignoriert die Realität.
Wie kann denn die Situation der Opfer von Menschenhandel verbessert werden?
Menschenhandel ist ein komplexes Problem. Die wesentliche Ursache liegt im Armutsgefälle - auch innerhalb der Europäischen Union. Einfache Lösungen gibt es nicht. Wir müssen zumindest an zwei Stellen ansetzen. Erstens: Opfer von Menschenhandel müssen geschützt werden. Zweitens: Der Menschenhandel an sich muss wirksamer bekämpft werden. Opfer müssen besser vor Abschiebungen geschützt werden und während laufender Gerichtsverfahren und darüber hinaus ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Das würde ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft deutlich erhöhen. TäterInnen könnten dann besser ermittelt werden und es würde zur Erhellung der Strukturen des Menschenhandels führen. Auch deshalb brauchen Opfer von Menschenhandel, die als ZeugInnen auftreten, ein umfassendes Opferschutzprogramm. Außerdem wollen wir Freier, denen bekannt ist, dass es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution handelt, auch strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Wer über die schrecklichen Bedingungen, unter denen Opfer von Menschenhandel leiden, klagt, aber nichts tut, um ihre Situation zu verbessern, handelt fahrlässig und spielt den TäterInnen in die Hände. Wer meint, mit einem Verbot der Prostitution wäre die Sache geklärt, macht es sich zu einfach: Ein Verbot würde die Opfer noch mehr in die Illegalität drängen und sie somit ihren Peinigern noch schutzloser ausliefern.
Die Zeitschrift Emma bezeichnet die Grünen als „Erfinder der 'Prostitution als Beruf'“. Verharmlosen wir Prostitution als „normale“ Arbeit?
Nein, Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Deshalb gibt es z.B. im Prostitutionsgesetz auch nur ein sehr eingeschränktes Weisungsrecht für Bordellbetreiber. Es darf auch nicht in Prostitution vermittelt werden und es müssen Ausstiegsprogramme vorgehalten werden. Aber wir wollen den Menschen, die sich dafür entschieden haben, mit Prostitution Geld zu verdienen, zu ihren Rechten verhelfen und sie vor Ausbeutung und Gewalt schützen. Genau das war das Ziel des Prostitutionsgesetzes. Wir verharmlosen nicht, sondern arbeiten genau. Wir trennen den Bereich der Prostitution und den des Menschenhandels. Und wir haben Gespräche mit Prostituierten geführt, kriminalisieren sie nicht, sondern nehmen sie und ihre Entscheidungen ernst. Wir GRÜNE wollen die Situation der Frauen verbessern.
Was hat die Einführung des Prostitutionsgesetzes gebracht und wie soll es weiterentwickelt werden?
Das Gesetz war ein erster Schritt, um die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu stärken. Wir haben die Rechtlosigkeit von Prostituierten beendet. Lohn und Entgelt können eingeklagt werden. Die Möglichkeit, Arbeitsverträge abzuschließen wurde jedoch kaum wahrgenommen. Aber wir sehen auch Weiterentwicklungsbedarf. Für die Zukunft sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der weitere Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung zentral. Prostitutionsbetriebe sollen rechtlich als Gewerbebetriebe definiert werden. Sie unterliegen dann der Gewerbeaufsicht. Hygienische, soziale und rechtliche Vorgaben wären so durch Behörden kontrollierbar und durchsetzbar. Das sorgt für faire Arbeitsbedingungen und besseren Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel. Aber das Prostitutionsgesetz regelt nur die Zuständigkeiten des Bundes. Die föderale Struktur behindert bis heute einheitliche Bestimmungen. Gewerberechtliche Regelungen bedürfen der Zustimmung der Länder – einige Länder lehnen das Prostitutionsgesetz bis heute weitgehend ab und hatten kein Interesse, weitergehende Regelungen zu verabschieden. Auch hier liegt eine große Aufgabe: Wir müssen gemeinsam mit den Ländern nach geeigneten Maßnahmen und Lösungen suchen, die den Frauen helfen und nicht das Problem verdrängen.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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