Ein Polizist ermittelte als vermeintlicher Freier
Zu Unrecht hat eine 49 Jahre alte Hartz-IV- Empfängerin vom Job-Center in Würzburg über 16.000 Euro kassiert, während sie gleichzeitig in ihrer Wohnung im Würzburger Stadtteil Heuchelhof, einem Sperrgebiet für Prostitution, "Traummassagen" zum Preis von 95 Euro in der Stunde angeboten hat.
Die Hausfrau mit 15 Vorstrafen hat eine Richterin des Amtsgerichts unter anderem wegen verbotener Prostitution und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Weil die Frau alles gestanden hat, gab es, "zähneknirschend‘", so der Staatsanwalt, noch einmal Bewährung. Als Auflage hat das Gericht 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt.
Von der Verteidigung war bereits vor der Verhandlung ein umfassendes Geständnis angekündigt worden. Daher hatte die Richterin den Polizei-Hauptkommissar nicht als Zeugen geladen, der im Dienst, auf Anweisung von oben, in der Wohnung der Angeklagten die Hose " pro forma" heruntergelassen hat. Um zu überprüfen, was hinter Kontaktanzeigen in Würzburger Tageszeitungen steckt, hatte der Polizeibeamte die Nummer der Frau gewählt. Sie bestellte ihn in den Würzburger Stadtteil Heuchelhof , zu einer Apotheke und lotste ihn dann übers Handy zu ihrer Wohnung.
In einem stark abgedunkelten Zimmer, so der Polizeibeamte in seinem Ermittlungsbericht, habe er sich übers Angebot informieren lassen und erfahren, dass er für 95 Euro in der Stunde alles haben könne, was er wolle. Vom Massieren versteifter Nacken und verspannter Schulterpartien war da keine Rede mehr. Daraufhin hat er, da im Dienst, erklärt, dass er nichts wollen dürfe, sondern sie anzeigen müsse.
Beim Bäcker zum Sex abgeholt
Aus einem früheren Prozess zitierte die Richterin, dass die Angeklagte damals ihre Neu-Kunden in einen Einkaufsmarkt bestellte und dort am Backwaren-Shop abholte zu bezahltem Sex bei ihr daheim.
Gegenüber einem Gerichtsvollzieher, beim sogenannten Offenbarungseid, hat die Angeklagte außerdem einen Pkw und zwei Bankkonten verschwiegen und beim Job-Center nicht angegeben, dass sie von einem ehemaligen Sex-Kunden, inzwischen ohne Gegenleistung, monatlich 300 Euro erhält.
Die Hausfrau entschuldigte ihren "Rückfall" nach 15 Vorstrafen mit ihren finanziellen Belastungen: Sie unterstütze ihren Ehemann, einen Bosnier, der nach einer Verurteilung in seine Heimat abgeschoben wurde, sie müsse sich außerdem um ihren pflegebedürftigen 80-jährigen Vater kümmern, ihr Hund sei Epileptiker und die Medikamente dafür seien auch ziemlich teuer.
Die junge Richterin wollte nicht missverstanden werden. Selbstverständlich könne die Hausfrau, erklärte sie der, weiter als Prostituierte arbeiten, nur nicht in einem als Sperrgebiet ausgewiesenen Wohngebiet. Und beim Job-Center dürfe sie natürlich nicht mogeln. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.
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