Klage wegen Wohnhausprostitution:
"Claudia" und "Isabella" sind in einem Regensburger Hochaus nicht gerne gesehen
Selten erregen Zivilverfahren vor deutschen Gerichten so ein Aufsehen, wie die Frage nach den leichten Mädchen in der Nachbarwohnung. Dementsprechend sah sich Richter Dr. Thomas Rauscher einer Zuschauerschar gegenüber, für die die im Sitzungssaal befindlichen Stühle nicht mehr ausreichten. Am Ende sollte der Termin auch nur 20 Minuten dauern und mit einem Vergleich enden.
Der Verhandlungsgegenstand war pikant: In einem Hochhaus in der Isarstraße in Regensburg sollen leichte Mädchen in einer Wohnung im 13. Stock ihre Dienste anbieten. Das sei über das Internet zu finden, so Richter Rauscher, auf einer einschlägigen Seite seien zum Beispiel "Claudia" und "Isabella" zu finden, die sich leichtbekleidet anpreisen.
Und das passt nun den Eigentümern der Wohnungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft so gar nicht. Aber auch der Eigentümer der Wohnung scheint sich nicht zu freuen, was sein Mieter da so alles anbietet. Deshalb habe er bereits zweimal gekündigt, der Mieter aber gehe auf diese Kündigungen nicht ein. Rechtsanwalt Dr. Franz Rieger, der den beklagten Wohnungseigentümer in Vertretung für einen seiner Kollegen aus der Kanzlei vertrat, berichtete, dass nun eine Räumungsklage gegen den Mieter im Raum stehe, dies aber sei gar nicht so einfach. Er bot an, dass dem Mieter erneut gekündigt wird, bis spätestens Ende April Räumungsklage erhoben wird und diese dann auch durch alle Instanzen verfolgt wird. Richter Rauscher sah hier die Möglichkeit für einen entsprechenden Vergleich, dem letztlich auch der Anwalt der Klägerparteien, Thomas Müller, einverstanden war.
Ob allerdings das Räumungsverfahren am Ende Erfolg haben wird, steht in den Sternen. In dem Gebäude gebe es im Erdgeschoss Gewerbebetriebe. Da sei es wohl nicht so einfach: "Wenn unten ein Geschäft ist, kann man es oben vielleicht nicht verbieten", meinte Rieger, Richter Rauscher ergänzte: "Ob horizontal oder nicht ...!"
Das, was viele erwartet hatten, dass sich nämlich "Claudia" und "Isabella" zu ihrer Tätigkeit in dem Hochhaus erklären müssen, kam es letztlich nicht. Das könnte dann unter Umständen im Räumungsverfahren stattfinden.
Am Ende blieb der Klägerseite auch nichts anderes üblich, als 20 Prozent der Gerichtskosten zu übernehmen, darunter wollte Richter Rauscher die Eigentümergemeinschaft nicht entlassen. Sollte der Mieter auch nach der Kündigung nicht ausziehen, ist das Gericht erneut am Zuge. Entweder, der Mieter muss gehen, womit der Huren-Spuk ein Ende hätte. Oder aber, das Gericht gibt der Räumungsklage nicht statt, dann wird die Eigentümergemeinschaft mit dem "roten Licht aus der Wohnung", wie es eine Nachbarin dem Wochenblatt gegenüber beschrieben hat, leben müssen.
www.wochenblatt.de/nachrichten/regensbu ... 172,169233
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