Jobcenter vermittelt ins Bordell!

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fraences
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Jobcenter vermittelt ins Bordell!

Beitrag von fraences »

19-JÄHRIGE GESCHOCKT
Job-Vermittlung
ins Bordell!

BILD.de fragt nach: Darf die Arbeitsagentur das überhaupt?
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Ein Job im Bordell ist völlig legitim – sagt das Gesetz

Schock für eine junge Augsburgerin! Im einem Schreiben hatte die Arbeitsagentur der 19-Jährigen einen Job in einem Bordell angeboten!
Stellenbeschreibung: Die Frau sollte an der Theke Getränke ausschenken. Voraussetzung sei ein „ansprechendes Auftreten”, heißt es in dem Brief, der der „Augsburger Allgemeinen” vorliegt.
Die 19-Jährige sagte der Zeitung: „Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat.”
Der Brief sei ein Versehen gewesen, sagte Geschäftsführer Roland Fürst der „Augsburger Allgemeinen”. Bei einem Stellenangebot im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob hier Interesse besteht.

Fürst räumt ein: „Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag verschickt.”
Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. „Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen.” Die Agentur werde künftig noch genauer hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. „Gerade bei einer Stelle im Rotlichtmilieu muss es passen.”
Job-Vermittlung ins Bordell: Darf die Arbeitsagentur das überhaupt? Ja, sie darf!
Mit dem Prostituierten-Gesetz von 2002 wurden aus Prostituierten „Sexarbeiterinnen“ – und damit ein völlig legaler Job, den auch das Arbeitsamt vermitteln darf. Einzige Voraussetzung: Die Arbeit muss für die Arbeitslosen zumutbar sein.
2005 gab es in dem Zusammenhang schon mal Aufregung: Einer Berliner Programmiererin wurde ein Job im Bordell angeboten. Als sie ablehnte, wurde ihr der Hartz-IV-Satz gekürzt. Doch die Kürzung war legitim.
Denn: Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen jede Arbeit annehmen, die nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist. Prostitution ist nach deutschem Recht weder das eine noch das andere.
In einer Anweisung an die Augsburger Arbeitsvermittler heißt es, dass nach genauen Überlegungen beschlossen wurde, keine Arbeitsvermittlung in diesem Bereich durchzuführen. Es sei denn, die Arbeitssuchende verlange ausdrücklich nach einer Vermittlungen ins Rotlicht-Milieu.

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/bord ... .bild.html

Diese Bericht geistert seit Tagen durch die Medien.

Das Arbeitsamt hat sich vor Jahren dagegen gewährt, Stellenanzeigen von Betreiber in die Vermittlung auf zu nehmen.

Das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) stellte höchstrichterlich klar, dass die Arbeitsverwaltung keine Mitarbeiterinnen für ein Freudenhaus suchen muss...

Urteil: Arbeitsagentur muss keine Prostituierten suchen - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/karriere/a ... 96708.html

Auch wenn man als Prostiuierte ergänzende HARTZ4 bekommt(hier wird man beim Amt genauso, wie andere Selbständigtätige eingestuft, nur mit der Ausnahme, das sie einen nicht Auferlegen können mehr Umsatz zu machen.

Es ist für mich erstreckend, wie schlecht die Journalisten recherchieren. Es geht hier nicht einmal mehr um die Bemühung eine umfassende Betrachtung, sondern es wird der Aspekt, wie ein über große Schatten aufgebläht.
Effekthascherei um Auflagen zu steigern, also Profit zu machen!
Ein Zerrbild der Wirklichkeit und Wahrheit.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Re: Jobcenter vermittelt ins Bordell!

Beitrag von Aoife »

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fraences hat geschrieben:Effekthascherei um Auflagen zu steigern, also Profit zu machen!
Ein Zerrbild der Wirklichkeit und Wahrheit.
Und das wäre noch die günstigste Deutung ...

Zumindest aus dem hier veröffentlichten Inhalt läßt sich nicht ausschließen, dass absichtlich diese Fehlinformation verbreitet wird um Stimmung gegen das ProstG zu machen.

Liebe Grüße, Aoife
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fraences
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Beitrag von fraences »

Zumal es nach der Gesetzeslage so ist:

Eindeutig verweigern kann ein Arbeitsloser danach eine Bewerbung in einem Bordell oder in einem Nachtclub.

Zitiert aus dem Spiegel:
Wer eine Stelle als Prostituierte ablehnt, darf nicht bestraft werden

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Damit stand einer Vermittlung von Arbeitslosen ins Rotlicht juristisch nichts mehr im Wege. Der Gesetzgeber hatte bei der Frage der Zumutbarkeit von Jobs keine Schamgrenzen definiert. Ein zentrales Ziel der Gesetzgebung war es, den Druck auf Arbeitslose erhöhen, damit sie jede beliebige Beschäftigung aufnehmen.
Allerdings war die Rechtslage immer umstritten, wenn eine staatliche Einrichtung Frauen in einer finanziellen Notlage zur Prostitution drängt. Bereits 2004 erlegten sich die Arbeitsagenturen eine Selbstverpflichtung auf. Sie lief in der Praxis darauf hinaus, dass Frauen, die ein Stellenangebot als Prostituierte ablehnen, nicht mit dem Entzug von Unterstützungsgeldern bestraft werden. Trotzdem wurden immer wieder Fälle publik, wo sich Frauen unter Druck gesetzt fühlten.

2009 schaffte das Bundessozialgericht in einem Fall Klarheit, wo ein Bordellbetreiber zweier Etablissements in Speyer und Karlsruhe von einer Arbeitsagentur verlangt hatte, zwölf Stellen für Prostituierte aus Deutschland und der Europäischen Union auszuschreiben. Die Agentur weigerte sich, der Bordellbetreiber klagte. Das Gericht hielt ihm entgegen: "Ein aktives Fördern der Prostitution durch Träger öffentlicher Gewalt lässt sich nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbaren."

http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 81825.html
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Beitrag von ehemaliger_User »

Es ging doch nicht um eine Stelle als Prostituierte! Im Colosseum sind die Bardamen vollständig bekleidet, es gibt keinen Alkohol, Männer tragen Saunatücher oder Bademantel.

Für die Bardamen ein Geschäft wie in einer Wellnessanlage. Selbst wenn sie wollte dürfte sie mit den Männern nichts anfangen!
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Veraguas
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Arbeitsagentur darf erotiknahe Arbeit nicht fördern

Beitrag von Veraguas »

Stellenangebote des erotischen und "prostitutionsnahen Gewerbes" dürfen nicht auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden.
Begründung: "Das Prostituiertengesetz aus dem Jahr 2002 und das zum 1. Juli 2017 geplante Prostituiertenschutzgesetz hätten den Schutz der Prostituierten selbst zum Ziel, nicht aber den der Bordellbetreiber."

Daraus könnte man ableiten die Vermittlung von Arbeitskräften durch die Arbeitsagentur diene ausschliesslich den Arbeitgebern, nicht den Arbeitnehmern. Das Gefühl, dass sich die Arbeitsagentur eher der Wirtschaft verpflichtet fühlt als der werktätigen Bevölkerung hatte ich ja schon immer. Aber dass man diese Vermutung jetzt auch schriftlich bestätigt bekommt...

Darüber, dass in diesem Bereich, in dem es im übrigen laut Arbeitsplatzbeschreibung nicht um Prostitution geht, niemand gezwungen werden darf zu arbeiten besteht wohl allgemeiner Konsens. Es geht hier jedoch um das Zugänglichmachen von Informationen für Arbeitssuchende. Die allerdings laut Urteil durch die Behörde vor solchen Informationen geschützt werden sollen. Da scheint doch etwas Moral durchzuscheinen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nun (Az.: L 1 AL 67/15):

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/jo ... 32090.html
Welches Problem auch immer in der Gesellschaft besteht-
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.

Odette
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Beitrag von Odette »

Schade, dass es bei Behörden immer nur schwarz oder weiß gibt. Es erwartet ja niemand, dass von der Arbeitsagentur gleich die Prostitution gefördert wird. Aber ich fände es gut, wenn es dort, meinetwegen nur auf konkrete Nachfrage, Informationen zu seriösen Bordellen o.ä. geben würde, so wie Veraguas das im letzten Absatz auch schreibt.

Aber so traue ich mich nicht richtig heran an die Bordelle, weil ich Angst habe, dort an einen Zuhälter zu geraten oder über den Tisch gezogen zu werden. So arbeite ich weiter für mich allein und ohne echten Schutz vor Übergriffen. Wenn man böse wäre, könnte man sagen das ist gewollt, um zu zeigen wie gefährlich und schlecht Prostitution ist.

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Beitrag von hapebe »

Ein Satz im Spiegel Online Artikel ist mir herausgestochen:"Die Richter in Mainz betonen, dass trotz des gesellschaftlichen Wandels die Prostitution bis heute nicht als ein "Beruf wie jeder andere" angesehen werden könne."
Es klingt so, als wenn die Richter liberaler wären, nur leider die Gesellschaft nicht mitspielt. Bei den existierenden Gegenströmungen in Politik und Gesellschaft wohl auch nicht so schnell zu erwarten.
„Ein Atom ist leichter zu zertrümmern als ein Vorurteil“ (Albert Einstein)

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Re: Jobcenter vermittelt ins Bordell!

Beitrag von deernhh »

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community

Hartz IV: Jobcenter wird zum Zuhälter

Zwangsprostitution - Kein Zufall und schon garnicht Einzelfälle! Der Staat - also die Jobcenter selbst - werden zum Zuhälter.

Das liegt daran, dass den Jobcentern keine Grenzen gesetzt sind!

Unmenschlichkeit ist ja inzwischen Gesellschaftsfähig geworden, und davon gibt es in den Jobcentern genug!

Das der Staat selbst - einen Menschen zum Hungern und in Armut zwingt, wenn er sich nicht prostituieren will - erreicht eine Stufe, die an Perversität kaum zu übertreffen ist.

Zwangsvermittlung in die Prostitution ist kein Tabu mehr, sondern ein Mittel - Einnahmen zu generieren und durch Sanktionen - Sozialausgaben zu sparen!

In Klartext heißt das:
"Mach die Beine breit, lasse dich anfassen und / oder dumm anmachen, sei Nett und zeige den Herrschaften - wie die Dildos funktionieren, usw. - ansonsten streiche ich deine Gelder und damit deine Existenzgrundlage".

In solchen Jobs zu arbeiten ist nur dann - nicht zu kritisieren, wenn man dies auf freiwilliger Basis machen möchte.
Und ja, auch die Prostitution hat ihre Daseinsberechtigung.

Nach meiner Auffassung - ein Job der Anerkennung verdient!

Gäbe es nämlich diese Damen / Herren nicht, würde die Vergewaltigungskriminalität wohl um ein vielfaches höher sein.
Wer diesen Job freiwillig macht - hat seine eigenen Beweggründe - die man akzeptieren muss.

Macht man diese Arbeit aber wegen einer Notlage oder aus Zwang - ist das nicht zu akzeptieren! Dann nämlich hat der Staat die Pflicht - die Betroffenen zu schützen.

Deshalb geht es garnicht - wenn das Jobcenter zum Zuhälter wird!

Die perfiden Methoden der Jobcenter kennen keine Grenzen und so ist der Widerstand gegen das Hartz IV - System, nicht nur eine Aufgabe der wenigen "Hartz IV - Rebellen", sondern eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung!

Das Hartz IV - Sanktionssystem muss zwingend abgeschafft werden und das geht nur - mit einer starken LINKEN!
Geht wählen - schützt unsere Kinder und jungen Erwachsenen!

Perry Feth

Quelle: Lausitzer Zeitung:
Hartz IV – Zwang zur Arbeit im Rotlichtmilieu: „Die Verwaltung zum Zuhälter der Prostituierten wird“

https://www.lausitzer-allgemeine-zeitun ... 20x264.png
Die amtliche Forderung zur Aufnahme einer Beschäftigung im Rotlichtmilieu war eindeutig: Der zukünftige Arbeitgeber macht – per Amtsschreiben – auch klare Ansagen – „Aufgeschlossenheit“ und „Erfahrung im Verkauf“ wären von Vorteil. Recht unverblümt versuchen Behörden Frauen ins Rotlichtmilieu zu pressen. Nach Außen hin, versucht man zwar die Wogen der öffentlichen Empörung zu glätten, aber interne Papiere zu den Thema: Die sind als „Geheim“ eingestuft. Zugleich bleiben die Zahlen zur Vermittlungen ins horizontale Gewerbe genauso unter Verschluss.

„Nicht jedes Nein zum Job soll sofort zu Sanktionen führen“ – Manches „Nein“ aber doch!

>>Berliner Zeitung<<

„In einer dieser Zeitung vorliegenden „Clusterung von Tätigkeiten in Bezug ihrer Nähe zum erotischen Gewerbe“ hat die BA-Zentrale sechs Kategorien aufgelistet, welche Stellenangebote vermittelt werden dürfen. Bei Cluster 1 („Prostitution“) ist der Fall ebenso klar wie bei „Direkten erotischen Dienstleistungen“ (z.B. Modell für einen Escortservice, erotische Massagen usw., Cluster 2): keine Veröffentlichung in der Stellenbörse, keine Vermittlung. … Als unproblematisch werden die Cluster 4 bis 6 erachtet, wozu etwa die Filialleitung im „Vertrieb erotischer Waren“ gehört – mit einer Ausnahme: Nicht jedes Nein zum Job soll sofort zu Sanktionen führen.“

Interne Weisung: Die amtliche Pflicht zu Prostitution?

Die hier Beschriebenen sogenannte „Clusterung von Tätigkeiten“ sind keine verbindlichen Gesetze, sondern eher unverbindliche „Richtlinien“ oder im Amtsdeutsch „Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen“ . Bedeutet: Vor Gericht damit zu argumentieren, dürfte recht aussichtslos sein. Und so relativiert sich auch die Aussage: „Nicht jedes Nein zum Job soll sofort zu Sanktionen führen.“ Oder im Umkehrschluss: Manches Nein, kann sehr wohl zu Sanktionen führen. Dem horizontalen Gewerbe, dürfte die Regelung daher auch sehr gelegen kommen. Selten entscheidet sich eine Frau von Heute auf Morgen dazu, Prostituierte zu werden: Vielmehr ist es ein Einstieg auf Raten. Teilweise ist es pure Geldnot. Oder: Die Beschäftigung im Artverwandten Berufszweigen.

„Die Verwaltung zum Zuhälter der Prostituierten wird“

>>Sächsisch.de<<

„Die Masseure und der Gast sind dabei nackt oder nur mit einem Tuch bedeckt. Gegenseitiges Anfassen ist erlaubt. … Alle Sexarbeiter müssen sich künftig einer Pflichtberatung im Gesundheitsamt unterziehen, und diese kostet Geld. Denn laut Gesetz soll die Stadt die Kosten für die Beratungen wieder reinspielen. Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann (Linke) rechnet in einem internen Papier vor: Die gesundheitliche Beratung soll 60 Euro kosten, die Anmeldebescheinigung 40 Euro. Unter 21-Jährige, die zweimal im Jahr untersucht werden, müssten pro Jahr bis zu 175 Euro zahlen. Kaufmann befürchtet, dass „die Verwaltung zum Zuhälter der Prostituierten wird.“

„Steuern, Abgaben, Gebühren und Zwangsuntersuchungen – Die staatliche „Fürsorge“

Von der Empfangsdame, über die Masseurin bis hin zu offener Prostitution. Die Grenzen innerhalb der Branche sind fließend und bei nicht wenigen „Unternehmungen“ gibt es Schnittstellen zu Organisierten Kriminalität. Der Ausstieg aus diesem Gewerbe, kann so mitunter lebensgefährlich sein. Die amtliche „Fürsorge“ des Staates beschränkt sich weitestgehend darauf: Steuern, Abgaben und Gebühren für Beratungen und Untersuchungen einzutreiben.

Prostitution – Einstig über Umwege: „Unterstützung erotischer Dienstleistungen“

>>Berliner Kurier<<

„Ein Graubereich stellt die dritte Kategorie („Unterstützung erotischer Dienstleistungen“) dar. „In der Praxis ist die Abgrenzung von eindeutig beschriebenen Tätigkeiten in der Prostitution oder direkten erotischen Dienstleistungen zu angrenzenden oder Mischtätigkeiten im Erotikbereich häufig schwierig“, so die BA.“

Offen bleibt: Ob die Behörde des Arbeitsamt es überhaupt so genau wissen will. Zahlreiche „Einzelfälle“ lassen eher das Gegenteil vermuten.

„Arbeitsagentur wollte 19-Jährige an Bordell vermitteln“

>>Spiegel<<

„Arbeitsagentur wollte 19-Jährige an Bordell vermitteln … ihre Mutter schrie vor Entsetzen auf: Die 19-Jährige sollte als Servicekraft in einem großen Bordell anfangen.“

„Wenn R. nein sagt, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, um 60 Prozent“

>>Berliner Kurier<<

„Kein Zwangs-Job im Sex-Shop! Dabei hatte das Pankower Jobcenter genau das für Sabine R. vorgesehen. Die Behörde bot der 40-jährigen Langzeitarbeitslosen eine Stelle im „Erdbeermund Erotic-Store“ in Charlottenburg an. Dazu gab es die „Rechtsfolgenbelehrung“ – kurzum: Wenn R. nein sagt, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt, um 60 Prozent.“

Amtliche Tenor: Wie von einem gewöhnlichen Zuhälter

Genaue Zahlen, wieviele Personen ins Rotlichtmilieu die Behörden – mehr oder weniger – jedes Jahr Zwangsvermittelt werden: Das bleibt Geheim. Nicht mal die „Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen“ sind öffentlich einsehbar. Nur einige wenige ausgewählte Pressevertreter erhalten darin Einsicht und dürfen – auszugsweise – daraus Zitieren. Das profane Volk soll sozusagen gefälligst „Anschaffen“ gehen und seine Steuern, Gebühren und Abgaben zahlen. Der amtliche – halb-offizielle – Tenor ist daher kaum noch: Von einem gewöhnlichen Zuhälter zu unterscheide


10:57 27.04.2019
armut zwangsarbeit hartz iv prostitution sanktionen
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.

https://www.freitag.de/autoren/fhp-frei ... -zuhaelter

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Re: Jobcenter vermittelt ins Bordell!

Beitrag von deernhh »

Jobcenter & Prostitution: Wenn die vermittelte „Empfangsdame“ plötzlich neue Aufgaben bekommt

„Die Aufklärungsquote bei Morden an Prostituierten ist gering: In mehreren Fällen sucht die Polizei seit Jahrzehnten nach den Tätern.“ So ein ernüchterndes Fazit über das horizontale Gewerbe. Für das „Ende einer Karriere“ eines sogenannten „Sexarbeiters“ interessiert wohl am meisten noch das Finanzamt, weil keine Steuern mehr fließen. Nichtdestoweniger, versuchen Jobcenter immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen Arbeitslose – insbesondere attraktive Frauen – in dieses Gewerbe zu vermitteln. Bei Weigerung wird ihnen nicht selten die Sozialleistungen gestrichen. Vereinfacht: Menschenhandel und Sexsklaverei haben wieder Hochkonjunktur.

„Die Aufklärungsquote bei Morden an Prostituierten ist gering“

Doch der „Beruf“ als „Prostituierte“ ist alles andere als ungefährlich: Jedoch niemand fühlt sich für die Opfer zuständig. Erschreckende Einzelfälle legen die dunklen Abgründe offen.

96 Morde – Serienmörder: Viele Opfer waren weibliche Prostituierte

>>T-Online<<

„Der Amerikaner Samuel Little sitzt bereits wegen dreifachen Mordes im Gefängnis. Nun hat der Serienmörder weitere 93 Morde gestanden.“

Warum eine tote Prostituierte niemanden interessiert

Besonders aufschlussreich sind dabei: Die Umstände der Taten und die Aussagen des Mörders.

„Dass sich niemand für die Opfer verantwortlich fühlte“

>>Westdeutsche Zeitung<<

„Einige Leichen seien nie gefunden worden, erklärte das FBI. In einigen anderen Fällen seien die Ermittler von natürlichen Todesursachen ausgegangen. „Samuel Little hat lange Zeit geglaubt, er würde nicht gefasst, weil er davon ausging, dass sich niemand für die Opfer verantwortlich fühlte“, erklärte die FBI-Kriminalistin Christie Palazzolo.“

Viele ermordete Frauen wurden nie gefunden

„Dass sich niemand für die Opfer verantwortlich fühlte“ – eine recht treffende Beschreibung. Mehr durch Zufall kamen die Morde überhaupt ans Tageslicht. Der Täter wollte augenscheinlich am Ende seines Lebens reinen Tisch machen: Also weniger gute Polizeiarbeit, sondern vielmehr eine Art innere Eingebung des Täters. Viele ermordete Frauen wurden nie gefunden, bei anderen ging man von „natürlichen Todesursachen“ aus. Eine Überdosis an Drogen ist schnell dem Opfer injizieren und ohne Leiche gibt es auch keine Ermittlungen. Allgemein dürfte das Interesse an ermordeten Prostituierten sehr gering sein. Ein vergleichbares Bild zeichnet sich auch hierzulande ab.

„Arbeitslose sollen Sex-Jobs annehmen“

>>News.de<<

„Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslose sollen Sex-Jobs annehmen – Was tun mit Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt keinen Fuß auf den Boden bekommen? Mit dieser Frage sah sich auch die Agentur für Arbeit konfrontiert und hatte prompt die Idee, Empfänger von ALG II in Jobs in der Erotikbranche zu vermitteln – wer diese nicht annimmt, muss mit Kürzungen der Hartz-IV-Leistungen rechnen.“

„Empfänger von ALG II in Jobs in der Erotikbranche zu vermitteln“

Unter den bürokratischen Titel: „Fachliche Hinweise zur Vermittlung in Sonderfällen“ soll angeblich alles haarklein geregelt sein. Allerdings laufen diese „Fachlichen Hinweise“ unter einer Art „Geheimhaltung“ und sind nicht öffentlich einsehbar. Vergleichbar dubios geht die Behörde in der Vermittlungs-Praxis vor.

„Escort-Service Begleitdamen für erotische Abenteuer gesucht“ – Amtliches Arbeitsangebot

>>Welt<<

„In der Online-Jobbörse der Arbeitsagentur hat ein Escort-Service Begleitdamen für erotische Abenteuer gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit bedauert den Vorfall. Die Anzeige sei „durchgerutscht“.



Erst nach einen öffentlichen Aufschrei zog man die Anzeige zurück

Erst nach einen öffentlichen Aufschrei zog man die Anzeige zurück. Der Modus Operandi zeigt sich aber auch an anderen Fällen.

Zwang: „Job im Schmuddel-Gewerbe anzunehmen“

>>Hannoversche Allgemeine Zeitung<<

„Damit sie weiterhin Geld vom Amt bekomme, solle die 40-Jährige doch eine freie Stelle im „Erdbeermung Erotic-Store“ annehmen. Dabei sei vom Betreiber des Geschäfts sowohl „Erfahrung im Verkauf“ als auch „Aufgeschlossenheit“ gewünscht. Eine „Rechtsfolgenbelehrung“ stellte Sabine R. vor die Wahl: Wenn sie sich weigert, den Job im Schmuddel-Gewerbe anzunehmen, würde das Arbeitslosengeld II um 60 Prozent gekürzt werden.“

Jobcenter: Über Zwang in die Prostitution genötigt

Mehr oder Weniger offen werden Frauen in die Erotik-Branche genötigt. Immer erst nach einen öffentlichen Aufschrei, rudert man von behördlicher Seite zurück und will plötzlich von alledem nichts mehr Wissen. Vermeintliche Sprachregelung: Ein bedauerliches „Missgeschick“ oder ein ungeschicktes „Versehen“ .

Jobcenter – Geheimhaltung: Keine Zahlen und Daten über das „Schmuddel-Gewerbe“

Details nach welchen Maßstäben all dies geschieht: Laufen unter „Geheimhaltung“ . Auch Zahlen, wieviele Menschen in das „Schmuddel-Gewerbe“ vermittelt werden: Die bleiben ebenfalls unter Verschluss. Eine ziemlich dubiose Vorgehensweise.

Arbeit in der Erotikbranche: Wenn die „Empfangsdame“ plötzlich neue Aufgaben bekommt

Allgemein gilt die Erotik-Branche als sehr Anpassungsfähig und dürfte sich mit den Umständen schon längst arrangiert haben. Als Stellenbeschreibung wird eine „Empfangsdame“ oder „Verkäuferin“ gesucht: Doch nach ein paar Tagen „darf“ die Dame auch ganze andere „Aufgaben“ übernehmen. Mittel und Wege „der Freiwilligkeit“ nachzuhelfen: Die sind allgemeine bekannt. Von offizieller Seite wäscht man seine Hände in Unschuld und streitet jede Kenntnis ab.

„Hinter den Türen“ – „Zwang und sexuelle Ausbeutung herrschen“

>>T-Online<<

„Deutschland ist für Frauenhändler bisher ein angenehmes Pflaster. … Das Stuttgarter Landgericht schickte den 65-Jährigen im Januar für fünf Jahre in Haft. Viel wichtiger aber für die Strafverfolger: Erstmals ist dem Urteil ein Geständnis eines Rotlichtherrschers vorausgegangen. Er habe in seinem Großbetrieb, dem „Paradise“, Frauenmangel gehabt. … Zwei Rockergruppen hätten die Ordnung aufrechterhalten. Er habe die Augen geschlossen vor den Methoden und der Gewalt gegenüber seinen Sexsklavinnen. Das Verfahren in Stuttgart belegt, was Kritiker der deutschen Rotlichtszene schon lange vorwerfen: Dass hinter den Türen auch vermeintlich nach deutschen Rechtsvorschriften geführter Bordelle Zwang und sexuelle Ausbeutung herrschen. Von Freiwilligkeit keine Spur.“

„Von Freiwilligkeit keine Spur“

Zwar gibt es über das Innenleben der Branche handfeste Gerichtsakten. Demzufolge ist es also allgemein bekannt: Wo die Frauen durchs Jobcenter hin vermittelt werden und welche Gefahren dort auf sie lauern. Rein formal steht zwar Zwangsprostitution unter Strafe: Nur welche amtliche Stelle soll dieses Recht durchsetzen?

https://www.lausitzer-allgemeine-zeitun ... n-bekommt/