Zwangsbehandlungen

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Kasharius
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Zwangsbehandlungen

Beitrag von Kasharius »

Ich möchte das Thema Zwangsuntersuchungen gerade auch in Österreich hier mit Sicherheit nicht gering schätzen oder verharmlosen. Es ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung!

Gerade in der Bundesrepublik sind aber durch das Betreuungsrecht, was ja in Österreich, zumindest in Wien und Oö die Tätigkeit als SW ausschließt, Menschen von Zwangsbehandlungen gegen ihren Willen betroffen. Nur zur Info daher diese Meldung:


19.11.2012 - 17:03
Betroffene zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen anhören.
Foto zeigt Hubert Hüppe
Hüppe © rba

Berlin (kobinet) Der Fachausschuss Freiheitsrechte des Inklusionsbeirats beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen will, dass das Thema Zwangsbehandlung vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in einer Anhörung von Betroffenen erörtert wird. Hubert Hüppe unterstützt die Forderung, da das grundlegende Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

Der Fachausschuss Freiheitsrechte kritisiert, dass die jetzt vorliegende Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Fraktionsentwurf von CDU/CSU und FDP nicht auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft worden sei. Das Thema Zwangsbehandlung sei aufgrund der Grundrechtsrelevanz nicht geeignet für ein parlamentarisches Schnellverfahren. Es bedürfe einer ausführlichen Diskussion mit den Betroffenen, den Angehörigen, den Fachverbänden und den beteiligten Berufsgruppen.

Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen unterstützt diese Forderung: „ Auch wenn hinsichtlich einer Neuregelung Eile geboten scheint, so darf doch das grundlegende Motto der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“ nicht außer Acht gelassen werden. Gerade in dem hochsensiblen Bereich der ärztlichen Zwangsmaßnahmen, der die grundlegenden Artikel 14, der Freiheit und Sicherheit der Person und Artikel 17, dem Schutz der Unversehrtheit der Person der Konvention berührt, sind alle Kriterien zu gesetzlichen Neuregelungen mit den Verbänden der Psychiatrieerfahrenen und den Menschen mit Behinderungen gemeinsam zu erarbeiten.“ Es gebe Erfahrungsberichte Betroffener, wonach in der Praxis Unterbringungen und damit einhergehende Zwangsbehandlungen zu schnell und ohne umfassende Prüfung erfolgten, so Hüppe" sch.

Elfriede Jung schrieb am 19.11.2012, 22:00
Betroffen ist jede/r

Entgegen dem Anschein dieser Diskussion geht es hierbei nicht nur um Menschen mit psychischer Erkrankung, sondern um alle, die vom Betreuungsrecht betroffen sind, also jede/r früher oder später, wie auf den vielen Informationsveranstaltungen der Betreuungsvereine immer wieder betont wird.

§ 1896 (1) Voraussetzungen
(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

Dies bedeutet auch, es sind alle betroffen, die nach Art.1 BRK betroffen sind.

"Angehängt" werden sollen die Regelungen zur Zwangsbehandlung an § 1906 BGB, der "freiheitsentziehende Maßnahmen" nach Betreuungsrecht regelt. Hierzu gehören neben Zwangseinweisungen auch z.B. Fixierung, medikamentöse Ruhigstellung in Heimen.
Die Praxis ist seit dem jüngsten MDK-Bericht hinlänglich bekannt: 140 000 betroffene Menschen in Pflegeheimen, davon 10%, wo die Vorschriften noch nicht einmal eingehalten werden, also strafbares Verhalten (Freiheitsberaubung) vorliegt (im Übrigen ohne Konsequenzen - soviel zur Gewährleistung)

Es wird Zeit, das ganze Betreuungsrecht auf Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention zu überprüfen, statt auf umstrittene Paragraphen im Schnellverfahren weitere Regelungen aufzupfropfen, die erfahrungsgemäß in der Praxis noch nicht einmal eingehalten werden.
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t


Kasharius grüßt