Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
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30.10.2012
Geschäft mit der Liebe beschäftigt Justiz
Feldkirch - Gleich zwei Prozesse rund um das Thema "Prostitution und Zuhälterei" beschäftigen nächste Woche das Landesgericht Feldkirch.
Zwei Damen müssen sich bei Richter Peter Mück am kommenden Montag in einem fortgesetzten Verfahren wegen Zuhälterei verantworten. Ursprünglich waren es drei Angeklagte, doch eine der Damen zeigte sich beim letzten Prozess geständig und wurde bereits verurteilt. Die beiden anderen Beschuldigten - eine angebliche Drahtzieherin und eine Helferin - bestreiten, Liebesdienerinnen ausgenutzt zu haben. Im Gegenteil, sie hätten den finanziell in Not Geratenen geholfen, aus dem Gröbsten heraus zu kommen. Betroffen sind laut Anklagebehörde mindestens 14 Frauen. Sie müssen nun allesamt aufmarschieren und als Zeuginnen aussagen. Noch peinlicher wird es, wenn - wie Richter Peter Mück bereits angekündigt hat- Freier in den Zeugenstand müssen. Wie lange der Prozess dauern wird, bis alle durch sind und wie oft das Verfahren vertagt werden muss, ist offen.
Ein weiterer Fall
Ebenfalls um Zuhälterei geht es am Freitag, den neunten November. Ein 45-jähriger Osteuropäer soll zwei Damen, ebenfalls aus Osteuropa, der Prostitution zugeführt haben. Laut Staatsanwaltschaft florierte in den zwei Table-Dance-Lokalen in Bludenz und Feldkirch das Geschäft mit der Liebe. Der Mann soll die beiden dabei ausgenutzt und ihnen einen erheblichen Teil des Geldes abgeknöpft haben. Somit ist auch Zuhälterei angeklagt. Als "Nebenschauplatz" geht es in diesem Verfahren noch um eine Streitigkeit in einem der Lokale, wo ein Handy zerstört, eine Person genötigt und verletzt worden sein soll.
http://www.vol.at/geschaeft-mit-der-lie ... iz/3396795
Geschäft mit der Liebe beschäftigt Justiz
Feldkirch - Gleich zwei Prozesse rund um das Thema "Prostitution und Zuhälterei" beschäftigen nächste Woche das Landesgericht Feldkirch.
Zwei Damen müssen sich bei Richter Peter Mück am kommenden Montag in einem fortgesetzten Verfahren wegen Zuhälterei verantworten. Ursprünglich waren es drei Angeklagte, doch eine der Damen zeigte sich beim letzten Prozess geständig und wurde bereits verurteilt. Die beiden anderen Beschuldigten - eine angebliche Drahtzieherin und eine Helferin - bestreiten, Liebesdienerinnen ausgenutzt zu haben. Im Gegenteil, sie hätten den finanziell in Not Geratenen geholfen, aus dem Gröbsten heraus zu kommen. Betroffen sind laut Anklagebehörde mindestens 14 Frauen. Sie müssen nun allesamt aufmarschieren und als Zeuginnen aussagen. Noch peinlicher wird es, wenn - wie Richter Peter Mück bereits angekündigt hat- Freier in den Zeugenstand müssen. Wie lange der Prozess dauern wird, bis alle durch sind und wie oft das Verfahren vertagt werden muss, ist offen.
Ein weiterer Fall
Ebenfalls um Zuhälterei geht es am Freitag, den neunten November. Ein 45-jähriger Osteuropäer soll zwei Damen, ebenfalls aus Osteuropa, der Prostitution zugeführt haben. Laut Staatsanwaltschaft florierte in den zwei Table-Dance-Lokalen in Bludenz und Feldkirch das Geschäft mit der Liebe. Der Mann soll die beiden dabei ausgenutzt und ihnen einen erheblichen Teil des Geldes abgeknöpft haben. Somit ist auch Zuhälterei angeklagt. Als "Nebenschauplatz" geht es in diesem Verfahren noch um eine Streitigkeit in einem der Lokale, wo ein Handy zerstört, eine Person genötigt und verletzt worden sein soll.
http://www.vol.at/geschaeft-mit-der-lie ... iz/3396795
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
50 Prostituierte nach Bern eingeschleust
Grosser Fall von Menschenhandel: Sieben Frauen und Männern wird vorgeworfen, mehr als 50 Frauen und Transsexuellen aus Thailand in die Schweiz eingeschleust zu haben. Sie mussten sich in Bern prostituieren.
Die Ermittlungen waren im Jahr 2010 ausgelöst worden, nachdem sich eine thailändische Frau bei der Kantonspolizei Bern meldete und erklärte, sie werde gegen ihren Willen in einem Etablissement in Bern festgehalten und müsse sich prostituieren. Das teilt die Kantonspolizei mit.
Schliesslich wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eingeleitet. Dies betraf einerseits den Straftatbestand des Menschenhandels, andererseits aber auch die Förderung der Prostitution, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, Fälschung von Ausweisen sowie Geldwäscherei.
Rasch zeigte sich, dass sich das Menschenhändlernetzwerk weit über Bern in andere Kantone, insbesondere Luzern, Solothurn und Thurgau, ausgebreitet hatte.
Hauptbeschuldigte wurde 2011 verhaftet
Die Hauptbeschuldigte, eine 42-jährige Thailänderin mit Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, konnte schliesslich im Herbst 2011 in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden. Neben ihr sind sechs weitere Frauen und Männer angeschuldigt. Sie befinden sich zum Teil noch in Untersuchungshaft.
Wie sich herausstellte, war die Frau seit Ende 2008 aktiv und betrieb selber ein Bordell, in welchem sie illegal anwesende thailändische Prostituierte beschäftigte. Die Frauen mussten einen Schuldenbetrag von rund 30‘000 Franken für die Einreise in die Schweiz abarbeiten. Die meisten unter ihnen wussten, dass sie in der Schweiz als Prostituierte arbeiten würden.
Die Prostituierten gaben in der Regel 50 Prozent ihres Verdienstes an den Salonbetreiber ab und konnten nur mit den verbleibenden 50 Prozent ihre «Reiseschulden» abbezahlen. So mussten sie total 60'000 Franken verdienen, um ihre Schulden zu tilgen. In mehreren dokumentierten Fällen mussten die Prostituierten sogar bis zu 90‘000 Franken erwirtschaften, bis sie etwas eigenes Geld behalten konnten.
Aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand
Die Opfer stammten meist aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand, heisst es weiter in dem Polizei-Communiqué. Sie hatten in einigen Fällen einen sogenannten Darlehensvertrag unterzeichnen müssen, in dem sie eine allfällig vorhandene Liegenschaft in Thailand als Sicherheit verpfänden mussten. Zudem war die Hauptbeschuldigte bei ihrer Festnahme im Besitz von persönlichen Dokumenten von Opfern, beispielsweise von Ausweispapieren.
Dazu kommt, dass sich die Opfer meist illegal in der Schweiz aufhielten und einer illegalen Tätigkeit nachgingen. Sie waren der örtlichen Sprachen nicht mächtig und hatten keine Ortskenntnisse. Die meisten Opfer seien in ihre Heimat zurückgekehrt und wollten sich nicht als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen. Ein Opfer, das sich am Strafverfahren beteilige, verweile derzeit noch in der Schweiz und wird in einer speziellen Einrichtung betreut.
Die Hauptbeschuldigte wird sich nun im Kanton Thurgau für 26 Opfer, in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern, Basel Stadt und Zürich für weitere 31 Opfer verantworten müssen. Weitere sechs beschuldigte Personen befinden sich teilweise noch in Untersuchungshaft. Bei ihnen handelt es sich um einen Schweizer, vier Thailänderinnen und einen Thailänder.
http://bazonline.ch/panorama/vermischte ... y/31946012
Grosser Fall von Menschenhandel: Sieben Frauen und Männern wird vorgeworfen, mehr als 50 Frauen und Transsexuellen aus Thailand in die Schweiz eingeschleust zu haben. Sie mussten sich in Bern prostituieren.
Die Ermittlungen waren im Jahr 2010 ausgelöst worden, nachdem sich eine thailändische Frau bei der Kantonspolizei Bern meldete und erklärte, sie werde gegen ihren Willen in einem Etablissement in Bern festgehalten und müsse sich prostituieren. Das teilt die Kantonspolizei mit.
Schliesslich wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben eingeleitet. Dies betraf einerseits den Straftatbestand des Menschenhandels, andererseits aber auch die Förderung der Prostitution, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, Fälschung von Ausweisen sowie Geldwäscherei.
Rasch zeigte sich, dass sich das Menschenhändlernetzwerk weit über Bern in andere Kantone, insbesondere Luzern, Solothurn und Thurgau, ausgebreitet hatte.
Hauptbeschuldigte wurde 2011 verhaftet
Die Hauptbeschuldigte, eine 42-jährige Thailänderin mit Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, konnte schliesslich im Herbst 2011 in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden. Neben ihr sind sechs weitere Frauen und Männer angeschuldigt. Sie befinden sich zum Teil noch in Untersuchungshaft.
Wie sich herausstellte, war die Frau seit Ende 2008 aktiv und betrieb selber ein Bordell, in welchem sie illegal anwesende thailändische Prostituierte beschäftigte. Die Frauen mussten einen Schuldenbetrag von rund 30‘000 Franken für die Einreise in die Schweiz abarbeiten. Die meisten unter ihnen wussten, dass sie in der Schweiz als Prostituierte arbeiten würden.
Die Prostituierten gaben in der Regel 50 Prozent ihres Verdienstes an den Salonbetreiber ab und konnten nur mit den verbleibenden 50 Prozent ihre «Reiseschulden» abbezahlen. So mussten sie total 60'000 Franken verdienen, um ihre Schulden zu tilgen. In mehreren dokumentierten Fällen mussten die Prostituierten sogar bis zu 90‘000 Franken erwirtschaften, bis sie etwas eigenes Geld behalten konnten.
Aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand
Die Opfer stammten meist aus ärmlichen Verhältnissen in Thailand, heisst es weiter in dem Polizei-Communiqué. Sie hatten in einigen Fällen einen sogenannten Darlehensvertrag unterzeichnen müssen, in dem sie eine allfällig vorhandene Liegenschaft in Thailand als Sicherheit verpfänden mussten. Zudem war die Hauptbeschuldigte bei ihrer Festnahme im Besitz von persönlichen Dokumenten von Opfern, beispielsweise von Ausweispapieren.
Dazu kommt, dass sich die Opfer meist illegal in der Schweiz aufhielten und einer illegalen Tätigkeit nachgingen. Sie waren der örtlichen Sprachen nicht mächtig und hatten keine Ortskenntnisse. Die meisten Opfer seien in ihre Heimat zurückgekehrt und wollten sich nicht als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen. Ein Opfer, das sich am Strafverfahren beteilige, verweile derzeit noch in der Schweiz und wird in einer speziellen Einrichtung betreut.
Die Hauptbeschuldigte wird sich nun im Kanton Thurgau für 26 Opfer, in den Kantonen Bern, Solothurn, Luzern, Basel Stadt und Zürich für weitere 31 Opfer verantworten müssen. Weitere sechs beschuldigte Personen befinden sich teilweise noch in Untersuchungshaft. Bei ihnen handelt es sich um einen Schweizer, vier Thailänderinnen und einen Thailänder.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Kein Prozess gegen Walsroder Bordellbetreiber
Es war eine große Schlagzeile im August vergangenen Jahres: "Bordellrazzia im Walsroder Umland" - so oder so ähnlich waren die Meldungen überschrieben. Im Zentrum stand dabei unter anderem der Walsroder Geschäftsmann Wolfgang Heer, Bordellbetreiber und erklärter "Hells Angel". Durchsucht wurden unter anderem Bordellbetriebe des 67-Jährigen sowie sein Wohnhaus und nach Angaben von Heer auch das Büro seines Steuerberaters. Diverse Delikte waren ihm zur Last gelegt worden - unter anderem Brandstiftung, Geldwäsche, Menschenhandel, Betrug und ausbeuterische Zuhälterei.
Nun hat die 7. Strafkammer des zuständigen Landgerichts in Verden aber mit Schreiben vom 30. Oktober die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt - aus "tatsächlichen Gründen", wie es in dem Schreiben des Gerichts heißt. Das bedeutet: Das Ermittlungsergebnis hat nicht ausgereicht, um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen - eine Verurteilung wäre unwahrscheinlich gewesen.
Heer fühlt sich bestätigt
Bereits am Tag der Durchsuchung hatte Heer alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe als falsch zurückgewiesen. Tatsächlich war bereits in den vergangenen Monaten ein Teil der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Verden selbst eingestellt worden, darunter die angebliche Brandstiftung, der Vorwurf des Menschenhandels, der Insolvenzverschleppung, der Geldwäsche und des Betruges - wegen "erwiesener Unschuld", wie Heer betonte. Übrig geblieben war ein Strafverfahren gegen Heer und andere wegen des Verdachts der ausbeuterischen Zuhälterei.
Wolfgang Heer bezeichnete die Niederschlagung des Gerichtsverfahrens als "eine Backpfeife für die Staatsanwaltschaft." Allein die Tatsache, dass er bekennendes Mitglied der "Hells Angels" sei, dürfe nicht zu der Folgerung führen, dass in seinen Betrieben Menschen ausgebeutet würden, so Heer.
Staatsanwaltschaft prüft Beschwerde
Die Staatsanwaltschaft Verden prüft nach eigenen Angaben jetzt, ob sie gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegt. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft läuft gegen Heer. zurzeit noch ein Verfahren wegen Verdachtes des "Bankrotts". Heer. selbst bezeichnet diesen Vorhalt als falsch: Das Verfahren betreffe eine Musikproduktionsfirma, an der er, Heer., nicht beteiligt sei
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... ls425.html
Es war eine große Schlagzeile im August vergangenen Jahres: "Bordellrazzia im Walsroder Umland" - so oder so ähnlich waren die Meldungen überschrieben. Im Zentrum stand dabei unter anderem der Walsroder Geschäftsmann Wolfgang Heer, Bordellbetreiber und erklärter "Hells Angel". Durchsucht wurden unter anderem Bordellbetriebe des 67-Jährigen sowie sein Wohnhaus und nach Angaben von Heer auch das Büro seines Steuerberaters. Diverse Delikte waren ihm zur Last gelegt worden - unter anderem Brandstiftung, Geldwäsche, Menschenhandel, Betrug und ausbeuterische Zuhälterei.
Nun hat die 7. Strafkammer des zuständigen Landgerichts in Verden aber mit Schreiben vom 30. Oktober die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt - aus "tatsächlichen Gründen", wie es in dem Schreiben des Gerichts heißt. Das bedeutet: Das Ermittlungsergebnis hat nicht ausgereicht, um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen - eine Verurteilung wäre unwahrscheinlich gewesen.
Heer fühlt sich bestätigt
Bereits am Tag der Durchsuchung hatte Heer alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe als falsch zurückgewiesen. Tatsächlich war bereits in den vergangenen Monaten ein Teil der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Verden selbst eingestellt worden, darunter die angebliche Brandstiftung, der Vorwurf des Menschenhandels, der Insolvenzverschleppung, der Geldwäsche und des Betruges - wegen "erwiesener Unschuld", wie Heer betonte. Übrig geblieben war ein Strafverfahren gegen Heer und andere wegen des Verdachts der ausbeuterischen Zuhälterei.
Wolfgang Heer bezeichnete die Niederschlagung des Gerichtsverfahrens als "eine Backpfeife für die Staatsanwaltschaft." Allein die Tatsache, dass er bekennendes Mitglied der "Hells Angels" sei, dürfe nicht zu der Folgerung führen, dass in seinen Betrieben Menschen ausgebeutet würden, so Heer.
Staatsanwaltschaft prüft Beschwerde
Die Staatsanwaltschaft Verden prüft nach eigenen Angaben jetzt, ob sie gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegt. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft läuft gegen Heer. zurzeit noch ein Verfahren wegen Verdachtes des "Bankrotts". Heer. selbst bezeichnet diesen Vorhalt als falsch: Das Verfahren betreffe eine Musikproduktionsfirma, an der er, Heer., nicht beteiligt sei
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... ls425.html
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Fortsetzung zu viewtopic.php?p=125861#125861
31.10.2912
Menschenhandel: Im Milieu war die Strippenzieherin bekannt
26 Frauen und Transsexuelle aus Thailand mussten sich im Thurgau prostituieren. Als Hauptschuldige gilt eine Thailänderin, die ein Bordell betrieben hat.
Polizei und Staatsanwaltschaft Bern haben einen grossen Fall von Menschenhandel aufgedeckt. Insgesamt 57 Frauen und Transsexuelle aus Thailand wurden gezwungen, sich zu prostituieren. 26 dieser Opfer mussten in Bordellen im Thurgau arbeiten. «Es ist schwierig, die Opfer bestimmten Kantonen zuzuordnen», sagt Sarah Wildi von der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben in Bern. Die Prostituierten hätten die Bordelle nach einer gewissen Zeit immer gewechselt. Wildi leitet die Ermittlungen zu dem Fall.
Als Hauptschuldige gilt eine 42jährige Thailänderin mit einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Seit vier Jahren ist die Frau im Geschäft. Sie hat ein Bordell betrieben, in dem sie illegale Prostituierte beschäftigte. Vor einem Jahr wurde sie in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. «Sie hat einen Bezug zum Thurgau», mehr will Sarah Wildi nicht verraten.
«Man spielt mit dem Leben»
Ein Bordellbesitzer, der anonym bleiben will, sagt, die Frau sei im Rotlichtmilieu bekannt gewesen. Man wisse auch, um welches Bordell es sich gehandelt habe. Geschwätzigkeit sei aber gefährlich: «Da spielt man mit seinem Leben.»
Die Frauen und Transsexuellen aus Thailand stammen meist aus ärmlichen Verhältnissen. In einigen Fällen hatten sie einen Darlehensvertrag unterschrieben, in dem sie ihr Haus als Sicherheit verpfänden mussten. Die Strippenzieherin hatte bei ihrer Verhaftung Ausweise der Opfer bei sich.
Die Frau verlangte für die Einreise in die Schweiz etwa 30 000 Franken. Das Geld mussten die Prostituierten abarbeiten. Dafür hatten sie aber nur die Hälfte ihres Verdienstes zur Verfügung, 50 Prozent mussten sie der Bordellbetreiberin abgeben. Das heisst, sie mussten 60 000 Franken erwirtschaften, um ihre Reiseschulden abzuzahlen. Die Berner Polizei fand heraus, dass einzelne Prostituierte sogar 90 000 Franken verdienen mussten, bis sie etwas von dem Geld behalten konnten.
Die Opfer sind inzwischen fast alle zurück in Thailand. Die Machenschaften flogen auf, weil eine Thailänderin vor zwei Jahren der Berner Polizei offenbarte, dass sie gegen ihren Willen festgehalten werde. Im August hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden, dass ausschliesslich der Kanton Bern für diesen Fall zuständig sei. Die Berner Behörden haben mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Thurgau zusammengearbeitet. Details gibt Sarah Wildi keine bekannt.
Erstaunt über die vielen Opfer
Im Thurgauer Departement für Justiz und Sicherheit hat man keine Kenntnis vom Menschenhandel. Generalsekretär Stephan Felber ist erstaunt über die hohe Zahl der Opfer aus dem Thurgau. Er sagt: «Ich glaube nicht, dass diese 26 Menschen effektiv hier gelebt haben.» Bisher seien auch keine Anträge auf Opferhilfe eingegangen.
Felber weiss von ein bis zwei Fällen von Menschenhandel in diesem und drei bis vier Fällen im vergangenen Jahr. Seit 2011 gibt es im Thurgau einen runden Tisch zu Menschenhandel. Dort sind unter anderem Polizei, Migrationsamt und Opferhilfe vertreten. Neuerdings hat der Kanton eine Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich abgeschlossen. Die FIZ betreut Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostsc ... 94,3181877
31.10.2912
Menschenhandel: Im Milieu war die Strippenzieherin bekannt
26 Frauen und Transsexuelle aus Thailand mussten sich im Thurgau prostituieren. Als Hauptschuldige gilt eine Thailänderin, die ein Bordell betrieben hat.
Polizei und Staatsanwaltschaft Bern haben einen grossen Fall von Menschenhandel aufgedeckt. Insgesamt 57 Frauen und Transsexuelle aus Thailand wurden gezwungen, sich zu prostituieren. 26 dieser Opfer mussten in Bordellen im Thurgau arbeiten. «Es ist schwierig, die Opfer bestimmten Kantonen zuzuordnen», sagt Sarah Wildi von der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben in Bern. Die Prostituierten hätten die Bordelle nach einer gewissen Zeit immer gewechselt. Wildi leitet die Ermittlungen zu dem Fall.
Als Hauptschuldige gilt eine 42jährige Thailänderin mit einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Seit vier Jahren ist die Frau im Geschäft. Sie hat ein Bordell betrieben, in dem sie illegale Prostituierte beschäftigte. Vor einem Jahr wurde sie in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. «Sie hat einen Bezug zum Thurgau», mehr will Sarah Wildi nicht verraten.
«Man spielt mit dem Leben»
Ein Bordellbesitzer, der anonym bleiben will, sagt, die Frau sei im Rotlichtmilieu bekannt gewesen. Man wisse auch, um welches Bordell es sich gehandelt habe. Geschwätzigkeit sei aber gefährlich: «Da spielt man mit seinem Leben.»
Die Frauen und Transsexuellen aus Thailand stammen meist aus ärmlichen Verhältnissen. In einigen Fällen hatten sie einen Darlehensvertrag unterschrieben, in dem sie ihr Haus als Sicherheit verpfänden mussten. Die Strippenzieherin hatte bei ihrer Verhaftung Ausweise der Opfer bei sich.
Die Frau verlangte für die Einreise in die Schweiz etwa 30 000 Franken. Das Geld mussten die Prostituierten abarbeiten. Dafür hatten sie aber nur die Hälfte ihres Verdienstes zur Verfügung, 50 Prozent mussten sie der Bordellbetreiberin abgeben. Das heisst, sie mussten 60 000 Franken erwirtschaften, um ihre Reiseschulden abzuzahlen. Die Berner Polizei fand heraus, dass einzelne Prostituierte sogar 90 000 Franken verdienen mussten, bis sie etwas von dem Geld behalten konnten.
Die Opfer sind inzwischen fast alle zurück in Thailand. Die Machenschaften flogen auf, weil eine Thailänderin vor zwei Jahren der Berner Polizei offenbarte, dass sie gegen ihren Willen festgehalten werde. Im August hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden, dass ausschliesslich der Kanton Bern für diesen Fall zuständig sei. Die Berner Behörden haben mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Thurgau zusammengearbeitet. Details gibt Sarah Wildi keine bekannt.
Erstaunt über die vielen Opfer
Im Thurgauer Departement für Justiz und Sicherheit hat man keine Kenntnis vom Menschenhandel. Generalsekretär Stephan Felber ist erstaunt über die hohe Zahl der Opfer aus dem Thurgau. Er sagt: «Ich glaube nicht, dass diese 26 Menschen effektiv hier gelebt haben.» Bisher seien auch keine Anträge auf Opferhilfe eingegangen.
Felber weiss von ein bis zwei Fällen von Menschenhandel in diesem und drei bis vier Fällen im vergangenen Jahr. Seit 2011 gibt es im Thurgau einen runden Tisch zu Menschenhandel. Dort sind unter anderem Polizei, Migrationsamt und Opferhilfe vertreten. Neuerdings hat der Kanton eine Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich abgeschlossen. Die FIZ betreut Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind.
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostsc ... 94,3181877
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Staatsanwalt fordert 7½ Jahre für brutalen Roma-Zuhälter
Der Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Gefängnis für den brutalen Zuhälter.
Seit mehreren Jahren üben brutale Zuhälter aus Ungarn ein brutales Regiment auf dem Zürcher Strassenstrich aus. Ein besonders krasses Beispiel eines 54-jährigen Romas beschäftigte am Donnerstag das Zürcher Obergericht. Er prügelte eine Frau zu Tode.
Am Donnerstag beschäftigte sich das Zürcher Obergericht mit einem besonders krassen Beispiel für die brutalen Zustände auf dem Zürcher Strassenstrich. Es handelte sich um einen erschütternden Vorfall vom 1. März 2010. Damals hatte ein heute 54-jähriger Roma seine damals 30-jährige Landsfrau an der Langstrasse buchstäblich zu Tode geprügelt.
Aus Eifersucht brutal zugeschlagen
Die Anklageschrift schilderte, wie der Beschuldigte seiner zierlichen Freundin nicht nur mehrere Faustschläge gegen den Kopf und in den Magen versetzte, sondern auch wiederholt in den Bauch trat. Grund für die äusserst gewalttätigen Übergriffe: Die am Sihlquai tätige Prostituierte hatte ihm zuvor gebeichtet, dass sie ihn mit zwei Liebhabern betrogen hatte. Fest steht, dass die Geschädigte eine tödliche Verletzung im Leberbereich erlitt und kurz darauf innerlich verblutete. Der Täter wurde von der Polizei festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
Der Beschuldigte stritt in der Folge jeglichen Tötungsvorsatz ab. Bereits im letzten Februar am Bezirksgericht Zürich, als er erklärte, dass er niemals mit dem Tod seiner Freundin gerechnet habe. Auch der Verteidiger stellte eine eingeklagte vorsätzliche Tötung in Abrede. So liege höchstens eine einfache Körperverletzung vor, da sein reumütiger Klient niemals mit schlimmeren Folgen gerechnet habe.
Deutliche Straferhöhung
Das Bezirksgericht schlug einen Mittelweg ein und setzte wegen schwerer Körperverletzung verbunden mit einer fahrlässigen Tötung eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren fest. Zu wenig für Staatsanwalt Ulrich Weder, der Berufung einlegte und am Donnerstag vor Obergericht aufgrund des erheblichen Verschuldens eine deutliche Straferhöhung auf siebeneinhalb Jahre forderte. Der Berufungsprozess nahm viele Stunden in Anspruch, da der Gerichtsvorsitzende Peter Marti vom Angeschuldigten immer wieder wissen wollte, weshalb er so fest zugeschlagen habe. Der Beschuldigte wich häufig aus und erklärte, dass er ausser sich gewesen sei und wie mechanisch zugeschlagen habe.
Der Beschuldigte zeigte sich vor Obergericht auch reumütig. Er sei mit dem Opfer nach Zürich gekommen, um viel Geld zu verdienen. Er sei sein Koch und Beschützer gewesen, sagte er. Die Verhandlung dauerte bis in die späten Abendstunden. Das Urteil erfolgt demnächst.
http://www.aargauerzeitung.ch/limmattal ... -125481889
Der Staatsanwalt fordert siebeneinhalb Jahre Gefängnis für den brutalen Zuhälter.
Seit mehreren Jahren üben brutale Zuhälter aus Ungarn ein brutales Regiment auf dem Zürcher Strassenstrich aus. Ein besonders krasses Beispiel eines 54-jährigen Romas beschäftigte am Donnerstag das Zürcher Obergericht. Er prügelte eine Frau zu Tode.
Am Donnerstag beschäftigte sich das Zürcher Obergericht mit einem besonders krassen Beispiel für die brutalen Zustände auf dem Zürcher Strassenstrich. Es handelte sich um einen erschütternden Vorfall vom 1. März 2010. Damals hatte ein heute 54-jähriger Roma seine damals 30-jährige Landsfrau an der Langstrasse buchstäblich zu Tode geprügelt.
Aus Eifersucht brutal zugeschlagen
Die Anklageschrift schilderte, wie der Beschuldigte seiner zierlichen Freundin nicht nur mehrere Faustschläge gegen den Kopf und in den Magen versetzte, sondern auch wiederholt in den Bauch trat. Grund für die äusserst gewalttätigen Übergriffe: Die am Sihlquai tätige Prostituierte hatte ihm zuvor gebeichtet, dass sie ihn mit zwei Liebhabern betrogen hatte. Fest steht, dass die Geschädigte eine tödliche Verletzung im Leberbereich erlitt und kurz darauf innerlich verblutete. Der Täter wurde von der Polizei festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
Der Beschuldigte stritt in der Folge jeglichen Tötungsvorsatz ab. Bereits im letzten Februar am Bezirksgericht Zürich, als er erklärte, dass er niemals mit dem Tod seiner Freundin gerechnet habe. Auch der Verteidiger stellte eine eingeklagte vorsätzliche Tötung in Abrede. So liege höchstens eine einfache Körperverletzung vor, da sein reumütiger Klient niemals mit schlimmeren Folgen gerechnet habe.
Deutliche Straferhöhung
Das Bezirksgericht schlug einen Mittelweg ein und setzte wegen schwerer Körperverletzung verbunden mit einer fahrlässigen Tötung eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren fest. Zu wenig für Staatsanwalt Ulrich Weder, der Berufung einlegte und am Donnerstag vor Obergericht aufgrund des erheblichen Verschuldens eine deutliche Straferhöhung auf siebeneinhalb Jahre forderte. Der Berufungsprozess nahm viele Stunden in Anspruch, da der Gerichtsvorsitzende Peter Marti vom Angeschuldigten immer wieder wissen wollte, weshalb er so fest zugeschlagen habe. Der Beschuldigte wich häufig aus und erklärte, dass er ausser sich gewesen sei und wie mechanisch zugeschlagen habe.
Der Beschuldigte zeigte sich vor Obergericht auch reumütig. Er sei mit dem Opfer nach Zürich gekommen, um viel Geld zu verdienen. Er sei sein Koch und Beschützer gewesen, sagte er. Die Verhandlung dauerte bis in die späten Abendstunden. Das Urteil erfolgt demnächst.
http://www.aargauerzeitung.ch/limmattal ... -125481889
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Emmerich
"Fungarden": Betreiber-Paar vor Gericht
Emmerich (RP). In wenigen Tagen muss sich das Betreiber-Paar des Saunaclubs "Fungarden" vor dem Landgericht verantworten. Es geht um Menschenhandel und Steuerhinterziehung in Millionen-Höhe.
28. März 2012, Tackenweide in Emmerich: An der Großaktion nahmen damals neben 90 Zöllnern auch 100 Bundes- und Landespolizisten teil. Hinzu kamen 50 Beamte der Steuerfahndung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zusammen.
Am kommenden Dienstag, 13. November, ist der Auftakt vor der Klever Wirtschaftsstrafkammer. Acht Verhandlungstage sind angesetzt. Angeklagt sind ein 53-Jähriger, geboren in Bosnien-Herzegowina, und eine 40-Jährige, geboren in Russland. Beide wohnten bis zu ihrer Festnahme im März in Emmerich. Nach einer Razzia in ihrer Emmericher Bordellen "Fungarden" und "Auberge" sitzen sie in Untersuchungshaft.
Die Anklage lautet unter anderem auf bandenmäßigen Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft betrieben die beiden Angeklagten seit Juli 2005 in Emmerich zwei Bordelle. Dabei war der Angeklagte – teilweise mit einem weiteren Tatbeteiligten – offizieller Inhaber der Betriebe, wobei die Angeklagte ebenfalls maßgeblich den Betrieb mit organisierte. Bis Dezember 2011 waren in den beiden Bordellen etwa 1000 Prostituierte, überwiegend osteuropäischer Nationalität, tätig.
GEWALT IM BORDELL
Türstehen ließen die Frauen nicht raus
Um sicherzustellen, dass die Frauen tatsächlich der Forderung nach sexuellen Leistungen an Kunden nachkamen, nahmen die Angeklagten ihnen laut Anklage zum Teil deren Ausweispapiere und Telefone weg und wiesen die Türsteher an, die Frauen nicht aus dem Bordell zu lassen.
In einzelnen Fällen soll der Angeklagte die Prostituierten geschlagen oder ihnen an den Haaren gezogen haben.
Die Angeklagten haben sich im Wesentlichen nicht zur Sache geäußert.
Obwohl die Angeklagten damit warben, dass die Prostituierten selbstständige Unternehmerinnen seien und ihre Leistungen völlig eigenständig anböten, unterlag die Tätigkeit der Prostituierten den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge engen Vorgaben der Angeklagten. Demnach legten diese die Preise für die sexuellen Leistungen fest, führten Buch über die Tätigkeiten der Prostituierten, kassierten mindestens die Hälfte der Einnahmen und ließen die Frauen zum Teil während der gesamten Öffnungszeit arbeiten. Einige Prostituierte durften das Haus nur mit Genehmigung des Angeklagten verlassen, ohne eine solche Genehmigung ließ sie der jeweilige Türsteher nicht hinaus. Die Angeklagten meldeten laut Staatsanwaltschaft keine der Prostituierten zur Sozialversicherung an. Auf diese Weise soll ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden sein.
Durch falsche Umsatzsteuerjahresklärungen, insbesondere durch das Verschweigen der gesamten Einnahmen aus den sexuellen Leistungen der Prostituierten, verkürzten die Angeklagten zusätzlich Steuern. Insgesamt soll durch falsche Angaben ein Steuerschaden in Höhe von über vier Millionen Euro entstanden sein.
Im Laufe der Zeit wurden den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge in zahlreichen Fällen Frauen aus dem Ausland zu dem Bordell gebracht und den Angeklagten übergeben. Hierfür erhielten die Boten von dem Angeklagten Geld für die Fahrtkosten und für die Vermittlung der Frauen, in der Regel 500 Euro. Im Bordell wurden die Frauen von den Angeklagten angewiesen, als Prostituierte zu arbeiten, teilweise mussten sie zunächst den für die Überbringung gezahlten Betrag abarbeiten.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.3056140
"Fungarden": Betreiber-Paar vor Gericht
Emmerich (RP). In wenigen Tagen muss sich das Betreiber-Paar des Saunaclubs "Fungarden" vor dem Landgericht verantworten. Es geht um Menschenhandel und Steuerhinterziehung in Millionen-Höhe.
28. März 2012, Tackenweide in Emmerich: An der Großaktion nahmen damals neben 90 Zöllnern auch 100 Bundes- und Landespolizisten teil. Hinzu kamen 50 Beamte der Steuerfahndung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zusammen.
Am kommenden Dienstag, 13. November, ist der Auftakt vor der Klever Wirtschaftsstrafkammer. Acht Verhandlungstage sind angesetzt. Angeklagt sind ein 53-Jähriger, geboren in Bosnien-Herzegowina, und eine 40-Jährige, geboren in Russland. Beide wohnten bis zu ihrer Festnahme im März in Emmerich. Nach einer Razzia in ihrer Emmericher Bordellen "Fungarden" und "Auberge" sitzen sie in Untersuchungshaft.
Die Anklage lautet unter anderem auf bandenmäßigen Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft betrieben die beiden Angeklagten seit Juli 2005 in Emmerich zwei Bordelle. Dabei war der Angeklagte – teilweise mit einem weiteren Tatbeteiligten – offizieller Inhaber der Betriebe, wobei die Angeklagte ebenfalls maßgeblich den Betrieb mit organisierte. Bis Dezember 2011 waren in den beiden Bordellen etwa 1000 Prostituierte, überwiegend osteuropäischer Nationalität, tätig.
GEWALT IM BORDELL
Türstehen ließen die Frauen nicht raus
Um sicherzustellen, dass die Frauen tatsächlich der Forderung nach sexuellen Leistungen an Kunden nachkamen, nahmen die Angeklagten ihnen laut Anklage zum Teil deren Ausweispapiere und Telefone weg und wiesen die Türsteher an, die Frauen nicht aus dem Bordell zu lassen.
In einzelnen Fällen soll der Angeklagte die Prostituierten geschlagen oder ihnen an den Haaren gezogen haben.
Die Angeklagten haben sich im Wesentlichen nicht zur Sache geäußert.
Obwohl die Angeklagten damit warben, dass die Prostituierten selbstständige Unternehmerinnen seien und ihre Leistungen völlig eigenständig anböten, unterlag die Tätigkeit der Prostituierten den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge engen Vorgaben der Angeklagten. Demnach legten diese die Preise für die sexuellen Leistungen fest, führten Buch über die Tätigkeiten der Prostituierten, kassierten mindestens die Hälfte der Einnahmen und ließen die Frauen zum Teil während der gesamten Öffnungszeit arbeiten. Einige Prostituierte durften das Haus nur mit Genehmigung des Angeklagten verlassen, ohne eine solche Genehmigung ließ sie der jeweilige Türsteher nicht hinaus. Die Angeklagten meldeten laut Staatsanwaltschaft keine der Prostituierten zur Sozialversicherung an. Auf diese Weise soll ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden sein.
Durch falsche Umsatzsteuerjahresklärungen, insbesondere durch das Verschweigen der gesamten Einnahmen aus den sexuellen Leistungen der Prostituierten, verkürzten die Angeklagten zusätzlich Steuern. Insgesamt soll durch falsche Angaben ein Steuerschaden in Höhe von über vier Millionen Euro entstanden sein.
Im Laufe der Zeit wurden den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge in zahlreichen Fällen Frauen aus dem Ausland zu dem Bordell gebracht und den Angeklagten übergeben. Hierfür erhielten die Boten von dem Angeklagten Geld für die Fahrtkosten und für die Vermittlung der Frauen, in der Regel 500 Euro. Im Bordell wurden die Frauen von den Angeklagten angewiesen, als Prostituierte zu arbeiten, teilweise mussten sie zunächst den für die Überbringung gezahlten Betrag abarbeiten.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.3056140
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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6.11.2012
Zuhälterei-Prozess wird ohne Angeklagte verhandelt
Sowohl der Beschuldigte Jos Hoffmann als auch die Geschäftsführerin eines seiner Etablissements können krankheitshalber nicht an dem Verfahren teilnehmen
(gs) - Vor dem Zuchtpolizeigericht Luxemburg sollte am Dienstagmorgen eigentlich ein Prozess um mutmaßliche Zuhälterei gegen den sogenannten König des Luxemburger Nachtlebens Jos Hoffmann sowie die Geschäftsführerin eines seiner Etablissements verhandelt werden. Dem war aber nicht so.
Der 78-jährige Jos Hoffmann ist bekanntlich gemäß psychiatrischer Analyse dement und kann daher sowieso nicht mehr an dem Prozess teilnehmen. Doch am Dienstag erschien auch die mitangeklagte Frau nicht vor Gericht. Laut ärztlichem Attest, das dem Richtergremium erst am Vortag der Verhandlung vorgelegt wurde, kann auch die 49-Jährige krankheitshalber diesem Verfahren derzeit nicht beiwohnen, womit dieser Prozess auf ein Neues blockiert wurde und sogar eine erneute Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt zwischenzeitlich im Raum stand. So weit kam es aber dann doch nicht, denn nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung beschloss das Gericht, den Fall nun am Mittwoch zu verhandeln, dann allerdings in Abwesenheit der beschuldigten Frau.
Die beschuldigte Frau ist Geschäftsführerin eines Etablissements in der hauptstädtischen Rue Fort Neipperg, das Jos Hoffmann gehört. Gemeinsam mit Hoffmann oder in dessen Auftrag soll die 49-Jährige ab Ende 2004 insgesamt vier in diesem Lokal angestellte Damen zur Prostitution gezwungen oder das Gewerbe direkt bzw. indirekt gefördert haben. Im Falle einer Verurteilung drohen der Angeklagten zwischen sechs Monate und drei Jahre Gefängnis sowie zwischen 251 und 50 000 Euro Geldbuße.
http://www.wort.lu/de/view/zuhaelterei- ... 288d0be819
Zuhälterei-Prozess wird ohne Angeklagte verhandelt
Sowohl der Beschuldigte Jos Hoffmann als auch die Geschäftsführerin eines seiner Etablissements können krankheitshalber nicht an dem Verfahren teilnehmen
(gs) - Vor dem Zuchtpolizeigericht Luxemburg sollte am Dienstagmorgen eigentlich ein Prozess um mutmaßliche Zuhälterei gegen den sogenannten König des Luxemburger Nachtlebens Jos Hoffmann sowie die Geschäftsführerin eines seiner Etablissements verhandelt werden. Dem war aber nicht so.
Der 78-jährige Jos Hoffmann ist bekanntlich gemäß psychiatrischer Analyse dement und kann daher sowieso nicht mehr an dem Prozess teilnehmen. Doch am Dienstag erschien auch die mitangeklagte Frau nicht vor Gericht. Laut ärztlichem Attest, das dem Richtergremium erst am Vortag der Verhandlung vorgelegt wurde, kann auch die 49-Jährige krankheitshalber diesem Verfahren derzeit nicht beiwohnen, womit dieser Prozess auf ein Neues blockiert wurde und sogar eine erneute Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt zwischenzeitlich im Raum stand. So weit kam es aber dann doch nicht, denn nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung beschloss das Gericht, den Fall nun am Mittwoch zu verhandeln, dann allerdings in Abwesenheit der beschuldigten Frau.
Die beschuldigte Frau ist Geschäftsführerin eines Etablissements in der hauptstädtischen Rue Fort Neipperg, das Jos Hoffmann gehört. Gemeinsam mit Hoffmann oder in dessen Auftrag soll die 49-Jährige ab Ende 2004 insgesamt vier in diesem Lokal angestellte Damen zur Prostitution gezwungen oder das Gewerbe direkt bzw. indirekt gefördert haben. Im Falle einer Verurteilung drohen der Angeklagten zwischen sechs Monate und drei Jahre Gefängnis sowie zwischen 251 und 50 000 Euro Geldbuße.
http://www.wort.lu/de/view/zuhaelterei- ... 288d0be819
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Prozess um Emmericher Bordell-Pärchen startet
Ende März wurden die Betreiber des Fungardens verhaftet. Am 13. November beginnt ihr Prozess.Foto: Johannes Kruck
Emmerich/Kleve. Ab dem 13. November müssen sich ein Bosnier und eine Russin vor dem Landgericht Kleve wegen zahlreicher Strafdelikte verantworten. Jahrelang betrieben sie zwei Bordellbetriebe in Emmerich. An zehn Verhandlungstagen sind 45 Zeugen geladen.
Ihre Festnahme darf sicher als spektakulär gelten. Über 200 Beamten waren damals im Einsatz, um dem Emmericher Bordell-Pärchen das Handwerk zu legen. Mit Zoll, Bundespolizei und Steuerfahndung holte die Klever Staatsanwaltschaft Ende März zum großen Schlag aus und ließ die Handschellen klicken: Der Betreiber vom „Fungarden“ an der Tackenweide sowie seine Lebensgefährtin wurden mit viel Aufsehen festgenommen. Ebenso durchsuchten die Einsatzkräfte auch deren Bordell „Villa Auberge“ an der Reeser Straße. Seither sitzen der Bosnier (53) und die Russin (40) in Untersuchungshaft. Erst am Dienstag, 13. November, wird es wieder einen Tapetenwechsel für sie geben. Denn dann müssen sie sich vor dem Klever Landgericht in einem echten Mammutprozess verantworten.
Vorgeworfen werden den beiden Emmerichern, die seit Juli 2005 die zwei Bordelle in der Hansestadt betreiben, mehrere Fälle von Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung.
Großrazzia im Bordell in Emmerich
Großrazzia im Fungarden an der Tackenweide in Emmerich. Der 53-jährige Betreiber eines Bordells und seine Lebensgefährtin wurden festgenommen. Es besteht der Verdacht, dass Prostituierte gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden sind.
Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte, teilweise mit einem weiteren Tatbeteiligten, offizieller Inhaber der Betriebe. Seine Lebensgefährtin, die angeklagte Russin, organisierte maßgebend den Betrieb. Bis Dezember 2011 waren in den beiden Bordellen etwa 1000 Prostituierte, überwiegend osteuropäischer Nationalität, tätig.
Prostituierte mit einer perfiden Masche nach Deutschland geholt
Mittels einer perfiden Masche sollen die Angeklagten die Frauen nach Deutschland gelockt haben: Sie warben damit, dass die Prostituierten selbstständige Unternehmerinnen seien. Dem war aber nicht so. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft unterlag die Tätigkeit der Prostituierten engen Vorgaben der Angeklagten. Diese gingen sogar soweit, dass einige Frauen das Bordell nicht verlassen durften.
In zahlreichen Fällen wurden Frauen aus dem Ausland zu dem Bordell gebracht und dort den Angeklagten übergeben. Im Bordell wurden die überbrachten, oft sehr jungen Frauen von den Angeklagten angewiesen, als Prostituierte zu arbeiten. Teilweise mussten sie zunächst den für die Überbringung gezahlten Betrag (500 Euro) abarbeiten. Um sicherzustellen, dass die Frauen tatsächlich der Forderung nach sexuellen Leistungen an Kunden nachkamen, nahmen die Angeklagten ihnen laut Anklage zum Teil deren Ausweispapiere und Telefone weg. In einzelnen Fällen soll der Angeklagte die Prostituierten auch zu diesem Zweck geschlagen oder ihnen an den Haaren gezogen haben.
Die Angeklagten meldeten laut Staatsanwaltschaft keine der Prostituierten zur Sozialversicherung an. Auf diese Weise wurden keinerlei Sozialabgaben gezahlt, wodurch ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden sein soll. Durch falsche Umsatzsteuerjahresklärungen sind zudem über vier Millionen Euro hinterzogen worden.
HINTERGRUND
Der Prozess gegen die Betreiber des Bordells beginnt am Dienstag, 13. November, um 9 Uhr. Für den Prozess sind neun Fortsetzungstermine anberaumt, und zwar am 16., 20., 27., 29. und 30. November, sowie am 4., 11., 18. und 21. Dezember. Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr im Sitzungssaal A 110 am Klever Landgericht auf der Schwanenburg. Verhandelt wird durch die 9. Strafkammer, die Wirtschaftsstrafkammer.
Insgesamt sind für den Prozess 45 Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Drei betroffene Frauen sind als Nebenklägerinnen
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 62150.html
Ende März wurden die Betreiber des Fungardens verhaftet. Am 13. November beginnt ihr Prozess.Foto: Johannes Kruck
Emmerich/Kleve. Ab dem 13. November müssen sich ein Bosnier und eine Russin vor dem Landgericht Kleve wegen zahlreicher Strafdelikte verantworten. Jahrelang betrieben sie zwei Bordellbetriebe in Emmerich. An zehn Verhandlungstagen sind 45 Zeugen geladen.
Ihre Festnahme darf sicher als spektakulär gelten. Über 200 Beamten waren damals im Einsatz, um dem Emmericher Bordell-Pärchen das Handwerk zu legen. Mit Zoll, Bundespolizei und Steuerfahndung holte die Klever Staatsanwaltschaft Ende März zum großen Schlag aus und ließ die Handschellen klicken: Der Betreiber vom „Fungarden“ an der Tackenweide sowie seine Lebensgefährtin wurden mit viel Aufsehen festgenommen. Ebenso durchsuchten die Einsatzkräfte auch deren Bordell „Villa Auberge“ an der Reeser Straße. Seither sitzen der Bosnier (53) und die Russin (40) in Untersuchungshaft. Erst am Dienstag, 13. November, wird es wieder einen Tapetenwechsel für sie geben. Denn dann müssen sie sich vor dem Klever Landgericht in einem echten Mammutprozess verantworten.
Vorgeworfen werden den beiden Emmerichern, die seit Juli 2005 die zwei Bordelle in der Hansestadt betreiben, mehrere Fälle von Menschenhandel, Einschleusen von Ausländern, Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung.
Großrazzia im Bordell in Emmerich
Großrazzia im Fungarden an der Tackenweide in Emmerich. Der 53-jährige Betreiber eines Bordells und seine Lebensgefährtin wurden festgenommen. Es besteht der Verdacht, dass Prostituierte gegen ihren Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden sind.
Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte, teilweise mit einem weiteren Tatbeteiligten, offizieller Inhaber der Betriebe. Seine Lebensgefährtin, die angeklagte Russin, organisierte maßgebend den Betrieb. Bis Dezember 2011 waren in den beiden Bordellen etwa 1000 Prostituierte, überwiegend osteuropäischer Nationalität, tätig.
Prostituierte mit einer perfiden Masche nach Deutschland geholt
Mittels einer perfiden Masche sollen die Angeklagten die Frauen nach Deutschland gelockt haben: Sie warben damit, dass die Prostituierten selbstständige Unternehmerinnen seien. Dem war aber nicht so. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft unterlag die Tätigkeit der Prostituierten engen Vorgaben der Angeklagten. Diese gingen sogar soweit, dass einige Frauen das Bordell nicht verlassen durften.
In zahlreichen Fällen wurden Frauen aus dem Ausland zu dem Bordell gebracht und dort den Angeklagten übergeben. Im Bordell wurden die überbrachten, oft sehr jungen Frauen von den Angeklagten angewiesen, als Prostituierte zu arbeiten. Teilweise mussten sie zunächst den für die Überbringung gezahlten Betrag (500 Euro) abarbeiten. Um sicherzustellen, dass die Frauen tatsächlich der Forderung nach sexuellen Leistungen an Kunden nachkamen, nahmen die Angeklagten ihnen laut Anklage zum Teil deren Ausweispapiere und Telefone weg. In einzelnen Fällen soll der Angeklagte die Prostituierten auch zu diesem Zweck geschlagen oder ihnen an den Haaren gezogen haben.
Die Angeklagten meldeten laut Staatsanwaltschaft keine der Prostituierten zur Sozialversicherung an. Auf diese Weise wurden keinerlei Sozialabgaben gezahlt, wodurch ein Schaden in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro entstanden sein soll. Durch falsche Umsatzsteuerjahresklärungen sind zudem über vier Millionen Euro hinterzogen worden.
HINTERGRUND
Der Prozess gegen die Betreiber des Bordells beginnt am Dienstag, 13. November, um 9 Uhr. Für den Prozess sind neun Fortsetzungstermine anberaumt, und zwar am 16., 20., 27., 29. und 30. November, sowie am 4., 11., 18. und 21. Dezember. Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9 Uhr im Sitzungssaal A 110 am Klever Landgericht auf der Schwanenburg. Verhandelt wird durch die 9. Strafkammer, die Wirtschaftsstrafkammer.
Insgesamt sind für den Prozess 45 Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Drei betroffene Frauen sind als Nebenklägerinnen
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 62150.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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08.11.2012
"KINDERBORDELL JASMIN"
Die Zeugin als Angeklagte
Mit 15 gerät Mandy Kopp in die Fänge eines Zuhälters, arbeitet als Zwangsprostituierte in einem Bordell. Jahre später meint sie auf Fotos zwei ihrer ehemaligen Freier - erfolgreiche Juristen -wiederzuerkennen. Jetzt steht sie selbst vor Gericht, wegen Verleumdung.
Mit Mandy Kopp kann man sich nicht einfach mal so auf ein Gespräch verabreden. Ein Vertrauter muss erst den Kontakt zu ihr vermitteln. Am Telefon ist sie freundlich, nennt eine Kleinstadt in Sachsen, wo man sie treffen kann. Die Straße? "Rufen Sie an, ich lotse Sie hin", sagt sie. Kurz darauf noch eine SMS mit der Bitte um ein Foto. "Ich will sichergehen", schreibt sie.
Mandy Kopp ist eine großgewachsene, gutaussehende Frau, das blonde Haar trägt sie kurz geschnitten. Beim Händedruck ist zu spüren, dass sie zittert. Angst? "Die Angst werde ich nicht mehr los", sagt sie. "Seit zwanzig Jahren ist die in mir drin."
Vor zwanzig Jahren war Mandy Kopp noch keine 16 Jahre alt. Ein brutaler Zuhälter schlug sie zusammen, vergewaltigte sie. Wochenlang hielt er sie eingesperrt in einer Wohnung in Leipzig, die ein diskreter Anlaufpunkt war für Männer, die Sex mit jungen Mädchen kaufen wollten. Als ein Sondereinsatzkommando der Polizei im Januar 1993 die Wohnung in der Merseburger Straße 115 stürmte, fand sie dort außer Mandy Kopp noch weitere sechs Mädchen. Die jüngste war 13, die älteste 18 Jahre alt. Vom "Kinderbordell Jasmin" schrieben die Zeitungen.
Der Chef des Etablissements kam ein Jahr später vor Gericht mit einer milden Strafe davon. Wie er es vor den Mädchen einmal prophezeit hatte: Er habe gute Verbindungen in Leipzig, ihm könne nicht viel passieren, prahlte er da.
Zwei Jahrzehnte später lebt die alte Geschichte wieder auf – im Gerichtssaal. Seit Donnerstag müssen Mandy Kopp und eine zweite damalige Zwangsprostituierte aus dem "Jasmin", Beatrix E., sich wegen des Vorwurfs der Verleumdung vor dem Dresdener Amtsgericht verantworten. Weil sie in einer Zeugenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft zwei Freier von damals auf Fotos wiedererkannten - Juristen ausgerechnet. Die streiten indes alles ab. Und ihnen scheint die Staatsanwaltschaft mehr zu glauben als den Opfern. Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung, das Verfahren außerhalb Sachsens in Berlin zu führen, wies der Richter zum Prozessauftakt ab. Eine Gefahr, dass zumindest unbewusst auf ehemalige sächsische Justizangehörige Rücksicht genommen werde, kann er nicht erkennen.
Das Gericht wird nun die Indizien zusammenführen und werten müssen. 36 Zeugen sind geladen, nach zwanzig Jahren führt der Prozess erstmals wieder Täter und Opfer, Peiniger und Gepeinigte zusammen. Man kann das Zittern von Mandy Kopp verstehen.
An diesem Nachmittag in der Wohnung irgendwo in Sachsen redet sie fast zwei Stunden lang darüber, warum sie 1992 als 15-Jährige von Zuhause abhaute. Wie sie in die Fänge des "Jasmin"-Zuhälters geriet. Was sie in der Leipziger Wohnung erdulden musste. Wie sie geprügelt und vergewaltigt wurde nach einem Fluchtversuch.
Welche Zustände in Leipzig Anfang der 90er-Jahre herrschten, kann man sich heute kaum noch vorstellen. Es gab Schießereien auf offener Straße, Bandenkriege, Verfolgungsjagden. Windige Makler, Kriminelle, korrupte Beamte hatten die Stadt zur ihrer Beute gemacht, kauften Häusern, Firmen, Frauen.
Noch nach der "Befreiung", wie Mandy Kopp die Polizeiaktion im "Jasmin" vom Januar 1993 nennt, sei sie von den Kumpanen des inhaftierten Zuhälters verfolgt und bedroht worden, damit sie nicht auspackt. Das Jugendamt schaffte sie daraufhin bei Nacht und Nebel in ein katholisches Internat im Westerwald, gab ihr einen neuen Namen. Sie schloss dort die Schule ab, heiratete, gründete eine Familie.
Heute ist sie Künstlerin, sie malt, arbeitet mit Holz. Doch das alte Leben ist noch drin im neuen, sagt sie, es schlummert meist, aber manchmal wacht es auf und bricht sich Bahn. Dann kommen die Alpträume, das Zittern, die Depressionen. Die Angst.
Mandy Kopp redet und redet. So, wie sie es in der Therapie, in der Klinik getan hat, um ihre Traumata loszuwerden. Manchmal stockt sie, schaut dann stumm aus dem Fenster. Immer wieder fließen ihr Tränen übers Gesicht, die sie ungeduldig wegwischt mit der Hand.
Am Ende der zwei Stunden ist so auch die Schminke fortgewischt aus dem Gesicht, das plötzlich jung und verletzlich wirkt. So muss sie ausgesehen haben mit 16 Jahren, als man sie verkaufte an die alten Männer.
Dass sie und ihre Leidensgefährtin von damals jetzt noch einmal mit der Vergangenheit konfrontiert werden, hat mit 2007 aufgetauchten Akten des sächsischen Verfassungsschutzes zu tun. Sie beschrieben ein angebliches Netzwerk aus Kriminellen, Unternehmern, Juristen und Politikern im Freistaat. "Sachsen-Sumpf" nannten es die Medien. Weil auch das "Jasmin" darin eine Rolle spielte, wurden alle Mädchen aus dem Bordell noch einmal befragt. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen Fotos vor. Sind Freier von damals darunter, wollten die Ermittler wissen. Mandy Kopp tippte auf zwei Fotos: Den einen kenne sie als „Ingo“, den anderen als "Den Schwarzhaarigen", sagte sie. Auch Beatrix E. zeigte auf die Fotos der beiden Männer.
Diese beiden waren Anfang der 90er-Jahre Richter in Leipzig, abgeordnet aus dem Westen. Sie machten Karriere im sächsischen Justizapparat. Heute ist der eine von ihnen Anwalt in München, der andere immer noch hoher Justizbeamter im Freistaat. Beide Männer bestreiten aber, vor zwanzig Jahren im "Jasmin" gewesen zu sein. Einer von ihnen tritt deshalb in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Der Bordellbetreiber, der die Kunden im "Jasmin" empfing, kann oder will sich nicht erinnern. Sein überraschend mildes Urteil erhielt er 1994 übrigens von dem Richter, den Mandy Kopp als "Ingo" wiederzuerkennen glaubt.
Die Angst nicht zeigen
Den Chef vom "Jasmin", der sie geprügelt und vergewaltigt hat, wird Mandy Kopp auch wiedersehen vor Gericht, er kommt als Zeuge. Hat sie Angst vor der Begegnung? Sie zuckt mit den Achseln. "Ich weiß nur, dass ich ihm meine Angst nicht zeigen werde", sagt sie. "Ich will ihm zeigen, dass er mich nicht kaputtgemacht hat."
Es ist still geworden in dem Haus. Mandy Kopp wohnt hier nur vorübergehend, eigentlich lebt sie mit ihrer Familie in Westdeutschland. Der Verein Karo e.V., der sich um Opfer von Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung kümmert, habe ihr die Wohnung zur Verfügung gestellt, erzählt sie. Die finanzielle Belastung durch den Prozess ist so groß, dass sie sich die ständigen Anreisen zu den Prozessterminen nicht leisten kann.
Bereut sie es manchmal, damals bei der Staatsanwaltschaft auf die beiden Fotos getippt zu haben? "Nein", sagt sie nur. Im vergangenen März habe ihr das Gericht einen Deal angeboten: Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, wenn sie eine Teilschuld einräume. "Das kann ich aber nicht", sagt sie. "Ich habe die Wahrheit gesagt. Und wenn ich dafür verurteilt werde, dann ist es eben so."
http://www.berliner-zeitung.de/leute/-k ... 20120.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 66143.html
"KINDERBORDELL JASMIN"
Die Zeugin als Angeklagte
Mit 15 gerät Mandy Kopp in die Fänge eines Zuhälters, arbeitet als Zwangsprostituierte in einem Bordell. Jahre später meint sie auf Fotos zwei ihrer ehemaligen Freier - erfolgreiche Juristen -wiederzuerkennen. Jetzt steht sie selbst vor Gericht, wegen Verleumdung.
Mit Mandy Kopp kann man sich nicht einfach mal so auf ein Gespräch verabreden. Ein Vertrauter muss erst den Kontakt zu ihr vermitteln. Am Telefon ist sie freundlich, nennt eine Kleinstadt in Sachsen, wo man sie treffen kann. Die Straße? "Rufen Sie an, ich lotse Sie hin", sagt sie. Kurz darauf noch eine SMS mit der Bitte um ein Foto. "Ich will sichergehen", schreibt sie.
Mandy Kopp ist eine großgewachsene, gutaussehende Frau, das blonde Haar trägt sie kurz geschnitten. Beim Händedruck ist zu spüren, dass sie zittert. Angst? "Die Angst werde ich nicht mehr los", sagt sie. "Seit zwanzig Jahren ist die in mir drin."
Vor zwanzig Jahren war Mandy Kopp noch keine 16 Jahre alt. Ein brutaler Zuhälter schlug sie zusammen, vergewaltigte sie. Wochenlang hielt er sie eingesperrt in einer Wohnung in Leipzig, die ein diskreter Anlaufpunkt war für Männer, die Sex mit jungen Mädchen kaufen wollten. Als ein Sondereinsatzkommando der Polizei im Januar 1993 die Wohnung in der Merseburger Straße 115 stürmte, fand sie dort außer Mandy Kopp noch weitere sechs Mädchen. Die jüngste war 13, die älteste 18 Jahre alt. Vom "Kinderbordell Jasmin" schrieben die Zeitungen.
Der Chef des Etablissements kam ein Jahr später vor Gericht mit einer milden Strafe davon. Wie er es vor den Mädchen einmal prophezeit hatte: Er habe gute Verbindungen in Leipzig, ihm könne nicht viel passieren, prahlte er da.
Zwei Jahrzehnte später lebt die alte Geschichte wieder auf – im Gerichtssaal. Seit Donnerstag müssen Mandy Kopp und eine zweite damalige Zwangsprostituierte aus dem "Jasmin", Beatrix E., sich wegen des Vorwurfs der Verleumdung vor dem Dresdener Amtsgericht verantworten. Weil sie in einer Zeugenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft zwei Freier von damals auf Fotos wiedererkannten - Juristen ausgerechnet. Die streiten indes alles ab. Und ihnen scheint die Staatsanwaltschaft mehr zu glauben als den Opfern. Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung, das Verfahren außerhalb Sachsens in Berlin zu führen, wies der Richter zum Prozessauftakt ab. Eine Gefahr, dass zumindest unbewusst auf ehemalige sächsische Justizangehörige Rücksicht genommen werde, kann er nicht erkennen.
Das Gericht wird nun die Indizien zusammenführen und werten müssen. 36 Zeugen sind geladen, nach zwanzig Jahren führt der Prozess erstmals wieder Täter und Opfer, Peiniger und Gepeinigte zusammen. Man kann das Zittern von Mandy Kopp verstehen.
An diesem Nachmittag in der Wohnung irgendwo in Sachsen redet sie fast zwei Stunden lang darüber, warum sie 1992 als 15-Jährige von Zuhause abhaute. Wie sie in die Fänge des "Jasmin"-Zuhälters geriet. Was sie in der Leipziger Wohnung erdulden musste. Wie sie geprügelt und vergewaltigt wurde nach einem Fluchtversuch.
Welche Zustände in Leipzig Anfang der 90er-Jahre herrschten, kann man sich heute kaum noch vorstellen. Es gab Schießereien auf offener Straße, Bandenkriege, Verfolgungsjagden. Windige Makler, Kriminelle, korrupte Beamte hatten die Stadt zur ihrer Beute gemacht, kauften Häusern, Firmen, Frauen.
Noch nach der "Befreiung", wie Mandy Kopp die Polizeiaktion im "Jasmin" vom Januar 1993 nennt, sei sie von den Kumpanen des inhaftierten Zuhälters verfolgt und bedroht worden, damit sie nicht auspackt. Das Jugendamt schaffte sie daraufhin bei Nacht und Nebel in ein katholisches Internat im Westerwald, gab ihr einen neuen Namen. Sie schloss dort die Schule ab, heiratete, gründete eine Familie.
Heute ist sie Künstlerin, sie malt, arbeitet mit Holz. Doch das alte Leben ist noch drin im neuen, sagt sie, es schlummert meist, aber manchmal wacht es auf und bricht sich Bahn. Dann kommen die Alpträume, das Zittern, die Depressionen. Die Angst.
Mandy Kopp redet und redet. So, wie sie es in der Therapie, in der Klinik getan hat, um ihre Traumata loszuwerden. Manchmal stockt sie, schaut dann stumm aus dem Fenster. Immer wieder fließen ihr Tränen übers Gesicht, die sie ungeduldig wegwischt mit der Hand.
Am Ende der zwei Stunden ist so auch die Schminke fortgewischt aus dem Gesicht, das plötzlich jung und verletzlich wirkt. So muss sie ausgesehen haben mit 16 Jahren, als man sie verkaufte an die alten Männer.
Dass sie und ihre Leidensgefährtin von damals jetzt noch einmal mit der Vergangenheit konfrontiert werden, hat mit 2007 aufgetauchten Akten des sächsischen Verfassungsschutzes zu tun. Sie beschrieben ein angebliches Netzwerk aus Kriminellen, Unternehmern, Juristen und Politikern im Freistaat. "Sachsen-Sumpf" nannten es die Medien. Weil auch das "Jasmin" darin eine Rolle spielte, wurden alle Mädchen aus dem Bordell noch einmal befragt. Die Staatsanwaltschaft legte ihnen Fotos vor. Sind Freier von damals darunter, wollten die Ermittler wissen. Mandy Kopp tippte auf zwei Fotos: Den einen kenne sie als „Ingo“, den anderen als "Den Schwarzhaarigen", sagte sie. Auch Beatrix E. zeigte auf die Fotos der beiden Männer.
Diese beiden waren Anfang der 90er-Jahre Richter in Leipzig, abgeordnet aus dem Westen. Sie machten Karriere im sächsischen Justizapparat. Heute ist der eine von ihnen Anwalt in München, der andere immer noch hoher Justizbeamter im Freistaat. Beide Männer bestreiten aber, vor zwanzig Jahren im "Jasmin" gewesen zu sein. Einer von ihnen tritt deshalb in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Der Bordellbetreiber, der die Kunden im "Jasmin" empfing, kann oder will sich nicht erinnern. Sein überraschend mildes Urteil erhielt er 1994 übrigens von dem Richter, den Mandy Kopp als "Ingo" wiederzuerkennen glaubt.
Die Angst nicht zeigen
Den Chef vom "Jasmin", der sie geprügelt und vergewaltigt hat, wird Mandy Kopp auch wiedersehen vor Gericht, er kommt als Zeuge. Hat sie Angst vor der Begegnung? Sie zuckt mit den Achseln. "Ich weiß nur, dass ich ihm meine Angst nicht zeigen werde", sagt sie. "Ich will ihm zeigen, dass er mich nicht kaputtgemacht hat."
Es ist still geworden in dem Haus. Mandy Kopp wohnt hier nur vorübergehend, eigentlich lebt sie mit ihrer Familie in Westdeutschland. Der Verein Karo e.V., der sich um Opfer von Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung kümmert, habe ihr die Wohnung zur Verfügung gestellt, erzählt sie. Die finanzielle Belastung durch den Prozess ist so groß, dass sie sich die ständigen Anreisen zu den Prozessterminen nicht leisten kann.
Bereut sie es manchmal, damals bei der Staatsanwaltschaft auf die beiden Fotos getippt zu haben? "Nein", sagt sie nur. Im vergangenen März habe ihr das Gericht einen Deal angeboten: Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, wenn sie eine Teilschuld einräume. "Das kann ich aber nicht", sagt sie. "Ich habe die Wahrheit gesagt. Und wenn ich dafür verurteilt werde, dann ist es eben so."
http://www.berliner-zeitung.de/leute/-k ... 20120.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s ... 66143.html
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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12.11.2012
Prozessauftakt am Dienstag
Anklage: Frauen zu Sexarbeit gezwungen
Kassel/Lohfelden. Ein 31 Jahre alter Familienvater aus Lohfelden, der an der Kasseler Schützenstraße zwei Bordells betrieben haben soll, muss sich ab Dienstag vor dem Landgericht verantworten. Er steht im Verdacht, verschleppte bulgarische Frauen gekauft und durch Schläge gefügig gemacht zu haben.
Von Oktober 2011 bis April 2012, als die Frauen sich bei einer Kontrolle der Polizei anvertrauten, soll der Mann nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kassel insgesamt 53 000 Euro des Prostituiertenlohns von vier betroffenen Frauen einbehalten haben. Mindestens drei der betroffenen Frauen, die zwischen 19 und 35 Jahre alt sind, wollen in dem heute beginnenden Verfahren mit sechs Folgeterminen als Zeuginnen aussagen.
Neben dem 31-Jährigen, der laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Körperverletzung angeklagt ist, steht auch eine 27-jährige Frau aus Kassel wegen Beihilfe zu den Taten vor Gericht. Sie soll den 31-Jährigen unterstützt haben, indem sie teilweise die Einnahmen bei den Frauen kassiert und sie überwacht haben soll. Der 31-jährige Hauptangeklagte sitzt seit Ende April in Untersuchungshaft.
Damals hatte die Polizei die Bordellwohnungen an der Schützenstraße kontrolliert. Anlass war die Aussage einer anderen dort zur Prostitution gezwungenen Frau, die zuvor einem Freier von ihrer Situation erzählt und um Hilfe gebeten hatte, berichtet Jörg Kruse, Leiter des Kripo-Kommissariats 12 für Sexualdelikte und Milieukriminalität. Nach ihrer Aussage habe man die Bordellwohnungen erneut kontrolliert. Dabei hatten die Ermittler eine der betroffenen Frauen stark geschminkt im Schaumbad angetroffen. Offenbar hatte ihr Zuhälter sie kurz zuvor verprügelt. Die Blutergüsse und Prellungen sollten unter dem Make-Up verschwinden.
Die Kriminalpolizei bemüht sich seit Monaten verstärkt darum, das große Dunkelfeld der Zwangsprostitution und des Menschenhandels aufzuklären (wir berichteten). In diesem Jahr sind laut Kruse bereits deutlich mehr Fälle an Licht gekommen - 2011 gab es acht Fälle, die alle in Kassel angesiedelt waren.
Prozess mit Signalwirkung
"Wir erhoffen uns, dass das aktuelle, große Verfahren Signalwirkung nach außen, aber auch in die Szene hinein hat", sagt Kruse. Problem sei vielmals, dass die Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, sich der Polizei aus Angst vor Repressalien nicht anvertrauten. "Viele sind völlig verschreckt und eingeschüchtert." Wenn es zu einer Verurteilung komme, könne das auch andere Frauen ermutigen, Hilfe zu suchen, um ihrer Notlage zu entfliehen. Für schwere Fälle von Menschenhandel, bei denen auch Gewalt eingesetzt wird, um Frauen zu Prostitution zu zwingen, ist Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu zehn Jahren vorgesehen.
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kas ... 09027.html
Prozessauftakt am Dienstag
Anklage: Frauen zu Sexarbeit gezwungen
Kassel/Lohfelden. Ein 31 Jahre alter Familienvater aus Lohfelden, der an der Kasseler Schützenstraße zwei Bordells betrieben haben soll, muss sich ab Dienstag vor dem Landgericht verantworten. Er steht im Verdacht, verschleppte bulgarische Frauen gekauft und durch Schläge gefügig gemacht zu haben.
Von Oktober 2011 bis April 2012, als die Frauen sich bei einer Kontrolle der Polizei anvertrauten, soll der Mann nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kassel insgesamt 53 000 Euro des Prostituiertenlohns von vier betroffenen Frauen einbehalten haben. Mindestens drei der betroffenen Frauen, die zwischen 19 und 35 Jahre alt sind, wollen in dem heute beginnenden Verfahren mit sechs Folgeterminen als Zeuginnen aussagen.
Neben dem 31-Jährigen, der laut Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und Körperverletzung angeklagt ist, steht auch eine 27-jährige Frau aus Kassel wegen Beihilfe zu den Taten vor Gericht. Sie soll den 31-Jährigen unterstützt haben, indem sie teilweise die Einnahmen bei den Frauen kassiert und sie überwacht haben soll. Der 31-jährige Hauptangeklagte sitzt seit Ende April in Untersuchungshaft.
Damals hatte die Polizei die Bordellwohnungen an der Schützenstraße kontrolliert. Anlass war die Aussage einer anderen dort zur Prostitution gezwungenen Frau, die zuvor einem Freier von ihrer Situation erzählt und um Hilfe gebeten hatte, berichtet Jörg Kruse, Leiter des Kripo-Kommissariats 12 für Sexualdelikte und Milieukriminalität. Nach ihrer Aussage habe man die Bordellwohnungen erneut kontrolliert. Dabei hatten die Ermittler eine der betroffenen Frauen stark geschminkt im Schaumbad angetroffen. Offenbar hatte ihr Zuhälter sie kurz zuvor verprügelt. Die Blutergüsse und Prellungen sollten unter dem Make-Up verschwinden.
Die Kriminalpolizei bemüht sich seit Monaten verstärkt darum, das große Dunkelfeld der Zwangsprostitution und des Menschenhandels aufzuklären (wir berichteten). In diesem Jahr sind laut Kruse bereits deutlich mehr Fälle an Licht gekommen - 2011 gab es acht Fälle, die alle in Kassel angesiedelt waren.
Prozess mit Signalwirkung
"Wir erhoffen uns, dass das aktuelle, große Verfahren Signalwirkung nach außen, aber auch in die Szene hinein hat", sagt Kruse. Problem sei vielmals, dass die Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, sich der Polizei aus Angst vor Repressalien nicht anvertrauten. "Viele sind völlig verschreckt und eingeschüchtert." Wenn es zu einer Verurteilung komme, könne das auch andere Frauen ermutigen, Hilfe zu suchen, um ihrer Notlage zu entfliehen. Für schwere Fälle von Menschenhandel, bei denen auch Gewalt eingesetzt wird, um Frauen zu Prostitution zu zwingen, ist Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu zehn Jahren vorgesehen.
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kas ... 09027.html
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Prozess wegen Menschenhandels – Bordell-Betreiber schweigen
Emmerich/Kleve. Ein Bordell-Betreiber aus Emmerich und seine Partnerin müssen sich wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Zum Prozessbeginn am Landgericht Kleve schwiegen beide beharrlich. Ihre Anwälte stellten derweil einen Befangenheitsantrag.
Isabella war 23 Jahre alt, als sie nach Deutschland kam. Ein Schleuser namens „Hugo“ hat die Portugiesin nach Emmerich gebracht, in einem Bordell abgeliefert und 500 Euro dafür kassiert. Dessen Betreiber zwangen Isabella (alle Namen geändert) dann zur Prostitution – sie musste schließlich die 500 Euro „Schulden“ wieder abarbeiten. Von diesem Sachverhalt geht zumindest die Staatsanwaltschaft Kleve aus, die gegen den Betreiber des Bordells sowie gegen dessen Partnerin Anklage erhob . Seit gestern müssen sie sich vor dem Klever Landgericht verantworten.
Angeklagt sind sie nicht nur wegen Menschenhandels und Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Denn die Emmericher sollen fünf Frauen ohne Aufenthaltsgenehmigung mit falschen Papieren angemeldet haben. Das Geld der Freier sollen sie den Prostituierten teilweise weggenommen haben, bei ihren Steuererklärungen sollen sie falsche Angaben gemacht haben. Sie sollen weder Sozialbeiträge noch Krankenkassenbeiträge für ihre „Angestellten“ bezahlt haben, der dadurch entstandene Schaden wird auf knapp 6 Millionen Euro geschätzt.
Fluchtversuch mit dem Taxi
Isabella ist nur eine von rund 1000 Prostituierten, die zwischen 2005 und 2011 in den beiden Emmericher Bordellen „Fungarden“ und „Villa Auberge“, beide betrieben durch die Angeklagten, gearbeitet haben. Die 18- bis 40-jährigen Frauen sollen teils mehrere Jahre, teils nur wenige Tage in den Bordellen gearbeitet haben.
Nach zwei Tagen und einem gescheiterten Fluchtversuch hat „Hugo“ Isabella wieder abgeholt. Andere Frauen blieben länger, wie die 20-jährige Maria. Sie soll geweint und sich gegen die Zwangsprostitution gewehrt haben. Der Angeklagte soll ihr daraufhin den Pass und das Handy abgenommen und sie eingesperrt haben. Andere Frauen soll er geschlagen und ihnen „büschelweise Haare herausgerissen“ haben, heißt es in der Anklageschrift.
Die mitangeklagte 40-Jährige soll die Schichtpläne für die Prostituierten gemacht haben. Diese hätten, so die Anklage, während des gesamten Betriebes durchgearbeitet – das Bordell „Fungarden“ öffnete mal um 11, mal um 13 Uhr und schloss, wenn der letzte Gast gegangen war. Natascha soll in nur vier Tagen 1100 Euro verdient haben, bei einem „Stundenlohn“ von 80 Euro. Wenn sie verschlafen oder die Küche nicht aufgeräumt hatte, sollen die Angeklagten Strafgebühren verhängt haben – je nach „Vergehen“ 20 bis 100 Euro.
Befangenheitsantrag
Beide Angeklagten schwiegen gestern beharrlich – ihre Anwälte nicht. Sie versuchten alles, um es erst gar nicht zur Verlesung der Anklageschrift kommen zu lassen. „Die Anklage entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen“, verlas der Anwalt des Bordellbetreibers. Er fürchtete, Richter und Schöffen würden durch die vielen Details unnötig beeinflusst. Isabellas Fluchtversuch etwa – die junge Frau war mit dem Taxi in die Emmericher Stadt gefahren, der Angeklagte soll sie aber abgefangen haben – diene nicht der Beweisführung, sondern beeinflusse die Schöffen in ihrer Objektivität.
Es folgte Beratungspause auf Beratungspause, Erklärung auf Erklärung. Sogar einen Befangenheitsantrag stellten die Anwälte des Angeklagten. Ohne Erfolg. Am Freitag wird der Prozess fortgeführt, das Urteil soll im Dezember fallen.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 90523.html
Emmerich/Kleve. Ein Bordell-Betreiber aus Emmerich und seine Partnerin müssen sich wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verantworten. Zum Prozessbeginn am Landgericht Kleve schwiegen beide beharrlich. Ihre Anwälte stellten derweil einen Befangenheitsantrag.
Isabella war 23 Jahre alt, als sie nach Deutschland kam. Ein Schleuser namens „Hugo“ hat die Portugiesin nach Emmerich gebracht, in einem Bordell abgeliefert und 500 Euro dafür kassiert. Dessen Betreiber zwangen Isabella (alle Namen geändert) dann zur Prostitution – sie musste schließlich die 500 Euro „Schulden“ wieder abarbeiten. Von diesem Sachverhalt geht zumindest die Staatsanwaltschaft Kleve aus, die gegen den Betreiber des Bordells sowie gegen dessen Partnerin Anklage erhob . Seit gestern müssen sie sich vor dem Klever Landgericht verantworten.
Angeklagt sind sie nicht nur wegen Menschenhandels und Einschleusens von Ausländern, sondern auch wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Denn die Emmericher sollen fünf Frauen ohne Aufenthaltsgenehmigung mit falschen Papieren angemeldet haben. Das Geld der Freier sollen sie den Prostituierten teilweise weggenommen haben, bei ihren Steuererklärungen sollen sie falsche Angaben gemacht haben. Sie sollen weder Sozialbeiträge noch Krankenkassenbeiträge für ihre „Angestellten“ bezahlt haben, der dadurch entstandene Schaden wird auf knapp 6 Millionen Euro geschätzt.
Fluchtversuch mit dem Taxi
Isabella ist nur eine von rund 1000 Prostituierten, die zwischen 2005 und 2011 in den beiden Emmericher Bordellen „Fungarden“ und „Villa Auberge“, beide betrieben durch die Angeklagten, gearbeitet haben. Die 18- bis 40-jährigen Frauen sollen teils mehrere Jahre, teils nur wenige Tage in den Bordellen gearbeitet haben.
Nach zwei Tagen und einem gescheiterten Fluchtversuch hat „Hugo“ Isabella wieder abgeholt. Andere Frauen blieben länger, wie die 20-jährige Maria. Sie soll geweint und sich gegen die Zwangsprostitution gewehrt haben. Der Angeklagte soll ihr daraufhin den Pass und das Handy abgenommen und sie eingesperrt haben. Andere Frauen soll er geschlagen und ihnen „büschelweise Haare herausgerissen“ haben, heißt es in der Anklageschrift.
Die mitangeklagte 40-Jährige soll die Schichtpläne für die Prostituierten gemacht haben. Diese hätten, so die Anklage, während des gesamten Betriebes durchgearbeitet – das Bordell „Fungarden“ öffnete mal um 11, mal um 13 Uhr und schloss, wenn der letzte Gast gegangen war. Natascha soll in nur vier Tagen 1100 Euro verdient haben, bei einem „Stundenlohn“ von 80 Euro. Wenn sie verschlafen oder die Küche nicht aufgeräumt hatte, sollen die Angeklagten Strafgebühren verhängt haben – je nach „Vergehen“ 20 bis 100 Euro.
Befangenheitsantrag
Beide Angeklagten schwiegen gestern beharrlich – ihre Anwälte nicht. Sie versuchten alles, um es erst gar nicht zur Verlesung der Anklageschrift kommen zu lassen. „Die Anklage entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen“, verlas der Anwalt des Bordellbetreibers. Er fürchtete, Richter und Schöffen würden durch die vielen Details unnötig beeinflusst. Isabellas Fluchtversuch etwa – die junge Frau war mit dem Taxi in die Emmericher Stadt gefahren, der Angeklagte soll sie aber abgefangen haben – diene nicht der Beweisführung, sondern beeinflusse die Schöffen in ihrer Objektivität.
Es folgte Beratungspause auf Beratungspause, Erklärung auf Erklärung. Sogar einen Befangenheitsantrag stellten die Anwälte des Angeklagten. Ohne Erfolg. Am Freitag wird der Prozess fortgeführt, das Urteil soll im Dezember fallen.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 90523.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Emmerich
"Fungarden": Sechs Akten Schicksale
Emmerich. Die angeklagten Bordell-Betreiber haben über die Frauen in ihren Etablissements genauestens Buch geführt.
Die beiden Angeklagten müssen sich vor dem Landgericht Kleve unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Menschenhandel verantworten.
Es klingt zunächst einmal unspektakulär, wenn der Vorsitzende Richter der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, Christian Henckel, hinter sich greift, einen Aktenordner hervorholt und sagt: "Ich habe hier den Ordner mit der Beschriftung 'Personal (Mädchen) 2010'. Darin sind enthalten die Originale der Gewerbeanmeldungen und Kopien von Identitätspapieren."
Tag zwei im "Fungarden"-Prozess in der Klever Schwanenburg gegen die Bordellbetreiber Esed D. (53) und Olga G. (40) wegen Menschenhandels, Einschleusung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelten und Urkundenfälschung. Die Kammer wühlte sich durch Akten und andere Dokumente, und die Zuschauer beschlich möglicherweise das Gefühl, dass die Ordnungsliebe der beiden Angeklagten in diesem Fall nicht gerade ein Vorteil für die Verteidigung ist. Es sind insgesamt sechs Aktenordner, die als Beweismittel dienen. Sie sind beschriftet mit Titeln wie "Fun Garden Personal 2010", "Mitarbeiter aktuell" oder "Ex-Mitarbeiter". Reihenweise werden Frauen aufgelistet, die Elzbieta, Felicia, Ramona, Lenka oder Kunka heißen und die von Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Litauen oder Estland nach Emmerich gekommen sind oder herbeigeschafft wurden, um in dem Bordell an der Tackenweide Liebesdienste zu verrichten. Das Aktenstudium zeigte, dass der Schrecken auch hinter Klarsichtfolien lauern kann: Es waren – genau genommen – sechs Aktenordner Schicksale. Die dunkle Seite dessen, was der "Fun Garden" in seiner Eigenwerbung als "über 500 Quadratmeter für die totale sexuelle Freiheit" anpries.
VERFAHRENSTECHNIK
Steuerberater taugt nicht direkt als Zeuge
Der Steuerberater der Angeklagten sowie ein Mitarbeiter der Kanzlei waren Freitag als Zeugen geladen. Sie konnten jedoch aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht nicht befragt werden.
Ihre Genehmigung, Aussagen aus dem parallel laufenden "Beihilfe"-Verfahren verwerten zu dürfen, ist damit von großer Bedeutung.
Als das Gericht verschiedene Internet-Auftritte des Emmericher Bordells in Augenschein nahm, fielen Formulierungen auf, die klingen, als hätte ein Fachmann den Stift geführt. Demnach seien die Frauen "selbstständig tätig" und handelten bei ihrer Arbeit im Fun Garden "nicht weisungsgebunden".
Staatsanwalt Hendrik Timmer hakte zu einer solchen, von einer Frau unterschriebenen Erklärung nach: "Haben sich bei den Akten auch Übersetzungen gefunden?" Die gab es nicht, und so stellt sich die Frage, ob die osteuropäischen Prostituierten überhaupt wussten, was sie da unterschrieben. Die Masse an Gewerbeanmeldungen und weiteren Dokumenten in den Ordnern wirft noch grundsätzlichere Fragen auf: Wenn die Damen alle selbstständig tätig waren, warum finden sich dann sämtliche Unterlagen zu ihrer Geschäftstätigkeit im Büro des Bordells?
Staunen lässt auch die Arbeit des Emmericher Gewerbeamtes: Offenbar eskortierte Olga G. im raschen Rhythmus immer neue Frauen in die Stadtverwaltung und erledigte dort gemeinsam mit ihnen den Behördenkram, indem sie sie wahlweise als Tänzerinnen, Hostessen oder Masseurinnen anmeldete. Glaubten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung allen Ernstes, dass in Emmerich so viel getanzt wird?
Jedenfalls lockte der Fun Garden im Internet damit, dass immer neue "Top-Girls aus aller Welt" selbst den anspruchsvollsten Gast verwöhnten und das Lokal ein "Geheimtipp für Geschäftsbesprechungen der angenehmen und erfolgreichen Art" sei.
Ein Schwerpunkt des Verfahrens sind die möglichen Steuervergehen der beiden Betreiber. Gegen einen Steuerfachangestellten wird parallel wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Am Freitag erklärte jener Steuerfachangestellte sich damit einverstanden, dass seine Aussage aus seinem eigenen Prozess im Verfahren gegen die Bordellbetreiber verwertet werden dürfen.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.3071584
"Fungarden": Sechs Akten Schicksale
Emmerich. Die angeklagten Bordell-Betreiber haben über die Frauen in ihren Etablissements genauestens Buch geführt.
Die beiden Angeklagten müssen sich vor dem Landgericht Kleve unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Menschenhandel verantworten.
Es klingt zunächst einmal unspektakulär, wenn der Vorsitzende Richter der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve, Christian Henckel, hinter sich greift, einen Aktenordner hervorholt und sagt: "Ich habe hier den Ordner mit der Beschriftung 'Personal (Mädchen) 2010'. Darin sind enthalten die Originale der Gewerbeanmeldungen und Kopien von Identitätspapieren."
Tag zwei im "Fungarden"-Prozess in der Klever Schwanenburg gegen die Bordellbetreiber Esed D. (53) und Olga G. (40) wegen Menschenhandels, Einschleusung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelten und Urkundenfälschung. Die Kammer wühlte sich durch Akten und andere Dokumente, und die Zuschauer beschlich möglicherweise das Gefühl, dass die Ordnungsliebe der beiden Angeklagten in diesem Fall nicht gerade ein Vorteil für die Verteidigung ist. Es sind insgesamt sechs Aktenordner, die als Beweismittel dienen. Sie sind beschriftet mit Titeln wie "Fun Garden Personal 2010", "Mitarbeiter aktuell" oder "Ex-Mitarbeiter". Reihenweise werden Frauen aufgelistet, die Elzbieta, Felicia, Ramona, Lenka oder Kunka heißen und die von Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Litauen oder Estland nach Emmerich gekommen sind oder herbeigeschafft wurden, um in dem Bordell an der Tackenweide Liebesdienste zu verrichten. Das Aktenstudium zeigte, dass der Schrecken auch hinter Klarsichtfolien lauern kann: Es waren – genau genommen – sechs Aktenordner Schicksale. Die dunkle Seite dessen, was der "Fun Garden" in seiner Eigenwerbung als "über 500 Quadratmeter für die totale sexuelle Freiheit" anpries.
VERFAHRENSTECHNIK
Steuerberater taugt nicht direkt als Zeuge
Der Steuerberater der Angeklagten sowie ein Mitarbeiter der Kanzlei waren Freitag als Zeugen geladen. Sie konnten jedoch aufgrund ihrer Verschwiegenheitspflicht nicht befragt werden.
Ihre Genehmigung, Aussagen aus dem parallel laufenden "Beihilfe"-Verfahren verwerten zu dürfen, ist damit von großer Bedeutung.
Als das Gericht verschiedene Internet-Auftritte des Emmericher Bordells in Augenschein nahm, fielen Formulierungen auf, die klingen, als hätte ein Fachmann den Stift geführt. Demnach seien die Frauen "selbstständig tätig" und handelten bei ihrer Arbeit im Fun Garden "nicht weisungsgebunden".
Staatsanwalt Hendrik Timmer hakte zu einer solchen, von einer Frau unterschriebenen Erklärung nach: "Haben sich bei den Akten auch Übersetzungen gefunden?" Die gab es nicht, und so stellt sich die Frage, ob die osteuropäischen Prostituierten überhaupt wussten, was sie da unterschrieben. Die Masse an Gewerbeanmeldungen und weiteren Dokumenten in den Ordnern wirft noch grundsätzlichere Fragen auf: Wenn die Damen alle selbstständig tätig waren, warum finden sich dann sämtliche Unterlagen zu ihrer Geschäftstätigkeit im Büro des Bordells?
Staunen lässt auch die Arbeit des Emmericher Gewerbeamtes: Offenbar eskortierte Olga G. im raschen Rhythmus immer neue Frauen in die Stadtverwaltung und erledigte dort gemeinsam mit ihnen den Behördenkram, indem sie sie wahlweise als Tänzerinnen, Hostessen oder Masseurinnen anmeldete. Glaubten die Mitarbeiter der Stadtverwaltung allen Ernstes, dass in Emmerich so viel getanzt wird?
Jedenfalls lockte der Fun Garden im Internet damit, dass immer neue "Top-Girls aus aller Welt" selbst den anspruchsvollsten Gast verwöhnten und das Lokal ein "Geheimtipp für Geschäftsbesprechungen der angenehmen und erfolgreichen Art" sei.
Ein Schwerpunkt des Verfahrens sind die möglichen Steuervergehen der beiden Betreiber. Gegen einen Steuerfachangestellten wird parallel wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Am Freitag erklärte jener Steuerfachangestellte sich damit einverstanden, dass seine Aussage aus seinem eigenen Prozess im Verfahren gegen die Bordellbetreiber verwertet werden dürfen.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.3071584
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Eine frische Lieferung Frauen kostete den „Fungarden“ 1500 Euro
Emmerich/Kleve. Fortsetzung im „Fungarden“-Prozess: Der ehemalige Geschäftspartner des wegen Menschenhandels angeklagten Emmericher Bordell-Pärchens belastete die beiden schwer. Er berichtete von Menschenhändlern, Schlägen und einem „Schuldenbuch“ für die Prostituierten.
Sie sei mit dem Auto aus der Ukraine nach Emmerich gebracht worden, sagt „Anna“. Versteckt unter dem Sitz, damit sie niemand sieht. Sie hatte schließlich kein Visum für Deutschland. Sie wollte hier arbeiten, in einem „Club für reiche Leute“. Das habe man ihr gesagt. Sie sollte tanzen und mit den betuchten Gästen Alkohol trinken. Doch es kam anders: Anna musste sich prostituieren, um ihre „Schulden“ abzuarbeiten: 3500 Euro für einen gefälschten Pass und 1500 Euro „Reisekosten“. „Anna“ erzählte ihre Geschichte am Freitag vor dem Klever Landgericht. Im „Fungarden“-Prozess müssen sich die Ex-Betreiber des Bordells wie berichtet wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten.
„Anna“ war schwanger, als sie mit gerade einmal 18 Jahren nach Emmerich kam. Unter Tränen schilderte die heute 24-Jährige, wie sie von Mitarbeitern des Bordells in die Niederlande gebracht worden sei. Zur Abtreibung. „Die war stumm wie ein Fisch“, erinnerte sich am Freitag auch der Hauptbelastungszeuge der Anklage. Der 40-jährige Emmericher war mit in die Niederlande gefahren. Er war der Geschäftspartner der Angeklagten und hatte ein Verhältnis mit „Anna“.
Mit seiner Aussage belastete er nicht nur das Bordell-Pärchen, sondern auch sich selbst: Ganz offen sprach er aus, dass das Bordell Geld an „Menschenhändler“ gezahlt habe. Mal 500 Euro, bei zwei oder drei Mädchen dementsprechend 1000 oder 1500 Euro. Grund für seine Offenheit ist ein „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft: Er sagt wahrheitsgemäß aus und hilft bei den Ermittlungen, dafür kann er mit einer geringeren Strafe rechnen.
Den Gewinn aus dem Bordell-Geschäft sollen der Angeklagte und der Zeuge jeden Monat aufgeteilt haben. Im Schnitt 10 000 Euro habe er monatlich „rausbekommen“, sagte der Zeuge gestern. „Haben Sie das dem Finanzamt mitgeteilt?“, wollte Richter Christian Henckel wissen. „Nein.“ Und der Angeklagte? „Der wohl auch nicht.“
Er bestätigte zudem, dass es im „Fungarden“ ein Schuldenbuch für die Mädchen gab. Er habe auch gehört, dass Mädchen geschlagen wurden. Aber das ging ihn nichts an. Genau so wenig ging ihn die Geschichte von „Anna“ an, sagte er. Er habe ja nur ein „Techtelmechtel“ mit ihr gehabt. Ganz anders die Verteidiger: Sie stellten die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage. Sie hätte gar nicht quer durch Europa geschleust werden müssen, sagte ein Anwalt. Mit ihrem Polen-Visum wäre sie auch so nach Deutschland gekommen. Außerdem gäbe es Beweise, dass „Anna“ entgegen ihrer Aussage nach ihrer Abreise aus Emmerich ein weiteres Mal im „Fungarden“ gearbeitet habe. Fortsetzung folgt am Dienstag.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 47639.html
Emmerich/Kleve. Fortsetzung im „Fungarden“-Prozess: Der ehemalige Geschäftspartner des wegen Menschenhandels angeklagten Emmericher Bordell-Pärchens belastete die beiden schwer. Er berichtete von Menschenhändlern, Schlägen und einem „Schuldenbuch“ für die Prostituierten.
Sie sei mit dem Auto aus der Ukraine nach Emmerich gebracht worden, sagt „Anna“. Versteckt unter dem Sitz, damit sie niemand sieht. Sie hatte schließlich kein Visum für Deutschland. Sie wollte hier arbeiten, in einem „Club für reiche Leute“. Das habe man ihr gesagt. Sie sollte tanzen und mit den betuchten Gästen Alkohol trinken. Doch es kam anders: Anna musste sich prostituieren, um ihre „Schulden“ abzuarbeiten: 3500 Euro für einen gefälschten Pass und 1500 Euro „Reisekosten“. „Anna“ erzählte ihre Geschichte am Freitag vor dem Klever Landgericht. Im „Fungarden“-Prozess müssen sich die Ex-Betreiber des Bordells wie berichtet wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung verantworten.
„Anna“ war schwanger, als sie mit gerade einmal 18 Jahren nach Emmerich kam. Unter Tränen schilderte die heute 24-Jährige, wie sie von Mitarbeitern des Bordells in die Niederlande gebracht worden sei. Zur Abtreibung. „Die war stumm wie ein Fisch“, erinnerte sich am Freitag auch der Hauptbelastungszeuge der Anklage. Der 40-jährige Emmericher war mit in die Niederlande gefahren. Er war der Geschäftspartner der Angeklagten und hatte ein Verhältnis mit „Anna“.
Mit seiner Aussage belastete er nicht nur das Bordell-Pärchen, sondern auch sich selbst: Ganz offen sprach er aus, dass das Bordell Geld an „Menschenhändler“ gezahlt habe. Mal 500 Euro, bei zwei oder drei Mädchen dementsprechend 1000 oder 1500 Euro. Grund für seine Offenheit ist ein „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft: Er sagt wahrheitsgemäß aus und hilft bei den Ermittlungen, dafür kann er mit einer geringeren Strafe rechnen.
Den Gewinn aus dem Bordell-Geschäft sollen der Angeklagte und der Zeuge jeden Monat aufgeteilt haben. Im Schnitt 10 000 Euro habe er monatlich „rausbekommen“, sagte der Zeuge gestern. „Haben Sie das dem Finanzamt mitgeteilt?“, wollte Richter Christian Henckel wissen. „Nein.“ Und der Angeklagte? „Der wohl auch nicht.“
Er bestätigte zudem, dass es im „Fungarden“ ein Schuldenbuch für die Mädchen gab. Er habe auch gehört, dass Mädchen geschlagen wurden. Aber das ging ihn nichts an. Genau so wenig ging ihn die Geschichte von „Anna“ an, sagte er. Er habe ja nur ein „Techtelmechtel“ mit ihr gehabt. Ganz anders die Verteidiger: Sie stellten die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage. Sie hätte gar nicht quer durch Europa geschleust werden müssen, sagte ein Anwalt. Mit ihrem Polen-Visum wäre sie auch so nach Deutschland gekommen. Außerdem gäbe es Beweise, dass „Anna“ entgegen ihrer Aussage nach ihrer Abreise aus Emmerich ein weiteres Mal im „Fungarden“ gearbeitet habe. Fortsetzung folgt am Dienstag.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 47639.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Emmerich
"Fun Garden": Zuhälter, Schläge, Betrügereien
Eine einstige Thekenkraft berichtet von Zuhältern, Ohrfeigen, frisierten Unterlagen. Sie selbst habe man zur Prostitution zwingen wollen.
Der Sauna-Club "Fun Garden" an der Tackenweide. Das Betreiberpaar steht vor Gericht, hunderte Frauen sollen hier Opfer worden sein. Foto: mvo
Nina S. ist mittlerweile in der Altenpflege tätig, mit dem Rotlichtmilieu hat sie nichts mehr zu tun. Doch gestern, als Zeugin vor dem Landgericht Kleve, wurde die 40 Jahre alte Frau von ihrer Vergangenheit eingeholt.
2008 arbeitete sie aushilfsweise als Thekenkraft im Emmericher "Fun Garden". Dabei bekam sie die menschenverachtende Seite des Geschäfts mit der Prostitution genau mit. Inklusive einer Erfahrung: Einer der Betreiber des Clubs habe mit Gewalt versucht, sie dazu zu bringen, ebenfalls diesen Beruf nachzugehen, berichtete sie.
"Drei Mann haben mich aufs Zimmer geschleppt, ich sollte als Prostituierte klargemacht werden", sagte sie im Prozess gegen den "Fun Garden"-Betreiber Esed D. (53) und seine Lebensgefährtin Olga G. (40). Weil sie sich heftig wehrte, blieb es beim Versuch. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte mit der Aktion seines Compagnons einverstanden war ("versuch's mal") – und wurde nach dem Übergriff offenbar sogar von Olga zum Krankenhaus gefahren.
Razzia in Bordellen in Emmerich
Danach beendete Nina S. ihre Tätigkeit in dem Lokal, doch von einer Anzeige sah sie ab. Ihre grundsätzliche Einschätzung des Vorfalls zeugt von der Verrohung in der Branche: "Das ist doch Kinderkram."
Als Thekenkraft bekam sie einiges mit. Vor Gericht packte sie nun aus. Sie schilderte, wie der angeklagte Esed D. einen ständigen Bedarf an "Frischfleisch" gehabt habe und wie zahlreiche Frauen dort von Männern, die sie zunächst als ihre "Manager" bezeichnete, abgeliefert wurden. Auf Nachfragen räumte sie ein, dass es sich dabei natürlich um ihre Zuhälter gehandelt habe – und ihrer Einschätzung nach hatten rund 90 Prozent der Frauen, die im "Fun Garden" tätig waren, einen solchen Zuhälter.
Dass für die Vermittlung der Frauen Geld geflossen ist, habe sie mit eigenen Augen nicht miterlebt. Aber als für die Buchführung mit zuständige Thekenkraft konnte sie im so genannten "Schuldenbuch" nachlesen, dass die neuen Prostituierten erst einmal ihre Schulden abarbeiten mussten – 1500 bis 2000 Euro pro Mädchen, so die Zeugin. Einige Sprengkraft lag auch in ihrer Bemerkung, dass die von ihr ausgefüllten Tageszettel mit den Einnahmen später neu geschrieben wurden, und zwar mit deutlich reduzierten Beträgen.
Auch ein rigides Bestrafungsmanagement war Nina S. bekannt. Strafen habe es beispielsweise gegeben, wenn eine Prostituierte zum Dienst eingeteilt und nicht erschienen sei. "Da hat sich der Esed aufgeregt", berichtete Nina S.
Er sei nicht nur verbal aufbrausend gewesen, er habe Strafgelder in Höhe von 10 bis 50 Euro verteilt und sei auch handgreiflich geworden. Dienstpläne, Strafgelder: Solche Details in den Aussagen stützen die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Frauen im "Fun Garden" alles Mögliche waren – aber bestimmt nicht selbstständig tätig.
Zu diesem Thema nahm auch ein Beamter aus dem Finanzamt Kleve Stellung. Aus Sicht der Behörden geht es darum, ob der Betrieb tatsächlich als "gewerbliche Zimmervermietung" anzusehen ist. Die Aussage des Beamten zeigte, dass die Finanzbehörden dem Phänomen relativ hilflos gegenüberstehen – auch, wenn sie privat durchaus eigene Ansichten zu dem haben, was da abläuft. "Das ist meine dienstliche Meinung", erläuterte der Beamte in solchen Momenten seine Ausführungen.
Die Zeugenaussage eines Steuerfahnders brachte Einsichten in das bürokratische Rotlicht-Dickicht. Esed D. sei darauf hingewiesen worden, dass sämtliche Einnahmen zu versteuern seien, wenn der Betrieb nach außen geschlossen auftrete.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.3094320
"Fun Garden": Zuhälter, Schläge, Betrügereien
Eine einstige Thekenkraft berichtet von Zuhältern, Ohrfeigen, frisierten Unterlagen. Sie selbst habe man zur Prostitution zwingen wollen.
Der Sauna-Club "Fun Garden" an der Tackenweide. Das Betreiberpaar steht vor Gericht, hunderte Frauen sollen hier Opfer worden sein. Foto: mvo
Nina S. ist mittlerweile in der Altenpflege tätig, mit dem Rotlichtmilieu hat sie nichts mehr zu tun. Doch gestern, als Zeugin vor dem Landgericht Kleve, wurde die 40 Jahre alte Frau von ihrer Vergangenheit eingeholt.
2008 arbeitete sie aushilfsweise als Thekenkraft im Emmericher "Fun Garden". Dabei bekam sie die menschenverachtende Seite des Geschäfts mit der Prostitution genau mit. Inklusive einer Erfahrung: Einer der Betreiber des Clubs habe mit Gewalt versucht, sie dazu zu bringen, ebenfalls diesen Beruf nachzugehen, berichtete sie.
"Drei Mann haben mich aufs Zimmer geschleppt, ich sollte als Prostituierte klargemacht werden", sagte sie im Prozess gegen den "Fun Garden"-Betreiber Esed D. (53) und seine Lebensgefährtin Olga G. (40). Weil sie sich heftig wehrte, blieb es beim Versuch. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte mit der Aktion seines Compagnons einverstanden war ("versuch's mal") – und wurde nach dem Übergriff offenbar sogar von Olga zum Krankenhaus gefahren.
Razzia in Bordellen in Emmerich
Danach beendete Nina S. ihre Tätigkeit in dem Lokal, doch von einer Anzeige sah sie ab. Ihre grundsätzliche Einschätzung des Vorfalls zeugt von der Verrohung in der Branche: "Das ist doch Kinderkram."
Als Thekenkraft bekam sie einiges mit. Vor Gericht packte sie nun aus. Sie schilderte, wie der angeklagte Esed D. einen ständigen Bedarf an "Frischfleisch" gehabt habe und wie zahlreiche Frauen dort von Männern, die sie zunächst als ihre "Manager" bezeichnete, abgeliefert wurden. Auf Nachfragen räumte sie ein, dass es sich dabei natürlich um ihre Zuhälter gehandelt habe – und ihrer Einschätzung nach hatten rund 90 Prozent der Frauen, die im "Fun Garden" tätig waren, einen solchen Zuhälter.
Dass für die Vermittlung der Frauen Geld geflossen ist, habe sie mit eigenen Augen nicht miterlebt. Aber als für die Buchführung mit zuständige Thekenkraft konnte sie im so genannten "Schuldenbuch" nachlesen, dass die neuen Prostituierten erst einmal ihre Schulden abarbeiten mussten – 1500 bis 2000 Euro pro Mädchen, so die Zeugin. Einige Sprengkraft lag auch in ihrer Bemerkung, dass die von ihr ausgefüllten Tageszettel mit den Einnahmen später neu geschrieben wurden, und zwar mit deutlich reduzierten Beträgen.
Auch ein rigides Bestrafungsmanagement war Nina S. bekannt. Strafen habe es beispielsweise gegeben, wenn eine Prostituierte zum Dienst eingeteilt und nicht erschienen sei. "Da hat sich der Esed aufgeregt", berichtete Nina S.
Er sei nicht nur verbal aufbrausend gewesen, er habe Strafgelder in Höhe von 10 bis 50 Euro verteilt und sei auch handgreiflich geworden. Dienstpläne, Strafgelder: Solche Details in den Aussagen stützen die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Frauen im "Fun Garden" alles Mögliche waren – aber bestimmt nicht selbstständig tätig.
Zu diesem Thema nahm auch ein Beamter aus dem Finanzamt Kleve Stellung. Aus Sicht der Behörden geht es darum, ob der Betrieb tatsächlich als "gewerbliche Zimmervermietung" anzusehen ist. Die Aussage des Beamten zeigte, dass die Finanzbehörden dem Phänomen relativ hilflos gegenüberstehen – auch, wenn sie privat durchaus eigene Ansichten zu dem haben, was da abläuft. "Das ist meine dienstliche Meinung", erläuterte der Beamte in solchen Momenten seine Ausführungen.
Die Zeugenaussage eines Steuerfahnders brachte Einsichten in das bürokratische Rotlicht-Dickicht. Esed D. sei darauf hingewiesen worden, dass sämtliche Einnahmen zu versteuern seien, wenn der Betrieb nach außen geschlossen auftrete.
http://www.rp-online.de/niederrhein-nor ... -1.3094320
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
DREIEINHALB JAHRE
Grüner Ex-Schatzmeister Christian Goetjes muss ins Gefängnis
Grünen-Politiker Goetjes kommt in Haft. Er veruntreute Parteigelder, soll einen Escort-Service betrieben haben.
Der Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen, Christian Goetjes, muss ins Gefängnis
Gehen Sie direkt ins Gefängnis, gehen Sie nicht über die Kurfürstenstraße, ziehen Sie keine 50 Prozent vom Umsatz Ihrer Huren ein…
Um insgesamt rund 270.000 Euro hatte Christian Goetjes die Kasse seiner Partei in gut einem Jahr erleichtert. Nebenbei soll der 35-Jährige einen florierenden Escort-Service betrieben haben. Am Montag verurteilte das Potsdamer Landgericht den Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen wegen Veruntreuung zu dreieinhalb Jahren Haft.
Goetjes, der bislang noch bei Mutti gewohnt hatte, zog direkt nach dem Urteil in sein neues 1-Zimmer-Appartement mit Vollverpflegung in der JVA Brandenburg. Richter Jörg Tiemann sah andernfalls Fluchtgefahr.
In 261 Fällen hatte Goetjes zwischen Januar 2010 und Februar 2011 mehr als eine Viertelmillion Euro abgezweigt.
Einer Prostituierten will er von dem veruntreuten Geld den Heroinentzug in einer Privatklinik (20.000 Euro) bezahlt haben. Einer anderen half er angeblich mit weiteren 200.000 Euro gegen Kredithaie und böse Zuhälter in ihrer bulgarischen Heimat.
Er selbst habe von Hartz IV und Taschengeld seiner Eltern gelebt, behauptete der ungelernte Ex-Politiker. „Ich habe Falsches getan, um Gutes zu tun“, so das verlogene Geständnis.
„Er suchte Annerkennung und wollte sich wichtigmachen“, analysierte hingegen Richter Tiemann das Motiv des Angeklagten und verwarf den Antrag von Goetjes’ Anwalt, der eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Doch den hilfsbereiten Gönner hatte Christian Goetjes spätestens niemand mehr abgekauft, als herauskam, dass das angebliche Opfer gieriger Huren selbst als Zuhälter aktiv gewesen sein soll.
Während der Prozess schon lief, vermittelte der angeblich Mittellose bulgarische Prostituierte über eine Internetseite. Das sagten eine seiner ehemaligen Escort-Ladys und ein Berliner Kriminalbeamter aus, bei dem die Frau ihren ehemaligen Zuhälter angezeigt hatte.
Von einem berüchtigten Lokal an der Kurfürstenstraße aus soll der ehemalige Politiker über ein Mobiltelefon Frauen vermittelt, sie zu Freiern gefahren, den Preis festgelegt und nach getaner Arbeit die Hälfte von den Mädchen kassiert haben.
Seither ermittelt auch die Berliner Staatsanwaltschaft.
www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/gruene ... 97659.html
Gehen Sie direkt ins Gefängnis, gehen Sie nicht über die Kurfürstenstraße, ziehen Sie keine 50 Prozent vom Umsatz Ihrer Huren ein…
Nennt man das den: Monopoly-Zuhälter
Grüner Ex-Schatzmeister Christian Goetjes muss ins Gefängnis
Grünen-Politiker Goetjes kommt in Haft. Er veruntreute Parteigelder, soll einen Escort-Service betrieben haben.
Der Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen, Christian Goetjes, muss ins Gefängnis
Gehen Sie direkt ins Gefängnis, gehen Sie nicht über die Kurfürstenstraße, ziehen Sie keine 50 Prozent vom Umsatz Ihrer Huren ein…
Um insgesamt rund 270.000 Euro hatte Christian Goetjes die Kasse seiner Partei in gut einem Jahr erleichtert. Nebenbei soll der 35-Jährige einen florierenden Escort-Service betrieben haben. Am Montag verurteilte das Potsdamer Landgericht den Ex-Schatzmeister der Brandenburger Grünen wegen Veruntreuung zu dreieinhalb Jahren Haft.
Goetjes, der bislang noch bei Mutti gewohnt hatte, zog direkt nach dem Urteil in sein neues 1-Zimmer-Appartement mit Vollverpflegung in der JVA Brandenburg. Richter Jörg Tiemann sah andernfalls Fluchtgefahr.
In 261 Fällen hatte Goetjes zwischen Januar 2010 und Februar 2011 mehr als eine Viertelmillion Euro abgezweigt.
Einer Prostituierten will er von dem veruntreuten Geld den Heroinentzug in einer Privatklinik (20.000 Euro) bezahlt haben. Einer anderen half er angeblich mit weiteren 200.000 Euro gegen Kredithaie und böse Zuhälter in ihrer bulgarischen Heimat.
Er selbst habe von Hartz IV und Taschengeld seiner Eltern gelebt, behauptete der ungelernte Ex-Politiker. „Ich habe Falsches getan, um Gutes zu tun“, so das verlogene Geständnis.
„Er suchte Annerkennung und wollte sich wichtigmachen“, analysierte hingegen Richter Tiemann das Motiv des Angeklagten und verwarf den Antrag von Goetjes’ Anwalt, der eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Doch den hilfsbereiten Gönner hatte Christian Goetjes spätestens niemand mehr abgekauft, als herauskam, dass das angebliche Opfer gieriger Huren selbst als Zuhälter aktiv gewesen sein soll.
Während der Prozess schon lief, vermittelte der angeblich Mittellose bulgarische Prostituierte über eine Internetseite. Das sagten eine seiner ehemaligen Escort-Ladys und ein Berliner Kriminalbeamter aus, bei dem die Frau ihren ehemaligen Zuhälter angezeigt hatte.
Von einem berüchtigten Lokal an der Kurfürstenstraße aus soll der ehemalige Politiker über ein Mobiltelefon Frauen vermittelt, sie zu Freiern gefahren, den Preis festgelegt und nach getaner Arbeit die Hälfte von den Mädchen kassiert haben.
Seither ermittelt auch die Berliner Staatsanwaltschaft.
www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/gruene ... 97659.html
Gehen Sie direkt ins Gefängnis, gehen Sie nicht über die Kurfürstenstraße, ziehen Sie keine 50 Prozent vom Umsatz Ihrer Huren ein…
Nennt man das den: Monopoly-Zuhälter
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Warum ist er ein Zuhälter wenn er Frauen vermittelt und zu den Kunden fährt? Dafür Geld bekommt?
Die Leute bei den Arbeitsagenturen vermitteln doch auch Leute, die sogar für "Umme" irgendwo "praktizieren" dürfen. Kassieren dafür Gehalt und fordern "Strafgelder", wenn die Arbeitslosen nicht das tun, was die Agenten von ihnen verlangen.
Die Leute bei den Arbeitsagenturen vermitteln doch auch Leute, die sogar für "Umme" irgendwo "praktizieren" dürfen. Kassieren dafür Gehalt und fordern "Strafgelder", wenn die Arbeitslosen nicht das tun, was die Agenten von ihnen verlangen.
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Re: Ex-Politiker Goetjes verurteilt
Erst hörte sich der Fall bzw. seine Verteidigung an nach "verliebter Freier, der abgezockt wurde". Davon haben wir genügend Fälle hier im Forum dokumentiert:
Sammelthema "Kunde als Opfer":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1187
Sogar Vermittlungstätigkeit kann im Auftrag von Sexworkern erfolgt sein. Heißt doch ein alter Spruch im Milieu: "zum Zuhälter wird man von seiner Prostituierten gemacht".
Letztlich gilt, dass die Wahrheit extrem schwer herauszufinden ist, wenn man keine eindeutigen strafrechtlichen Tatbestände oder Sachbeweise findet, wie z.B. ein zu junges Alter wenn migrantische Sexworker unter 21 Jahren sind daher als Opfer definiert werden (Menschenhandelsparagraph).
Aber es bleibt festzuhalten: Richter stecken in einer genauso schwierigeren Lage, die Wahrheit herausfinden zu müssen bei unterschiedlich wiedersprüchlich berichtenden Parteien mit engegengesetzten Interessen...
...wie auch wir als Leser selbst, wenn uns die kommerziellen Mainstream-Medien über die Gefährlichkeit oder Verruchtheit von Prostitution in Sex&Crime-Berichten nur oberflächlich bis einseitig informieren. Bei der Boulevardpresse ist das nachweislich oft nur umsatzsteigerndes Infotainment mit kalkuliert gewünschtem Gruseleffekt (fast so wie beim Tatort-Krimi;).
Zeitungsberichte sind daher als wissenschaftliche Quellen unbrauchbar! Auch wenn man als Privatperson so viel aus Zeitungen lernen kann bzw. ohne Internet auch mußte, weil meist die Medien die einzige weitreichende Informationsquelle sind über die ein normaler Bürger bisher Aktuelles über die Welt erfahren konnte...
Sammelthema "Kunde als Opfer":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1187
Sogar Vermittlungstätigkeit kann im Auftrag von Sexworkern erfolgt sein. Heißt doch ein alter Spruch im Milieu: "zum Zuhälter wird man von seiner Prostituierten gemacht".
Letztlich gilt, dass die Wahrheit extrem schwer herauszufinden ist, wenn man keine eindeutigen strafrechtlichen Tatbestände oder Sachbeweise findet, wie z.B. ein zu junges Alter wenn migrantische Sexworker unter 21 Jahren sind daher als Opfer definiert werden (Menschenhandelsparagraph).
Aber es bleibt festzuhalten: Richter stecken in einer genauso schwierigeren Lage, die Wahrheit herausfinden zu müssen bei unterschiedlich wiedersprüchlich berichtenden Parteien mit engegengesetzten Interessen...
...wie auch wir als Leser selbst, wenn uns die kommerziellen Mainstream-Medien über die Gefährlichkeit oder Verruchtheit von Prostitution in Sex&Crime-Berichten nur oberflächlich bis einseitig informieren. Bei der Boulevardpresse ist das nachweislich oft nur umsatzsteigerndes Infotainment mit kalkuliert gewünschtem Gruseleffekt (fast so wie beim Tatort-Krimi;).
Zeitungsberichte sind daher als wissenschaftliche Quellen unbrauchbar! Auch wenn man als Privatperson so viel aus Zeitungen lernen kann bzw. ohne Internet auch mußte, weil meist die Medien die einzige weitreichende Informationsquelle sind über die ein normaler Bürger bisher Aktuelles über die Welt erfahren konnte...
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Dieser Gesetzentwurf wurde am vergangenen Freitag in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags beraten und anschließend in die Ausschüsse überwiesen; er enthält keine Änderungen des Prostitutionsgesetzs:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/108/1710843.pdf
Aber auch hier gilt: HOLZAUGE SEI WACHSAM
Kasharius grüßt
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/108/1710843.pdf
Aber auch hier gilt: HOLZAUGE SEI WACHSAM
Kasharius grüßt
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Danke Kasharius, auch ohne die hier zu Grundelegende Gesetzestexte zu kennen, ist doch zu ersehen, dass hier der geltenden Abschiebepraxis eine aufschiebende Wirkung erhalten sollte.
Leider ist vorherzusehen, dass dieser Entwurf wohl kaum die von der aktuellen Regierung dominierten Ausschüsse passieren wird, voraussichtlich abgelehnt wird.
Gruß Jupiter
Leider ist vorherzusehen, dass dieser Entwurf wohl kaum die von der aktuellen Regierung dominierten Ausschüsse passieren wird, voraussichtlich abgelehnt wird.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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RE: Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
Bordell-Betreiberin bricht ihr Schweigen in „Fungarden“-Prozess
Emmerich/Kleve. Im Prozess wegen des Vorwurfs des Menschenhandels und der Steuerhinterziehung gegen zwei Bordell-Betreiber aus Emmerich hat die die 40-Jährige Mitangeklagte jetzt erstmals ihr Schweigen gebrochen. Einen Teil der Vorwürfe stritt sie ab: Alle Frauen hätten sich freiwillig prostituiert.
Sie hatte die Wahl: Entweder sie arbeitet für die Caritas und kümmert sich um alte Leute, malt und kocht mit ihnen. Oder sie schließt sich dem Mann an, den sie erst vor wenigen Monaten kennengelernt hat und betreibt mit ihm ein Bordell. Sie entschied sich für letzteres. Und muss sich nun unter anderem wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung vor dem Klever Landgericht verantworten.
Bislang blieben sowohl die 40-Jährige, als auch ihr mitangeklagter Partner stumm. Gestern brach zumindest die Emmericherin, die zur Zeit in Dinslaken in Untersuchungshaft sitzt, ihr Schweigen. Und erzählte erst einmal ihren Werdegang: Geboren wurde sie in einem kleinen Dorf in Sibirien. Mit 20 Jahren heiratete sie einen Polizisten, drei Jahre später wurde sie Mutter eines Sohnes. Sie studierte, ist Diplom-Betriebswirtin und spezialisiert auf die Bereiche Handel und Gastronomie.
1500 Euro netto als Thekenkraft verdient
Mit knapp 30 Jahren kam sie nach Deutschland, von ihrem Mann ließ sie sich scheiden. Sie machte Sprachkurse, arbeitete in einem Restaurant. Dort lernte sie den Angeklagten kennen. 2004 ist er bei ihr eingezogen. „Die Beziehung war aber schwierig“, sagte sie. Trotzdem stieg sie ins Bordell-Geschäft ein, betrieb mit ihm erst die „Villa Auberge“, anschließend das „Fungarden“.
Dort habe sie allerdings nur als Thekenkraft gearbeitet, erzählte sie am Dienstag. Sie habe vom Angeklagten ein festes Gehalt bekommen von rund 1500 Euro netto. Übersicht über alle Geschäfte hätten nur der Angeklagte sowie dessen Geschäftspartner gehabt, der mit seiner Aussage das Emmericher Bordell-Paar bereits schwer belastet hat.
Kranke Kinder in der Heimat
Allerdings: Die 40-Jährige habe die Kassenbücher geführt – und dabei die Zahlen geschönt, gab sie gestern zu. Die Einnahmen seien höher gewesen als angegeben. Ihre Erklärung für die Manipulationen: „Das wurde mir gesagt und ich habe es dann gemacht.“ Auch habe sie den Frauen Strafgelder auferlegt, wenn diese etwa ihren „Arbeitsplatz“ nicht ordentlich hinterlassen hatten.
Vom Menschenhandel habe sie dagegen nichts mitbekommen, sagte sie. Einige Frauen seien zwar von Männern nach Emmerich gebracht worden, aber Geld habe es nur für Sprit gegeben. Oder wenn die Frauen einen Vorschuss verlangt hätten, für kranke Kinder in der Heimat oder die Stromrechnung. Oder für ein Ticket nach Deutschland, um überhaupt hier arbeiten zu können. Beträge von bis zu 1000 Euro sollen geflossen sein. „Das fällt ein bisschen schwer zu glauben“, merkte Richter Christian Henckel an. Doch die Angeklagte blieb dabei: Niemand sei gezwungen worden, man habe die Frauen nicht gekauft, alle konnten sich frei bewegen. Trotzdem: „Den Vorschuss mussten die Mädchen natürlich zurückzahlen“, so die Angeklagte.
Weil sie sich am Dienstag eingelassen hatte, forderte ihr Anwalt, den Haftbefehl gegen seine Mandantin auszusetzen. Eine Entscheidung darüber gab’s am Dienstag nicht, der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Ein Urteil wird nicht fallen, das Gericht hat bereits weitere Verhandlungstage für 2013 terminiert.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 07397.html
Emmerich/Kleve. Im Prozess wegen des Vorwurfs des Menschenhandels und der Steuerhinterziehung gegen zwei Bordell-Betreiber aus Emmerich hat die die 40-Jährige Mitangeklagte jetzt erstmals ihr Schweigen gebrochen. Einen Teil der Vorwürfe stritt sie ab: Alle Frauen hätten sich freiwillig prostituiert.
Sie hatte die Wahl: Entweder sie arbeitet für die Caritas und kümmert sich um alte Leute, malt und kocht mit ihnen. Oder sie schließt sich dem Mann an, den sie erst vor wenigen Monaten kennengelernt hat und betreibt mit ihm ein Bordell. Sie entschied sich für letzteres. Und muss sich nun unter anderem wegen Menschenhandels und Steuerhinterziehung vor dem Klever Landgericht verantworten.
Bislang blieben sowohl die 40-Jährige, als auch ihr mitangeklagter Partner stumm. Gestern brach zumindest die Emmericherin, die zur Zeit in Dinslaken in Untersuchungshaft sitzt, ihr Schweigen. Und erzählte erst einmal ihren Werdegang: Geboren wurde sie in einem kleinen Dorf in Sibirien. Mit 20 Jahren heiratete sie einen Polizisten, drei Jahre später wurde sie Mutter eines Sohnes. Sie studierte, ist Diplom-Betriebswirtin und spezialisiert auf die Bereiche Handel und Gastronomie.
1500 Euro netto als Thekenkraft verdient
Mit knapp 30 Jahren kam sie nach Deutschland, von ihrem Mann ließ sie sich scheiden. Sie machte Sprachkurse, arbeitete in einem Restaurant. Dort lernte sie den Angeklagten kennen. 2004 ist er bei ihr eingezogen. „Die Beziehung war aber schwierig“, sagte sie. Trotzdem stieg sie ins Bordell-Geschäft ein, betrieb mit ihm erst die „Villa Auberge“, anschließend das „Fungarden“.
Dort habe sie allerdings nur als Thekenkraft gearbeitet, erzählte sie am Dienstag. Sie habe vom Angeklagten ein festes Gehalt bekommen von rund 1500 Euro netto. Übersicht über alle Geschäfte hätten nur der Angeklagte sowie dessen Geschäftspartner gehabt, der mit seiner Aussage das Emmericher Bordell-Paar bereits schwer belastet hat.
Kranke Kinder in der Heimat
Allerdings: Die 40-Jährige habe die Kassenbücher geführt – und dabei die Zahlen geschönt, gab sie gestern zu. Die Einnahmen seien höher gewesen als angegeben. Ihre Erklärung für die Manipulationen: „Das wurde mir gesagt und ich habe es dann gemacht.“ Auch habe sie den Frauen Strafgelder auferlegt, wenn diese etwa ihren „Arbeitsplatz“ nicht ordentlich hinterlassen hatten.
Vom Menschenhandel habe sie dagegen nichts mitbekommen, sagte sie. Einige Frauen seien zwar von Männern nach Emmerich gebracht worden, aber Geld habe es nur für Sprit gegeben. Oder wenn die Frauen einen Vorschuss verlangt hätten, für kranke Kinder in der Heimat oder die Stromrechnung. Oder für ein Ticket nach Deutschland, um überhaupt hier arbeiten zu können. Beträge von bis zu 1000 Euro sollen geflossen sein. „Das fällt ein bisschen schwer zu glauben“, merkte Richter Christian Henckel an. Doch die Angeklagte blieb dabei: Niemand sei gezwungen worden, man habe die Frauen nicht gekauft, alle konnten sich frei bewegen. Trotzdem: „Den Vorschuss mussten die Mädchen natürlich zurückzahlen“, so die Angeklagte.
Weil sie sich am Dienstag eingelassen hatte, forderte ihr Anwalt, den Haftbefehl gegen seine Mandantin auszusetzen. Eine Entscheidung darüber gab’s am Dienstag nicht, der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Ein Urteil wird nicht fallen, das Gericht hat bereits weitere Verhandlungstage für 2013 terminiert.
http://www.derwesten.de/staedte/emmeric ... 07397.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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