Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Verfassungsbeschwerde
Verein will gegen Prostituiertenschutzgesetz klagen
Der Verein Doña Carmen befürchtet durch das neue Prostituiertenschutzgesetz ein "System ständiger Kontrollen". Er bereitet deshalb eine Verfassungsbeschwerde vor - unterzeichnet von 15 Bordellbetreibern, Freiern und Prostituierten.
Der Verein Doña Carmen befürchtet schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte durch das neue Prostituiertenschutzgesetz. Die Regelung, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, schaffe ein "System ständiger Kontrollen", sagte Vereinssprecherin Juanita Henning am Freitag in Frankfurt. Dort stellten sie und weitere Gegner des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde vor, die noch in diesem Monat eingereicht werden soll. 15 Bordellbetreiber sowie Freier, Prostituierte und weitere Unterstützer hätten die Klageschrift unterzeichnet, sagte Henning. Doña Carmen setzt sich nach eigenen Angaben für die Rechte von Prostituierten ein.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verpflichtende gesundheitliche Beratungsgespräche und eine Kondompflicht vor. Der Bund will damit Bordellbetreibern klarere Regeln setzen, die vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen.
http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6860484
Verein will gegen Prostituiertenschutzgesetz klagen
Der Verein Doña Carmen befürchtet durch das neue Prostituiertenschutzgesetz ein "System ständiger Kontrollen". Er bereitet deshalb eine Verfassungsbeschwerde vor - unterzeichnet von 15 Bordellbetreibern, Freiern und Prostituierten.
Der Verein Doña Carmen befürchtet schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte durch das neue Prostituiertenschutzgesetz. Die Regelung, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, schaffe ein "System ständiger Kontrollen", sagte Vereinssprecherin Juanita Henning am Freitag in Frankfurt. Dort stellten sie und weitere Gegner des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde vor, die noch in diesem Monat eingereicht werden soll. 15 Bordellbetreiber sowie Freier, Prostituierte und weitere Unterstützer hätten die Klageschrift unterzeichnet, sagte Henning. Doña Carmen setzt sich nach eigenen Angaben für die Rechte von Prostituierten ein.
Das Gesetz sieht unter anderem eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verpflichtende gesundheitliche Beratungsgespräche und eine Kondompflicht vor. Der Bund will damit Bordellbetreibern klarere Regeln setzen, die vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen.
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Prostituierte und Bordellbetreiber kritisieren neues Gesetz
Von dpa
FRANKFURT - Das neue Prostituiertenschutzgesetz bringt nach Meinung des Vereins Doña Carmen schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte mit sich. Die Regelung, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, schaffe ein "System ständiger Kontrollen", kritisierte Vereinssprecherin Juanita Henning am Freitag in Frankfurt. Am internationalen Hurentag stellte sie gemeinsam mit weiteren Gegnern des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde vor, die noch in diesem Monat eingereicht werden soll. Doña Carmen setzt sich nach eigenen Angaben für die Rechte von Prostituierten ein.
15 Bordellbetreiber, Freier, Prostituierte und weitere Unterstützer hätten die Klageschrift unterzeichnet, sagte Henning. Autor der Beschwerde ist Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Er kritisierte, die Polizei könne ab Juli ohne Durchsuchungsbeschluss Wohnungen betreten, in denen Prostituierte arbeiten, etwa um Fällen von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung nachzugehen.
Die mit dem Gesetz kommende Kondompflicht bedeute einen unverhältnismäßig hohen Eingriff in den intimen Bereich der Sexualität. "Die Anschnallpflicht ist ein weniger hoher Eingriff als die Kondompflicht", sagte Starostik. "Die Beteiligten müssen schon selbst wissen, was sie tun."
Percy McLean, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin und Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, sagte, der Gesetzgeber habe dem Druck von "bevormundenden Feministinnen" nachgegeben. Besser sei ein Zeugenschutzprogramm für von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen. Den Frauen solle beim Ausstieg aus dem Milieu geholfen werden.
Frances Funk, die seit 35 Jahren als Prostituierte arbeitet, sagte am Freitag: "Wir gehen dahin, wo das Geld zu verdienen ist". Daher sei die kommende Meldepflicht eine große Hürde. Bordellbetreiber Klaus Frick aus Bremen betonte, es sei "hochgradig geschäftsschädigend", wenn Betreiber gemäß dem neuen Gesetz Buch darüber führen müssten, welche Frauen bei ihnen arbeiteten und wie viel sie verdienten. Die Mieterinnen in einem Bordell seien oft täglich neu.
Mit dem "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" will der Bund sowohl Bordellbetreibern als auch Freiern klarere Regeln setzen, die vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen.
http://www.echo-online.de/lokales/rhein ... 937202.htm
Von dpa
FRANKFURT - Das neue Prostituiertenschutzgesetz bringt nach Meinung des Vereins Doña Carmen schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte mit sich. Die Regelung, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, schaffe ein "System ständiger Kontrollen", kritisierte Vereinssprecherin Juanita Henning am Freitag in Frankfurt. Am internationalen Hurentag stellte sie gemeinsam mit weiteren Gegnern des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde vor, die noch in diesem Monat eingereicht werden soll. Doña Carmen setzt sich nach eigenen Angaben für die Rechte von Prostituierten ein.
15 Bordellbetreiber, Freier, Prostituierte und weitere Unterstützer hätten die Klageschrift unterzeichnet, sagte Henning. Autor der Beschwerde ist Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Er kritisierte, die Polizei könne ab Juli ohne Durchsuchungsbeschluss Wohnungen betreten, in denen Prostituierte arbeiten, etwa um Fällen von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung nachzugehen.
Die mit dem Gesetz kommende Kondompflicht bedeute einen unverhältnismäßig hohen Eingriff in den intimen Bereich der Sexualität. "Die Anschnallpflicht ist ein weniger hoher Eingriff als die Kondompflicht", sagte Starostik. "Die Beteiligten müssen schon selbst wissen, was sie tun."
Percy McLean, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin und Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, sagte, der Gesetzgeber habe dem Druck von "bevormundenden Feministinnen" nachgegeben. Besser sei ein Zeugenschutzprogramm für von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen. Den Frauen solle beim Ausstieg aus dem Milieu geholfen werden.
Frances Funk, die seit 35 Jahren als Prostituierte arbeitet, sagte am Freitag: "Wir gehen dahin, wo das Geld zu verdienen ist". Daher sei die kommende Meldepflicht eine große Hürde. Bordellbetreiber Klaus Frick aus Bremen betonte, es sei "hochgradig geschäftsschädigend", wenn Betreiber gemäß dem neuen Gesetz Buch darüber führen müssten, welche Frauen bei ihnen arbeiteten und wie viel sie verdienten. Die Mieterinnen in einem Bordell seien oft täglich neu.
Mit dem "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" will der Bund sowohl Bordellbetreibern als auch Freiern klarere Regeln setzen, die vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen.
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Prostituierte klagen in Karlsruhe
Frankfurter Verein Dona Carmen will gegen neues Gesetz juristisch und praktisch vorgehen
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wollen Prostituierte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Frankfurter Beratungsstelle Dona Carmen sieht in dem ab 1. Juli in Kraft tretenden Prostiuiertenschutzgesetz einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Prostituierten. „Wir wenden uns ganz entschieden gegen eine diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung“, sagte Specherin des Vereins Juanita Henning am Freitag.
Für die Klage hat sich der Verein prominenten juristischen Beistand gesichert. Von den Datenschützern Rhein-Main bekamen die Prostituierten den Verfassungsrechtler Meinhard Starostik empfohlen. Der ist nicht nur Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, sondern hat auch die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe erfolgreich durchgebracht.
Starostik hält das Gesetz in drei Punkten für anfechtbar. Bei der Anmelde. Und Beratungspflicht hält er die enge Überwachung nicht für gerechtfertigt.“Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind.“, vermutet der Richter. In der Konompflicht sieht Starostik einen unzulässigen Eingriff in den intimen Persönlichkeitsbereich. Noch deutlicher wird der Jurist bei der KOntrollpflicht, die den Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern auferlegt wurde. „Das ist schon irre und unzumutbar.“
Der Gesetzgeber habe es hier schlicht versäumt, Verhältnismäßigkeitsklauseln einzubauen.Während Starostik in seiner Argumentation kühl bleibt, redet sich ein weiterer Unterstützer der Klage richtig in Rage. Rechtsanwalt Percy Maclean Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ist absolut erschüttert.
„Das Gesetz ist ein einziger Sündenfall und eine Rolle rückwärts.“ Maclean zürnt. „das Gesetz auf Donald Trump-Niveau“ sei durch die Einflüsterungen der „irrationalen Lobbyistin“ Alice Schwarzer zustande gekommen. Nicht ganz von ungefähr empfiehlt Dona Carmen wohl daher allen Prostituierten im bald obigatorischen „Hurenpass“ als Künstlernamen Alice Schwarzer anzugeben.
Bei der Wahl der Arbeitsorte, die die Prostituiertenbei ihrer Meldepflicht angeben müssen, empfiehlt der Verein, der zuständigen Behörde einfach eine Liste mit allen 11000 Gemeinden vorzulegen. Die Liste kann auf der Webseite des Vereins heruntergeladen werden. „Einfach die Liste ausdrücken, zur Anmeldung mitnehmen und den Behörden geben, fertig, heißt es in dem eigens aufgelegten Faltblatt: „Gib Repression keine Chance.“ Die Klage soll noch in diesem Monat eingereicht werden und wird von 15 Bordellbetreibern, Freiern und Prostituierten unterstützt.
Erschienen in der Frankfurter Rundschau auf Seite 5 im Rubrik Politik am 3.6.2017
Frankfurter Verein Dona Carmen will gegen neues Gesetz juristisch und praktisch vorgehen
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wollen Prostituierte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Frankfurter Beratungsstelle Dona Carmen sieht in dem ab 1. Juli in Kraft tretenden Prostiuiertenschutzgesetz einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Prostituierten. „Wir wenden uns ganz entschieden gegen eine diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung“, sagte Specherin des Vereins Juanita Henning am Freitag.
Für die Klage hat sich der Verein prominenten juristischen Beistand gesichert. Von den Datenschützern Rhein-Main bekamen die Prostituierten den Verfassungsrechtler Meinhard Starostik empfohlen. Der ist nicht nur Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, sondern hat auch die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe erfolgreich durchgebracht.
Starostik hält das Gesetz in drei Punkten für anfechtbar. Bei der Anmelde. Und Beratungspflicht hält er die enge Überwachung nicht für gerechtfertigt.“Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind.“, vermutet der Richter. In der Konompflicht sieht Starostik einen unzulässigen Eingriff in den intimen Persönlichkeitsbereich. Noch deutlicher wird der Jurist bei der KOntrollpflicht, die den Betreibern von Bordellen und Vermietern von Stundenzimmern auferlegt wurde. „Das ist schon irre und unzumutbar.“
Der Gesetzgeber habe es hier schlicht versäumt, Verhältnismäßigkeitsklauseln einzubauen.Während Starostik in seiner Argumentation kühl bleibt, redet sich ein weiterer Unterstützer der Klage richtig in Rage. Rechtsanwalt Percy Maclean Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ist absolut erschüttert.
„Das Gesetz ist ein einziger Sündenfall und eine Rolle rückwärts.“ Maclean zürnt. „das Gesetz auf Donald Trump-Niveau“ sei durch die Einflüsterungen der „irrationalen Lobbyistin“ Alice Schwarzer zustande gekommen. Nicht ganz von ungefähr empfiehlt Dona Carmen wohl daher allen Prostituierten im bald obigatorischen „Hurenpass“ als Künstlernamen Alice Schwarzer anzugeben.
Bei der Wahl der Arbeitsorte, die die Prostituiertenbei ihrer Meldepflicht angeben müssen, empfiehlt der Verein, der zuständigen Behörde einfach eine Liste mit allen 11000 Gemeinden vorzulegen. Die Liste kann auf der Webseite des Vereins heruntergeladen werden. „Einfach die Liste ausdrücken, zur Anmeldung mitnehmen und den Behörden geben, fertig, heißt es in dem eigens aufgelegten Faltblatt: „Gib Repression keine Chance.“ Die Klage soll noch in diesem Monat eingereicht werden und wird von 15 Bordellbetreibern, Freiern und Prostituierten unterstützt.
Erschienen in der Frankfurter Rundschau auf Seite 5 im Rubrik Politik am 3.6.2017
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@ Kasharius
Nein, einer einstweiligen Anordnung ist nicht geplant.
Die juristische Hürden sind dafür zu hoch , dass es wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
Liebe Grüße, fraences
Nein, einer einstweiligen Anordnung ist nicht geplant.
Die juristische Hürden sind dafür zu hoch , dass es wenig Aussicht auf Erfolg hätte.
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@freances
lieben Dank. Es wäre vielleicht den Schweiss der Edlen Wert gewesen, zumal die Bundesländer ja der Umsetzung ohnehin mehrheitlich "hinterherhinken" (Sorry für dies inklusionsfeindliche Wortspiel
). Jetzt wird man einige Zeit auf eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht warten müssen.
Aber schon jetzt meinen Respekt dem Kollegen. Habe gerade selbst in Sachen Sexarbeit eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und weiß, wieviel Arbeit dahintersteckt...
Dir schöne Pfingsten
Kasharius grüßt
lieben Dank. Es wäre vielleicht den Schweiss der Edlen Wert gewesen, zumal die Bundesländer ja der Umsetzung ohnehin mehrheitlich "hinterherhinken" (Sorry für dies inklusionsfeindliche Wortspiel

Aber schon jetzt meinen Respekt dem Kollegen. Habe gerade selbst in Sachen Sexarbeit eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und weiß, wieviel Arbeit dahintersteckt...
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Lieber, liebster Kasharius,
was, Du auch hast gerade selbst in Sachen Sexarbeit eine Verfassungsbeschwerde eingereicht?
Klasse, gerade Du, und erst recht Du hast meinen aller, aller, allergroessten RESPEKT, weil Du als toller, menschlicher Jurist es fuer uns SexarbeiterInnen EHRENAMTLICH tust. Wirklich, echt ----> RESPEKT <---- !!!!!!!!
Mir kommen so langsam die Traenen, boah!
Auch weil ich Angst habe, dass eine Verfassungsbeschwerde kein Spaziergang ist und es viel Geld und Stress kostet und es wirklich viel Arbeit macht und ich habe Angst, dass es sonst zu anstrengend fuer Dich wird und Dir schlaflose Naechte bereitet.
Mache mir Gedanken und Sorgen ...... um Dich, weil Du es fuer uns tust.
Oder Du laesst es doch bitte lieber mit der Verfassungsbeschwerde sein!
Bitte, lieber Kasharius, erhol Dich erstmal an Pfingsten gut!!!
Ganz, ganz liebe herzliche Gruesse
von couchy
was, Du auch hast gerade selbst in Sachen Sexarbeit eine Verfassungsbeschwerde eingereicht?
Klasse, gerade Du, und erst recht Du hast meinen aller, aller, allergroessten RESPEKT, weil Du als toller, menschlicher Jurist es fuer uns SexarbeiterInnen EHRENAMTLICH tust. Wirklich, echt ----> RESPEKT <---- !!!!!!!!
Mir kommen so langsam die Traenen, boah!
Auch weil ich Angst habe, dass eine Verfassungsbeschwerde kein Spaziergang ist und es viel Geld und Stress kostet und es wirklich viel Arbeit macht und ich habe Angst, dass es sonst zu anstrengend fuer Dich wird und Dir schlaflose Naechte bereitet.
Mache mir Gedanken und Sorgen ...... um Dich, weil Du es fuer uns tust.
Oder Du laesst es doch bitte lieber mit der Verfassungsbeschwerde sein!
Bitte, lieber Kasharius, erhol Dich erstmal an Pfingsten gut!!!
Ganz, ganz liebe herzliche Gruesse
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Kurz vor Karlsruhe:
Entwurf der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz liegt vor
Am 2. Juni 2017, dem Internationalen Hurentag, hat Doña Carmen e.V. die Unterzeichner/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz sowie interessierte Betroffene zu einem vierten Treffen nach Frankfurt geladen, um den mittlerweile von RA Starostik vorgelegten Entwurf der Verfassungsbeschwerde abschließend zu beraten.
An der Beratung nahmen rund 20 Sexarbeiter/innen, Aktivisten/innen und Unterstützer teil. RA Meinhardt Starostik trug zusammenfassend die zentralen Punkte vor, zu denen die Verfassungsbeschwerde Stellung bezieht. Dabei handelt es sich um
– die Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung für Sexarbeiter/innen;
– Anordnungsermächtigungen gegenüber Sexarbeiter/innen;
– Vorschriften zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes;
– die Kondompflicht;
– sowie die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe.
Die Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutionsgewerbe, mithin Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhältnismäßigen, d.h. einer verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden. Die den Vortrag von RA Starostik begleitende Diskussion drehte sich um solche Punkte, die im Hinblick auf die in Kürze vorliegende Endfassung ggf. noch vertieft bzw. ergänzt werden sollten.
Zwischenzeitlich nahm ein Teil der Anwesenden auf einer von Doña Carmen einberufenen Pressekonferenz zu den Kernpunkten der Verfassungs-beschwerde Stellung.
(vgl. „Prostituierte klagen in Karlsruhe“, Frankfurter Rundschau: http://www.fr.de/politik/prostitutionsg ... -a-1290146)
Parallel dazu diskutierten die Verbliebenen den aktuellen Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in den Bundesländern. (Erst am Abend des selbigen Tages wurde bekannt, dass der Bundesrat ebenfalls am 2. Juni 2017 auf seiner 958. Sitzung die „Prostitutions-Anmeldever-ordnung“ definitiv beschlossen hat, die seit Ende März als Entwurf des Schwesig-Ministeriums vorlag. Vgl. dazu: http://www.donacarmen.de/aussetzung-sta ... #more-1411. Die nunmehr beschlossene „Anmelde-Verordnung“, die Details der Anmeldepraxis regelt, findet sich im Netz unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 74-17.html
Im gemeinsamen Plenum wurden schließlich die verbleibenden Schritte bis zum Gang nach Karlsruhe verabredet. Der vorliegende Entwurf der Verfassungsbeschwerde wird vor dem Hintergrund der noch vorgetragenen Gesichtspunkte überarbeitet. Bis Mitte Juni wird die Endfassung vorliegen.
Auf dem abschließenden Treffen haben sich noch weitere Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz angeschlossen. „Beschwerdeführer“ – so der juristische Terminus – sind bislang
8 Sexarbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Sexarbeitsbereichen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- als auch Kleinbetriebe) aus West- und Ostdeutschland sowie drei Prostitutionskunden.
Die Bandbreite der „Beschwerdeführer“ verdeutlicht, dass sich das neue Anti-Prostitutionsgesetz nicht nur gegen die Sexarbeit als solche, sondern auch gegen sämtliche Gewerbetreibende im Prostitutionsgewerbe und gegen die Kunden von Sexarbeiter/innen richtet. Dass es gelungen ist, alle drei Gruppen als Unterzeichner/innen der Klage zu gewinnen, kann als Erfolg gewertet werden. Die Bandbreite der Betroffenen, die die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen, spiegelt sich auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Verfassungsbeschwerde wider.
Die Abgabe der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist für Mittwoch, den 21. Juni 2017, geplant. Dazu wird Doña Carmen unmittelbar im Vorfeld, wenn Details des Ablaufs feststehen, noch einmal informieren und mobilisieren. Am Tag der Abgabe in Karlsruhe wird der vollständige Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht und damit allen Interessierten zugänglich gemacht.
Es wurde auf der Versammlung dargelegt, dass weiterhin Spenden erforderlich sind für die Begleichung der Kosten der Verfassungsbeschwerde und die Begleitung dieser Beschwerde in der Öffentlichkeit. Die bislang eingenommenen Spendengelder reichen noch nicht für die Begleichung der anfallenden Kosten und Ausgaben!! Es wird daher dringend gebeten, weiter auf das Soli-Konto „Verfassungsbeschwerde“ zu spenden und dieses Erfordernis allenthalben zu verbreiten. Das Spenden-Konto lautet:
Spendenkonto für Verfassungsklagegegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘:
Doña Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse
Im Sinne der vielfach vertretenen Einschätzung, dass es notwendig ist, eine juristische Initiative im öffentlichen Raum auch politisch zu begleiten und die Betroffenen zu mobilisieren, wurde auf dem vierten Treffen zur Verfassungsbeschwerde auf die mittlerweile von Doña Carmen initiierte Kampagne „Gib Repression keine Chance“ verwiesen. Nähere Informationen dazu finden sich auf Faltblättern, die man über Doña Carmen beziehen kann, sowie im Netz unter:
http://www.donacarmen.de/kurz-vor-karlsruhe/
Entwurf der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz liegt vor
Am 2. Juni 2017, dem Internationalen Hurentag, hat Doña Carmen e.V. die Unterzeichner/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz sowie interessierte Betroffene zu einem vierten Treffen nach Frankfurt geladen, um den mittlerweile von RA Starostik vorgelegten Entwurf der Verfassungsbeschwerde abschließend zu beraten.
An der Beratung nahmen rund 20 Sexarbeiter/innen, Aktivisten/innen und Unterstützer teil. RA Meinhardt Starostik trug zusammenfassend die zentralen Punkte vor, zu denen die Verfassungsbeschwerde Stellung bezieht. Dabei handelt es sich um
– die Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung für Sexarbeiter/innen;
– Anordnungsermächtigungen gegenüber Sexarbeiter/innen;
– Vorschriften zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes;
– die Kondompflicht;
– sowie die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe.
Die Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutionsgewerbe, mithin Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhältnismäßigen, d.h. einer verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden. Die den Vortrag von RA Starostik begleitende Diskussion drehte sich um solche Punkte, die im Hinblick auf die in Kürze vorliegende Endfassung ggf. noch vertieft bzw. ergänzt werden sollten.
Zwischenzeitlich nahm ein Teil der Anwesenden auf einer von Doña Carmen einberufenen Pressekonferenz zu den Kernpunkten der Verfassungs-beschwerde Stellung.
(vgl. „Prostituierte klagen in Karlsruhe“, Frankfurter Rundschau: http://www.fr.de/politik/prostitutionsg ... -a-1290146)
Parallel dazu diskutierten die Verbliebenen den aktuellen Stand der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in den Bundesländern. (Erst am Abend des selbigen Tages wurde bekannt, dass der Bundesrat ebenfalls am 2. Juni 2017 auf seiner 958. Sitzung die „Prostitutions-Anmeldever-ordnung“ definitiv beschlossen hat, die seit Ende März als Entwurf des Schwesig-Ministeriums vorlag. Vgl. dazu: http://www.donacarmen.de/aussetzung-sta ... #more-1411. Die nunmehr beschlossene „Anmelde-Verordnung“, die Details der Anmeldepraxis regelt, findet sich im Netz unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 74-17.html
Im gemeinsamen Plenum wurden schließlich die verbleibenden Schritte bis zum Gang nach Karlsruhe verabredet. Der vorliegende Entwurf der Verfassungsbeschwerde wird vor dem Hintergrund der noch vorgetragenen Gesichtspunkte überarbeitet. Bis Mitte Juni wird die Endfassung vorliegen.
Auf dem abschließenden Treffen haben sich noch weitere Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen der Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz angeschlossen. „Beschwerdeführer“ – so der juristische Terminus – sind bislang
8 Sexarbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Sexarbeitsbereichen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- als auch Kleinbetriebe) aus West- und Ostdeutschland sowie drei Prostitutionskunden.
Die Bandbreite der „Beschwerdeführer“ verdeutlicht, dass sich das neue Anti-Prostitutionsgesetz nicht nur gegen die Sexarbeit als solche, sondern auch gegen sämtliche Gewerbetreibende im Prostitutionsgewerbe und gegen die Kunden von Sexarbeiter/innen richtet. Dass es gelungen ist, alle drei Gruppen als Unterzeichner/innen der Klage zu gewinnen, kann als Erfolg gewertet werden. Die Bandbreite der Betroffenen, die die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen, spiegelt sich auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Verfassungsbeschwerde wider.
Die Abgabe der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist für Mittwoch, den 21. Juni 2017, geplant. Dazu wird Doña Carmen unmittelbar im Vorfeld, wenn Details des Ablaufs feststehen, noch einmal informieren und mobilisieren. Am Tag der Abgabe in Karlsruhe wird der vollständige Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht und damit allen Interessierten zugänglich gemacht.
Es wurde auf der Versammlung dargelegt, dass weiterhin Spenden erforderlich sind für die Begleichung der Kosten der Verfassungsbeschwerde und die Begleitung dieser Beschwerde in der Öffentlichkeit. Die bislang eingenommenen Spendengelder reichen noch nicht für die Begleichung der anfallenden Kosten und Ausgaben!! Es wird daher dringend gebeten, weiter auf das Soli-Konto „Verfassungsbeschwerde“ zu spenden und dieses Erfordernis allenthalben zu verbreiten. Das Spenden-Konto lautet:
Spendenkonto für Verfassungsklagegegen das ‚Prostituiertenschutzgesetz‘:
Doña Carmen e.V.
IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
BIC HELADEF1822
Frankfurter Sparkasse
Im Sinne der vielfach vertretenen Einschätzung, dass es notwendig ist, eine juristische Initiative im öffentlichen Raum auch politisch zu begleiten und die Betroffenen zu mobilisieren, wurde auf dem vierten Treffen zur Verfassungsbeschwerde auf die mittlerweile von Doña Carmen initiierte Kampagne „Gib Repression keine Chance“ verwiesen. Nähere Informationen dazu finden sich auf Faltblättern, die man über Doña Carmen beziehen kann, sowie im Netz unter:
http://www.donacarmen.de/kurz-vor-karlsruhe/
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- Registriert: 07.12.2010, 23:29
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
»Instrument der Entrechtung«
Verein erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz. Boykottkampagne gegen neue Registrierungspflicht gestartet
Von Gitta Düperthal
Prostituierte wehren sich seit langem gegen das Gesetz – hier bei einer Aktion vor dem Bundesratsgebäude in Berlin. Auch am 2. Juni, dem »Internationalen Hurentag«, gab es vielerorts Proteste
Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Keineswegs sei das »Prostituiertenschutzgesetz« (ProstSchG), das am 1. Juli in Kraft tritt, geeignet, Betroffene vor Ausbeutung zu schützen – wie angeblich beabsichtigt. Das kritisierte Juanita Henning, Vorsitzende von »Doña Carmen«, einem Verein, der sich für die Rechte der in dieser Branche Tätigen einsetzt, vergangenen Freitag in Frankfurt am Main. Im Gegenteil unterwerfe es die im Gewerbe Beschäftigten einer »extremen Kontrolle und Überwachung«. Unangemessen sei, dass diese künftig ihre Tätigkeit bei der zuständigen Ordnungsbehörde anmelden und Bordellbetreiber über alle Vorgänge in ihrem Haus täglich Buch führen müssen. Henning sieht in dem Gesetz ein »Instrument der Entmündigung und Entrechtung der Sexarbeiterinnen«. Deshalb will der Verein nun Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz einlegen, wie Henning auf einer Pressekonferenz mitteilte. Mit der Ausarbeitung der Klageschrift hat Doña Carmen Meinhard Starostik, Richter am Berliner Verfassungsgerichtshof, beauftragt. Er hat in Karlsruhe bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt.
Starostik hält das Gesetz in vier Punkten für anfechtbar. Es schränke das Recht auf informelle Selbstbestimmung der in der Branche tätigen Frauen unverhältnismäßig ein, erläuterte er auf der Pressekonferenz. Und zwar erstens mit der Anmeldepflicht für Prostituierte an dem Ort, wo sie jeweils tätig sind, zweitens der regelmäßigen zwangsweisen Gesundheitsberatung, drittens der Kondompflicht sowie viertens mit den für die Behörden vorgesehenen Kontrollbefugnissen, wenn die Tätigkeit in einer Privatwohnung stattfindet. »Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind«, sagte Starostik. In der Kondompflicht sieht er einen »unzulässigen Eingriff in den intimen Bereich«, also in grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsrechte. Der den Betreibern von Bordellen und Vermietern auferlegte Verwaltungs- und Kontrollaufwand gegenüber den Prostituierten sei »irre und unzumutbar«, findet der Jurist. Dass Vertreter der zuständigen Behörden laut ProstSchG jederzeit in Wohnungen auftauchen dürfen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dort der Prostitution nachgegangen wird, beurteilt Starostik als »klaren Verstoß« gegen Artikel 13, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die »Unverletzlichkeit der Wohnung« postuliert. Der Jurist ist zuversichtlich, dass diese von ihm angefochtenen Regelungen so nicht haltbar sind.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Percy MacLean, Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ist das Gesetz auf »Trump-Niveau« und »eine Rolle rückwärts«. Verwunderlich sei nur, »dass nicht auch die Aufzeichnungspflicht per Video vorgesehen ist«, empörte er sich. Entstanden sei »der geplante Überwachungswahn« durch »Einflüsterungen einer irrationalen Lobby, angeführt von einer prominenten Steuerhinterzieherin«. Gemeint ist wohl die Journalistin Alice Schwarzer, die Ende 2012 mit einem Buch zum Thema eine Medienkampagne für ein »Prostitutionsverbot« gestartet hatte.
Frances Funk, Sexarbeiterin und politische Aktivistin, schilderte, was die Anmeldepflicht in der Praxis bedeuten kann. Dadurch seien ihre Daten künftig bundesweit von Behörden abrufbar, sie könne also, wenn sie mal ihre Handtasche verliere, überall mit ihrer Tätigkeit »geoutet« werden, die keinen etwas angehe. Unter dem Vorwand gesundheitlicher Beratung würden Prostituierte »sozial und psychisch« ausgeforscht, etwa zu Alkoholkonsum. Von Migrantinnen wolle die Behörde im Detail wissen, wie sie zur Tätigkeit im Gewerbe gekommen seien.
Der Verein will die Verfassungsbeschwerde noch im Juni einreichen. Außerdem hat er eine eigene Kampagne gestartet und empfiehlt allen Prostituierten, mit symbolischen Aktionen gegen die neue Regulierungswut zu protestieren. So könnten demnächst viele Frauen im neuen obligatorischen »Hurenpass« – wie die im Gewerbe tätigen Frauen die Anmeldebescheinigung nennen – »Alice Schwarzer« als ihren Künstlernamen eintragen. Hinsichtlich der Arbeitsorte, die den Behörden gemeldet werden müssen, regt Doña Carmen an, den zuständigen Beamten eine Liste mit allen 11.000 deutschen Gemeinden vorzulegen. Letztere ist auf der Website des Vereins herunterzuladen, informiert dieser in einem Flyer unter dem Titel »Gib Repression keine Chance!«
https://newstral.com/de/article/de/1067 ... nline-abo-
Verein erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz. Boykottkampagne gegen neue Registrierungspflicht gestartet
Von Gitta Düperthal
Prostituierte wehren sich seit langem gegen das Gesetz – hier bei einer Aktion vor dem Bundesratsgebäude in Berlin. Auch am 2. Juni, dem »Internationalen Hurentag«, gab es vielerorts Proteste
Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Keineswegs sei das »Prostituiertenschutzgesetz« (ProstSchG), das am 1. Juli in Kraft tritt, geeignet, Betroffene vor Ausbeutung zu schützen – wie angeblich beabsichtigt. Das kritisierte Juanita Henning, Vorsitzende von »Doña Carmen«, einem Verein, der sich für die Rechte der in dieser Branche Tätigen einsetzt, vergangenen Freitag in Frankfurt am Main. Im Gegenteil unterwerfe es die im Gewerbe Beschäftigten einer »extremen Kontrolle und Überwachung«. Unangemessen sei, dass diese künftig ihre Tätigkeit bei der zuständigen Ordnungsbehörde anmelden und Bordellbetreiber über alle Vorgänge in ihrem Haus täglich Buch führen müssen. Henning sieht in dem Gesetz ein »Instrument der Entmündigung und Entrechtung der Sexarbeiterinnen«. Deshalb will der Verein nun Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz einlegen, wie Henning auf einer Pressekonferenz mitteilte. Mit der Ausarbeitung der Klageschrift hat Doña Carmen Meinhard Starostik, Richter am Berliner Verfassungsgerichtshof, beauftragt. Er hat in Karlsruhe bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt.
Starostik hält das Gesetz in vier Punkten für anfechtbar. Es schränke das Recht auf informelle Selbstbestimmung der in der Branche tätigen Frauen unverhältnismäßig ein, erläuterte er auf der Pressekonferenz. Und zwar erstens mit der Anmeldepflicht für Prostituierte an dem Ort, wo sie jeweils tätig sind, zweitens der regelmäßigen zwangsweisen Gesundheitsberatung, drittens der Kondompflicht sowie viertens mit den für die Behörden vorgesehenen Kontrollbefugnissen, wenn die Tätigkeit in einer Privatwohnung stattfindet. »Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, dass alle Prostituierten bescholten sind«, sagte Starostik. In der Kondompflicht sieht er einen »unzulässigen Eingriff in den intimen Bereich«, also in grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsrechte. Der den Betreibern von Bordellen und Vermietern auferlegte Verwaltungs- und Kontrollaufwand gegenüber den Prostituierten sei »irre und unzumutbar«, findet der Jurist. Dass Vertreter der zuständigen Behörden laut ProstSchG jederzeit in Wohnungen auftauchen dürfen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dort der Prostitution nachgegangen wird, beurteilt Starostik als »klaren Verstoß« gegen Artikel 13, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die »Unverletzlichkeit der Wohnung« postuliert. Der Jurist ist zuversichtlich, dass diese von ihm angefochtenen Regelungen so nicht haltbar sind.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Percy MacLean, Gründungsdirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ist das Gesetz auf »Trump-Niveau« und »eine Rolle rückwärts«. Verwunderlich sei nur, »dass nicht auch die Aufzeichnungspflicht per Video vorgesehen ist«, empörte er sich. Entstanden sei »der geplante Überwachungswahn« durch »Einflüsterungen einer irrationalen Lobby, angeführt von einer prominenten Steuerhinterzieherin«. Gemeint ist wohl die Journalistin Alice Schwarzer, die Ende 2012 mit einem Buch zum Thema eine Medienkampagne für ein »Prostitutionsverbot« gestartet hatte.
Frances Funk, Sexarbeiterin und politische Aktivistin, schilderte, was die Anmeldepflicht in der Praxis bedeuten kann. Dadurch seien ihre Daten künftig bundesweit von Behörden abrufbar, sie könne also, wenn sie mal ihre Handtasche verliere, überall mit ihrer Tätigkeit »geoutet« werden, die keinen etwas angehe. Unter dem Vorwand gesundheitlicher Beratung würden Prostituierte »sozial und psychisch« ausgeforscht, etwa zu Alkoholkonsum. Von Migrantinnen wolle die Behörde im Detail wissen, wie sie zur Tätigkeit im Gewerbe gekommen seien.
Der Verein will die Verfassungsbeschwerde noch im Juni einreichen. Außerdem hat er eine eigene Kampagne gestartet und empfiehlt allen Prostituierten, mit symbolischen Aktionen gegen die neue Regulierungswut zu protestieren. So könnten demnächst viele Frauen im neuen obligatorischen »Hurenpass« – wie die im Gewerbe tätigen Frauen die Anmeldebescheinigung nennen – »Alice Schwarzer« als ihren Künstlernamen eintragen. Hinsichtlich der Arbeitsorte, die den Behörden gemeldet werden müssen, regt Doña Carmen an, den zuständigen Beamten eine Liste mit allen 11.000 deutschen Gemeinden vorzulegen. Letztere ist auf der Website des Vereins herunterzuladen, informiert dieser in einem Flyer unter dem Titel »Gib Repression keine Chance!«
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Auf nach Karlsruhe!
Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht
Am Mittwoch, den 21, Juni 2017, um 11:30 Uhr, übergeben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Prostitutionskunden dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von RA Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“.
„Beschwerdeführer“ sind – nach bisherigem Stand – 9 Sexarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen im ganzen Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- wie Kleinbetriebe aus West- und Ostdeutschland) sowie drei Prostitutionskunden.
Die von Doña Carmen e.V. auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutionsgewerbe, Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhältnismäßigen, d.h. rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden.
Ab dem 1. Juli 2017 gilt: Keine Pommesbude wird hierzulande so engmaschig kontrolliert und überwacht wie Prostitutions-Etablissements und die in diesem Gewerbe tätigen Sexarbeiter/innen!
Die mit dem Gesetz ins Werk gesetzte Entrechtung von Sexarbeiter/innen unterwirft sie in stigmatisierender Absicht dem absurden Generalverdacht, sie seien unfähig, selbstbestimmt zu handeln. Die grundgesetzlich garantierte Würde der Betroffenen bleibt auf der Strecke. Demütigende staatliche „Schutz“-Maßnahmen ermöglichen fortan eine „Politik der 5 Z“ gegenüber Sexarbeiter/innen:
Zwangsberatung – als fortan ständig wiederholte institutionalisierte Ausforschung der Betroffenen
Zwangsregistrierung – als staatliche Erfassung der Angehörigen einer rechtlich diskriminierten Berufsgrupp Zwangsstigmatisierung – durch ständige Mitführpflicht eines Hurenpasses mit Lichtbild
Zwangsouting – durch ein bundesweites Netz „zuständiger Behörden“, die sich als Datenschleuder betätigen
Zwangskondomisierung – als übergriffige staatliche Kontrolle von Sexualität und Intimsphäre erwachsener Menschen
Gegen dieses Gesetz und die mit ihm verbundene systematische Einschränkung von Grundrechten richtet sich die Verfassungsbeschwerde und richtet sich unser Zorn.
Zusammen mit RA Meinhard Starostik, Unterzeichner/innen der Klage und Mitstreiter/innen werden wir am Mittwoch, den 21. Juni 2017, um 11 Uhr 30, in Karlsruhe vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts unsere Verfassungsbeschwerde einreichen und dies mit einem „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ verbinden.
Doña Carmen e.V. ruft die von diesem Gesetz Betroffenen sowie alle, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, dazu auf, aus diesem Anlass öffentlich ein Zeichen zu setzen. Es geht uns um
Rechte für Sexarbeiter/innen statt Zwang, Kontrolle und Entmündigung!
Gleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes statt diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung!
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland streiten Sexarbeiter/innen für ihre Rechte vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht.
Ein guter Grund, nach Karlsruhe zu kommen und Sexarbeiter/innen im Kampf um ihre Rechte zu unterstützen!
Treffpunkt: Mittwoch, 21. Juni 2017, 11:30 Uhr beim
Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe – am Briefkasten!
Wer noch genauere Infos wünscht, möge sich bitte an Doña Carmen e.V. wenden: Tel. 069 – 7675 2880 bzw. donacarmen@t-online.de.
Übergabe der Verfassungsbeschwerde gegen Prostituiertenschutzgesetz an Bundesverfassungsgericht
Am Mittwoch, den 21, Juni 2017, um 11:30 Uhr, übergeben Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Prostitutionskunden dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht die von RA Meinhard Starostik ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde gegen das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“.
„Beschwerdeführer“ sind – nach bisherigem Stand – 9 Sexarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen im ganzen Bundesgebiet sowie aus dem benachbarten EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- wie Kleinbetriebe aus West- und Ostdeutschland) sowie drei Prostitutionskunden.
Die von Doña Carmen e.V. auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde kommt zu dem Schluss, dass mit dem vorliegenden Gesetz das gesamte Prostitutionsgewerbe, Sexarbeiter/innen als auch dort tätige Gewerbetreibende, einer unverhältnismäßigen, d.h. rechtlich nicht hinnehmbaren Überwachung unterworfen werden.
Ab dem 1. Juli 2017 gilt: Keine Pommesbude wird hierzulande so engmaschig kontrolliert und überwacht wie Prostitutions-Etablissements und die in diesem Gewerbe tätigen Sexarbeiter/innen!
Die mit dem Gesetz ins Werk gesetzte Entrechtung von Sexarbeiter/innen unterwirft sie in stigmatisierender Absicht dem absurden Generalverdacht, sie seien unfähig, selbstbestimmt zu handeln. Die grundgesetzlich garantierte Würde der Betroffenen bleibt auf der Strecke. Demütigende staatliche „Schutz“-Maßnahmen ermöglichen fortan eine „Politik der 5 Z“ gegenüber Sexarbeiter/innen:
Zwangsberatung – als fortan ständig wiederholte institutionalisierte Ausforschung der Betroffenen
Zwangsregistrierung – als staatliche Erfassung der Angehörigen einer rechtlich diskriminierten Berufsgrupp Zwangsstigmatisierung – durch ständige Mitführpflicht eines Hurenpasses mit Lichtbild
Zwangsouting – durch ein bundesweites Netz „zuständiger Behörden“, die sich als Datenschleuder betätigen
Zwangskondomisierung – als übergriffige staatliche Kontrolle von Sexualität und Intimsphäre erwachsener Menschen
Gegen dieses Gesetz und die mit ihm verbundene systematische Einschränkung von Grundrechten richtet sich die Verfassungsbeschwerde und richtet sich unser Zorn.
Zusammen mit RA Meinhard Starostik, Unterzeichner/innen der Klage und Mitstreiter/innen werden wir am Mittwoch, den 21. Juni 2017, um 11 Uhr 30, in Karlsruhe vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts unsere Verfassungsbeschwerde einreichen und dies mit einem „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ verbinden.
Doña Carmen e.V. ruft die von diesem Gesetz Betroffenen sowie alle, denen die Rechte von Sexarbeiter/innen nicht gleichgültig sind, dazu auf, aus diesem Anlass öffentlich ein Zeichen zu setzen. Es geht uns um
Rechte für Sexarbeiter/innen statt Zwang, Kontrolle und Entmündigung!
Gleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes statt diskriminierende rechtliche Sonderbehandlung!
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland streiten Sexarbeiter/innen für ihre Rechte vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht.
Ein guter Grund, nach Karlsruhe zu kommen und Sexarbeiter/innen im Kampf um ihre Rechte zu unterstützen!
Treffpunkt: Mittwoch, 21. Juni 2017, 11:30 Uhr beim
Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3,
76131 Karlsruhe – am Briefkasten!
Wer noch genauere Infos wünscht, möge sich bitte an Doña Carmen e.V. wenden: Tel. 069 – 7675 2880 bzw. donacarmen@t-online.de.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Sie bringen das neue Hurengesetz vor Gericht
Geben die Verfassungsklage in Karlsruhe persönlich ab: Dona-Carmen-Chefin Rosina Henning (Mitte), Mitarbeiterin Jule Brandt (rechts) und Prostituierte Franziska Funk.
Geben die Verfassungsklage in Karlsruhe persönlich ab: Dona-Carmen-Chefin Rosina Henning (Mitte), Mitarbeiterin Jule Brandt (rechts) und Prostituierte Franziska Funk.© Christian Reinartz
Region Rhein-Main - Letzte Chance Verfassungsgericht! Die Frankfurter Hurengewerkschaft Dona Carmen und ihre Mitstreiter versuchen das umstrittene Prostitutionsgesetz in Karlsruhe zu stoppen. Am Mittwoch geben sie die Klage dort persönlich ab. Von Christian Reinartz
Juanita Henning und ihre Mitstreiterinnen sind außer sich. Alle Aufklärungsaktionen im Vorfeld der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes haben nichts geholfen. Jetzt spielen die Frankfurter gemeinsam mit anderen Betroffenen den letzten Trumpf: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz dort gekippt werden wird“, gibt sich Henning kämpferisch. „Unserer Ansicht nach verhindert es, dass Frauen in diesem Beruf arbeiten können, ohne gravierende Nachteile inklusive einer gesellschaftlichen Bloßstellung und Ächtung erdulden zu müssen.“
Größter Kritikpunkt: Die Frauen werden gezwungen, sich mit Klarnamen zu registrieren und 32 Pflichtpunkte zu erfüllen. Darunter auch regelmäßige Zwangsgesundheitsberatungen. Wer gegen den Regelkatalog verstößt, riskiert extrem hohen Geldstrafen. Für Henning ist das eine Farce: „Die haben den Katalog doch genauso angelegt, dass die Frauen ihn gar nicht so einfach erfüllen können.“
Die Folge sei eine Verlagerung der Prostitution in die Illegalität. „Insgesamt rechnen wir mit bis zu 50 Prozent weniger Sexarbeiterinnen im Gewerbe, auch im Bahnhofsviertel“, prognostiziert sie. In Wien sei genau das nach Einführung des Gesetzes geschehen. „Viele Läden werden schließen müssen.“
Franziska Funk ist Prostituierte und klagt neben einigen anderen Frauen aus der Szene und Clubbetreibern persönlich gegen das Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig. „Von diesem Gesetz geht eine große Gefahr aus. So werden nicht nur alle Sexarbeiterinnen pauschal diskreditiert. Auch die Familien und Kinder laufen Gefahr, gesellschaftlich gebrandmarkt zu werden, wenn die Mutter mit Klarnamen erfasst wird.“
https://www.extratipp.com/rhein-main/fr ... 03117.html
Geben die Verfassungsklage in Karlsruhe persönlich ab: Dona-Carmen-Chefin Rosina Henning (Mitte), Mitarbeiterin Jule Brandt (rechts) und Prostituierte Franziska Funk.
Geben die Verfassungsklage in Karlsruhe persönlich ab: Dona-Carmen-Chefin Rosina Henning (Mitte), Mitarbeiterin Jule Brandt (rechts) und Prostituierte Franziska Funk.© Christian Reinartz
Region Rhein-Main - Letzte Chance Verfassungsgericht! Die Frankfurter Hurengewerkschaft Dona Carmen und ihre Mitstreiter versuchen das umstrittene Prostitutionsgesetz in Karlsruhe zu stoppen. Am Mittwoch geben sie die Klage dort persönlich ab. Von Christian Reinartz
Juanita Henning und ihre Mitstreiterinnen sind außer sich. Alle Aufklärungsaktionen im Vorfeld der Verabschiedung des neuen Prostitutionsgesetzes haben nichts geholfen. Jetzt spielen die Frankfurter gemeinsam mit anderen Betroffenen den letzten Trumpf: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz dort gekippt werden wird“, gibt sich Henning kämpferisch. „Unserer Ansicht nach verhindert es, dass Frauen in diesem Beruf arbeiten können, ohne gravierende Nachteile inklusive einer gesellschaftlichen Bloßstellung und Ächtung erdulden zu müssen.“
Größter Kritikpunkt: Die Frauen werden gezwungen, sich mit Klarnamen zu registrieren und 32 Pflichtpunkte zu erfüllen. Darunter auch regelmäßige Zwangsgesundheitsberatungen. Wer gegen den Regelkatalog verstößt, riskiert extrem hohen Geldstrafen. Für Henning ist das eine Farce: „Die haben den Katalog doch genauso angelegt, dass die Frauen ihn gar nicht so einfach erfüllen können.“
Die Folge sei eine Verlagerung der Prostitution in die Illegalität. „Insgesamt rechnen wir mit bis zu 50 Prozent weniger Sexarbeiterinnen im Gewerbe, auch im Bahnhofsviertel“, prognostiziert sie. In Wien sei genau das nach Einführung des Gesetzes geschehen. „Viele Läden werden schließen müssen.“
Franziska Funk ist Prostituierte und klagt neben einigen anderen Frauen aus der Szene und Clubbetreibern persönlich gegen das Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig. „Von diesem Gesetz geht eine große Gefahr aus. So werden nicht nur alle Sexarbeiterinnen pauschal diskreditiert. Auch die Familien und Kinder laufen Gefahr, gesellschaftlich gebrandmarkt zu werden, wenn die Mutter mit Klarnamen erfasst wird.“
https://www.extratipp.com/rhein-main/fr ... 03117.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
VERFASSUNGSBESCHWERDE
Prostituierte kämpfen gegen neues Gesetz
Kondomzwang, Kontrolle, Stigmatisierung - der Verein Doña Carmen, der Sexarbeiter unterstützt, hält das neue Prostituiertenschutzgesetz für Schikane. Deshalb ziehen die Mitglieder zusammen mit Bordellbetreibern, Sexarbeitern und Freiern vor Gericht.
von
Rebekka Farnbacher
Am internationalen Hurentag: Frankfurter Prostituierte kämpfen gegen neues Gesetz
„Hurenpower macht Politiker sauer“, stand schon im Juni 2015 auf einem der Schilder, die Prostituierte, die sich vor der Alten Oper zum Protest versammelt hatten, in die Höhe reckten. Objekt ihrer Kritik ist - damals wie heute - das Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft treten wird. „Dieses Gesetz wird Leid und Elend mit sich bringen“, steht für Juanita Henning fest. Die Vorsitzende des Frankfurter Vereins Doña Carmen, der sich für soziale und politische Rechte von Prostituierten einsetzt, war vor zwei Jahren ebenfalls beim Protest dabei. Ihren Kampf führt sie bis heute. Sie will das Gesetz noch stoppen, indem sie zusammen mit Mitstreitern vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Schutz oder Schikane
„Das Gesetz soll die Prostitution zahlenmäßig eindämmen.“ - Juanita Henning, Doña Carmen
Denn dass das Prostituiertenschutzgesetz der Bundesregierung tatsächlich zum Schutz von Sexarbeitern - und damit für einen positiven Effekt - zur Umsetzung kommt, streitet Doña Carmen vehement ab. „Schutz ist nur eine Tarnbezeichnung für verschärfte Kontrolle und Überwachung“, warnt der Verein. Die Prostituierten würden stigmatisiert und durch Vorgaben, die sie nicht einhalten können, in die Illegalität getrieben. „Das Gesetz soll die Prostitution zahlenmäßig eindämmen“, ist Henning überzeugt. Erfahrungen in Wien, wo das Gesetz bereits in Kraft ist, zeigen laut Henning: Rund 50 Prozent der Bordelle hätten bereits schließen müssen. Ähnliches befürchtet sie auch fürs Frankfurter Rotlichtmilieu.
„Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt.“ - Webseite der Bundesregierung
Von Seiten der Bundesregierung mutet das neue Gesetz wie ein großer Gewinn für das Gewerbe an. „Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt“, heißt es auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung. Rechte und Pflichten von Prostituierten, Bordellbetreibern und Freiern würden geregelt, Prostituierte erhielten besseren Zugang zu Beratungsangeboten. „Alles Quatsch!“, schimpft Henning. Weder sei Gewalt und Menschenhandel ein häufiges Problem, noch sei es hilfreich, Gesundheits-Checks zur Pflicht zu machen, weil die Erfahrung zeige, dass die Frauen sie vielmehr dann wahrnehmen, wenn das freiwillig geschehe. „Das ist ein Stalking-Programm zur Entmündigung der Frauen“, sagt Henning.
Frankfurter Prostituierte klagen mit
Frances Funk ist seit 35 Jahren in der Prostitution tätig und bestätigt den stigmatisierenden Effekt, den das Gesetz mit sich bringt. „Vier Grundrechte werden dabei verletzt“, sagt sie.
„Ich möchte nicht als Prostituierte registriert sein.“ - Frances Funk, Prostituierte
Einen sogenannten Hurenpass mit sich herumzutragen und mit ihrem Namen behördlich registriert zu sein, ist ihr zuwider. „Ich möchte nicht als Prostituierte registriert sein.“ Auch Kinder oder andere Familienmitglieder könnte die Brandmarkung betreffen. Als weiteres Beispiel nennt sie, dass jeder Nachbar, der den Verdacht hegt, man könne sexuelle Dienstleistungen anbieten, die Polizei rufen könne - „und dann stehen die in deinem Schlafzimmer“, ergänzt Henning. Sie ist überzeugt: Durch das Gesetz sollen Polizeikräfte massiv aufgerüstet und Migranten zurückgedrängt werden.
Frances Funk nimmt daher an der Verfassungsbeschwerde teil, die Doña Carmen am kommenden Mittwoch in Karlsruhe abliefern wird. Die Aktivisten geben sich zuverlässig: „Wir würden die Klage nicht einreichen, wenn wir nicht glauben würden, dass sie auch Erfolg hat“, stellt Henning klar.
Behörden sollen „in Arbeit ersaufen“
Darüber hinaus hat der Verein die Sexarbeiter dazu aufgerufen, die Behörden bei ihrer Anmeldung durcheinander zu bingen. Sie sollen alle den Aliasnamen „Alice Schwarzer“ in ihren Hurenpass sowie alle 11.000 deutschen Kommunen als geplante Orte, wo sie der Prostitution nachgehen, eintragen lassen. Das Ziel: Ein Maximum an Durcheinander bei der staatlichen Registrierung zu bewirken. „Es ist zu hoffen, dass die „zuständigen Behörden“ in Arbeit ersaufen und in dem vom Gesetzgeber selbst geschaffenen bürokratischen Sumpf versacken“, so der Verein.
„Dieses Gesetz macht ab dem 1.7. sämtliche Frauen in dem Gewerbe zu Tätern.“ - Juanita Henning, Doña Carmen
Henning spricht auch vom Druck, den die angekündigten Kontrollmaßnahmen auf die Prostituierten ausübten. „Dieses Gesetz macht ab dem 1.7. sämtliche Frauen in dem Gewerbe zu Tätern“, sagt sie. Statt Opferschutz drohten saftige Sanktionen. 10.000 Euro Strafe müssen die Prostituierten zahlen, wenn sie allein Werbung für eine sexuelle Dienstleistung ohne Kondom machen. 5000 Euro fallen an, wenn die Gesundheitsberatung nicht wahrgenommen wurde. Im Falle des Verstoßes der Kondompflicht, die ab dem 1. Juli herrschen wird, muss übrigens der Freier blechen - und zwar bis zu 50.000 Euro. „Das ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre“, kritisiert Henning. „Keine Pommesbude wird hierzulande so engmaschig kontrolliert wie Prostitutions-Etablissements.“
https://merkurist.de/frankfurt/politik/ ... gesetz_vJ1
Prostituierte kämpfen gegen neues Gesetz
Kondomzwang, Kontrolle, Stigmatisierung - der Verein Doña Carmen, der Sexarbeiter unterstützt, hält das neue Prostituiertenschutzgesetz für Schikane. Deshalb ziehen die Mitglieder zusammen mit Bordellbetreibern, Sexarbeitern und Freiern vor Gericht.
von
Rebekka Farnbacher
Am internationalen Hurentag: Frankfurter Prostituierte kämpfen gegen neues Gesetz
„Hurenpower macht Politiker sauer“, stand schon im Juni 2015 auf einem der Schilder, die Prostituierte, die sich vor der Alten Oper zum Protest versammelt hatten, in die Höhe reckten. Objekt ihrer Kritik ist - damals wie heute - das Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft treten wird. „Dieses Gesetz wird Leid und Elend mit sich bringen“, steht für Juanita Henning fest. Die Vorsitzende des Frankfurter Vereins Doña Carmen, der sich für soziale und politische Rechte von Prostituierten einsetzt, war vor zwei Jahren ebenfalls beim Protest dabei. Ihren Kampf führt sie bis heute. Sie will das Gesetz noch stoppen, indem sie zusammen mit Mitstreitern vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Schutz oder Schikane
„Das Gesetz soll die Prostitution zahlenmäßig eindämmen.“ - Juanita Henning, Doña Carmen
Denn dass das Prostituiertenschutzgesetz der Bundesregierung tatsächlich zum Schutz von Sexarbeitern - und damit für einen positiven Effekt - zur Umsetzung kommt, streitet Doña Carmen vehement ab. „Schutz ist nur eine Tarnbezeichnung für verschärfte Kontrolle und Überwachung“, warnt der Verein. Die Prostituierten würden stigmatisiert und durch Vorgaben, die sie nicht einhalten können, in die Illegalität getrieben. „Das Gesetz soll die Prostitution zahlenmäßig eindämmen“, ist Henning überzeugt. Erfahrungen in Wien, wo das Gesetz bereits in Kraft ist, zeigen laut Henning: Rund 50 Prozent der Bordelle hätten bereits schließen müssen. Ähnliches befürchtet sie auch fürs Frankfurter Rotlichtmilieu.
„Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt.“ - Webseite der Bundesregierung
Von Seiten der Bundesregierung mutet das neue Gesetz wie ein großer Gewinn für das Gewerbe an. „Prostituierte sind künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt“, heißt es auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung. Rechte und Pflichten von Prostituierten, Bordellbetreibern und Freiern würden geregelt, Prostituierte erhielten besseren Zugang zu Beratungsangeboten. „Alles Quatsch!“, schimpft Henning. Weder sei Gewalt und Menschenhandel ein häufiges Problem, noch sei es hilfreich, Gesundheits-Checks zur Pflicht zu machen, weil die Erfahrung zeige, dass die Frauen sie vielmehr dann wahrnehmen, wenn das freiwillig geschehe. „Das ist ein Stalking-Programm zur Entmündigung der Frauen“, sagt Henning.
Frankfurter Prostituierte klagen mit
Frances Funk ist seit 35 Jahren in der Prostitution tätig und bestätigt den stigmatisierenden Effekt, den das Gesetz mit sich bringt. „Vier Grundrechte werden dabei verletzt“, sagt sie.
„Ich möchte nicht als Prostituierte registriert sein.“ - Frances Funk, Prostituierte
Einen sogenannten Hurenpass mit sich herumzutragen und mit ihrem Namen behördlich registriert zu sein, ist ihr zuwider. „Ich möchte nicht als Prostituierte registriert sein.“ Auch Kinder oder andere Familienmitglieder könnte die Brandmarkung betreffen. Als weiteres Beispiel nennt sie, dass jeder Nachbar, der den Verdacht hegt, man könne sexuelle Dienstleistungen anbieten, die Polizei rufen könne - „und dann stehen die in deinem Schlafzimmer“, ergänzt Henning. Sie ist überzeugt: Durch das Gesetz sollen Polizeikräfte massiv aufgerüstet und Migranten zurückgedrängt werden.
Frances Funk nimmt daher an der Verfassungsbeschwerde teil, die Doña Carmen am kommenden Mittwoch in Karlsruhe abliefern wird. Die Aktivisten geben sich zuverlässig: „Wir würden die Klage nicht einreichen, wenn wir nicht glauben würden, dass sie auch Erfolg hat“, stellt Henning klar.
Behörden sollen „in Arbeit ersaufen“
Darüber hinaus hat der Verein die Sexarbeiter dazu aufgerufen, die Behörden bei ihrer Anmeldung durcheinander zu bingen. Sie sollen alle den Aliasnamen „Alice Schwarzer“ in ihren Hurenpass sowie alle 11.000 deutschen Kommunen als geplante Orte, wo sie der Prostitution nachgehen, eintragen lassen. Das Ziel: Ein Maximum an Durcheinander bei der staatlichen Registrierung zu bewirken. „Es ist zu hoffen, dass die „zuständigen Behörden“ in Arbeit ersaufen und in dem vom Gesetzgeber selbst geschaffenen bürokratischen Sumpf versacken“, so der Verein.
„Dieses Gesetz macht ab dem 1.7. sämtliche Frauen in dem Gewerbe zu Tätern.“ - Juanita Henning, Doña Carmen
Henning spricht auch vom Druck, den die angekündigten Kontrollmaßnahmen auf die Prostituierten ausübten. „Dieses Gesetz macht ab dem 1.7. sämtliche Frauen in dem Gewerbe zu Tätern“, sagt sie. Statt Opferschutz drohten saftige Sanktionen. 10.000 Euro Strafe müssen die Prostituierten zahlen, wenn sie allein Werbung für eine sexuelle Dienstleistung ohne Kondom machen. 5000 Euro fallen an, wenn die Gesundheitsberatung nicht wahrgenommen wurde. Im Falle des Verstoßes der Kondompflicht, die ab dem 1. Juli herrschen wird, muss übrigens der Freier blechen - und zwar bis zu 50.000 Euro. „Das ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre“, kritisiert Henning. „Keine Pommesbude wird hierzulande so engmaschig kontrolliert wie Prostitutions-Etablissements.“
https://merkurist.de/frankfurt/politik/ ... gesetz_vJ1
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RE: Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstütz
Anmeldepflicht Gegner von Prostituiertenschutzgesetz reichen Verfassungsbeschwerde ein
Karlsruhe -
Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben am Mittwoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz eingereicht. Das neue Bundesgesetz, das ab 1. Juli in Kraft ist, trete Grundrechte von Sexarbeiterinnen mit Füßen, monieren die Kläger und weitere Unterzeichner. Unter anderem würden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheit der Berufswahl verletzt. Sexarbeiterinnen würden gegängelt, bevormundet und kriminalisiert.
Gesetz sieht Registrierung von Sexarbeiterinnen vor
Das Gesetz sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Prostituierte vor sowie ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises. Es verpflichtet sie zudem zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung. Wer ein Prostitutionsgewerbe eröffnen möchte, braucht künftig eine behördliche Erlaubnis.
Das verantwortliche Bundesfamilienministerium will mit den neuen Regelungen die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen verbessern und kriminelle Ausbeutung früher erkennen. Auf den Weg gebracht wurde die Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen. Die Organisation setzt sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen ein. (dpa)
– Quelle: http://www.ksta.de/27836102 ©2017
http://www.ksta.de/politik/anmeldepflic ... n-27836102
Karlsruhe -
Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben am Mittwoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz eingereicht. Das neue Bundesgesetz, das ab 1. Juli in Kraft ist, trete Grundrechte von Sexarbeiterinnen mit Füßen, monieren die Kläger und weitere Unterzeichner. Unter anderem würden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheit der Berufswahl verletzt. Sexarbeiterinnen würden gegängelt, bevormundet und kriminalisiert.
Gesetz sieht Registrierung von Sexarbeiterinnen vor
Das Gesetz sieht unter anderem eine persönliche Anmeldepflicht für Prostituierte vor sowie ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises. Es verpflichtet sie zudem zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung. Wer ein Prostitutionsgewerbe eröffnen möchte, braucht künftig eine behördliche Erlaubnis.
Das verantwortliche Bundesfamilienministerium will mit den neuen Regelungen die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen verbessern und kriminelle Ausbeutung früher erkennen. Auf den Weg gebracht wurde die Verfassungsbeschwerde von Dona Carmen. Die Organisation setzt sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen ein. (dpa)
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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