Flatrate: Offener Brief an die Kanzlerin
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Ich, Georg Brey, Fuchsengang 6, 93047 Regensburg möchte jetzt auch mit seinem reellen Namen den Offenen Brief unterstützen, da es für mich ein ganz großes Anliegen ist. Es darf jeder wissen, dass ich diesen Brief unterstütze. Hab damit keine Probleme. Hoffe nur, dass dieser Brief auch die Wirkung erzielt, die ihr euch damit erhofft. Drücke euch ganz fest die Daumen.
Gruß Georg
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RE: Offener Brief
Pia, RLP/MZ, Fetischmodell, Erotikmasseurin, Inh. Erotikmassagestudio, ehem. Sexworkerin
Liebe Grüsse,
mandala87
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Dona Carmen e.V.
"Fellbach ist überall"
Veranstaltung am 7. September in Stuttgart:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=64764#64764
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 04.09.2009, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
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BMG nicht zuständig
Antwort des Bundesgesundheitsministeriums
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I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
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Na ja, wirkt nicht gerade, als ob *unser* Brief überhaupt gelesen wurde.
Natürlich setzen wir uns für einen besseren Schutz von Prostituierten ein.
Hier speziell gegen staatliche Bevormundung und Übergriffe.
Diese Einhaits-"Antwort" aber hätte ja genausogut auf eine Beschwerde von SOLWODI
*gegen* Flatrate-Angebote gepasst.
Das positive daran: Zumindest auf Bundesebene scheint man die Prostitutionsgegner nicht
allzu ernst zu nehmen
Liebe Grüße, Eva
Natürlich setzen wir uns für einen besseren Schutz von Prostituierten ein.
Hier speziell gegen staatliche Bevormundung und Übergriffe.
Diese Einhaits-"Antwort" aber hätte ja genausogut auf eine Beschwerde von SOLWODI
*gegen* Flatrate-Angebote gepasst.
Das positive daran: Zumindest auf Bundesebene scheint man die Prostitutionsgegner nicht
allzu ernst zu nehmen

Liebe Grüße, Eva
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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Das ist einerseit schade, daß unsere mühevolle Arbeit da so ins Leere läuft, aber es zeigt auch wie viel wir noch über Verwaltung und Politik lernen müssen.
Unsere in die Jahre gekommene Hurenberatungsstellenbewegung kennt immer noch nicht die politischen Ansprechpartner und Zusammenhänge. Leider unser Fehler. Deswegen gehen andere Vereine für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten auch ganz anders vor ...
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Unsere in die Jahre gekommene Hurenberatungsstellenbewegung kennt immer noch nicht die politischen Ansprechpartner und Zusammenhänge. Leider unser Fehler. Deswegen gehen andere Vereine für die politischen und sozialen Rechte von Prostituierten auch ganz anders vor ...
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21.10.2009
Antwort des Bundesministeriums der Justiz
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"all you can f..." war der Slogan vom Flatrate-Club hier in Berlin. Nach Beschwerden von Passanten beim Bezirksamt wurde diese Werbeschrift in großen Lettern entfernt.
Werbung, die suggeriert, dass einem Besucher jede Sexarbeiterin so oft er will zur Verfügung steht, ist menschenverachtend und dürfte zumindest wohl sittenwidrig sein. Das hat - vielleicht - nichts mit der Realtität in diesem Club zu tun, darf aber in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden!
Vergleiche von Sexwork mit der Gastronomie sind völlig ungeeignet und leugnen die besondere Problematik von Sexwork - zum Schutz der Öffentlichkeit und der Sexworker und der Menschenwürde.
Ob ein derartiges Betreiberkonzept mit Flatrate nicht die Menschwürde verletzt, wird letztendlich wohl die Rechtsprechung entscheiden.
Als männlicher Sexworker lehne ich die grundsätzliche Kriminalsierung von Sexwork ab, halte jedoch eine strenge Regulierung für unerlässlich.
Werbung, die suggeriert, dass einem Besucher jede Sexarbeiterin so oft er will zur Verfügung steht, ist menschenverachtend und dürfte zumindest wohl sittenwidrig sein. Das hat - vielleicht - nichts mit der Realtität in diesem Club zu tun, darf aber in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden!
Vergleiche von Sexwork mit der Gastronomie sind völlig ungeeignet und leugnen die besondere Problematik von Sexwork - zum Schutz der Öffentlichkeit und der Sexworker und der Menschenwürde.
Ob ein derartiges Betreiberkonzept mit Flatrate nicht die Menschwürde verletzt, wird letztendlich wohl die Rechtsprechung entscheiden.
Als männlicher Sexworker lehne ich die grundsätzliche Kriminalsierung von Sexwork ab, halte jedoch eine strenge Regulierung für unerlässlich.
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Eine schön knappe Zusammenstellung der Prostitutionsgesetze
(Vom Fachministerium nicht anders zu erwarten ;-)
Aber will der Brief uns sagen es ist richtig und gut so, daß der Fall Sexarbeit im Pussy Club jetzt von Strafgerichten beurteilt wird?
Zumindest kann man aus dem Brief lesen:
Das Flatrate-Bezahlmodell in der Prostitution ist vom Bundesjustizministerium akzeptiert
d.h. es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf,
wenn nachgewiesen werden kann,
daß Sexworker freiwillig arbeiten und ihre sexuelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt.
D.h. wenn keine Verstöße gegen folgende Straftatbestände vorliegen:
- § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
- § 181a StGB Zuhälterei und
- § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Das sind die Sonderparagraphen
mit denen die Branche Prostitution d.h. unser Beruf Sexwork
mit Hilfe des Strafgesetzbuches geregelt wird.
Wer bekommt jetzt also die Entscheidungskompetenz:
Der Arbeitsrechtler oder der Strafrechler?
Inwieweit wird mit diesem Brief
auf moralische Beurteilung zurückverwiesen?
Siehe auch:
Deutsche Prostitutionsgesetzgebung
www.sexworker.at/prostg
Sexwork und Menschenrechte:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3754
.
(Vom Fachministerium nicht anders zu erwarten ;-)
Aber will der Brief uns sagen es ist richtig und gut so, daß der Fall Sexarbeit im Pussy Club jetzt von Strafgerichten beurteilt wird?
Zumindest kann man aus dem Brief lesen:
Das Flatrate-Bezahlmodell in der Prostitution ist vom Bundesjustizministerium akzeptiert
d.h. es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf,
wenn nachgewiesen werden kann,
daß Sexworker freiwillig arbeiten und ihre sexuelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt.
D.h. wenn keine Verstöße gegen folgende Straftatbestände vorliegen:
- § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
- § 181a StGB Zuhälterei und
- § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Das sind die Sonderparagraphen
mit denen die Branche Prostitution d.h. unser Beruf Sexwork
mit Hilfe des Strafgesetzbuches geregelt wird.
Wer bekommt jetzt also die Entscheidungskompetenz:
Der Arbeitsrechtler oder der Strafrechler?
Inwieweit wird mit diesem Brief
auf moralische Beurteilung zurückverwiesen?
Siehe auch:
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Sexwork und Menschenrechte:
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Ich denke aufgrund der formalen Gewaltenteilung in der BRD darf sich das Justizministerium in diese Frage nicht (öffentlich bemerkbar) einmischen.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Aber will der Brief uns sagen es ist richtig und gut so, daß der Fall Sexarbeit im Pussy Club jetzt von Strafgerichten beurteilt wird?
..., halte ich die genannten Zahlungsmodalitäten an sich nicht für einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für eine Strafbarkeit des Betreibers, so dass derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird.
ist zwar in sich unlogisch, aber eine deutliche Abfuhr an SOLWODI und ähnliche "Stimmungsmacher"
(die ja gerade darauf hinarbeiten, einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf glaubhaft zu machen),
und somit durchaus in unserem Interesse

Liebe Grüße, Eva
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Das Bundeministerium nimmt völlig zur Recht keine Wertung vor, weist, ebenfalls völlig zu Recht, auf den Tatbestand hin, dass die Werbung eindeutig gegen die Gesetze und das Empfinden grosser Teile der Bevölkerung verstossen hat (was in dem offenen Brief verharmlost wurde) - und vertritt natürlich den Standpunkt, dass ein Flatrate-Konzept nicht grundsätzlich gegen die Gesetze verstösst, wenn gewährleistet ist, dass...
Ob im Einzelfall Straftatbstände vorliegen, werden die Gerichte entscheiden. Offenbar ist Werbung in dieser Weise ein Straftatbstand. Darauf hätte man kommen können! Kunst kommt von "können" und nicht von "wollen", sonst hiesse es "Wunst"!
Ich finde es nur richtig, dass die Leistung von Sexworkerinnen von den Betreibern nicht in dieser Weise Beworben werden darf. Das ist im Interesse der Sexworkerinnen.
Ob im Einzelfall Straftatbstände vorliegen, werden die Gerichte entscheiden. Offenbar ist Werbung in dieser Weise ein Straftatbstand. Darauf hätte man kommen können! Kunst kommt von "können" und nicht von "wollen", sonst hiesse es "Wunst"!
Ich finde es nur richtig, dass die Leistung von Sexworkerinnen von den Betreibern nicht in dieser Weise Beworben werden darf. Das ist im Interesse der Sexworkerinnen.
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Werbung in dieser Weise ist doch kein Straftatbestand. Das geht aus dem Schreiben auch nicht hervor.
Bei der Anklage gegen die Geschäftsführerin ist "nur" Sozialversicherungsbetrug übrig geblieben, der Verdacht auf "Menschenhandel" beruht auf die wiedersprüchliche Aussage einer Frau.
Bei der Anklage gegen die Geschäftsführerin ist "nur" Sozialversicherungsbetrug übrig geblieben, der Verdacht auf "Menschenhandel" beruht auf die wiedersprüchliche Aussage einer Frau.
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Im Antwortschreiben des Bundesministeriums wird darauf hingeweisen, dass eine Werbung, die suggeriert, dass ein Kunde durch Zahlung der Flatrate einen Anspruch erwirbt, "alle" haben zu können, ein Straftatbstand ist. Der Berliner Spruch "all you can f..." kommt dem meiner Meinung nach recht nahe.
Die Sozialversicherungspflicht hängt von ganz bestimmten Faktoren ab wie Anwesenheitspflicht, Weisungsbefugnis, sonstige Einnahmen/wirtschaftliche Abhängigkeit usw..
Die Sozialversicherungspflicht hängt von ganz bestimmten Faktoren ab wie Anwesenheitspflicht, Weisungsbefugnis, sonstige Einnahmen/wirtschaftliche Abhängigkeit usw..
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Nicht die Werbung ist ein Straftatbestand. Sondern es wäre ein Straftatbestand wenn die SW nicht selbst bestimmen könnte.
Im Kleingedruckten des Pussyclubs hier in Fellbach wurde erwähnt, dass Frauen Gäste ablehnen können, auch die Geschäftsführerin hat das immer wieder betont.
Es erfolgt ja auch keine Anklage wegen des Verstosses gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Im Kleingedruckten des Pussyclubs hier in Fellbach wurde erwähnt, dass Frauen Gäste ablehnen können, auch die Geschäftsführerin hat das immer wieder betont.
Es erfolgt ja auch keine Anklage wegen des Verstosses gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
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Ich bin kein Jurist und kenne auch nicht die Details in Fellbach. Es kommt darauf an, was dort tatsächlich passiert und nicht, was in irgendwelchen Geschäftsbedingungen angegeben wird um sich eventuellen rechtlichen Konsequenzen zu entziehen. Kunden damit anzuwerben, dass man ihnen suggeriert, sie könnten tatsächlich bestimmen, ob und mit welcher Dame und wie oft sie "f..." - um in der "Werbesprache" des Berliner Clubs zu bleiben - legt den Verdacht nahe, dass die Kolleginnen dort nicht frei über sich, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden.
Rechtssicherheit ist für uns Sexworker und für die Betreiber wichtig und unser gemeinsames Ziel, dem ich mich verpflichtet fühle. Die Würde von Sexarbeitern aber auch - ohne Wenn und Aber.
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