Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
"Frau Bär hat sich noch nicht gemeldet..."
@kasharius: Nicht komisch, sondern typisch. Machen die alle so.
@kasharius: Nicht komisch, sondern typisch. Machen die alle so.
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Dieser Tatsache und dass das nicht einfach ist bin ich mir durchaus bewusst. Das ändert aber nichts an meiner festen Überzeugung, dass es keine andere Möglichkeit gibt.
Ich verlange gar nichts, sondern beschreibe nur die Ereignisse, wie sie wahrscheinlich kommen werden.
Was bitte an dem Argument ist schwach? Es handelt sich nicht mal um eine Prognose, sondern ist bereits ständig Realität, dass kleinere Aktionen als Teil einer Zuhälterlobby oder Freierlobby bezeichnet werden.
Und ich halte eine Meinung wie die, dass ein Brief des BeSD an Scholz oder ähnliche kleine, von der allgemeinen Öffentlichkeit nicht wahrgenommene Aktionen von nur relativ wenigen Personen von Angebotsseite irgendwas ändern und nicht nur als Teil einer ...-Lobby, die den eigentlichen Interessen der Anbieterinnen entgegensteht, abgetan werden, für blauäugigen Optimismus durch die rosarote Brille. Da hilft es auch nichts, einen Überbringer der schlechten Botschaft zu erdolchen.
Die haben ja auch viel mehr Einfluss als eine gleiche Anzahl von Leuten auf der Seite der Verbotsgegner.
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
@fragender
Es bleibt dabei dass ich denke die große Mobilisierung wird hier nicht stattfinden.... Aber auch mit zahlreichen kleineren Aktionen können die Betroffenen etwas erreichen. Und vieles findet dann eben auch im nicht öffentlichen Bereich statt und und bewirkt trotzdem etwas. .
Kasharius grüßt
Es bleibt dabei dass ich denke die große Mobilisierung wird hier nicht stattfinden.... Aber auch mit zahlreichen kleineren Aktionen können die Betroffenen etwas erreichen. Und vieles findet dann eben auch im nicht öffentlichen Bereich statt und und bewirkt trotzdem etwas. .
Kasharius grüßt
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Hallo zusammen,
Dona Carmen e.V. hat ein neues Statement zum Thema veröffentlicht:
Cancel Culture: Warum die CDU/CSU mit einem ‚Sexkaufverbot‘ der Prostitution das Handwerk legen will
Nachzulesen unter: https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... re-CDU.pdf
Grüße in die Runde
Vanzetti
Dona Carmen e.V. hat ein neues Statement zum Thema veröffentlicht:
Cancel Culture: Warum die CDU/CSU mit einem ‚Sexkaufverbot‘ der Prostitution das Handwerk legen will
Nachzulesen unter: https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... re-CDU.pdf
Grüße in die Runde
Vanzetti
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Ein Punkt des von DC thematisierten "diskriminierenden prostitutionsspezifischen Sonderstrafrechts"
findet meine Zustimmung:
(3) das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zwecke der Prostitutionsausübung zu einem über
dem Marktpreis liegenden erhöhten Mietzins
Wuchermietenverbot? Nur her damit!
(als "Marktpreis" mögen Pensionen / Hotelzimmer verglichen werden, nicht langfristig vermietete Wohnungen)
findet meine Zustimmung:
(3) das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zwecke der Prostitutionsausübung zu einem über
dem Marktpreis liegenden erhöhten Mietzins
Wuchermietenverbot? Nur her damit!
(als "Marktpreis" mögen Pensionen / Hotelzimmer verglichen werden, nicht langfristig vermietete Wohnungen)
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Ich bin kein Jurist, glaube aber, dass das bereits unter §291 StGB "Wucher" fällt und dass es deswegen keinen Extraparagraphen für Prostitution braucht.Boris Büche hat geschrieben: ↑22.11.2023, 13:07Ein Punkt des von DC thematisierten "diskriminierenden prostitutionsspezifischen Sonderstrafrechts"
findet meine Zustimmung:
(3) das Verbot der Vermietung von Objekten zum Zwecke der Prostitutionsausübung zu einem über
dem Marktpreis liegenden erhöhten Mietzins
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
"Grundsätzlich setzt Wucher nach § 291 StGB die Ausnutzung einer Zwangslage, einer Unerfahrenheit udlg. voraus. Abgedeckt werden ausdrücklich bestimmte Geschäfte, genannt wird die Vermietung von Wohnraum, aber nicht die Vermietung von Gewerberäumen. Die Klausel "sonstige Leistungen" wird hier wohl nicht zählen.
Die Betreiber von Prostitutionsstätten dürften in den seltensten Fällen eine Zwangslage oder Unerfahrenheit geltend machen können. Ähnliches dürfte auch für SW gelten, die sich eine Wohnung anmieten. Ein schwerer Haken in der vorgeschlagenen Formulierung dürfte in der Vokabel "Marktpreis" liegen, noch dazu, wenn nur von einem "über dem Marktpreis" (ohne weitere Qualifikation, also etwas wie "erheblich") liegenden Marktpreis die Rede ist. Wer immer so etwas verfertigt hat, hat nicht die notwendige Lebenserfahrung oder ist einfach nur doof, ist jedenfalls kein Jurist und keine Juristin. "Marktpreis" für was? Marktpreis für Bordellwohnungen, für Gewerbewohnungen? Wie ermittelt, vielleicht aus einer von der Stadt zu führenden Tabelle? Produktionsstätten liegen seltenst in Wohngebieten, Innenstadtlagen usw., wo man Mietspiegel hat.
Allein ein solcher Schwachsinn, der gar nicht erst den Schreibtisch des unglücklichen Tropfs verlassen dürfte, der dergleich zu Papier bringt oder in einen Rechner klopft, der sich nicht wehren kann - allein ein solcher Schwachsinn treibt mir schon die Zornesröte ins Gesicht.
Die Betreiber von Prostitutionsstätten dürften in den seltensten Fällen eine Zwangslage oder Unerfahrenheit geltend machen können. Ähnliches dürfte auch für SW gelten, die sich eine Wohnung anmieten. Ein schwerer Haken in der vorgeschlagenen Formulierung dürfte in der Vokabel "Marktpreis" liegen, noch dazu, wenn nur von einem "über dem Marktpreis" (ohne weitere Qualifikation, also etwas wie "erheblich") liegenden Marktpreis die Rede ist. Wer immer so etwas verfertigt hat, hat nicht die notwendige Lebenserfahrung oder ist einfach nur doof, ist jedenfalls kein Jurist und keine Juristin. "Marktpreis" für was? Marktpreis für Bordellwohnungen, für Gewerbewohnungen? Wie ermittelt, vielleicht aus einer von der Stadt zu führenden Tabelle? Produktionsstätten liegen seltenst in Wohngebieten, Innenstadtlagen usw., wo man Mietspiegel hat.
Allein ein solcher Schwachsinn, der gar nicht erst den Schreibtisch des unglücklichen Tropfs verlassen dürfte, der dergleich zu Papier bringt oder in einen Rechner klopft, der sich nicht wehren kann - allein ein solcher Schwachsinn treibt mir schon die Zornesröte ins Gesicht.
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
KOMMENTAR ZUM POSITIONSPAPIER „MENSCHENUNWÜRDIGE ZUSTÄNDE IN DER PROSTITUTION BEENDEN – SEXKAUF BESTRAFEN“
Nachricht vom 24.11.2023
Portraitfoto Harrer
Doktorandin Teresa Harrer
Die Unionsfraktion des Bundestages hat am 7. November ein POSITIONSPAPIER mit dem Titel „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ verabschiedet, in welchem sie vorschlägt, in Deutschland das sog. Nordische Modell einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen prinzipiell zu kriminalisieren.
Dazu hat TERESA HARRER
JPEG ∙ 3 MB, Doktorandin am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Elisa Hoven, einen Kommentar geschrieben, in dem sie ihre Position darlegt.
KOMMENTAR VON TERESA HARRER
PDF ∙ 152 KB
Der alte Wunsch nach einfachen Lösungen
Die Unionsfraktion des Bundestages hat am 7. November ein Positionspapier mit dem Titel „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ verabschiedet, in welchem sie
vorschlägt, in Deutschland das sog. Nordische Modell einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen prinzipiell zu kriminalisieren. Derartige politische Forderungen häufen sich auf nationaler und
europäischer Ebene (siehe etwa hier, S. 26, Nr. 41 und hier). Ein Sexkaufverbot nach schwedischem
Vorbild verfolgt das Ziel eines Bewusstseinswandels in der Bevölkerung dahingehend, dass Prostitution
eine Menschenrechtsverletzung darstellt, die einer echten Gleichstellung der Geschlechter zuwider-
läuft. Ausstiegs- und Beratungsangebote für Sexarbeiter*innen sollen ausgebaut werden, während sich
Freier durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung strafbar machen. Langfristig soll Prostitution
durch diese Maßnahmen stark reduziert oder möglichst ganz abgeschafft werden. Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und zuletzt Israel haben das sog. Nordische Modell
in unterschiedlichen Varianten implementiert; Finnland, Dänemark, Großbritannien, Spanien und die
Schweiz entschieden sich nach parlamentarischen Debatten bislang dagegen.
Welche verfassungsrechtlichen Probleme würde ein Sexkaufverbot in Deutschland aufwerfen?
Ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen darstellen. Sexarbeit/Prostitution ist ein Beruf i.S.d. Art. 12 GG (Rn. 22). Wenn die Nachfrage
nach der angebotenen Leistung kriminalisiert würde, käme das de facto einem Berufsverbot gleich. Ein
solches wäre nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter gegen nachweisbare oder höchstwahrscheinliche schwere Gefahren zulässig
und erst dann, wenn alle weniger invasiven Eingriffe keinen Erfolg versprächen. Nach dem derzeitigen
Erkenntnisstand in Deutschland wäre dieser Nachweis kaum zu führen.
Daneben ist das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowohl der Kund*innen als auch der Sexarbeiter*innen betroffen. Eine konsensuale sexuelle Interaktion zwischen Erwachsenen strafrechtlich zu
verbieten, unterliegt einem erheblichen Rechfertigungsdruck. Insbesondere für die Fälle, in denen
konsensualer Bezahlsex für Menschen die einzige Möglichkeit darstellt, ihre Sexualität auszuleben und
zu entfalten – etwa im Rahmen von Sexualbegleitung/-assistenz für Menschen mit körperlicher
und/oder geistiger Beeinträchtigung – ist ein generelles Nachfrageverbot kaum zu rechtfertigen.
Außerdem wird ein faktisches Berufsverbot für eine Gruppe, die weit überwiegend aus Frauen besteht,
auch Fragen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 GG (staatlicher Gleichstellungsauftrag) auf. Ein Sexkaufverbot
ist eine Einschränkung einer spezifisch weiblichen Form des Gelderwerbs. Eine belastende Regelung,
die faktisch Frauen in überdurchschnittlicher Anzahl betrifft, wirkt als eine mittelbare Diskriminierung
für diejenigen, die die Tätigkeit freiwillig und selbstbestimmt ausüben.
Die Tatsache, dass Ermittlungen im sog. „Rotlicht-Milieu“ schwierig und personell aufwendig sind,
rechtfertigt keine generelle Kriminalisierung. Strafrecht darf als ultima ratio nur und erst dann einge-
setzt werden, wenn hochwertige Rechtsgüter nicht anders geschützt werden können. Die Erleichterung
von Ermittlungsarbeit ist hingegen nicht die Aufgabe von Strafrecht.
1
1 Renzikowski, An den Grenzen des Strafrechts – Die Bekämpfung der Zwangsprostitution, in: ZRP 2005, 213 (216).
Ist das Nordische Modell emanzipatorisch?
Es sprechen durchaus gute Gründe für die Idee des Nordischen Modells. So ist aufgrund der Legalisierung von Sexarbeit in Deutschland ist die Nachfrage nach „sexuellen Dienstleisterinnen“ so stark gestiegen, dass sie sehr wahrscheinlich nicht durch freiwillig tätige Sexarbeiter*innen gedeckt werden
kann, wodurch ein Anreiz für Menschenhandel gesetzt wird (sog. pulling factor).
Auch ergeben sich aus der Sexarbeit/Prostitution problematische Implikationen für das Geschlechterverhältnis (S. 102-105), selbst dann, wenn diese unter weitgehend idealen Bedingungen freiwillig angeboten wird. Die Verfügbarkeit weiblicher Sexualität und die Zentrierung auf männliche Bedürfnisse
konstruiert männliche Überlegenheit, trägt zu einem patriarchalen Geschlechterverhältnis bei und
führt die Ungleichverteilung sexueller Freiheiten zwischen Frauen und Männern fort.2 Insofern kann
die Stellungnahme des Gesetzgebers, die generelle Verfügbarmachung weiblicher Sexualität für männ-
liche Bedürfnisse zu verneinen, als emanzipatorisch verstanden werden.
Andererseits werden ähnliche Effekte in vielen anderen „Care-Berufen“ weitgehend unhinterfragt hingenommen. Niemand käme auf die Idee, die Inanspruchnahme weiblicher Reinigungsdienste, Pflege-dienstleistungen durch Frauen oder die Hausfrauenehe strafrechtlich zu verbieten. Auch steckt in der
generellen Untersagung des Tauschs „Sex gegen Geld“ egal, unter welchen Bedingungen er stattfindet,
eine paternalistische Bevormundung, die ihrerseits eine unrühmliche patriarchale Tradition hat 3 und
das „Huren-Stigma“, welches der Tätigkeit als Sexarbeiterin anhaftet, noch verstärken kann (S. 13-16).
Zudem gibt es auch Aspekte in der Sexarbeit, die ihrerseits patriarchale Machtstrukturen infrage stel-
len. Sexarbeit kann bedeuten, dass sexuelle Verfügbarkeit neu und auf Augenhöhe verhandelt, hetero-sexuelle Normativität mit den ihr inhärenten Machtstrukturen gebrochen und sexuelle Devianz nicht
moralisch abgewertet und verurteilt wird. 4 In einigen Bereichen erfüllen sexuelle Dienstleistungen therapeutische Funktionen. Neben der Sexualbegleitung betrifft das auch den Bereich Tantra-Massage, die
dazu dienen soll, Menschen in ihrer Ekstasefähigkeit und in ihrer Selbstwahrnehmung zu sensibilisieren
und eine erfülltere Sexualität jenseits sexueller Skripte zu ermöglichen. All diese Dienstleistungen werden überdies nicht nur von Männern in Anspruch genommen, sondern von Personen aller Geschlechter.
Durch die Reduktion auf ein reines Opfernarrativ wird eine Hilf- und Willenlosigkeit von Frauen suggeriert,
die allein durch pathologische psychische Bindungen nicht gegeben ist und die Vorstellung von Frauen als
Opfern und Männern als Tätern perpetuiert - ein Stereotyp, welches seinerseits Sexismen und Rassismen
(re-)produzieren kann. Die stark vereinfachte Beschreibung der Realitäten in der Prostitution blendet
die Facetten der Sexarbeit aus, die komplexere Problemlösungsansätze erfordern würden.
Wie wirkt sich ein Sexkaufverbot auf die Arbeitsbedingungen derjenigen aus, die dennoch weiterhin
Sexarbeit anbieten (müssen)?
Dass die Kriminalisierung der Kund*innen zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen führen würde, wird in der Fachwelt bezweifelt. Eine wirksame Hilfe bedarf (teurer) staatlicher
Fürsorge und Unterstützung bei der Bewältigung der Bedingungen, die erst zu den finanziellen und sozialen
Notlagen führen, die die Sexarbeit für viele als die beste oder einzige Option erscheinen lassen. Dies betrifft
insbesondere Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Bildungsabschlüsse hier oU nicht
2
Vgl. Gerheim, Die Produktion des Freiers, S. 204. 3 Vgl. Gerheim, Die Produktion des Freiers, S. 62 f. 4 Vgl. Maga, (M)ein Weg der heiligen Hure, in: Schrader/Künkel (Hrsg.), Sexarbeit. Feminis>sche Perspek>ven, S. 51ff
anerkannt werden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, vertiefte Sprachkenntnisse zu erwerben
oder gar nicht über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügen. All diese Bedingungen für prekäre Arbeits-
und Lebensumstände will gerade die Unionsfraktion jedoch nicht verändern.
Das Positionspapier konstatiert, dass Verurteilungen im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution häufig an der fehlenden Aussagebereitschaft der Opfer scheitern (S. 4). Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsprostitution eher zu Aussagen bereit wären, wenn Prostitution generell kriminalisiert würde. Insbesondere dann, wenn mit einer belastenden
Aussage weiterhin fehlender Schutz vor den Tätern und vor Abschiebungen einherginge. Bündnisse wie
der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel verweisen auf die Notwendigkeit eines
gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status (S. 97) für die Opfer, um deren Aussagebereitschaft zu erhöhen. Im Positionspapier nicht benannt werden auch Studien, die nahelegen, dass das schwedische
Sexkaufverbot zu einem Anstieg der Gewaltprävalenz, schlechteren Arbeitsbedingungen und erhöhten
Gesundheitsrisiken (S. 6) für die verbleibenden Sexarbeiter*innen geführt und dabei Menschenhandel
und Zwangsprostitution nicht wesentlich reduziert hat.
Weiß man, wie viele Menschen in der Prostitution Opfer von Menschenhandel/Zwangsprostitution
sind?
Die Unionsfraktion schreibt behauptet (S. 2), dass „den überwältigenden Mehrheitsanteil [der Sexarbeit]
(Schätzungen zufolge 85 bis 95%) die unfreiwillige Armuts- und Elendsprostitution aus[macht], die von Täuschung, Drohung und völliger Abhängigkeit von Zuhältern geprägt ist“, dies beträfe eine „sechsstellige Anzahl von Frauen und Mädchen“ (S. 4). Diese Zahlen sind jedoch nach derzetigem Kenntnisstand nicht belegt.
Expert*innen vermuten zwar ein großes Dunkelfeld (S. 36), belastbare Zahlen für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik existieren in Deutschland jedoch nicht. Welchen Anteil diejenigen, die durch Menschenhandel
und Zwangsprostitution ausgebeutet werden, an der Gesamtzahl aller Prostiuierten/Sexarbeitenden ha-
ben, ist nicht bekannt.
Braucht es das Nordische Modell, um effektiveren Schutz vor Menschenhandel/Zwangsprostitution
und bessere Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit herzustellen?
Nein. Viele der Vorschläge im Positionspapier der Union sind vernünftig und wären bereits jetzt bzw.
schon vor Jahrzehnten umsetzbar gewesen; sie sind nicht zwangsläufig an das Nordische Modell ge-
bunden. Es liegen Evaluierungen (S. 151 ff.) und Vorschläge (S. 94 ff.) dazu vor, wie ein besserer Schutz
vor Menschenhandel und Zwangsprostitution durch das Strafrecht unter Beibehaltung des Regulierungsmodells möglich wäre. Insbesondere die Vorschläge im Positionspapier zur „ersten Säule“ (S. 8)
könnten auch in einem regulatorischen Modell umgesetzt werden, ohne dabei in die Grundrechte einer
unbekannt großen Gruppe von Menschen (v.a. Frauen) einzugreifen und sich über diverse grund- und
strafrechtsdogmatische Grenzen hinwegzusetzen.
https://www.jura.uni-leipzig.de/newsdet ... 2023-11-24
Nachricht vom 24.11.2023
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Doktorandin Teresa Harrer
Die Unionsfraktion des Bundestages hat am 7. November ein POSITIONSPAPIER mit dem Titel „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ verabschiedet, in welchem sie vorschlägt, in Deutschland das sog. Nordische Modell einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen prinzipiell zu kriminalisieren.
Dazu hat TERESA HARRER
JPEG ∙ 3 MB, Doktorandin am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Elisa Hoven, einen Kommentar geschrieben, in dem sie ihre Position darlegt.
KOMMENTAR VON TERESA HARRER
PDF ∙ 152 KB
Der alte Wunsch nach einfachen Lösungen
Die Unionsfraktion des Bundestages hat am 7. November ein Positionspapier mit dem Titel „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ verabschiedet, in welchem sie
vorschlägt, in Deutschland das sog. Nordische Modell einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen prinzipiell zu kriminalisieren. Derartige politische Forderungen häufen sich auf nationaler und
europäischer Ebene (siehe etwa hier, S. 26, Nr. 41 und hier). Ein Sexkaufverbot nach schwedischem
Vorbild verfolgt das Ziel eines Bewusstseinswandels in der Bevölkerung dahingehend, dass Prostitution
eine Menschenrechtsverletzung darstellt, die einer echten Gleichstellung der Geschlechter zuwider-
läuft. Ausstiegs- und Beratungsangebote für Sexarbeiter*innen sollen ausgebaut werden, während sich
Freier durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung strafbar machen. Langfristig soll Prostitution
durch diese Maßnahmen stark reduziert oder möglichst ganz abgeschafft werden. Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und zuletzt Israel haben das sog. Nordische Modell
in unterschiedlichen Varianten implementiert; Finnland, Dänemark, Großbritannien, Spanien und die
Schweiz entschieden sich nach parlamentarischen Debatten bislang dagegen.
Welche verfassungsrechtlichen Probleme würde ein Sexkaufverbot in Deutschland aufwerfen?
Ein Sexkaufverbot nach Nordischem Modell würde einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen darstellen. Sexarbeit/Prostitution ist ein Beruf i.S.d. Art. 12 GG (Rn. 22). Wenn die Nachfrage
nach der angebotenen Leistung kriminalisiert würde, käme das de facto einem Berufsverbot gleich. Ein
solches wäre nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter gegen nachweisbare oder höchstwahrscheinliche schwere Gefahren zulässig
und erst dann, wenn alle weniger invasiven Eingriffe keinen Erfolg versprächen. Nach dem derzeitigen
Erkenntnisstand in Deutschland wäre dieser Nachweis kaum zu führen.
Daneben ist das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sowohl der Kund*innen als auch der Sexarbeiter*innen betroffen. Eine konsensuale sexuelle Interaktion zwischen Erwachsenen strafrechtlich zu
verbieten, unterliegt einem erheblichen Rechfertigungsdruck. Insbesondere für die Fälle, in denen
konsensualer Bezahlsex für Menschen die einzige Möglichkeit darstellt, ihre Sexualität auszuleben und
zu entfalten – etwa im Rahmen von Sexualbegleitung/-assistenz für Menschen mit körperlicher
und/oder geistiger Beeinträchtigung – ist ein generelles Nachfrageverbot kaum zu rechtfertigen.
Außerdem wird ein faktisches Berufsverbot für eine Gruppe, die weit überwiegend aus Frauen besteht,
auch Fragen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 GG (staatlicher Gleichstellungsauftrag) auf. Ein Sexkaufverbot
ist eine Einschränkung einer spezifisch weiblichen Form des Gelderwerbs. Eine belastende Regelung,
die faktisch Frauen in überdurchschnittlicher Anzahl betrifft, wirkt als eine mittelbare Diskriminierung
für diejenigen, die die Tätigkeit freiwillig und selbstbestimmt ausüben.
Die Tatsache, dass Ermittlungen im sog. „Rotlicht-Milieu“ schwierig und personell aufwendig sind,
rechtfertigt keine generelle Kriminalisierung. Strafrecht darf als ultima ratio nur und erst dann einge-
setzt werden, wenn hochwertige Rechtsgüter nicht anders geschützt werden können. Die Erleichterung
von Ermittlungsarbeit ist hingegen nicht die Aufgabe von Strafrecht.
1
1 Renzikowski, An den Grenzen des Strafrechts – Die Bekämpfung der Zwangsprostitution, in: ZRP 2005, 213 (216).
Ist das Nordische Modell emanzipatorisch?
Es sprechen durchaus gute Gründe für die Idee des Nordischen Modells. So ist aufgrund der Legalisierung von Sexarbeit in Deutschland ist die Nachfrage nach „sexuellen Dienstleisterinnen“ so stark gestiegen, dass sie sehr wahrscheinlich nicht durch freiwillig tätige Sexarbeiter*innen gedeckt werden
kann, wodurch ein Anreiz für Menschenhandel gesetzt wird (sog. pulling factor).
Auch ergeben sich aus der Sexarbeit/Prostitution problematische Implikationen für das Geschlechterverhältnis (S. 102-105), selbst dann, wenn diese unter weitgehend idealen Bedingungen freiwillig angeboten wird. Die Verfügbarkeit weiblicher Sexualität und die Zentrierung auf männliche Bedürfnisse
konstruiert männliche Überlegenheit, trägt zu einem patriarchalen Geschlechterverhältnis bei und
führt die Ungleichverteilung sexueller Freiheiten zwischen Frauen und Männern fort.2 Insofern kann
die Stellungnahme des Gesetzgebers, die generelle Verfügbarmachung weiblicher Sexualität für männ-
liche Bedürfnisse zu verneinen, als emanzipatorisch verstanden werden.
Andererseits werden ähnliche Effekte in vielen anderen „Care-Berufen“ weitgehend unhinterfragt hingenommen. Niemand käme auf die Idee, die Inanspruchnahme weiblicher Reinigungsdienste, Pflege-dienstleistungen durch Frauen oder die Hausfrauenehe strafrechtlich zu verbieten. Auch steckt in der
generellen Untersagung des Tauschs „Sex gegen Geld“ egal, unter welchen Bedingungen er stattfindet,
eine paternalistische Bevormundung, die ihrerseits eine unrühmliche patriarchale Tradition hat 3 und
das „Huren-Stigma“, welches der Tätigkeit als Sexarbeiterin anhaftet, noch verstärken kann (S. 13-16).
Zudem gibt es auch Aspekte in der Sexarbeit, die ihrerseits patriarchale Machtstrukturen infrage stel-
len. Sexarbeit kann bedeuten, dass sexuelle Verfügbarkeit neu und auf Augenhöhe verhandelt, hetero-sexuelle Normativität mit den ihr inhärenten Machtstrukturen gebrochen und sexuelle Devianz nicht
moralisch abgewertet und verurteilt wird. 4 In einigen Bereichen erfüllen sexuelle Dienstleistungen therapeutische Funktionen. Neben der Sexualbegleitung betrifft das auch den Bereich Tantra-Massage, die
dazu dienen soll, Menschen in ihrer Ekstasefähigkeit und in ihrer Selbstwahrnehmung zu sensibilisieren
und eine erfülltere Sexualität jenseits sexueller Skripte zu ermöglichen. All diese Dienstleistungen werden überdies nicht nur von Männern in Anspruch genommen, sondern von Personen aller Geschlechter.
Durch die Reduktion auf ein reines Opfernarrativ wird eine Hilf- und Willenlosigkeit von Frauen suggeriert,
die allein durch pathologische psychische Bindungen nicht gegeben ist und die Vorstellung von Frauen als
Opfern und Männern als Tätern perpetuiert - ein Stereotyp, welches seinerseits Sexismen und Rassismen
(re-)produzieren kann. Die stark vereinfachte Beschreibung der Realitäten in der Prostitution blendet
die Facetten der Sexarbeit aus, die komplexere Problemlösungsansätze erfordern würden.
Wie wirkt sich ein Sexkaufverbot auf die Arbeitsbedingungen derjenigen aus, die dennoch weiterhin
Sexarbeit anbieten (müssen)?
Dass die Kriminalisierung der Kund*innen zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen führen würde, wird in der Fachwelt bezweifelt. Eine wirksame Hilfe bedarf (teurer) staatlicher
Fürsorge und Unterstützung bei der Bewältigung der Bedingungen, die erst zu den finanziellen und sozialen
Notlagen führen, die die Sexarbeit für viele als die beste oder einzige Option erscheinen lassen. Dies betrifft
insbesondere Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Bildungsabschlüsse hier oU nicht
2
Vgl. Gerheim, Die Produktion des Freiers, S. 204. 3 Vgl. Gerheim, Die Produktion des Freiers, S. 62 f. 4 Vgl. Maga, (M)ein Weg der heiligen Hure, in: Schrader/Künkel (Hrsg.), Sexarbeit. Feminis>sche Perspek>ven, S. 51ff
anerkannt werden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, vertiefte Sprachkenntnisse zu erwerben
oder gar nicht über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügen. All diese Bedingungen für prekäre Arbeits-
und Lebensumstände will gerade die Unionsfraktion jedoch nicht verändern.
Das Positionspapier konstatiert, dass Verurteilungen im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution häufig an der fehlenden Aussagebereitschaft der Opfer scheitern (S. 4). Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsprostitution eher zu Aussagen bereit wären, wenn Prostitution generell kriminalisiert würde. Insbesondere dann, wenn mit einer belastenden
Aussage weiterhin fehlender Schutz vor den Tätern und vor Abschiebungen einherginge. Bündnisse wie
der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel verweisen auf die Notwendigkeit eines
gesicherten aufenthaltsrechtlichen Status (S. 97) für die Opfer, um deren Aussagebereitschaft zu erhöhen. Im Positionspapier nicht benannt werden auch Studien, die nahelegen, dass das schwedische
Sexkaufverbot zu einem Anstieg der Gewaltprävalenz, schlechteren Arbeitsbedingungen und erhöhten
Gesundheitsrisiken (S. 6) für die verbleibenden Sexarbeiter*innen geführt und dabei Menschenhandel
und Zwangsprostitution nicht wesentlich reduziert hat.
Weiß man, wie viele Menschen in der Prostitution Opfer von Menschenhandel/Zwangsprostitution
sind?
Die Unionsfraktion schreibt behauptet (S. 2), dass „den überwältigenden Mehrheitsanteil [der Sexarbeit]
(Schätzungen zufolge 85 bis 95%) die unfreiwillige Armuts- und Elendsprostitution aus[macht], die von Täuschung, Drohung und völliger Abhängigkeit von Zuhältern geprägt ist“, dies beträfe eine „sechsstellige Anzahl von Frauen und Mädchen“ (S. 4). Diese Zahlen sind jedoch nach derzetigem Kenntnisstand nicht belegt.
Expert*innen vermuten zwar ein großes Dunkelfeld (S. 36), belastbare Zahlen für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik existieren in Deutschland jedoch nicht. Welchen Anteil diejenigen, die durch Menschenhandel
und Zwangsprostitution ausgebeutet werden, an der Gesamtzahl aller Prostiuierten/Sexarbeitenden ha-
ben, ist nicht bekannt.
Braucht es das Nordische Modell, um effektiveren Schutz vor Menschenhandel/Zwangsprostitution
und bessere Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit herzustellen?
Nein. Viele der Vorschläge im Positionspapier der Union sind vernünftig und wären bereits jetzt bzw.
schon vor Jahrzehnten umsetzbar gewesen; sie sind nicht zwangsläufig an das Nordische Modell ge-
bunden. Es liegen Evaluierungen (S. 151 ff.) und Vorschläge (S. 94 ff.) dazu vor, wie ein besserer Schutz
vor Menschenhandel und Zwangsprostitution durch das Strafrecht unter Beibehaltung des Regulierungsmodells möglich wäre. Insbesondere die Vorschläge im Positionspapier zur „ersten Säule“ (S. 8)
könnten auch in einem regulatorischen Modell umgesetzt werden, ohne dabei in die Grundrechte einer
unbekannt großen Gruppe von Menschen (v.a. Frauen) einzugreifen und sich über diverse grund- und
strafrechtsdogmatische Grenzen hinwegzusetzen.
https://www.jura.uni-leipzig.de/newsdet ... 2023-11-24
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
@deernhh
Dir lieben Dank und ich teile die Analyse. Hinzu kommt, was mit jenen prostitutionsstätten passiert, die bereits eine Genehmigung erhalten haben bzw hier Investitionen getätigt haben... Auf die Probleme für den Bereich der Sexualassistenz hatte ich ja auch schon hingewiesen. Kurzum das ganze ist einfach nicht zu Ende gedacht. Es handelt sich hier um eine reine Kampagne. Aber immerhin teilt Rechtsanwalt Dr Martin Theben mit, dass ihnen im Januar der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion auf seine Presseerklärung hin zu einem Gespräch eingeladen hat! Ich werde hier dann gegebenenfalls
davon berichten
Kasharius grüßt
Dir lieben Dank und ich teile die Analyse. Hinzu kommt, was mit jenen prostitutionsstätten passiert, die bereits eine Genehmigung erhalten haben bzw hier Investitionen getätigt haben... Auf die Probleme für den Bereich der Sexualassistenz hatte ich ja auch schon hingewiesen. Kurzum das ganze ist einfach nicht zu Ende gedacht. Es handelt sich hier um eine reine Kampagne. Aber immerhin teilt Rechtsanwalt Dr Martin Theben mit, dass ihnen im Januar der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion auf seine Presseerklärung hin zu einem Gespräch eingeladen hat! Ich werde hier dann gegebenenfalls
davon berichten
Kasharius grüßt
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Juristen und natürlich auch Juristinnen tun sich generell schwer mit ökonomischem Verständnis.
Würde die Nachfrage nach Sexarbeit das Angebot übersteigen, stiege zunächst einmal der Preis. Ein steigender Preis zieht bei Abwesenheit von regulatorischen Beschränkungen ein steigendes Angebot nach sich. Die Preise würden wieder sinken und es würde sich ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bilden. Die Preise sind tatsächlich nicht gestiegen, Nachfrage und Angebot halten sich also die Waage. Der Zustrom von Osteuropäerinnen in die deutschen Bordelle besagt lediglich, dass Sexarbeit in Deutschland zu jetzigen Bedingungen lukrativ ist. Über die Freiwilligkeit sagt dieser Effekt allein nichts aus.
Tatsächlich sind solche Aussagen wie die unten zitierten vereinfachendes, man könnte auch sagen: populistisches Geschwätz. Es gibt auch Zustrom in anderen Branchen, zum Beispiel Pflegepersonal aus Polen, Maurer aus Moldawien, Fernlastwagenfahrer aus Lettland, Kellner aus Bulgarien. Soll das alles durch einen pull factor für Menschenhandel zu erklären sein? Menschen sind, für manche erstaunlicherweise, nicht dumm. Sie suchen sich die erreichbaren Möglichkeiten aus.
Die Nachfrage nach deutschen Arbeitsplätzen ändert sich auch schlagartig, wenn sich die ökonomischen Rahmenbedingungen ändern. Polinnen sind zum Beispiel in deutschen Bordellen kaum noch anzutreffen, nachdem sie lange Zeit sehr gut vertreten waren. Umgekehrt ist Prostitution in Deutschland für rumänische Frauen immer noch eine hochinteressante Alternative, solange man hier in drei Tagen mehr verdient als in Rumänien in einem Monat. Das ist die Realität, die viele in Deutschland intellektuell nicht aufnehmen können.
Nicht zuletzt wäre ein Blick in die Statistiken des Bundeskriminalamts aufschlussreich: die Fallzahlen für Menschenhandel steigen nicht, sie sinken seit Jahren.
Würde die Nachfrage nach Sexarbeit das Angebot übersteigen, stiege zunächst einmal der Preis. Ein steigender Preis zieht bei Abwesenheit von regulatorischen Beschränkungen ein steigendes Angebot nach sich. Die Preise würden wieder sinken und es würde sich ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bilden. Die Preise sind tatsächlich nicht gestiegen, Nachfrage und Angebot halten sich also die Waage. Der Zustrom von Osteuropäerinnen in die deutschen Bordelle besagt lediglich, dass Sexarbeit in Deutschland zu jetzigen Bedingungen lukrativ ist. Über die Freiwilligkeit sagt dieser Effekt allein nichts aus.
Tatsächlich sind solche Aussagen wie die unten zitierten vereinfachendes, man könnte auch sagen: populistisches Geschwätz. Es gibt auch Zustrom in anderen Branchen, zum Beispiel Pflegepersonal aus Polen, Maurer aus Moldawien, Fernlastwagenfahrer aus Lettland, Kellner aus Bulgarien. Soll das alles durch einen pull factor für Menschenhandel zu erklären sein? Menschen sind, für manche erstaunlicherweise, nicht dumm. Sie suchen sich die erreichbaren Möglichkeiten aus.
Die Nachfrage nach deutschen Arbeitsplätzen ändert sich auch schlagartig, wenn sich die ökonomischen Rahmenbedingungen ändern. Polinnen sind zum Beispiel in deutschen Bordellen kaum noch anzutreffen, nachdem sie lange Zeit sehr gut vertreten waren. Umgekehrt ist Prostitution in Deutschland für rumänische Frauen immer noch eine hochinteressante Alternative, solange man hier in drei Tagen mehr verdient als in Rumänien in einem Monat. Das ist die Realität, die viele in Deutschland intellektuell nicht aufnehmen können.
Nicht zuletzt wäre ein Blick in die Statistiken des Bundeskriminalamts aufschlussreich: die Fallzahlen für Menschenhandel steigen nicht, sie sinken seit Jahren.
deernhh hat geschrieben: ↑26.11.2023, 14:34KOMMENTAR ZUM POSITIONSPAPIER „MENSCHENUNWÜRDIGE ZUSTÄNDE IN DER PROSTITUTION BEENDEN – SEXKAUF BESTRAFEN“
Nachricht vom 24.11.2023
Es sprechen durchaus gute Gründe für die Idee des Nordischen Modells. So ist aufgrund der Legalisierung von Sexarbeit in Deutschland ist die Nachfrage nach „sexuellen Dienstleisterinnen“ so stark gestiegen, dass sie sehr wahrscheinlich nicht durch freiwillig tätige Sexarbeiter*innen gedeckt werden
kann, wodurch ein Anreiz für Menschenhandel gesetzt wird (sog. pulling factor).
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Mir ist noch eine ganz andere Problematik aufgefallen. Wir betreuen ja noch einige Damen, mit Portalanzeigen. Diese bieten neben Telefonsex auch Dienstleistungen im Bereich der realen Sexarbeit an. Ich habe da mal gefragt, wie man einem geplanten Sexkaufverbot begegnen könnte und welche Meinung sie dazu haben. Ich war geschockt, denn kaum eine Dame hat was davon gehört... und die "zwei", die informiert schienen, gaben die Aussage.. "Habe davon gehört - die wollen die Prostitution verbieten"...
Wenn ich da mal weiter denke, wird es bei einem großen Teil der Kunden wahrscheinlich ähnlich sein?
Ich hoffe, dass ich mich irre.
Gruss
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Die uns gut bekannte Sonja Dolinsek zum Thema:
Der Freitag online
„Von wegen Wunderpille: Warum das „Nordische Modell“ ein Irrweg ist“
https://archive.ph/DqISu
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
@ lust4fun
Dankeschön....
Kasharius grüßt
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Re: Sexkaufverbot aktuell CDU/CSU verabschiedet morgen Positionspapier zum Sexkauf-Verbot nach nordischem Modell
Programmhinweis:
SWR2 Freitag, 8.12.23, 17.05 Uhr
Im Radio, danach als Podcast in der Audiothek:
https://www.ardaudiothek.de/sendung/swr2-forum/8758428/
*****
Prostitution auf dem Prüfstand – Wie sinnvoll ist ein Sexkaufverbot?
Doris Maull diskutiert mit
Dorothee Bär, CSU-Politikerin
Anna Lena Ripperger, FAZ Redakteurin
Undine de Riviére, Prostituierte und Gründungsmitglied des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen
Den eigenen Körper gegen Geld anbieten - seit 2002 ist das in Deutschland qua Gesetz nicht mehr sittenwidrig.
Dennoch mehren sich die Stimmen, die den Verkauf sexueller Dienstleistungen verbieten wollen. Freier müssten eindeutig kriminalisiert werden, fordern die Kritiker, und plädieren für die Einführung des sogenannten „Nordischen Modells" nach schwedischem Vorbild.
Was spricht für dieses „Nordische Modell"? Hilft es den Prostituierten? Wie kann selbstbestimmte Sexarbeit in Zukunft geregelt werden?
*****
Anna Lena Ripperger könnte als Diskutantin neben Undine de Riviére interessant sein. Sie vertritt eine umsichtige und unaufgeregte Position. Ob ein Gespräch möglich ist?
Beispiel hier: https://archive.is/CXZBy
SWR2 Freitag, 8.12.23, 17.05 Uhr
Im Radio, danach als Podcast in der Audiothek:
https://www.ardaudiothek.de/sendung/swr2-forum/8758428/
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Prostitution auf dem Prüfstand – Wie sinnvoll ist ein Sexkaufverbot?
Doris Maull diskutiert mit
Dorothee Bär, CSU-Politikerin
Anna Lena Ripperger, FAZ Redakteurin
Undine de Riviére, Prostituierte und Gründungsmitglied des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen
Den eigenen Körper gegen Geld anbieten - seit 2002 ist das in Deutschland qua Gesetz nicht mehr sittenwidrig.
Dennoch mehren sich die Stimmen, die den Verkauf sexueller Dienstleistungen verbieten wollen. Freier müssten eindeutig kriminalisiert werden, fordern die Kritiker, und plädieren für die Einführung des sogenannten „Nordischen Modells" nach schwedischem Vorbild.
Was spricht für dieses „Nordische Modell"? Hilft es den Prostituierten? Wie kann selbstbestimmte Sexarbeit in Zukunft geregelt werden?
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Anna Lena Ripperger könnte als Diskutantin neben Undine de Riviére interessant sein. Sie vertritt eine umsichtige und unaufgeregte Position. Ob ein Gespräch möglich ist?
Beispiel hier: https://archive.is/CXZBy