
Ich laufe halt noch „rund", so dass sich bisher keine Berührungspunkte ergeben haben. Glücklicherweise lernt der Mensch nie aus - sensibilisiert bin ich jetzt jedenfalls.
J.K.
Ist das aber nicht ein Indiz, dass es sich um ein "Schattengesetz" handelt? Weil der Wille zur Umsetzung fehlt und ständig andere Gesetze herangezogen werden um die Absicht des ProstG zu unterlaufen?Aoife hat geschrieben: Wie in unserem Schattenbericht zu UN'CESCR10 beschrieben beruhen die Probleme mit dem ProstG darauf, dass es auf Länder- Kommunen- und Behördenebene konsequent mißachtet wird.
Das stimmt nicht. Es ist ein kompliziertes und langwieriges Verfahren nach in der Regel internationaler Ausschreibung, und mehreren Probevorlesungen und des Nachweises der Publikation wissenschaftlicher Arbeiten (mal die Prof e.H. ausgenommen). § 48 Absatz 3: Die Professoren werden vom Vorstandsvorsitzenden der Hochschule im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium berufenAoife hat geschrieben:Übrigens wichtig zu wissen, dass der Professorentitel in Deutschland (wie es in Österreich ist weiß ich nicht) keine wissenschaftliche, sondern eine politische Qualifikation darstellt.
ehemaliger_User hat geschrieben:Kann es sein, dass auch dieses länderspezifisch geregelt ist?Aoife hat geschrieben:Das stimmt nicht. Es ist ein kompliziertes und langwieriges Verfahren nach in der Regel internationaler Ausschreibung, und mehreren Probevorlesungen und des Nachweises der Publikation wissenschaftlicher Arbeiten (mal die Prof e.H. ausgenommen). § 48 Absatz 3: Die Professoren werden vom Vorstandsvorsitzenden der Hochschule im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium berufen
Landesrecht BW: LHG
Ich habe meine Information von einem Professor an einer rheinland-pfälzischen Hochschule und habe ohne weiteres Gesetzesstudium angenommen, dass das deutschlandweit so sei ...
Liebe Grüße, Aoife
ehemaliger_User hat geschrieben:Sie hat das Recht nicht gebeugt - sie hat lediglich von ihrer richterlichen Unanhängigkeit Gebrauch gemacht.Aoife hat geschrieben: Gibt es da wirklich keinerlei Rechtsmittel mehr, wenn eine Richterin das Gesetz offensichtlich beugt? ...
Selbst der Richter, der eine völlig unhaltbare oder nach dem Wortlaut des Gesetzes unvertretbare Rechtsauffassung vertritt und eine Entscheidung fällt, die erkennbar gegen geltendes Recht verstößt, macht sich allein dadurch noch nicht der Rechtsbeugung strafbar. Das wird selbstverständlich noch durch die richterleiche Unabhängigkeit (die gelegentlich schon mal "Richterlicher Persilschein" oder "Rechtsbegungsprivileg" genannt wird) gedeckt, wenn der Richter seine Entscheidung für rechtmäßig hält. Insoweit ist keinem Richter beizukommen
An anderer Stellen hatte wir mal den Begriff "Rechtssicherheit" erörtert. Weil aber mit einer Verurteilung des Richters auch die Rechtskraft seiner Entscheidung durchbrochen würde, wäre durch solche Verurteilungen die Rechtssicherheit gerichtlicher Entscheidungen bedroht. Und weil das hohe Gut der Rechtssicherheit weit gewichtiger ist als das Recht des Individuums auf eine Entscheidung nach Recht und Gesetz, ist eine falsche Rechtsanwendung allein nicht geeignet, den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.
Höchstrichterliche Entscheidungen (was sonst) besagen, dass der Richter über den bloßen Wortlaut des Gesetzes hinaus weitere ("hinzugedachte") Tatmerkmale erfüllen muss, um sich strafbar zu machen. So fordert die Rechtssprechung statt eines Verstoßes gegen geltendes Recht einen "elementaren Verstoß gegen die Rechtsordnung". Das ist etwas ganz anderes - und hier hängt man die Latte relativ hoch. Man verlangt "Einzelexzesse" mit "Willkürcharakter".
Zudem verlangt die Rechtsprechung über den Wortlaut des Gesetzes hinaus, dass der Täter (Richter) "sich bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt". Das ist etwa der Fall, wenn ein Richter (ggf. aus wirtschaftlichem Interesse) dem Opfer vorsätzlich einen Schaden zufügen will.
Weil es solche Richter nicht gibt, ist die Vorschrift des §339 StGB ein reiner Papiertiger geworden. So etwas ist eine Schaufenstervorschrift.
Nun gut ... jetzt will ich Euch nicht länger langweilen. Obwohl ich das Thema nur grob angerissen habe, hat das schon fast wieder Aufsatzumfang. Mal eben was erläutern ist im juristischen Bereich nur schwer möglich - und wenn es ausführlich wäre, würde das wohl niemand mehr lesen.![]()
Ich denke aber, dass ich die Grundzüge der Problematik halbwegs verständlich darstellen konnte. Wer nämlich nur die Vorschrift des §339 StGB selbst liest, landet zwangsläufig auf dem Holzweg. Es ist also bei weitem nicht nur das ProstG, dessen Vorschriften durch die rechtsprechende Gewalt "gebogen" (und nicht gebeugt) werden.
J.K.
Sowohl die Rohdaten als auch statistisch aufbereitete Darstellungen finden sich in unten angehängtem .pdf.Aoife hat geschrieben:Sollte jemand sich fragen, wieso die IMK mit der Statistik polizeilicher Ermittlungen argumentiert. und nicht wie es in einem Rechtsstaat zu verlangen wäre mit der Verurteilungsstatistik,
Ja. Danke an Holger für die Datei!Marc of Frankfurt hat geschrieben:Das ist ja ein sehr angenehm klar aufbereitetes Zahlenwerk vom UEGD.
Dass Entkriminalisierung de facto der einzig vernünftige Weg ist steht außer Frage.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Auch können wir auf positive Erfahrungen in anderen Ländern verweisen z.B. die Evaluationen von 2008 aus Neuseeland, ...
Hier herrscht wohl noch Forschungsbedarf - ich wäre sehr zurückhaltend, der Prostitutionsbereich ohne Belege als ähnlich kriminell wie Wirtschaft, Poltitik & Militär einzuordnen.Marc of Frankfurt hat geschrieben:Alles beruht vermutlich auf der Unterstellung und Propagandalüge vom "kriminogenen Umfeld" [Seite 10]. Letzlich aufgrund des Prostitutionstabus einer hegemonialen Morallehre, die eine Vermählung von Sexualität und existenzsicherndes Geldverdienen fundamental ablehnt. Dabei ist vermutlich Grenze und Umfang zwischen legal/illegal in Sexarbeit und Rotlicht nicht sehr anders als bei Wirtschaftskriminalität, Politikversagen oder Militäreinsatz...
Arum hat geschrieben:Wie steht's um Euere politischen Kanäle, wodurch man Druck machen könnte?
Das ist von vorne herein schwer zu sagen, aber irgendwie muss man sich doch gegen diesen Blödsinn wehren. Es muss doch irgendwo im Parlament Ansprechspartner geben. Bei uns in den Niederlanden wäre das Groen Links, unsere Grünen, die eine relativ radikale Politik betreiben zu Gunsten von SW. Ich habe leider schon den Eindruck, dass die deutschen Grünen da ein wenig anders drauf sind, aber trotzdem...Aoife hat geschrieben:
Schwierig - welcher Druck wäre denn wirksam?