Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 385
- Registriert: 15.09.2013, 19:28
- Wohnort: 85716 Unterschleissheim
- Ich bin: KundIn
Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
Hallo @Kasharius,
oh nein, das VG hat sich meiner Meinung nach nicht mit den Rechten von Sex Workers befaßt, das hat zwar das Doña Carmen Team so geschrieben, und ich habe es oben übernommen, tut mir Leid, darauf komme ich selbst jetzt erst, das VG hat aber nur festgestellt
- CoSchV enthält abschließende Regelung zu Prostitutionsstätten
- Verordnung kann nicht unter Vorbehalt einer Verwaltungsvorschrift gestellt werden
Leider steht das Urteil nicht im Original zur Verfügung, aber nirgendwo finde ich im Internet einen Satz, daß sich das VG die Klagepunkte in der Begründung zu Eigen gemacht hätte, nâmlich "Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit verletzt und ungleich behandelt." Man bräuchte meines Erachtens das Original von "5 L 2456/21.F".
Seit der Abweisung der Verfassungsklage im Jahr 2018, vor drei Jahren, habe ich keine Illusionen mehr was den Verfassungsstaat anbelangt. Da hat ein verbohrter aber anerkannter strammer Konservativer der Welt mal wieder gezeigt wie der Hase läuft. Und der französische Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war dann ein Jahr später auch nicht besser. Kasharius, warum sind diese beiden renommierten Rechtsanwälte der Sex Workers' Rights Movement unter der Bearbeitung der Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz tödlich zusammengebrochen? Diese Umstände wurden nie thematisiert, spielen juristisch auch keine Rolle, aber menschlich, und tragisch. Nein, der Rechtsstreit sollte das letzte Mittel sein. Die Häufigkeit, mit der Gerichte entscheiden müssen, und es zu Ungunsten der Bürokratie tun, zeugt alleine von unserer Unfähigkeit Demokratie zu leben, bzw das System Demokratie ist nur eine Krücke, mit der die Menschheit sich auf den Beinen halten kann. Mehr aber nicht. Und die Gewaltenteilung? Die geht schon bei der Ernennung der Richter und spätestens beim Gutachterstreit den Bach runter. Und die Staatsanwaltschaft ist überfordert, da wo sie der m-w-d Bürger bräuchte.
Ich bin sehr gespannt, ob Hessen jetzt die CoSchV anpassen wird, und die anderen Bundesländer nachziehen. Paragraf 24 Absatz 1 und 2 der hessischen CoSchV enthält bereits die Formulierungshilfen um Paragraf 26 anzupassen. Ich nehme als juristischer Laie an, daß dann auch die CoSchV den Zutritt zu Prostitutionsstätten hinsichtlich des intendierten PCR Tests "abschließend" regelt. Was meinst Du, Kasharius? Paragraf 30 ist auch sehr interessant: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 16. September 2021 außer Kraft." Bis dahin sollte Copy & Paste kein unüberwindbares Hindernis für den Verordnungsgeber sein. Es ist wie beim römischen Rad: der Henker steht gemütlich davor und dreht das Rad wie einen Hühnergrill, während der Delinquent Höllenquallen erleidet.
https://www.hessen.de/sites/default/fil ... _final.pdf
Ich wünschte, es wäre so, wie Du sagst. Vielleicht denke ich auch einmal so wie Du, wenn mir das ganze Hickhack zu viel wird, und ich mich nach Harmonie sehne. Das Bedürfnis habe ich jetzt auch. Alles Gute.
oh nein, das VG hat sich meiner Meinung nach nicht mit den Rechten von Sex Workers befaßt, das hat zwar das Doña Carmen Team so geschrieben, und ich habe es oben übernommen, tut mir Leid, darauf komme ich selbst jetzt erst, das VG hat aber nur festgestellt
- CoSchV enthält abschließende Regelung zu Prostitutionsstätten
- Verordnung kann nicht unter Vorbehalt einer Verwaltungsvorschrift gestellt werden
Leider steht das Urteil nicht im Original zur Verfügung, aber nirgendwo finde ich im Internet einen Satz, daß sich das VG die Klagepunkte in der Begründung zu Eigen gemacht hätte, nâmlich "Die Antragstellerin sieht sich hierdurch in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit verletzt und ungleich behandelt." Man bräuchte meines Erachtens das Original von "5 L 2456/21.F".
Seit der Abweisung der Verfassungsklage im Jahr 2018, vor drei Jahren, habe ich keine Illusionen mehr was den Verfassungsstaat anbelangt. Da hat ein verbohrter aber anerkannter strammer Konservativer der Welt mal wieder gezeigt wie der Hase läuft. Und der französische Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war dann ein Jahr später auch nicht besser. Kasharius, warum sind diese beiden renommierten Rechtsanwälte der Sex Workers' Rights Movement unter der Bearbeitung der Verfassungsklage gegen das Prostituiertenschutzgesetz tödlich zusammengebrochen? Diese Umstände wurden nie thematisiert, spielen juristisch auch keine Rolle, aber menschlich, und tragisch. Nein, der Rechtsstreit sollte das letzte Mittel sein. Die Häufigkeit, mit der Gerichte entscheiden müssen, und es zu Ungunsten der Bürokratie tun, zeugt alleine von unserer Unfähigkeit Demokratie zu leben, bzw das System Demokratie ist nur eine Krücke, mit der die Menschheit sich auf den Beinen halten kann. Mehr aber nicht. Und die Gewaltenteilung? Die geht schon bei der Ernennung der Richter und spätestens beim Gutachterstreit den Bach runter. Und die Staatsanwaltschaft ist überfordert, da wo sie der m-w-d Bürger bräuchte.
Ich bin sehr gespannt, ob Hessen jetzt die CoSchV anpassen wird, und die anderen Bundesländer nachziehen. Paragraf 24 Absatz 1 und 2 der hessischen CoSchV enthält bereits die Formulierungshilfen um Paragraf 26 anzupassen. Ich nehme als juristischer Laie an, daß dann auch die CoSchV den Zutritt zu Prostitutionsstätten hinsichtlich des intendierten PCR Tests "abschließend" regelt. Was meinst Du, Kasharius? Paragraf 30 ist auch sehr interessant: "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 16. September 2021 außer Kraft." Bis dahin sollte Copy & Paste kein unüberwindbares Hindernis für den Verordnungsgeber sein. Es ist wie beim römischen Rad: der Henker steht gemütlich davor und dreht das Rad wie einen Hühnergrill, während der Delinquent Höllenquallen erleidet.
https://www.hessen.de/sites/default/fil ... _final.pdf
Ich wünschte, es wäre so, wie Du sagst. Vielleicht denke ich auch einmal so wie Du, wenn mir das ganze Hickhack zu viel wird, und ich mich nach Harmonie sehne. Das Bedürfnis habe ich jetzt auch. Alles Gute.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
@floggy,
@all
hier der Link zur Presseerklärung des Verwaltungsgericht
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hess ... o_23_1.pdf
Kasharius grüßt
@all
hier der Link zur Presseerklärung des Verwaltungsgericht
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hess ... o_23_1.pdf
Kasharius grüßt
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 385
- Registriert: 15.09.2013, 19:28
- Wohnort: 85716 Unterschleissheim
- Ich bin: KundIn
Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
Danke @Kasharius. Ja klar, alles okay @Boris Büche. Die Bösen sind die anderen, und die haben sich noch nicht gebessert.
Ich hab' doch tatsächlich den ganzen Artikel zweimal gelesen, weil er von heute ist, also brandaktuell
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... e-100.html
Wenn ich nun 1 plus 1 plus 1 zusammenzähle
"Insgesamt ergebe sich daraus, dass ungeimpfte Menschen zehn bis zwanzig Mal so gefährlich seien, andere anzustecken."
"Wenn weniger getestet werde, seien auch die Informationen zur Häufigkeit von Neuinfektionen dünner gesät."
"Wenn der Staat die Kosten für Schnelltests nicht mehr übernimmt, bleibt bisher vieles unklar: . . ."
dann müßte man den Staat, die Bund-Länder-Konferenz, doch auf Fahrlässigkeit verklagen können? Denn eines ist ja gesetzt, zur Impfung kann kein m-w-d Bürger gezwungen oder überredet oder gedrängt oder bestimmt werden. Huch, sind die gleichen TATMITTEL wie bei Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Kann es sein, daß der Staat (wer auch immer sich hervortut) durch die Verweigerung der Kostenübernahme für die Aufrechterhaltung einer bürgernahen (wie gendert man das?) Testinfrastruktur, selbst die Absicht hegt, das Pandemiegeschehen "am Laufen zu halten" damit er seine m-w-d Untertanen weiterhin mit Corona Verordnungen kontrollieren kann, insbesondere in der Weise "Nein, Du darfst hier nicht rein" und "Ja, Dich wollen wir jetzt mal gnädiger Weise belohnen", und dabei ein Ausmaß an Gängelung billigend in Kauf nimmt, alleine seines Kontrollzwangs wegen?
Maske Abstand Lüften Testen, alles in Selbstverantwortung, muss doch ausreichen? Wir m-w-d Bürger haben doch eineinhalb Jahre Erfahrung mit Corona auf dem Buckel. Wenn mir die U-Bahn zu voll ist, gehe ich eine Station zu Fuß. Wenn mir der Innenbereich des Cafés zu voll erscheint, gehe ich zum nächsten, oder setze mich auf eine Parkbank. Wenn jemand ohne Maske aus dem Aufzug spaziert kommt, nehme ich das Treppenhaus. Wo bitte ist das Problem? Wir wissen doch mittlerweile worauf es ankommt? Niemand hat Schuld wenn ICH mich anstecke, solange ICH eine Wahlfreiheit habe. Da gibt es dann auch Nichts zu verzeihen.
Quellenangabe
https ://www .mdr .de/nachrichten/deutschland/panorama/coronatests-kosten-geimpfte-100.html
Ich hab' doch tatsächlich den ganzen Artikel zweimal gelesen, weil er von heute ist, also brandaktuell
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschl ... e-100.html
Wenn ich nun 1 plus 1 plus 1 zusammenzähle
"Insgesamt ergebe sich daraus, dass ungeimpfte Menschen zehn bis zwanzig Mal so gefährlich seien, andere anzustecken."
"Wenn weniger getestet werde, seien auch die Informationen zur Häufigkeit von Neuinfektionen dünner gesät."
"Wenn der Staat die Kosten für Schnelltests nicht mehr übernimmt, bleibt bisher vieles unklar: . . ."
dann müßte man den Staat, die Bund-Länder-Konferenz, doch auf Fahrlässigkeit verklagen können? Denn eines ist ja gesetzt, zur Impfung kann kein m-w-d Bürger gezwungen oder überredet oder gedrängt oder bestimmt werden. Huch, sind die gleichen TATMITTEL wie bei Menschenhandel und Zwangsprostitution.
Kann es sein, daß der Staat (wer auch immer sich hervortut) durch die Verweigerung der Kostenübernahme für die Aufrechterhaltung einer bürgernahen (wie gendert man das?) Testinfrastruktur, selbst die Absicht hegt, das Pandemiegeschehen "am Laufen zu halten" damit er seine m-w-d Untertanen weiterhin mit Corona Verordnungen kontrollieren kann, insbesondere in der Weise "Nein, Du darfst hier nicht rein" und "Ja, Dich wollen wir jetzt mal gnädiger Weise belohnen", und dabei ein Ausmaß an Gängelung billigend in Kauf nimmt, alleine seines Kontrollzwangs wegen?
Maske Abstand Lüften Testen, alles in Selbstverantwortung, muss doch ausreichen? Wir m-w-d Bürger haben doch eineinhalb Jahre Erfahrung mit Corona auf dem Buckel. Wenn mir die U-Bahn zu voll ist, gehe ich eine Station zu Fuß. Wenn mir der Innenbereich des Cafés zu voll erscheint, gehe ich zum nächsten, oder setze mich auf eine Parkbank. Wenn jemand ohne Maske aus dem Aufzug spaziert kommt, nehme ich das Treppenhaus. Wo bitte ist das Problem? Wir wissen doch mittlerweile worauf es ankommt? Niemand hat Schuld wenn ICH mich anstecke, solange ICH eine Wahlfreiheit habe. Da gibt es dann auch Nichts zu verzeihen.
Quellenangabe
https ://www .mdr .de/nachrichten/deutschland/panorama/coronatests-kosten-geimpfte-100.html
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
@floggy, @Boris
ich bleibe (mittlerweile) dabei: Corona ist der Anlass, nicht der Grund für ziemlich vieles was gerade geschieht. Und das ist in der Tat höchst bedenklich...
Kasharius grüßt
ich bleibe (mittlerweile) dabei: Corona ist der Anlass, nicht der Grund für ziemlich vieles was gerade geschieht. Und das ist in der Tat höchst bedenklich...
Kasharius grüßt
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 385
- Registriert: 15.09.2013, 19:28
- Wohnort: 85716 Unterschleissheim
- Ich bin: KundIn
Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
Corona-Freiheits-Tag
"Corona-Regeln sollen am besten schon am Tag der Deutschen Einheit fallen. Im Zweifel Bevormundung? Das führe in Sackgasse, sagt FDP-Mann Hagen."
Lesen kann man den Artikel noch nicht kostenlos. Aber Corona-Freiheits-Tag klingt schon mal gut. Bevormundung und Sackgasse sagt freiheitsliebenden Menschen auch, daß es um die Wurst geht. Also dran bleiben, was sich da in Bayern tut.
https://www.mittelbayerische.de/bayern- ... 33034.html
Freie Demokraten: Zurück zu Freiheit und Eigenverantwortung: Freiheitstag ausrufen!
https://www.fdpltby.de/initiative/zurue ... g-ausrufen
Scheinbar braucht man dazu den neuen Deutschen Bundestag. Dann wird's wohl nix vor'm Frühjahr.
https://www.zeit.de/news/2021-09/02/auc ... reedom-day
Quellenangabe
https ://www .mittelbayerische .de/bayern-nachrichten/hagen-pocht-auf-corona-freiheits-tag-21705-art2033034.html
https ://www .fdpltby .de/initiative/zurueck-zu-freiheit-und-eigenverantwortung-freiheitstag-ausrufen
https ://www .zeit .de/news/2021-09/02/auch-freie-waehler-wollen-freedom-day
"Corona-Regeln sollen am besten schon am Tag der Deutschen Einheit fallen. Im Zweifel Bevormundung? Das führe in Sackgasse, sagt FDP-Mann Hagen."
Lesen kann man den Artikel noch nicht kostenlos. Aber Corona-Freiheits-Tag klingt schon mal gut. Bevormundung und Sackgasse sagt freiheitsliebenden Menschen auch, daß es um die Wurst geht. Also dran bleiben, was sich da in Bayern tut.
https://www.mittelbayerische.de/bayern- ... 33034.html
Freie Demokraten: Zurück zu Freiheit und Eigenverantwortung: Freiheitstag ausrufen!
https://www.fdpltby.de/initiative/zurue ... g-ausrufen
Scheinbar braucht man dazu den neuen Deutschen Bundestag. Dann wird's wohl nix vor'm Frühjahr.
https://www.zeit.de/news/2021-09/02/auc ... reedom-day
Quellenangabe
https ://www .mittelbayerische .de/bayern-nachrichten/hagen-pocht-auf-corona-freiheits-tag-21705-art2033034.html
https ://www .fdpltby .de/initiative/zurueck-zu-freiheit-und-eigenverantwortung-freiheitstag-ausrufen
https ://www .zeit .de/news/2021-09/02/auch-freie-waehler-wollen-freedom-day
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 693
- Registriert: 20.12.2014, 13:53
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: Keine Angabe
Re: Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
1) "Kann es sein, daß der Staat [ . . .] die Absicht hegt, das Pandemiegeschehen "am Laufen zu halten"
2) "damit . . ."
zu 1): Diese Absicht ist bei den offiziellen Akteuren seit Ostern 2020 deutlich. Kann nicht nur sein, ist so. Seit der Festlegung ca. zu diesem Zeitpunkt darauf, dass nur (eine damals noch hypothetische) Impfung die Erlösung bringen kann, musste ja mindestens so lange die Suppe warmgehalten werden.
Die Möglichkeit, von "Corona" zu genesen, wurde erst mit Bereitstellung der Spritze eingeräumt, und ein Beweis dieser Immunität per Antikörpertiter gilt nach wie vor nicht, um A) den Kreis der "Genesenen" möglichst klein zu halten (und nebenbei zu verhindern, dass Daten über natürliche Immunisierung generiert werden); B) zu verhindern, dass jemand ohne staatlich unterstützte Maßnahmen als "genesen" gelten kann.
Die fachlich vertretbare Option, Menschen, die "Corona durch haben", ein normales Leben zu erlauben wie in Island, kam natürlich nicht in Frage - denn jeder "Befreite" nimmt Druck aus dem Topf . . .
zu 2): Ich würde nicht so weitgehende Absichten hineindeuten.
In der Genese der "Krise" waren nicht die Politiker, das RKI, entscheidend.
Am Anfang waren die Medien, und das stets shitstormbereite Kollektiv der Tastenhelden und Rechthaber bei Facebook und Twitter - gewisse Überschneidungen dieser Personengruppen sind vorauszusetzen. Der Politik, den öffentlichen Gesundheitsdiensten wurde "Nichtstun" vorgeworfen, obwohl sie den Bundespandemieplan befolgten.
"Schließt die Grenzen!"
"Wo sind die Masken?!"
"Schulen zu!"
"Alle drinbleiben!" etc. tönte es.
Alles Punkte, die der (fachlich fundierte) Bundespandemieplan nicht enthält (Ja: Immer noch NICHT!). Man ging auf das Drängen "des Volkes" ein, und verband es mit der Hoffnung, am Ende als "Retter" dazustehen. Dazu wurde die Zuständigkeit in Seuchenfragen den Gesundheitsbehörden enteignet, und von den Regierungen usurpiert. Diesen ist die veröffentlichte Meinung wichtiger als Expertenratschläge. Wenn's passt, ist gut - sonst wird's passend gemacht! Das RKI verkam zur Verlautbarungsstelle der aktuellen Regierungslinie, sachdienliche Forschung oder Ermittlung verlässlicher empirischer Daten sollte besser unterbleiben; die Gesundheitsämter degradierte man zu un-verantwortlichen Exekutoren dessen, was sich aus dem Wechselspiel von Rechthaberei und Inkompetenz so grade ergibt.
Seitdem geht es allen Rechthabern nur darum, nicht als Deppen dazustehen. Denen, die "was zu sagen haben", und den übrigen auch. Man hat schließlich so viel Herzblut investiert, selbst moderaten Kritikern, die gar keine Kritiker sein wollten wie Hendrick Streek, die Glaubwürdigkeit abzusprechen (#sterbenmitstreeck), das kann doch nicht umsonst, oder gar FALSCH gewesen sein?!
Funktioniert der Lockdown, die Impfung nicht*, dann eben Wiederholung! Immer wieder, bis zum Sieg!
*: Ausblick liefert aktuell Israel: Die "Ausgangserlaubnis" soll von halbjährlichen "Booster"-Impfungen abhängig werden, so dass also ständig ein Teil der Bevölkerung entrechtet sein wird. Denn die vorgenommene Impfung wirkt nicht nur nicht wirklich, es deutet sich sogar an, dass sie gegenüber dem Virus empfänglicher macht. Ersteres wurde 2020 von Epidemiologen/Impffachleuten vorhergesagt, das zweite als Befürchtung geäußert. War schon bei den Versuchen, Vakzine gegen HIV und Dengue zu entwickeln, beobachtet worden - weshalb es diese Impfungen heute nicht gibt.
Schnell mutierende Viren sind generell schlecht über Impfungen zu kontrollieren; erfolgreiche Impfkampagnen hatten immer stabile, kaum mutierende Erreger zum Ziel. Im Falle von Masern, Polio, Pocken kam noch hochgradige Wirtsspezifität hinzu (Menschen + höhere Affen), während SARS in so ziemlich vielem nisten kann - Fledermäuse, Katzen, Nerze, Hirsche . . . was No-Covid-Freunde nicht davon abhält, von Ausrottung zu träumen.
2) "damit . . ."
zu 1): Diese Absicht ist bei den offiziellen Akteuren seit Ostern 2020 deutlich. Kann nicht nur sein, ist so. Seit der Festlegung ca. zu diesem Zeitpunkt darauf, dass nur (eine damals noch hypothetische) Impfung die Erlösung bringen kann, musste ja mindestens so lange die Suppe warmgehalten werden.
Die Möglichkeit, von "Corona" zu genesen, wurde erst mit Bereitstellung der Spritze eingeräumt, und ein Beweis dieser Immunität per Antikörpertiter gilt nach wie vor nicht, um A) den Kreis der "Genesenen" möglichst klein zu halten (und nebenbei zu verhindern, dass Daten über natürliche Immunisierung generiert werden); B) zu verhindern, dass jemand ohne staatlich unterstützte Maßnahmen als "genesen" gelten kann.
Die fachlich vertretbare Option, Menschen, die "Corona durch haben", ein normales Leben zu erlauben wie in Island, kam natürlich nicht in Frage - denn jeder "Befreite" nimmt Druck aus dem Topf . . .
zu 2): Ich würde nicht so weitgehende Absichten hineindeuten.
In der Genese der "Krise" waren nicht die Politiker, das RKI, entscheidend.
Am Anfang waren die Medien, und das stets shitstormbereite Kollektiv der Tastenhelden und Rechthaber bei Facebook und Twitter - gewisse Überschneidungen dieser Personengruppen sind vorauszusetzen. Der Politik, den öffentlichen Gesundheitsdiensten wurde "Nichtstun" vorgeworfen, obwohl sie den Bundespandemieplan befolgten.
"Schließt die Grenzen!"
"Wo sind die Masken?!"
"Schulen zu!"
"Alle drinbleiben!" etc. tönte es.
Alles Punkte, die der (fachlich fundierte) Bundespandemieplan nicht enthält (Ja: Immer noch NICHT!). Man ging auf das Drängen "des Volkes" ein, und verband es mit der Hoffnung, am Ende als "Retter" dazustehen. Dazu wurde die Zuständigkeit in Seuchenfragen den Gesundheitsbehörden enteignet, und von den Regierungen usurpiert. Diesen ist die veröffentlichte Meinung wichtiger als Expertenratschläge. Wenn's passt, ist gut - sonst wird's passend gemacht! Das RKI verkam zur Verlautbarungsstelle der aktuellen Regierungslinie, sachdienliche Forschung oder Ermittlung verlässlicher empirischer Daten sollte besser unterbleiben; die Gesundheitsämter degradierte man zu un-verantwortlichen Exekutoren dessen, was sich aus dem Wechselspiel von Rechthaberei und Inkompetenz so grade ergibt.
Seitdem geht es allen Rechthabern nur darum, nicht als Deppen dazustehen. Denen, die "was zu sagen haben", und den übrigen auch. Man hat schließlich so viel Herzblut investiert, selbst moderaten Kritikern, die gar keine Kritiker sein wollten wie Hendrick Streek, die Glaubwürdigkeit abzusprechen (#sterbenmitstreeck), das kann doch nicht umsonst, oder gar FALSCH gewesen sein?!
Funktioniert der Lockdown, die Impfung nicht*, dann eben Wiederholung! Immer wieder, bis zum Sieg!
*: Ausblick liefert aktuell Israel: Die "Ausgangserlaubnis" soll von halbjährlichen "Booster"-Impfungen abhängig werden, so dass also ständig ein Teil der Bevölkerung entrechtet sein wird. Denn die vorgenommene Impfung wirkt nicht nur nicht wirklich, es deutet sich sogar an, dass sie gegenüber dem Virus empfänglicher macht. Ersteres wurde 2020 von Epidemiologen/Impffachleuten vorhergesagt, das zweite als Befürchtung geäußert. War schon bei den Versuchen, Vakzine gegen HIV und Dengue zu entwickeln, beobachtet worden - weshalb es diese Impfungen heute nicht gibt.
Schnell mutierende Viren sind generell schlecht über Impfungen zu kontrollieren; erfolgreiche Impfkampagnen hatten immer stabile, kaum mutierende Erreger zum Ziel. Im Falle von Masern, Polio, Pocken kam noch hochgradige Wirtsspezifität hinzu (Menschen + höhere Affen), während SARS in so ziemlich vielem nisten kann - Fledermäuse, Katzen, Nerze, Hirsche . . . was No-Covid-Freunde nicht davon abhält, von Ausrottung zu träumen.
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 385
- Registriert: 15.09.2013, 19:28
- Wohnort: 85716 Unterschleissheim
- Ich bin: KundIn
Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
Hallo Boris Büche,
ich muß es jetzt mal ganz deutlich sagen, ich bin kein Biologe oder Virologe, und habe auch überhaupt keine Nähe zur Medizin, also zum menschlichen Organismus, geschweige denn zu Viren. Daraus folgt, daß ich alles Fachwissen GLAUBEN muß. Mein WISSEN folgt der Logik, die etwas mit Nachdenken zu tun hat, daß wenn ich Kontakt mit Viren auf meinen Schleimhäuten vermeide, dann auch keine abbekommen kann. Bitte jetzt nicht das Gegenteil behaupten, oder anderweitig entwerten oder relativieren, denn das würde mich selbst, mein Selbstverständnis, in Frage stellen, wobei wir wieder in der geistigen Nähe zu Kant wären, die Kasharius nicht so gut fand?
Maske ist gut. Abstand ist gut. Lüften ist gut. Testen ist gut. So kann jeder m-w-d Bürger das Zusammentreffen mit Viren vermeiden, in Lebensbereichen, wo Wahlmöglichkeiten frei von Abhängigkeiten existieren.
Impfen ist für mich die Rückversicherung, falls ich doch ungewollt mit Viren zusammenstoßen sollte, also einen Crash baue.
Und das will ich nicht (mehr), überall dort, wo der m-w-d Bürger eine Wahlmöglichkeit hat, also keine Abhängigkeiten bestehen: Corona Verordnung, Lockdown, Ausgangssperre, Quarantäne, Grenzschließung, Grenzkontrolle, Testnachweis, Genesenennachweis, Impfnachweis.
Abhängigkeiten sehe ich beispielsweise beim Schulbesuch (Schulpflicht), im Pflegeheim, Krankenhaus, Öffentlichen Nahverkehr. Am Arbeitsplatz sehe ich ausdrücklich keine Abhängigkeit, weil wenn der Restaurantbesitzer "kein Gespür hat" dann laufen ihm entweder die Angestellten oder die Gäste davon. Und so geht es allen Gewerbetreibenden. Wir brauchen keine Bürokratie um unsere ureigensten Interessen aushandeln zu können.
Der Staat hat die Pflicht, Impf- und Testinfrastruktur kostenlos aufrechtzuerhalten, solange er eine Epidemische Lage von nationaler Tragweite für gegeben hält.
In Bayern mußte man sich das Recht alleine auf einer Parkbank sitzen zu dürfen im April 2020 vor Gericht erstreiten. Soviel zu deiner Wahrnehmung, wie alles angefangen hat.
Frau Baerbock hat sich in der ARD Wahlarena vom 6.9.21 in Minute 55 und ab Minute 62 für 2G ausgesprochen, und vom Publikum spontan Applaus erhalten. Das ist echt ein Jammer, unabhängig davon, ob Testen dem einzelnen m-w-d Bürger was kosten soll oder nicht. Über Steuern kostet es ja allemal etwas, kommt aber auch allen m-w-d Bürgern zu Gute.
ich muß es jetzt mal ganz deutlich sagen, ich bin kein Biologe oder Virologe, und habe auch überhaupt keine Nähe zur Medizin, also zum menschlichen Organismus, geschweige denn zu Viren. Daraus folgt, daß ich alles Fachwissen GLAUBEN muß. Mein WISSEN folgt der Logik, die etwas mit Nachdenken zu tun hat, daß wenn ich Kontakt mit Viren auf meinen Schleimhäuten vermeide, dann auch keine abbekommen kann. Bitte jetzt nicht das Gegenteil behaupten, oder anderweitig entwerten oder relativieren, denn das würde mich selbst, mein Selbstverständnis, in Frage stellen, wobei wir wieder in der geistigen Nähe zu Kant wären, die Kasharius nicht so gut fand?
Maske ist gut. Abstand ist gut. Lüften ist gut. Testen ist gut. So kann jeder m-w-d Bürger das Zusammentreffen mit Viren vermeiden, in Lebensbereichen, wo Wahlmöglichkeiten frei von Abhängigkeiten existieren.
Impfen ist für mich die Rückversicherung, falls ich doch ungewollt mit Viren zusammenstoßen sollte, also einen Crash baue.
Und das will ich nicht (mehr), überall dort, wo der m-w-d Bürger eine Wahlmöglichkeit hat, also keine Abhängigkeiten bestehen: Corona Verordnung, Lockdown, Ausgangssperre, Quarantäne, Grenzschließung, Grenzkontrolle, Testnachweis, Genesenennachweis, Impfnachweis.
Abhängigkeiten sehe ich beispielsweise beim Schulbesuch (Schulpflicht), im Pflegeheim, Krankenhaus, Öffentlichen Nahverkehr. Am Arbeitsplatz sehe ich ausdrücklich keine Abhängigkeit, weil wenn der Restaurantbesitzer "kein Gespür hat" dann laufen ihm entweder die Angestellten oder die Gäste davon. Und so geht es allen Gewerbetreibenden. Wir brauchen keine Bürokratie um unsere ureigensten Interessen aushandeln zu können.
Der Staat hat die Pflicht, Impf- und Testinfrastruktur kostenlos aufrechtzuerhalten, solange er eine Epidemische Lage von nationaler Tragweite für gegeben hält.
In Bayern mußte man sich das Recht alleine auf einer Parkbank sitzen zu dürfen im April 2020 vor Gericht erstreiten. Soviel zu deiner Wahrnehmung, wie alles angefangen hat.
Frau Baerbock hat sich in der ARD Wahlarena vom 6.9.21 in Minute 55 und ab Minute 62 für 2G ausgesprochen, und vom Publikum spontan Applaus erhalten. Das ist echt ein Jammer, unabhängig davon, ob Testen dem einzelnen m-w-d Bürger was kosten soll oder nicht. Über Steuern kostet es ja allemal etwas, kommt aber auch allen m-w-d Bürgern zu Gute.
Zuletzt geändert von floggy am 07.09.2021, 15:38, insgesamt 2-mal geändert.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 4103
- Registriert: 08.07.2012, 23:16
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
@Boris @floggy
...das mit Kant war in gewissem Maße schon ernst gemeint: Es sollte in der Tat darum gehen EIGENVERANTWORTLICH Wege zu finden mit der Corona-Pandemie umzugehen. Dabei gilt es den jeweils anderen Mitmenschen in seinem Weg zu akzeptieren und nicht zu diffamieren oder sozial durch Ausgrenzung unter Druck zu setzen. Der Staat, die Regierungen sollen hier sachverständig beraten, einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Das aber funktioniert m.E. nach wie vor nicht sonderlich gut. Die coronabedingte Politik gegenüber SW jedenfalls wirkt oft so, dass Corona der Anlass, aber eben nicht der Grund für viele aus meiner Sicht strukturell entrechtenden Maßnahmen sind. Die Forderungen der Frauen-Union oder die Verschärfung im Strafrecht mit der künftigen Änderung in § 232a Abs. 6 Strafgesetzbuch(§ 232a StGB https://www.buzer.de/gesetz/14905/a276755.htm) haben nichts mit Corona zu tun, entrechten aber SW und deren Kunden aus meiner Sicht nachhaltig.
Es gibt also so oder so viel zu tun.
Kasharius grüßt
...das mit Kant war in gewissem Maße schon ernst gemeint: Es sollte in der Tat darum gehen EIGENVERANTWORTLICH Wege zu finden mit der Corona-Pandemie umzugehen. Dabei gilt es den jeweils anderen Mitmenschen in seinem Weg zu akzeptieren und nicht zu diffamieren oder sozial durch Ausgrenzung unter Druck zu setzen. Der Staat, die Regierungen sollen hier sachverständig beraten, einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Das aber funktioniert m.E. nach wie vor nicht sonderlich gut. Die coronabedingte Politik gegenüber SW jedenfalls wirkt oft so, dass Corona der Anlass, aber eben nicht der Grund für viele aus meiner Sicht strukturell entrechtenden Maßnahmen sind. Die Forderungen der Frauen-Union oder die Verschärfung im Strafrecht mit der künftigen Änderung in § 232a Abs. 6 Strafgesetzbuch(§ 232a StGB https://www.buzer.de/gesetz/14905/a276755.htm) haben nichts mit Corona zu tun, entrechten aber SW und deren Kunden aus meiner Sicht nachhaltig.
Es gibt also so oder so viel zu tun.
Kasharius grüßt
-
- verifizierte UserIn
- Beiträge: 385
- Registriert: 15.09.2013, 19:28
- Wohnort: 85716 Unterschleissheim
- Ich bin: KundIn
Dona Carmen e.V. Kritik an Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M.
@Kasharius, vielen Dank, ich wollte den geänderten Paragrafen 232a Absatz 6 schon immer "schwarz auf weiß" sehen. Ein Problem sehe ich für mich selbst nicht. Aber ich muß einräumen, daß m-w-d Kunden, die im Säuglingsalter, als Omnipotenz- und Schuldgefühle noch ihr Eigenleben führten - frei interpretiert nach Winnicott, keine Fähigkeit zur Besorgnis (capacity for concern) entwickeln konnten, einen verständnisvollen m-w-d Richter bzw m-w-d Staatsanwalt bzw m-w-d Gutachter benötigen. Andererseits komme ich nicht umhin, daß da schon eine Menge vorfallen muß, denn anders als im privaten Bereich, kann man sich bei sexuellen Dienstleistungen nicht auf Liebe hinausreden bzw kann durch derartige Emotionen nicht in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt werden. Da findet nichts "aus Liebe" statt, sondern alles wird frei verhandelt, jede Sekunde und Minute neu. Es liegt also nur an der Aufklârung der Jugend. Wichtig erscheint mir eine positive Einstellung zur Sexualität im Elternhaus, und insbesondere was Eltern (und die Gesellschaft) zum Sexualleben von Frauen von sich zu geben haben. Ein anderer Punkt ist darüber aufzuklären, wie Menschen sich selbst manipulieren (Rationalisierung) und den Sündenbock ausmachen, um dort ihre negativen Emotionen abladen zu können. Es kommt im Vorfeld eines Besuchs bei einer m-w-d Sexarbeiterin meines Erachtens immer darauf an, mit welcher HALTUNG man dort hingeht. Dann kann sich allerlei Unerwartetes ergeben, ohne uns grundlegend in unserer HALTUNG zu verändern. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, daß bei einer ersten Vernehmung durch die Polizei eben genau diese HALTUNG abgefragt wird. Wer sich da dann um Kopf und Kragen redet, weil er gerade auf Frauen allgemein nicht gut zu sprechen ist, der hat nicht nur wenig emotionale Kompetenz bewiesen, sondern wird auch Gelegenheit bekommen, diese nachträglich zu erwerben.
Drucksache 19/31111 gibt eine ganz andere Sichtweise vor
"Die Aufnahme der leichtfertigen Begehung in die Strafvorschrift des § 232a Absatz 6 StGB zielt darauf ab, die besonders vulnerablen Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution besser zu schützen. Auch solche Täter sollen strafrechtlich verantwortlich sein, denen sich bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen auf Grund der Umstände aufdrängen musste, dass es sich bei der oder dem Prostituierten um ein Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder um eine von Zwangsprostitution betroffene Person handelt. Als solche Umstände kommen Merkmale der Gewaltanwendung oder Einschüchterung, der Ort der Kontaktaufnahme, die Vorgabe bestimmter sexueller Handlungen durch Dritte oder die Bezahlung an den Zuhälter in Betracht (vergleiche Eisele, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 232a Randnummer 43). Auch bei einem besonders jungen Alter, bei fehlenden Verständigungsmöglichkeiten mit der oder dem – nicht deutsch- oder englischsprechenden – Prostituierten oder wenn sich der Zuhälter im Nebenzimmer aufhält, wird sich dem Täter der offensichtlich vorliegende Zwang geradezu aufdrängen."
Was nun? Bei einem besonders jungen Alter? Das Ministerium meint wohl die Reife, also die persönliche Entwicklung? Achtzehn Jahre sind achtzehn Jahre. Ich muss zugeben, ziemliches wischiwaschi. Zuhälter im Nebenzimmer? Soll der Kunde durch die Wände durchschauen? Was ist mit "Zuhälter hinter Kamera"? Aber klar kommen muss der Richter damit, gewünscht hat sich die Gesetzesänderung jedenfalls die Polizei. Und mir geht die Verschärfung den Buckel runter, da schon immer gegolten hat, beim Sex alle Sinne weit aufzumachen, damit man nichts versäumt, und einem nichts entgeht.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/E0 ... _80044.pdf
Das hier ist der Link zum Bundesgesetzblatt, den wollte ich haben. Und jetzt ist gut.
Wenn ich die Positionen der FDP im Bundestag zum Corona Exit und zu Menschenhandel und Zwangsprostitution zusammenrechne, dann weiß ich jetzt was ich am 26.09.2021 machen werde. Der Forderungskatalog entspricht nicht meinen Erwartungen, enthält aber meines Erachtens auch keine repressiven Forderungen an eine Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/292/1929265.pdf
Drucksache 19/31111 gibt eine ganz andere Sichtweise vor
"Die Aufnahme der leichtfertigen Begehung in die Strafvorschrift des § 232a Absatz 6 StGB zielt darauf ab, die besonders vulnerablen Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution besser zu schützen. Auch solche Täter sollen strafrechtlich verantwortlich sein, denen sich bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen auf Grund der Umstände aufdrängen musste, dass es sich bei der oder dem Prostituierten um ein Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder um eine von Zwangsprostitution betroffene Person handelt. Als solche Umstände kommen Merkmale der Gewaltanwendung oder Einschüchterung, der Ort der Kontaktaufnahme, die Vorgabe bestimmter sexueller Handlungen durch Dritte oder die Bezahlung an den Zuhälter in Betracht (vergleiche Eisele, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, § 232a Randnummer 43). Auch bei einem besonders jungen Alter, bei fehlenden Verständigungsmöglichkeiten mit der oder dem – nicht deutsch- oder englischsprechenden – Prostituierten oder wenn sich der Zuhälter im Nebenzimmer aufhält, wird sich dem Täter der offensichtlich vorliegende Zwang geradezu aufdrängen."
Was nun? Bei einem besonders jungen Alter? Das Ministerium meint wohl die Reife, also die persönliche Entwicklung? Achtzehn Jahre sind achtzehn Jahre. Ich muss zugeben, ziemliches wischiwaschi. Zuhälter im Nebenzimmer? Soll der Kunde durch die Wände durchschauen? Was ist mit "Zuhälter hinter Kamera"? Aber klar kommen muss der Richter damit, gewünscht hat sich die Gesetzesänderung jedenfalls die Polizei. Und mir geht die Verschärfung den Buckel runter, da schon immer gegolten hat, beim Sex alle Sinne weit aufzumachen, damit man nichts versäumt, und einem nichts entgeht.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/E0 ... _80044.pdf
Das hier ist der Link zum Bundesgesetzblatt, den wollte ich haben. Und jetzt ist gut.
Wenn ich die Positionen der FDP im Bundestag zum Corona Exit und zu Menschenhandel und Zwangsprostitution zusammenrechne, dann weiß ich jetzt was ich am 26.09.2021 machen werde. Der Forderungskatalog entspricht nicht meinen Erwartungen, enthält aber meines Erachtens auch keine repressiven Forderungen an eine Bundesregierung:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/292/1929265.pdf
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.