Der "Bockschein" -Geschlechtskrankheitsgesetz 1957

Hier soll eine kleine Datenbank entstehen, die sich vornehmlich mit über den Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheiten und dem Schutz vor ihnen beschäftigt
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fraences
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Der "Bockschein" -Geschlechtskrankheitsgesetz 1957

Beitrag von fraences »

Der Artikel ist zwar 25 Jahre alt, aber gut den wieder ins Gedächtnis zu rufen.

DER SPIEGEL
Prostitution
Geprüftes Frischfleisch

Zwangsuntersuchungen an Dirnen, noch immer in vielen Gesundheitsämtern üblich, gehen an den Risikogruppen vorbei.
Nachts gingen sie im Hamburger Stadtteil St. Pauli auf "Nuttenjagd". Wenn die Mitarbeiter des Zuführdienstes in den schummrigen Rotlichtvierteln eine Prostituierte ohne gültiges Gesundheitszeugnis ("Bockschein") aufgriffen, kannten sie kein Pardon: In einem grünen VW-Bus fuhren die Beamten die Dirne sofort zum städtischen Gesundheitsamt, wo ein Amtsarzt die überfällige Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten vornahm.
So war die Praxis in Hamburg bis Anfang 1987. Dann schaffte die Hansestadt, wie zuvor bereits die Stadt Bremen, die medizinischen Zwangstests ab. Fortan mußten die Prostituierten nicht mehr regelmäßig in der "Zentralen Beratungsstelle" des Gesundheitsamtes oder bei einem niedergelassenen Arzt vorsprechen, um einen Abstrich machen zu lassen. Das Gesundheitsamt bot ihnen an, freiwillig zur Untersuchung vorbeizuschauen.
Die Oppositionsparteien in der Hamburger Bürgerschaft waren entsetzt: "Bodenloser Leichtsinn", schimpfte der CDU-Gesundheitsexperte Sieghard-Carsten Kampf. Die Untersuchungen, kritisierte seinerzeit auch die FDP-Abgeordnete Meta Stölken, seien "ein wichtiger Schutz für die Prostituierten und ihre Kunden".
Genau das allerdings bezweifelt Alfons Heinz-Trossen, Autor einer jetzt veröffentlichten Studie über die Arbeit der westdeutschen Gesundheitsämter. Seine Untersuchung rechtfertigt nachträglich den liberalen Beschluß: Nach seinen Erkenntnissen gehen die Kontrolluntersuchungen, wie sie viele deutsche Gesundheitsämter noch immer von den Prostituierten verlangen, an den eigentlichen "epidemiologisch relevanten Gruppen" völlig vorbei.
Durch die regelmäßigen Tests, notiert Heinz-Trossen, Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Wiesbaden, würden vorwiegend "professionelle Prostituierte aus Bars und Sex-Clubs" erfaßt. Solche berufsmäßigen Dirnen aber haben laut Trossen ohnehin ein "starkes Eigeninteresse, sich ihre Gesundheit und damit auch die Gesundheit ihrer Kunden zu erhalten".
Tatsächlich ist lediglich ein Bruchteil der professionellen Dirnen mit dem HIV-Virus infiziert. Von 502 Prostituierten, die sich beispielsweise im Gesundheitsamt Wiesbaden zwischen 1985 und 1991 einem Aids-Test unterzogen, waren nur 4 HIV-positiv.
Von knapp 9000 Prostituierten, die 1989 in bundesdeutschen Gesundheitsämtern auf dem Untersuchungsstuhl Platz nahmen, waren gerade 2 Prozent an Tripper (Gonorrhö) und 0,5 Prozent an Syphilis (Lues) erkrankt. Erheblich höher lag die Zahl dieser Erkrankungen bei nicht zum Lustgewerbe zählenden Personen mit "häufig wechselndem Geschlechtsverkehr": Bei 15 Prozent von ihnen wurde Tripper, bei fast 6 Prozent Syphilis diagnostiziert.
Berufsmäßige Prostituierte, folgert Heinz-Trossen aus den Befunden, seien weit weniger als Risikogruppe zu betrachten als der promiskuitive Teil der Normalbevölkerung wie etwa "partnerwechselnde Singles". Aus medizinischer Sicht wäre es, wie Heinz-Trossen anmerkt, eher angebracht, "männliche Urlaubsheimkehrer aus asiatischen Ländern zwangszutesten".
Die "unprofessionellen" Prostituierten wiederum, wie Heinz-Trossen sie nennt, die oftmals einer Risikogruppe angehören und eine hohe Durchseuchung mit sexuell übertragbaren Krankheiten aufweisen - insbesondere mit dem HIV-Virus -, werden durch Zwangstests nicht erfaßt.
Rauschgiftsüchtige etwa, die hektisch anschaffen gehen, damit sie ihren nächsten Schuß finanzieren können, entziehen sich meist den behördlich verordneten Untersuchungen. Unter den zuletzt gerade noch 1000 von schätzungsweise 6000 Prostituierten, die Mitte der achtziger Jahre in Hamburg beim Gesundheitsamt registriert waren, "befanden sich so gut wie keine Fixer", erinnert sich die Diplompädagogin Cornelia Freyher von der Zentralen Beratungsstelle, obwohl speziell die Gruppe der Beschaffungsprostituierten "rapide angewachsen" sei.
Im Hamburger Stadtteil St. Georg sind heute 80 Prozent aller Prostituierten drogenabhängig, ein Drittel von ihnen hat Aids.
Noch magerer sieht die Bilanz der Gesundheitsämter beim "Baby-Strich" aus: 1989 konnten nur 25 minderjährige Prostituierte über die Beratungsstellen der Gesundheitsämter erreicht werden - geschätzt wird, daß es 10 000 bis 20 000 jugendliche Stricher und Dirnen in der Bundesrepublik gibt.
Die einzige Chance, an die gesundheitlich gefährdeten Personen heranzukommen, bieten nach Heinz-Trossens Ansicht "niedrigschwellige Angebote auf freiwilliger Basis". Er empfiehlt seinen Kollegen deshalb, "aufsuchende Sozialarbeit" zu betreiben, statt "faul hinter dem Amtstisch zu sitzen".
Seit drei Streetworker-Teams in Hamburg die einschlägigen Straßen, Hinterzimmer und Hofeinfahrten aufsuchen, ist es erstmals gelungen, viele rauschgiftsüchtige Beschaffungsprostituierte, Strichjungen sowie die stark isolierten ausländischen Prostituierten gesundheitlich zu betreuen. Im Stadtteil St. Georg, der seit Jahren mit massiven Drogenproblemen zu kämpfen hat, wurde kürzlich eine weitere Beratungsstelle für Prostituierte ("Strich-Punkt") eröffnet - zum Team der Streetworker gehören neben vier Sozialarbeiterinnen eine Ärztin, eine Arzthelferin sowie eine Krankenschwester.
Beharrlich weigern sich jedoch die Gesundheitsämter vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, von den medizinisch überflüssigen Zwangstest abzurücken. In München etwa müssen sich die Dirnen alle 14 Tage auf Tripper und alle Monate auf Syphilis untersuchen lassen; einem Aidstest haben sie sich viermal jährlich zu unterziehen. Nach zwei vergeblichen Mahnungen folgen notfalls Zwangsmaßnahmen, was aber, wie der Leiter des Münchner Gesundheitsamtes, Norbert Kathke, versichert, "äußerst selten erforderlich" sei.
Die Verfechter einer rigorosen Überwachung von Prostituierten berufen sich auf das Geschlechtskrankheitengesetz aus dem Jahre 1953. Danach müssen Personen, welche "dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und Geschlechtskrankheiten weiter zu verbreiten", dem zuständigen Gesundheitsamt "auf Verlangen" ein Zeugnis "über ihren Gesundheitszustand" vorlegen.
In dem Gesetz - das schon deshalb überholt ist, weil es sich ausschließlich auf die "klassischen" Geschlechtskrankheiten wie den harmlosen Tripper bezieht - werden die Prostituierten allerdings an keiner Stelle als besondere Risikogruppe erwähnt. Für Zwangstests gebe es daher "keine rechtliche Grundlage", meint Jan Leidel, Leiter des Kölner Gesundheitsamtes.
Als besonders fatal werten Kritiker, daß etwa jedes fünfte Gesundheitsamt den Dirnen die Untersuchung auch noch schriftlich bestätigt. Im rheinland-pfälzischen Koblenz gehört zum gelben "Bockschein" sogar, wie zum Reisepaß, ein ordnungsgemäßes Lichtbild.
Statt die Sex-Kunden daran zu gewöhnen, eigenverantwortlich Kondome zu benutzen, suggerieren solche amtlichen Kontrollscheine den Freiern, käufliche Liebe sei zumindest bei geprüften Dirnen ohne Risiko - ein gefährlicher Trugschluß: Kein Gesundheitstest kann, im Zeitalter von Aids mit einer Inkubationszeit von vielen Jahren, vollständige Sicherheit garantieren.
Der Kölner Gesundheitsamts-Chef Jan Leidel warnt vor einer "Kumpanei zwischen Gesundheitsämtern und Bordellbesitzern": Der Kontrollschein, meint Leidel, helfe allenfalls einigen Zuhältern, verunsicherte Kunden nicht zu verlieren - "nach dem Motto: Mein Frischfleisch ist amtlich geprüft".

http://m.spiegel.de/spiegel/print/d-9272378.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Ursa Minor
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RE: Der "Bockschein" -Geschlechtskrankheitsgesetz

Beitrag von Ursa Minor »

Danke für den Link.
Sehr interessant.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Und hier der Wortlaut des seinerzeitigen Gesetzentwurfes nebst Begründung aus der guten alten Adenauerzeit....

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/01/032/0103232.pdf

Und noch ein Entwurf aus der Weimarer Republik von 1922

http://www.reichstagsprotokolle.de/Blat ... 00162.html

Viel FReude beim schmöckern

Kasharius grüßt