Löschen statt Sperren (Gesetzesentwurf)

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Löschen statt Sperren (Gesetzesentwurf)

Beitrag von ehemaliger_User »

Rund zweieinhalb Monate nachdem die schwarz-gelbe Regierung von dem umstrittenen Internetsperrgesetz abgerückt ist, macht die Koalition offenbar Nägel mit Köpfen. Nach einem Zeitungsbericht hat das Justizministerium einen ersten Entwurf des Löschgesetzes fertiggestellt, dass das Sperrgesetz ersetzen soll.

Der Gesetzentwurf liegt der Neuen Osnabrücker Zeitung vor. Sie zitiert wörtlich aus dem Artikel 2 des 'Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte': "Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Zugangserschwerungsgesetz außer Kraft". Das Löschgesetz schreibt also das endgültige Aus für Internet-Sperren in Deutschland fest.

Bislang regieren Union und FDP entlang einer Kompromisslinie. Nach ihr blieb das von der schwarz-roten Vorgängerregierung beschlossene Sperrgesetz zwar in Kraft, für eine Testphase wurde aber nur gelöscht anstatt gesperrt. Die so gemachten Erfahrungen sollten in das neue Gesetz einfließen.

"Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind", heißt es nun in der Begründung des Entwurfs. In diesen Staaten sei es sehr wohl möglich, eine schnelle Löschung zu erreichen. Diese Argumentation war eines der Hauptargumente der Gegner des ursprünglichen Sperrgesetzes.

Artikel 1 des neuen Löschgesetzes weist nun dem Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Position im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet zu. Das BKA soll den Informationsaustausch zwischen Behörden von Bund, Ländern und anderen Staaten sowie mit der Internetwirtschaft weltweit verbessern. Ziel sei eine "konsequente und effiziente Löschungsstrategie", für die Meldewege "kurz und effizient" sein müssten.

Dieses Ziel soll durch Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten des BKA erreicht werden. So müsse die Behörde aufgespürte Kinderpornografie mit Fundstelle und Standort des Servers an die zuständigen Strafverfolger oder privaten Beschwerdestellen in aller Welt melden – verbunden mit der Bitte um sofortige Löschung. Zudem soll das BKA in der ersten Woche nach der Meldung täglich, danach wöchentlich kontrollieren, ob der Inhalt tatsächlich gelöscht wurde. Ist das nicht der Fall, muss die Löschanfrage wiederholt werden.

Schließlich soll das BKA den Erfolg seiner Löschvorstöße dokumentieren und eine monatliche Statistik für die Bundesregierung führen. Neue Eingriffsbefugnisse für die Polizeibehörde seien mit der neuen Aufgabe als Zentralstelle aber nicht verbunden.

Der Gesetzentwurf könnte allerdings ins Leere laufen – gibt es doch in der EU seit kurzem Bestrebungen Internetsperren durchzusetzen. Allen voran EU-Kommissarin Cecilia Malmström will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Webseiten zu blockieren – und hat damit erneut heftigen Protest der Sperrgegner ausgelöst.

"Cecilia Malmström irrt, wenn sie ernsthaft glaubt, man könne 'die dunklen Ecken des Internets' dadurch aufräumen, dass man nur ein Stoppschild davor aufbaut und damit ein Mäntelchen des Schweigens über derartige Taten legt", wettert etwa der AK Zensur. "Statt auf kurzfristige populistische Lösungen zu setzen, wäre es gerade Aufgabe der europäischen Behörden, im Rahmen einer weltweiten Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass derartige Inhalte schnell, dauerhaft und nachhaltig aus dem Internet entfernt und die Täter verurteilt werden."

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