Steuerberatung für Hostessen und Betriebe in D und Ö

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senator3006
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Steuerberatung für Hostessen und Betriebe in D und Ö

Beitrag von senator3006 »


Keine Angst mehr vor dem Finanzamt........

Gerne beraten wir Hostessen/Modelle sowie Gewerbetreibende kompetent in steuerlichen Angelegenheiten sowie Rechtsfragen. Jahrelange Erfahrung in diesem Bereich ist vorhanden. Beratungshonorar auf Festbasis keine versteckten Kosten. Diskretion steht bei uns an erster Stelle ab der ersten Beratung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nur eine anonyme Email-Adresse veröffentlichen. Bitte kontaktieren Sie uns gerne kostenfrei für Sie unter der Mailadresse:

nightlifesteuerberatung@web.de

Carolin
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Beitrag von Carolin »

Die Aussage ist FALSCH!!!!!!!!!!!!
JEDER Betreiber sowie Hostessen habt alle Angst vor dem Finanzamt!!!!!!
Habe alles hinter mir illegale Hausdurchsuchungen und Steuerbescheide die 87% meines Umsatzes betragen.
Trotz gutem Steueberater und trotz wirklich kompetenter anwaltlicher Unterstützung.
Also glaubt niemals ihr würdet alles richtig machen, denn was gestern noch richtig war ist heute schon falsch und wird auch rückwirkend geltend gemacht.

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certik
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Beitrag von certik »

Habe diesen Thread eben erst entdeckt.
Ich habe kein wirklich gutes Gefühl, was das Angebot von senator3006 angeht - aber ich kann mich natürlich auch täuschen.
Die §§ 3, 3a und 4 des Steuerberatungsgesetzes regeln eindeutig, wer in Deutschland Hilfeleistung in Steuersachen geben darf. Solltet Ihr in Steuersachen Hilfe suchen, dann fragt bitte nach der Befähigung und dem entsprechenden Nachweis. Sollte jemand den Nachweis der Befähigung nicht führen können, würde ich kein Geld bezahlen, da ich dann davon ausgehen würde, dass derjenige nicht dazu berechtigt ist in Steuerangelegenheiten zu helfen.
Wie die rechtliche Situation in Österreich ist weiss ich nicht.

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Liebe Carolin,

mich würde brennend interessieren, was genau bei Dir vorgefallen ist.
In Deutschland gibt es keine Gesetze, die rückwirkend in Kraft treten. Es kann also nur sein, dass etwas vorher entweder nicht oder nicht eindeutig geregelt war, bzw. Deine Berater ein Risiko nicht sahen, das auch früher schon bestand.
Je detaillierter Du die Vorgänge schilderst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir Dir vielleicht doch noch helfen können. Wichtig wäre auch zu wissen, ob ergangene Bescheid und/oder Urteile bereits rechtskräftig sind und von wem sie ergangen sind. Aber selbst wenn das der Fall sein sollte, ist es nicht absolut aussichtslos. Dann besteht noch die -zugegeben sehr geringe- Chance einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Carolin
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Beitrag von Carolin »

Hallo certik,
nett das du dich für die Vorgehensweise der Düsseldorfer Steuerbehörde interessierst.

Also wenn du Zeit hast dann werde ich versuchen den Sachverhalt so kurz und anschaulich wie möglich zu halten.
Seit dem 1.10.06 betreibe ich ein kleines Bordell in Moers.

Das Gewerbe wurde angemeldte und ich hatte auch meine Ruhe denn es sind nur wenige Mädchen in meinem Haus tätig. Wir leben hier recht gut und unser Umsatz ist zufriedenstellend. Alle Mädchen arbeiten immer sehr lange im Haus was dafür spricht, das sie genügen verdienen. Die Polizei war einmal hier und da die Beamten mich schon seit Jahren kennen, gab es auch dort keinerlei Probleme.

Das änderte sich erst als beim Finamzamt Moers bekannt wurde, das die Ehefrau eines Beamten der in der Vollziehung arbeitete ein solches Unternehmen betreibt. Folge davon war erst einmal, das mein Mann ins Amt zitiert wurde und seinen Aussendienst abgeben mußte, weil er mit einem solchen Hintergrund natürlich (laut Aussage seines Vorstehers) erpressbar ist. Ich muß nicht dazu sage, das die Prostitution in Deutschland als Beruf anerkannt ist, oder.

Am 26.9.07 standen dann zwei Beamtinen des Finanzamtes Moers wegen eine Umsatzsteuernachschau vor meiner Tür .
Lange Diskussion weil ich keine Aufzeichnungen der Umsätze es Betriebes im Laden hatte, aber angeboten habe diese von zu Hause zu holen, wenn man sich eine halbe Stunde gedulden könnte. Das wurde abgelehnt und an dieser Stelle dann mit dem Düsseldorfer Verfahren gewunken. In Deutschland ist die teilnahme an diesem Verfahren freiwillig und ich bin nach wie vor der Meinung, das ich kein ehrenamtlicher Mitarbeiter des Finanzamtes werden möchte. Daraufhin drohte man mir mit einer sofortigen Umsatzsteuersonderprüfung.
Ein Telefonat mit meinem Steuerberater brachte nur die Gewissheit, das es nicht um die Prüfung, sondern und besagtes Düsseldorfer Verfahren gehen würde. Daraufhin telefonierte ich mit meinem Mann und der ließ sich von mir mit einer seiner Kolleginen verbinden und der aggresive Ton in dieser Unterhaltung verschwand, genau wie die Beamtinen.

Mein Steuerberater befürchtete schon an diesem Tag das nun die Steuerfahndung das nächste Mittel der Finanzbehörde sei um dieses Verfahren durchzusetzen.

Die Steuerfahndung kam dann auch am 15.5.08.
7 Beamte, die sich im Betrieb benahmen wie die Berserker. Ich sollte am telefonieren gehindert werden , da ich mich darüber hinweg gesetzt habe erfuhr ich von meinem Anwalt das ich jederzeit und mit wen ich will telefonieren dürfte. Was ich dann auch tat.

Mein Mann wurde aus dem Amt zu uns nach Hause zitiert um die Türe auf zu machen. Was er dann auch gemacht hat, leider wurde ihm der Durchsuchungsbeschluß nicht vorgelegt, weil da angeblich Sachen drin stehen die dem Steuergeheimniss unterliegen.
Erst am nächsten Morgen als ich mich beruhigt hatte, stellte sich heraus , das für unsere Wohnräume gar kein Beschluß vorlag, denn die Adresse stand nur im Rubrum als ladungsfähige Anschrift. Also mit der Steuerfahndung telefoniert und um Aufklärung gebeten, aber da hieß es nur : Beschweren sie sich doch. (Das Landgericht Düsseldorf hat zu deren Gunsten entschieden, obwohl 3 unabhängig voneinander befragte Anwälte das Gegenteil sagen).
Das Auto meines Mannes wurde ebenfalls durchsucht obwohl davon nichts im Beschluß stand.
Zeitgleich durchsuchten die Beamten den Betrieb und setzten die anwesende Dame dermaßen unter Druck, das sie in Tränen ausbrach, da war die Anschuldigung das ihre Papiere wohl gefälscht wären noch das harmloseste.
Als das Geschäftstelefon klingelte ging eine Beamtin ohne meine Zustimmung ans Telefon , das hätte sie auch nicht gedurft, denn sie darf den Betriebsablauf nicht stören. Als es dann noch klingelte und ein Gast das Haus aufsuchte, wurde dieser von zwei Beamten in die Mangel genommen, die wissen wollten, ob er regelmäßig meinen Mann im Haus angetroffen hätte. (Dieser Gast hat später noch mal bei mir angerufen und geschildert, das man nach meinem Mann gefragt hätte und wer in diesem Haus kassieren würde)

Die anwesende Dame wurde gegen 18 Uhr telefonisch für den nächsten Morgen 9 Uhr nach Düsseldorf zitiert, somit war uns die Cance genommen ihr einen Anwalt an die Hand zu geben, damit sie sich nicht selbst belastet. Sinn dieses Gespräches war wieder mal mein Mann, wie oft er im Haus ist und ob er aktiv an den Geschäften beteiligt wäre. Und natürlich die obligatorischen Fragen nach Arbeitszeiten Urlaubstagen und natürlich wieder die Frage wer kassiert.

In meinem Haus kassieren die Mädchen und ich erhalte von den Mädchen das vereinbarte Geld für eine halbe Stunde oder längere Nutzung des Zimmers, was die Mädchen mit den Gästen abrechnen ist mal abgesprochen worden und da sind sich alle einig.

Dann kam der besagte Stichtag der 16.6.08 an diesem Tag entschied das Landgericht Düsseldorf in einem anderen Fall , das der Betreiber eines Saunaclubs zu 100% für alle getätigten Geldgeschäfte in seinem Haus steuerpflichtig sei. ( Die einzelne Prostituierte kann angesichts der Unternehmensstruktur jedenfalls, nicht als selbständige Leistungserbringerin angesehen werden)

So lange Rede kurzer Sinn :
Der Bericht der Steuerfahndung macht mich zu 100% für alle Umsätze der Mädchen verantwortlich, und sagt ich könnte bei meiner Einkommensteuererklärung die ausbezahlten Gelder der Damen, wohlgemerkt ich habe dieses Geld nie gesehen geschweige denn in die Hand gekriegt, nur als Betriebsausgaben geltend machen, wenn ich die Namen und Adressen der Mädchen angeben kann.
Man unterstellt mir nur nicht zu wollen, das ich das nicht kann ist hierbei unwichtig.

Gestern habe ich dann nochmal mit der Steuerfahndung telefoniert und angemerkt, das es nur in Düsseldorf so gehandhabt wird in allen anderen Regionen in NRW ist das abrechnen auf althergebrachte Weise erlaubt.

Ich sage fühle mich ungerecht behandelt, er sagte stimmt aber ich habe an ihnen ein Exempel statuiert.

Na vielen Dank

Abschließend ist zu sagen das ich dagegen natürlich klagen werde, auch werde ich hoffen das es während dieser Zeit zu einen Aussetzung der Vollziehung kommt. Aber die Aussicht ist verschwindent gering.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee was ich noch tun kann.
Werde zwar von einen First-class Anwalt für Steuerrecht vertreten, aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und zeigt noch mal einen anderen Denkansatz. Wäre wirklich dankbar für konstruktive Vorschläge

Carolin