Hallo:006
Ich habe eine gewerblich genehmigte Hostessenwohnung und möchte eine Prostituierte bei mir arbeiten lassen auf Prozent Basis. Ohne Vertragliche Regelung. Was ist erlaubt und was muß ich beachten? Wie viel Prozent Abgabe? Wie sieht es mit Förderung der Prostitution aus, wann macht man sich strafbar?
Könnt Ihr mir helfen?
Glg Xana
Frage zum Thema Förderung der Prostitution
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Tipps für gute legale Sexarbeit
Hi Xana,
- Keine wanderarbeitenden/reisenden/migrantischen Sexworker unter 21 Jahren (wg. Menschenhandelverdacht)
- Auch mündliche Verträge z.B. über Prozente sind 'Vertragliche Regelungen'.
- Je nachdem, welche Servicearbeiten von Dir als Betreiberin/Vermieterin Du für die Sexarbeiterin leistet (deine Kosten), können die Prozente höher oder niedrieger sein.
- Um einen Zuhälterei-Verdacht frühzeitig zu entkräften, sollte der Agentur/Vermittleranteil deutlich kleiner sein als der Anteil der Sexarbeiterin (auch wenn in anderen Branchen das ganz anders ist). Für Einzelheiten bitte in die einschlägigen Urteile schauen.
- Kaution oder Vorkasse oder tageweise Abrechnung verlangen, wenn du Angst hast, dass die Mieterin nicht zahlt. Hier im Forum haben schon enttäuschte Vermieterinnen gepostet, die ofters geprellt wurden.
- Bist du in Bonn in einer Gegend, wo das Düsseldorfer Verfahren flächendeckend durchgesetzt wird? Du solltest dir sicher sein, dass die bei dir arbeitenden auch Steuern abführen... Du kannst sie dazu auch beraten/informieren:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.phfp?p=29178#29178
- Oder den Appartment-Computer mit einen Link zum Sexworker Forum (Bookmark oder Startseite) ausrüsten *das wäre toll*
- Willst du dich nicht ewas mehr am Sexworker Forum Leben beteiligen? Hier basiert alles auf Tausch von Infos und Erfahrungen...
Weitere rechtliche Infos hier www.sexworker.at/prostg (dort auch der Link zu einem Strafgesetzesparagraph der früher "Verbot der Förderung von Prostitution" hieß, aber seit 2002 nicht mehr so existiert. Und auch hier gibt es eine Seite mit Gesetzesüberischt www.bit.ly/sexworkatlas >> "Bund"
Hilfen Dir diese Infos weiter?
LG,
Marc
- Keine wanderarbeitenden/reisenden/migrantischen Sexworker unter 21 Jahren (wg. Menschenhandelverdacht)
- Auch mündliche Verträge z.B. über Prozente sind 'Vertragliche Regelungen'.
- Je nachdem, welche Servicearbeiten von Dir als Betreiberin/Vermieterin Du für die Sexarbeiterin leistet (deine Kosten), können die Prozente höher oder niedrieger sein.
- Um einen Zuhälterei-Verdacht frühzeitig zu entkräften, sollte der Agentur/Vermittleranteil deutlich kleiner sein als der Anteil der Sexarbeiterin (auch wenn in anderen Branchen das ganz anders ist). Für Einzelheiten bitte in die einschlägigen Urteile schauen.
- Kaution oder Vorkasse oder tageweise Abrechnung verlangen, wenn du Angst hast, dass die Mieterin nicht zahlt. Hier im Forum haben schon enttäuschte Vermieterinnen gepostet, die ofters geprellt wurden.
- Bist du in Bonn in einer Gegend, wo das Düsseldorfer Verfahren flächendeckend durchgesetzt wird? Du solltest dir sicher sein, dass die bei dir arbeitenden auch Steuern abführen... Du kannst sie dazu auch beraten/informieren:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.phfp?p=29178#29178
- Oder den Appartment-Computer mit einen Link zum Sexworker Forum (Bookmark oder Startseite) ausrüsten *das wäre toll*
- Willst du dich nicht ewas mehr am Sexworker Forum Leben beteiligen? Hier basiert alles auf Tausch von Infos und Erfahrungen...
Weitere rechtliche Infos hier www.sexworker.at/prostg (dort auch der Link zu einem Strafgesetzesparagraph der früher "Verbot der Förderung von Prostitution" hieß, aber seit 2002 nicht mehr so existiert. Und auch hier gibt es eine Seite mit Gesetzesüberischt www.bit.ly/sexworkatlas >> "Bund"
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LG,
Marc
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