deernhh hat geschrieben: ↑08.09.2018, 11:36
Habe nur eine Frage:
Bekommen die SW wenigstens Belege ueber die fuer mich unsinnigen Extra-Zahlungen fuer die Zwangsuntersuchungen und koennen die SW diese belegten Zahlungen bei der Steuer absetzen?
Ich kann hier nur die Belege beurteilen, die ich. oder Vertrauenspersonen, gesehen haben und da war kein einziger darunter, welcher brauchbar war (speziell durch die Registrierkassenpflicht in AT bedingt) - von Behördenseite wurden zum Teil "Sammelbelege" an die BetreiberInnen ausgefolgt! Völlig absurd, da ja SexarbeiterInnen dafür aufkommen müssen. Da gab es auch Rückerstattungen (so weit uns berichtet wurde auch an die BetreiberInnen). Im Falle der Untersuchungen in den Bordellen wurde uns erzählt, dass hier bisweilen BetreiberInnen Belege ausgestellt haben - was ebenfalls nicht nachvollziehbar ist.
Gerade in Salzburg (und noch einigen anderen Bundesländern) wurden von SexarbeiterInnen von manchen BetreiberInnen auch Steuervorauszahlungen eingehoben - ebenfalls in vielen Fällen ohne Beleg! Selbst nach dem OFS-Urteil (OGH) "das Einheitssteuer bzgl. des Einkommens dem AT-Gesetz fremd wären" wird dies so gehandhabt. Ich hatte schon GroßbetreiberInnen am Tisch sitzen, die sich damit gebrüstet haben dass sie dem Staat zu Geld verhelfen. Auf Nachfrage von mir, dass die genannten Summen nicht mit der Zahl der SexarbeiterInnen die in dem Betrieb arbeiten würden, übereinstimme und ob da was verloren gegangen ist, habe ich dann keine Antwort bekommen.
Das System ist krank und die Behörde welche dies zulässt bzw. unterstützt schadet in erster Linie den SexarbeiterInnen. In dem Augenblick wo solche Zahlungen ohne Beleg geduldet werden passiert Folgendes:
SexarbeiterInnen welche keine Steuer bezahlen müssten (weil sie übers Jahr gesehen zu wenig verdienen) werden unrechtens und mehrfach zur Kassa gebeten. Mangels Beleg keine Chance auf Rückerstattung.
SexarbeiterInnen welche keine Steuer bezahlen müssten (weil sie in anderen Ländern versteuern - Doppelbesteuerungsabkommen) werden unrechtens zur Kassa gebeten. Mangels Beleg keine Chance auf Rückerstattung.
SexarbeiterInnen welche eine Steuerprüfung haben werden unrechtens zur Kassa gebeten, da sie nicht belegen können schon irgendwo Vorauszahlungen geleistet zu haben. Mangels Beleg keine Chance auf Rückerstattung.
SexarbeiterInnen welche im Laufe eines Monats den Betrieb wechseln, werden unrechtens zur Kassa gebeten, da die Vorauszahlung im nächsten Betrieb wieder fällig wird (wir haben Hinweise, dass dem so mehrfach geschehen ist)
Generell ist es hier im Lande so, dass in vielen Fällen vom Finanzamt nur Kondome (Vorsicht, denn da werden dann unter Umständen auch Jobs hochgerechnet, da eine PrüferIn nicht verstehen kann, dass man bei einem einzigen Job mehrere Kondome brauchen könnte) und Gleitgel anerkannt - Kleidung in den meisten Fällen nicht und schon gar keine "windigen" Belege. Jedoch besteht hier eine Möglichkeit der Pauschalierung der Aufwandsabschreibungen welche wir in den meisten Fällen empfehlen würden. Dies hilft aber bei "Vorauszahlungen auf Einkommensteuer eingehoben durch BetreiberInnen" nicht wirklich weiter. Ich betone ausdrücklich dass dies keine Steuerberatung sein soll. Der Rat eines (die Branche kennenden!!!!) Steuerberaters ist einzuholen! An dieser Stelle sollte man auch anmerken, dass NGO`s nicht berechtigt sind, Steuerberatungen durchzuführen. Hier gibt es absolut keine Rechtssicherheit.
Bezüglich der Rechnungslegung durch SexarbeiterInnen an Kunden gibt es auch eine absolut unlogische Besonderheit. Angeblich gibt es eine Mail vom Finanzamt an NGO`s (wir haben die trotz Nachfrage nicht erhalten) aus der hervorgeht, dass eine SexarbeiterIn ihren Decknamen auf der Rechnung angeben darf. Wenn wir aber (wie geschehen!) bei mehreren Finanzämtern anrufen, erhalten wir die Auskunft "stimmt nicht, steht nicht im Gesetz" - jeder Steuerberater den wir fragen, sagt "geht nicht", dazu bedarf es einen Erlass des Finanzamtes oder eine Gesetzesänderung und davon werden Steuerberater informiert, also kann es das nicht geben.... trotzdem werden NGO`s angehalten dies so an SexarbeiterInnen weiter zu geben.
Ich betone auch hier: In wie weit es im Laufhaus Roma aus Salzburg solche Vorauszahlungen gibt oder gegeben hat, weiß ich nicht und der in diesem Beitrag von mir erhobene Vorwurf gilt den AT-Behörden und nicht dem Betreiber des Roma. Nicht dass hier Dinge vermischt werden. Unser Vorwurf ist die Blacklist, welche auf der Webseite des Roma veröffentlicht wurde. Und "ja" wir haben Kenntnis dass auch andere Häuser derart verfahren. Nur im konkreten Fall wurden wir um Unterstützung gebeten. Wir sind nicht die Internetpolizei - dazu sind wir weder befugt noch kompetent, aber wenn Unrecht so offensichtlich wie in dem Fall ist und es der Wunsch der geschädigten SexarbeiterIn ist, so zeigen wir den Missstand auf.
christian