NEUE REKORDER-FUNKTION
AUFNEHMEN VON SKYPE-ANRUFEN IST RECHTLICH RISKANT
07.09.2018, 13:32 Uhr | dpa
Microsoft hat seinem Video-Chat-Programm Skype einen Aufnahmeknopf verpasst. Die Rekorder-Funktion ist praktisch, bewegt sich aber in einer rechtlichen Grauzone. Wer sie nutzt, ohne sich vorher abzusichern, riskiert juristischen Aerger.
Was hat die Kollegin gleich noch in der Videokonferenz fuer schoene Beispiele genannt? Und wie niedlich waren eigentlich die ersten tapsigen Schritte des Enkels im letzten Skype-Call? Mit der neuen Aufnahmefunktion fuer die aktuellen Skype-Version fuer PC, Mac und Mobilgeraete laesst sich das alles schnell noch einmal nachsehen. Nur Windows-10-Nutzer muessen noch ein paar Wochen warten.
Die Funktion namens Call Recording erlaubt das Aufzeichnen von Sprach- und Videoanrufen. In Videogespraechen werden die Bildschirme aller Teilnehmer aufgezeichnet, ausserdem geteilte Bildschirme. Die gespeicherten Aufnahmen landen in Micosoft-Online-Speicher und bleiben 30 Tage verfuegbar, Nutzer erhalten das Dokument in ihrem Chatverlauf angezeigt. Die Aufzeichnungen lassen sich auch lokal abspeichern und versenden. Damit niemand unbemerkt aufgezeichnet wird, weist Skype zu Beginn der Aufzeichnung ausdruecklich mit einem Banner auf die Aufnahme hin.
So praktisch diese Funktion fuer Konferenzen und schoene Momente sein kann, die Aufnahmefunktion kann - in den falschen Haenden - auch fuer Probleme sorgen. Das Aufzeichnen von Telefongespraechen - praeziser des nichtoeffentlich gesprochenen Wortes - ist nach deutschem Recht verboten. Entsprechend klug ist es, sich nicht nur auf die Benachrichtigung durch Skype zu verlassen, sondern alle Teilnehmer eines Gespraechs vor Beginn der Aufzeichnung um ihr Einverstaendnis zu bitten, sagt der Duesseldorfer Rechtsanwalt Michael Terhaag. Doppelt schlau sei, wer auch nach Beginn der Aufzeichnung noch einmal festhaelt, dass alle Teilnehmer damit einverstanden sind.
Und waehrend die reine Aufzeichnung eines Gespraechs mit dem Einverstaendnis aller Teilnehmer in der Regel unkritisch ist, gilt das nicht fuer die Verbreitung oder Veroeffentlichung der Aufnahmen. Hier gilt laut Terhaag: Verschicken ist nur in Ordnung, wenn die aufgenommene Person darueber informiert ist und dem zustimmt. Eine Aufnahme einfach ungefragt an Dritte weiterleiten, ist nicht okay.
Wer das tut, verletze die betreffende Person erheblich in ihrem Persoenlichkeitsrecht. Kommt es zum Streit darueber, gibt es zivilrechtliche Ansprueche. Das kann der Anspruch auf Unterlassung sein, hier drohen Kosten fuer Anwaltsleistungen. Schlimmstenfalls koennen Geschaedigte Schadenersatz einfordern - zum Beispiel, wenn sehr intime oder geschaeftlich wichtige Aufnahmen verbreitet werden. Und Aerger kann auch von strafrechtlicher Seite drohen, sagt Terhaag. Es drohen Gefaengnis- und Geldstrafen, wobei in der Praxis meist Ordnungsgelder verhaengt werden.
https://www.t-online.de/digital/interne ... skant.html
Aufnahmen von Video-Chats (neue Rekorder-Funktion): Rechtliche Grauzone
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