Strafbar als Webcamgirl in Bayern

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Terrormietze
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Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Terrormietze »

Hallo hoffe ihr könnt mir meine frage beantworten. Würde gerne als webcamgirl arbeiten auf selbstständiger basis, nun treffe ich auf mehrere Probleme, da ich in bayern wohne gibt es diese netten sperrbezirke.. habe schon rausgefunden dass ich in keinem offiziellen sperrgebiet wohne, allerdings in einem ort mit 13000 einwohner. Zählt nun die Webcam arbeit (ohne parteiverkehr und ohne usertreffen) als Prostitution? Wenn nein auf was muss ich alles achten? Ich weiß ich brauche einen abschließbaren raum den man nicht von aussen einsehen kann. Auf was muss ich noch achten ausser, dass ich den zugang für u18 verhindern muss? wäre um eine schnelle antwort sehr froh....

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Zwerg
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Re: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Zwerg »

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Terrormietze hat geschrieben:Zählt nun die Webcam arbeit (ohne parteiverkehr und ohne usertreffen) als Prostitution?
Zumindest kann ich Dir diese Frage eindeutig mit NEIN beantworten! Für den Rest der Fragen würde ich unseren Fachmoderator Adultus oder eine UserIn mit mehr Fachwissen als ich es habe, bitten zu antworten.

Liebe Grüße

christian

Terrormietze
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Beitrag von Terrormietze »

hallo christian,
erst einmal danke für deine antwort. da kann ich ja zumindest in dem einem punkt schon mal beruhigt sein. kann ich adultus eine email schreiben? sorry bin neu hier

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Jupiter
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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Jupiter »

Da ich grade online bin, hier über die Suche folgendes:
viewtopic.php?t=8983

hier das Profil von Adultus-IT:
profile.php?mode=viewprofile&u=5695

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

Terrormietze
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Beitrag von Terrormietze »

danke für die antwort, technisch bin ich gut aufgestellt, geht mir mehr um bayern und dessen komische gesetzte die nicht klar geregelt sind hierfür....

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Kasharius
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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Kasharius »

@terrormieze (was für ein Name! :002 )

ich würde mich in diesem Fall ausnahmsweise der Meinung unseres hochvereehrten Admin @Zwerg nicht anschliessen wollen, soweit er auf Deine Frage nach der Strafbarkeit Deiner Webcamakitivitäten innerhalb eines Sperrgebietes eindeutig mit NEIN antwortet. Ich will aber vorausschicken, daß ich jetzt nicht der große WEBCAM-Spezisalist sondern eben nur Jurist (und auch sonst ein schlechter Mensch..) bin. Eine Legaldefinition des Begriffs Prostitution existiert im bundesdeutschen Recht, auch nicht im ProstG, nicht. Trotzdem taucht der Begriff vielfach auf. Wenn es auch bei Deiner Tätigkeit um Interaktion mit einem oder mehreren Kunden/Usern geht, deren sexuelle Stimulanz dabei Mittelpunkt dieser Interaktion ist und gerade dafür ein Entgelt gezahlt wird, kann man das rechtlich grundsätzlich durchaus als Prostitution oder wie es hier heißt SEXARBEIT bezeichnen. SEXARBEIT ist eben sehr facettenreich. Das verdeutlicht auch die Schwierigkeiten passgerechte branchentypische gesetzliche Grundlagen zu entwickeln. Es kommt in Deinem Fall, wie ja fast immer, auf die konkrete Art und Weise Deiner Betätigung an.

Bei weiteren Fragen einfach hier oder per PN nochmal melden.


Kasharius grüßt :006

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Beitrag von fraences »

Ich weiß jetzt nicht wie dies für die Webcambranche gilt.

Aber vor einem Jahr hatte ich mit dem Ordnungsamt Düsseldorf eine Rechtsauskunft bezüglich Escortagentur, deren Büro sich im Sperrgebietszone in der Stadt Düsseldorf befand.

So lange kein sexuelle Kontakte gegen Entgelt stattfindet, ist das kein Verstoß gegen die Sperrgebeitsverordnung. Die reine Vermittlung von sexuelle Dienste im Sperrgebiet ist kein Verstoß gegen die Sperrgebeitsverordnung.

Zu Bedenken ist das in NRW eine liberalere Umgang der Behörden mit Prostitutution ist, als jetzt in Bayern. Da ticken die Uhren in Sache Prostitution anders!

Liebe Grüße, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
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Beitrag von alana »

In Bayern gilt auch die Anbahnung im Sperrbezirk als verboten. Bin mit dieser Problematik selbst einmal konfrontiert worden. Man darf also theoretisch auch kein Büro einer Escortagentur im Sperrbezirk machen. Ob man die Esortagenturen dort in Ruhe lässt entzieht sich meiner Kenntnis. De facto gilt ganz Bayern als Sperrbezirk, bis auf die ausgewiesenen Toleranzzonen.

Wie Bayern nun Webcam einordnet kommt wohl auf einen Versuch an. Da die Behörden ja nicht sehen was Du in deiner Wohnung machst und sonst auch keiner wissen kann wo alle Webcamanbieterinnen leben, sehe ich nur eine geringe Gefahr, dass man dich "erwischt". Allerdings sollten die Nachbarn auch nix mitbekommen, wegen Geräusche und so. Wenn die von der Nachbarwohnung ständig ein Stöhnen hören, dann rennen die zu den Bullen.

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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Adultus-IT »

@Terrormietze - wie schon in meiner PM beschreiben, wenn ich wieder in Deutschland bin, helfe ich Dir gern. Kannst mich auch gerne in der naechsten Woche anrufen.... alles kein Problem.
Was Du beachten musst kannst Du dann auch erfragen. Tipps und Tricks gibt es kostenfrei ....mit dabei.
Meine Rufnummer steht hier im Profil.

Nur soviel fuer die ganz genauen und die ueberaegstlichen, die immer nach Recht und Gesetz handeln.*lacht
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Gruss Adultus - IT Micha
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Beitrag von Terrormietze »

Ich hab letztens mit der zuständigen abteilung der stadt gesprochen u die meinen ich wäre nicht im sperrbezirk da der ort nicht in der verordnung steht. Allerdings gelte ich vor dem bayerischen gesetz als bordell u bekomme deswegen kein gewerbeschein. Mein anwalt sagt aber jeder gewerbetreibende in DE muss einen gewerbeschein besitzen..... was ein schei.s echt.... was nun?

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@terrormietze

auch wenn Du anwaltlich beraten wirst, vielleicht magst Du mich ja mal per PN unverbindlich kontaktieren...?

Dann finden wir vielleicht eine Lösung.

Kasharius grüßt

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Beitrag von alana »

Der Ort ist zu klein für eine Sperrbezirksverordnung, das bedeutet aber auch, dass der Ort für die Ausübung von Sexdienstleistungen zu klein ist und es generell verboten ist. Also de facto ist es Sperrbezirk. Aber mehr will ich hier im öffentlichen auch nicht schreiben...

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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Terrormietze »

Mein Ort ist nicht klein... hab mit der zuständigen stelle gesprochen und mein ort fällt nicht in die verordnung rein die von der stadt ausgegeben wurde

alana
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Beitrag von alana »

Du schreibst doch selbst, dass dein Ort 13.000 Einwohner hat. Damit ist er nach Verordnung in Bayern zu klein. Sexdienstleistungen dürfen in Bayern erst ab 35.000 Einwohner erbracht werden und das nur in den Toleranzzonen. Alle Städte ab 35.000 Einwohner haben in Bayern Sperrgebietsverodnungen und sei es nur eine minimale, die die ganze Stadt als Sperrgebiet ausweist (wie z.B. Memmingen).

Gleiches gilt übrigens auch für Baden-Württemberg. Auch dort gibt es Städte die komplett Sperrbezirk sind, obwohl sie groß genug wären (z.B. Ravensburg).

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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Adultus-IT »

Ich weiß nun nicht, wie Dir @Kasharius schon in der rechtlichen Hinsicht geholfen hat, aber wenn Du meine Hilfe noch benötigst, dann einfach melden. Bin jetzt wieder zu jeder Zeit erreichbar.

Gruss Adultus - IT Micha
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Beitrag von Terrormietze »

Hey leute, wie sieht denn nun des ganze in Salzburg aus? hab mich erkundigt und nach der fassung von 2014 gilt es ja auch als prostitution. Auf was muss ich achten wenn ich des ganze angemeldet machen möchte um ärger aus dem weg zu gehen?

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Beitrag von Kasharius »

@Terrormietze

willst Du jetzt nach Salzburg ausweichen?

Kasharius grüßt

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Beitrag von Terrormietze »

ja da es ja in bayern immer noch als sittenwidrig gilt und es in salzburg laut telefonaten mit den kammern usw nicht unter prostitution fällt sondern unter telekommunikationsgesetz wollte ich wissen auf was ich achten muss und wie die steuergesetze usw sind... hoffe ihr könnt mir da weiter helfen

Terrormietze
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Beitrag von Terrormietze »

Nochmal zu was anderem, in Salzburg trag ich telekommunikationsdienstleistung in den gewerbeschein, aber was trage ich in bayern bzw in deutschland in den gewerbeschein ein?

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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Adultus-IT »

@Terrormietze - Ich muss jetzt einfach mal die Frage stellen, hast Du überhaupt schon mal einige Zeit gesendet, so das Du davon ausgehen kannst, dass sich das ganze auch für Dich lohnt und Du damit auch Geld verdienen kannst ?

Bist Du überhaupt schon einen Schritt weiter ?


Gruss Adultus - IT Micha
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