Strafbar als Webcamgirl in Bayern

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Boris Büche
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RE: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Boris Büche »

Vorgeschichte:
Natalie Hot ist eine gefeierte Porno-Darstellerin und verdient ihr Geld vor allem als Webcam-Girl. Für ein zahlendes Publikum räkelt die 24-Jährige
sich nackt vor der Kamera. Die Kulisse: Ein Zimmer ihres schmucken Einfamilienhauses in Ampfing, einer 6000-Seelen-Kommune
im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Und genau das ist das Problem. Seit Nachbarn sich bei der Gemeinde über
den Beruf der jungen Frau beschwert haben, tobt ein Streit.
Das Landratsamt hat Hot per offiziellem Bescheid verboten, sich in ihrem Haus vor der Kamera auszuziehen und ein Zwangsgeld
von 2000 Euro angedroht, sollte sie sich daran nicht halten. Die Begründung: Ihr Haus befindet sich in einem Baugebiet -
und der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Nutzung nicht vor. Das Zimmer, in dem die Frau sich räkelt, sei als
Kinderzimmer vorgesehen.
Anwohner hatten zuvor beispielsweise "Lärmentwicklung" beklagt, wie es im Bescheid der Behörde heißt. Nachbarn gaben demnach an,
dass dort Pornos gedreht werden - und belegten das mit einer Fotostrecke. Sie sagten, dass Kinder wegen des Jobs
ihrer freizügigen Nachbarin in der Schule gehänselt würden.


Das Urteil des Verwaltungsgericht München (6. Oktober 2016)
begründet das Arbeitsverbot in der Wohnung damit, dass "die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem
am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient". Dies kollidiere mit
dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht.

Die Beteuerungen der Frau sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen,
überzeugten die Kammer nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine "gewisse Außenwirkung", was nicht mehr
in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle.

"Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht,
auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden", so die Richter. Erteilte Ausnahmen für einige andere
Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.


Nur gut, dass ich für meine selbstständige Berufsausübung kein Arbeitszimmer angegeben habe! Zu den anerkannten
"Freiberufen" gehört meine Tätigkeit nämlich auch nicht, obgleich sie wohl die Voraussetzung erfüllen dürfte, die das
Landratsamt der Tätigkeit von Natalie Hot abspricht:

eine "freiberufsähnliche" Tätigkeit liege nicht vor, "da auch hierfür ein gewisser Standard an individueller geistiger oder schöpferischer
Qualifikation verlangt wird", steht im Bescheid. Und weiter: "Solche Qualifikationen erfordert eine solche Tätigkeit aber nicht."


Quellen:

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panor ... platz.html

http://www.spiegel.de/karriere/homeoffi ... 15449.html

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SwissCat
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Beitrag von SwissCat »

mehr als nur schräg, diese Geschichte - und die Argumentation des Gerichtes ist eh nicht nachvollziehbar (zumindest für mich)

Trotzdem werde ich wohl zukünftig bei meiner Arbeit als Webcam Boy darauf achten, nicht allzu laut zu sein :-)

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Glorialoa
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Re: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Glorialoa »

Ich habe eigentlich die Information dass Heimarbeit sehr wohl gestattet ist in D. Das ist doch Heimarbeit! Glaube ein anderer Anwalt hätte das besser gelöst.
Warum wusste das Dorf es denn überhaupt? Eigentlich gelangt das ja nicht nach aussen und es ist ja nicht so dass die komplette Nachbarschaft die Filme schaut.
Niemals aufgeben. Heute ist hart, morgen wird es schlimmer, aber übermorgen wird die Sonne scheinen.
Jack Ma

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Kasharius
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Re: Strafbar als Webcamgirl in Bayern

Beitrag von Kasharius »

Zur Klarstellung : Web-Cam-SWfällt zumindest nicht unter das seit 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz;es besteht daher weder eine Registrierungs- und auch keine Erlaubnispflicht für Betreiber. Es fehlt hier am unmittelbaren Kontakt zwischen Kunden und SW S. § 2 ProstSchG https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__2.html

Kasharius grüßt und stehtr füre weitere Fragen gerne zur Verfügung