Hier geht es nach Herzenslust um alle Themen die Euch berühren, beschäftigen, belustigen.... oder was auch immer - Ein Zusammenhang mit Sexarbeit ist nicht zwingend notwendig...
Ein Freiraum auf sexworker.at, der von vielen UserInnen gewünscht wurde!
....leider eine etwas schwammige Antwort - da die Regelung äußerst schwammig ist....
Beachte bitte bei folgendem Link, dass auf den Plänen überall dabei steht, dass daraus kein Rechtsanspruch zu leiten ist. Das heißt also: Auch diese Pläne (von der Stadt Wien) geben Dir keine Garantie...
Und wenn Du Dir dann noch unsicher bist - so geht es Dir genauso wie allen Betroffenen des Wiener Prostitutionsgesetzes - und Niemand wird Dir (leider) die Frage beantworten können wo man dort wo es (ohne Rechtssicherheit) erlaubt ist die sexuelle Dienstleistung erbringen kann (zum Beispiel im Lainzer Tiergarten, der auf diesen Plänen als "erlaubte Straßenstrichzone" ausgewiesen wird...)
Straßenprostitution ist in Wohngegenden verboten. Das ist praktisch das ganze Stadtgebiet bis auf ein paar Naherholungsgebiete und ein paar Gewerbegebiete. Auch die gesamte Umgebung des Westbahnhofes ist Wohngegend und die Straßenprostitution daher dort verboten.
Erlaubniszonen innerhalb von Wohngegenden sind derzeit in Diskussion, aber noch nicht beschlossen.
Für Prostitutionslokale gibt es keine räumlichen Einschränkungen. Direkt in Bahnhofsgebäuden dürfen sie sich aber nicht befinden. (§ 6 (1) c)
Ich möchte betonen: Wir wissen von Fällen in welchen SexarbeiterInnen auch in den auf den Karten "als erlaubt" gekennzeichneten Zonen von der Polizei vertrieben wurden, da es dort "nicht erlaubt" wäre....