Frage! Schutzalter Minderjährige betreffend

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Novalee
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Frage! Schutzalter Minderjährige betreffend

Beitrag von Novalee »

Ich habe eine Frage. Wenn ein erwachsener Mann (sagen wir um die 50) mit einem Mädchen schlafen will das Minderjährig ist, und der Mann das weiß, kann er da ärger bekommen? Ich weiß das es strafbar ist, wenn er mit ihr schläft. Aber wenn sie es verweigert, kann sie ihn dann trotzdem anzeigen?

Lg Novalee

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Adultus-IT
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RE: Frage!

Beitrag von Adultus-IT »

Für Deutschland geht das Thema im StGB ab § 174 los.
Eigentlich wird`s dort klar und deutlich beschrieben.

Gruss Adultus - IT Micha

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

Um das wirklich beantworten zu können, wären mehr Infos notwendig.

In welchem Land? Es gibt da die unterschiedlichsten Bestimmungen

Minderjährig ist ein weitläufiger Begriff - wie alt genau?

"Er will" bedeutet? Hat er es versucht?

Liegt ein Autoritätsverhältnis vor?

Für Österreich findet man die zutreffenden Bestimmungen unter Anderem hier http://www.kinderschutz-wien.at/images/ ... rreich.pdf

Liebe Grüße

christian

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Talon
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RE: Frage! Schutzalter Minderjährige betreffend

Beitrag von Talon »

Also in Germanien ist das glaube so :

Ein Mann darf nicht mit einem Mädchen unter 16 Sex haben. EDIT BY ZWERG - Auf Grund der Wortwahl wurde der Satz editiert EDITENDE

Erzwungener Sex (Vergewaltigung) ist aber altersunabhängig immer strafbar.
Terminator

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Beitrag von annainga »

selbst wenn du dieses wort in anführungszeichen setztst, ist es im forum für sexarbeiterinnen deplaziert. ich fühle mich dadurch beleidigt, so bezeichnet zu werden.

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Zwerg
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Beitrag von Zwerg »

@Talon
In dem Ton nicht!

@annainga
Ich habe die entsprechende Passage entfernt. Du hast völlig recht - diese Wortwahl ist unwürdig

Liebe Grüße

christian

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nicole6
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Beitrag von nicole6 »

auf Grund Berlusconis Verschärfung des Anti-Prostitution-Gesetz
ist es sogar strafbar, wenn eine 3. Person nur anwesend ist,
während ein Mann mit einer Minderjährigen Sex hat.
Sowohl der Mann der Sex macht, wie der der anwesend ist,
oder weitere Personen, sind alle gleich bestrafbar, mit gleichem Strafmass!
Straflosigkeit gilt nur, wenn beide Minderjährig sind, und der
Altersunterschied nicht 2 Jahre überschreitet.

Nicole

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Beitrag von Jupiter »

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Zwerg hat geschrieben: Liegt ein Autoritätsverhältnis vor?
In Deutschland ist hier von einem "Abhängigkeitsverhältnis" die Rede.

Kürzlich ging es in einem Strafverfahren um einen Lehrer der etwas mit einer Schülerin der gleichen Schule hatte. Hier wurde vom Gericht das "Abhängigkeitsverhältnis" verneint, da er nicht in der Klasse der Schülerin regelmäßig unterrichtete.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Beitrag von Asfaloth »

Soweit ich die Frage verstanden habe, gehts es wohl nicht um den Vollzug, sondern umd den versuch, möglicherweise auch nur das Ansprechen eines solchen Vorhabens eines Erwachsenen gegenüber einer Minderjährigen.

da kenne ich die Rechtslage aber auch nicht... würde es aber unabhängig davon als Grenzüberschreitung bewerten, sofern der Fall tatsächlich zutrifft.

Ich schränke das deshalb ein, weil die Beweislage in derlei Fällen wohl nicht ganz einfach ist, vor allem, wenn keine Zeugen vorhanden sind, und Aussage gegen Aussage steht.

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RE: Frage! Schutzalter Minderjährige betreffend

Beitrag von alana »

Soweit ich weiß, sollte der Altersunterschied nicht all zu groß sein. Mit einer 16 Jährigen wird noch jemand Anfang 20 geduldet, darüber nicht mehr. Die Gerichte achten darauf, dass man noch in einer akzeptablen Altersgruppe ist, die nicht allzu weit voneinander entfernt ist. 16 und 50 geht schon mal gar nicht.

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Beitrag von Asfaloth »

Moralisch gesehen absolut D`Accord.

Okay, ich als Vater einer betroffenen 16-jährigen (Hypothetisch) würde es mindestens als Sexuelle Belästigung sehen und der/die RichterIn würde sicher den Altersunterschied zur urteilsfindung heranziehen, falls es zu einem gerichtsverfahren kommt.

Die Frage ist, gibt es einen speziellen Paragraphen dafür, wenn es auf einer verbalen ebene bleibt ?

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Jason
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Re: Frage! Schutzalter Minderjährige betreffend

Beitrag von Jason »

Novalee hat geschrieben:Wenn ein erwachsener Mann (sagen wir um die 50) mit einem Mädchen schlafen will das Minderjährig ist, und der Mann das weiß, kann er da ärger bekommen? Ich weiß das es strafbar ist, wenn er mit ihr schläft.
Es ist durchaus vorstellbar, wenn nicht sogar sehr wahrscheinlich, das der Herr Ärger bekommt. Es lässt sich aber nicht vorhersagen welcher Natur der Ärger ist.
Wenn jemand CDU-Spitzenkandidat ist, gibt es z,B. politischen Ärger.
http://www.n-tv.de/politik/Boetticher-t ... 46696.html
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 55376.html

Soweit mir bekannt ist war in diesem Fall nichts strafbar, zurückgetreten ist er aus moralischen Gründen.
Novalee hat geschrieben:Aber wenn sie es verweigert, kann sie ihn dann trotzdem anzeigen?
Anzeigen kann eigentlich jeder jeden. Es kommt letztendlich auf die dahinterstehende Absicht und die Argumente an, wem der Richter glaubt. Es ist sicher nie verkehrt derartige Szenarien vorher gedanklich durchzuspielen.

Jason
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <

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Beitrag von ehemaliger_User »

Alana, das stimmt so nicht. Mit 16 hat ein Mensch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - unabhängig vom Alter des Partners. Es geht nur darum, ob ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt und/oder ob dafür bezahlt wird. (siehe "Affäre" um Christian von Boetticher in Kiel).

Fragen ist keine Straftat. Es verbietet sich aber von selbst, eine unter 16jährige Person danach zu fragen.
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Beitrag von alana »

ehemaliger_User, ich gebe das wieder, was ich in vielen Berichterstattungen aus der Zeitung gelesen habe. Nicht das geschriebene Gesetz ist wichtig, sondern das was die Gerichte daraus machen.

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nicole6
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Beitrag von nicole6 »

In Italien, wenn ein Mann eine Minderjährige wegen Sex auch nur anspricht,
und es kommt heraus, auch wenn sonst nichts geschehen ist,
dann ist das mindeste was geschieht, dass die Polizei bei dem
Mann eine Hausdurchsuchung macht. Und wenn sie dann Fotos mit
Kinderpornographie findet, dann ist der Mann au jeden Fall dran,
und zwar doppelt, wegen der Fotos, und wegen dem Versuch Sex
mit einer Minderjährigen zu haben, denn auch der Versuch ist
strafbar, so wie auch nicht nur Mord, sondern auch ein
Mordversuch oder die Planung strafbar ist.

Nicole