Geburtstag

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Novalee
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Geburtstag

Beitrag von Novalee »

lol, das muss ich jetzt mal loswerden o.O

einer meiner kunden hat mich gefragt ob ich seinen sohn zum geburtstag ein überraschungsbesuch machen kann. als ich gefragt habe wie alt er sei, meinte er er wäre 16 (!) und ob ich das machen würde, und er meinte auch, er sei noch jungfrau. natürlich habe ich abgelehnt. wer will schon zu seinem 16. geburtstag sein erstes mal erleben mit jemand völlig fremden, den sein vater auch noch bezahlt hat?? schöne bescherung :happybirthday

rainman
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Beitrag von rainman »

Hallo Novalee!

Sachen gibt's! Es würde mich interessieren, wie der Papa auf Deine Ablehnung reagiert hat.

LG rainman

Novalee
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Beitrag von Novalee »

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rainman hat geschrieben:Hallo Novalee!

Sachen gibt's! Es würde mich interessieren, wie der Papa auf Deine Ablehnung reagiert hat.

LG rainman
er hat eigentlich sehr gelassen reagiert, und gemeint er versteht es schon.

rainman
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Beitrag von rainman »

Das ist auch wohl das einzig Wahre. Hast Du gut gemacht mit Deiner Ablehnung!

LG rainman

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Marc of Frankfurt
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Re: Geburtstag

Beitrag von Marc of Frankfurt »

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Novalee hat geschrieben:ob ich seinen sohn 16 (!) zum geburtstag ein überraschungsbesuch machen kann

Evt. war es auch eine naive Prüfung oder raffinierte Falle?!


Sex mit minderjährigen Kunden ist eine Straftat für den Sexworker. Hier liegt die Grenze in Deutschland bei 18 Jahren!

Sex mit minderjährigen Prostitutierten ist eine Staftat für den Kunden. Hier liegt die Grenze in Deutschland allgemein bei 21 Jahren! (Anti-Menschenhandelsstrafgesetz)

Manchmal werden solche Straftaten zur ebenfalls strafbaren Erpressung ausgenutzt...



Ich nehme an, diese beiden Altersgrenzen waren Euch schon bekannt.

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Re: Geburtstag

Beitrag von ehemaliger_User »

Sex mit minderjährigen Kunden ist eine Straftat für den Sexworker. Hier liegt die Grenze in Deutschland bei 18 Jahren!
Stimmt nicht! http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Sex mit 16- oder 17-Jährigen ist auch älteren Erwachsenen erlaubt wenn dabei keine Zwangslage ausgenutzt wird und die über 18jährige Person dafür nicht bezahlt.
Sex mit minderjährigen Prostitutierten ist eine Staftat für den Kunden. Hier liegt die Grenze in Deutschland allgemein bei 21 Jahren!
Stimmt auch nicht, die Grenze für Kunden liegt eindeutig bei 18 Jahren § 182 StGB.

Der § 232 StGB hat nichts mit der Beziehung SW - Kunde zu tun!
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Beitrag von rainman »

Hallo Marc, hallo ehemaliger_User,

vielen Dank für Eure Hinweise! Natürlich war mir die Problematik, was das Alter der "Zielperson" betrifft, durchaus klar. Gleiches dürfte wohl auch bei Novalee der Fall sein. Meines Erachtens habt ihr beide in gewisser Weise Recht. Aber bedenke, lieber ehemaliger_User: der Papa ist zwar über 18 und der Sohnemann über 16, aber der Papa ist nach wie vor Erziehungsberechtigter(!) und er hat bezahlt (wollte es zumindest; das Geschäft ist ja nicht zustande gekommen). Da stehen beide, SW und Papa, auf sehr dünnem Eis.

Mit Deiner Bemerkung, die Grenze bei Kunden liege eindeutig bei 18 Jahren, hast Du, lieber ehemaliger_User, natürlich Recht. Aber das ist im vorliegenden Falle ja nicht gegeben. Was die SW betrifft, so habe ich mir sagen lassen, dass eine Arbeitsmöglichkeit unter 21 Jahren (aber in jedem Falle über 18!) zwar nicht unmöglich ist, aber strenger einschränkender Voraussetzungen bedarf.

Sehr beachtenswert halte ich den Hinweis von Marc, dass bei solchen Konstellationen die Gefahr von Nötigung und Erpressung gegeben ist. Daher nochmals: hast Du richtig gemacht, Novalee!

Liebe Grüße

rainman

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RE: Geburtstag

Beitrag von Femina »

Ich hole den alten Thread mal wieder hoch.

Und was ist, wenn z.b. ein Araber seinen 16jährigen Sohn einer Hure zur Einführung in die Sexualität zuführt, wobei Vater und Sohn einverstanden sind?
Wo sich der Sohn sogar die Frau ausgesucht hat?
Macht man sich da als Hure strafbar?
Liebe Grüße, Femina
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malin
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Beitrag von malin »

also soweit ich informiert bin, definitiv ja.

deshalb haben wir uns in den läden von sehr jung aussehenden kunden auch immer den ausweis zeigen lassen, quasi ähnlich der ausweiskontrolle beim zigarettenkauf :002
wäre jemand unter 18 durchgerutscht und es wäre warum auch immer rausgekommen....da wär der teufel losgewesen, ein gefundenes fressen für die behörden.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

So ähnlich war auch mein erster Gedanke.

Der ältere Sexualpartner kann sogar erpresst werden, wenn der Minderjährige nur dreist genug ist und z.B. mit einer Gang arbeitet... (Ein Geschäftsmodell auf dem Babystrich um Kunden zu erpressen.)





In Feminas Fall-Konstruktion ist es aber etwas anders: der Erziehungsberechtigte ist anwesend und er verfolgt den Erziehungsauftag 'Einführung in die Sexualität'.

So als wenn Eltern gemeinsam mit ihrem Kind eine Droge kaufen damit sie konsumiert werden kann (z.B. wg. Heilwirkung).

Da ist die Rechtslage vermutlich lockerer?

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RE: Geburtstag

Beitrag von Femina »

Ach Mark, Du Rechtsanwalt meiner späten Grübelei, ich danke Dir! :002
Nun ist der Junge ja auch schon 46 Jahre alt.
Er denkt bestimmt noch gerne daran zurück.
Liebe Grüße, Femina
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