in mehrfacher Hinsicht *LOL*
Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Werbeverbot, was mit dem Jugendschutz gerechtfertigt wird.
§ 120 Abs.1 Nr.2 OWiG [Werbeverbot, OrdnungsWidrigkeitenGesetz]
www.bundesrecht.juris.de/owig_1968/__120.html
Urteil 2008 zum OrdnunsWidrigkeitenGesetz
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=35358#35358
Die Faustformel lautet: "Werbung, die zu heiß ist verbrennt die Werbetreibenden". D.h. die Prostitutionsgegner und Sittenwächter werden auf den Plan gerufen und werden alles dransetzen die Werbung zu verbieten oder gar den Betrieb schließen zu lassen.
Siehe Flat-Rate Pussy Club Prozesse Menschenhandel
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=61383#61383
[hr]

Was ist das denn?Ariane hat geschrieben:Berliner Liste
Danke auch für die Fußzeile als Bericht und Feedback vom Berliner Huren-Ball zum Hydra Jubiläum ;-)