Was ein Copyright wert ist: Schutz von geistigem Eigentum und kreativen Leistungen
Texte, Fotos, Musik – alles ist schnell kopiert und in die eigene Schöpfung integriert. Darf man das? Das Urheberrecht regelt den Schutz des geistigen Eigentums und kreativer Leistungen. Doch was ist als schöpferische Leistung geschützt, wie kann man sie kennzeichnen und vor Missbrauch schützen?
Das Urheberrecht schützt die Kreativen
Das Urheberrechtsgesetz schützt künstlerische Werke, vorausgesetzt, sie besitzen eine „hinreichende Schöpfungshöhe“. Dieses Kriterium ist dann erfüllt, wenn jemand eine echte Leistung vollbringt. Die Bewertung einer echten Leistung ist entsprechend schwierig.
Einfacher ist es festzulegen, was nicht urheberrechtlich geschützt ist. Dazu gehören handwerkliche Leistungen und die reine Darstellung oder Wiedergabe von Fakten.
Achtung: Etwas anders gelagert ist das Verständnis bei Fotografien. Hier sind auch Schnappschüsse umfassend urheberrechtlich geschützt, d. h., dass Sie auch einen Schnappschuss nicht ohne das Einverständnis des Urhebers verwenden dürfen.
Freie Benutzung erlaubt
Nach dem Urheberrechtsgesetz erlaubt ist die freie Nutzung von Ideen aus anderen Texten und Konzepten, so dass ein neues Werk entsteht und die individuellen Züge des ideengebenden Werkes verblassen.
Nennung des Urhebers
Bei einer Pressemeldung, die lediglich Fakten enthält, braucht zwar kein Urheber genannt zu werden, jedoch sollten Sie das explizit vereinbaren, wenn Sie mit einer Agentur zusammenarbeiten. Soll ein Urheber genannt werden – zum Beispiel auch für das mitgesandte Pressefoto – reicht es nicht, nur das Copyright- Zeichen anzubringen.
Denn das „right to copy“ stammt aus dem angloamerikanischen Raum und kennzeichnet lediglich den Inhaber der Verwertungsrechte, ist also ein rein wirtschaftliches Merkmal.
© – Setzen Sie ein Zeichen
Das Copyright-Zeichen © soll signalisieren, dass der Text oder das Bild urheberrechtlich geschützt ist. Mit der Verwendung dieses Zeichen geben Sie Dritten zu verstehen, dass sie diese Produkte nicht ohne Ihr Einverständnis verwenden dürfen. Allerdings hat das Copyright- Zeichen lediglich Signalwirkung und ist juristisch folgenlos.
Das Urheberrecht greift auch ohne diesen Vermerk. Werke, die unter das Urheberrecht fallen, sind also automatisch geschützt.
Werke, die nicht unter diesen Schutz fallen, sind auch dann nicht geschützt, wenn man den Copyright-Vermerk an - bringt.
Fazit: Gehen Sie sehr sorgfältig mit den kreativen Leistungen anderer um. Machen Sie aber ruhig durch einen entsprechenden ©-Vermerk deutlich, dass Sie die kreativen Leistungen, die für Ihre Firma erbracht wurden, zu schätzen wissen – sei es die der Fotografen und Grafiker oder die der Texter.
Durch einen entsprechenden Hinweis signalisieren Sie auch, dass Sie im Zweifelsfall gegen eine nicht genehmigte Nutzung dieser Produkte vorgehen würden.
Was ein Copyright wert ist: Schutz von geistigem Eigentum
-
- Admina
- Beiträge: 7433
- Registriert: 07.09.2009, 04:52
- Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
- Ich bin: Keine Angabe
Was ein Copyright wert ist: Schutz von geistigem Eigentum
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
*****
Fakten und Infos über Prostitution
*****
Fakten und Infos über Prostitution