LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

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Marc of Frankfurt
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LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Broschüre informiert in zwölf Sprachen über Rechte und Pflichten

Neuer Ratgeber für Prostituierte in Kiel



Oliver Stenzel | kn | 12.06.2009

Kiel - Zwölf Seiten in zwölf Sprachen: So ließe sich verknappt das Konzept des neuen Ratgebers für Prostituierte in Kiel beschreiben, der gestern im Gesundheitsamt vorgestellt wurde. Die Verbindung von sprachlicher Vielfalt und der Kürze der Darstellung entspricht der Zielsetzung, die die wesentlich auf die Initiative von Silke Dörner von der Kieler „Ermittlungsgruppe Milieu“ ins Leben gerufene Broschüre verfolgt: „In Kiel arbeiten über 200 Prostituierte, davon kommen die meisten aus dem Ausland, insbesondere aus Osteuropa. Diese Frauen haben nicht nur eine Sprachbarriere, sondern sind sich oft auch nicht über ihre Rechte und Pflichten im Klaren. Der Ratgeber soll ihnen dabei helfen, dies rasch und ohne großen Leseaufwand zu ändern“, sagt die Hauptkommissarin, die für die vor etwa einem Jahr geborene Idee viele tatkräftige Verbündete gewinnen konnte.

Neben dem Gesundheits- haben auch Bürger- und Ordnungsamt der Stadt, ihre Frauenbeauftragte Annegret Bergmann sowie „contra“, die Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein, an dem Ratgeber mitgearbeitet. Durch die finanzielle Stiftung durch die Beate-Uhse-Stiftung konnte er aus dem Deutschen ins Englische, Türkische, Spanische, Polnische, Bulgarische, Rumänische, Tschechische, Slowakische, Litauische, Russische und Thailändische übersetzt werden. Themen, zu denen sich hier in konzentrierter Form Informationen und Kontaktadressen finden, sind Gesundheit, Vorsorge, Schutz und Recht.

Auch der mögliche Ausstieg aus der Prostitution wird thematisiert, steht aber bewusst nicht im Mittelpunkt. Der Ratgeber erscheint zunächst in einer Auflage von 12.000 Exemplaren (1.000 Stück pro Sprache) [ca. 60 Exemplare pro Sexarbeiter? s.o. Anm.] und ist in den genannten Ämtern, bei „contra“ (Telefon 0431/5779191), in den Polizeirevieren, im Referat für Frauen im Neuen Rathaus und diversen weiteren Bratungsstellen erhältlich. Auch kann er aus dem Internet unter der Adresse www.kiel.de heruntergeladen werden.



Den Hintergrund der Aktion bildet das Prostituiertengesetzt, das in Deutschland 2002 in Kraft getreten ist und die Rechtsstellung der Prostituierten verbessern soll. „Deshalb stellt der Ratgeber auch nur einen weiteren Schritt auf diesem Weg dar“ [Nach 7 Jahren (in Worten: sieben) muß das in der Stadt Kiel ein langer Weg gewesen sein. Anm.], betont Annegret Bergmann. Auch in Zukunft wollen die beteiligten Akteure in diese Richtung weiterarbeiten und haben zu diesem Zweck den Arbeitskreis „Prostitution in Kiel gegründet“ [Ob Sexworker und Sexworker-Arbeitsplatz-Schaffende mit am Tisch sitzen? Anm.].

ost
http://www.kn-online.de/lokales/kiel/96 ... ierte.html





„Ratgeber für Prostituierte“ in zwölf Sprachen

Presseinformation Die Frauenbeauftragte / Referat für Frauen
Kiel, 12. Juni 2009


Das 2002 in Deutschland in Kraft getretene Prostitutionsgesetz (ProstG) veränderte die Rechtsverhältnisse von Prostituierten. Es sollte gezielt die rechtliche Benachteiligung von Prostituierten beseitigt werden, die Sittenwidrigkeit wurde abgeschafft [stimmt so nicht, weil es so nicht im Gesetz steht. Und die Gerichte deshalb heute urteilen: "Prostitution ist nicht mehr schlechthin sittenwidrig". Anm.]. Weiter sollte Prostituierten der Zugang zu den Sozialversicherungssystemen erleichtert werden. Ferner wurde angestrebt, Prostituierten ein angemessenes Arbeitsumfeld und bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Schließlich sollte durch die Eröffnung eines rechtlichen Rahmens für die Ausübung der Prostitution der Begleitkriminalität die Grundlage entzogen werden.

Damit ein Gesetz aber in der Praxis wirksam werden kann, braucht es verschiedene Begleitmaßnahmen. Deshalb haben sich in Kiel mehrere Akteure zusammengeschlossen, um Prostituierten in Kiel Aufklärung und Orientierung über die bestehende Rechtslage zu geben.

In Kiel arbeiten mehr als 200 Prostituierte in Bordellbetrieben und Modellwohnungen sowie in Form von Haus- und Hotelbesuchen, dabei handelt es sich überwiegend um Frauen. Die Fluktuation in der Prostitution ist hoch. Viele dieser Frauen kommen aus osteuropäischen Ländern, vor allem aus den neuen EU-Staaten. In der Bordellprostitution wird der Anteil von Frauen aus osteuropäischen Ländern auf über 80 Prozent geschätzt.

Unter anderem durch die aufsuchende Arbeit vom Amt für Gesundheit und der Polizei wurde festgestellt, dass bei den Frauen meist eine hohe Unsicherheit darüber herrscht, was erforderlich ist, um legal in der Prostitution zu arbeiten. Außerdem zeigt sich, dass bei der Information der Frauen häufig Sprachbarrieren und Ängste die Verständigung erschweren. Gerade aber die Aufklärung der Prostituierten über ihre Rechte und Pflichten ist sehr wichtig für eine weitgehend unbelastete Prostitutionsausübung. Diese dringend benötigte Orientierung sollen Prostituierte in Kiel mit der neuen Broschüre „Ratgeber für Prostituierte“ bekommen. Sie enthält alle wesentlichen Informationen zu Rechten und Pflichten, zu Schutz und Hilfe in Notsituationen und verweist auf Beratungsstellen und Ämter in Kiel. Er ist in zwölf Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Spanisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Tschechisch, Slowakisch, Litauisch, Russisch, Thailändisch) erhältlich, so dass möglichst viele Frauen erreicht und informiert werden können. Die Broschüre wurde gemeinsam entwickelt von:

- Annegret Bergmann / Die Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt Kiel;
- Christoph Cassel / Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungsverfahren und Namensänderungen;
- Claudia Franke / contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein;
- Gesine Grömm / Amt für Gesundheit, Abteilung Infektionsschutz und Um-welthygiene, Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit;
- Sabine Naumann / Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten;
- Silke Dörner, Kriminalhauptkommissarin / Kriminalpolizeistelle Kiel – Ermitt-lungsgruppe Milieu.
[Keine Sexarbeiter-InteressenvertreterIn dabei. Schade. Anm.]



Der Ratgeber ist an folgenden Stellen kostenlos erhältlich:
- im Internet unter www.kiel.de/inx/frauen.htm
- im Amt für Gesundheit, Fleethörn 18-24;
- in der Gewerbemeldestelle des Bürger- und Ordnungsamtes im Neuen Rathaus;
- in den Polizeirevieren;
- bei contra, Telefon 0431/55779191;
- im Referat für Frauen im Neuen Rathaus;
- in anderen Beratungsstellen.


Konstitution des „Arbeitskreises Prostitution in Kiel“

Durch die Kooperation bei der Entwicklung des Ratgebers der unterschiedlichen Akteure, die fast alle in direktem Kontakt mit Prostituierten stehen, wurde der „Arbeitskreis Prostitution in Kiel“ gegründet. Sie sind sich einig, dass eine Veröffentlichung einer Informationsbroschüre nicht ausreicht, um die Lebens- und Rechtslagen von Prostituierten in Kiel langfristig zuverbessern. Vernetzung und Erfahrungsaustausch, Beobachtung und Auswertung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Pros-titutionsausübung sowie die Enttabuisierung der Prostitution in der Öffentlichkeit bilden somit die Schwerpunkte der Arbeit des Arbeitskreises. Er wird drei- bis viermal im Jahr unter der Geschäftsführung der Frauenbeauftragten / des Referats für Frauen tagen.

Weitere Akteure sind
- contra – die Fachberatungsstelle, bei der Frauen, die in Not geraten sind, muttersprachliche Beratung und konkrete Unterstützung bekommen;
- die Ermittlungsgruppe Milieu der Kriminalpolizeistelle Kiel, die in den Bordell-betrieben tätig ist;
- das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel, das für unterschiedliche Zielgruppen, auch für Prostituierte, freiwillige und anonyme Beratungen, Un-tersuchungen und gegebenenfalls Behandlungen bei sexuell übertragbaren Infektionen sowie Notfallversorgung anbietet. Weitere Schwerpunkte der Beratung, die zu einem großen Teil aufsuchend – also in den Bordellen – stattfindet, sind unter anderem Safer-Sex-Methoden, Informationen über riskante Sexpraktiken, Krankheitsbilder und Schwangerschaftsverhütung. Die rechtliche Grundlage dieser Angebote ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz;
- die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten des Bürger- und Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Kiel.



Herausgeberin: Frauenbeauftragte Annegret Bergmann
Tel. 0431/901-2056, Fax 0431/901-62059, E-Mail referat.frauen [ät] kiel.de

http://www.kiel.de/presse/kiel_presse_m ... hp?id=7437





6.3 Arbeitsgruppe Prostitution

Die von dieser Arbeitsgruppe erstellte Broschüre "Ratgeber für Prostituierte" gibt betroffenen Frauen in ihrer eigenen Sprache übersichtliche Informationen über ihre Rechte und Pflichten, Anlaufstellen zur Beratung, Schutzmöglichkeiten u.ä. Sie wurde 2008 ins Englische, Türkische, Spanische, Polnische, Bulgarische, Rumänische, Tschechische, Slowakische, Litauische, Russische und Thailändische übersetzt.

Wegen der rechtlichen Informationen wurden die Übersetzungen
von vereidigten Übersetzerinnen angefertigt. Das Referat für
Frauen übernahm die Koordination. Finanziert wurden die Übersetzungen aus Zuwendungen des Kommunalen Rates für Kriminalitätsverhütung und der Beate-Uhse-Stiftung sowie aus Beiträgen des Amtes für Gesundheit, des Vereins gegen Frauenhandel contra und der Frauenbeauftragten. Die Broschüre kann voraussichtlich Anfang 2009 gedruckt werden.
Auf Wunsch der Beteiligten (Kriminalpolizei, contra, Amt für Gesundheit, Ordnungsamt) wird die Arbeitsgruppe über dieses Projekt hinaus weitergeführt.

Quelle: Bericht der Frauenbeauftragten, März 09, S. 33:
http://www.kiel.de/Aemter_01_bis_20/08/ ... t_2008.pdf





Ratgeber in 11 Sprachen

Downloadseite:


http://www.kiel.de/Aemter_01_bis_20/08/ ... uierte.htm

(busd.de und hydra-ev.org werden genannt. sexworker.at/prostg leider noch nicht...)





.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 05.08.2010, 09:54, insgesamt 6-mal geändert.

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Beitrag von Aoife »

Danke, Marc!

Hab's mir mal angeschaut.
Und in einem öffentlich geförderten Flyer einen Satz zu finden wie:
"Prostitution ist okay – wenn es für Sie okay ist!"
das macht richtig Freude!

Liebe Grüße, Eva
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Beitrag von thelord »

Aber was hat Kiel mit Niedersachsen zu tun? :017

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Beitrag von JayR »

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thelord hat geschrieben:Aber was hat Kiel mit Niedersachsen zu tun? :017
Wo du Recht hast, hast du Recht. Kiel liegt wohl eigentlich in Schleswig Holstein.
:003

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Marc of Frankfurt
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Habs korrigiert. Danke an die Lektoren :-)

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Marc of Frankfurt
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In medias res:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Warnung !!!

Wie einseitig verkürzend oder besser: abschreckend die Kieler Behördenbroschüre Sexworker informiert, soll an folgendem Zitat untersucht werden:


  • "Die Nutzungsänderung einer Wohnung zu Prostitutionszwecken (Wohnungsprostitution) ist genehmigungsbedürftig durch die Bauaufsicht."
Das soll wohl auf einstiegswillige Studentinnen als auch schon selbstständige Sexarbeiterinnen kompliziert und abschreckend wirken. Nebeneffekt: die Bordellsexarbeiterin traut sich nicht sich selbstständig zu machen und bleibt evt. verfangen in subprime Mietverhältnissen oder Scheinselbstständigkeit.

Es wird nämlich in dem Zitat nicht sorgfältig und praxisgerecht unterschieden zwischen der Nutzung einer Wohnung für:
- gewerbliche Nutzung einer Wohnung zur Prostitution (Wohnungsbordell)
- Freiberuflichähnliche Prostitution in der eigenen Privatwohnung (Wohnungsprostitution).

Gewerbliche Wohnungsprostitution ist ein Wohnungsbordell oder bordellartiger Betrieb, also mehr eine Arbeitsstätte als eine tatsächliche Wohnungnutzung, obwohl es natürlich in einem als Wohnung (zweckentfremdet/gewerblich genutzt) gebautem Raum stattfindet.

Prostitution in der Privatwohnung meint eine Prostituierte, die in ihrer Privatwohnung, wo sie gemeldet sein muß, wohnt und auch ihre Freunde, Gäste, Kunden empfängt.





Ersteres ist ein Betrieb und daher schon immer Thema der behördlichen Überwachung (Geheimbordell soll aufgedeckt werden/nur geduldetes aber bekanntes Wohnungsbordell/Zimmervermietung soll überwacht werden).
Letzteres ist durch das ProstG grundsätzlich als Berufstätigkeit legalisiert.
Man wird sehen wie die Definitionen und Abgrenzungen bei der geplanten gewerberechtlichen Reglementierung der Prostitution (Gesetzgebung) oder in letztinstanzlichen Prozessen (Rechtsprechung) ausgestaltet und gezogen werden.

Üblicherweise wird eine Unterscheidung an der Zahl der Sexarbeiterinnen festgemacht. Ab drei und mehr Sexarbeiterinnen wird ein Betrieb unterstellt.

Erst oberhalb gelten die strengeren Auflagen wie Gewerbeanmeldung z.B. als Zimmervermietung (solange eine Anmeldung als Bordell nicht vorgesehen ist), zukünftig ist Erlaubnispflicht für Betriebe geplant, oder der oben genannte bauplanungsrechtlich Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt etc.

Freiberuflichähnliche Prostitution in der Privatwohnung mit noch bis zu einer weiteren Kollegin hat also m.W. derzeit nur die Steuerpflichtigkeit und Sperrbezirksverordnung zu beachten.

Leider ist diese wichtige juristische Unterscheidung kaum aus Gesetzen und Verordnungen herauszulesen -und erstrecht nicht aus dieser Kieler Broschüre- sondern wurde m.W. erst von der Rechtsprechung entwickelt und wird es evt. auch immer noch und ist somit auch nur dort nachzuschlagen. Was wir noch genauer tun müssen ...





Zusammenfassend interpretiere ich, daß im Zitat mit dem Wort Wohnungsprostitution die Wohnungsprostitution i.w.S. mit 3 und mehr Sexworkern und damit das Wohnungsbordell (Terminwohnung/bordellartiger Betrieb) gemeint ist und nicht die Wohnungsprostitution i.e.S. mit 2 und weniger Sexarbeitern, die freiberuflichähnlich (weisungsungebunden, selbstständig) arbeiten, was nicht genehmigungsbedürftig ist (nach BauNVO und durch Bauaufsicht).




________________





Auch die Information "Wollen sie ein Gewerbe anmelden, berät sie das Ordnungsamt" finde ich fragwürdig bzw. diskussionswürdig in einem Flugblatt an Sexworker.
Werden in Kiel Gewerbescheine für die Tätigkeit Prostitution ausgestellt? Das bezweifle ich. Oder soll auf die allgemeine Möglichkeit hingewiesen werden auch ein Gewerbe anmelden zu können (z.B. eine Zimmervermietung etc.)?
Oder ist dieses Flugblatt auch für BetreiberInnen geschrieben, ohne diese explizit anzusprechen? Oder sollen Sexarbeiter zu Gewerbeanmeldungen unter Falschbezeichnungen (Tänzerin, Messehostess) verleitet werden, was einer Ordnungswidrigkeit gleich käme? (>> siehe Frankfurter Modell "Polizei drängt Sexworker zu falschen Gewerbescheinen" von Dona Carmen gekippt)





Siehe auch die teilweise erhellenden Aufsätze in diesem Tagungsband (Hearing Gewerberecht):
viewtopic.php?p=59583#59583 (in: GewO und Sexwork)

Zulässigkeit sexueller Dienstleistungsangebote (Gutachten Bauplanungsrecht)
Von Dr. Kay-Uwe Rhein und Assessor iur. Dirk Zitzen, Mönchengladbach:
viewtopic.php?p=52044#52044

Registrierungspflicht und Lizensierung Sexwork:
viewtopic.php?t=4410 (SW-only)





Aus Sexarbeitersicht behaupte ich, ist für Informationsblätter für Sexarbeiter über Rechte und Pflichten in der Sexarbeit noch großer Optimierungsbedarf.

Irgendwie verständlich, daß sich nicht gerade viele Sexworker so besonders für Rechtsthemen interessieren ;-)






So sieht ein Berufsratgeber von Sexworkern für Sexworker aus:

Bild
Interner Link






.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 05.08.2010, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von nina777 »

26.8.2009

Bordelle in der Hafenstraße ?

Lehe (rad). Die Rotlichtszene wuchert immer weiter ins Leher Wohngebiet hinein. Über das erste getarnte Bordell in der Kistnerstraße 8 hatte die NORDSEE-ZEITUNG bereits im Februar berichtet. Inzwischen werden auch in der Hafenstraße ähnliche Tendenzen registriert.


In einem vierstöckigen Wohnhaus sind dort zum Beispiel die ehemals geräumigen Fünf- bis Sechs-Zimmer-Wohnungen nach einem Besitzerwechsel in Einzelappartements mit Dusche umgebaut worden. Die alte Klingelanlage hatte fünf Knöpfe, jetzt sind es 26. Ursprünglich sollen dort auch Leih- und Montagearbeiter genächtigt haben. Doch die machen sich rar. Inzwischen, so wird in der Nachbarschaft erzählt, seien bereits die ersten „Damen“ aus dem horizontalen Gewerbe eingezogen.

Drohkulisse

Hundert Meter weiter nördlich wehrt sich Heike Block, die Besitzerin der Galerie „B.a.e.H.“, mit einem offenen Brief in ihrem Schaufenster gegen Versuche, sie aus ihrem Haus hinauszumobben, um es einer anderen, vermutlich einträglicheren Bestimmung zuzuführen. „Man hat uns gesagt, dass...“ beginnt die Streitschrift und listet dann eine Drohung nach der anderen auf. „Man hat uns gesagt, die ruinieren euch und bestimmen dann den Preis, die machen nur so viel, dass ihr nichts beweisen könnt, die schädigen dich dort, wogegen du dich nicht versichern kannst, gegen die hast du keine Chance“ und so weiter.

Standhaft geblieben

„Wo leben wir eigentlich?“, fragt die Galeriebesitzerin, die seit Jahren mit unerklärlichen Wassereinbrüchen, Pöbeleien und Zerstörungen am Haus klarkommen muss – und dennoch standhaft geblieben ist.

Anderswo in Lehe ist mit solch einem Widerstand nicht zu rechnen. Leerstehende oder sanierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser gehen in Zwangsversteigerungen für 70 000 bis 80 000 Euro weg. Die Gefahr, dass sie von Zuhältern erworben und in Bordellbetriebe oder sogenannte Modellwohnungen umgewandelt werden, ist relativ groß.

Rechtliche Instrumente, solch eine Entwicklung in den Griff zu bekommen, waren bisher rar gesät. Durch eine neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden künftig aber auch im Land Bremen Bordelle als Gewerbe eingestuft. Die Betreiber solcher „Prostitutionsstätten“, wie es im Amtsdeutsch heißt, sind demnach verpflichtet, dieses Gewerbe anzumelden.

Bessere Kontrolle möglich

Laut Kripochef Jörg Seedorf hat das Bürger- und Ordnungsamt in den letzten Tagen alle ihm bekannten Bordellbetreiber angeschrieben und ihnen die neue Rechtslage erklärt. „Die ersten Anmeldungen sind bereits zurückgekommen“, sagt Seedorf. Die Polizei erhalte dadurch die Möglichkeit, solche Etablissements gezielter zu kontrollieren. Rechtlich noch nicht geklärt sei die Frage, ob Bordellbetreiber dadurch auch verpflichtet werden können, ihre Prostituierten zumindest gegen Krankheit zu versichern.

Theoretisch könnten die Bordellbetreiber nach der Einstufung als Gewerbetreibende auch zu Steuerzahlungen herangezogen werden. Doch die Kämmerei will diese Möglichkeit nicht weiter verfolgen. Aus Sicht der Verwaltung würde der Ertrag in keinem Verhältnis zu dem Aufwand bei der Kontrolle der Einnahmen von Prostituierten stehen.

Die Variante, die Ausbreitung der käuflichen Liebe mit dem Baurecht zu bekämpfen, ist bei den politischen Parteien bisher ebenfalls auf wenig Gegenliebe gestoßen. Im Fall der Kistnerstraße 8 könnte sie ein geeignetes Mittel sein, um der Ausbreitung des horizontalen Gewerbes in reinen Wohngebieten von vornherein einen Riegel vorzuschieben. Solange da keine Entscheidung fällt, können Maja, Ester, Trans Paula & Co. weiterhin ganz ungeniert im Internet beworben werden. Mit ausführlichen Leistungsbeschreibungen, Fotogalerie, Lageplan und Anfahrtskizze über die Autobahn.

http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nach ... id,52.html
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RE: LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von thelord »

Da die Nordsee-Zeitung im ostfriesischen Emden (also Niedersachsen) erscheint, dürfte hier wohl Lehe im Emsland gemeint sein

http://de.wikipedia.org/wiki/Lehe_(Emsland)

und NICHT das schleswig-holsteinische Lehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Lehe_(Dithmarschen)

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Beitrag von nina777 »

18.1.2010

Das älteste Gewerbe darf keines sein

Prostituierte im Norden beklagen, vom Land in die Illegalität getrieben zu werden: Sie bekommen keinen Gewerbeschein.


So skurril es klingen mag: Das älteste Gewerbe der Welt ist keines – zumindest nicht laut Gewerbeordnung. Dort wird Prostitution nämlich ausschließlich als „höchstpersönliche Leistung“ tituliert. Die Konsequenz: Die Ordnungsämter schicken Huren nach Hause, wenn diese versuchen, ein Gewerbe anzumelden. Ein Riesenproblem für die Frauen, denn Razzien im Rotlichtmilieu stehen regelmäßig auf dem Plan der Ermittler. Im Norden filzten Steuerfahnder erst vor wenigen Wochen 78 Bordelle und Stundenhotels wegen des Verdachts der Schwarzarbeit.

„Selbst wenn die Mädchen ehrlich sein und Steuern zahlen wollen, werden wir vom Land durch diese Regelung in die Illegalität getrieben“, sagt Sabine Fass, Betreiberin eines Bordells in Lübeck. Andere Bundesländer wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen seien aufgeschlossener und würden Gewerbescheine ausstellen. Anders im Norden: Hier sträuben sich die Gewerbeämter, Prostituierte auch nur als Berufsbezeichnung anzuerkennen. Nicole Dorel von der Hansestadt Lübeck: „Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und stellt kein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts dar.“

Die Branche fühlt sich diskriminiert: „Mitunter schlägt man den Mädchen auf den Ämtern vor, sie sollten doch unter anderer Berufsbezeichnung firmieren – als Hostess, Modell, Masseuse oder Agentur-Chefin“, sagt Fass. Nur: Eine Lösung ist das nicht. Die kleine Lüge kann teuer werden. „Bei der Krankenkasse zahlen Prostituierte anders als Hostessen Risikozuschlag. Kommt die falsche Berufsbezeichnung heraus, haben die Mädchen ein Problem und müssen im schlimmsten Fall nicht nur ärztliche Behandlungen, sondern auch Strafen zahlen“, sagt die 54-Jährige. Die Lübeckerin beteuert: „Die meisten Mädchen wollen nicht schwarzarbeiten, nur lässt man ihnen keine Wahl.“

Das Kieler Finanzministerium will von den Vorwürfen nichts wissen: „Für uns ist nicht wichtig, was jemand tut, sondern dass er seiner Steuerpflicht nachkommt“, sagt Ministeriumssprecher Torsten Borchers. Wie jeder Bürger könnten Prostituierte zum Finanzamt gehen, dort einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen – und schon bekämen sie eine Steuernummer. „Das läuft ohne Probleme, wie bei anderen Selbstständigen auch“, so Borchers.

Eine Option, die der Bordell-Chefin zwar bekannt ist, die aber keine Lösung für die Huren sei. „Wer sich eine Wohnung mieten möchte oder einen Bankkredit will, dem hilft keine Steuernummer. Der braucht einen Einkommensnachweis“, sagt sie. Hinzu komme, dass die Pauschale von 30 Euro, die das Finanzamt pro Arbeitstag von den Prostituierten einfordert, viel zu hoch angesetzt sei. „Das mag in Großstädten wie Hamburg angemessen sein, aber nicht in Lübeck“, sagt Fass.

Die Wirtschaftskrise mache sich auch in den Bordellen bemerkbar. Entsprechend hätten die Damen die Preise anpassen müssen. In Lübeck koste die halbe Stunde Sex durchschnittlich 55 Euro. „Auf den ersten Blick klingt das nach viel Geld, nur haben viele Mädchen am Tag einen oder zwei Freier – manchmal aber auch gar keinen“, erzählt die Bordell-Betreiberin. Nebenbei dann noch den Lebensunterhalt finanzieren zu müssen, sei bei der hohen Pauschale ganz schön schwierig.

Stellvertretend für Kollegen und Prostituierte im Norden fordert Sabine Fass, die Gewerbeordnung im Sinne des horizontalen Gewerbes (das keines sein darf) zu verändern: „Wir leben im 21. Jahrhundert, die Gesellschaft sollte unserer Branche gegenüber aufgeschlossen sein. Wir wollen nur eines – raus aus der rechtlichen Grauzone.“

http://www.ln-online.de/regional/2721746
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Beitrag von ehemaliger_User »

Es ist doch richtig, keinen Gewerbeschein auszustellen. Gewerbescheine gelten nur an einem Ort (Ausnahme: Wandergewerbeschein für Schausteller etc.)

Ein Arzt, Anwältin oder eine Architektin haben auch keinen Gewerbeschein. Und wer verbietet den SW, eine Steuererklärung abzugeben?
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Marc of Frankfurt
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Schade, dass die Betreiberin dieses nicht fordert:

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Deswegen muß die Forderung nach Anerkennung der Freiberuflichkeit für die höchstpersönlichen kunstvollen Sexdienstleistung in der öffentliche Debatte erhoben werden.

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Beitrag von Aoife »

Richtig, Marc, sehe ich ganz genau so ...

Und deshalb ist mir auch unverständlich, wie es zu diesem Text kommen konnte:
nina777 hat geschrieben:Stellvertretend für Kollegen und Prostituierte im Norden fordert Sabine Fass, die Gewerbeordnung im Sinne des horizontalen Gewerbes (das keines sein darf) zu verändern: „Wir leben im 21. Jahrhundert, die Gesellschaft sollte unserer Branche gegenüber aufgeschlossen sein. Wir wollen nur eines – raus aus der rechtlichen Grauzone.“
Von wem ist Sabine Fass denn zur Stellvertreterin gewählt worden?
Von uns bestimmt nicht ...

Oder wird sie selbst auch nur von irgendeinem Meinungsmacher vorgeschoben,
der ganz gegen unsere Interessen der Öffentlichkeit einhämmern will,
wir wollten die Freiberuflichkeit gar nicht?

Liebe Grüße, Aoife
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Beitrag von Marc of Frankfurt »

Ist ja 'nur' Regionalpresse. Hat schon jemand ihren Betrieb gegoogelt? Wie wäre es sie mit dem Gedankengut und Rechtsgutachten von Dona Carmen e.V. vertraut zu machen? Oder/und nen Leserbrief drunterzusetzen.


Thema Gewerberecht:
viewtopic.php?t=4403

viewtopic.php?t=4410 (sw-only)

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Marc of Frankfurt
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Evaluierung ProstG

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Lagebericht Prostitution 2012
von der Landesregierung



nach Einführung des ProstG 2002:

Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Schleswig-Holstein
www.sexworker.at/phpBB2/download.php?id=1296 PDF

www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=134852#134852

thelord
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RE: LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von thelord »

http://www.shz.de/schleswig-holstein/ne ... 85561.html

Neumünster will Prostituierte vor Kirchen und Kindergärten verbieten

Vor einem Friedhof und einer Gesamtschule haben Frauen in Neumünster ihre Dienste angeboten. Nachdem die Einrichtungen Hausverbote ausgesprochen haben, wollen nun auch Stadt und Polizei eingreifen und Sperrgebiete für Prostitution einrichten. Das wäre die landesweit erste Sperrbezirkverordnung.

Wochenlang haben Sexarbeiterinnen in Neumünster für Aufregung und landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Grund: Prostitution am Friedhof und an einer Schule. Damit ist bald Schluss. „Wir bereiten jetzt eine Sperrbezirksverordnung vor“, teilte Stadtsprecher Stephan Beitz gestern nach einem Gespräch zwischen Verwaltung und Polizei mit. Straßenprostitution soll künftig rund um alle Schulen, Kitas, Kirchen und Friedhöfe in der Stadt verboten werden.

Nach Angaben von Beitz ist es die erste Sperrbezirksverordnung in Schleswig-Holstein. Das Rechtsamt der Stadt arbeitet mit Hochdruck an dem Erlass. „Wir wollen so schnell wie möglich zu einem wasserdichten Ergebnis kommen. Realistisch ist eine Umsetzung innerhalb der kommenden drei Wochen“, sagte Beitz. Bereits heute trifft sich zum ersten Mal eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadt und der Polizei. Sie will auch bestimmen, wie groß die Sperrzonen um die Gebäude gezogen werden.

Rechtlich basiert der Sperrbezirk auf Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch sowie auf eine Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung aus dem September 2000. Danach dürfen Kommunen im Land Prostitution zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstands verbieten.

Sobald die Sperrbezirke eingerichtet sind, ist es Prostituierten dort verboten, Kontakt zu Kunden aufzunehmen. Verstöße kann die Polizei verfolgen. „Wer erstmalig angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer beharrlich zuwider handelt, begeht sogar eine Straftat“, erklärte Polizeisprecher Sönke Hinrichs.

thelord
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RE: LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von thelord »

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 59486.html

Örtliches Ärgernis

Neumünsters Prostituierte müssen ins Gewerbegebiet

Die Prostitution breite sich immer weiter aus, berichten Anwohner dem Stadtteilbeirat. Polizei und Ordnungsamt wollen sie aus dem Gebiet um die Gemeinschaftsschule Brachenfeld vertreiben.

Selten hatte der Stadtteilbeirat Brachenfeld-Ruthenberg so viele Besucher wie am Donnerstagabend. Mehr als 70 Bürger, überwiegend Anwohner der Plöner Straße, des Heischredders und Waldwiesenwegs, diskutierten in der Aula der Gemeinschaftsschule Neumünster-Brachenfeld über die Situation mit den Prostituierten. Während die Damen draußen vor dem Parkplatz der Schule auf Kunden warteten, erklärten Holger Schwarck, Chef des Ordnungsamtes, und Dieter Jung, Leiter des 1. Polizeireviers, im Gebäude die in Arbeit befindliche Sperrbezirksverordnung. Am Dienstag wird die Ratsversammlung das Papier beraten, dann fehlt noch die Zustimmung des Innenministeriums. Endgültig entscheidet Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras über den Erlass.

Laut Schwarck wird darin eine Liste der Straßen aufgeführt, in denen Prostitution künftig verboten ist: „Das ist weitestgehend flächendeckend das Stadtgebiet von Neumünster.“ Keine rechtliche Grundlage gegen das Sex-Geschäft gebe es allerdings in den Industriegebieten. Dorthin könnten die Prostituierten ausweichen. Zudem ende die Verbindlichkeit des Verbots an den Stadtgrenzen. „Würden die Damen an der Plöner Straße weiter Richtung Husberg ziehen, wäre es ein Problem des Kreises Plön. Aber die sind darauf auch schon aufmerksam geworden“, sagte der Ordnungsamts-Chef.

Ausführlich und detailliert beschrieben mehrere Anwohner die derzeitige Lage. Demnach breitet sich die Prostitution in dem Gebiet immer weiter aus. „Mittlerweile geben sich die Freier hier auf einem Feldweg die Klinke in die Hand. Ein Wagen fährt nach dem Geschäft raus, der nächste biegt ein“, erklärte ein Anlieger des Heischredders. Mehrere Besucher berichteten von gebrauchten Kondomen und Hygieneartikeln, die nicht nur auf dem Schulhof, sondern mittlerweile offen auf der Straße und in Gärten liegen. Und: „Die Freier kommen aus dem ganzen Land. Sie lassen sich auch nicht davon abschrecken, wenn man sie fotografiert oder ihre Kennzeichen aufschreibt“, sagte ein Mann. Mehrere Mütter erklärten, sie hätten große Angst um ihre Kinder. Ein Anwohner überreichte eine Liste mit über 300 Unterschriften gegen die Prostitution in dem Gebiet.

Stadt und Polizei mussten sich oft den Vorwurf anhören, sie hätten zu spät und nicht konsequent genug gehandelt. Anzeigen wegen Jugendgefährdung oder Erregung öffentlichen Ärgernisses seien verschleppt und nicht ausreichend untersucht worden. Kritik, die Holger Schwarck und Dieter Jung entschieden zurückwiesen. „Wir haben die Lage von Anfang an im Griff“, konstatierte Jung. Schwarck erklärte, jeder Anzeige werde nachgegangen. „Es gibt aber nur eine Teilzeitkraft bei uns, die auch noch im Urlaub ist.“ Allerdings habe sich die Stadt schon früh mit der Polizei abgesprochen. „Es gibt in Schleswig-Holstein sonst keine Straßenprostitution. Die Situation war für uns neu“, sagte er und ergänzte: „Es ist nicht einfach, eine rechtssichere Verordnung zu erlassen. In Süddeutschland sind Städte reihenweise vor Gericht gescheitert, weil die Richter das Recht auf Berufsausübung sehr hoch einstuften.“ Daher habe sich die Verwaltung auch viele Ratschläge aus den betroffenen Städten geholt. Jung begrüßte das Einrichten der Sperrbezirke. „Endlich haben wir etwas in der Hand, mit dem wir arbeiten können.“

Thorben Pries, Büroleiter von Tauras, sagte gestern, sein Chef werde die Verordnung umgehend unterzeichnen, wenn die Genehmigung des Innenministers vorliegt. „Dort weiß man um die Dringlichkeit“, sagte er. Der Erlass tritt dann am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

thelord
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RE: LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von thelord »

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 79391.html

Sperrbezirke in Neumünster - Rat billigt Erlass gegen Prostitution

Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras geht von einer rechtssicheren Grundlage aus.

Die Tage der Straßenprostitution in Wohngebieten von Neumünster dürften gezählt sein. Die Ratsversammlung billigte gestern Abend nach kurzer Diskussion bei nur einer Gegenstimme den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Sperrbezirksverordnung. Noch heute will Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras ihn ans Innenministerium in Kiel weiterleiten. Kommt von dort das Okay und unterzeichnet der Verwaltungschef das Papier, tritt der Erlass am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Er enthält nur einen entscheidenden Paragrafen. „Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes ist es auf und an den in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bezeichneten öffentlichen Straßen verboten, der Prostitution nachzugehen. Hierzu zählt auch die Anbahnung“, heißt es darin. Tatsächlich gibt es zwei Anlagen. Die erste enthält ein Verzeichnis mit einer Liste der Straßen in der Stadt, an denen Prostitution künftig strafbar sein soll. Nicht aufgeführt sind dort einige Straßen im Industriegebiet Süd, östlich des Designer-Outlet-Centers, im Gewerbegebiet Freesenburg sowie Runge- und Haberstraße in der Gartenstadt (siehe Infokasten). Als Ergänzung wurden in Anlage 2, die ebenfalls Bestandteil der Verordnung ist, die öffentlichen Plätze Brachenfelder Gehölz, Einfelder See, Jugendspielplatz, Neuer Schwale Park, Osterhofpark, Rencks Park, Stadtpark und Stadtwald mit in die Verbotsregionen aufgenommen.

„Wir betreten rechtliches Neuland in Schleswig-Holstein und mussten uns erst einmal in Nordrhein-Westfalen und Bayern kundig machen“, erklärte der Oberbürgermeister. Straßenprostitution sei ein neues Phänomen in Schleswig-Holstein, Neumünster bisher als einzige Stadt betroffen. Die Verwaltung habe zwei Rechtsgüter abwägen müssen: die Freiheit der Berufsausübung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Sicherheitsgefühl der Bürger werde wieder hergestellt. „Wir haben schnell gehandelt“, sagte Tauras. Man wolle auch an die Prostituierten herantreten, damit sie ihre Tätigkeit freiwillig aufgeben.

Bernd Lohse, neuer Chef der Polizeidirektion Neumünster, kündigte gestern zudem eine neue Ermittlungsgruppe bei der Kripo an. Diese werde sich intensiv mit den der Prostitution nahestehenden Verbrechen wie Rauschgift, organisierte Kriminalität, Zuhälterei, Menschenhandel und Rockerkriminalität beschäftigen. Udo Wachholz, Fachdienstleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung, erklärte, in einer neuen Arbeitsgruppe gehe man auch der Frage der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung der Prostituierten nach. Und: „Wohnungsprostitution ist nicht von dem Erlass betroffen und zurzeit noch unauffällig, könnte aber auch ein Thema werden“.

Folgende Straßen sind nicht im Entwurf der Stadtverordnung über das Verbot der Straßenprostitution aufgeführt: Allerstraße, Altonaer Straße ab Anschluss B205, Dengelhammer, Dreschflegel, Donaubogen bis Einmündung Isarstraße, Haberstraße, Kornstieg, Krokamp ab Einmündung Weserstraße/Saalestraße, Lahnstraße, Leinestraße, Mainstraße, Moselstraße, Niebüller Straße ab Einmündung Schwarzer Weg, Oderstraße ab Einmündung Nahestraße, Rungestraße (Angaben ohne Gewähr). In diesen Bereichen würde die Sperrbezirksverordnung dann nicht gelten.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

" Man wolle auch an Prostituierte herantreten, damit sie ihre Tätigkeit freiwillig aufgeben..." hääää! Ich wähne mich im falschem Film. Warum bietet man ihnen nicht geschützte Arbeitsmöglichkeiten an, wo sie gefahrlos der Sexarbeit nachgehen können....?

Klingt naiv waa? Ist es auch. Das Zitat aber genauso. Die hätten sich besser in Frankfurt a.M. bei Donna Carmen oder noch besser hier im Forum erkundiegen solen, aber DAS WÄRE WOHL NOCH NAIVER!!!

Kasharius grüßt

thelord
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RE: LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von thelord »

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 73076.html

Ab morgen ist Neumünster ein großer Sperrbezirk

Das Innenministerium hat die Genehmigung erteilt. Prostituierte bekommen Hinweise mit Ansprechpartnern in Hilfsorganisationen

Jetzt wird es offiziell: Ab morgen ist Neumünster ein großer Sperrbezirk. Die Verordnung über das Verbot der Straßenprostitution tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gestern hatte das Kieler Innenministerium die Verordnung genehmigt, die landesweit ohne Beispiel ist (der Courier berichtete).

Die Verordnung teilt das Stadtgebiet in neun einzelne Sperrbezirke ein, die den Stadtteilen entsprechen und weite Teile der Wohnhausbebauung umfassen. Begründet wird die Verordnung mit dem „Schutz der Jugend und dem Schutz des öffentlichen Anstands“. Auch der Stadtwald, Stadtpark und das Ufer des Einfelder Sees sind eingeschlossen, weil jeweils Einrichtungen der Jugend oder des Sports vorhanden sind (Kinderferiendorf, Segel-, Ruder-, Kanuclub etc).

Ausgenommen sind nur Straßen in Industrie- und Gewerbegebieten: Carl-Bosch- und Haberstraße, Kornstieg, Dengelhammer, Dreschflegel, Teile der Niebüller und der Altonaer Straße (südlich der Südumgehung), Donaubogen, Teile des Krokamps und der Oderstraße sowie die Main- und die Moselstraße.

Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras zeigte sich gestern zufrieden. „Ich möchte den beteiligten Mitarbeitern der Verwaltung und der Polizei für die gute Zusammenarbeit und die zügige Arbeit danken“, teilte er mit.

Die Stadt will auch dafür sorgen, dass die betreffenden Frauen von der neuen Lage erfahren. Seit Monaten gingen rumänische Prostituierte an der Plöner Straße ihrem Gewerbe nach und waren die Auslöser der Verordnung. Sie sollen von Mitarbeitern der Ordnungsbehörde und einer Dolmetscherin ein Informationsschreiben in rumänischer Sprache bekommen. Darin werden auch Telefonnummern von Schutzorganisationen für Prostituierte aufgenommen.

thelord
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RE: LokalNachrichten: KIEL & SCHLESWIG HOLSTEIN

Beitrag von thelord »

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 81016.html

Neumünster verbietet Straßenprostitution

Ab heute ist Neumünster ein großer Sperrbezirk. Prostituierte dürfen ihre Dienste nicht mehr auf der Straße anbieten. Das Kieler Innenministerium hat die Verordnung genehmigt, die landesweit ohne Beispiel ist.

Straßenprostitution ist in Neumünster künftig verboten. Die Verordnung teilt das Stadtgebiet in diverse Sperrbezirke ein, die den Stadtteilen entsprechen und weite Teile der Wohnbebauung umfassen. Begründet wird die Verordnung mit dem „Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands“. Auch der Stadtwald, Stadtpark und das Ufer des Einfelder Sees sind eingeschlossen, weil es dort Einrichtungen der Jugend oder des Sports gibt. Ausgenommen sind nur wenige Straßen in Industrie- und Gewerbegebieten. Mehrere rumänische Prostituierte hatten in Schul- und Friedhofsnähe seit Monaten ihre Dienste angeboten. Das hatte in Neumünster für viel Ärger gesorgt.

Die Nachbargemeinde Bönebüttel hat ebenfalls beim Kreis Plön beantragt, die ganze Gemeinde zum Sperrbezirk zu machen. Die Bönebütteler sind in Sorge, dass die Prostituierten jetzt von Neumünster nach Bönebüttel wechseln. Der Bürgermeister hatte bereits entsprechende Hinterlassenschaften auf Wegen gefunden.

http://www.shz.de/lokales/holsteinische ... 78506.html

Sperrbezirk auch für Bönebüttel beantragt

Die Gemeinde wartet auf eine Antwort der Kommunalaufsicht des Kreises Plön.

An heute gilt die Sperrbezirksverordnung für die Stadt Neumünster. Landesweit einmalig ist Straßenprostitution im Stadtgebiet – bis auf wenige Ausnahmen – verboten. Diesem Beispiel will nun auch die Gemeinde Bönebüttel folgen. Bürgermeister Udo Runow (SPD) hat bei der Kommunalaufsicht Plön einen Antrag gestellt, dass die gesamte Gemeinde Bönebüttel zum Sperrbezirk wird.

„Ich hoffe nicht, dass ein derartiges Gewerbe in Bönebüttel entsteht“, sagte Udo Runow gestern. Doch vorsorglich hat er in Absprache mit allen Fraktionen bereits einen Antrag bei der Kommunalaufsicht des Kreises Plön gestellt. Damit soll die Straßenprostitution in der Gemeinde Bönebüttel verboten werden. Ein Verbot für das gesamte Gemeindegebiet ist bei Orten bis 50 000 Einwohner möglich. Er zeige nicht mit dem Finger auf die Prostituierten, erklärte Runow. Doch die Gemeinde müsse zum Schutze der Jugend handeln. Auf den Radwegen am Bönebütteler Damm und an der Plöner Chaussee seien von morgens bis abends viele Schüler unterwegs, zum Beispiel zur IGS Brachenfeld. Dort dürfe keine Prostitution betrieben werden. Der Bürgermeister selbst hat sich bereits Vinylhandschuhe angezogen und auf dem Radweg Kondome und Feuchttücher entsorgt. „Es ist nicht meine Aufgabe diese Kampfspuren zu beseitigen, doch als Bürgermeister habe ich die Verantwortung“, sagt Udo Runow. Schließlich könnten von diesen Utensilien auch gesundheitliche Gefahren ausgehen.

Die Bönebütteler warten nun auf die Antwort der Kommunalaufsicht und hoffen, dass die Prostituierten nicht auf Bönebütteler Gebiet ausweichen. Der Parkplatz an der Plöner Chaussee gehört übrigens noch zum Neumünsteraner Sperrbezirk.