Bitte um dringende Unterstützung - Berlin 5. Mai!!
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Bitte um dringende Unterstützung - Berlin 5. Mai!!
Ich bitte Damen und Herren in Berlin um dringende Unterstützung!!!
Ich plane am 5. Mai eine Kunst-Aktion vor dem Verwaltungsgericht Berlin, wo über Schliessungsverfahren zu Wohnungsbordellen verhandelt wird, und benötige zwei Unterstützer/Innen, die ein Transparent halten und ansonsten nicht in die Aktion eingebunden sind, gerne auch anonymisiert durch das Tragen einer Maske u.ä., da evtl. mit Presse zu rechnen ist. Wer also 1 Stunde seiner Zeit erübrigen kann, eine halbe Stunde vor Beginn des Anhörungsverfahrens sowie nach Abschluss zur Verfügung stehen kann, bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ggf. kann eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
viele grüße
Ariane
Ich plane am 5. Mai eine Kunst-Aktion vor dem Verwaltungsgericht Berlin, wo über Schliessungsverfahren zu Wohnungsbordellen verhandelt wird, und benötige zwei Unterstützer/Innen, die ein Transparent halten und ansonsten nicht in die Aktion eingebunden sind, gerne auch anonymisiert durch das Tragen einer Maske u.ä., da evtl. mit Presse zu rechnen ist. Wer also 1 Stunde seiner Zeit erübrigen kann, eine halbe Stunde vor Beginn des Anhörungsverfahrens sowie nach Abschluss zur Verfügung stehen kann, bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ggf. kann eine kleine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
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RE: Bitte um dringende Unterstützung - Berlin 5. Mai!!
Danke Zwerg; nun zwischenzeitlich also heute habe ich persönlich mit Damen gesprochen, die in einem Berliner Wohnungsbordell arbeiten. Sie rieten mir von der Aktion vor dem Landgericht ab, mit der Begründung, ich würde den Gegnern in die Hände arbeiten, sprich, sie, die Befürworter der Schliessungsverfahren, argumentieren mit dem Argument, daß sich die Anwohnerschaft in Wohngebieten gestört fühlt, durch das Treiben selbst, die Kunden und die sog. milieubedingte Begleitkriminalität. Es gibt ein Gegengutachten, daß nachweisen kann, daß dem nicht so ist. Wie dem auch sei, wenn ich also dort die Aktion starten würde, so meinen sie, würde ich gewissermassen, so meinten die Damen, das Vorurteil der Indiskretion eines Bordells etc. bedienen
Ich überlege nun, woanders die Aktion zu starten, da es m.E. sinnvoll erscheint. Da ich aus verschiedensten Gründen wenig Sinn in der Zusammenarbeit mit Organisationen wie Hydra und Busd sehe, maskiere ich dies als Kunst-Aktion und mich selbst selbstverständlich ebenfalls (übrigens sind politische Demonstrationen vor öffentlichen Einrichtungen schwierig durchsetzbar; eine politische Demonstration muß als solches ab 3 Teilnehmern angemeldet werden)
Da ich die Anhörung in keinem Fall gefährden möchte, werde ich es anders planen müssen.
In diesem Sinne
Guerilla Angel


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Das wäre dann ja parallel zur Frankfurter Kunstaktion. Toll.
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=54611#54611
Wünsche gutes Gelingen.
p.s. wie ist Dein Londoner Seminar gelaufen?
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Wünsche gutes Gelingen.
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Re: RE: Bitte um dringende Unterstützung - Berlin 5. Mai!!

Bitte berücksichtigen: http://de.wikipedia.org/wiki/VermummungsverbotAriane hat geschrieben: maskiere ich dies als Kunst-Aktion und mich selbst selbstverständlich ebenfalls
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VersammlungsGesetz

lassen wir mal das "gesunde Rechtsempfinden" außen vor und schauen einfach in's Gesetz:Marc of Frankfurt hat geschrieben:Demnach dürfte es ja keine Karnevalsumzüge und kein Straßentheater geben (Beides Kulturformen des freien Bürgerstolzes).
Grundrecht der Meinungsfreiheit hat hier m.E. solange Vorrang, solange keine Gewalt oder Aufruhr von den Maskierten droht.
Beim Straßentheater ist eine Maskierung den Umständen nach nicht darauf gerichtet, die Feststellung der Identität zu verhindern, bei einer politischen Demonstration sieht dies anders aus.VersG § 17a hat geschrieben:(2) Es ist auch verboten,
1.
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
2.
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
Für gewöhnlich hat die Berliner Polizei anderes zu tun, als hier aktiv zu werden. Die Rechtslage würde es aber hergeben, die eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden, und das kann bis zu einem Jahr Haft kosten.
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Maskieren als "Zirkuspferd", hier reicht auch schon Perücke und Sonnenbrille.
Der Prozess ist übrigens so ausgegangen, daß die Betreiberin gewonnen hat, ergo ihr Bordell nicht schliessen muß. Das Urteil hat jedoch keinerlei (positive) Auswirkungen für weitere Schliessungsverfügungen; hier muss der Klageweg individuell beschritten werden.
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