Prostitutionsgesetz
Kein Anstieg der Zwangsprostitution
Seit der Liberalisierung des seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetzes sind sogar weniger Fälle der Zwangsprostitution zu verzeichnen.
BERLIN/MZ.
Das seit 2002 geltende Prostitutionsgesetz der damaligen rot-grünen Koalition hat nicht zu einem Anstieg der Zwangsprostitution geführt. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des grünen Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck. Stattdessen sind die Opferzahlen in den vergangenen Jahren deutlich zurück gegangen. „Die These, ein liberales Prostitutionsgesetz führe zu mehr Menschenhandel, ist widerlegt“, sagte Beck der MZ. „Im Gegenteil: Seit der Liberalisierung gab es mehr polizeiliche Aktivität und dennoch deutlich weniger Tatverdächtige, Verurteilte und Opfer. Das spricht eher dafür, dass die Herauslösung der Prostitution aus dem kriminellen Milieu zunehmend gelingt.“
In der Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es unter Verweis auf Informationen des Bundeskriminalamtes: „Im Jahr 2000 wurden im Bundeslagebild Menschenhandel insgesamt 926 Opfer registriert, im Jahr 2011 waren es 640. Dies entspricht einem Rückgang der Zahlen um knapp 31 Prozent. Vergleicht man die Zahl der registrierten Opfer im Jahr 2003“, also ein Jahr nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes, „mit der Zahl aus dem Jahr 2011, so ist hier ein Rückgang um gut 48 Prozent feststellbar.“ Zugleich gebe es „größere Aktivitäten der Polizei“. Das Gefährdungspotenzial des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sei deshalb mit im Schnitt 600 bis 800 Opfern jährlich „begrenzt“. Ausdrücklich heißt es weiter, es gebe „keinen signifikanten Anstieg der Opferzahlen, der auf eine mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kausal verknüpfte Ausweitung des Phänomens hinweisen würde“.
In dem Prostitutionsgesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht mehr verboten und nicht sittenwidrig ist, sondern man es als Gewerbe anmelden kann. Ziel war es, die rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und Zuhältern den Boden zu entziehen. Unionspolitiker und die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer behaupteten unterdessen, dass sich die Lage für Prostituierte eher verschlechtert habe und erklärten das Prostitutionsgesetz für falsch. In der schwarz-gelben Koalition wird derzeit über eine Verschärfung nachgedacht.
Die Grünen fühlen sich nun bestätigt. Jedes Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sei eines zu viel, betonte Beck und schlug für einen effektiveren Schutz der Opfer Verbesserungen im Aufenthaltsrecht vor. Im Übrigen wollten die Grünen die Stätten von Prostitution besser regulieren. Das Gewerberecht gebe allerdings eine ausreichende Handhabe, um Missstände und Lohndumping zu unterbinden, so der Politiker. Strafverschärfungen seien dazu nicht erforderlich.
http://www.mz-web.de/politik/prostituti ... 72844.html
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Die Volltext-Versionen der Kleinen Anfrage und der Antwort der Bundesregierung können auf meinem Blog als pdf-Dateien heruntergeladen werden. Ein Lob gilt dem Mitarbeiter im Büro von Volker Beck, der mir auf meine Anfrage hin umgehend die Antwort der Bundesregierung bereitstellte.
Always forgive your enemies; nothing annoys them so much. - Oscar Wilde

http://researchprojectgermany.wordpress.com

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Danke, Dir Lemon für es hier rein zusetzen.
Liebe Grüße, Fraences
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Anmerkungen zur Opfer-Industrie
Habe mir jetzt das PDF mal durchgesehen. Danke lemon für das PDF
(warum sind das eigentlich gescannte graphikseiten und keine digitales suchbares buchstaben-dokument?)
Die derzeitige konservative Bundesregierung ist dennoch und entgegen den Zahlen der Meinung, es fehlten Kontrollmöglichkeiten der Prostitution.
Das Familienministerium arbeitet bekanntlich an einem Prostitutionsstättengesetz.
Helper Industry Germany
40 Opferberatungsstellen berieten 202 Opfer im Jahr 2011 (5 Opfer je Beratungsstelle) !!!
Deren Bundesverband der KOK sagt es gebe keine bundesweiten Zahlen, weil unterschiedlich gezählt werde, je nachdem wie der jeweilige ZuwendungsGeldgeber das vorschreibe.
Von den jährlich ca. 600 Menschenhandelsopfern wurden auch überhaupt nur ca. 25..35% (1/4..1/3) von den Beratungsstellen betreut.
Den Opfern gegenüber stehen ca. 700 Tatverdächtige pro Jahr (BKA-Zahl), aber tatsächlich abgeurteilt UND verurteilt werden nur ca. 120..150 pro Jahr (Zahl vom Statistisches Bundesamt), also 17% der BKA-Zahlen die man viel häufiger in den Medien lesen kann.
Vgl.: http://www.bit.ly/bkazahlen
Nur ca. 50 Opfer pro Jahr sind sog. illegale Migrat_innen aus Drittstaaten (d.h. besonders ausbeutungsgefährdet weil aus Nicht-EU-Staaten wo es keine Freizügigkeitsregelung für Reise und Arbeit gibt). Dennoch will die Bundesregierung keine besonderen Schutzregeln an diese Gruppe als Privilegien vergeben.
Zwischen Hilfsvereinen und Polizei der Länder gibt es zahlreiche Kooperationsvereinbarungen inkl. Fortbildungen (private public partnership PPP;-).
Angestiegen waren die Opferzahlen zeitweise nach Einführung des Menschenhandelsparagraphen §232 seit 2005, weil in einigen Bundesländern insbesondere 18-21jährige als Opfer von Menschenhandel festgenommen wurden, was volljährige Ausländer_innen (Sexworker-Migrantinnen) vmtl. oftmals nicht wußten. (Die sog. “ausländerspezifische Unwissenheit” führte somit per neuem vorgeblichen Schutz-Gesetz direkt in den Opferstatus *facepalm*)

48 Beratungsstellen für geschätzte 200.000-400.000 Sexworker
41 Stadtgesundheitsämter
87 Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel für weniger als ca. 700 Opfer pro Jahr !!!
Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel:
http://menschenhandelheute.files.wordpr ... lagen2.pdf (Sept. 2012)
Alles rund ums ProstG
www.sexworker.at/prostg
(warum sind das eigentlich gescannte graphikseiten und keine digitales suchbares buchstaben-dokument?)
Die derzeitige konservative Bundesregierung ist dennoch und entgegen den Zahlen der Meinung, es fehlten Kontrollmöglichkeiten der Prostitution.
Das Familienministerium arbeitet bekanntlich an einem Prostitutionsstättengesetz.
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40 Opferberatungsstellen berieten 202 Opfer im Jahr 2011 (5 Opfer je Beratungsstelle) !!!
Deren Bundesverband der KOK sagt es gebe keine bundesweiten Zahlen, weil unterschiedlich gezählt werde, je nachdem wie der jeweilige ZuwendungsGeldgeber das vorschreibe.
Von den jährlich ca. 600 Menschenhandelsopfern wurden auch überhaupt nur ca. 25..35% (1/4..1/3) von den Beratungsstellen betreut.
Den Opfern gegenüber stehen ca. 700 Tatverdächtige pro Jahr (BKA-Zahl), aber tatsächlich abgeurteilt UND verurteilt werden nur ca. 120..150 pro Jahr (Zahl vom Statistisches Bundesamt), also 17% der BKA-Zahlen die man viel häufiger in den Medien lesen kann.
Vgl.: http://www.bit.ly/bkazahlen
Nur ca. 50 Opfer pro Jahr sind sog. illegale Migrat_innen aus Drittstaaten (d.h. besonders ausbeutungsgefährdet weil aus Nicht-EU-Staaten wo es keine Freizügigkeitsregelung für Reise und Arbeit gibt). Dennoch will die Bundesregierung keine besonderen Schutzregeln an diese Gruppe als Privilegien vergeben.
Zwischen Hilfsvereinen und Polizei der Länder gibt es zahlreiche Kooperationsvereinbarungen inkl. Fortbildungen (private public partnership PPP;-).
Angestiegen waren die Opferzahlen zeitweise nach Einführung des Menschenhandelsparagraphen §232 seit 2005, weil in einigen Bundesländern insbesondere 18-21jährige als Opfer von Menschenhandel festgenommen wurden, was volljährige Ausländer_innen (Sexworker-Migrantinnen) vmtl. oftmals nicht wußten. (Die sog. “ausländerspezifische Unwissenheit” führte somit per neuem vorgeblichen Schutz-Gesetz direkt in den Opferstatus *facepalm*)

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