Für Sexarbeitende, die mehr als sechs Monate nicht gearbeitet haben, oder eine Wieder- oder Neuausstellung des Gesundheitspasses der gesetzlichen Pflichtuntersuchungen auf MA15 brauchen, um legal arbeiten zu dürfen, ergeben sich wieder sehr lange unakzeptable Wartezeiten.
Der aus heutiger Sicht früheste Termin ist mit dem 16. Juni datiert, also in drei Wochen und drei Tagen.
Für die Ausübung der Sexarbeit für Sexarbeitende ist laut Wiener Prostituionsgesetz, Geschlechtskrankheitengesetz und Aidsgesetz die Pflichtuntersuchung an der MA15 erforderlich, um dieser Tätigkeit legal nachzugehen.
Es sind bei der MA15 erst ab 16.6.2021 Termine möglich und dieser für den gesamten Monat Juni in geringer Zahl.
Durch diese Vorgehensweise ist aus der Sicht Sexarbeitender das verfassungsmäßig garantierte Recht nach Art. 6 StGG auf Erwerbsfreiheit gefährdet.
Das Vorgehen der MA15 ist somit bendeklich und damit zu hinterfragen.
Verzögerungen bei Erstuntersuchungen MA15 Wien
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