Alle Sexarbeiterinnen, die in einem regulären Job sozialversichert sind, sollten sich sehr gut überlegen, ob sie die Novemberhilfe in Anspruch nehmen, da sie im Antrag folgendes versichern:
"...Ich bestätige, im Haupterwerb tätig zu sein bzw. dass ich die Summe meiner Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus meiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt habe..."
Meines Erachtens führt das dazu, dass man die Sozialversicherung als Selbständiger zahlen muss, zumindest für 2019 und 2020. Unterm Strich könnte es also ein gewaltiges Minus ergeben.
Wie siehst du das @Kasharius
Trotzdem einen schönen 1. Advent und bleibt gesund

certik