Leidige Thema Impressum

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Aoife
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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von Aoife »

Danke, Josef!

Nach der wörtlichen Bedeutung dieses Texts ist einzige Bedingung das künstlerische Selbstverständnis.

Bleibt aber abzuwarten, in wie weit die wirklich Ausführenden dann meinen, sie müßten ihr Verständnis von Kunst zugrundelegen.

Liebe Grüße, Aoife
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Josef_K.
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Beitrag von Josef_K. »

          
NatalieOL hat geschrieben:"Diese rechtliche Grundlage lässt große Ermessensspielräume für die zuständigen Behörden übrig."

"...unter dem Namen als eine Art Künstler..."
Genau denselben Ermessensspielraum hat die Künstlersozialversicherung auch ... dann versuch mal, dort aufgenommen zu werden. :002

Finanziell attrativ wäre das allemal ...

J.K.
"Vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind." (König Friedrich II. im Jahre 1779)

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NatalieOL
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Beitrag von NatalieOL »

Ich habe als Begründung sowohl den kreativen und schauspielerischen Aspekt des Jobs betont wie auch auf den Schutzaspekt hingewiesen.

Warten wir's ab, vielleicht klappt's ja :) Versuch war's in jedem Fall wert.

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Josef_K.
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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von Josef_K. »

Wenn Du gestern schon einen neuen Ausweis beantragt hast ...

Hat man Deinen Antrag nicht gleich vor Ort beschieden?

Oder wie muss man sich das Verfahren vorstellen?

J.K.
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Beitrag von NatalieOL »

Nein, ich bin da hingegangen und habe gefragt, was ich brauche (Formulare/Voraussetzungen) für die Eintragung eines Künstlernamens.

Die entsprechende Sachbearbeiterin hatte wenig Ahnung und hat mich zur Fachdienstleiterin, die das letztendlich auch entscheiden soll, geschickt.

Diese wiederum hatte damit auch noch nichts zu tun.

Ich erklärte ihr die Situation und meine Gründe. Sie bat mich dies in Textform einzureichen, sie würde es sich anschauen und vermutlich auch beim "Ministerium" nachfragen, ob es gehen würde.

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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von NatalieOL »

So, habe heute nun die Antwort bekommen:

Die entsprechende Fachdienstleiterin teilte mir nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Bundesinnenministerium mit, dass mein Anliegen abgelehnt wird.

Zur Begründung wurde angeführt, dass "Kunst" zwar sehr weit ausgelegt werden könne, eine Escorttätigkeit hierunter jedoch nicht zu fassen sei.

Die Schutzbedürftigkeit alleine würde für eine Eintragung nicht ausreichen.

Ob ich jetzt doch noch ein paar Bilder malen und verkaufen und/oder eine Ausstellung machen muss? ;)

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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von Adultus-IT »

Das Thema Impressum ist wirklich ein leidiges...besonders in Deutschland. Abmahnungen sind fast an der Tagesordnung....da ja die kompletten Daten der Ansprechpartner in der Domain stehen müssen. Dazu ist in Deutschland ein Jugendschutzbeauftragt er zu benennen....wenn man Seiten betreibt ...welche die Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen könnte...oder anders jugendgefährdend sind.
Man kann aber (fast) jede TLD Domain (ausser .de und ein paar weitere) anonymisieren oder über einen Trustservice laufen lassen...und es gibt noch andere Tricks...die ich aber hier nicht weiter erörtern werde.

Auf alle Fälle sollte man sich über das Thema mal sachkundig machen...gerade wenn man in Deutchland seinen Geschäftssitz hat.....bevor man ein Seite ins Netz stellt.

Einmal vorsprechen in einer Rechtsberatung kostet ca. 100 Euro....eine Abmahnung hingegen kann schon das 20fache kosten.

Gruss Adultus - IT Micha
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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von Josef_K. »

Mit ausländischen Domains ist das so eine Sache ...

Sehe ich eine Domain aus Obervolta (ich weiß, dass das heute anders heißt :002 ), werde ich diesem Link eher nicht folgen. Auch Domains, die auf ...de.vu enden sind oft Eintagsfliegen und wirken im Ergebnis wenig seriös. Nicht selten landet man auf irgendwelchen Billig-Porno Angeboten, die den eigenen Browser regelrecht bombardieren.

Ich denke, dass solche Domains insbesondere bei solventer Kundschaft kaum Vertrauen erzeugen können.

Seriösen Anbietern steht es daher gut zu Gesicht, wenn sie auch eine seriös anmutende Domain wählen.

Und so unendlich kompliziert sind die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers nun auch wieder nicht. Sie sind zwar überaus kleinkariert, aber letztlich mit relativ geringem Aufwand umzusetzen - wenn man weiß, wie es geht.

Mir sind durchaus schon günstige Angebote kleinerer Unternehmen aus dem IT-Bereich begegnet, die die professionelle Gestaltung einer Website bezahlbar machen - auch solche, die nicht an einen Knebelvertrag mit Wartungsdiensten gebunden sind. Von letzterem ist unbedingt abzuraten. Für den Fall, dass man mit den Leistungen nicht zufrieden ist oder sich ein attraktiveres Angebot findet (nicht unbedingt nur aus finanzieller Sicht), sollte man auf eine überschaubare Kündigungsfrist achten. Außerdem wird es durchaus den einen oder anderen geben, der die weitere Pflege der Website dann selbst übernehmen kann. Die bei diesem Szenario denkbare urheberrechtliche Problematik sollte man aber unbedingt schon vor Abschluss jeglichen Vertrags klären.

J.K.
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Impressumspflicht geht nämlich nach Sitz des Betreibers

Beitrag von Suchportalbetreiber »

Hallo,
die Sache mit den ausländische Domains hat aus meiner Sicht noch einen anderen Haken:

Normalerweise unterliegen auch die ausländischen Domains dem deutschen Impressumsgesetzen - sofern der Betreiber halt in D sitzt.

Nun könnte man anonymisieren und damit vortäuschen, daß das Callgirl in den NL oder wo auch immer sitzt.

Spätestens dann, wenn sich aber ein Interessent die Seite angesehen hat - z.B. eine deutsche Telefonnummer wählt oder allerspätestens wenn ein potentieller (Schein?)Interessent einen Termin macht, fliegt die Sache auf.

Die Sache mit der Impressumspflicht geht nämlich nach Sitz des Betreibers, nicht nach TLD oder Serverstandort.

Und ein in D real besuchbarer oder besuchender Sexworker sitzt nunmal in D - anders bei den Potalen, Cam und Video Geschichten - wo aufgrund des fehlenden persönlichen Kontaktes glaubwürdig ein Auslandssitz des Betreibers vorgetäuscht werden kann.

Das ist zumindest der Wissensstand, den ich zusammentragen konnte....

Grüße vom Suchportalbetreiber

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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von Adultus-IT »

Das natürlich alles auch richtig.
Man kann eine Domain trotzdem anonymisieren ohne dabei die Gesetze zu verletzen....man kann natürlich auch tricksen.

Adressen ala .de.vu und andere sind Freeadressen... und haben mit einer TLD nun überhaupt nichts gemeinsam....ausser die Abrufbarkeit im Internet. Domains staffeln sich nach Level. Domains aus dem zweiten und dritten Level hatte ich selber mal vor 13 Jahren aber heute arbeitet man damit einfach nicht mehr.

@Suchportalbetreiber...Du hast recht...wenn Du schreibst...dass es nicht nach Serverstandort geht...sondern nach Sitz des Betreibers. Nun muss der Betreiber der Webseite aber nicht der sein...der das Angebot letztlich auch ausführt. Sonst würde es kein Portal im Internet geben...werder für Waren noch für Dienstleistungen.
Es geht hierbei um den Schutz der Privatsphäre. Ein Trustservice ist nicht gegen bestehende...deutsche Gesetze...solange eine Ladungfähige Anschrift vorhanden ist.
Wenn man als nicht in Deutschland ansässiger eine .de Domain bestellt....bekommt man einen Trustservice und dieser wird dann als Admin C eingetragen. Das Impressum auf der Webseite ist dann eines vom Betreiber der Webseite...nicht das des Admin C.
Das der Admin C für evtl. Rechtsbrüche auch seinen Kopf hinhalten müsste...ist ein anderes Prozetere. Aber so gern man auch .de Domains nehmen will....man sollte immer andere TLD - Varianten wählen. Einzig um einen Namen zu sichern sollte man das tun....also neben der .com / .net /.org / .at / .ch / .eu sollte man auch die .de besitzen aber eben ohne Angebot.


Gruss Adultus - IT Micha

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Beitrag von Maya28 »

Hmm ich dachte immer, im Impressum muss einfach nur der Besitzer der Domain stehen (also mit seinen kompletten Daten).

Er muss aber nichts mit dem Inhalt auf der Homepage zu tun haben. Allerdings haftet er als Domaininhaber, falls der Inhalt auf der HP gegen Gesetze verstößt.

So sehe ich das zumindest.

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Beitrag von bubbles »

Das Thema ist schon etwas älter, aber falls es noch andere betrifft: Man kann sich für einen bestimmten Betrag im Monat Geschäftsadressen "kaufen". Einfach mal die Suchmaschine damit bestücken :)

LG bubbles

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RE: Leidige Thema Impressum

Beitrag von Adultus-IT »

Ich glaube ich hatte das schon geschrieben aber hier nochmal.
Eine gekaufte Geschäftsadresse benötigt man dazu nicht....denn das ist nämlich in den meisten Fällen absoluter Unsinn und könnte einen "Genickbruch" zur folge haben.

Man benötigt beim Kauf einer Domain... einen s.g. Whois Protect
das schützt die eigenen Daten in den Domainabfragen.
Man kann auch einen Trustservice nutzen...der aber vorzugsweise ausserhalb Europas liegen sollte.

Eine Geschäftsadresse... egal ob real oder gekauft... hat den Nachteil das Post zustellfähig wird. Wer dann offizielle Post nicht bearbeitet...der ruft noch ganz andere Leute auf den Plan.

Wer wissen möchte wo es ein Whois Protect gibt...der sendet mir ne Mail oder sucht in den Suchmaschinen.

Gruss Adultus - IT Micha