LokalNachrichten: SALZBURG

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fraences
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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von fraences »

Frau Eva sucht ihr Recht

Das Land Salzburg hat von Sexarbeiterinnen jahrelang Gebühren für die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung kassiert. Illegal, entschieden gleich zwei Ministerien. Um ihr Geld muss Frau Eva nun trotzdem kämpfen.

Nicht anal, nicht ohne Gummi und keine Küsse auf den Mund. Jede Prostituierte hat ihre eigenen Regeln, das waren die von Frau Eva. Wenn sich einer nicht daran hielt, rief sie den Willi, und der kannte keinen Spaß. Aber das war nur selten notwendig. So ein Landpuff sei wie ein Theater, sagt sie mit osteuropäischem Akzent, da falle nur selten jemand aus der Rolle. Frau Eva spielte die ihre zehn Jahre lang.

Das sei aber alles Vergangenheit, sagt sie und blickt zu ihrer »großen Liebe«, die unruhig im Kinderwagen hin und her rutscht. Ihre neue Rolle ist die der liebenden Mutter, der kümmernden Hausfrau, der selbstbewussten Ex-Prostituierten.

Ganz abgeschlossen ist das alte Leben aber nicht. Da ist noch dieses schlechte Gewissen, und da sind noch die 2.625 Euro. Aber nicht des Gewissens wegen hat sich Frau Eva an diesem regnerischen Eisheiligentag in den Zug nach Salzburg gesetzt – sondern um die Geschichte mit den 2.625 Euro zu erzählen, die nicht nur ihre ist. »Ich bestehe darauf, dass ich das Geld zurückbekomme. Das ist mein Recht«, sagt sie.

2.625 Euro. Nicht der Bordellbetreiber Willi hat ihr diese Summe widerrechtlich abgeknöpft und nicht einer ihrer Freier, sondern der österreichische Staat, genauer: das Land Salzburg. Neben Frau Eva hat er mehr als tausend andere Prostituierte abgezockt. Wie viele es genau waren, lässt sich heute ebenso wenig beziffern wie die Summen, um die es geht, zwei Millionen Euro etwa. Während sich Betroffene wie Frau Eva mit Schikanen bei den Rückzahlungen herumschlagen, könnte der Skandal über Salzburgs Grenzen hinaus finanzielle und gesetzliche Folgen haben.

In Österreich sind 7.000 Menschen als Sexarbeiter registriert; wobei der Begriff Sexarbeiterinnen passender ist, weil mehr als 95 Prozent davon Frauen sind – und Migrantinnen. Sie bieten ihre sexuellen Dienstleistungen in Bordellen an, in Laufhäusern, auf dem Straßenstrich. Rund 60 Stunden pro Woche arbeiten sie laut der Studie »Sexarbeit in Österreich« von Helga Amesberger im Schnitt. Deren wichtigste Erkenntnis: Entgegen dem öffentlich verbreiteten Bild des Opfers sind Prostituierte überraschend selbstbestimmt.

Zehn Jahre lang kam Frau Eva pünktlich um 20 Uhr zur Arbeit und blieb bis 4, 5 Uhr, je nach Geschäftslage. Wenn sie nicht arbeiten wollte, tat sie es eben nicht. Pros­tituierte sind vor dem Gesetz Neue Selbstständige. Bordellbetreiber, die vor allem am Barbetrieb verdienen, stellen ihnen die Infrastruktur zur Verfügung und schreiben die Arbeitszeiten vor, mehr nicht.

110 Euro verdiente Frau Eva in einer halben Stunde, als sie 2002 im Salzburger Landpuff anfing. Für eine Osteuropäerin Anfang 20 ohne Ausbildung war das viel Geld. Als sie den Job 2012 hinschmiss, waren die 30 Minuten nur noch die Hälfte wert. Das Pascha und das FKK, die beiden neuen Großbordelle in Salzburg-Stadt, hatten da schon eröffnet, und ein Markt ist ein Markt, da hatten der Willi und seine Mädchen kein Sagen.

Sexarbeit ist föderal geregelt, jedes Bundesland hat eigene Gesetze. Der Straßenstrich ist etwa nur in Wien legal, Hausbesuche sind es nur in der Steiermark, und in Vorarlberg darf der Sexarbeit nur in Bordellen nachgegangen werden – wobei dort keines bewilligt wird. Etwas gilt jedoch österreichweit für alle Sexarbeiterinnen: die Pflicht zur wöchentlichen Gesundheitsuntersuchung.

Frau Eva stieg deshalb jeden Montag in den Zug nach Salzburg, um pünktlich um 9 Uhr mit den anderen Prostituierten in der Schlange vor dem Gesundheitsamt zu stehen. Dort wartete sie zwei Stunden. Um 11 Uhr wurden die Nummern gezogen, um 12.30 Uhr begannen die Untersuchungen. Auf Basis des Geschlechtskrankheitengesetzes nehmen Amtsärzte dabei einen Vaginalabstrich vor. Alle sechs Wochen wird ein HIV-Test durchgeführt, einmal im Jahr ein Lungenröntgen.

Falls keine Geschlechtskrankheit vorliegt, stempelt und unterschreibt der jeweilige Amtsarzt den Gesundheitsausweis, in der Szene »Deckel« genannt. Wer von der Polizei ohne gültigen Deckel bei der Arbeit erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen. Die Ausweise sehen je nach Bundesland, mitunter je nach Bezirk anders aus. Sind sie vollgestempelt, zieht die Behörde die Deckel ein und gibt neue aus.

Frau Eva gewöhnte sich schnell an die langen Wartezeiten und den harschen Umgangston gegenüber den Frauen. Die Prozedur kostete sie einmal pro Woche einen halben Tag – und ab dem 1. Juni 2010 35 Euro. Niemand erklärte ihr und den anderen tausend Prostituierten in Salzburg die plötzlichen Mehrkosten von 140 Euro im Monat für die bis dahin kostenlosen Untersuchungen.

Dabei ist die Erklärung simpel: Es handelte sich um eine Geldbeschaffungsmaßnahme. »Im Zusammenhang mit den Prostituiertenuntersuchungen wird hiermit der Auftrag erteilt, die Untersuchungen in der Form zu organisieren, dass das von der Landesregierung beschlossene Einsparungsziel in der Höhe von 800.000 Euro (strukturell) erreicht wird.« So steht es in einem Schreiben der damaligen SPÖ-Soziallandesrätin Erika Scharer an die Salzburger Landessanitätsdirektion aus dem April 2010. Die für Gesundheit zuständige Abteilung 9 der Landesregierung warnte damals intern vor der mangelnden Rechtsgrundlage. Die Regierung unter SPÖ-Chefin Gabriele Burgstaller sah darüber hinweg. Auf der großen Bühne diskutierte die Sozialdemokratie inmitten der Finanzkrise über die Einführung einer Millionärssteuer zur Sanierung des Staatshaushalts – auf der kleinen Bühne holte sie sich das Geld von Frauen wie Eva.

Niemand protestierte für die Prostituierten. Sexarbeiterinnen haben keine Vertretung, und politisch ist das Feld so heikel, dass sich scheinbar nur mit Law-and-Order-Maßnahmen punkten lässt. In Medien taucht Sexarbeit meist nur dann auf, wenn Strichanrainer dagegen protestieren, wenn ein Menschenhändlerring gesprengt oder ein Strizzi vom anderen erstochen wird.

Es war der Landesrechnungshof, der den Stein ins Rollen brachte. Im Bericht 003–3/150/5–2013 vom Oktober 2013, der die »Einhebung von Abgaben und Gebühren in den Bezirkshauptmannschaften« kontrollierte, heißt es unter Punkt 3.4 (2): »Der LRH empfiehlt, die Rechtsgrundlage für die eingehobenen Kostenersätze für Prostituiertenuntersuchungen legistisch prüfen zu lassen.«

Im Frühjahr 2014 wendet sich der Anwalt eines Salzburger Bordellbetreibers an den Vizelandeshauptmann Christian Stöckl (ÖVP). Er fordert die Rückzahlung der Gebühren an seinen Mandanten, der behauptet, er habe die Untersuchungen für seine Mädchen bezahlt. Stöckl bittet die Ministerien für Gesundheit und Finanzen um Rechtseinschätzung. Deren Antworten sind unmissverständlich: Die Gebühren sind rechtswidrig. Der Staat verordnet die Untersuchungen im öffentlichen Interesse, deshalb hat auch der Staat zu zahlen.

Im Juli 2014 ordnet Stöckl den Bezirkshauptmannschaften an, die Gebühren »bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage« nicht mehr einzuheben. Im September werden sie offiziell gestrichen. Auf das Land kommen erhebliche Rückzahlungsforderungen zu. Wer zwischen Juni 2010 und Juli 2014 durchgehend als Prostituierte gearbeitet hat, der stehen bis zu 6.000 Euro zuz. Frau Eva hat für 75 Untersuchungen gezahlt – das macht eben 2.625 Euro.

Rasch hat der Skandal, der medial kaum wahrgenommen wird, Konsequenzen über Salzburg hinaus. Etwa in Graz. Dort verlangte das Gesundheitsamt seit 2004 15 Euro pro Untersuchung. Anlässlich des Salzburger Falles ließ Lisa Rücker, die zuständige grüne Gesundheitsstadträtin, die Gebühren umgehend rechtlich prüfen. Das Ergebnis war dasselbe wie in Salzburg. Seit Jänner 2015 sind die Untersuchungen in Graz deshalb kostenlos.

In Salzburg langen noch im Oktober die ersten Anträge auf Rückzahlung ein. Die Landesregierung sieht dafür 800.000 Euro Euro im Budget vor. Die fünf Bezirkshauptmannschaften sollen das Geld ausbezahlen – und dabei sicherstellen, dass die Frauen es erhalten und nicht irgendwelche Hintermänner.

Die Stadt Salzburg ist ein eigener Fall, denn sie unterliegt nicht dem Landesbudget. Der dortige SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden wehrt sich öffentlich gegen die Rückzahlung. »Freiwillig zahlen wir sicher nicht aus«, sagt er noch im November. Unter seiner Führung hat die Stadt dadurch 1,1 Millionen Euro Gebühren eingenommen.

Dass es überhaupt zu Auszahlungen kommt, liegt auch an Barbara Sieberth, für die es beides ist: »Glücksfall« und »harte Arbeit«. Seit fünf Jahren betreibt die Grüne – zuerst als Salzburger Gemeinderätin, nun als Landtagsabgeordnete – eine Prostitutionspolitik, die auch die Rechte der Prostituierten im Auge hat. »Die einen sehen die Frauen als Opfer, die anderen als Täter. Dazwischen gibt es sehr wenig«, sagt Sieberth. Seit dem Rechnungshofbericht hat sie Anfragen gestellt, Anträge verfasst und, ja, Lobbying für die Sexarbeiterinnen betrieben. »Umso fassungsloser macht es mich, wie schwer es einzelnen Frauen jetzt gemacht wird, ihr Geld wiederzubekommen«, sagt Sieberth und meint damit auch Frau Eva.

Gleich zu Beginn der Rückzahlungen zeigt sich, dass jedes der sechs Gesundheitsämter die Untersuchungen anders abgewickelt hat. In Salzburg-Stadt und Hallein etwa wurden die wöchentlichen Zahlungen namentlich erfasst, in Salzburg-Umgebung (dessen Gesundheitsamt befindet sich in der Landeshauptstadt), wo Frau Eva gemeldet war, hingegen nicht. Die Beweislast, dass sie die Untersuchungen tatsächlich absolviert hat, liegt deshalb bei ihr.

Der beste Beweis ist ihr Deckel aus jener Zeit; der wurde, weil vollgestempelt, vom Gesundheitsamt eingezogen. Frau Eva fährt mit Mann und Kind zum Amt und bittet um Herausgabe ihres Deckels. Bloß: Die Mitarbeiter können ihn nicht finden.

Frau Eva mag es, wenn die Dinge ihre Ordnung haben. Sie hat Aufzeichnungen über die Tage geführt, an denen sie beim Gesundheitsamt war. Sie schreibt die Daten der 75 Termine mit sauberer Handschrift auf eine Liste. Die legt sie ihrem Antrag auf Rückzahlung von 2.625 Euro bei, den sie am 2. März 2015 einreicht. Am 1. April erhält sie den Bescheid der BH Salzburg-Umgebung. Die stellt fest, dass von den 75 nur »13 Untersuchungen tatsächlich durchgeführt« worden seien. Macht 455 Euro. Von denen spricht sie Frau Eva allerdings nur 270,20 Euro zu. Der Antrag auf die restlichen 184,80 Euro »ist beim zuständigen Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (FAGVG) in 1030 Wien zu stellen«.

Warum die Behörde nur 13 der 75 durchgeführten Untersuchungen anerkennt? Das ist aus dem Bescheid nicht zu erfahren. Die Differenz ergibt sich genau aus den Terminen, die auf jenem Deckel aufscheinen, den das Gesundheitsamt verschmissen hat.

Und warum Frau Eva an das Finanzamt für Gebühren verwiesen wird? Hier wird es kompliziert. Denn von den 35 Euro, die pro Untersuchung eingenommen wurden, haben die BHs 19,70 als Amtsaufwand verrechnet – und 15,30 Euro als Bundesverwaltungsabgaben an das Finanzamt für Gebühren in Wien weitergeleitet. Sprich: Die Sexarbeiterinnen müssen sich das Geld einerseits von den BHs holen, andererseits vom Finanzamt in Wien. Für die Behörden ist das gute Ordnung, für die Prostituierten eine weitere Schikane.

Nach Klagsdrohungen und einer Weisung des Landes lenkt Salzburgs Bürgermeister Schaden im Frühjahr ein. Allerdings: Wie DATUM-Recherchen belegen, hat die Stadt die Bundesverwaltungsabgaben von 15,30 Euro zwar eingehoben. Allerdings hat sie diese – immerhin rund 400.000 Euro – nicht an das Finanzamt für Gebühren abgeführt. Deshalb wird die Stadt die gesamten 35 Euro an Antragstellerinnen ausbezahlen. Die Auszahlung sollte Ende Mai beginnen, Mitte Mai lagen bereits 180 Anträge vor. Das Land Salzburg selbst hat bisher 198.000 Euro ausbezahlt.

Graz weigert sich bis heute, die widerrechtlich eingehobenen Gebühren zurückzuzahlen. Das Argument: »Die Stadt hat die Proben nicht an eine Bundesstelle weitergeleitet, sondern im Gesundheitsamt selbst untersucht, wodurch die Resultate den Frauen schneller übermittelt werden konnten«, sagt Gesundheitsstadträtin Rücker. Nachsatz: »Sollte gerichtlich entschieden werden, dass die Gebühren dennoch zurückzuzahlen sind, muss sichergestellt werden, dass die Frauen das Geld auch persönlich bekommen und nicht irgendwelche Mitverdiener.« Noch hat keine der betroffenen Sexarbeiterinnen geklagt. Noch.

In Frau Evas Konflikt mit der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hätte an ihrer Stelle wohl schon so mancher den Hut draufgehaut und die 270 Euro genommen – und das haben, heißt es in der Salzburger Szene, einige in ähnlich gelagerten Fällen tatsächlich getan. Sie aber entscheidet sich weiterzukämpfen. Im April engagiert Frau Eva einen Anwalt und ruft Willi, den Bordellbetreiber, zu Hilfe – so, wie sie es früher getan hat.

Willi kopiert ihr die monatlichen Steuerüberweisungen, die er für die Sexarbeiterinnen seines Bordells durchgeführt hat. »Einkommensteuer-Zahlung Mädchen« ist auf den Kopien zu lesen. Wenn Frau Eva Steuern bezahlt hat, so das Argument, hat sie auch gearbeitet; wenn sie gearbeitet hat, hatte sie einen gültigen Deckel; und um den zu haben, muss sie die Kontrolluntersuchungen absolviert haben. Diese Kopien legt Frau Eva der Beschwerde bei, die sie gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht einlegt.

Es ist ein weiteres Kuriosum im staatlichen Umgang mit der Sexarbeit. Finanzbehörden halten Bordellbetreiber an, bei ihren »Mädchen« eine pauschale Einkommensteuer einzutreiben und abzuführen. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. Und eigentlich erhalten Sexarbeiterinnen keinen Beleg für die Einzahlung. Eigentlich. Aber der Willi kennt nun einmal keinen Spaß, wenn sich einer nicht an die Regeln hält, und sei es der Staat.

Der Salzburger Skandal könnte indes auch sein Gutes haben, da er eine bundesweite Diskussion über die wöchentlichen Gesundheitsuntersuchungen angefacht hat. »Die Zwangsuntersuchungen sind eine Menschenrechtsverletzung«, sagt Christine Nagl. Die Salzburgerin betreut Sexarbeiterinnen bei der Organisation PiA, außerdem ist sie im Vorstand der bundesweiten Plattform sexworker.at, die die Pflichtuntersuchungen ebenso strikt ablehnt wie alle NGOs in der Szene.

Tatsächlich ist Österreich neben Griechenland das letzte Land in der Europäischen Union, das Sexarbeiterinnen solche Gesundheitsuntersuchungen gesetzlich vorschreibt. Die restlichen EU-Mitglieder haben mit dem Verweis auf die Eigenverantwortung bereits auf freiwillige Untersuchungen umgestellt.

Einerseits ist das heimische Gesetz veraltet, es stammt aus dem August 1945. Zwei der vier darin angeführten Krankheiten – Ulcus molle und Lymphogranuloma venereum – treten in Europa kaum mehr auf. Auf verbreitete Infektionskrankheiten wie Hepatitis und Chlamydien wiederum werden die Sexarbeiterinnen nicht untersucht. Andererseits stellt der Staat für die wöchentliche Untersuchung von 7.000 Menschen nicht genügend Ressourcen zur Verfügung.

Die überforderten Gesundheitsämter haben pro Patien­tin nur wenige Minuten. Sexarbeiterinnen, Sozialarbeiterinnen, aber auch Amtsärzte aus unterschiedlichen Bundesländern bezeichnen die Untersuchungen im Gespräch als »würdelos« und »Fließbandarbeit«.

DATUM-Recherchen werfen unterdessen eine weitere Frage auf, deren Antwort den Staat teuer kommen könnte: Wer zahlt für die Untersuchung, wenn staatliche Stellen diese gar nicht erst zur Verfügung stellen? In Niederösterreich etwa werden kostenlose Untersuchungen laut der Prostituiertenberatungs-NGO Sophie nur in St. Pölten und Wiener Neustadt angeboten. In Innsbruck wiederum reichen die Ressourcen des Gesundheitsamts laut offizieller Auskunft nur für die Kontrolle der Hälfte aller angemeldeten Sexarbeiterinnen.

Laut dem Beratungszentrum Maiz gibt es in Oberösterreichs 15 Bezirken nur in Steyr ein kostenloses amtsärztliches Angebot. Selbst die Landeshauptstadt Linz hat die Gesundheitsuntersuchung mit dem Frühjahr 2014 aufgegeben. »Die Stadt Linz hat ihre Leistungen in diesem Bereich nicht eingestellt«, heißt es aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Christian Forsterleitner (SPÖ). »Allerdings ist es derzeit sehr schwierig, Ärzte zu finden, die bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen.«

Was Sexarbeiterinnen in Gebieten machen, wo es kein kostenloses Angebot der Gesundheitsbehörden gibt? Sie müssen auf niedergelassene Ärzte ausweichen. Mit den Ergebnissen wenden sie sich an die Gesundheitsämter, die die Deckel stempeln. So weit, so geregelt. Für die Betroffenen bedeutet das aber nicht nur einen zeitlichen Mehraufwand, sondern auch einen finanziellen. Nicht jeder niedergelassene Arzt bietet die Untersuchung an. Und wer es tut, verlangt dafür zwischen 40 und 60 Euro. Kosten, die die Sexarbeiterinnen selbst tragen müssen, und das, obwohl die Untersuchung laut staatlicher Rechtsansicht »im öffentlichen Interesse« liegt und deshalb kostenlos sein muss.

Haben betroffene Sexarbeiterinnen also das Recht auf Kostenrückerstattung? Mehrere hohe Beamte, die administrativ mit dem Thema Sexarbeit zu tun haben, antworten auf diese Frage unter Zusicherung von Anonymität so: eigentlich ja.

Was sagt das zuständige Gesundheitsministerium dazu? Es spielt den Ball zurück an die Bundesländer. »Die Verordnung sieht eine amtsärztliche Untersuchung vor. Aber die Vollziehung der Untersuchungen ist Ländersache«, heißt es aus dem Ministerium. Es gilt dasselbe wie in Graz: wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Ministerium arbeitet jedoch an einer Reform der Gesundheitsuntersuchungen. Demnach ist geplant, die Untersuchungen dem »Stand der medizinischen Wissenschaft« anzupassen, wie es im Entwurf heißt, und statt wöchentlich nur mehr sechswöchentlich durchzuführen. Die Pflicht soll aber erhalten bleiben: So werde die »öffentliche Gesundheit präventiv geschützt«, sagt eine Sprecherin von SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. »Außerdem haben die Sexarbeiterinnen, die aufgrund des Berufsumfelds einem gewalttätigen und vielfach kriminellen Milieu ausgesetzt sind, so die Möglichkeit eines Behördenkontakts.«

Frau Eva ist froh, wenn sie selbst wegen ihres früheren Berufs bald keine Behördenkontakte mehr hat, sagt sie, während sie den Kinderwagen zum Bahnhof schiebt.

Ihre Eltern wissen noch immer nichts davon, ihr Mann ist froh, dass sie ihn nicht mehr ausübt. Im Oktober will sie einen neuen Job annehmen. Genau dann endet auch die Frist, innerhalb der das Verwaltungsgericht über die 2.625 Euro entscheiden muss. Frau Eva hofft, dass sie ihr altes Leben dann abschließen kann. Zumindest die Sache mit dem Geld.

http://www.datum.at/artikel/frau-eva-su ... t/seite/3/
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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von fraences »

NEOS zu Prostitution: „ÖVP gescheitert“

Die Politik von ÖVP-Vizebürgermeister Harald Preuner gegen den Straßenstrich im Salzburger Stadtteil Schallmoos sei völlig gescheitert. So reagieren NEOS auf neue Pläne von Preuner, der nun Prostituierte von der Polizei abschieben lassen will.

Das Denken der städtischen ÖVP in Salzburg reiche nur für eine „Law and Order“-Politik, sagt NEOS-Klubobmann Christoph Starzer. Diese bestehe aus "Bestrafung, Verurteilung und Abschiebung“.

„Kein Mut für zeitgemäße Alternativen“

Der Vizebürgermeister könne außer Kriminalisierung der Beteiligten kein Konzept vorweisen: "Für zeitgemäße Alternativen zum Straßenstrich, wie sie sich in anderen Städten bewährt haben, fehlt Preuner und der städtischen ÖVP offenbar jeglicher Mut.“

Die NEOS beziehen sich dabei auf Modelle von Prostitution, wo es abgetrennte und gesicherte öffentliche Räume gibt und auch die arbeitenden Frauen sozial abgesichert sind.
„Problem nicht ansatzweise unter Kontrolle“

Starzer nimmt auch die von der ÖVP nun ins Spiel gebrachten Plakate mit Slogans gegen den Straßenstrich ins Visier. Wie berichtet, wollen ÖVP-Aktivisten damit auch gegen Prostituierte in den Straßen demonstrieren. Damit wolle die ÖVP nun offenbar auch gegen die eigene, gescheiterte Politik demonstieren, so der Stadtpolitiker von den NEOS. Der Vizebürgermeister sei mittlerweile seit zehn Jahren für die städtische Sicherheit und öffentliche Ordnung zuständig und habe das Problem nicht ansatzweise unter Kontrolle gebracht

http://salzburg.orf.at/news/stories/2742261/
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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von fraences »

Salzburg
Straßenstrich - "Diese Sprüche sind allertiefste Schublade"


Von Barbara Haimerl

Mit keinem Wort nahmen die Gemeinderatsparteien bisher Stellung zur ÖVP-Aktion gegen den Straßenstrich. Die SN fragten nach.

Abstoßend und demokratiepolitisch gefährlich. So kommentiert die Salzburger Gemeinderätin der Bürgerliste, Ulrike Saghi, die Aktion der Stadt-ÖVP zur Bekämpfung des illegalen Straßenstrichs in Schallmoos. Die Plakate, mit denen ÖVP-Politiker und Anrainer neuerdings in Schallmoos unterwegs seien, seien "allertiefste Schublade". Die Radikalisierung der Sprache erinnere an die Plakate, mit denen die ÖVP im Wahlkampf gegen Bettler gewettert habe.

Saghi plädiert dafür, alle Fraktionen an einen Tisch zu bringen und zu überlegen, wie man mit dem Thema illegale Prostitution auf der Straße umgehen solle. Man müsse auch darüber nachdenken, ob und in welcher Form es Erlaubniszonen geben könnte.

Die ÖVP habe mit dem Vorhaben, diese Prostituierten künftig abzuschieben, einen weiteren Tiefpunkt in ihrer "Law-and-Order-Politik" erreicht, meint Gemeinderat Sebastian Huber von den Neos. "Mit Strafen und Ausgrenzen löst man keine Probleme." Die Plakataktion sei bedenklich, radikalisiere und spalte. Die Plattform Menschenrechte solle sich des Themas annehmen. Auch Huber plädiert für eine Legalisierung unter bestimmten Bedingungen wie einer Gesundheitsbetreuung und den Einsatz von Sozialarbeiterinnen.

Die in der Wahl populistischer Mittel nicht zimperlichen FPÖ-Mandatare finden die Aktion "ein bisserl sehr populistisch", wie Klubchef Andreas Reindl sagt. "Die ÖVP kritisiert sich hier selbst, der Ressortchef, Vizebürgermeister Harald Preuner, hat elf Jahre Zeit gehabt, das Problem in den Griff zu bekommen."

Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) bezweifelt, dass die Frauen, wie von der ÖVP geplant, abgeschoben werden können. Er wohne selbst in Schallmoos und verstehe den Ärger der Anrainer. Zu den Plakaten meint er: "Manche mögen das für flotte Sprüche halten, aber über Geschmack kann man streiten." Es sei problematisch, dass die ÖVP Parteiaktionismus und die politische Zuständigkeit für das Amt für Öffentliche Ordnung vermische. "Ich ersuche die ÖVP, das strikt zu trennen." Jede Entwicklung in Richtung Bürgerwehr sei bedenklich. Eine Legalisierung des Straßenstrichs lehnt Schaden ab.

ÖVP-Gemeinderat Peter Harlander, der die Slogans mit zwei Mitstreitern ersonnen hat, weist die Kritik zurück. "Ich verstehe nicht, was an den Plakaten diskriminierend sein soll." Ziel sei, auf das Problem aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit den Anrainern wolle man den Freiern den Spaß verderben.

Zwei Mal waren Harlander und Anrainer bisher unterwegs, einmal zu dritt, einmal zu zehnt. "Wir haben weitere Aktionen im Köcher." Die nächste startet am Dienstagabend. Auf seiner Homepage versucht Harlander, Anrainer zu mobilisieren. "Wir sorgen für Unruhe und verderben dem Rotlichtmilieu in Schallmoos das Geschäft." Es sei auch geplant, Freier und das Kennzeichen ihrer Autos zu fotografieren und an die Polizei zu schicken, kündigte Harlander an.

Es stimme nicht, dass die Prostituierten gejagt würden. "Wir sind supernett zu den Damen, wir sehen sie als Opfer des Strichs, das Geld kassieren Hintermänner." Nur bei der ersten Aktion seien "einige Mädels" davongerannt. Andere hätten ihnen gratis Sex angeboten. Eine Legalisierung bringe nichts. Berichte aus deutschen Städten zeigten, dass die Hintermänner die Prostituierten zur legalen Zone brächten und nach getaner Arbeit die Frau und das Geld wieder abholten.

http://www.salzburg.com/nachrichten/sal ... de-174172/

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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von fraences »

Prostitution in Schallmoos
Salzburger kämpfen gegen den Straßen-Strich


Salzburg - Die Straßenprostitution im Stadtteil Schallmoos ist trotz eines Verbotes längst kein Geheimnis mehr. Die Anwohner gehen nun auf die Barrikaden.

Vor mehr als zwei Jahren wurde der Straßenstrich in Salzburg verboten und die ortsansässigen Damen "vertrieben". Kurz darauf wurde diese "Marktlücke" durch Damen aus dem Osten aufgefüllt.
Verbot bislang ohne Wirkung

Trotz vieler Kontrollen durch die Polizei und dem Magistrat der Stadt Salzburg konnte dem Treiben nicht Einhalt geboten werden. Weder Anzeigen noch Strafandrohungen halfen. Derzeit werden bis zu zehn Damen jede Nacht im Bereich Schallmoos angetroffen. Auch Freier lassen sich vom Verbot nicht abhalten.

Seitens der Politik und durch Vizebürgermeister Harry Preuner wurde ein neues Konzept zur Bekämpfung der Straßen-Prostitution vorgestellt, das eine Plakatkampagne und angekündigte Abschiebungen beinhaltet. Doch vielen Anwohner reicht das nicht. Sie nehmen den Kampf gegen den Straßenstrich jetzt selbst in die Hand.
Anwohner protestieren

Laut salzburg24.at kam es am Dienstagabend zu einem Protestmarsch von mehreren Schallmoosern, wohl mit der Absicht die Prostituierten und auch die Freier abzuschrecken. Das Ergebnis sei jedoch nur von kurzer Dauer gewesen: Bereits in den späten Abendstunden hätten die freizügigen Damen schon wieder auf ihre Kunden gewartet.



http://www.rosenheim24.de/welt/news/sal ... 97572.html
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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Hamster »

ILLEGALER STRASSENSTRICH
400 EURO STRAFE FUER ANBAHNUNG

Salzburger mit angeblichem Waschzwang liess Prostituierte zusteigen

20.04.2016, 06:00

Die Ausrede war nicht von schlechten Eltern - gezogen hat sie nicht. Ein Freier war in der Vogelweiderstrasse in Salzburg von einer Polizeistreife bei einem Anbahnungsgespraech mit einer Prostituierten erwischt worden und hatte 400 Euro Strafe (fuenf Tage Ersatzhaft bei Uneinbringlichkeit) aufgebrummt bekommen.

Kompletten Text siehe unter:

www.kurier.at/chronik/oesterreich/400-e ... 93.922.738

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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Hamster »

FREIER AUF DEM STRASSENSTRICH:
NUR ANBAHNUNG IST SCHON STRAFBAR

Die Polizei jagt auch die Freier am illegalen Salzburger Strassenstrich. Ein Justizurteil erleichtert das nun wesentlich. Direkter Sex ist nicht mehr noetig, um bestraft zu werden.

Weiterlesen auf:

www.salzburger-fenster.at/redaktion/akt ... _art11141/

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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Hamster »

GEMEINDEN MACHTLOS GEGEN BORDELLE

Gemeinden haben so gut wie keinen Handungsspielraum mehr bei der Bewilligung von Bordellen. Lusthaeuser zu verhindern sei nach einer Gesetzesnovelle des Verwaltungsgerichtshofes noch schwieriger geworden.

Die Ausuebung der Prostitution in Bordellen stoere das oertliche Gemeinschaftsleben deutlich weniger, als die Strassenprostitution. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof im September. Die Richter bezeichnen es als klaren Vorteil, dass die Prostitution in ordentlich gefuehrten Freudenhaeusern am wenigsten kriminalisiert sei. Die Begleitkriminalitaet am Strassenstrich hingegen am hoechsten.

BORDELLPROSTITUTION GUT ZU UEBERWACHEN

Laut Verfassungsgerichtshof ermoegliche die Bordellprostitution eine intensive Ueberwachung und genaue Kontrolle von sitten- und gesundheitspolizeilichen Auflagen. Lusthaeuser wuerden die geheime Prostitution bekaempfen und das Auftreten von Zuhaeltern im oeffentlichen Raum behindern.

AKTUELLER FALL AUS VORARLBERG

In Vorarlberg hat der Verwaltungsgerichtshof gegen die Interessen einer Gemeinde gestimmt und fuer die Errichtung eines Bordells. Der Streit zog sich ueber fuenf Jahre. Obwohl alle neun Bundeslaender unterschiedliche Regelungen haben, duerfte die neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes fuer ganz Oesterreich gelten, sagte Martin Huber, Geschaeftsfuehrer des Salzburger Gemeindeverbandes.
31.10.2016

http://salzburg.orf.at/news/stories/2806106/

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Re: RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Zwerg »

          Bild
Hamster hat geschrieben:GEMEINDEN MACHTLOS GEGEN BORDELLE
Irgendwie sollte im 21. Jahrhundert die Schlagzeile anders lauten!

GEMEINDEN WOLLEN AUSZEREHELICHEN VERKEHR BEGRENZEN

------------------

oder auch

GEMEINDEN WOLLEN SEXUALITÄT IHRER BÜRGER REGULIEREN

------------------

So wie es jetzt dort steht, könnte man auch sagen

GEMEINDEN DÜRFEN NICHT MEHR ALS SITTENPOLIZEI FUNGIEREN

..........................................

Sexarbeit ist in Österreich steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig und unterliegt auch besonderen (hinterfragenswerten) Auflagen. Daraus muss man schließen, dass Sexarbeit in Österreich eine legale Tätigkeit ist, aus welcher der Staat nicht unerhebliche Einnahmen lukriert.

Was haben dann die Gemeinden für ein Recht dies zu unterlaufen? Kann dies wirklich die Aufgabe von Gemeinden sein, etwas Legales über die Hintertüre als illegal oder nicht erwünscht zu deklarieren? In den meisten Fällen geht es (wie so oft) nur um Populismus - "man macht etwas" - oder noch besser "man macht etwas dagegen". So funktioniert leider oft in Österreich Politik. Und bei aller Wertschätzung graut mir vor derartigen Gepflogenheiten.

christian

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RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Melanie_NRW »

Polizei zeigt in Salzburg fünf illegale Prostituierte an

Polizisten führten in der Nacht in Salzburg-Schallmoos Kontrollen gegen die illegale Straßenprostitution durch - gemeinsam mit Mitarbeitern des Magistrats Salzburg. Vier Rumäninnen und eine Bulgarin wurden dabei ertappt.

Polizisten und Mitarbeiter des Magistrats führten am Mittwoch von 20 bis 23 Uhr Kontrollen gegen illegale Straßenprostitution in Salzburg-Schallmoos durch. Dabei wurden vier Frauen aus Rumänien und eine Bulgarien im Alter zwischen 19 und 44 Jahren angezeigt. Gegen eine 21-jährige Rumänin lagen vier Vorführungsbefehle in der Höhe von insgesamt 1920 Euro vor. Da die Frau den Betrag nicht bezahlen konnte, wurde sie in das Polizeianhaltezentrum Salzburg gebracht. Auch zwei weitere Frauen hatten einen Vorführbefehl offen - über 150 und 200 Euro. Sie müssen die Strafe jetzt ebenfalls "absitzen", da sie den Betrag nicht bezahlen konnten. Alle fünf Frauen werden angezeigt.

http://www.salzburg.com/nachrichten/sal ... an-235751/
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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Re: RE: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Lycisca »

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fraences hat geschrieben:Frau Eva sucht ihr Recht Das Land Salzburg hat von Sexarbeiterinnen jahrelang Gebühren für die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung kassiert. Illegal, entschieden gleich zwei Ministerien. Um ihr Geld muss Frau Eva nun trotzdem kämpfen.
Der Verwaltungsgerichtshof VwGH als oberste Instanz hat nunmehr inhaltlich gegen die Sexarbeiterin entschieden: "Gebühr für verpflichtende Kontrolluntersuchungen von Prostituierten zulässig" (Ra 2016/03/0055 vom 01.09.2017). Das ebenfalls bereits abschlägige Urteil des Verwaltungsgerichts wurde zwar wegen eines Formfehlers aufgehoben (damit muss der Bund die Anwaltskosten ersetzen), doch inhaltlich hat der VwGH anschließend dargelegt, dass die Pflichtuntersuchungen entgegen der Ansicht der oben zitierten Ministerien im Privatinteresse der Prostituierten lägen und daher von diesen Gebühren zu entrichten wären.

Frauen in der Sexarbeit wird demnach vom Gesetzgeber eine sie diskriminierende Verpflichtung auferlegt, die durch das öffentliche Interesse begründet wird (obwohl wissenschaftlich erwiesen ist, dass Pflichtuntersuchungen keinen positiven Beitrag zum Schutz der Gesundheit leisten) und anschließend kassiert der Staat die Frauen wie ein Zuhälter ab, indem behauptet wird, diese überflüssige und diskriminierende Verpflichtung liege in ihrem privaten Interesse.

Ändern wird sich wohl nur etwas, wenn diese Diskriminierung vor einem internationalen Tribunal geprüft wird. Es gibt zwei Möglichkeiten

a) Die naheliegende Möglichkeit wäre eine Individualbeschwerde unter der Konvention gegen Frauendiskriminierung durch die Betroffenen.

b) Alternativ gibt es die Beschwerde an die Vereinten Nationen unter dem Verfahren gem. §94 Resolution 5/1 vom 18.07.2007 wegen einer systematischen Menschenrechtsverletzung gegen eine vulnerable Gruppe. (Zitat UNO: "complaint procedure was established to address consistent patterns of gross and reliably attested violations of all human rights and all fundamental freedoms occurring in any part of the world and under any circumstances.") Diese Beschwerde könnte das Forum führen.

Eine Voraussetzung für beide Verfahren wäre die Rechtsmittelausschöpfung (d.h. Österreich soll die Möglichkeit haben, um die Angelegenheit innerstaatlich zu bereinigen). Diese Voraussetzung ist nun gegeben: Der VwGH hat als oberste Instanz in der Sache gegen die Beschwerde entschieden und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als in Österreich für die Ausschöpfung notwendige "parallele oberste Instanz" hat bereits in der Vergangenheit wiederholt verneint, dass die Prostitutionsgesetze gegen Frauen diskriminieren ... die Anrufung des VfGH ist daher wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit nicht mehr notwendig.

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Beitrag von Lycisca »

Noch ein PS.: Ich wäre selbstverständlich gerne dazu bereit, bei der Konzeption der internationalen Beschwerde mitzuhelfen - am liebsten für ein Resolution-5/1-Verfahren, weil das am meisten internationale Resonanz hat. Es müsste sich jedoch jemand von den Beschwerdeführerinnen des oben erwähnten VwGH Verfahrens an das Forum wenden (weil die Dokumente aus dem Verfahren vorgelegt werden müssen). Kosten erwachsen den Beschwerdeführern bei diesen Verfahren keine, es ist auch kein Anwalt nötig.

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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Zwerg »

Salzburg Stadt: Drei illegale Prostituierte und ein Freier von der Polizei erwischt

Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle "Straßenprostitution" im Stadtgebiet von Salzburg, mussten in der Nacht zum 12.07.2018 drei ungarische Prostituierte und ein Freier zur Anzeige gebracht werden.

Quelle: LPD Salzburg

http://www.regionews.at/newsdetail/Salz ... cht-185684

Ich frage mich, wie schon so oft....: Wir befinden uns im Verwaltungsrecht, so wie zum Beispiel Falschparken, Schwarzfahren, Schnellfahren usw... ob da die LPD Salzburg auf auf die Idee kommen würde Journalisten mit entsprechenden Infos zu versorgen?

Ich stelle mir die Schlagzeilen vor "5 Falschparker bei Großaktion abgestraft" oder "39 Schnellfahrer im Mai im Raum Salzburg überführt und zur Anzeige gebracht" - oder vielleicht eindringlicher: "Polizei greift endlich durch: 2 Jugendliche beim Schwarzfahren ertappt"

Nicht falsch verstehen: Ich kritisiere jetzt nicht einmal die Polizeiaktion - wenn man von Kosten und Nutzen einmal absieht.... Ich kritisiere die Pressemeldung bzw. auch die Zeitungen welche das drucken. Ist das wirklich eine Schlagzeile wert? Geht es, wie in Salzburg (und auch anderen Städten) wieder ums politische Kleingeld?

Und dann noch etwas: Prostituierte können nicht "illegal" sein - kein Mensch kann das (und da sollte man schon ein wenig auf die Semantik achten) - Jemand kann vielleicht eine Tätigkeit nicht legal ausüben - jedoch illegale Menschen sind er/sie deswegen noch lange nicht


christian

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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Magdalena »

Zwerg hat geschrieben:
12.07.2018, 15:27

Und dann noch etwas: Prostituierte können nicht "illegal" sein - kein Mensch kann das (und da sollte man schon ein wenig auf die Semantik achten) - Jemand kann vielleicht eine Tätigkeit nicht legal ausüben - jedoch illegale Menschen sind er/sie deswegen noch lange nicht[/b][/u]
Sind dann die Salzburger VerwaltungsbeamtInnen und PolitikerInnen welche beschlossen haben über Jahre hinweg illegal Gelder in Millionenhöhe von Prostituierten einzuheben auch illegale Verwaltungsbeamten und PolitikerInnen?

Wäre doch eine Schlagzeile wert: Illegaler Politiker entlarvt....

Magda, böse vor sich hinpfeifend :eusa_whistle

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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Magdalena »

Die Kronenzeitung bring den 2 Zeilen Artikel ebenso

Sex and Veraltungscrime sells

Und die Einnahmen aus den Kleinanzeigen bezüglich Sexarbeit sind sicherlich auch nicht störend. So genau sieht ja beim Kleinformat keiner hinl

Magda

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Zwerg
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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Zwerg »

Wieder einmal ein Artikel bei dem man sich fragen muss, ob den ReporterInnen beim Schreiben nichts auffällt....

Anrainer verjagen Prostituierte

Straßenstrich: In Schallmoos haben Bewohner die Nase voll. Die Behörden sagen: Ganz kriegt man das nicht weg.

Im Salzburger Stadtteil Schallmoos gärt es. Messerstechereien, eine Schießerei im Lechner-Park und der illegale Straßenstrich beunruhigen die Bewohner. Sie greifen mittlerweile zur Selbsthilfe und vertreiben die dort herumstehenden Prostituierten. Ein Anrainer (er bat um Anonymität) schildert: „Wir wohnen an der Breitenfelderstraße, wo die Frauen stehen und die Freier herumfahren. Die fahren hin und her, bis sie sich trauen, eine Frau anzusprechen. Teilweise treiben sie es in Hinterhöfen oder sie fahren mit dem Auto in das Industriegebiet, wo sie niemand sieht.“ Der Vater dreier Kinder hat Frauen auch schon „verjagt“ und redet die Freier an. Die reagierten abweisend oder sie sagen, „sie tun niemandem was.“

https://www.salzburger-fenster.at/2018/ ... tituierte/

Ich bin kein Jurist und deshalb nur meine bürgerliche Einschätzung: Das Eine ist eine Verwaltungsübertretung - die Nötigung (Verjagen) ist aber, so weit ich es verstehe im Strafgesetzbuch zu finden....

christian knappik

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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Kasharius »

"Ganz kriegt man das nicht weg."

Als rede man über eine Krankheit - widerlich!

Kasharius grüßt

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Zwerg
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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Zwerg »

Keine Ersatzteile mehr: Stadt Salzburg muss neue Parkautomaten um 1,2 Millionen Euro kaufen Die alten Geräte stammen noch aus der Zeit der Euro-Umstellung. Jetzt kommen neue - aber ohne Zusatzfunktionen.

Quelle: https://www.sn.at/salzburg/chronik/kein ... n-61584064 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2018

Neue Parkautomaten kaufen, bevor die alten Geräte hinüber sind, sollte eigentlich ein Routinevorgang für eine Stadtverwaltung sein. Nicht so in der Stadt Salzburg. Mehr als ein Jahr lang wurde im Vorjahr darüber gerungen, ob es überhaupt noch Parkautomaten braucht oder ob auf Handy-Parktickets und Parkscheine aus der Trafik umgestellt wird. Anfang 2017 sandte die zuständige Magistratsabteilung bereits einen Hilferuf an die Stadtpolitiker, man möge doch bitte rasch zu einer Einigung kommen, denn für die alten Geräte gebe es keine Ersatzteile mehr und man müsse jederzeit mit einem Totalausfall rechnen. Kurz gesagt: Die Geräte geben bald den Geist auf. Und dann drohen massive Einnahmenausfälle für den Stadtsäckel. Selbst Verkehrsstadtrat Johann Padutsch sagte: "Das ist fahrlässig, was hier passiert." Siemens als Bestbieter Die jetzigen Automaten in der Stadt Salzburg stammen nämlich noch aus 2002, als auf Euro umgestellt wurde. Auch das Bezahlen mittels Quick-Funktion wurde 2017 bereits eingestellt. Jetzt soll es nicht mehr lange dauern. Bürgermeister Harald Preuner hat diese Woche einen Amtsbericht zur Bestellung neuer Geräte unterzeichnet und auf den Weg geschickt. 180 neue Parkscheinautomaten plus zwei Reservegeräte sollen um 1,246 Millionen Euro angekauft werden. Fünf Unternehmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt. Als Bestbieter und Lieferant der künftigen Geräte ist die Firma Siemens Mobility hervorgegangen. Salzburg AG hat "kein Interesse" Im Unterschied zu den derzeitigen Parkscheinautomaten sollen die neuen Geräte auch ein Bezahlen per Bankomat- und Kreditkarte möglich machen. Mehr spielt's aber nicht. Es gibt keine sonstigen Zusatzfunktionen. Die ursprüngliche Idee, dort auch Tickets für die Öffis zu verkaufen oder eine E-Ladestation anzubieten, wird nicht umgesetzt. Die Salzburg AG hat laut Amtsbericht mitgeteilt, dass sie "kein Interesse an der Nutzung der Parkscheinautomaten als Ticketausgabestelle" habe. Es gebe direkt an den Haltestellen Fahrscheinautomaten und man forciere das Handy-Ticketing. Was die E-Ladefunktion betrifft, so gebe es ohnehin ein landesweites Infrastrukturprogramm für E-Ladestellen in Gemeinden, teilte die Salzburg AG der Stadt mit. Die Stadt wiederum kann den Betrieb von E-Ladestationen bei Parkscheinautomaten nicht anbieten, ohne selbst als Stromhändler aufzutreten. Daher wird es diese Zusatzfunktion bei den Parkscheinautomaten nicht geben. Geld aus Budgetposten für "Prostituierte" Die alten Geräte müssen aber noch durchhalten, bis die neuen Automaten parat stehen. Der Amtsbericht und damit der Ankauf soll am 10. Dezember im Stadtsenat beschlossen werden.

Ein kleines Kuriosum gibt es dennoch. Zwei Drittel der 1,2 Millionen Euro sind bereits im Budget 2019 und 2020 eingeplant, aber eben nicht die ganze Summe. Einen Teil nimmt die Stadt daher von jener Voranschlagstelle, die für die "Rückzahlung für Prostituierte" vorgesehen war. Dafür muss der Gemeinderat eine Zweckänderung beschließen.

Quelle: https://www.sn.at/salzburg/chronik/kein ... n-61584064 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2018

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen... Man kassiert ohne jegliche gesetzliche Deckung von Prostituierten wöchentlich ab (Zwangsuntersuchung) und verhindert mit absurden Auflagen die Rückzahlung und widmet dann um und Alles ist OK... Einfach widerlich

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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von deernhh »

Potzblitz!
Habe ich es richtig verstanden?
Das Geld, das Sexarbeiter*innen eigentlich zurueckbekommen sollten, werden jetzt fuer neue Parkautomaten zweckentfremdet?
Heisst es, dass SW also kein Geld, obwohl es den Sexarbeiter*innen rechtlich zusteht (z.B. wegen Steuerrueckzahlung und mehr) zurueck kriegen?
Sapperlot! So eine Frechheit! Mit SW macht man ja, was man will ...

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Zwerg
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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Zwerg »

deernhh hat geschrieben:
29.11.2018, 14:00
Heisst es, dass SW also kein Geld, obwohl es den Sexarbeiter*innen rechtlich zusteht (z.B. wegen Steuerrueckzahlung und mehr) zurueck kriegen?
Es handelt sich um die Gelder welche widerrechtlich bei (Zwangs-) Untersuchungen an SexarbeiterInnen von ihnen kassiert worden sind. Und da wurde zur Beantragung der Rückzahlung teilweise Belege verlangt ("Gesundheitsbücher" = Deckel) welche SexarbeiterInnen aber wenn sie "voll" waren - also kein Platz für weitere Stempel war - bereits abgeben mussten. Das Prozedere war dermaßen gestalten, dass vVele gar nicht beantragt haben oder auch die Auszahlung verweigert wurde...

Eine Schande für Salzburg und für Österreich!

christian

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Re: LokalNachrichten: SALZBURG

Beitrag von Kasharius »

@Zwerg

konntet Ihr den diesem Treiben Einhalt gebieten?

Kasharius grüßt