LokalNachrichten: STUTTGART & BW
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
"wegen der Beihilfe zu Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie Betrugs"
Hier kann es interessant werden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, und jemand es liest. Ich schätze, die Tatbestände sind falsch herum benannt.
Herr Rudloff und seine Assistenten haben die Objekte über ein Schneeballsystem von geliehenem Geld finanziert, Investitionsbetrug von mehrere Mio. Euro.
Aber wen interessieren schon Wirtschaftsverbrechen? Eine Staatsanwaltschaft hat auch gern Publicity, Sex sells - die Medien berichten, klappt!
Kann sein, dass OHNE die Betrugsgeschichten GARNICHTS rausgekommen wäre.
Hier kann es interessant werden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt, und jemand es liest. Ich schätze, die Tatbestände sind falsch herum benannt.
Herr Rudloff und seine Assistenten haben die Objekte über ein Schneeballsystem von geliehenem Geld finanziert, Investitionsbetrug von mehrere Mio. Euro.
Aber wen interessieren schon Wirtschaftsverbrechen? Eine Staatsanwaltschaft hat auch gern Publicity, Sex sells - die Medien berichten, klappt!
Kann sein, dass OHNE die Betrugsgeschichten GARNICHTS rausgekommen wäre.
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Gemäß den Presseberichten werden die Vorwürfe zum Menschenhandel und der Zwangsprostitution ja auf die "Zusammenarbeit" mit Rockerbanden gestützt; so klang es zunächst ja auch im Artemis-Verfahren an. Warten wir es ab, wobei: Richtig sympathisch war mir der Herr Berenthin nie - aber das ist ja nicht justizieabel...
Kasharius grüßt
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- Silberstern
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
SPD-Landesvorstand fordert Sexkaufverbot
Der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg wird derzeit dominiert von Leni Breymaier und gehört zu den reaktionärsten der Republik. Im Fahrwasser des Paradise-Urteils möchten sie jetzt eine "Antrag" bzgl. Sexkaufverbaut auf den Landesparteitag im Herbst und dann auf den Bundesparteitag einbringen. (Die Stuttgarter "Qualitätszeitung" -- ebenfalls eine der reaktionärsten der Republik
-- sagt leider nicht, wofür genau: einfacher Parteitagsbeschluss? Wahlprogramm? Parteiprogramm?)
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 0b75f.html
Ich denke nicht, dass sie damit durchkommen, denn landespolitisch (weniger Sitze als die AFD) und bundespolitisch (die Genossen aus Hamburg und dem Ruhrgebiet haben da auch noch mitzureden) ist der Verband eine kleine Nummer und die Landesvorsitzende ist wegen Inkompetenz mittlerweile auch eher umstritten. Trotzdem traurig zu sehen, wie viel tiefer und tiefer die gute alte SPD immer noch sinken kann...
Der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg wird derzeit dominiert von Leni Breymaier und gehört zu den reaktionärsten der Republik. Im Fahrwasser des Paradise-Urteils möchten sie jetzt eine "Antrag" bzgl. Sexkaufverbaut auf den Landesparteitag im Herbst und dann auf den Bundesparteitag einbringen. (Die Stuttgarter "Qualitätszeitung" -- ebenfalls eine der reaktionärsten der Republik

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 0b75f.html
Ich denke nicht, dass sie damit durchkommen, denn landespolitisch (weniger Sitze als die AFD) und bundespolitisch (die Genossen aus Hamburg und dem Ruhrgebiet haben da auch noch mitzureden) ist der Verband eine kleine Nummer und die Landesvorsitzende ist wegen Inkompetenz mittlerweile auch eher umstritten. Trotzdem traurig zu sehen, wie viel tiefer und tiefer die gute alte SPD immer noch sinken kann...
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
...interessant ist noch das Zitat von Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, aus obiger Quelle:
„Wenn wir Menschenhandel und fremdbestimmte Prostitution nicht mit dem Prostituiertenschutzgesetz wirksam eindämmen, müssen wir diskutieren, ob das nordische Modell, also das Verbot von Prostitution, doch der bessere Weg ist.“
Das ProstSchG hat ja für 2022 eine "Evaluation" vorgesehen.
Ich denke, darauf wird der antiliberale Teil Deutschlands in den nächsten Jahren hinarbeiten: Bis dahin möglichst punktgenau die Hetze wieder hochzufahren. Wenn dann noch die erklärte Prostitutionsgegnerin Krampf-Knarrenbauer Bundeskanzlerin ist, erhoffen sie sich die perfekte politische Konstellation, um der Sexarbeit im traditionell trotz allem noch vergleichsweise liberalen Mitteleuropa den Todesstoß zu versetzen.
Lassen wir sie nicht damit durchkommen.
(Auf lange Frist können sie das zwar eh nicht, weil sie damit einfach zu viel Unrecht bringen, aber für ein paar Jahrzehnte könnten sie schon noch größeren Schaden anrichten, als sie es mit ihrer kalten Menschenfeindlichkeit bis jetzt schon getan haben.)
„Wenn wir Menschenhandel und fremdbestimmte Prostitution nicht mit dem Prostituiertenschutzgesetz wirksam eindämmen, müssen wir diskutieren, ob das nordische Modell, also das Verbot von Prostitution, doch der bessere Weg ist.“
Das ProstSchG hat ja für 2022 eine "Evaluation" vorgesehen.
Ich denke, darauf wird der antiliberale Teil Deutschlands in den nächsten Jahren hinarbeiten: Bis dahin möglichst punktgenau die Hetze wieder hochzufahren. Wenn dann noch die erklärte Prostitutionsgegnerin Krampf-Knarrenbauer Bundeskanzlerin ist, erhoffen sie sich die perfekte politische Konstellation, um der Sexarbeit im traditionell trotz allem noch vergleichsweise liberalen Mitteleuropa den Todesstoß zu versetzen.
Lassen wir sie nicht damit durchkommen.
(Auf lange Frist können sie das zwar eh nicht, weil sie damit einfach zu viel Unrecht bringen, aber für ein paar Jahrzehnte könnten sie schon noch größeren Schaden anrichten, als sie es mit ihrer kalten Menschenfeindlichkeit bis jetzt schon getan haben.)
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
@Boris Büche und @Kasharius
Gute Argumentationen!
Lieber @Tilopa
Auch Deine Argumentationen finde ich sehr gut beschrieben.
Man kriegt ja richtig Angst. 
Du hast ja den Link der Stuttgarter Zeitung eingestellt. Bevor sie den Artikel zu einem Drittel "abkürzen", damit für den Artikel erst mal zum Lesen in Gänze bezahlt werden muss, Stelle ich ihn schnell hier ein. Also:
Prostitution im Südwesten
SPD-Landesvorstand fordert Sexkaufverbot
Hilke Lorenz, 01.04.2019 - 12:19 Uhr
Kommt die Freierbestrafung und Entkriminalisierung von Prostituierten? Im Südwesten mehren sich die Stimmen, die ein grundsätzliches Umdenken in der Prostitutionsgesetzgebung fordern.
Ginge es nach dem SPD-Landesvorstand wäre der Kauf von Sex bei einer Prostituierten künftig strafbar.
Stuttgart - Der Landesvorstand der baden-württembergischen SPD macht sich für ein Sexkaufverbot stark. Er fordert, auch in Deutschland das sogenannte nordische Modell umzusetzen. Im Herbst soll der Landesparteitag den Antrag diskutieren, bevor über ihn auf dem SPD-Bundesparteitag abgestimmt werden soll. Das bestätigt die stellvertretende Landesvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke unserer Zeitung. Das nordische Modell gilt bereits in Schweden, Norwegen, Frankreich, Israel, Island, Kanada. Deutschland hingegen hat 2002 das Betreiben von Bordellen legalisiert. Das nordische Modell beinhaltet die Entkriminalisierung der Prostituierten, die Bestrafung von Freiern und Ausstiegshilfen für Prostituierte.
Auch Däubler-Gmelin favorisiert nordisches Modell
„Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Koalition das Thema in dieser Legislaturperiode noch einmal aufruft“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier, die den Antrag in ihrer Zeit als baden-württembergische Landesvorsitzende miterarbeitet hat. Durch den Stuttgarter Paradise-Prozess könne nun jeder wissen, wer in Deutschlands Bordellen das Sagen habe und dass von selbstbestimmter sogenannter Sexarbeit dort nicht die Rede sei. Auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) befürwortet das nordische Modell, wenn das der Weg sei, Prostitution, die kein Beruf sei, so weit wie möglich zurückzudrängen. Auch die Württembergische Landeskirche schließt sich laut Synodenbeschluss als erste Landeskirche dem Bündnis „Rotlichtaus“ an, das das nordische Modell fordert.
In seinem mündlichen Urteil gegen die Betreiber des „Paradise“ wegen der Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution hat das Landgericht Stuttgart die liberale Prostitutionsgesetzgebung als einen Grund genannt, der die Taten ermöglicht hätte. Für Johannes Fechner, den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zeigt das Urteil, wie weitverbreitet Zwangsprostitution in Deutschland sei. „Die deutlichen Hinweise des Landgerichts müssen wir uns kritisch anschauen.“ Deutlicher wird Marcus Weinberg, der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. „Wenn wir Menschenhandel und fremdbestimmte Prostitution nicht mit dem Prostituiertenschutzgesetz wirksam eindämmen, müssen wir diskutieren, ob das nordische Modell, also das Verbot von Prostitution, doch der bessere Weg ist.“
Grüne, FDP und Linke gegen Änderung
„Ein Verbot von Prostitution halten wir nicht für zielführend“, sagt Ulle Schauws, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen. Für Stephan Thomae (FDP) beseitigt das nordische Modell die Schattenseiten der Prostitution nicht. Cornelia Möhring (Linke) wehrt sich gegen Restriktionen von Frauen in der Prostitution und geht von der Freiwilligkeit ihres Tuns aus. Eine Gruppe von Ex-Prostituierten, die gerade in einem „Marsch der Überlebenden“ auf ihre Situation aufmerksam macht, fordert auch für Deutschland das nordische Modell.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 0b75f.html
Gute Argumentationen!
Lieber @Tilopa
Auch Deine Argumentationen finde ich sehr gut beschrieben.
Du hast ja den Link der Stuttgarter Zeitung eingestellt. Bevor sie den Artikel zu einem Drittel "abkürzen", damit für den Artikel erst mal zum Lesen in Gänze bezahlt werden muss, Stelle ich ihn schnell hier ein. Also:
Prostitution im Südwesten
SPD-Landesvorstand fordert Sexkaufverbot
Hilke Lorenz, 01.04.2019 - 12:19 Uhr
Kommt die Freierbestrafung und Entkriminalisierung von Prostituierten? Im Südwesten mehren sich die Stimmen, die ein grundsätzliches Umdenken in der Prostitutionsgesetzgebung fordern.
Ginge es nach dem SPD-Landesvorstand wäre der Kauf von Sex bei einer Prostituierten künftig strafbar.
Stuttgart - Der Landesvorstand der baden-württembergischen SPD macht sich für ein Sexkaufverbot stark. Er fordert, auch in Deutschland das sogenannte nordische Modell umzusetzen. Im Herbst soll der Landesparteitag den Antrag diskutieren, bevor über ihn auf dem SPD-Bundesparteitag abgestimmt werden soll. Das bestätigt die stellvertretende Landesvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke unserer Zeitung. Das nordische Modell gilt bereits in Schweden, Norwegen, Frankreich, Israel, Island, Kanada. Deutschland hingegen hat 2002 das Betreiben von Bordellen legalisiert. Das nordische Modell beinhaltet die Entkriminalisierung der Prostituierten, die Bestrafung von Freiern und Ausstiegshilfen für Prostituierte.
Auch Däubler-Gmelin favorisiert nordisches Modell
„Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Koalition das Thema in dieser Legislaturperiode noch einmal aufruft“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier, die den Antrag in ihrer Zeit als baden-württembergische Landesvorsitzende miterarbeitet hat. Durch den Stuttgarter Paradise-Prozess könne nun jeder wissen, wer in Deutschlands Bordellen das Sagen habe und dass von selbstbestimmter sogenannter Sexarbeit dort nicht die Rede sei. Auch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) befürwortet das nordische Modell, wenn das der Weg sei, Prostitution, die kein Beruf sei, so weit wie möglich zurückzudrängen. Auch die Württembergische Landeskirche schließt sich laut Synodenbeschluss als erste Landeskirche dem Bündnis „Rotlichtaus“ an, das das nordische Modell fordert.
In seinem mündlichen Urteil gegen die Betreiber des „Paradise“ wegen der Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution hat das Landgericht Stuttgart die liberale Prostitutionsgesetzgebung als einen Grund genannt, der die Taten ermöglicht hätte. Für Johannes Fechner, den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zeigt das Urteil, wie weitverbreitet Zwangsprostitution in Deutschland sei. „Die deutlichen Hinweise des Landgerichts müssen wir uns kritisch anschauen.“ Deutlicher wird Marcus Weinberg, der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. „Wenn wir Menschenhandel und fremdbestimmte Prostitution nicht mit dem Prostituiertenschutzgesetz wirksam eindämmen, müssen wir diskutieren, ob das nordische Modell, also das Verbot von Prostitution, doch der bessere Weg ist.“
Grüne, FDP und Linke gegen Änderung
„Ein Verbot von Prostitution halten wir nicht für zielführend“, sagt Ulle Schauws, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen. Für Stephan Thomae (FDP) beseitigt das nordische Modell die Schattenseiten der Prostitution nicht. Cornelia Möhring (Linke) wehrt sich gegen Restriktionen von Frauen in der Prostitution und geht von der Freiwilligkeit ihres Tuns aus. Eine Gruppe von Ex-Prostituierten, die gerade in einem „Marsch der Überlebenden“ auf ihre Situation aufmerksam macht, fordert auch für Deutschland das nordische Modell.
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- Silberstern
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Hallo @Deernhh, Danke!
Das ist jetzt ein vergleichsweise düsteres Szenario, deshalb habe ich in dem Sinne bisher eigentlich keine Angst. Bis dahin kann in der Welt noch viel passieren:
Vielleicht ist ja dann wieder Wirtschaftskrise und die Politik hat weder Zeit noch Mittel für dämliche konservativ-feministische Identitätspolitik? Oder die amerikanische Linke wacht endlich auf, ist pro Entkriminalisierung und alle finden das plötzlich modern? Oder die Krampf-Knarrenbauer wird Kanzlerin, aber muss mit den Grünen und/oder FDP regieren?
Seien wir wachsam und vertrauen darauf, dass Vernunft und Menschlichkeit sich langfristig durchsetzen werden. Jedes Prostitutionsverbot wird mit Lügen künstlich herbeigeführt und muss mit gigantischem Polizeiaufwand aufrecht erhalten werden. Damit ist es auf Dauer immer instabil. Aber besser natürlich, wir lassen es nicht so weit kommen...
Das ist jetzt ein vergleichsweise düsteres Szenario, deshalb habe ich in dem Sinne bisher eigentlich keine Angst. Bis dahin kann in der Welt noch viel passieren:
Vielleicht ist ja dann wieder Wirtschaftskrise und die Politik hat weder Zeit noch Mittel für dämliche konservativ-feministische Identitätspolitik? Oder die amerikanische Linke wacht endlich auf, ist pro Entkriminalisierung und alle finden das plötzlich modern? Oder die Krampf-Knarrenbauer wird Kanzlerin, aber muss mit den Grünen und/oder FDP regieren?
Seien wir wachsam und vertrauen darauf, dass Vernunft und Menschlichkeit sich langfristig durchsetzen werden. Jedes Prostitutionsverbot wird mit Lügen künstlich herbeigeführt und muss mit gigantischem Polizeiaufwand aufrecht erhalten werden. Damit ist es auf Dauer immer instabil. Aber besser natürlich, wir lassen es nicht so weit kommen...
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Frau Däubler-Gmelin enttäuscht mich. Sie war vor vielen Jahren für uns Menschen mit Behinderung eine starke Verbündete im Kampf für Gleichstellungsgesetze. Auf der Eröffnungsveranstaltung zur Aktion Grundgesetz, der damals noch Aktion Sorgenkind, moderiert von einem sehr klugen Roger Wilhelmsen und einem sehr jungen Raul Krauthausen durfte ich auf ihren Schirm aufpassen, den sie mir kurzerhand anvertraute - der Schirm war aber nicht rot....doch ich schweife ab
Die Sozialdemokratie in BW muss sich fragen lassen, ob sie allen ernstes an diesen illiberalen Forderungen festhalten will, oder nicht doch ihrer alten Tradition folgt und eine Politik des Wandels durch Annäherung, in dem Fall an die SW-Bewegung verfolgt. Die Erkenntnis, daß wirkliche liberale, gleichberechtigte Arbeitsbedingungen für SW und die Bekämpfung von Ausbeutung und Zwang, im übrigen dann auch die Entschädigung von Zwangsprostituierten in der NS-Zeit oder die Anerkennung von tatsächlicher Zwangsprostitution etwa durch Kriege oder Terrororganisationen als Fluchtgrund eben zwei Seiten der gleichen Medalie sind, durfte nicht so fernliegen - wenn einem die (tatsächlichen) Opfer wirklich am Herzen liegen würden. Das ist mein Hauptvorwurf an die Teilnehmer dieser Anti-SW-Feldzüge, dass dem offenkundig nicht so ist.
@Tilopas mahnende aber auch tröstliche Worte hinsichtlich des Einflusses von Leni B., sie war ja Sachverständige in der Anhörung zum ProstSchG, sind vielleicht etwas Balsam. Danke @Tilopa. Dir und allen anderen hier einen schönen Abend.
Kasharius grüßt
Die Sozialdemokratie in BW muss sich fragen lassen, ob sie allen ernstes an diesen illiberalen Forderungen festhalten will, oder nicht doch ihrer alten Tradition folgt und eine Politik des Wandels durch Annäherung, in dem Fall an die SW-Bewegung verfolgt. Die Erkenntnis, daß wirkliche liberale, gleichberechtigte Arbeitsbedingungen für SW und die Bekämpfung von Ausbeutung und Zwang, im übrigen dann auch die Entschädigung von Zwangsprostituierten in der NS-Zeit oder die Anerkennung von tatsächlicher Zwangsprostitution etwa durch Kriege oder Terrororganisationen als Fluchtgrund eben zwei Seiten der gleichen Medalie sind, durfte nicht so fernliegen - wenn einem die (tatsächlichen) Opfer wirklich am Herzen liegen würden. Das ist mein Hauptvorwurf an die Teilnehmer dieser Anti-SW-Feldzüge, dass dem offenkundig nicht so ist.
@Tilopas mahnende aber auch tröstliche Worte hinsichtlich des Einflusses von Leni B., sie war ja Sachverständige in der Anhörung zum ProstSchG, sind vielleicht etwas Balsam. Danke @Tilopa. Dir und allen anderen hier einen schönen Abend.
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Oooooch, @ Tilopa,
das hast Du schön geschrieben, vor allem tröstend. Danke schön.
Wir können nur auf normalen vernünftigen Menschenverstand hoffen.
Lieber Tilopa, Dir und uns allen Forenbeteiligten schönen Abend !
das hast Du schön geschrieben, vor allem tröstend. Danke schön.
Wir können nur auf normalen vernünftigen Menschenverstand hoffen.
Lieber Tilopa, Dir und uns allen Forenbeteiligten schönen Abend !
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- Silberstern
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Hier noch ein schöner Artikel zur Untermauerung meiner These des langsam erkennbaren Wandels in der amerikanischen Linken:
Banning sex work will be considered unthinkable 50 years from now
https://www.vox.com/2019/3/27/18175672/ ... nalization
Banning sex work will be considered unthinkable 50 years from now
https://www.vox.com/2019/3/27/18175672/ ... nalization
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Und hier ein lesenswertes Dokument aus dem BW-Landtag zum Fall PARADISE...und zur Rockerkriminalität
https://www.landtag-bw.de/files/live/si ... 5763_D.pdf
Jahre zuvor wurde der Club und sein Chef noch von den Medien und der Öffentlichkeit, sogar von der (weiblichen) Lokal-Politik, hofiert:
.
So ändern sich die Zeiten.
Kasharius grüßt
https://www.landtag-bw.de/files/live/si ... 5763_D.pdf
Jahre zuvor wurde der Club und sein Chef noch von den Medien und der Öffentlichkeit, sogar von der (weiblichen) Lokal-Politik, hofiert:
.
So ändern sich die Zeiten.
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
...und die FAZ (Dahinter steckt immer ein kluger Kopf) wusste es im Februar diesen Jahres schon besser.
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 63528.html
Kasharius grüßt
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 63528.html
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Aus der Stuttgarter Zeitung
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 791f6.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... duced=true
Kasharius grüßt
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 791f6.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... duced=true
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Hier ein Bericht auf der Seite des BSD e.V. zur Fachtagung anlässlich der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches in BW
http://www.bsd-ev.info/aktuelles/05-dezember-2019.php
Kasharius grüßt
http://www.bsd-ev.info/aktuelles/05-dezember-2019.php
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Stuttgart: Gewalttäter verurteilt
Prostituierte vergewaltigt und bestohlen
Von George Stavrakis 05. Februar 2020 - 16:34 Uhr
Ein 26 Jahre alter Mann soll im Stuttgarter Drei-Farben-Haus eine Prostituierte angegriffen, vergewaltigt und bestohlen haben. Jetzt ist das Urteil gesprochen worden.
Der Angeklagte soll eine Prostituierte in Stuttgart vergewaltigt und bestohlen haben. Jetzt wurde er verurteilt.Foto: dpa/Felix Hörhager
Stuttgart - Plötzlich ist die Vernehmung vorbei. Als Norbert Winkelmann, Vorsitzender Richter der 19. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, den Angeklagten mit einigen Ungereimtheiten in seiner Aussage konfrontiert, macht der 26-Jährige zu: „Ich schweige“, sagt er. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Diebstahls und Nötigung – begangen an einer Prostituierten in Stuttgart.
Am 6. Juli vergangenen Jahres soll der Mann aus Stuttgart gegen 2.30 Uhr ins Innenstadt-Bordell, auch Drei-Farben-Haus oder Bebenhäuser Hof genannt, gegangen sein. Mit einer Dame soll er dort Liebesdienste mit Kondom für 30 Euro vereinbart haben. Laut der Anklage, die sich vornehmlich auf die Aussage des Opfers stützt, habe der Mann seine Vertragspartnerin gebissen, sie festgehalten und mit einer Hand gewürgt. Der Prostituierten gelang es nicht, den in jedem Zimmer angebrachten Alarmknopf zu drücken. „Wenn du schreist, töte ich dich.“ „Ich habe ein Messer dabei. Wenn du schreist, töte ich dich“, soll der 26-Jährige der Frau gedroht haben. Zudem werde er ihr ein Auge ausstechen, wenn sie ihm nicht zu Willen sei. Dann habe er sie ohne Kondom vergewaltigt. Zu allem Übel soll er der Frau auch noch 30 Euro aus einer Schublade gestohlen haben. Und weil all das offenbar nicht genug war, drohte er laut Anklage auch noch, er werde mit einer Pistole zurückkommen, falls sie die Polizei alarmiere. Das stellt der berufslose Angeklagte in Abrede. Der Vorwurf stimme nicht, lässt er seine Verteidigerin vortragen. Er sei tatsächlich im Drei-Farben-Haus in der Innenstadt gewesen. Mit der Prostituierten habe er Sex für 30 Euro ausgemacht und vollzogen – ohne Kondom, oral plus Geschlechtsverkehr, alles einvernehmlich, ohne Gewalt. Messer habe er auch keins bei sich getragen. Das Schweigen nützt nichts Und der Diebstahl der 30 Euro? „Sie hat gesagt, ich dürfe das Geld aus der Schublade nehmen“, sagt der Mann, der noch bei seiner Mutter in Stuttgart wohnt. Warum er das Geld nehmen durfte, will er nicht sagen. Bei der Polizei hatte das noch anders geklungen. Dort hatte er gesagt, er sei im Bordell gewesen, aber mit keiner Frau aufs Zimmer gegangen. Warum diese Aussage? „Ich war unter Schock“, so der Mann. Die neue Geschichte decke sich nicht mit dem, was die Staatsanwaltschaft ermittelt habe, so der Richter. Und die Türsteher des Bordells sagten aus, der Angeklagte sei weggerannt, sagt Richter Winkelmann weiter. Das folgende Schweigen nützt dem Mann nichts. Am Ende verurteilt ihn die 19. Strafkammer wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und versuchter Nötigung zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Darin ist eine Strafe des Amtsgerichts Stuttgart enthalten.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 0cfe0.html
Prostituierte vergewaltigt und bestohlen
Von George Stavrakis 05. Februar 2020 - 16:34 Uhr
Ein 26 Jahre alter Mann soll im Stuttgarter Drei-Farben-Haus eine Prostituierte angegriffen, vergewaltigt und bestohlen haben. Jetzt ist das Urteil gesprochen worden.
Der Angeklagte soll eine Prostituierte in Stuttgart vergewaltigt und bestohlen haben. Jetzt wurde er verurteilt.Foto: dpa/Felix Hörhager
Stuttgart - Plötzlich ist die Vernehmung vorbei. Als Norbert Winkelmann, Vorsitzender Richter der 19. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, den Angeklagten mit einigen Ungereimtheiten in seiner Aussage konfrontiert, macht der 26-Jährige zu: „Ich schweige“, sagt er. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, wegen Diebstahls und Nötigung – begangen an einer Prostituierten in Stuttgart.
Am 6. Juli vergangenen Jahres soll der Mann aus Stuttgart gegen 2.30 Uhr ins Innenstadt-Bordell, auch Drei-Farben-Haus oder Bebenhäuser Hof genannt, gegangen sein. Mit einer Dame soll er dort Liebesdienste mit Kondom für 30 Euro vereinbart haben. Laut der Anklage, die sich vornehmlich auf die Aussage des Opfers stützt, habe der Mann seine Vertragspartnerin gebissen, sie festgehalten und mit einer Hand gewürgt. Der Prostituierten gelang es nicht, den in jedem Zimmer angebrachten Alarmknopf zu drücken. „Wenn du schreist, töte ich dich.“ „Ich habe ein Messer dabei. Wenn du schreist, töte ich dich“, soll der 26-Jährige der Frau gedroht haben. Zudem werde er ihr ein Auge ausstechen, wenn sie ihm nicht zu Willen sei. Dann habe er sie ohne Kondom vergewaltigt. Zu allem Übel soll er der Frau auch noch 30 Euro aus einer Schublade gestohlen haben. Und weil all das offenbar nicht genug war, drohte er laut Anklage auch noch, er werde mit einer Pistole zurückkommen, falls sie die Polizei alarmiere. Das stellt der berufslose Angeklagte in Abrede. Der Vorwurf stimme nicht, lässt er seine Verteidigerin vortragen. Er sei tatsächlich im Drei-Farben-Haus in der Innenstadt gewesen. Mit der Prostituierten habe er Sex für 30 Euro ausgemacht und vollzogen – ohne Kondom, oral plus Geschlechtsverkehr, alles einvernehmlich, ohne Gewalt. Messer habe er auch keins bei sich getragen. Das Schweigen nützt nichts Und der Diebstahl der 30 Euro? „Sie hat gesagt, ich dürfe das Geld aus der Schublade nehmen“, sagt der Mann, der noch bei seiner Mutter in Stuttgart wohnt. Warum er das Geld nehmen durfte, will er nicht sagen. Bei der Polizei hatte das noch anders geklungen. Dort hatte er gesagt, er sei im Bordell gewesen, aber mit keiner Frau aufs Zimmer gegangen. Warum diese Aussage? „Ich war unter Schock“, so der Mann. Die neue Geschichte decke sich nicht mit dem, was die Staatsanwaltschaft ermittelt habe, so der Richter. Und die Türsteher des Bordells sagten aus, der Angeklagte sei weggerannt, sagt Richter Winkelmann weiter. Das folgende Schweigen nützt dem Mann nichts. Am Ende verurteilt ihn die 19. Strafkammer wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und versuchter Nötigung zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Darin ist eine Strafe des Amtsgerichts Stuttgart enthalten.
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
@deernhh
lieben dank. Ich bin erstaunt, dass es das Drei-Farben-Haus noch gibt
Kasharius grüßt
lieben dank. Ich bin erstaunt, dass es das Drei-Farben-Haus noch gibt
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Winnenden/Waiblingen
Kein Orgasmus: Freier verklagt Prostituierte
Von ZVW/Wolfgang Gleich
18. Februar 2020 - 00:00 Uhr
Ist das strafbarer Betrug? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht in Waiblingen beschäftigt.
Winnenden/Waiblingen.
Ein Mann hat in einem Winnender Hotel eine Prostituierte im Zimmer gehabt, hat sie bezahlt, hat auch ein paar Streicheleinheiten bekommen, aber nicht das, was er wollte und wofür er bezahlt hatte. Nach seinen Angaben kam es nicht zu einem Orgasmus. War es so? Ist das dann strafbarer Betrug? Dies war die Frage, die Richterin Figen Basoglu-Waselzada vor wenigen Tagen im Waiblinger Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden war. Die Antwort darauf zu finden, war indes nicht einfach, denn außer der Angeklagten und ihrem Kunden befanden sich am 20. März des vergangenen Jahres in dem Zimmer keine weiteren Personen, die über das Geschehen sachdienliche Angaben hätten machen können.
Seit 2019 im Sexgewerbe Die Angeklagte wurde 1996 in Böblingen geboren. Nachdem sie ihre Ausbildung zur Hotelkauffrau abgeschlossen hatte, lebte sie mit ihrem damaligen Ehemann ein Jahr in den USA, um dann in Hotels in Stuttgart und Hamburg zu arbeiten. Nachdem sie 2018 arbeitslos geworden war, nahm sie 2019 ihre Tätigkeit als Prostituierte auf; mittlerweile arbeitet sie in Stuttgart als Kellnerin. Sie und ihr 36-jähriger Kunde hatten ihre Geschäftsbeziehung über eine einschlägige Internetplattform angebahnt und sich dann per Whatsapp im Winnender Hotel verabredet. Die Nummer des Zimmers, das er aufsuchen sollte, habe ihm „Selim“, so der Aliasname der Dame, übermittelt. Miteinander ausgemacht worden sei das Erbringen von „normalem“ geschützten Geschlechtsverkehr zum Preis von 150 Euro, so der angeblich Geschädigte. Missverständnis um „Extras? Seine Darstellung widersprach allerdings den Aussagen der Angeklagten: Sie beschrieb den Umfang der vereinbarten Dienstleistung mit Zungenkuss, Petting und eine Stunde Kuscheln. Die dafür vereinbarten 150 Euro stellten nach ihren Angaben den „üblichen Tarif“ dar. Den habe der Kunde im Voraus bezahlt, aber dann habe er Extras gewollt, habe Oralverkehr ohne Kondom haben wollen, so ihre Darstellung. Dies hätte bei einer Stunde Zusammensein einen Aufpreis von 100 Euro gekostet. Sie habe dann die vereinbarte Stunde auf zwanzig Minuten reduziert und ihm dafür die Extras ohne Aufpreis gewährt. Die Leistungen seien sämtlich wie vereinbart erbracht worden, der Kunde habe nach zwanzig Minuten auf ihre Aufforderung hin das Hotelzimmer verlassen, sie habe von ihm nichts mehr gehört, bis zum Eintreffen eines Strafbefehls, der ihr Betrug gemäß Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs vorwarf, so die Angeklagte. Gegen ihn habe sie Rechtsmittel eingelegt, da er auf falschen Angaben beruhe. Plötzlich Schluss Der Kunde beschrieb das Schäferstündchen und die Vereinbarungen anders: Gemeinsam sei man zügig zur Sache gekommen, nachdem er den vereinbarten Preis bezahlt hatte: Es sei zum geschützten Geschlechtsverkehr gekommen. Doch kaum dass der begonnen habe, habe ihr Handy geklingelt, worauf sie aufgesprungen und zum Telefonieren ins Bad gerannt sei. Es habe sich um einen Abbruch gehandelt, er sei nicht zum Höhepunkt gelangt. Als sie zurückkam, habe sie ihm erklärt, ihre Schwester komme jetzt überraschend zu Besuch, er müsse sich sofort anziehen und das Zimmer verlassen. Als er sein Geld zurückforderte, erklärte sie ihm, sie würde sich bei ihm wegen eines Ersatztermins melden. Nachdem er den Raum verlassen hatte, sei ihm im Flur eine junge dunkelhaarige Frau aufgefallen, die er bereits beim Betreten des Hotels bemerkt hatte, da sie ihn eindringlich von Kopf bis Fuß gemustert hatte. Diese Frau klopfte nun rhythmisch an die Tür des Hotelzimmers, das er gerade verlassen hatte. Als er sie fragte, was sie da mache, habe er zur Antwort bekommen, er solle sich hier nicht einmischen, sondern sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern und gehen. Dies habe er dann auch getan, allerdings ging er schnurstracks zur Polizei, wo er Anzeige erstattete. Tathergang präzise beschrieben Richterin Basoglu-Waselzada führte souverän durch die Verhandlung. Sie erklärte, sie halte den Zeugen und seine Darstellung für glaubwürdig. Allein schon die Tatsache spreche für ihn, dass er sich der Befragung durch die Polizei und dieser Gerichtsverhandlung aussetze. Zudem habe er mit einfachen Worten und präzise beschrieben, wie er die Situation erlebt haben wollte. Staatsanwältin Schmidt schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro innerhalb von drei Monaten an „Brustkrebs e.V.“ einzustellen. Ein Angebot, das die Angeklagte nach Rücksprache mit ihrer Anwältin akzeptierte, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies keine Verurteilung darstelle, und dass damit auch kein Schuldeingeständnis verbunden sei.
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Kein Orgasmus: Freier verklagt Prostituierte
Von ZVW/Wolfgang Gleich
18. Februar 2020 - 00:00 Uhr
Ist das strafbarer Betrug? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht in Waiblingen beschäftigt.
Winnenden/Waiblingen.
Ein Mann hat in einem Winnender Hotel eine Prostituierte im Zimmer gehabt, hat sie bezahlt, hat auch ein paar Streicheleinheiten bekommen, aber nicht das, was er wollte und wofür er bezahlt hatte. Nach seinen Angaben kam es nicht zu einem Orgasmus. War es so? Ist das dann strafbarer Betrug? Dies war die Frage, die Richterin Figen Basoglu-Waselzada vor wenigen Tagen im Waiblinger Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden war. Die Antwort darauf zu finden, war indes nicht einfach, denn außer der Angeklagten und ihrem Kunden befanden sich am 20. März des vergangenen Jahres in dem Zimmer keine weiteren Personen, die über das Geschehen sachdienliche Angaben hätten machen können.
Seit 2019 im Sexgewerbe Die Angeklagte wurde 1996 in Böblingen geboren. Nachdem sie ihre Ausbildung zur Hotelkauffrau abgeschlossen hatte, lebte sie mit ihrem damaligen Ehemann ein Jahr in den USA, um dann in Hotels in Stuttgart und Hamburg zu arbeiten. Nachdem sie 2018 arbeitslos geworden war, nahm sie 2019 ihre Tätigkeit als Prostituierte auf; mittlerweile arbeitet sie in Stuttgart als Kellnerin. Sie und ihr 36-jähriger Kunde hatten ihre Geschäftsbeziehung über eine einschlägige Internetplattform angebahnt und sich dann per Whatsapp im Winnender Hotel verabredet. Die Nummer des Zimmers, das er aufsuchen sollte, habe ihm „Selim“, so der Aliasname der Dame, übermittelt. Miteinander ausgemacht worden sei das Erbringen von „normalem“ geschützten Geschlechtsverkehr zum Preis von 150 Euro, so der angeblich Geschädigte. Missverständnis um „Extras? Seine Darstellung widersprach allerdings den Aussagen der Angeklagten: Sie beschrieb den Umfang der vereinbarten Dienstleistung mit Zungenkuss, Petting und eine Stunde Kuscheln. Die dafür vereinbarten 150 Euro stellten nach ihren Angaben den „üblichen Tarif“ dar. Den habe der Kunde im Voraus bezahlt, aber dann habe er Extras gewollt, habe Oralverkehr ohne Kondom haben wollen, so ihre Darstellung. Dies hätte bei einer Stunde Zusammensein einen Aufpreis von 100 Euro gekostet. Sie habe dann die vereinbarte Stunde auf zwanzig Minuten reduziert und ihm dafür die Extras ohne Aufpreis gewährt. Die Leistungen seien sämtlich wie vereinbart erbracht worden, der Kunde habe nach zwanzig Minuten auf ihre Aufforderung hin das Hotelzimmer verlassen, sie habe von ihm nichts mehr gehört, bis zum Eintreffen eines Strafbefehls, der ihr Betrug gemäß Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs vorwarf, so die Angeklagte. Gegen ihn habe sie Rechtsmittel eingelegt, da er auf falschen Angaben beruhe. Plötzlich Schluss Der Kunde beschrieb das Schäferstündchen und die Vereinbarungen anders: Gemeinsam sei man zügig zur Sache gekommen, nachdem er den vereinbarten Preis bezahlt hatte: Es sei zum geschützten Geschlechtsverkehr gekommen. Doch kaum dass der begonnen habe, habe ihr Handy geklingelt, worauf sie aufgesprungen und zum Telefonieren ins Bad gerannt sei. Es habe sich um einen Abbruch gehandelt, er sei nicht zum Höhepunkt gelangt. Als sie zurückkam, habe sie ihm erklärt, ihre Schwester komme jetzt überraschend zu Besuch, er müsse sich sofort anziehen und das Zimmer verlassen. Als er sein Geld zurückforderte, erklärte sie ihm, sie würde sich bei ihm wegen eines Ersatztermins melden. Nachdem er den Raum verlassen hatte, sei ihm im Flur eine junge dunkelhaarige Frau aufgefallen, die er bereits beim Betreten des Hotels bemerkt hatte, da sie ihn eindringlich von Kopf bis Fuß gemustert hatte. Diese Frau klopfte nun rhythmisch an die Tür des Hotelzimmers, das er gerade verlassen hatte. Als er sie fragte, was sie da mache, habe er zur Antwort bekommen, er solle sich hier nicht einmischen, sondern sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern und gehen. Dies habe er dann auch getan, allerdings ging er schnurstracks zur Polizei, wo er Anzeige erstattete. Tathergang präzise beschrieben Richterin Basoglu-Waselzada führte souverän durch die Verhandlung. Sie erklärte, sie halte den Zeugen und seine Darstellung für glaubwürdig. Allein schon die Tatsache spreche für ihn, dass er sich der Befragung durch die Polizei und dieser Gerichtsverhandlung aussetze. Zudem habe er mit einfachen Worten und präzise beschrieben, wie er die Situation erlebt haben wollte. Staatsanwältin Schmidt schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro innerhalb von drei Monaten an „Brustkrebs e.V.“ einzustellen. Ein Angebot, das die Angeklagte nach Rücksprache mit ihrer Anwältin akzeptierte, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies keine Verurteilung darstelle, und dass damit auch kein Schuldeingeständnis verbunden sei.
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
Reflex von mir: Wie wäre dieser Fall zivil/vertragsrechtlich zu lösen, da ja ein ''''Erfolg nicht geschuldet ist und das ProstG von 2001 einen Einwendungsausschluss zum Schutz der SW vorsieht.....
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
In welchem Jahr soll das beanstandete Date stattgefunden haben? Vor ProstSchG?
Die Eingangsdaten lassen auf 2019 schließen.
„„üblichen Tarif“ dar. Den habe der Kunde im Voraus bezahlt, aber dann habe er Extras gewollt,
—-> habe Oralverkehr ohne Kondom haben wollen, <——
so ihre Darstellung.“
… Klingelt‘s? …
Die Eingangsdaten lassen auf 2019 schließen.
„„üblichen Tarif“ dar. Den habe der Kunde im Voraus bezahlt, aber dann habe er Extras gewollt,
—-> habe Oralverkehr ohne Kondom haben wollen, <——
so ihre Darstellung.“
… Klingelt‘s? …
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
@Lucille
guuuuuut aufgepasst....
und nu...
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: STUTTGART & BW
… und nu … sollten die Berufsqualifikationen der beteiligten Juristen unisono auf Echtheit überprüft werden.
Insbesondere die angebliche Anwältin der SDL scheint grob fahrlässig Falschberatung betrieben zu haben.
Just my 2 cents
Insbesondere die angebliche Anwältin der SDL scheint grob fahrlässig Falschberatung betrieben zu haben.
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