Sexualität von Menschen mit Behinderung
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Sexualität von Menschen mit Behinderung
Esther Hoffmann:
Sexualität von Menschen mit Behinderung
Sexualität von Menschen mit Behinderungen ist nach wie vor ein Tabuthema. Eltern, Betreuer und Betroffene trauen sich oft noch nicht das Thema offen anzusprechen und zu diskutieren. Ich selber spreche aus Erfahrung und hoffe, dass es mir gelingt, Ihnen Wünsche und Sehnsüchte von Menschen mit Behinderung näher zu bringen. Meine Aussagen habe ich dem Buch „Hautnah“ sowie meinen eigenen Erfahrungen entnommen. Der Autor des Buches, Lothar Sanfordt ist durch einen Unfall Querschnitt gelähmt.
Für Menschen mit Behinderungen ist es in vielen Fällen schwierig Sexualität ausleben zu können, je nach Behinderung, kaum möglich. Selbst viele Betroffene sehen Ihre Körper als sexuell unattraktiv.
Schon im Kleinkindalter müssen Betroffene die Erfahrung machen, dass Therapie zu einem ihrer größten Lebensinhalte gehört.
Oft fühlen sie sich als medizinisches Objekt an dem ständig herumgedoktert und experimentiert wird.
Wie sollen diese Menschen auch ein anderes Gefühl für ihren Körper bekommen, wenn es ihnen wie beschrieben vermittelt wird.
Ich selber habe schon Sätze gehört wie: „Was willst denn du mit einem Freund? – Du hast doch genügend Freundinnen.“
Hier wird deutlich, dass vielen Menschen mit Behinderung nicht zugesprochen wird, Sexualität zu erleben und zu geben. Auf Grund der vorgelebten Normen werden die Körper oft als unerotisch gesehen. Doch jeder Körper hat etwas Erotisches. Denn für jeden Menschen kann Erotik etwas anderes bedeuten.
Voraussetzung dass Menschen mit Behinderung Erotik und Sexualität überhaupt ausleben können, müssen erst umfassender geschaffen werden. Hierfür sind die Rahmenbedingungen nicht die Besten. Ein Pflegebett beispielsweise gibt es nur in Standardgröße 90×200 cm, der Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen sieht keine Betten in 140 cm oder breiter vor. Wie sollen in engen Betten zwei Menschen miteinander Platz haben um ihre Wünsche ausleben zu können?
Nach langem Kampf und dem Wechsel in eine andere Krankenkasse ist es mir gelungen einen 140 cm breiten Einlegerahmen zu bekommen. Das Bettgestell jedoch musste ich mir selbst kaufen. Doch nicht alle Menschen haben die Kraft diesen steinigen Weg zu gehen und nicht die finanziellen Mittel sich ihr Bett selbst zu kaufen.
Aber kommen wir von den Rahmenbedingungen, den Eltern und Betreuern mal weg. Oft ist es so, dass Menschen mit Behinderung Angst haben sich zu verlieben und einen Korb zu bekommen. Aus Erfahrungen weiß ich, dass es für viele Menschen schwierig ist, Liebe anzunehmen. Die Angst vor Verletzungen ist oft größer als die Angst vorm Alleine sein.
Ich persönlich habe noch nie einen nicht behinderten Mann näher an mich heran gelassen als auf der kumpelhaften Ebene. Viel zu groß ist meine Angst wegen meiner Behinderung und der damit eventuell verbundenen Überforderung verlassen zu werden.
Durch das Internet wird vielen Menschen der Flirtfaktor leichter gemacht. Hier steht der Computer zwischen den beiden Chattern. Im Chat kommt es nicht auf Äußerlichkeiten an, sondern hier steht der Charakter der beiden Menschen im Vordergrund. So können Barrieren in den Köpfen der nicht Behinderten erst gar nicht entstehen. Auch die gegenseitige Scheu ist nicht vorhanden. Im Chat sind alle gleichgestellt. Hier haben die beiden Menschen die Möglichkeit sich näher zu kommen ohne dass die körperliche Einschränkung dies erschwert. Sollte es zu einem realen Kennenlernen kommen, ist es wichtig die Behinderung im Vorfeld zu erwähnen, um nicht Gefahr zu laufen, versetzt zu werden.
Sexualität ist etwas Schönes, etwas Sinnliches. Etwas, was jeder Mensch in irgendeiner Weise braucht. Sexualität wird von Menschen in verschiedenster Weise ausgelebt. Für jeden Menschen bedeutet Sexualität etwas anderes. So kann allein das Handhalten des Partners sinnlich sein. Trotz der unterschiedlichen Wahrnehmungen zu Sexualität ist der Grundgedanke bzw. das Grundbedürfnis bei allen Menschen das Gleiche: Wärme, Zärtlichkeit und Liebe soll dahinter stehen und nicht von Angst überschattet werden.
Natürlich ist das Ausleben von Sex mit einem nicht behinderten Partner viel leichter umzusetzen. Die Flexibilität beginnt schon bei kleineren Unternehmungen bis hin zum Austausch von Zärtlichkeiten.
Es gibt viele behinderte Menschen, die sich eine Beziehung zu einem Menschen mit ähnlicher Einschränkung nicht vorstellen können. Wenn zwei Menschen mit Behinderung zusammen sind, ist oft auch mehr Hilfestellung bei der Auslebung von Sexualität nötig. Zum Beispiel müssen beide ins Bett gebracht werden um Zärtlichkeiten austauschen zu können. Das Paar ist, je nach Einschränkung der beiden, nie alleine in der Wohnung oder unterwegs. Die Intimsphäre des Paares ist auf Grund der Assistenz sehr begrenzt. Vielen Assistenten ist diese geteilte Intimität unangenehm. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung.
Das ein Paar mit Behinderung trotzdem Sexualität ausleben möchte ist vielen nicht behinderten Menschen nicht klar.
Das , Institut „Selbstbestimmung Behinderter“, hilft Menschen mit Behinderung bei der Auslebung ihrer Sexualität. Es bildet behinderte und nichtbehinderte Menschen zu Sexualassistenten, Sexualbegleitern und Sexualberatern aus.
Sexualassistenten assistieren einem behinderten Paar bei der Auslebung von Sexualität. Sie unterstützen das Liebespaar bei sexuellen Handlungen, die es aufgrund der Behinderungen nicht selbst umsetzen kann.
Im Unterschied hierzu gibt es auch die Möglichkeit Sexualbegleitung in Anspruch zu nehmen. Darunter versteht man kostenpflichtige Sexualität zwischen einem ausgebildeten Sexualbegleiter und einem Menschen mit Behinderung.
Sexualberatung wird häufig von Menschen mit Behinderung durchgeführt.
Es wird deutlich, wie unterschiedlich das Thema Sexualität gesehen wird. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Wichtig ist meiner Ansicht nach nur, dass jeder seine sexuelle und partnerschaftliche Erfüllung findet.
Auch für Menschen mit Behinderung und deren Partner ist der Kinderwunsch oft groß. Von Gynäkologen wird der Kinderwunsch oft nicht ernst genommen und es wird von mehreren Seiten versucht, ihn auszureden. Wenn sich ein Paar für ein Kind entscheidet, ist dieser Wunsch zu respektieren.
Ein Gynäkologe sollte nur die gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft abklären. Ist dann alles in Ordnung, ist es ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen und praktischen Hilfen bei der Familienarbeit zu informieren.
Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) mit Sitz in Hannover, unterstützt Eltern und diese die es werden möchten, bei der Umsetzung ihrer Elternschaft. Die Mitglieder des Bundesverband sind selbst von Behinderung betroffen. Sie beraten nach dem Peer Counseling Prinzip in folgenden Bereichen:
Zeugung, Schwangerschaft, sowie bei der Familienarbeit
Der bbe hat im September 2002, zwei Broschüren herausgegeben in denen behinderte Eltern Tipps, Informationen und Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags mit ihrem Kind finden.
Die Broschüren „Kinderanhänger für E-Rolli gesucht“ und Ratgeber für die Organisation von personellen Hilfen bei der Pflege und Erziehung der Kinder liegt zur Mitnahme bereit.
Zum Schluss ermutige ich sie, ihren Klienten und deren Angehörigen
Mut zu machen und offen das Thema Sexualität anzusprechen.
http://www.estherhoffmann.de/?page_id=32
Präsentation
Sexualität von Menschen mit Behinderung
Sexualität von Menschen mit Behinderungen ist nach wie vor ein Tabuthema. Eltern, Betreuer und Betroffene trauen sich oft noch nicht das Thema offen anzusprechen und zu diskutieren. Ich selber spreche aus Erfahrung und hoffe, dass es mir gelingt, Ihnen Wünsche und Sehnsüchte von Menschen mit Behinderung näher zu bringen. Meine Aussagen habe ich dem Buch „Hautnah“ sowie meinen eigenen Erfahrungen entnommen. Der Autor des Buches, Lothar Sanfordt ist durch einen Unfall Querschnitt gelähmt.
Für Menschen mit Behinderungen ist es in vielen Fällen schwierig Sexualität ausleben zu können, je nach Behinderung, kaum möglich. Selbst viele Betroffene sehen Ihre Körper als sexuell unattraktiv.
Schon im Kleinkindalter müssen Betroffene die Erfahrung machen, dass Therapie zu einem ihrer größten Lebensinhalte gehört.
Oft fühlen sie sich als medizinisches Objekt an dem ständig herumgedoktert und experimentiert wird.
Wie sollen diese Menschen auch ein anderes Gefühl für ihren Körper bekommen, wenn es ihnen wie beschrieben vermittelt wird.
Ich selber habe schon Sätze gehört wie: „Was willst denn du mit einem Freund? – Du hast doch genügend Freundinnen.“
Hier wird deutlich, dass vielen Menschen mit Behinderung nicht zugesprochen wird, Sexualität zu erleben und zu geben. Auf Grund der vorgelebten Normen werden die Körper oft als unerotisch gesehen. Doch jeder Körper hat etwas Erotisches. Denn für jeden Menschen kann Erotik etwas anderes bedeuten.
Voraussetzung dass Menschen mit Behinderung Erotik und Sexualität überhaupt ausleben können, müssen erst umfassender geschaffen werden. Hierfür sind die Rahmenbedingungen nicht die Besten. Ein Pflegebett beispielsweise gibt es nur in Standardgröße 90×200 cm, der Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen sieht keine Betten in 140 cm oder breiter vor. Wie sollen in engen Betten zwei Menschen miteinander Platz haben um ihre Wünsche ausleben zu können?
Nach langem Kampf und dem Wechsel in eine andere Krankenkasse ist es mir gelungen einen 140 cm breiten Einlegerahmen zu bekommen. Das Bettgestell jedoch musste ich mir selbst kaufen. Doch nicht alle Menschen haben die Kraft diesen steinigen Weg zu gehen und nicht die finanziellen Mittel sich ihr Bett selbst zu kaufen.
Aber kommen wir von den Rahmenbedingungen, den Eltern und Betreuern mal weg. Oft ist es so, dass Menschen mit Behinderung Angst haben sich zu verlieben und einen Korb zu bekommen. Aus Erfahrungen weiß ich, dass es für viele Menschen schwierig ist, Liebe anzunehmen. Die Angst vor Verletzungen ist oft größer als die Angst vorm Alleine sein.
Ich persönlich habe noch nie einen nicht behinderten Mann näher an mich heran gelassen als auf der kumpelhaften Ebene. Viel zu groß ist meine Angst wegen meiner Behinderung und der damit eventuell verbundenen Überforderung verlassen zu werden.
Durch das Internet wird vielen Menschen der Flirtfaktor leichter gemacht. Hier steht der Computer zwischen den beiden Chattern. Im Chat kommt es nicht auf Äußerlichkeiten an, sondern hier steht der Charakter der beiden Menschen im Vordergrund. So können Barrieren in den Köpfen der nicht Behinderten erst gar nicht entstehen. Auch die gegenseitige Scheu ist nicht vorhanden. Im Chat sind alle gleichgestellt. Hier haben die beiden Menschen die Möglichkeit sich näher zu kommen ohne dass die körperliche Einschränkung dies erschwert. Sollte es zu einem realen Kennenlernen kommen, ist es wichtig die Behinderung im Vorfeld zu erwähnen, um nicht Gefahr zu laufen, versetzt zu werden.
Sexualität ist etwas Schönes, etwas Sinnliches. Etwas, was jeder Mensch in irgendeiner Weise braucht. Sexualität wird von Menschen in verschiedenster Weise ausgelebt. Für jeden Menschen bedeutet Sexualität etwas anderes. So kann allein das Handhalten des Partners sinnlich sein. Trotz der unterschiedlichen Wahrnehmungen zu Sexualität ist der Grundgedanke bzw. das Grundbedürfnis bei allen Menschen das Gleiche: Wärme, Zärtlichkeit und Liebe soll dahinter stehen und nicht von Angst überschattet werden.
Natürlich ist das Ausleben von Sex mit einem nicht behinderten Partner viel leichter umzusetzen. Die Flexibilität beginnt schon bei kleineren Unternehmungen bis hin zum Austausch von Zärtlichkeiten.
Es gibt viele behinderte Menschen, die sich eine Beziehung zu einem Menschen mit ähnlicher Einschränkung nicht vorstellen können. Wenn zwei Menschen mit Behinderung zusammen sind, ist oft auch mehr Hilfestellung bei der Auslebung von Sexualität nötig. Zum Beispiel müssen beide ins Bett gebracht werden um Zärtlichkeiten austauschen zu können. Das Paar ist, je nach Einschränkung der beiden, nie alleine in der Wohnung oder unterwegs. Die Intimsphäre des Paares ist auf Grund der Assistenz sehr begrenzt. Vielen Assistenten ist diese geteilte Intimität unangenehm. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung.
Das ein Paar mit Behinderung trotzdem Sexualität ausleben möchte ist vielen nicht behinderten Menschen nicht klar.
Das , Institut „Selbstbestimmung Behinderter“, hilft Menschen mit Behinderung bei der Auslebung ihrer Sexualität. Es bildet behinderte und nichtbehinderte Menschen zu Sexualassistenten, Sexualbegleitern und Sexualberatern aus.
Sexualassistenten assistieren einem behinderten Paar bei der Auslebung von Sexualität. Sie unterstützen das Liebespaar bei sexuellen Handlungen, die es aufgrund der Behinderungen nicht selbst umsetzen kann.
Im Unterschied hierzu gibt es auch die Möglichkeit Sexualbegleitung in Anspruch zu nehmen. Darunter versteht man kostenpflichtige Sexualität zwischen einem ausgebildeten Sexualbegleiter und einem Menschen mit Behinderung.
Sexualberatung wird häufig von Menschen mit Behinderung durchgeführt.
Es wird deutlich, wie unterschiedlich das Thema Sexualität gesehen wird. Es gibt kein Richtig und kein Falsch. Wichtig ist meiner Ansicht nach nur, dass jeder seine sexuelle und partnerschaftliche Erfüllung findet.
Auch für Menschen mit Behinderung und deren Partner ist der Kinderwunsch oft groß. Von Gynäkologen wird der Kinderwunsch oft nicht ernst genommen und es wird von mehreren Seiten versucht, ihn auszureden. Wenn sich ein Paar für ein Kind entscheidet, ist dieser Wunsch zu respektieren.
Ein Gynäkologe sollte nur die gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft abklären. Ist dann alles in Ordnung, ist es ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen und praktischen Hilfen bei der Familienarbeit zu informieren.
Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) mit Sitz in Hannover, unterstützt Eltern und diese die es werden möchten, bei der Umsetzung ihrer Elternschaft. Die Mitglieder des Bundesverband sind selbst von Behinderung betroffen. Sie beraten nach dem Peer Counseling Prinzip in folgenden Bereichen:
Zeugung, Schwangerschaft, sowie bei der Familienarbeit
Der bbe hat im September 2002, zwei Broschüren herausgegeben in denen behinderte Eltern Tipps, Informationen und Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags mit ihrem Kind finden.
Die Broschüren „Kinderanhänger für E-Rolli gesucht“ und Ratgeber für die Organisation von personellen Hilfen bei der Pflege und Erziehung der Kinder liegt zur Mitnahme bereit.
Zum Schluss ermutige ich sie, ihren Klienten und deren Angehörigen
Mut zu machen und offen das Thema Sexualität anzusprechen.
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Danke ehemaliger_User für diesen interessanten Hinweis. Mir fällt aber schon auf, daß das Thema Inanspruchnahme sexueller dienste durch sw hier doch ausgespart wird. sexualbegleitung ist etwas anderes. sexualassistenz kommt dem schon näher auch wenn viele Sexualassiustentinnen das anders sehen und sich vom gemeinen SW abgrenzen. Na mal schaun wer noch so schreibt...
Kasharius grüßt
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dafür bist du doch jetzt gekommen, um es anzuregen :-)Kasharius hat geschrieben:daß das Thema Inanspruchnahme sexueller dienste durch sw hier doch ausgespart wird.
ich bin seit mehreren jahren mit einigen beratungsstellen in kontakt. seit letztem jahr bekomme ich weiterleitungen von telefonnummern von pflegern oder einrichtungen oder den bewohnern selbst, die wegen einer sexarbeiterin nachfragen. ich finde das einen fortschritt, dass beratungsstellen diese nachfragen an sexarbeiterinnen weiterleiten.
lieben gruß, annainga
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
ja, ich habe fragen an dich.
rechtliche im hinblick auf behinderung.
aber ich will, dass du dich erst im forum einlebst
bevor ich dich belästige.
ist auch nichts eiliges.
schönen urlaub, bis dannach
lieben gruß, annainga
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aber ich will, dass du dich erst im forum einlebst
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
03.09.2012 - 06:40
Dienstvereinbarung gegen sexualisierte Gewalt in Einrichtungen.
Logo des Hessischen Netzwerks behinderter Frauen
Frankfurt am Main (kobinet) Im Rahmen eines Kooperationsbündnisses zwischen der Fachhochschule Frankfurt, dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Netzwerk behinderter Frauen wurde ein Mustertext einer "Dienstvereinbarung zur Verhinderung sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe" erarbeitet.
Wie das Hessische Netzwerk für behinderte Frauen berichtet, wurde zudem ein Mustertext einer "Handlungsempfehlung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe" entwickelt. Beide Dokumente wurden ins Internet eingestellt. Eine Übersetzung der Dokumente in Leichte Sprache wird in Kürze ebenfalls zum Download zur Verfügung stehen. moh
Link zu den Dokumenten zum Download
http://www.fab-kassel.de/hessisches/ver ... ungen.html
Logo: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen
Grafik: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen Veröffentlichungen
o "Mustertext einer Handlungsempfehlung"
zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
ENTWURF - zur Erprobung in der Praxis
o "Mustertext einer Dienstvereinbarung"
zur Verhinderung sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
ENTWURF - zur Erprobung in der Praxis
o "Die gesundheitliche Versorgung von Frauen mit Behinderung"
Dokumentation der Fachtagung im Dezember 2006 im Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim.
Hier können Sie die Dokumentation als Word-Dokument und als pdf-Datei lesen oder downloaden.
Auch können Sie die 45-seitige Broschüre kostenlos bei uns bestellen:
Hessisches Netzwerk behinderter Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561 / 7 28 85 - 22, Fax: 0561 / 7 28 85 - 29, E-Mail: bestellung@fab-kassel.de
o "Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen mit Behinderung"
Informationen für betroffene Frauen, Beratungsstellen, Politiker/Politikerinnen, Journalisten/Journalistinnen sowie für interessierte Bürger und Bürgerinnen
Hier können Sie den Text als rtf-Dokument und als pdf-Datei lesen oder downloaden.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne die 19-seitige Broschüre kostenlos zu:
Hessisches Netzwerk behinderter Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561 / 7 28 85 - 22, Fax: 0561 / 7 28 85 - 29, E-Mail: bestellung@fab-kassel.de
o "Heidi muss nicht sein"
Behinderte Mädchen in der zeitgenössischen Kinder- und Jugendliteratur.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne die 28-seitige Broschüre kostenlos zu:
Hessisches Netzwerk behinderter Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561 / 7 28 85 - 22, Fax: 0561 / 7 28 85 - 29, E-Mail: bestellung@fab-kassel.de
Kasharius grüßt
03.09.2012 - 06:40
Dienstvereinbarung gegen sexualisierte Gewalt in Einrichtungen.
Logo des Hessischen Netzwerks behinderter Frauen
Frankfurt am Main (kobinet) Im Rahmen eines Kooperationsbündnisses zwischen der Fachhochschule Frankfurt, dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Netzwerk behinderter Frauen wurde ein Mustertext einer "Dienstvereinbarung zur Verhinderung sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe" erarbeitet.
Wie das Hessische Netzwerk für behinderte Frauen berichtet, wurde zudem ein Mustertext einer "Handlungsempfehlung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe" entwickelt. Beide Dokumente wurden ins Internet eingestellt. Eine Übersetzung der Dokumente in Leichte Sprache wird in Kürze ebenfalls zum Download zur Verfügung stehen. moh
Link zu den Dokumenten zum Download
http://www.fab-kassel.de/hessisches/ver ... ungen.html
Logo: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen
Grafik: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen Veröffentlichungen
o "Mustertext einer Handlungsempfehlung"
zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
ENTWURF - zur Erprobung in der Praxis
o "Mustertext einer Dienstvereinbarung"
zur Verhinderung sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
ENTWURF - zur Erprobung in der Praxis
o "Die gesundheitliche Versorgung von Frauen mit Behinderung"
Dokumentation der Fachtagung im Dezember 2006 im Fortbildungszentrum der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim.
Hier können Sie die Dokumentation als Word-Dokument und als pdf-Datei lesen oder downloaden.
Auch können Sie die 45-seitige Broschüre kostenlos bei uns bestellen:
Hessisches Netzwerk behinderter Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561 / 7 28 85 - 22, Fax: 0561 / 7 28 85 - 29, E-Mail: bestellung@fab-kassel.de
o "Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen mit Behinderung"
Informationen für betroffene Frauen, Beratungsstellen, Politiker/Politikerinnen, Journalisten/Journalistinnen sowie für interessierte Bürger und Bürgerinnen
Hier können Sie den Text als rtf-Dokument und als pdf-Datei lesen oder downloaden.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne die 19-seitige Broschüre kostenlos zu:
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o "Heidi muss nicht sein"
Behinderte Mädchen in der zeitgenössischen Kinder- und Jugendliteratur.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne die 28-seitige Broschüre kostenlos zu:
Hessisches Netzwerk behinderter Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561 / 7 28 85 - 22, Fax: 0561 / 7 28 85 - 29, E-Mail: bestellung@fab-kassel.de
Kasharius grüßt
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
28.09.2012 - 17:22
Behinderung & Sexualität: Vom Tabu zur Umsetzung.
Martin Rothaug heute in einer Pause am Pfefferberg
Martin Rothaug © kobinet/sch
Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl
Berlin (kobinet) Liebe, Nähe und Sexualität sind auch für Frauen und Männer mit schweren Behinderungen Grundrechte und Grundbedürfnisse. Deshalb hat die Arbeitsgruppe Behinderung & Sexualität der Spastikerhilfe Berlin eG heute eine Fachtagung zum Thema "Vom Tabu zur Umsetzung" veranstaltet.
Die Arbeitsgruppe wurde vor 20 Jahren gegründet. "Doch noch immer gibt es großen Bedarf an Information und Aufklärung, besonders auch in kirchlichen Einrichtungen", sagte der Psychologe Martin Rothaug, der im Wohnbereich der Spastikerhilfe beschäftigt ist, im Gespräch mit kobinet.
Die mit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur aus Berlin und der näheren Umgebung ausgebuchte Veranstaltung auf dem Pfefferberg an der Schönhauser Allee zeigte auf, wie Männer und Frauen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe ihre Wünsche nach selbstbestimmter Sexualität, Partnerschaft und Liebe leben können. Vor allem sollten Impulse gegeben werden, wie Fachkräfte das Thema in der Praxis angehen können.
"Schlafende Hunde weckt man nicht" - Grundbedürfnisse der Menschen schon, so das Thema eines Vortrags vom Verein "Senia" - Enthinderung der Sexualität für Menschen mit Beeinträchtigung - aus Linz in Österreich. In weiteren Vorträgen und Workshops ging es um Erfahrungsberichte der Spastikerhilfe, die auf diesem Gebiet in Berlin eine Pionierrolle eingenommen hat.
Die Arbeitsgruppe Behinderung & Sexualität wurde 1992 gegründet, nachdem eine Bewohnerin mit konkreten Wünschen nach Sexualbegleitung eine längst fällige Auseinandersetzung mit diesem Thema angeschoben hatte. Wenige Monate nach Gründung hatte die Arbeitsgruppe schon ein Konzept vorgelegt, das sich den sensiblen Fragen stellte. 2009 wurde das Konzept noch einmal sorgfältig überarbeitet.
Durch diese Arbeit ist in der Spastikerhilfe inzwischen vieles selbstverständlicher geworden, was noch vor wenigen Jahren undenkbar erschien, so der diplomierte Psychologe Rothaug: "Das Thema Sexualität ist aus der Tabuzone ins Bewusstsein gerückt. Nach unserer Definition umfasst Sexualität das ganze Spektrum sinnlichen Erlebens: vom positiven Körpergefühl und Wohlfühlen, z. B. beim Baden oder einer Massage, über die Erkundung von Möglichkeiten zur Selbstbefriedigung bis hin zu einer externen Sexualbegleitung oder der Organisation eines Bordellbesuches."
Seit langem werden zweimal im Jahr Single-Partys für einsame Herzen mit Programm zum Kennenlernen, Flirten und zur Partnersuche organisiert. Zuspruch kommt längst nicht nur aus Berlin sondern auch aus den Regionen Brandenburgs. Im Abendprogramm wird heute noch eine Single-Party-Veranstaltung vorgestellt.
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Kasharius grüßt
Behinderung & Sexualität: Vom Tabu zur Umsetzung.
Martin Rothaug heute in einer Pause am Pfefferberg
Martin Rothaug © kobinet/sch
Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl
Berlin (kobinet) Liebe, Nähe und Sexualität sind auch für Frauen und Männer mit schweren Behinderungen Grundrechte und Grundbedürfnisse. Deshalb hat die Arbeitsgruppe Behinderung & Sexualität der Spastikerhilfe Berlin eG heute eine Fachtagung zum Thema "Vom Tabu zur Umsetzung" veranstaltet.
Die Arbeitsgruppe wurde vor 20 Jahren gegründet. "Doch noch immer gibt es großen Bedarf an Information und Aufklärung, besonders auch in kirchlichen Einrichtungen", sagte der Psychologe Martin Rothaug, der im Wohnbereich der Spastikerhilfe beschäftigt ist, im Gespräch mit kobinet.
Die mit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht nur aus Berlin und der näheren Umgebung ausgebuchte Veranstaltung auf dem Pfefferberg an der Schönhauser Allee zeigte auf, wie Männer und Frauen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe ihre Wünsche nach selbstbestimmter Sexualität, Partnerschaft und Liebe leben können. Vor allem sollten Impulse gegeben werden, wie Fachkräfte das Thema in der Praxis angehen können.
"Schlafende Hunde weckt man nicht" - Grundbedürfnisse der Menschen schon, so das Thema eines Vortrags vom Verein "Senia" - Enthinderung der Sexualität für Menschen mit Beeinträchtigung - aus Linz in Österreich. In weiteren Vorträgen und Workshops ging es um Erfahrungsberichte der Spastikerhilfe, die auf diesem Gebiet in Berlin eine Pionierrolle eingenommen hat.
Die Arbeitsgruppe Behinderung & Sexualität wurde 1992 gegründet, nachdem eine Bewohnerin mit konkreten Wünschen nach Sexualbegleitung eine längst fällige Auseinandersetzung mit diesem Thema angeschoben hatte. Wenige Monate nach Gründung hatte die Arbeitsgruppe schon ein Konzept vorgelegt, das sich den sensiblen Fragen stellte. 2009 wurde das Konzept noch einmal sorgfältig überarbeitet.
Durch diese Arbeit ist in der Spastikerhilfe inzwischen vieles selbstverständlicher geworden, was noch vor wenigen Jahren undenkbar erschien, so der diplomierte Psychologe Rothaug: "Das Thema Sexualität ist aus der Tabuzone ins Bewusstsein gerückt. Nach unserer Definition umfasst Sexualität das ganze Spektrum sinnlichen Erlebens: vom positiven Körpergefühl und Wohlfühlen, z. B. beim Baden oder einer Massage, über die Erkundung von Möglichkeiten zur Selbstbefriedigung bis hin zu einer externen Sexualbegleitung oder der Organisation eines Bordellbesuches."
Seit langem werden zweimal im Jahr Single-Partys für einsame Herzen mit Programm zum Kennenlernen, Flirten und zur Partnersuche organisiert. Zuspruch kommt längst nicht nur aus Berlin sondern auch aus den Regionen Brandenburgs. Im Abendprogramm wird heute noch eine Single-Party-Veranstaltung vorgestellt.
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Kasharius grüßt
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
Hier noch ein sehr interessanter Artikel zum Thema. Das Interview beschreibt meine ich die Grenzerfahrungen im Rahmen praktizierter Sexualassistenz durch Assisten/Pflegekräfte...
Behinderte Menschen werden genauso geil, wie andere Leute auch. Das Problem ist, dass selbst wenn sie einen Partner haben, es mit eingeschränkter Motorik schwierig werden kann, einen Penis in eine Vagina zu bekommen. Mein Freund Karl war über acht Jahre der persönliche Pfleger für zwei Behinderte. Zusätzlich zu seinen Aufgaben als Pfleger hat er ihnen geholfen, richtig Sex zu haben.
Doug und Jen waren ein verheiratetes Paar, das an Muskeldystrophie litt. Doug starb vor kurzem an Lungenentzündung, aber Karl sagt, sich an die guten alten Zeiten zurückzuerinnern, als Doug zum Beispiel aus Versehen auf ihm kam, hälfe ihm die Trauer zu überwinden. Was Karl für sie getan hat gehört meiner Meinung nach zu den nettesten und selbstlosesten Dingen, die man für andere tun kann. Karl ist ein Engel. Ein Blowjob-Engel aus dem Himmel, der seine Hände hoffentlich immer gründlich wäscht.
Vice: Also du bist ein Sex-Pfleger?
Ich bin von Beruf lizensierter Pfleger und ich habe für zwei Patienten mit Muskeldystrophie gearbeitet die beatmet wurden, weshalb sie rund um die Uhr Betreuung benötigten. Sie waren nicht in der Lage ihre Gliedmaßen oder irgendetwas anderes zu bewegen. Somit habe ich wirklich alles für sie gemacht. Ich habe sie gewaschen, angezogen, sie in ihre Rollstühle gesetzt. Wenn sie mal in ihren Stühlen saßen, konnten sie allein umherfahren, aber trotzdem nicht ihre Arme und Beine bewegen.
Wie lange hast du diesem Paar geholfen?
Acht Jahre.
Wie hast du sie gefunden?
Ich habe mich auf einer Party mit einer anderen Krankenschwester unterhalten. Sie hatte einen Patienten, der auf der Suche nach neuem Pflegepersonal war und ich war zufällig gerade auf Jobsuche. Ich habe angefangen mit Doug zu arbeiten, als er schon mit Jen verlobt war. Sie heirateten ungefähr sechs Monate später und zogen zusammen.
Also bist du nicht nur für Sex-Hilfe engagiert worden, sondern auch für andere Aufgaben?
Ja, diese Sache war total außerplanmäßig.
Hättest du damals gedacht, dass es Teil des Jobs sein wird, jemanden einen runterzuholen?
Zuerst half ihnen Jens Krankenschwester. Als sie ging fragte sie mich, ob es für mich OK wäre, so etwas zu tun und somit wurde „das Szepter“ mir überreicht. Es ist witzig. Jen und Doug hatten mich auskundschaften lassen. Ich bin sicher, als Pfleger hast du krasse Sachen gesehen.
An welcher Stelle wird es eklig, andern Leuten beim Vögeln zu helfen?
Der Sex-Kram ist schon verstörend. Alles, was du in der Ausbildung siehst, scheint dich auf den Job vorzubereiten, aber sie sagen dir nicht, wie du zwei Menschen beim Sex hilfst.
Erzähl mir von der ersten Zeit. Was war besonders?
In der ersten Zeit schaust du dir nur alles an und versuchst hinter die Mechanik zu steigen. Für eine Weile bist du so damit beschäftigt, herauszufinden, wie du das alles hinbekommen wirst, dass du vergisst, was du tun wirst. Aber an dem Punkt, an dem du herausbekommen hast, wie alles funktioniert, lässt du die Dinge eben einfach auf dich zukommen und denkst: „Ich kann nicht glauben, dass ich das hier mache. Es ist verrückt“.
Hast du sie in Position gebracht? Hast du ihn reingesteckt? Was hast du genau gemacht?
Sie hatten eine Art Bahn mit Rollen über ihrem Bett und an diesem war ein Lift befestigt. An diesem Lift hängt ein großes Tuch mit Baumwollriemen und Haken. Ich habe den Riemen unter Doug oder Jen durchgezogen und sie mit Hilfe des Lifts hochgezogen. Eigentlich ist so etwas für Krankenschwestern gemacht, die zu zerbrechlich sind, einen Patienten in den Rollstuhl zu heben. Jen und Doug haben herausgefunden, wie man sich diese Vorrichtung als eine Sexschaukel zu Nutze machen kann. Doug konnte seine Finger bewegen, also habe ich Jen mit dem Lift so auf ihn herabgesetzt, dass er mit seinen Finger in ihr herumwackeln konnte. Ich habe ihnen auch einen Vibrator besorgt und Doug ihn so in die Hand gesetzt, dass er für Jen an der Richtigen Stelle steht. Ich habe sie also in Position gebracht und bin dann aus dem Raum gegangen. Aber für Hand-Jobs musste ich Jens Hand um Dougs Schwanz legen und sie selbst bewegen. Ich habe also ihre Hand benutzt, um ihm einen herunterzuholen.
Entschuldigung, dass ich lache, aber das ist echt irrsinnig.
Ich habe Handschuhe getragen.
Hat es dich irgendwann mal angemacht?
Nein, es hat mich nie angemacht. Ich habe immer versucht, mich von dem was ich tue, zu distanzieren.
Hat du dir Mühe für einen besonders guten Hand-Job gegeben?
Ich wollte gut sein, damit es so schnell wie möglich vorüber ist. Ich hatte Glück, das Doug als behinderter Mann nicht viel sexuelle Stimulation brauchte. Er hatte ja nicht sein ganzes Leben hindurch masturbieren und Sex haben können, also kam er immer zu früh, wofür ich sehr dankbar war.
Was gehört zu den krasseren Sachen, die passiert sind?
Ich habe immer Handschuhe getragen, aber einmal habe ich nicht aufgepasst und er ist auf meiner Hand gekommen. Auch wenn ich einen Handschuh trug, fühlte ich sein Sperma auf meiner Hand landen. Das war eine der widerlichsten Sachen, die ich erlebt habe, in meiner Zeit mit ihnen.
Auch die Sache mit dem Blowjob, Jens Kopf auf seinem Schwanz zu bewegen, war seltsam. Ungefähr wie den Kopf einer Frau mit Gewalt auf seinen Schwanz zu ziehen. Es fühlt sich halt einfach seltsam an und irgendwie brutal. Und eben weil sie Muskeldystrophie hatte, konnte sie ihren Mund gar nicht richtig bewegen. Sobald er also kam, rann das ganze Sperma ihren Mund herunter und in ihre Haare. Es aus ihrem Haar zu entfernen war schwierig.
Du bist wie ein Heiliger, St. Blowjob.
Früher hatte Doug Prostituierte über Craigslist und so bestellt, also er hatte ein paar sexuelle Erfahrungen. Aber dann hat er geheiratet. Seine Frau liebte ihn, sie waren glücklich, einander gefunden zu haben. Es war eine sehr bewegende Erfahrung und etwas, was Leute nicht für möglich gehalten hätten.
Hat deine Arbeit dein Privatleben beeinflusst?
Ich weiß nicht. Ich meine, es ist schon herausgekommen. Freundinnen wussten Bescheid, aber es hatte sie nie gestört. Ich habe gehört, dass Doug und Jen auch für ein paar Webseiten posiert haben. Auf gimpsgonewild.com. Sie verkauften Bilder und Kalender mit denen sie ein bisschen Extra Geld verdienten, aber nicht viel. Sie haben ihre Meinung darüber nach einer Weile geändert, weil Leute, die Seite besucht haben, sie kontaktierten und Dinge sagten wie „Ihr seid Freaks!“. Erst sagten sie „scheiß drauf“, aber dann ging es ihnen doch nahe.
Hast du für die Sex-Hilfe extra Geld bekommen?
Es war in meinem Stundenlohn mit einkalkuliert. Ich habe immer gedacht, ich sollte vielleicht mein eigenes kleines Business gründen. „Hey, bist du behindert? Ich könnte dir beim Sex helfen!“
Gibt es andere gute Geschichten?
Einmal sollten sie Besuch bekommen von jemandem vom Wohnungs-und Städtebau, weil sie stattliche Unterstützung bekamen. Der Typ sollte nun ausgerechnet an einem ihrer Sex -Tage kommen. Als der H.U.D Typ kam, kontrollierte er immer den Rauchmelder und den Ofen. Er ging niemals in die Räume, also haben Jen und Doug ihr Sexprogramm einfach durchgezogen. An diesem Tag ist er aber doch in dem Zimmer aufgekreuzt, indem ich Jen und Doug gerade in Position gesetzt hatte. Jen sagte nur „Oh, Hey“, aber der Typ ging einfach vorbei und kontrollierte die Fenster. Ich weiß nicht, was er zu sehen geglaubt hatte. Jen saß in einer Schlinge auf Dougs Schritt. Für mich war es echt schockierend.
Also konnten sie tatsächlich Geschlechtsverkehr haben?
Ja, aber dafür konnte ich den Raum nicht verlassen, weil ich sie auf ihm hin und her bewegen musste.
Du sagtest, es ging immer relativ schnell. Warst du jemals kreativ mit Positionen?
Nein, sie saß meistens oben. Er konnte nicht in einer anderen Position außer auf dem Rücken liegen. Aus irgendeinem Grund-vielleicht hat es mit der Krankheit zu tun, war Jennifers Vagina sehr eng, also ziemlich schmal. Es war wohl immer schmerzhaft für sie Sex zu haben, obwohl Doug nicht wirklich groß war. Unterdurchschnittlich sogar, würde ich sagen. Aus irgendeinem Grund hatte sie aber mit Analsex keine Probleme. Sie versuchte sich Sexspielzeuge hineinzustecken, was nicht funktionierte, aber in ihren Hintern glitten die Dinger wie Nichts.
Also, Doug war in der Lage zu kommen. Konnte es Jen?
Ja, ich meine, sie waren sehr gefühlvoll. Sie konnten sich nur mit Dirty Talk behelfen. Sie konnte einen Orgasmus haben, nur durch „Verbalerotik“. Einmal hatte ich sie ins Bett gebracht und erklärte einer neuen Krankenschwester anschließend die Aufgaben. Jedoch gab es eine Sprechanlage, mit der sie die Schwester rufen konnten um sie zu bitten sie umzudrehen oder etwas abzusaugen. Jen und Doug starteten also ihre Sexgespräche und ahnten nicht, dass es uns durch die Sprechanlage erreichte. Durch die Muskeldystrophie standen ihre Münder immer offen und sie konnten ihre Zungen kaum bewegen, was zu einer ziemlich verstümmelten Sprache führte. Die neue Krankenschwester verstand nichts davon, während sie mit mir über die Pflege sprach, aber ich hörte Doug Dinge sagen wie „Oh my baby yeah“ und Jen stöhnte wie verrückt.
Read the rest at Vice Magazine: SEX-HILFE FÜR BEHINDERTE - VICE Magazine Alps
http://www.viceland.com/blogs/at/2011/0 ... ehinderte/
Kasharius grüßt
Behinderte Menschen werden genauso geil, wie andere Leute auch. Das Problem ist, dass selbst wenn sie einen Partner haben, es mit eingeschränkter Motorik schwierig werden kann, einen Penis in eine Vagina zu bekommen. Mein Freund Karl war über acht Jahre der persönliche Pfleger für zwei Behinderte. Zusätzlich zu seinen Aufgaben als Pfleger hat er ihnen geholfen, richtig Sex zu haben.
Doug und Jen waren ein verheiratetes Paar, das an Muskeldystrophie litt. Doug starb vor kurzem an Lungenentzündung, aber Karl sagt, sich an die guten alten Zeiten zurückzuerinnern, als Doug zum Beispiel aus Versehen auf ihm kam, hälfe ihm die Trauer zu überwinden. Was Karl für sie getan hat gehört meiner Meinung nach zu den nettesten und selbstlosesten Dingen, die man für andere tun kann. Karl ist ein Engel. Ein Blowjob-Engel aus dem Himmel, der seine Hände hoffentlich immer gründlich wäscht.
Vice: Also du bist ein Sex-Pfleger?
Ich bin von Beruf lizensierter Pfleger und ich habe für zwei Patienten mit Muskeldystrophie gearbeitet die beatmet wurden, weshalb sie rund um die Uhr Betreuung benötigten. Sie waren nicht in der Lage ihre Gliedmaßen oder irgendetwas anderes zu bewegen. Somit habe ich wirklich alles für sie gemacht. Ich habe sie gewaschen, angezogen, sie in ihre Rollstühle gesetzt. Wenn sie mal in ihren Stühlen saßen, konnten sie allein umherfahren, aber trotzdem nicht ihre Arme und Beine bewegen.
Wie lange hast du diesem Paar geholfen?
Acht Jahre.
Wie hast du sie gefunden?
Ich habe mich auf einer Party mit einer anderen Krankenschwester unterhalten. Sie hatte einen Patienten, der auf der Suche nach neuem Pflegepersonal war und ich war zufällig gerade auf Jobsuche. Ich habe angefangen mit Doug zu arbeiten, als er schon mit Jen verlobt war. Sie heirateten ungefähr sechs Monate später und zogen zusammen.
Also bist du nicht nur für Sex-Hilfe engagiert worden, sondern auch für andere Aufgaben?
Ja, diese Sache war total außerplanmäßig.
Hättest du damals gedacht, dass es Teil des Jobs sein wird, jemanden einen runterzuholen?
Zuerst half ihnen Jens Krankenschwester. Als sie ging fragte sie mich, ob es für mich OK wäre, so etwas zu tun und somit wurde „das Szepter“ mir überreicht. Es ist witzig. Jen und Doug hatten mich auskundschaften lassen. Ich bin sicher, als Pfleger hast du krasse Sachen gesehen.
An welcher Stelle wird es eklig, andern Leuten beim Vögeln zu helfen?
Der Sex-Kram ist schon verstörend. Alles, was du in der Ausbildung siehst, scheint dich auf den Job vorzubereiten, aber sie sagen dir nicht, wie du zwei Menschen beim Sex hilfst.
Erzähl mir von der ersten Zeit. Was war besonders?
In der ersten Zeit schaust du dir nur alles an und versuchst hinter die Mechanik zu steigen. Für eine Weile bist du so damit beschäftigt, herauszufinden, wie du das alles hinbekommen wirst, dass du vergisst, was du tun wirst. Aber an dem Punkt, an dem du herausbekommen hast, wie alles funktioniert, lässt du die Dinge eben einfach auf dich zukommen und denkst: „Ich kann nicht glauben, dass ich das hier mache. Es ist verrückt“.
Hast du sie in Position gebracht? Hast du ihn reingesteckt? Was hast du genau gemacht?
Sie hatten eine Art Bahn mit Rollen über ihrem Bett und an diesem war ein Lift befestigt. An diesem Lift hängt ein großes Tuch mit Baumwollriemen und Haken. Ich habe den Riemen unter Doug oder Jen durchgezogen und sie mit Hilfe des Lifts hochgezogen. Eigentlich ist so etwas für Krankenschwestern gemacht, die zu zerbrechlich sind, einen Patienten in den Rollstuhl zu heben. Jen und Doug haben herausgefunden, wie man sich diese Vorrichtung als eine Sexschaukel zu Nutze machen kann. Doug konnte seine Finger bewegen, also habe ich Jen mit dem Lift so auf ihn herabgesetzt, dass er mit seinen Finger in ihr herumwackeln konnte. Ich habe ihnen auch einen Vibrator besorgt und Doug ihn so in die Hand gesetzt, dass er für Jen an der Richtigen Stelle steht. Ich habe sie also in Position gebracht und bin dann aus dem Raum gegangen. Aber für Hand-Jobs musste ich Jens Hand um Dougs Schwanz legen und sie selbst bewegen. Ich habe also ihre Hand benutzt, um ihm einen herunterzuholen.
Entschuldigung, dass ich lache, aber das ist echt irrsinnig.
Ich habe Handschuhe getragen.
Hat es dich irgendwann mal angemacht?
Nein, es hat mich nie angemacht. Ich habe immer versucht, mich von dem was ich tue, zu distanzieren.
Hat du dir Mühe für einen besonders guten Hand-Job gegeben?
Ich wollte gut sein, damit es so schnell wie möglich vorüber ist. Ich hatte Glück, das Doug als behinderter Mann nicht viel sexuelle Stimulation brauchte. Er hatte ja nicht sein ganzes Leben hindurch masturbieren und Sex haben können, also kam er immer zu früh, wofür ich sehr dankbar war.
Was gehört zu den krasseren Sachen, die passiert sind?
Ich habe immer Handschuhe getragen, aber einmal habe ich nicht aufgepasst und er ist auf meiner Hand gekommen. Auch wenn ich einen Handschuh trug, fühlte ich sein Sperma auf meiner Hand landen. Das war eine der widerlichsten Sachen, die ich erlebt habe, in meiner Zeit mit ihnen.
Auch die Sache mit dem Blowjob, Jens Kopf auf seinem Schwanz zu bewegen, war seltsam. Ungefähr wie den Kopf einer Frau mit Gewalt auf seinen Schwanz zu ziehen. Es fühlt sich halt einfach seltsam an und irgendwie brutal. Und eben weil sie Muskeldystrophie hatte, konnte sie ihren Mund gar nicht richtig bewegen. Sobald er also kam, rann das ganze Sperma ihren Mund herunter und in ihre Haare. Es aus ihrem Haar zu entfernen war schwierig.
Du bist wie ein Heiliger, St. Blowjob.
Früher hatte Doug Prostituierte über Craigslist und so bestellt, also er hatte ein paar sexuelle Erfahrungen. Aber dann hat er geheiratet. Seine Frau liebte ihn, sie waren glücklich, einander gefunden zu haben. Es war eine sehr bewegende Erfahrung und etwas, was Leute nicht für möglich gehalten hätten.
Hat deine Arbeit dein Privatleben beeinflusst?
Ich weiß nicht. Ich meine, es ist schon herausgekommen. Freundinnen wussten Bescheid, aber es hatte sie nie gestört. Ich habe gehört, dass Doug und Jen auch für ein paar Webseiten posiert haben. Auf gimpsgonewild.com. Sie verkauften Bilder und Kalender mit denen sie ein bisschen Extra Geld verdienten, aber nicht viel. Sie haben ihre Meinung darüber nach einer Weile geändert, weil Leute, die Seite besucht haben, sie kontaktierten und Dinge sagten wie „Ihr seid Freaks!“. Erst sagten sie „scheiß drauf“, aber dann ging es ihnen doch nahe.
Hast du für die Sex-Hilfe extra Geld bekommen?
Es war in meinem Stundenlohn mit einkalkuliert. Ich habe immer gedacht, ich sollte vielleicht mein eigenes kleines Business gründen. „Hey, bist du behindert? Ich könnte dir beim Sex helfen!“
Gibt es andere gute Geschichten?
Einmal sollten sie Besuch bekommen von jemandem vom Wohnungs-und Städtebau, weil sie stattliche Unterstützung bekamen. Der Typ sollte nun ausgerechnet an einem ihrer Sex -Tage kommen. Als der H.U.D Typ kam, kontrollierte er immer den Rauchmelder und den Ofen. Er ging niemals in die Räume, also haben Jen und Doug ihr Sexprogramm einfach durchgezogen. An diesem Tag ist er aber doch in dem Zimmer aufgekreuzt, indem ich Jen und Doug gerade in Position gesetzt hatte. Jen sagte nur „Oh, Hey“, aber der Typ ging einfach vorbei und kontrollierte die Fenster. Ich weiß nicht, was er zu sehen geglaubt hatte. Jen saß in einer Schlinge auf Dougs Schritt. Für mich war es echt schockierend.
Also konnten sie tatsächlich Geschlechtsverkehr haben?
Ja, aber dafür konnte ich den Raum nicht verlassen, weil ich sie auf ihm hin und her bewegen musste.
Du sagtest, es ging immer relativ schnell. Warst du jemals kreativ mit Positionen?
Nein, sie saß meistens oben. Er konnte nicht in einer anderen Position außer auf dem Rücken liegen. Aus irgendeinem Grund-vielleicht hat es mit der Krankheit zu tun, war Jennifers Vagina sehr eng, also ziemlich schmal. Es war wohl immer schmerzhaft für sie Sex zu haben, obwohl Doug nicht wirklich groß war. Unterdurchschnittlich sogar, würde ich sagen. Aus irgendeinem Grund hatte sie aber mit Analsex keine Probleme. Sie versuchte sich Sexspielzeuge hineinzustecken, was nicht funktionierte, aber in ihren Hintern glitten die Dinger wie Nichts.
Also, Doug war in der Lage zu kommen. Konnte es Jen?
Ja, ich meine, sie waren sehr gefühlvoll. Sie konnten sich nur mit Dirty Talk behelfen. Sie konnte einen Orgasmus haben, nur durch „Verbalerotik“. Einmal hatte ich sie ins Bett gebracht und erklärte einer neuen Krankenschwester anschließend die Aufgaben. Jedoch gab es eine Sprechanlage, mit der sie die Schwester rufen konnten um sie zu bitten sie umzudrehen oder etwas abzusaugen. Jen und Doug starteten also ihre Sexgespräche und ahnten nicht, dass es uns durch die Sprechanlage erreichte. Durch die Muskeldystrophie standen ihre Münder immer offen und sie konnten ihre Zungen kaum bewegen, was zu einer ziemlich verstümmelten Sprache führte. Die neue Krankenschwester verstand nichts davon, während sie mit mir über die Pflege sprach, aber ich hörte Doug Dinge sagen wie „Oh my baby yeah“ und Jen stöhnte wie verrückt.
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Kasharius grüßt
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
das ist interessant zu lesen,
aber auch ganz schön fies formuliert
"fühlte ich sein Sperma auf meiner Hand landen. Das war eine der widerlichsten Sachen"
er macht angaben über das aussehen derer geschlechtsteile,
viel zu intim, hoffentlich war er autorisiert.
aber auch ganz schön fies formuliert
"fühlte ich sein Sperma auf meiner Hand landen. Das war eine der widerlichsten Sachen"
er macht angaben über das aussehen derer geschlechtsteile,
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
Hier noch ein sehr interessanter Artikel der Journalistin und Geschäftsführerin von ISL Deutschlande.V. Dr. Sigrid Arnade zum sexuellen Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen und den diesbezüglichen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention:
Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die sexuelle Selbstbestimmung behinderter Menschen
Die Behindertenrechtskonvention ist das erste internationale Dokument, in dem Behinderung konsequent aus einer Menschenrechtsperspektive betrachtet wird. Sigrid Arnade berichtet vom langen Weg bis zu diesem Abkommen, seiner generellen Bedeutung sowie den Folgen dieses grundlegenden Blickwechsels für die sexuellen Rechte behinderter Menschen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behinderten rechtskonvention – BRK) wird weltweit von behinderten Menschen1 als Meilenstein in der Behinderten- und Men schen rechtspolitik gefeiert. In Deutschland ist die Behindertenrechts konvention seit dem 26. März 2009 geltendes Recht.
Auch vor dem Inkrafttreten der BRK galt in Deutsch land das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen genauso wie für alle anderen Bür gerin nen und Bürger. Mit ihr wird dieses Recht jedoch erneut bekräftigt und kann möglicherweise besser realisiert werden, da Behinderung und behinderte Menschen in der BRK durchgängig unter einer Menschenrechtsperspektive be trach tet werden.
Blick zurück:
Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung
Behindertes Leben galt in der Vergangenheit vielfach als »minderwertig« oder gar »lebensunwert«. Zur Zeit des Naziterrors erreichte der Wahn, Behinderung und Krankheit ausrotten zu wollen, mit etwa 100.000 Morden an Menschen mit Behinderungen und schätzungsweise 350.000 Zwangssterilisationen seinen grausamen Höhepunkt (Arnade 2003, S. 3). Die als minderwertig geltenden behinderten Menschen sollten keine Sexualität haben und sich nicht fortpflanzen.
Nach 1945 wagte es zunächst niemand mehr, das Lebensrecht behinderter Menschen anzuzweifeln. Sie wurden vielmehr durch eine umfassende Sozialgesetzgebung abgesichert. Überall jedoch wurden Krankheit und Behinderung primär unter einem medizinischen, defizitorientierten Blickwinkel betrachtet. Nach wie vor galt Behinderung als etwas Fremdes mit dem Makel der Minderwertigkeit. An die Stelle der Ermordung zur Zeit des Naziterrors trat für die Betroffenen nun die fürsorgliche Entmündigung.
Der Journalist Ernst Klee prägte für den »typischen Behinderten« in seinem Behindertenreport das Bild vom Musterkrüppelchen: »dankbar, lieb, ein bisschen doof, leicht zu verwalten« (Klee 1976, S. 150). In diesem gesellschaftlichen Klima wurde die Sexualität von Menschen mit Behinde rungen im wahrsten Sinne des Wortes totge schwie gen. Hier kann man von einer diskursiven Diskriminierung sprechen. Eltern und Betreuungspersonen hofften, dass bei den Betroffenen keine sexuellen Wünsche auftauchen würden, wenn man das Thema nicht anspräche. Demgemäß fand auch keine Aufklärung statt, so dass bis heute immer wieder Schwangerschaften gerade bei Frauen mit Lern schwierig keiten (sogenannten geistigen Behinderungen) häufig erst im fünften Monat oder später entdeckt wurden und werden. Behinderten Frauen und Männern wurde auch keine Privatsphäre zugestanden, in der Sexualität hätte gelebt werden können. Sie wohnten in Mehrbettzimmern oder in nicht abschließbaren Einzelzimmern. Zum Teil ist das bis heute der Fall.
Als ein Symptom für die sexuelle Fremdbestimmung von Menschen mit Behinderungen kann das 1977 erschienene Buch »Können, sollen, dürfen Behinderte heiraten?« gelten. Hier maßten sich sogenannte Experten und Expertinnen an, über die Lebensführung behinderter Menschen entscheiden zu dürfen. Das Buch löste unter den Betroffenen einen Sturm der Entrüstung aus, ist aber dennoch 1986 in einer zweiten Auflage erschienen.
Entwicklung zur sexuellen Selbstbestimmung
Seit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre begannen behinderte Menschen, sich zu emanzipieren. Sie forderten einen entscheidenden Perspektivenwechsel: Behinderte Menschen wollten nicht mehr als Objekte der Fürsorge betrachtet werden, sondern als selbstbestimmte Subjekte mit allen Menschenrechten.
Mit ihrer Kritik am Internationalen Jahr der Behinderten 1981 wurde die Behindertenbewegung in Deutschland politischer. In der Folge formierte sich die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nach dem Vorbild der US-amerikanischen Independent-Living-Bewegung. Als »letzte Bürgerrechtsbewegung« (Heiden 1996, S. 16, 28) forderte sie nicht ein Mehr an sozialer Absicherung, sondern Gleichstellungsgesetze nach dem Vorbild der Antidiskriminierungsgesetze in den USA. Mit der Verfassungsergänzung von 1994, dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind wesentliche Forderungen der Menschen mit Behinderungen in Deutschland erfüllt worden.
Gleichzeitig ist der oben erwähnte Perspektivenwechsel von immer mehr Betroffenen selbst, aber auch von immer mehr gesellschaftlichen Gruppierungen vollzogen worden. Das wirkte sich auch auf die sexuelle Selbstbestimmung behinderter Menschen aus. Insbesondere für körper- und sinnesbehinderte Menschen wurde es immer selbstverständlicher, eine weitgehend selbstbestimmte Sexualität zu leben. Sie diskutieren nicht mehr die Frage, »ob« sie Sexualität haben dürfen, sondern eher »wie« sie ihre Sexualität nach den eigenen Wünschen gestalten können. Wie lässt sich das Recht auf selbstbestimmte Sexualität verwirklichen, wenn beispielsweise Wohnstätten für Erwachsene nur über Mehrbettzimmer verfügen oder wenn die körperliche Beeinträchtigung die Selbstbefriedigung erschwert? Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war 2000 ein Bundeskongress zum Thema »Behinderte Sexualität – verhinderte Lust?« in Nürnberg (Mösler 2002, S. 48).
Auch Menschen mit einer sogenannten »geistigen Behinderung«, die lieber »Menschen mit Lernschwierigkeiten« genannt werden, wünschen sich genau wie ihre Altersgenossen Flirt, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Leidenschaft, denn die Sexualität gehört zur Persönlichkeit jedes Menschen. Das gilt für Menschen mit Lernschwierigkeiten ge nau so wie für alle anderen Frauen und Männer (pro familia 2006, S. 4).
Erwachsene Menschen mit der Diagnose »geistige Behinderung« haben das uneingeschränkte Recht, ihre Sexualität nach ihren eigenen Vorstellungen, ohne Einschränkungen oder Verbote zu leben. Das ist bei den Eltern, dem Personal in Einrichtungen oder gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern häufig nicht bekannt. Deshalb sind entsprechende Fortbildungen anzubieten. Die Juristin Julia Zinsmeister schlägt darüber hinaus vor, die Verwirklichung des Selbst bestimmungsrechts der Betroffenen – auch der sexuellen Selbst bestimmung – als Kriterium der Qualitätssicherung von Einrichtungen zu überprüfen (Zinsmeister 2003, S. 25–28).
Die Betroffenen selbst fordern, dass das Thema Sexualität in keiner Einrichtung mehr tabu sein darf, dass sie aufge klärt werden und auch lernen, was beispielsweise eine HIV-Infektion ist (Arnade 2007, S. 101).
Der lange Weg zur Behindertenrechtskonvention (BRK)
Nicht nur in Deutschland war und ist das Leben von Menschen mit Behinderungen vielfach von Fremdbestim mung und massiven Menschenrechtsverletzungen geprägt. Diese Tatsache wurde 1993 durch den Bericht »Human Rights and Disabled Persons« des UN-Sonderberichterstatters Leandro Despouys bestätigt. Darin benennt der Autor eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen, die zum Alltag behinderter Menschen weltweit gehören. Genannt werden unter anderem das Verbot von Heirat und Familiengründung, Zwangssterilisation, sexualisierte Gewalt und zwangsweise Heimunterbringung.
Es war jedoch ein weiter Weg bis zu den Verhandlungen über eine BRK. Unterstützt wurden die Initiativen dafür durch die Studie »Human Rights and Disability« von 2002. Etwa zeitgleich setzte die UN-Generalversammlung einen Ad-hoc-Ausschuss ein, um eine solche Konvention zu erarbei ten. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Regierungsvertretungen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, entwickelte im Januar 2004 einen ersten Entwurf, der als Grundlage für die weiteren Verhandlungen diente.
Die gesamten Verhandlungen standen unter dem Motto »Nichts über uns ohne uns«. Niemals zuvor wurde die Zivilgesellschaft bei den Verhandlungen zu einem Menschenrechtsübereinkommen so intensiv beteiligt. Viele Regierungen, so auch die deutsche, beriefen Menschen mit Behinderungen in ihre Delegationen. Als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation nahm Theresia Degener (Juristin mit Behinderung) an den Verhandlungen in New York teil (Lachwitz 2007, S. 2).
Insgesamt gab es acht mehrwöchige Sitzungen des Ad-hoc-Ausschusses. Am Ende der achten Sitzung wurden der verhandelte Konventionstext sowie das Fakultativprotokoll (es regelt die Arbeitsweise des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) angenommen.
Einstimmig verabschiedete die UN-Generalversammlung am 13. Dezember 2006 die BRK und das Fakultativprotokoll. Beides konnte vom 30. März 2007 an in New York unterzeichnet und ratifiziert werden. Deutschland gehörte am 30. März zu den Erstunterzeichnern. Ende 2008 wurde das Gesetz zur Ratifikation des »Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, so dass die BRK am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft treten konnte.
Die generelle Bedeutung der BRK
Mit der BRK ist es gelungen, das erste internationale Dokument zu formulieren, das Behindertenpolitik konsequent aus einer Menschenrechtsperspektive betrachtet. In der Ver gangenheit waren die Dokumente der Vereinten Nationen zu Behindertenthemen vor allem von dem Gedanken der öffentlichen Fürsorge geprägt (Häfner 2007, S. 45). In den meisten Staaten herrscht traditionell das medizinische Modell von Behinderung vor, demzufolge Behinderung unter einem medizinischen Blickwinkel als individuelles Defizit betrachtet wird, das für die mangelnde Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen verantwortlich ist. Als Weiterentwicklung haben viele Staaten Behinderung inzwischen unter einem sozialrechtlichen Paradigma be griffen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen durch entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen an die »normalen« gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen.2 Der Menschenrechtsansatz geht darüber hinaus: Unter einem menschenrechtsorientierten Blickwinkel entsteht »Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umwelt bedingten Barrieren« (BRK Präambel, e). Nach diesem Verständnis geht es nicht mehr um Fürsorge oder Rehabilitation behinderter Menschen, sondern um ihre gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe.3
Mit der BRK konnte dieser Perspektivenwechsel realisiert werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als Patientinnen und Patienten betrachtet, sondern als Bürgerinnen und Bürger. Sie gelten nicht länger als Problemfälle, sondern werden auf allen Ebenen als Trägerinnen und Träger unveräußerlicher Menschenrechte begriffen. So wird behindertes Leben als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft bejaht.4 Die Rede ist von dem »wertvollen Beitrag«, den Menschen mit Behinde rungen zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten können (BRK Präambel, m). Gleichzeitig werden die Problemlagen behinderter Menschen nicht geleugnet, sondern benannt. Alle bestehenden Menschenrechte sind hinsichtlich der Lebens situationen behinderter Frauen und Männer konkretisiert und auf diese zugeschnitten worden. So sind mit der BRK zwar keine neuen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen geschaffen worden. Durch sie wird jedoch hervorgehoben, dass alle Menschenrechte für behinderte Menschen genauso gültig sind wie für alle anderen Menschen.
Sexuelle Selbstbestimmung und die BRK
Selten wird in Gesetzen ausdrücklich die »sexuelle Selbstbestimmung« benannt. Auch in der BRK findet sich nirgends die direkte Nennung dieses Begriffs. Dennoch ist die sexuelle Selbstbestimmung im deutschen, europäischen und internationalen Recht verankert, denn sie lässt sich aus anderen Regelungen ableiten. Dabei sind vor allem der Schutz der Würde, der Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung zu nennen (Arnade 2009, S. 236). Diese werden in rechtlichen Bestimmungen genannt, die weltweit, europaweit oder in Deutschland gelten, so auch in der BRK.
Die gesamte BRK handelt vom Schutz der Würde und vom Schutz vor Diskriminierung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig wird dem Schutz der Privatsphäre mit dem eigenen Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre) ein besonderes Gewicht zuerkannt. Darin heißt es in Absatz 1: »Menschen mit Behinderungen dürfen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der sie leben, keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihre Wohnung oder ihren Schriftverkehr oder andere Arten der Kommunikation oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen ihrer Ehre oder ihres Rufes ausgesetzt werden ...«
Im Zusammenhang mit der sexuellen Selbstbestimmung ist auch Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie) der BRK zu nennen, insbesondere die Absätze 1 und 2:
»(1)Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass
a) das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen, anerkannt wird;
b) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden;
c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und Ver mögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlag gebend. Die Vertrags staaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahr nehmung ihrer elterlichen Verantwortung.«
Diese Bestimmungen unterstreichen unmissverständlich das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf sexuelle Selbstbestimmung.
Sexuelle Orientierung
Auch hinsichtlich der sexuellen Orientierung haben Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen dieselben Rechte wie alle anderen. Von den Betroffenen selbst wird häufig das Problem der mehrfachen Außenseiterrolle beschrie ben, die mit mehrfacher Diskriminierung verbunden sein kann (Teichert 2007, S. 116). Lesben und Schwule mit Behinderungen machen die Erfahrung, dass sie in der Behindertenszene aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Randgruppe bilden und innerhalb der Lesben- oder Schwulenszene aufgrund ihrer Behinderung nicht immer akzeptiert werden (Bazinger 2007, S. 114).
In der BRK werden in der Präambel p als Gründe für mehrfache oder verschärfte Diskriminierung die Merkmale Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale, ethnische, indigene oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt, Alter und sonstiger Status genannt. Diese Aufzählung fand sich im Kon ventionsentwurf von 2004 nicht nur in der Präambel, sondern auch in einem Artikel des Konventionstextes, wo sie rechtsverbindlich gewesen wäre, wurde dort aber aufgrund der Intervention einiger Staaten gestrichen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2004, S. 56). Die Europäische Union hat sich dafür eingesetzt, auch das Merkmal »sexuelle Orientierung« aufzunehmen und wurde dabei unter anderem von Kanada und Neuseeland unterstützt (Schulze 2009, S. 23). Dieses Anliegen war aber nicht durch zusetzen, da einige asiatische und insbesondere isla mi sche Staaten damit Probleme hatten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2004, S. 60).
Auch wenn die sexuelle Orientierung nicht ausdrücklich in der BRK genannt wird, darf aufgrund der anderen Bestimmungen in der BRK und aufgrund deutscher Rechtsnormen niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Ausblick
Mit der BRK ist das Recht behinderter Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung dank der konsequenten Menschenrechtsperspektive unterstrichen worden. In Artikel 8 (Bewusst seinsbildung) verpflichten sich die Vertragsstaaten zu um fangreichen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung.
Wenn Deutschland beginnt, die BRK mit solchen Maßnahmen, Aktionsplänen und Gesetzesänderungen umzu setzen, werden immer mehr Bürgerinnen und Bürger Behin de rung und behinderte Menschen unter der Menschen rechtsperspektive wahrnehmen. Dann wird es hoffentlich bald für alle Menschen mit Behinderungen selbstverständlich sein, ihre Sexualität selbstbestimmt zu leben.
Fußnoten
1 Die Begriffe »behinderte Menschen« und »Menschen mit Behinderungen« werden synonym verwendet.
2 Vortrag von Horst Frehe (»Teilhabekonzepte: die Theorie der Anerkennung und die Belange behinderter Menschen – eine juristisch-politische Perspektive«) auf der Fachtagung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) in Berlin am 3. April 2009.
3 Ebd.
4 Heiner Bielefeldt bezeichnet diese Sicht als »diversity-Ansatz«
(Bielefeldt 2009, S. 6/7).
Literatur
Arnade, S. (2003): Zwischen Anerkennung und Abwertung. Behinderte Frauen und Männer im bioethischen Zeitalter. In: Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik und Zeitgeschichte. B8. Das Parlament
Arnade, S. (2007): Sexualität, Partnerschaft, Mutterschaft und Familienarbeit. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Einmischen. Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Arnade, S. (2009): Sexuelle Rechte behinderter Menschen. In: Deutsches Institut für Menschenrechte, Lohrenscheit, C. (Hrsg.): Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft
Bazinger, I. (2007): Liebe geht nicht nur durch den Magen. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Einmischen. Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frau en. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bielefeldt, H. (2009): Zum Innovationspotenzial der UN-Behinder tenrechtskonvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2004): Fachkonferenz: Menschenrechte und Behinderung. VN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Despouy, L. (1993): Human Rights and Disabled Persons. Genf: United Nations publications, Sales No. E.92.XIV.4 (www.un.org/esa/socdev/enable/dispaperdes0.htm – aufgerufen 24. 1. 2010)
Häfner, S. (2007): Folgen der Ratifizierung der UN-Konvention zu den Rechten der Menschen mit Behinderungen. In: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Leben ohne Barrieren!? Dokumentation der Anhörung vom 23. 4. 2007. Berlin: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Heiden, H.-G. (1996): Die Fakten liegen auf dem Tisch – Benachteiligung und Diskriminierung behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Heiden, H.-G. (Hrsg.): Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Grundrecht und Alltag – eine Bestandsaufnahme. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH
Klee, E. (1976): Behinderten-Report II: »Wir lassen uns nicht abschieben«. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag
Kluge, K.-J., Sparty, L. (Hrsg.) (1977): Sollen, können, dürfen Behinderte heiraten? Bonn – Bad Godesberg: Rehabilitationsverlag
Lachwitz, K. (2007): UNO-Generalversammlung verabschiedet Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen – Teil I. Auszug aus RdLh 1/2007. Marburg: Lebenshilfe (www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlic ... mlung1.pdf – aufgerufen 12. 1. 2010)
Mösler, Th. (2002): Sexualität. Anmerkungen aus wissenschaftlicher und therapeutischer Sicht. In: Bannasch, M. (Hrsg.): Behinderte Sexualität – verhinderte Lust? Zum Grundrecht auf Sexualität von Menschen mit Behinderung. Neu-Ulm: AG SPAK
pro familia (2006): Körper und Sexualität. Sexualität und geistige Behinderung. 3. Auflage, Frankfurt an Main: pro familia
Quinn, G., Degener, Th. (2002): Executive summary. In: OHCHR, United Nations: Human Rights and Disability. The current use and future potential of United Nations human rights instruments in the context of disability. New York and Geneva: United Nations Publications
Schulze, M. (2009): Understanding The UN Convention On The Rights Of Persons With Disabilities. Handicap International
Teichert, G. (2007): anders anders. Das Leben als Krüppel-Lesbe. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Einmischen. Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zinsmeister, J. (2003): (Sexuelle) Selbstbestimmung, Familienplanung und Elternschaft – die Rechte von Frauen mit der Diagnose einer geistigen Behinderung. Expertise für ein Fachgespräch im Landtag NRW. Kassel
Zinsmeister, J. (2005): Rechtliche Maßgaben und Grenzen der Sexualassistenz und Sexualbegleitung. In: pro familia: Expertise – Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderungen. Frankfurt am Main: pro familia
http://forum.sexualaufklaerung.de/index.php?docid=1274
Kasharius grüßt
Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die sexuelle Selbstbestimmung behinderter Menschen
Die Behindertenrechtskonvention ist das erste internationale Dokument, in dem Behinderung konsequent aus einer Menschenrechtsperspektive betrachtet wird. Sigrid Arnade berichtet vom langen Weg bis zu diesem Abkommen, seiner generellen Bedeutung sowie den Folgen dieses grundlegenden Blickwechsels für die sexuellen Rechte behinderter Menschen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behinderten rechtskonvention – BRK) wird weltweit von behinderten Menschen1 als Meilenstein in der Behinderten- und Men schen rechtspolitik gefeiert. In Deutschland ist die Behindertenrechts konvention seit dem 26. März 2009 geltendes Recht.
Auch vor dem Inkrafttreten der BRK galt in Deutsch land das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen genauso wie für alle anderen Bür gerin nen und Bürger. Mit ihr wird dieses Recht jedoch erneut bekräftigt und kann möglicherweise besser realisiert werden, da Behinderung und behinderte Menschen in der BRK durchgängig unter einer Menschenrechtsperspektive be trach tet werden.
Blick zurück:
Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung
Behindertes Leben galt in der Vergangenheit vielfach als »minderwertig« oder gar »lebensunwert«. Zur Zeit des Naziterrors erreichte der Wahn, Behinderung und Krankheit ausrotten zu wollen, mit etwa 100.000 Morden an Menschen mit Behinderungen und schätzungsweise 350.000 Zwangssterilisationen seinen grausamen Höhepunkt (Arnade 2003, S. 3). Die als minderwertig geltenden behinderten Menschen sollten keine Sexualität haben und sich nicht fortpflanzen.
Nach 1945 wagte es zunächst niemand mehr, das Lebensrecht behinderter Menschen anzuzweifeln. Sie wurden vielmehr durch eine umfassende Sozialgesetzgebung abgesichert. Überall jedoch wurden Krankheit und Behinderung primär unter einem medizinischen, defizitorientierten Blickwinkel betrachtet. Nach wie vor galt Behinderung als etwas Fremdes mit dem Makel der Minderwertigkeit. An die Stelle der Ermordung zur Zeit des Naziterrors trat für die Betroffenen nun die fürsorgliche Entmündigung.
Der Journalist Ernst Klee prägte für den »typischen Behinderten« in seinem Behindertenreport das Bild vom Musterkrüppelchen: »dankbar, lieb, ein bisschen doof, leicht zu verwalten« (Klee 1976, S. 150). In diesem gesellschaftlichen Klima wurde die Sexualität von Menschen mit Behinde rungen im wahrsten Sinne des Wortes totge schwie gen. Hier kann man von einer diskursiven Diskriminierung sprechen. Eltern und Betreuungspersonen hofften, dass bei den Betroffenen keine sexuellen Wünsche auftauchen würden, wenn man das Thema nicht anspräche. Demgemäß fand auch keine Aufklärung statt, so dass bis heute immer wieder Schwangerschaften gerade bei Frauen mit Lern schwierig keiten (sogenannten geistigen Behinderungen) häufig erst im fünften Monat oder später entdeckt wurden und werden. Behinderten Frauen und Männern wurde auch keine Privatsphäre zugestanden, in der Sexualität hätte gelebt werden können. Sie wohnten in Mehrbettzimmern oder in nicht abschließbaren Einzelzimmern. Zum Teil ist das bis heute der Fall.
Als ein Symptom für die sexuelle Fremdbestimmung von Menschen mit Behinderungen kann das 1977 erschienene Buch »Können, sollen, dürfen Behinderte heiraten?« gelten. Hier maßten sich sogenannte Experten und Expertinnen an, über die Lebensführung behinderter Menschen entscheiden zu dürfen. Das Buch löste unter den Betroffenen einen Sturm der Entrüstung aus, ist aber dennoch 1986 in einer zweiten Auflage erschienen.
Entwicklung zur sexuellen Selbstbestimmung
Seit Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre begannen behinderte Menschen, sich zu emanzipieren. Sie forderten einen entscheidenden Perspektivenwechsel: Behinderte Menschen wollten nicht mehr als Objekte der Fürsorge betrachtet werden, sondern als selbstbestimmte Subjekte mit allen Menschenrechten.
Mit ihrer Kritik am Internationalen Jahr der Behinderten 1981 wurde die Behindertenbewegung in Deutschland politischer. In der Folge formierte sich die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nach dem Vorbild der US-amerikanischen Independent-Living-Bewegung. Als »letzte Bürgerrechtsbewegung« (Heiden 1996, S. 16, 28) forderte sie nicht ein Mehr an sozialer Absicherung, sondern Gleichstellungsgesetze nach dem Vorbild der Antidiskriminierungsgesetze in den USA. Mit der Verfassungsergänzung von 1994, dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind wesentliche Forderungen der Menschen mit Behinderungen in Deutschland erfüllt worden.
Gleichzeitig ist der oben erwähnte Perspektivenwechsel von immer mehr Betroffenen selbst, aber auch von immer mehr gesellschaftlichen Gruppierungen vollzogen worden. Das wirkte sich auch auf die sexuelle Selbstbestimmung behinderter Menschen aus. Insbesondere für körper- und sinnesbehinderte Menschen wurde es immer selbstverständlicher, eine weitgehend selbstbestimmte Sexualität zu leben. Sie diskutieren nicht mehr die Frage, »ob« sie Sexualität haben dürfen, sondern eher »wie« sie ihre Sexualität nach den eigenen Wünschen gestalten können. Wie lässt sich das Recht auf selbstbestimmte Sexualität verwirklichen, wenn beispielsweise Wohnstätten für Erwachsene nur über Mehrbettzimmer verfügen oder wenn die körperliche Beeinträchtigung die Selbstbefriedigung erschwert? Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war 2000 ein Bundeskongress zum Thema »Behinderte Sexualität – verhinderte Lust?« in Nürnberg (Mösler 2002, S. 48).
Auch Menschen mit einer sogenannten »geistigen Behinderung«, die lieber »Menschen mit Lernschwierigkeiten« genannt werden, wünschen sich genau wie ihre Altersgenossen Flirt, Liebe, Partnerschaft, Zärtlichkeit, Leidenschaft, denn die Sexualität gehört zur Persönlichkeit jedes Menschen. Das gilt für Menschen mit Lernschwierigkeiten ge nau so wie für alle anderen Frauen und Männer (pro familia 2006, S. 4).
Erwachsene Menschen mit der Diagnose »geistige Behinderung« haben das uneingeschränkte Recht, ihre Sexualität nach ihren eigenen Vorstellungen, ohne Einschränkungen oder Verbote zu leben. Das ist bei den Eltern, dem Personal in Einrichtungen oder gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern häufig nicht bekannt. Deshalb sind entsprechende Fortbildungen anzubieten. Die Juristin Julia Zinsmeister schlägt darüber hinaus vor, die Verwirklichung des Selbst bestimmungsrechts der Betroffenen – auch der sexuellen Selbst bestimmung – als Kriterium der Qualitätssicherung von Einrichtungen zu überprüfen (Zinsmeister 2003, S. 25–28).
Die Betroffenen selbst fordern, dass das Thema Sexualität in keiner Einrichtung mehr tabu sein darf, dass sie aufge klärt werden und auch lernen, was beispielsweise eine HIV-Infektion ist (Arnade 2007, S. 101).
Der lange Weg zur Behindertenrechtskonvention (BRK)
Nicht nur in Deutschland war und ist das Leben von Menschen mit Behinderungen vielfach von Fremdbestim mung und massiven Menschenrechtsverletzungen geprägt. Diese Tatsache wurde 1993 durch den Bericht »Human Rights and Disabled Persons« des UN-Sonderberichterstatters Leandro Despouys bestätigt. Darin benennt der Autor eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen, die zum Alltag behinderter Menschen weltweit gehören. Genannt werden unter anderem das Verbot von Heirat und Familiengründung, Zwangssterilisation, sexualisierte Gewalt und zwangsweise Heimunterbringung.
Es war jedoch ein weiter Weg bis zu den Verhandlungen über eine BRK. Unterstützt wurden die Initiativen dafür durch die Studie »Human Rights and Disability« von 2002. Etwa zeitgleich setzte die UN-Generalversammlung einen Ad-hoc-Ausschuss ein, um eine solche Konvention zu erarbei ten. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Regierungsvertretungen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, entwickelte im Januar 2004 einen ersten Entwurf, der als Grundlage für die weiteren Verhandlungen diente.
Die gesamten Verhandlungen standen unter dem Motto »Nichts über uns ohne uns«. Niemals zuvor wurde die Zivilgesellschaft bei den Verhandlungen zu einem Menschenrechtsübereinkommen so intensiv beteiligt. Viele Regierungen, so auch die deutsche, beriefen Menschen mit Behinderungen in ihre Delegationen. Als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation nahm Theresia Degener (Juristin mit Behinderung) an den Verhandlungen in New York teil (Lachwitz 2007, S. 2).
Insgesamt gab es acht mehrwöchige Sitzungen des Ad-hoc-Ausschusses. Am Ende der achten Sitzung wurden der verhandelte Konventionstext sowie das Fakultativprotokoll (es regelt die Arbeitsweise des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) angenommen.
Einstimmig verabschiedete die UN-Generalversammlung am 13. Dezember 2006 die BRK und das Fakultativprotokoll. Beides konnte vom 30. März 2007 an in New York unterzeichnet und ratifiziert werden. Deutschland gehörte am 30. März zu den Erstunterzeichnern. Ende 2008 wurde das Gesetz zur Ratifikation des »Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, so dass die BRK am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft treten konnte.
Die generelle Bedeutung der BRK
Mit der BRK ist es gelungen, das erste internationale Dokument zu formulieren, das Behindertenpolitik konsequent aus einer Menschenrechtsperspektive betrachtet. In der Ver gangenheit waren die Dokumente der Vereinten Nationen zu Behindertenthemen vor allem von dem Gedanken der öffentlichen Fürsorge geprägt (Häfner 2007, S. 45). In den meisten Staaten herrscht traditionell das medizinische Modell von Behinderung vor, demzufolge Behinderung unter einem medizinischen Blickwinkel als individuelles Defizit betrachtet wird, das für die mangelnde Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen verantwortlich ist. Als Weiterentwicklung haben viele Staaten Behinderung inzwischen unter einem sozialrechtlichen Paradigma be griffen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen durch entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen an die »normalen« gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen.2 Der Menschenrechtsansatz geht darüber hinaus: Unter einem menschenrechtsorientierten Blickwinkel entsteht »Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umwelt bedingten Barrieren« (BRK Präambel, e). Nach diesem Verständnis geht es nicht mehr um Fürsorge oder Rehabilitation behinderter Menschen, sondern um ihre gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe.3
Mit der BRK konnte dieser Perspektivenwechsel realisiert werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als Patientinnen und Patienten betrachtet, sondern als Bürgerinnen und Bürger. Sie gelten nicht länger als Problemfälle, sondern werden auf allen Ebenen als Trägerinnen und Träger unveräußerlicher Menschenrechte begriffen. So wird behindertes Leben als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und der menschlichen Gesellschaft bejaht.4 Die Rede ist von dem »wertvollen Beitrag«, den Menschen mit Behinde rungen zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten können (BRK Präambel, m). Gleichzeitig werden die Problemlagen behinderter Menschen nicht geleugnet, sondern benannt. Alle bestehenden Menschenrechte sind hinsichtlich der Lebens situationen behinderter Frauen und Männer konkretisiert und auf diese zugeschnitten worden. So sind mit der BRK zwar keine neuen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen geschaffen worden. Durch sie wird jedoch hervorgehoben, dass alle Menschenrechte für behinderte Menschen genauso gültig sind wie für alle anderen Menschen.
Sexuelle Selbstbestimmung und die BRK
Selten wird in Gesetzen ausdrücklich die »sexuelle Selbstbestimmung« benannt. Auch in der BRK findet sich nirgends die direkte Nennung dieses Begriffs. Dennoch ist die sexuelle Selbstbestimmung im deutschen, europäischen und internationalen Recht verankert, denn sie lässt sich aus anderen Regelungen ableiten. Dabei sind vor allem der Schutz der Würde, der Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung zu nennen (Arnade 2009, S. 236). Diese werden in rechtlichen Bestimmungen genannt, die weltweit, europaweit oder in Deutschland gelten, so auch in der BRK.
Die gesamte BRK handelt vom Schutz der Würde und vom Schutz vor Diskriminierung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig wird dem Schutz der Privatsphäre mit dem eigenen Artikel 22 (Achtung der Privatsphäre) ein besonderes Gewicht zuerkannt. Darin heißt es in Absatz 1: »Menschen mit Behinderungen dürfen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der sie leben, keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihre Wohnung oder ihren Schriftverkehr oder andere Arten der Kommunikation oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen ihrer Ehre oder ihres Rufes ausgesetzt werden ...«
Im Zusammenhang mit der sexuellen Selbstbestimmung ist auch Artikel 23 (Achtung der Wohnung und der Familie) der BRK zu nennen, insbesondere die Absätze 1 und 2:
»(1)Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass
a) das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen, anerkannt wird;
b) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden;
c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und Ver mögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlag gebend. Die Vertrags staaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahr nehmung ihrer elterlichen Verantwortung.«
Diese Bestimmungen unterstreichen unmissverständlich das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf sexuelle Selbstbestimmung.
Sexuelle Orientierung
Auch hinsichtlich der sexuellen Orientierung haben Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen dieselben Rechte wie alle anderen. Von den Betroffenen selbst wird häufig das Problem der mehrfachen Außenseiterrolle beschrie ben, die mit mehrfacher Diskriminierung verbunden sein kann (Teichert 2007, S. 116). Lesben und Schwule mit Behinderungen machen die Erfahrung, dass sie in der Behindertenszene aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Randgruppe bilden und innerhalb der Lesben- oder Schwulenszene aufgrund ihrer Behinderung nicht immer akzeptiert werden (Bazinger 2007, S. 114).
In der BRK werden in der Präambel p als Gründe für mehrfache oder verschärfte Diskriminierung die Merkmale Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale, ethnische, indigene oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt, Alter und sonstiger Status genannt. Diese Aufzählung fand sich im Kon ventionsentwurf von 2004 nicht nur in der Präambel, sondern auch in einem Artikel des Konventionstextes, wo sie rechtsverbindlich gewesen wäre, wurde dort aber aufgrund der Intervention einiger Staaten gestrichen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2004, S. 56). Die Europäische Union hat sich dafür eingesetzt, auch das Merkmal »sexuelle Orientierung« aufzunehmen und wurde dabei unter anderem von Kanada und Neuseeland unterstützt (Schulze 2009, S. 23). Dieses Anliegen war aber nicht durch zusetzen, da einige asiatische und insbesondere isla mi sche Staaten damit Probleme hatten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2004, S. 60).
Auch wenn die sexuelle Orientierung nicht ausdrücklich in der BRK genannt wird, darf aufgrund der anderen Bestimmungen in der BRK und aufgrund deutscher Rechtsnormen niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Ausblick
Mit der BRK ist das Recht behinderter Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung dank der konsequenten Menschenrechtsperspektive unterstrichen worden. In Artikel 8 (Bewusst seinsbildung) verpflichten sich die Vertragsstaaten zu um fangreichen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung.
Wenn Deutschland beginnt, die BRK mit solchen Maßnahmen, Aktionsplänen und Gesetzesänderungen umzu setzen, werden immer mehr Bürgerinnen und Bürger Behin de rung und behinderte Menschen unter der Menschen rechtsperspektive wahrnehmen. Dann wird es hoffentlich bald für alle Menschen mit Behinderungen selbstverständlich sein, ihre Sexualität selbstbestimmt zu leben.
Fußnoten
1 Die Begriffe »behinderte Menschen« und »Menschen mit Behinderungen« werden synonym verwendet.
2 Vortrag von Horst Frehe (»Teilhabekonzepte: die Theorie der Anerkennung und die Belange behinderter Menschen – eine juristisch-politische Perspektive«) auf der Fachtagung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) in Berlin am 3. April 2009.
3 Ebd.
4 Heiner Bielefeldt bezeichnet diese Sicht als »diversity-Ansatz«
(Bielefeldt 2009, S. 6/7).
Literatur
Arnade, S. (2003): Zwischen Anerkennung und Abwertung. Behinderte Frauen und Männer im bioethischen Zeitalter. In: Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik und Zeitgeschichte. B8. Das Parlament
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Arnade, S. (2009): Sexuelle Rechte behinderter Menschen. In: Deutsches Institut für Menschenrechte, Lohrenscheit, C. (Hrsg.): Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft
Bazinger, I. (2007): Liebe geht nicht nur durch den Magen. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Einmischen. Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frau en. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bielefeldt, H. (2009): Zum Innovationspotenzial der UN-Behinder tenrechtskonvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
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Despouy, L. (1993): Human Rights and Disabled Persons. Genf: United Nations publications, Sales No. E.92.XIV.4 (www.un.org/esa/socdev/enable/dispaperdes0.htm – aufgerufen 24. 1. 2010)
Häfner, S. (2007): Folgen der Ratifizierung der UN-Konvention zu den Rechten der Menschen mit Behinderungen. In: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Leben ohne Barrieren!? Dokumentation der Anhörung vom 23. 4. 2007. Berlin: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
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Klee, E. (1976): Behinderten-Report II: »Wir lassen uns nicht abschieben«. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag
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Lachwitz, K. (2007): UNO-Generalversammlung verabschiedet Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen – Teil I. Auszug aus RdLh 1/2007. Marburg: Lebenshilfe (www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlic ... mlung1.pdf – aufgerufen 12. 1. 2010)
Mösler, Th. (2002): Sexualität. Anmerkungen aus wissenschaftlicher und therapeutischer Sicht. In: Bannasch, M. (Hrsg.): Behinderte Sexualität – verhinderte Lust? Zum Grundrecht auf Sexualität von Menschen mit Behinderung. Neu-Ulm: AG SPAK
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Quinn, G., Degener, Th. (2002): Executive summary. In: OHCHR, United Nations: Human Rights and Disability. The current use and future potential of United Nations human rights instruments in the context of disability. New York and Geneva: United Nations Publications
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Teichert, G. (2007): anders anders. Das Leben als Krüppel-Lesbe. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Einmischen. Mitmischen. Informationsbroschüre für behinderte Mädchen und Frauen. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zinsmeister, J. (2003): (Sexuelle) Selbstbestimmung, Familienplanung und Elternschaft – die Rechte von Frauen mit der Diagnose einer geistigen Behinderung. Expertise für ein Fachgespräch im Landtag NRW. Kassel
Zinsmeister, J. (2005): Rechtliche Maßgaben und Grenzen der Sexualassistenz und Sexualbegleitung. In: pro familia: Expertise – Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderungen. Frankfurt am Main: pro familia
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Kasharius grüßt
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
Hier der Link zu einer interessanten Bachelorarbeit aus dem Jahre 2011 zum Thema Sexualität und Geistige Behinderung; es geht darin auch um Sexualassistenz:
http://opus.bsz-bw.de/hses/volltexte/20 ... derung.pdf
Kasharius wünscht eine interessante Lektüre und grüßt
http://opus.bsz-bw.de/hses/volltexte/20 ... derung.pdf
Kasharius wünscht eine interessante Lektüre und grüßt

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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
03.04.2013 - 08:00
Wissen, was beim Tabu-Thema Sexuelle Übergriffe zu tun ist.
Mainz (kobinet) Seit 2005 gibt es in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung WfbM Mainz und Nieder-Olm Arbeitsgruppen mit dem Titel "AnsprechpartnerInnen sexuelle Übergriffe". Die jeweils acht Teilnehmenden dieser beiden Gruppen haben sich zum Ziel gesetzt, Vertrauenspersonen zum Tabu-Thema Sexuelle Gewalt zu sein und auch über das schwierige Thema aufzuklären. Um das zu lernen, haben sie auch Fortbildungen gemacht. Darauf hat der Frauennotruf Mainz hingewiesen.
"Ich arbeite seit 32 Jahren in der WFB. Ich kenne mich gut aus und kann anderen helfen, wenn sie sexuelle Belästigung erlebt haben", sagt Ursula Weinert, die seit Beginn in der Arbeitsgruppe dabei ist und alle Fortbildungen zum Thema Sexuelle Übergriffe mitgemacht hat. "Es ist aber gut, hier mal im Frauennotruf alles zu besprechen, manchmal gibt es ja auch schwierige Situationen." Genau solche Situationen und Szenarien besprechen die Frauen aus der WfbM Mainz, die mit Hildegard Teuber vom Sozialdienst gekommen sind. Der einzige Mann in ihrer Mainzer Arbeitsgruppe ist leider heute krank.
Anders bei der Gruppe aus Nieder-Olm, die mit Sozialdienstmitarbeiter Simon Langlands schon eine Woche vorher zum Frauennotruf anreiste. Hier sind es fünf Frauen und drei Männer, die sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einsetzen. Auch hier kommen viele Jahre Erfahrung bei den Ansprechpartnerinnen und –partnern zusammen. Aber auch hier freut man sich über die Möglichkeit des Austauschs mit Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz. "Als Mitarbeiterin einer Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt halte ich ein solches Konzept in einer Einrichtung wie der WFB für vorbildhaft. Sexuelle Übergriffe in Einrichtungen können nur verhindert werden, wenn offen und transparent mit dem Thema umgegangen wird. Die Erlaubnis über sexuelle Gewalt und Belästigungen zu sprechen und eine Kultur der Grenz-Achtung sind sehr wichtig", erklärt Anette Diehl.
Sie kennt die WFB seit vielen Jahren als Fortbildungs-Referentin und hatte erst Ende des letzten Jahres das Informationsmaterial des Projekts zugang für alle! des Bundesverbandes der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff) auf den Vollversammlungen der WFBs Mainz und Nieder-Olm vorgestellt. "Wir freuen uns über die Kooperation mit der Mainzer Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt", sind sich Hildegard Teuber und Simon Langlands einig, "gerade bei Tabu-Themen wie Grenzverletzungen etc. ist es wichtig externe Personen mit speziellem Fach-Wissen hinzuzuziehen."
Der Frauennotruf Mainz kann dank einer Spende von eudim - Stiftung für soziale Gerechtigkeit im Jahr 2013 dem Thema Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung mehr Kapazitäten widmen. Das kommt auch der Zusammenarbeit mit der WFB zu Gute. cm
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Kasharius grüßt
Wissen, was beim Tabu-Thema Sexuelle Übergriffe zu tun ist.
Mainz (kobinet) Seit 2005 gibt es in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung WfbM Mainz und Nieder-Olm Arbeitsgruppen mit dem Titel "AnsprechpartnerInnen sexuelle Übergriffe". Die jeweils acht Teilnehmenden dieser beiden Gruppen haben sich zum Ziel gesetzt, Vertrauenspersonen zum Tabu-Thema Sexuelle Gewalt zu sein und auch über das schwierige Thema aufzuklären. Um das zu lernen, haben sie auch Fortbildungen gemacht. Darauf hat der Frauennotruf Mainz hingewiesen.
"Ich arbeite seit 32 Jahren in der WFB. Ich kenne mich gut aus und kann anderen helfen, wenn sie sexuelle Belästigung erlebt haben", sagt Ursula Weinert, die seit Beginn in der Arbeitsgruppe dabei ist und alle Fortbildungen zum Thema Sexuelle Übergriffe mitgemacht hat. "Es ist aber gut, hier mal im Frauennotruf alles zu besprechen, manchmal gibt es ja auch schwierige Situationen." Genau solche Situationen und Szenarien besprechen die Frauen aus der WfbM Mainz, die mit Hildegard Teuber vom Sozialdienst gekommen sind. Der einzige Mann in ihrer Mainzer Arbeitsgruppe ist leider heute krank.
Anders bei der Gruppe aus Nieder-Olm, die mit Sozialdienstmitarbeiter Simon Langlands schon eine Woche vorher zum Frauennotruf anreiste. Hier sind es fünf Frauen und drei Männer, die sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einsetzen. Auch hier kommen viele Jahre Erfahrung bei den Ansprechpartnerinnen und –partnern zusammen. Aber auch hier freut man sich über die Möglichkeit des Austauschs mit Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz. "Als Mitarbeiterin einer Fachstelle zum Thema Sexualisierte Gewalt halte ich ein solches Konzept in einer Einrichtung wie der WFB für vorbildhaft. Sexuelle Übergriffe in Einrichtungen können nur verhindert werden, wenn offen und transparent mit dem Thema umgegangen wird. Die Erlaubnis über sexuelle Gewalt und Belästigungen zu sprechen und eine Kultur der Grenz-Achtung sind sehr wichtig", erklärt Anette Diehl.
Sie kennt die WFB seit vielen Jahren als Fortbildungs-Referentin und hatte erst Ende des letzten Jahres das Informationsmaterial des Projekts zugang für alle! des Bundesverbandes der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff) auf den Vollversammlungen der WFBs Mainz und Nieder-Olm vorgestellt. "Wir freuen uns über die Kooperation mit der Mainzer Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt", sind sich Hildegard Teuber und Simon Langlands einig, "gerade bei Tabu-Themen wie Grenzverletzungen etc. ist es wichtig externe Personen mit speziellem Fach-Wissen hinzuzuziehen."
Der Frauennotruf Mainz kann dank einer Spende von eudim - Stiftung für soziale Gerechtigkeit im Jahr 2013 dem Thema Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung mehr Kapazitäten widmen. Das kommt auch der Zusammenarbeit mit der WFB zu Gute. cm
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Kasharius grüßt
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RE: Sexualität von Menschen mit Behinderung
Auch eine interessante Tagung:
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Verans ... _mainz.pdf
Kasharius grüßt
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Kasharius grüßt
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No more Tabus - Sex und Behinderung
3.8.13 MDR 11 Uhr
"Ein Film von Andrea Gentsch
Können Menschen mit Behinderung Lust empfinden? Haben sie ein Sexualleben? Und wie ist das für ihren Partner? Drei Menschen, die an Muskelschwund erkrankt sind, wollen das Thema aus der Tabuzone holen. "
mehr:
http://www.mdr.de/selbstbestimmt/no-more-tabus100.html
Bin gespannt, denn heir kommen, auch dieserm Forum gut bekannt: Matthias Vernaldi und Stephanie zu Wort
Martin
3.8.13 MDR 11 Uhr
"Ein Film von Andrea Gentsch
Können Menschen mit Behinderung Lust empfinden? Haben sie ein Sexualleben? Und wie ist das für ihren Partner? Drei Menschen, die an Muskelschwund erkrankt sind, wollen das Thema aus der Tabuzone holen. "
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Martin
-
- hat was zu sagen
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- Registriert: 27.03.2012, 17:40
- Wohnort: Berlin
- Ich bin: Keine Angabe
Die Fachtagung "Trübe Sehnsüchte oder verwirklichte Rechte" - Sexualität in Einrichtungen greift alle diese Themen und deren Aspekte auf und will nicht nur Mut machen, sondern auch Lösungen erarbeiten.
11. 10. 2013
in Berlin
Weitere Infos: www.move-fachtagung.de
Alle mögen sich eingeladen fühlen.
Stephanie
11. 10. 2013
in Berlin
Weitere Infos: www.move-fachtagung.de
Alle mögen sich eingeladen fühlen.
Stephanie
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http://www.mdr.de/selbstbestimmt/video139858.htmlMartin* hat geschrieben:No more Tabus - Sex und Behinderung
3.8.13 MDR 11 Uhr
"Ein Film von Andrea Gentsch
Können Menschen mit Behinderung Lust empfinden? Haben sie ein Sexualleben? Und wie ist das für ihren Partner? Drei Menschen, die an Muskelschwund erkrankt sind, wollen das Thema aus der Tabuzone holen. "
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http://www.mdr.de/selbstbestimmt/no-more-tabus100.html
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Martin
Mit die beste deutsche Doku zu dem Thema. Endlich wird mal nicht auf die Tränendrüse gedrückt, sondern sachlich berichtet.