Sex für Behinderte auf Staatskosten...
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Sex für Behinderte auf Staatskosten...
... stößt scheinbar nicht bei allen auf Gegenliebe...
Finde die Argumentation in diesem Text doppelzüngig, denn das Recht des Behinderten auf seine Sexualität, sowie die Nachteile durch die Behinderung werden komplett außer Acht gelassen.BWL-Bote
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Re: Sex für Behinderte auf Staatskosten...

Hallo??!? Der Typ setzt sexuellen Service für Menschen mit besonderen körperlichen Bedürfnissen mit einer Legalisierung von Vergewaltigung gleich. Geht's noch?Rolliman hat geschrieben:Finde die Argumentation in diesem Text doppelzüngig, denn das Recht des Behinderten auf seine Sexualität, sowie die Nachteile durch die Behinderung werden komplett außer Acht gelassen.


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- PlatinStern
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Re: Sex für Behinderte auf Staatskosten...
Zitat:
Wer meint, der skandinavische Sozialstaat sei schon immer für einen Kalauer gutgewesen, der irrt. Seit Hartz IV können geeignete Frauen im Zusammenhang mit Hartz IV in Deutschland zur Arbeitsaufnahme auch im Rotlichtmilieu gezwungen werden, da jetzt ja jede Arbeit annehmbar ist. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" können sich zudem Arbeitslose mit Zuschuß der Bundesagentur für Arbeit als Prostituierte selbständig machen, wenn sie ein "tragfähiges Geschäftskonzept" vorlegen, wie immer das wohl aussehen mag - eine mündliche Prüfung unter dem Tisch des Sachbearbeiters beim Arbeitsamt etwa? Existenzgründerzuschuß und Überbrückungsgeld seien nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, da der "Beruf" der Hure ja jetzt offiziell anerkannt sei - wenn auch wohl nur, um die Mädchen auch mit Zwangssozialversicherungen abkassieren zu können. Warum dann also nicht auch dem dänischen Vorbild folgen?
zitat ende.
Tja - die Frage ist nur, wo ist der nächste Türpfosten.
Wer meint, der skandinavische Sozialstaat sei schon immer für einen Kalauer gutgewesen, der irrt. Seit Hartz IV können geeignete Frauen im Zusammenhang mit Hartz IV in Deutschland zur Arbeitsaufnahme auch im Rotlichtmilieu gezwungen werden, da jetzt ja jede Arbeit annehmbar ist. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" können sich zudem Arbeitslose mit Zuschuß der Bundesagentur für Arbeit als Prostituierte selbständig machen, wenn sie ein "tragfähiges Geschäftskonzept" vorlegen, wie immer das wohl aussehen mag - eine mündliche Prüfung unter dem Tisch des Sachbearbeiters beim Arbeitsamt etwa? Existenzgründerzuschuß und Überbrückungsgeld seien nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, da der "Beruf" der Hure ja jetzt offiziell anerkannt sei - wenn auch wohl nur, um die Mädchen auch mit Zwangssozialversicherungen abkassieren zu können. Warum dann also nicht auch dem dänischen Vorbild folgen?
zitat ende.
Tja - die Frage ist nur, wo ist der nächste Türpfosten.
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RE: Sex für Behinderte auf Staatskosten...
Hallo, Swea !
Ich muß Dir leider widersprechen: ALG II (Hartz IV) Empfängerinnen einen Job als SW anzubieten, ist sittenwidrig
und daher nicht zulässig ! Betroffene, können diesen Job ablehnen !
Fallmanager, die derartige Angebote machen, können unter Umständen wegen Förderung der Prostitution (§ 180 STGB)
belangt werden.
Hier gab es einen entsprechenden Thread oder Beitrag, zu einem Fall aus Berlin (?)
Gruß
Gerd
Ich muß Dir leider widersprechen: ALG II (Hartz IV) Empfängerinnen einen Job als SW anzubieten, ist sittenwidrig
und daher nicht zulässig ! Betroffene, können diesen Job ablehnen !
Fallmanager, die derartige Angebote machen, können unter Umständen wegen Förderung der Prostitution (§ 180 STGB)
belangt werden.
Hier gab es einen entsprechenden Thread oder Beitrag, zu einem Fall aus Berlin (?)
Gruß
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Hallo konkret,
Sexarbeiterinnen können wenn sie nicht genug zum Lebensunterhalt verdienen ergänzende Sozialhilfe (Hartz4) beantragen , genau wie jeder andere Selbständige der nicht genug verdient.
Das Arbeitsamt darf aber nach einem Urteil keine SW in Sexarbeitjobs vermitteln.
(Urteil 07. Mai 2009 vom Bundessozialgericht Kassel Az.: B 11 AL 11/08 R)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=55927#55927
Genauso darf auch kein Betreiber Jobs über das Arbeitsamt anbieten.
Liebe Grüsse, Fraences
[Link zum Urteil nachgetragen. Marc]
Sexarbeiterinnen können wenn sie nicht genug zum Lebensunterhalt verdienen ergänzende Sozialhilfe (Hartz4) beantragen , genau wie jeder andere Selbständige der nicht genug verdient.
Das Arbeitsamt darf aber nach einem Urteil keine SW in Sexarbeitjobs vermitteln.
(Urteil 07. Mai 2009 vom Bundessozialgericht Kassel Az.: B 11 AL 11/08 R)
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=55927#55927
Genauso darf auch kein Betreiber Jobs über das Arbeitsamt anbieten.
Liebe Grüsse, Fraences
[Link zum Urteil nachgetragen. Marc]
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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- PlatinStern
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Nun da Sexarbeit als solches ja nicht Illegal ist, spricht an sich nichts dagegen, im Bereich der Sexarbeit auch eine Stelle als Reinigungsfach -frau - mann - oder was auch immer zu bekommen ein paar Beispiele hat ehemaliger_User ja auf gezählt.
Ob das jetzt gut ist, weiß ich nicht- ich hatte meinen ersten Sex erst so mit 19 hm... bin aber sicher keine Moralistin.
Ja die Wand nähme ich gerne...
Ob das jetzt gut ist, weiß ich nicht- ich hatte meinen ersten Sex erst so mit 19 hm... bin aber sicher keine Moralistin.
Ja die Wand nähme ich gerne...