Gewerberecht

Hier können SexarbeitInnen ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Arbeitsbedingungen beschreiben. Was erlebt Ihr alles in Eurem Beruf?
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Kasharius
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Gewerberecht

Beitrag von Kasharius »

Hier noch mal zur Klarstellung:

Das Prostituiertenschutzgesetz mit seinem Anmelde- und Erlaubnisregiem ist ein gewerberechtliches Spezialgesetz. Es ist gegenüber den Vorschriften der Gewerbeordnung das speziellere Gesetz.Auf die früher diskutierte Frage,obeine Gewerbeanzeige- bzw. Anmeldung für SW nach der Gewerbeordnung möglich ist, kommt esnicht mehr an!

Hier noch Infos

https://www.enkreis.de/politikverwaltun ... esetz.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pros ... 10016.html


Zur Abgrenzung der beiden Gesetze:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... upport=1Rz. 35ff.

Bei Fragen, fragen

Kasharius grüßt

fidelio
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Re: Gewerberecht

Beitrag von fidelio »

Nur so zur Ergänzung: Schaut man sich §6 der Gewerbeordnung an steht dort im Bezug auf den Anwendungsbereichs, dass die GewO keine Anwendung auf die Tätigkeit der Prostitution findet.

Gewerbeordnung

Fidelio

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deernhh
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Re: Gewerberecht

Beitrag von deernhh »

Vielen Dank @Kasharius und @fidelio!

Und noch etwas:
IMG_20200309_132943.jpg
https://www.prostituiertenschutzgesetz. ... iterinnen/

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Kasharius
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Re: Gewerberecht

Beitrag von Kasharius »

Eben drum,danke liebe @deernhh

Es gilt:ProstschuG sticht(in Bezug auf Anmeldung) GewO :003

Kasharius grüßt