wer kann helfen??? Legal SW anmelden in D

Hier können SexarbeitInnen ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Arbeitsbedingungen beschreiben. Was erlebt Ihr alles in Eurem Beruf?
Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

Beitrag von certik »

sweetlady hat geschrieben:von herzen dankeschön für deine ausführliche auskunft.der überschuss,den ich bei der krankenkasse angebe bezieht sich also nach abzug aller unkosten(miete,nahrungsmittel,fahrkarte usw.)auf das,was über diesen zum überleben notwendigen betrag hinausgeht,ja?habe ich dich da richtig verstanden?
Du hast es fast richtig verstanden.
Nach Abzug aller betriebsbedingten Ausgaben, also Miete für die Modellwohnung, Werbung, Fahrtkosten bei Escort, Kondome und einiges mehr.
Die Kosten Deiner privaten Lebensführung kannst Du nicht abziehen. Meist erkennt das Finanzamt bei einer Prüfung auch etliche Sachen nicht an, die auch privat genutzt werden können - z. B. Dessous.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Benutzeravatar
sweetlady
GoldStern
GoldStern
Beiträge: 523
Registriert: 05.02.2008, 12:51
Wohnort: mainz-kastel
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von sweetlady »

ja,hab ich auch schon gehört..aber genaugenomm,en kann man dann ja auch keine kondome absetzen,da kann einem ja auch unterstellt werden,das man sie privat benutzt.

Benutzeravatar
Zwerg
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 18079
Registriert: 15.06.2006, 19:26
Wohnort: 1050 Wien
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Zwerg »

Man sollte nicht unbedingt Logik erwarten....

Beispiel: Mir wurde einmal vom Finanzamt erklärt, dass ich (damals auf Messen international unterwegs) da ich mich 2 mal im Jahr für eine Woche in einer Stadt aufhalten würde, mir dort eine Untermietwohnung für die Zeit der Messe nehmen solle und dies billiger wäre wie ein Hotel - das während einer Messe die Städte mehr oder weniger ausgebucht wäre und man Mühe hat wenigstens ein Hotelzimmer zu finden interessierte den Bearbeiter nicht.

Auf der anderen Seite wurde mir gestattet tgl. die Kosten für ein Seidenhemd abzuschreiben. Ich argumentierte: Ich führe auf Messen ein Bügeleisen vor - um mein Produkt zu bewerben zeige ich vor, wie man ein Seidenhemd bügelt. Wenn ich den ganzen Tag das selbeHemd bügle wird dieses bis zum Abend durch die Überbeanspruchung unansehlich. Die Leute würden dann denken, dass mein Bügeleisen die Wäsche unansehlich machen würde und deshalb brauche ich jeden Tag ein neues Seidenhemd.....

Wie man sieht, oft nur eine Frage der Argumentation

Benutzeravatar
sweetlady
GoldStern
GoldStern
Beiträge: 523
Registriert: 05.02.2008, 12:51
Wohnort: mainz-kastel
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von sweetlady »

whow,bist du wief,grins..!naja,weisst du,wenn man des nötige know-how hat,tut man sich immer leichter,ich bin da nich so gut..weil..wenn ich schwindle,werd ich rot..lach..echt..

Benutzeravatar
sweetlady
GoldStern
GoldStern
Beiträge: 523
Registriert: 05.02.2008, 12:51
Wohnort: mainz-kastel
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von sweetlady »

also..gaby bin ich,lach..bin damals registriert gewesen u dann irgendwie rausgeflogen..dann hatte ich mich als gast angemeldet,damits schneller ging..
hm,wenn ich für getragene wäsche gwewerbesteuer zahlen muss,isses ja doof..ich meine,da verdiene ich ja dann vielleicht eh nur 200 euro den monat..dann hundert abzug..is nimmer rentabel

Benutzeravatar
mandala87
Nicht mehr aktiv
Beiträge: 1159
Registriert: 18.11.2007, 22:22
Wohnort: Mainz
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von mandala87 »

Passt vielleicht nicht wirklich zum Thema; aber am Rande erwähnt, habe ich jüngst bei einem Termin in Kaiserslautern die Erfahrung gemacht, dass Hostessen, die nicht mit eigener Steuernummer arbeiten, pauschal 25 EUR täglich (für jd. Arbeitstag) mit dem FA abrechnen*

* entsprechendes Formular füllt dann der/die Vermieter/in aus

Das halten wohl die Ausländerinnen so, die in D nicht gemeldet sind, ergo keine Steuernummer haben.
Liebe Grüsse,
mandala87

straightsix1970
UserIn
UserIn
Beiträge: 35
Registriert: 09.03.2008, 19:21
Wohnort: Raum Pfalz
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von straightsix1970 »

Hi Mandala,

dies wird oft so gehandhabt mit der Pauschalabgabe.
Fuehrt allerdings wiederum zur Abhaengigkeit von Dritten.

Meiner Ansicht nach ist es vorteilhafter, auch langfristig gesehen, sich die Muehe, Kosten und pers. Einsatz zu leisten und sich um die notw.Formalitaeten selbst zu regeln.

Wurde doch bereits hier immer wieder angesprochen, Unabhaengigkeit und um von keiner Seite erpressbar zu sein.

Ich kann mir den Eindruck nicht entziehen das nach wie vor einige Frauen die ganze Angelegenheit als sehr einfach einschaetzen, darum verstehe ich das " Gejammere " hinterher nicht ( " lohnt finanz. nicht, macht keinen Spass " etc.)

nimms bitte nicht persoenlich Sweetlady, aber in jedem selbststaendigen Job (auch wenn aus dem Spass bzw Hobby heraus geboren ) ist solides Wirtschaften erforderlich, mit allen Rechten und Pflichten.

So long

Juergen

Benutzeravatar
Marc of Frankfurt
SW Analyst
SW Analyst
Beiträge: 14095
Registriert: 01.08.2006, 14:30
Ich bin: Keine Angabe

Für Profis:

Beitrag von Marc of Frankfurt »


Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

Beitrag von certik »

mandala87 hat geschrieben:Passt vielleicht nicht wirklich zum Thema; aber am Rande erwähnt, habe ich jüngst bei einem Termin in Kaiserslautern die Erfahrung gemacht, dass Hostessen, die nicht mit eigener Steuernummer arbeiten, pauschal 25 EUR täglich (für jd. Arbeitstag) mit dem FA abrechnen*

* entsprechendes Formular füllt dann der/die Vermieter/in aus

Das halten wohl die Ausländerinnen so, die in D nicht gemeldet sind, ergo keine Steuernummer haben.

Kleine Richtigstellung:
Es handelt sich hierbei um eine pauschale Steuervorauszahlung nach dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren.
Das bedeutet, dass die Zahlung dieser 25€ nicht von der Abgabe eine Umsatz- und Einkommensteuererklärung entbindet.
Auch nicht wenn man Ausländerin ist. Dann ist zumindest in Deutschland die Umsatzsteuererklärung fällig und die Einnahmen müssen in einer Einkommensteuererklärung entweder in Deutschland oder im Heimatland angegeben werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen des Landes mit Deutschland besteht.
Es wird zwar weitgehend so gehandhabt, dass bei Bezahlung dieser 25€ nicht weiter nachgeforscht wird. Sollte aber die SW z. B. eine Immobilie kaufen und keinen Herkunftsnachweis für das verwendete Geld erbringen können, kann es durchaus zu einer Steuerschätzung mit unangenehm hohen Nachforderungen an Umsatz- und Einkommensteuer kommen.

Kleiner Tipp: Immer quittieren lassen, wenn man dem Vermieter die Vorauszahlung gibt. Auf die Quittung gehören Name und Anschrift des Vermieters, (Künstler)Name der SW, von wann bis wann die Vorauszahlung geleistet worden ist und in welcher Gesamthöhe.

LG certik
Zuletzt geändert von certik am 23.03.2008, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Benutzeravatar
Zwerg
Senior Admin
Senior Admin
Beiträge: 18079
Registriert: 15.06.2006, 19:26
Wohnort: 1050 Wien
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Zwerg »

certik hat geschrieben:Es handelt sich hierbei um eine pauschale Steuervorauszahlung nach dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren.
Das bedeutet, dass die Zahlung dieser 25€ nicht von der Abgabe eine Umsatz- und Einkommensteuererklärung entbindet.
Auch nicht wenn man Ausländerin ist. Dann ist zumindest in Deutschland die Umsatzsteuererklärung fällig und die Einnahmen müssen in einer Einkommensteuererklärung entweder in Deutschland oder im Heimatland angegeben werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen des Landes mit Deutschland besteht.
Es wird zwar weitgehend so gehandhabt, dass bei Bezahlung dieser 25€ nicht weiter nachgeforscht wird. Sollte aber die SW z. B. eine Immobilie kaufen und keinen Herkunftsnachweis für das verwendete Geld erbringen können, kann es durchaus zu einer Steuerschätzung mit unangenehm hohen Nachforderungen an Umsatz- und Einkommensteuer kommen.
@Certik

Danke für die Richtigstellung! Muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich es überlesen habe. Es scheint mir generell ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass diese 25,- Euro als Pauschalsteuer eingehoben werden würden. Wie Certik richtig betont - es ist eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Steuerzahlung.

Christian

Benutzeravatar
mandala87
Nicht mehr aktiv
Beiträge: 1159
Registriert: 18.11.2007, 22:22
Wohnort: Mainz
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von mandala87 »

Jo, danke für die Richtigstellung :002 Wie genau was von diesem Tages-Obolus zu versteuern ist, wusste ich auch nicht (hat mich allerdings auch nicht betroffen, habe es nur am Rande mitbekommen).

Als ich das Appartement für den Termin gebucht habe, fragte der Vermieter am Telefon, ob ich mit Steuernummer arbeite.In diesem Falle zahlt man die Wochenmiete im vorhinein; in anderem Falle, wenn keine Steuernummer vorhanden ist, muss die Dame mit irgendwas um die 700 Euro anreisen (also etwa doppelte Wochenmiete) und zahlt die Tages-Abgaben für die ersten Tage pauschal.

Das Ganze ist mir aber ein wenig suspekt.Keine Ahnung, ob das so alles rechtens ist (und frau weiss ja auch nie, an wen sie gerät...)
Liebe Grüsse,
mandala87

Micha Ebner
hat was zu sagen
hat was zu sagen
Beiträge: 88
Registriert: 05.11.2007, 19:56
Wohnort: Berlin
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Micha Ebner »

Zwerg hat geschrieben:Es scheint mir generell ein weit verbreiteter Irrtum zu sein, dass diese 25,- Euro als Pauschalsteuer eingehoben werden würden. Wie Certik richtig betont - es ist eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Steuerzahlung.
Das gibt es beides, je nach Finanzamt. Es kann die Besteuerungsgrundlage auch in Höhe der Pauschalsteuer geschätzt werden, Rechtsgrundlage dafür ist AO § 162. Siehe auch Drucksache 12/2539 des baden-württembergischen Landtags.


(Weitere Details im Berufsratgeber S. 89 ff)

Benutzeravatar
certik
Vertrauensperson
Vertrauensperson
Beiträge: 1152
Registriert: 12.01.2007, 20:05
Ich bin: Angehörige(r) von SexarbeiterIn

Beitrag von certik »

Micha Ebner hat geschrieben:...Es kann die Besteuerungsgrundlage auch in Höhe der Pauschalsteuer geschätzt werden...

Betonung auf das Wort kann.
Schriftlich wird sicherlich kein Finanzbeamter zusichern, dass er diese Schätzung so vornehmen wird. Das bedeutet, dass man keinerlei Sicherheit hat, ob denn tatsächlich so verfahren wird.

@Micha Ebner
Die von Dir angegebene Drucksache 12/2539 des baden-württembergischen Landtags befasst sich mit der Zukunft der Beschäftigten bei den Staatlichen Sammelunterkünften. Ich konnte darin nichts entdecken, was mit diesem Thema in Zusammenhang steht.

LG certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

Benutzeravatar
Jason
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 631
Registriert: 13.07.2007, 22:59
Wohnort: zu Hause
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Jason »

Finanzbeamte haben da so ihre eigenen Systeme nach denen sie die Leute aussuchen, denen sie auf die Pelle rücken. Ein ehemaliger Schulfreund gab da mal einiges zum Besten.
So werden oft vergleichbare Betriebe herangezogen und mit deren Daten verglichen. Hat man dann plus/minus einigen Prozenten mehr Umsatz oder Gewinn als der Durchschnitt fällt man schon aus dem Raster und es wird genauer hingeschaut.

Manipulierte Steuererklärungen erkennen sie meist an bestimmten Zahlen oder Zahlenfolgen. Da jeder Mensch einen gewissen Bezug zu einer Zahl oder Zahlenfolge hat, lässt sich das mit bestimmter Software ermitteln. Meist ist man sich dessen gar nicht bewusst.

Es scheint auch was dran zu sein, obwohl ich es erst selbst nicht glaubte. Beim googeln mit den Worten " Statistik " , " Zahlen " , " Zahlenfolge " , " unbewußt " stößt man schon auf etliche interessante Seiten.

http://www.phoque.de/data/files/Jahresarbeit.pdf

http://www.intelligentdesigner.de/Wahrs ... hkeit.html
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <