Urteil
Das Angebot "Geld für Sex" ist eine Beleidigung
Wenn ein Mann einer Frau Geld für Sex anbietet, ist das eine Beleidigung. Das hat nun das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Ausgangspunkt war ein derartiges Angebot eines 46-Jährigen an eine 18-Jährige.
Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg ist sicher: Der 46-Jährige hat eine junge Frau klar in ihrer Ehre verletzt. Das Angebot des Mannes, der 18-Jährigen Geld für Sex zu geben, sei eine Beleidigung. Der Angeklagte habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Frau käuflich wie eine Prostituierte sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
In erster Instanz hatte das Landgericht Oldenburg den Mann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatte der 46-Jährige Revision eingelegt und auf einen anderen Fall verwiesen.
Dieser andere Fall sei jedoch anders gelagert, wertete das Gericht. Damals hatte ein Mann eine Jugendliche gegen ihren Willen auf den Hals geküsst. Eine solch "sexuell gefärbte Zudringlichkeit" sei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge keine Herabsetzung oder Geringschätzung und damit auch keine Beleidigung.
Spiegel-Meldung vom 13. Januar 2010spiegel
Auch in dieser Urteilsbegründung zeigt sich einmal mehr, dass die Vorstellung der "Sittenwidrigkeit" sexueller Dienstleistungen praktische Rechtsprechung anleitet und die "Käuflichkeit" einer Sexarbeiterin als "Person" wahrgenommen wird, nicht ihrer Zeit und ihrer Leistung. Das Angebot Geld für Sex sei eine Beleidigung und herabwürdigend, wenn einer Frau das Angebot gemacht werde "wie bei einer Prostituierten". So wird das nix mit der Fortentwicklung des Rechts.
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In solchen Urteilen zeigt sich aber auch, dass das kürzlich vom ungarischen Verfassungsgerichtshof gefällte Urteil (die Registrierung von Prostituierten, und somit auch alle Maßnahmen, die eine Registrierung voraussetzen, wie beispielsweise Zwangsuntersuchungen, sind eine Verletzung der Menschenwürde und somit rechtswidrig) auch für Deutschland zutrifft.Ariane hat geschrieben:Auch in dieser Urteilsbegründung zeigt sich einmal mehr, dass die Vorstellung der "Sittenwidrigkeit" sexueller Dienstleistungen praktische Rechtsprechung anleitet und die "Käuflichkeit" einer Sexarbeiterin als "Person" wahrgenommen wird, nicht ihrer Zeit und ihrer Leistung. Das Angebot Geld für Sex sei eine Beleidigung und herabwürdigend, wenn einer Frau das Angebot gemacht werde "wie bei einer Prostituierten". So wird das nix mit der Fortentwicklung des Rechts.
Solange dem ProstG die sittenwidrigkeitsaufhebende Wirkung regelmäßig abgesprochen wird bleiben die zur Deckung des öffentlichen Geldbedarfs ab 2002 eingeführten Maßnahmen menschenrechtswidrig. Nicht nur die Vergügungssteuer, auch die Meldepflicht beim Finanzamt als Einkünfte aus Arbeit (und nicht als "sonstige Einkünfte") stellen unter diesen Umständen eine Verletzung von Art. 1 GG dar.
Die manchmal gehörte Vorstellung das ProstG sei nur gemacht worden, um Steuern abkassieren zu können, halte ich aufgrund der Entstehungsgeschichte des Gesetzes zwar für unwahrscheinlich, unbestreitbar ist jedoch, dass Horden von reaktionären Behördenmitarbeitern ihre aus öffentlichen Geldern bezahlte Arbeitszeit darauf verwenden, die mit dem ProstG andeutungsweise umgesetzten UNO-Vorgaben auf allen Ebenen zu unterlaufen. Statt kaum nach Bekanntmachung des ProstG's eine bessere Abschöpfung der angeblichen Prostitutionsgewinne zu fordern, sollte der Bundesrechnungshof besser einmal darüber nachdenken welche Einsparmöglichkeiten sich ergeben würden, wenn das Aushecken von menschenrechtsverletzenden Bestimmungen zur fristlosen Entlassung der Täter führen würde. Neben den finanziellen Vorteilen würde das auch die Lebensqualität in Deutschland entscheidend verbessern.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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