Im Treppenhaus gibt's keine Prostitution
OVG Münster zur Vergnügungsteuer
Im Treppenhaus gibt's keine Prostitution
sonst. besonderes Verwaltungsrecht 16. Juli 2026
Treppenhaus
Die Treppenhausfläche bleibt bei der Steuerberechnung außen vor.
© Renaud / Adobe Stock
Ein Apartmenthaus in Köln dient der Prostitution – doch gehört das Treppenhaus zur Veranstaltungsfläche, die der Steuer zugrunde zu legen ist? Das OVG Münster verneint das.
Das OVG Münster hat in einem Streit um die Berechnung der Vergnügungsteuer für ein zur Prostitution genutztes Kölner Apartmentgebäude die beantragte Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit bestätigte der 14. Senat ein Urteil des VG Köln, das die Einbeziehung von Treppenhausflächen in die Steuerberechnung beanstandet hatte (Beschluss vom 15.07.2026 – 14 A 169/25).
In dem mehrgeschossigen Gebäude befinden sich pro Etage zwei abgeschlossene Apartments, die jeweils über Nummern an den Wohnungseingangstüren und an der Klingelanlage am Hauseingang gekennzeichnet sind. Der Zugang erfolgt über ein gewöhnliches Treppenhaus.
Die Stadt Köln hatte den Betreiber der gewerblichen Zimmervermietung zur Vergnügungsteuer herangezogen – wegen gezielter Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen. Bei der Berechnung der Steuer, für die es nach einer Satzung auf die Größe der Veranstaltungsfläche ankommt, bezog die Stadt sowohl Treppenhausabsätze von jeweils rund zwei Quadratmetern als auch Dachschrägenflächen vollständig ein.
Treppenhaus kein Ort für spontane Anbahnung
Das VG Köln hatte die Steuerbescheide für rechtswidrig erklärt, soweit die Stadt Treppenhausflächen eingerechnet hatte. Das OVG folgte dieser Einschätzung. Da das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden könne, sei die Argumentation der Stadt nicht nachvollziehbar, Kunden könnten das Treppenhaus nutzen, um sich über das Angebot anderer Prostituierter zu informieren und dieses spontan wahrzunehmen. Bei einem reinen Terminbetrieb fehle dem Treppenhaus die Funktion einer für das Publikum nutzbaren Veranstaltungsfläche.
Aber auch der Betreiber scheiterte mit seinem Antrag auf Berufungszulassung. Er hatte argumentiert, die unter Dachschrägen liegenden Flächen seien nicht nutzbar und müssten deshalb mit einem Abschlag berücksichtigt werden. Dafür konnte das OVG keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennen.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Urteil des VG Köln ist damit rechtskräftig.
Redaktion beck-aktuell, hg
OVG Münster Beschluss vom 15.07.2026 14 A 169/25
https://www.beck-aktuell.de/heute-im-re ... 2026-07-16
Recht schlüpfrig
Treppenhaus-Sex nicht vergnügungssteuerpflichtig
By Redaktion- 22. Juli 20260344
Es gibt Fragen, die bewegen die Menschheit seit Jahrhunderten: Gibt es außerirdisches Leben? Was war zuerst da – Huhn oder Ei? Und: Gehört das Treppenhaus eines Bordells eigentlich zur Vergnügungsfläche?
Zumindest die letzte Frage ist jetzt geklärt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden: Nein. Auf einem Treppenabsatz findet zwar vieles statt – das Schleppen von Wasserkästen, unangenehme Nachbarschaftsgespräche oder das verzweifelte Suchen nach dem Wohnungsschlüssel. Steuerpflichtige Vergnügungen gehören aber jedenfalls in diesem Fall nicht dazu.
Der Fall spielte in Köln. Dort betreibt ein Unternehmer ein mehrstöckiges Apartmenthaus, dessen Nutzung alles andere als geheim ist: Die Zimmer werden gezielt für Prostitution vermietet. Pro Etage gibt es zwei abgeschlossene Apartments, fein säuberlich nummeriert und über eine gewöhnliche Klingelanlage erreichbar. Wer hinein möchte, braucht allerdings einen Termin. Spontanes Flanieren durch die Etagen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Die Quadratmeter-Fantasie der Stadt Köln
Die Stadt Köln sah das naturgemäß etwas fiskalischer. Für die Vergnügungsteuer kommt es auf die Größe der Veranstaltungsfläche an. Also rechnete sie munter alles zusammen, was nicht bei drei auf dem Dach war: die Apartments, die Dachschrägen – und sogar die kleinen Treppenhausabsätze von jeweils rund zwei Quadratmetern.
Die dahinterstehende Theorie hatte durchaus kreatives Potenzial. Nach Auffassung der Stadt könnten Kundinnen und Kunden schließlich im Treppenhaus auf die Idee kommen, sich spontan über das Angebot anderer Prostituierter zu informieren und ihre Abendplanung kurzfristig umzugestalten. Das Treppenhaus quasi als Rotlicht-Shoppingmall mit Überraschungseffekt.
Das OVG Münster zeigte sich von dieser Vorstellung allerdings wenig begeistert. Denn wer ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung das Gebäude betreten darf, wird kaum ziellos durchs Treppenhaus schlendern, um sich inspirieren zu lassen. Das Treppenhaus dient in einem solchen Modell schlicht dazu, von der Haustür zur gebuchten Wohnung zu gelangen – ähnlich wie in jedem anderen Mehrfamilienhaus auch. Dass dort nennenswerte Vergnügungen stattfinden, hielt das Gericht für wenig überzeugend.
Mit anderen Worten: Nicht jeder Quadratmeter zwischen Haustür und Wohnungstür wird automatisch zur steuerpflichtigen Eventfläche.
Sex unter der Dachschräge nur gebückt?
Ganz leer ging der Betreiber allerdings ebenfalls nicht aus dem Verfahren. Er wollte seinerseits erreichen, dass die unter den Dachschrägen liegenden Flächen nur teilweise berücksichtigt werden. Schließlich könne man dort wegen der geringen Höhe gar nicht vernünftig stehen oder die Räume vollständig nutzen.
Doch auch hier winkte das Gericht ab. Allein der Hinweis auf Dachschrägen reiche nicht aus. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Flächen tatsächlich nicht nutzbar seien, habe der Betreiber nicht geliefert. Mit steuerlichen Rabatten wegen niedriger Deckenhöhe war daher ebenfalls nichts.
Entscheidung: OVG Münster, Beschl. v. 15. Juli 2026, Az. 14 A 169/25
https://jurios.de/2026/07/22/rechtschlu ... pflichtig/
OVG Münster/VG Köln: Vergnügungssteuer: Treppenhausfläche bleibt bei Steuerberechnung außen vor
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deernhh
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