PROSTITUTION in Österreich SITTENWIDRIG - Urteil 1989
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RE: PROSTITUTION in Österreich SITTENWIDRIG - Urteil 1989
Der Aufsatz im Orginal!
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..leider Ja, oder in der Kathpress wirst du auch niemals einen Aufsatz über den Vorteil des Kondoms finden..:-)malin hat geschrieben:und dieser artikel bzw. dieses thema ist zu heiss für die anwaltszeitung?
leben die hinterm mond?
Zuletzt geändert von Red Rooms Laufhaus am 03.08.2012, 00:32, insgesamt 1-mal geändert.
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schandlohn ist schon der wahnsinn, da hast du recht.
überhaupt gehören diese ganzen ultra gruseligen begriffe, die direkt dem mittelalter zu entspringen scheinen, mal endlich restlos abgeschafft.
wenn ich da nur an solche perlen wie "sozial unwert" oder "dirnenwohnheim" denke...die haben doch nen knall.
überhaupt gehören diese ganzen ultra gruseligen begriffe, die direkt dem mittelalter zu entspringen scheinen, mal endlich restlos abgeschafft.
wenn ich da nur an solche perlen wie "sozial unwert" oder "dirnenwohnheim" denke...die haben doch nen knall.
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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RE: PROSTITUTION in Österreich SITTENWIDRIG - Urteil 1989
ergänzend finde ich besonders schlimm (war die bezeichnung in der DDR)
Januar 1968 wurde die Prostitution in der DDR verboten (§ 249 (1) StGB (DDR) „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“
Das erste Mal, wo ich diesen Ausdruck gehört habe, war auf eine Tagung beim LKA in Basdorf.
Januar 1968 wurde die Prostitution in der DDR verboten (§ 249 (1) StGB (DDR) „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“
Das erste Mal, wo ich diesen Ausdruck gehört habe, war auf eine Tagung beim LKA in Basdorf.
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Möglicherweise hat die Anwaltszeitung den Artikel auch abgelehnt, weil er nicht den Qualitätserfordernissen entspricht. So ist schon das Wort "Schandlohn" kritisiert worden ... dieses Wort sogar in den Titel einer Arbeit zu nehmen, ohne sich zu distanzieren, kann durchaus die Ablehnung der Gesamtarbeit begründen.malin hat geschrieben:und dieser artikel bzw. dieses thema ist zu heiss für die anwaltszeitung? leben die hinterm mond?
Ich denke jedenfalls nicht, dass das Thema in Österreich zu heiß ist. Der OGH hat das Urteil lange auf der Presseseite hervorgehoben, verschiedene Publikationen auf Websites der Bundesregierung selbst kritisieren die Sittenwidrigkeit ebenfalls schon lange.
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...da liegst du natürlich komplett daneben, der Titel bezieht sich auf den Inhalt, ist keine "private" Meinung sondern eine rechtliche Beurteilung und keine private Meinungsäußerung und da es aufgrund der "Sittenwidrigkeit" im Amtsdeutsch bis dato so hieß, stellt die Überschrift keinen Ablehnungsgrund dar, es ist vielmehr eine tief in allen Bevölkerungsschichten verankerte "Doppelmoral" ..:-)Lycisca hat geschrieben:Möglicherweise hat die Anwaltszeitung den Artikel auch abgelehnt, weil er nicht den Qualitätserfordernissen entspricht. So ist schon das Wort "Schandlohn" kritisiert worden ... dieses Wort sogar in den Titel einer Arbeit zu nehmen, ohne sich zu distanzieren, kann durchaus die Ablehnung der Gesamtarbeit begründen.malin hat geschrieben:und dieser artikel bzw. dieses thema ist zu heiss für die anwaltszeitung? leben die hinterm mond?
Ich denke jedenfalls nicht, dass das Thema in Österreich zu heiß ist. Der OGH hat das Urteil lange auf der Presseseite hervorgehoben, verschiedene Publikationen auf Websites der Bundesregierung selbst kritisieren die Sittenwidrigkeit ebenfalls schon lange.
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