Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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fraences
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RE: Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

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Rote Karte für Eros-Center in Göppingen

Rote Karte fürs Rotlicht: Dem Eigentümer des "Eros-Centers 16" in Göppingen hat die Stadt die Nutzung des Gebäudes als Bordell untersagt. Zurecht, sagt das Verwaltungsgericht. Die Klage wurde abgewiesen.
JOA SCHMID

"Eros-Center 16" prangt über der videoüberwachten Eingangstür des stuckverzierten Gebäudes Ulmer Straße 16 in Göppingen. Nicht jeder ist willkommen: "Jugendliche unter 18 haben keinen Zutritt." Der Eigentümer aus Stuttgart hat die alten Zeiten wieder aufleben lassen und das knallrote Haus an einen Bordellbetreiber vermietet. Wie im früheren Sauna-Club warten dort Abend für Abend willige Damen auf zahlungskräftige männliche Kundschaft. Ob das noch lange so bleibt, ist fraglich. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat jetzt die Klage des Eigentümers gegen die Stadt Göppingen zurückgewiesen. Sie habe die Nutzung des Gebäudes als Bordell zu Recht untersagt und den Kläger nicht in seinen Rechten verletzt, heißt es in der 15-seitigen Urteilsbegründung. Eine baurechtliche Genehmigung als Bordell habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Ein Ende mit dem sündigen Treiben in der Ulmer Straße hat es vorerst dennoch nicht. Der Eigentümer, der für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, will jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Zulassung einer Berufung beantragen. Bis zu dieser Entscheidung darf das "Eros-Center 16" geöffnet bleiben. Lassen die Mannheimer Richter eine Berufung zu, geht der Rechtsstreit, der schon seit Jahren andauert, in die nächste Runde.

Stadt untersagte Nutzung als Bordell schon vor Jahren

Die Stadt Göppingen hatte dem Stuttgarter Eigentümer bereits im Juli vor zwei Jahren die Rote Karte fürs Rotlicht gezeigt und die Nutzung des Hauses als Bordell untersagt. "In einem Mischgebiet ist das generell unzulässig", begründet die Stadt ihre Haltung. Beschwerden von Nachbarn hatten dazu geführt, dass die Stadt nach Jahrzehnten der Duldung gegen den Betrieb eingeschritten war. Während man das in der "Villa 17" gegenüber offenbar eingesehen und den sexuellen Betrieb 2011 klaglos eingestellt hatte, legte der neue Besitzer des "Eros Centers 16" Widerspruch ein. Der scheiterte jedoch am Stuttgarter Regierungspräsidium. Dagegen ging der Stuttgarter juristisch vor. Seit März vergangenen Jahres war seine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig.

In dem wenig ehrenwerten Haus gingen mindestens seit 1977 Damen dem ältesten Gewerbe der Welt nach, argumentierte der Stuttgarter, faktisch sei das Bordell damals genehmigt worden, begründete er seine Rechtsauffassung. Der Antrag für den Einbau einer Familiensauna mit Ruhe- und Erfrischungsraum sowie fünf Stellplätzen sei die damals übliche Umschreibung für ein Bordell gewesen.

Dieser Auffassung konnte das Stuttgarter Verwaltungsgericht nicht folgen. Selbst eine stillschweigende Duldung des Bordells könne nicht als dessen Genehmigung ausgelegt werden, heißt es in der Urteilsbegründung. Letztendlich ging es in dem Rechtsstreit aber darum, wie das Gebiet, für das kein Bebauungsplan existiert, planungsrechtlich einzustufen ist, so die Pressesprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Ulrike Zeitler. Das Verwaltungsgericht war aufgrund der näheren Umgebung des Gebäudes zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um ein Mischgebiet handelt. Dort ist ein Bordell nach gängiger Rechtssprechung nicht zulässig.

www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppinge ... 83,2343217
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KULTURCAMPUS BOCKENHEIM
Streit um Sexarbeit

Von CLAUS-JÜRGEN GÖPFERT

Beim Abschlussforum der Planungswerkstätten für den Kulturcampus. Foto: Michael Schick
Eine Diskussion um den Bebauungsplan für den Kulturcampus Bockenheim lief am Montag aus dem Ruder: der Verein Dona Carmen und die Fraktion ELF Piraten beklagten die Diskriminierung von Prostituierten, da die Ansiedlung von Betrieben der Sexarbeit in dem Plan ausgeschlossen wird.

Die Bürgerinitiativen fürchten, bei der Entwicklung des Kulturcampus Bockenheim an den Rand gedrängt zu werden. Vor der rechtlich verbindlichen Offenlage des städtischen Bebauungsplanes müsse es eine „öffentliche Veranstaltung“ der Stadt mit zusätzlichen Informationen geben, fordert Jutta Rothacker vom „Netzwerk Wohnen“ am Montagabend im Römer-Planungsausschuss.

Auf dem alten Universitätsgelände in Bockenheim sollten Bürogebäude für Wohnen umgenutzt werden, verlangt Rothacker: „Das kann den Wohnungsmarkt entlasten.“ Die Aktionsgemeinschaft Westend (AGW), der Rothacker ebenfalls angehört, fordere einen öffentlichen Fonds der Stadt, um geeignete Flächen für Wohnungsbau aufzukaufen.


Doch die Diskussion im Ausschuss entzündet sich an einem anderen Punkt des Bebauungsplanes. Er schließt nämlich „“Betriebe und Nutzungen“ aus, „die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen“. Das erregt den Zorn von Dona Carmen, dem Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten – und der Fraktion ELF Piraten, die einen Antrag unter dem Motto vorlegt: „Keine Diskriminierung von Sexarbeit“.

Scharfer Angriff
Die Stadt mache sich einer „absoluten Diskriminierung“ von Prostituierten schuldig, klagt Juanita Henning von Dona Carmen. Sie greift Planungsamtsleiter Dieter von Lüpke scharf an: Er strotze „von Unkenntnis“ des komplexen Berufs der Prostituierten – namentlich in Sadomaso-Studios brauche es „eine sehr gute Qualifikation: Schließlich wollen Sie ja da wieder lebend raus!“

An dieser Stelle droht die Sitzung aus dem Ruder zu laufen. Während viele Mitglieder des Ausschusses prusten und kichern, nimmt Michael zu Löwenstein, der CDU-Fraktionsvorsitzende, den Fehdehandschuh auf: „Prostitution hat nichts Idyllisches – Irma la Douce gibt es nur im Kino.“ Prostitution sei vielmehr das „Einfallstor für Frauenhandel.“ Und das wolle man nun keinesfalls fördern – erst recht nicht auf dem Kulturcampus.

Schon fühlen sich die anderen Parteien herausgefordert. „Hochqualifizierte Fachkräfte – was spricht dagegen?“, fragt Wolfgang Hübner (Freie Wähler). Während Elke Tafel-Stein (FDP) sich an ihre linken Wurzeln erinnert: „Wir dürfen einen Berufsstand nicht illegalisieren.“

Prostitution ausgeschlossen
Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne) sieht sich zur Ehrenrettung der Stadt aufgerufen. Prostitution werde in Bebauungsplänen „standardmäßig ausgeschlossen“ – das beinhalte „keine moralische Wertung“. Wie alle Bebauungspläne sei auch der zum Kulturcampus selbstverständlich juristisch geprüft worden. Nils Kößler, der planungspolitische Sprecher der CDU, versichert, Prostitution sei selbstverständlich „nicht illegal“ – so, wie auch Spielhallen grundsätzlich in Deutschland betrieben werden dürften. Halt nur nicht auf dem Kulturcampus.

Der Bebauungsplan Nummer 569 „Bockenheimer Warte/Senckenberganlage“ sieht zwischen Robert-Mayer-Straße und Hamburger Allee drei mögliche Hochhäuser vor. Einen Turm von 140 Metern Höhe, zur Senckenberganlage hin orientiert, einen weiteren von 100 Metern Höhe im Inneren des Quartiers und ein kleines Hochhaus von 70 Metern im hinteren Teil des Geländes.

Diese Bürogebäude sollen sozusagen das wirtschaftliche Rückgrat des Kulturcampus sein. Entlang der Senckenberganlage darf die Bebauung nur maximal 25 Meter hoch ausfallen. Alle neuen Gebäude müssen Dachbegrünung aufweisen.

www.fr-online.de/frankfurt/kulturcampus ... 44196.html
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RE: Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Beitrag von fraences »

Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern
Publiziert am 20. Januar 2014 von Thorsten Wirth / Kurzlink: elf.pt/agowc

An diesem Montag wird der Bebauungsplan für das ehemalige Uni-Gelände in Bockenheim im Planungsausschuss erörtert und beschlossen. Die ELF Piraten Fraktion im Römer wehrt sich in diesem Rahmen gegen eine Diskriminierung von Wohnungsprostitution.

„Der Magistrat versucht, seine überholte Sperrgebietsverordnung durch die Hintertür des Bebauungsplans durchzusetzen“, so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten. „Zumal der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 31. Januar 2013 die Restriktionen für Wohnungsprostitution gekippt hat.“ In der Urteilsbegründung heißt es, dass diese nur noch dann verboten sei, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und zu erheblichen Beeinträchtigungen führt (Az. 8 A 1245/12). „Das ist ein klares Urteil gegen die moralischen Vorstellungen von vorgestern, wie sie insbesondere noch bei der CDU vorherrschen“, so Kliehm weiter. „Sexarbeit ist seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 eine rechtlich anerkannte Dienstleistung. Ihre Ausübung ist ein nach Artikel 12 Grundgesetz garantiertes und vom Bundesverfassungsgericht bestätigtes Recht. Wohnungsprostitution findet heute diskret statt und hat mit der romantisierenden Schmuddelversion von Straßenprostitution, auf die der Magistrat anspielt, nichts zu tun. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch.“

Hier weiter lesen:
http://elf-piraten.de/blog/2014-01-20/k ... iterinnen/
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Beitrag von fraences »

Pressemitteilung Campus Bockenheim – Unzulässige Ausgrenzung von Sexarbeiter/ innen und Prostitution durch städtischen Bebauungsplan
Publiziert am Januar 21, 2014

Im Vortrag des Magistrats M 224 vom 22.11.2013 sieht der Bebauungsplan Nr. 569 unter Abschnitt A, Punkt 1.3.1, für den als Kerngebiet ausgewiesenen Teil des Campus Bockenheim eine diskriminierende Ausgrenzung des Angebots sexueller Dienstleistungen vor.

Im Bebauungsplan Nr. 569 heißt es dazu:
„1.3.1 Nicht zulässig sind: – Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen.“ (lt. Anlage 2_Textteil)

Laut Bebauungsplan sollen auf dem Campus Bockenheim vier unterschiedliche bauplanungsrechtliche Gebiete ausgewiesen werden:

ein allgemeines Wohngebietein Mischgebiet
ein Mischgebiet
ein Kerngebiet
ein Sondergebiet Kultur/Wissenschaft
In Bezug auf das „Kerngebiet“ führt der Bebauungsplan aus:

„Im südlichen Bereich des Planungsareals entlang der Senckenberganlage sollen
entsprechend den allgemeinen städtebaulichen Zielen arbeitsplatzintensive Nutzungen in einer verdichteten Bebauung angesiedelt werden. Sie werden als Kerngebiete (MK) festgesetzt. Hiermit wird der zentralen Lage und der Bedeutung des Gebietes für die Gesamtstadt Rechnung getragen. Auch kulturelle Nutzungen sind hier planungsrechtlich zulässig.“

Für dieses Gebiet soll nach Auffassung der Stadt Frankfurt das Angebot sexueller Dienstleistungen grundsätzlich und von vornherein ausgeschlossen werden.

Hier weiter lesen:

http://www.donacarmen.de/?p=459
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Beitrag von fraences »

Prostitution auf Campus Bockenheim
„Einfallstor für schauerlichen Frauenhandel“


In Frankfurt soll der Campus Bockenheim neu gestaltet werden. Die Stadtverordneten debattieren nun, ob dort Prostitution gestattet sein soll. Bisher war das per Bebauungsplan ausgeschlossen.
Von RAINER SCHULZE, FRANKFURT


Der Bebauungsplan schließt derzeit auf dem Kulturcampus „Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen“, aus.
Soll Prostitution auf dem Campus Bockenheim erlaubt sein? Über diese Frage haben die Stadtverordneten im Planungsausschuss gestritten. Die Piraten hatten beantragt, eine entsprechende Passage aus dem Bebauungsplan für das Gebiet zu streichen. Die „diskriminierende und kriminalisierende Verfügung“ basiere auf überholten Moralvorstellungen, kritisiert die Fraktion. Der Stadtverordnete Herbert Förster nannte es verwerflich, dass ein „freier Beruf“ über den Bebauungsplan ausgegrenzt werde.

Unterstützt wurde diese Argumentation von einer Vertreterin des Vereins Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt. Ihrer Ansicht nach zeugt das Verbot von Unkenntnis des Gewerbes. Die Arbeitsweise der Prostituierten sei heutzutage diskret und führe nicht zu einer Verwahrlosung der Viertel. Frankfurt sei eine weltoffene Stadt, sagte Juanita Hennig, die Vorsitzende des Vereins Doña Carmen. Zudem seien 70 Prozent der Bevölkerung in Bockenheim Singles. Ein Teil der Fläche ist planungsrechtlich ein Kerngebiet. Dort schließt der Bebauungsplan „Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen“, aus. In Wohngebieten sind sie ohnehin nicht zulässig. Wie Planungsdezernent Olaf Cunitz (Die Grünen) ausführte, wird Prostitution bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne immer ausgeschlossen, um unerwünschte Nebeneffekte und Nutzungskonflikte, etwa mit Wohnungen in der Nachbarschaft, zu vermeiden. „Das hat nichts mit einer moralischen Wertung zu tun.“

Prostitution sei „nichts Idyllisches“
Auch Nils Kößler, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagte, Prostitution werde nicht in die Illegalität getrieben. Sie sei in bestimmten Zonen der Stadt weiterhin erlaubt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael zu Löwenstein ist nicht der Auffassung, dass Prostitution in Bockenheim eine erwünschte Tätigkeit ist. Das Gewerbe sei „nichts Idyllisches“ und „das Einfallstor für schauerlichen Frauenhandel“. Prostitution sei in engen Gebieten zu dulden, nicht aber in der gesamten Stadt.

Andere Fraktionen zeigten sich dem Anliegen von Doña Carmen gegenüber offenherziger. Wolfgang Hübner (Freie Wähler) fragte: „Warum nicht in Bockenheim?“ Und auch Elke Tafel-Stein (FDP) findet es falsch, einen Berufsstand in die Illegalität zu treiben. Dies sei der Gesellschaft „nicht dienlich“.

Bebauungsplan für den Kulturcampus in Frankfurt Bockenheim
Käufer noch nicht gefunden
Planungsamtsleiter Dieter von Lüpke stellte den Stadtverordneten im Anschluss an die Debatte den Bebauungsplan für den Campus vor, der am Montag aber noch nicht beschlossen wurde. „Der Bebauungsplan kann nicht alle Erwartungen erfüllen und alle Probleme lösen“, sagte Lüpke. Es sei auch fraglich, ob Prostitution den gewünschten „urbanen Qualitäten“ auf dem Areal zuträglich sei. Noch keinen neuen Sachstand konnte Lüpke zum Philosophicum vermelden. Nach wie vor ist unklar, ob es erhalten und für Wohnzwecke umgenutzt werden kann. Die Frage, ob es einen Erwerber gibt, der sowohl die wirtschaftlichen Bedingungen als auch die Voraussetzungen des Denkmalschutzes erfüllen kann, sei noch nicht entschieden, sagte Lüpke. Auch die Anzahl der Wohnungen, die insgesamt auf dem Campus entstehen können, stehe noch nicht fest.

Eine Anwohnerin, die sich in den Planungswerkstätten engagiert hatte, bat darum, dass der Bebauungsplan den Bürgern in Bockenheim noch einmal vorgestellt wird.

www.faz.net/aktuell/gesellschaft/prosti ... 61320.html
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Beitrag von Kasharius »

Es ist schon bezeichnet das ein Vertreter der CDU und der Grünen hier
gemeinsam gegen Prostitution argumentieren, während Vertreter der PIRATEN, der FDP und der Freien Wähler hier toleranter sind...

Kasharius grüßt

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Beitrag von fraences »

Rotlichtviertel soll nicht weiter wachsen


Mitte. Per Planungsrecht soll eine Ausweitung des Bochumer Rotlichtviertels verhindert werden: Die Verwaltung legte gestern in der Bezirksvertretung Mitte Details einer Veränderungssperre für Teile des vorhandenen Bebauungsplans vor, der die Gußstahlstraße betrifft.

Für diesen Bereich gab es den Antrag, Spielhallen in ein Hotel mit 17 Gästezimmern umzunutzen. Die Stadt hatte abgelehnt, zumal ein weiteres Hotel im Bordellviertel „Im Winkel“ den Zielen entgegenstünde, diese Randlage der Innenstadt an der Alleestraße als gemischte, attraktive Struktur weiterzuentwickeln.

Das beinhaltet die Steuerung des Einzelhandels, vor allem aber von Vergnügungsstätten, um zu verhindern, dass das Quartier weiter in seinem Niveau sinkt, was auch Auswirkungen auf die umliegenden Baugebiete der Innenstadt hätte.

„Dazu gehört auch der Ausschluss von Betrieben mit sexuellen Dienstleistungen und Hotels, um das Rotlichtviertel in seiner Ausdehnung zu beschränken“, erklärt die Verwaltung.

Die Antragsteller erhoben daraufhin Klage gegen die Ablehnung. Dazu die Verwaltung: „Es steht zu vermuten, dass sich das Gericht der Auffassung der Kläger anschließt.“ Um also die Hotelnutzung zu verhindern, könnte allein die Veränderungssperre helfen, die als Satzung erlassen wird.

Nach der Bezirksvertretung Mitte wird sich nun noch der Hauptausschuss, abschließend der Rat, mit dieser baurechtliche Maßnahme befassen. Der Bebauungsplan für den Bereich Gußstahl-/Alleestraße war erst Ende letzten Jahres beschlossen worden; die „Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre“ tritt spätestens nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.



http://www.derwesten.de/staedte/bochum/ ... 63970.html
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Beitrag von fraences »

Gewerbegebiet Investor plant Bordell in Obergartzem


Die Planung eines Großbordells mit Stundenhotel hat Politik und Verwaltung auf den Plan gerufen. Die Mechernicher wollen das Projekt vorerst stoppen. Sie kennen noch nicht einmal den Namen des Bauherrn. Von Bernhard Romanowski

Mechernich-Obergartzem.

Ein etwas pikantes Bauvorhaben sorgte jüngst für ein schnelles Handeln von Politik und Verwaltung. Ein namentlich nicht bekannter Investor hatte seine Mittelsmänner beauftragt, Kaufverhandlungen für ein großes Areal im Obergartzemer Gewerbegebiet anzuleiern. Dort will er ein Großbordell mit Stundenhotel samt Wellnessbereich und Saunalandschaft realisieren.

Doch daraus wird vorerst wohl nichts. In einer Dringlichkeitsentscheidung haben die Mechernicher Stadtverordneten einen Aufstellungsbeschluss für das Planverfahren gefasst, um das Bauprojekt vorerst zu stoppen.

Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick bestätigte die Pläne des unbekannten Investors auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Doch so lange man den Namen des Unternehmers und seinen Hintergrund nicht kenne, werde man dem Bauvorhaben nicht zustimmen. Schick: „Ich denke, es ist legitim, wissen zu wollen, mit wem man es zu tun hat.“

Auch auf mehrfache Nachfrage bei dessen Vermittlern habe man nichts über den Investor erfahren können, wohl aber über dessen Pläne, die Schick aber nicht weiter kommentieren wollte.

Zum Thema Prostitution herrschten in der Mechernicher Politik die kontroversesten Meinungen, letztlich seien sich aber alle einig, dass das älteste Gewerbe der Welt mitunter auch mit Schattenseiten wie etwa Zwangsprostitution verbunden sei, so der Bürgermeister. Erst nach genauester Prüfung werde letztlich der Stadtrat darüber entscheiden, ob man dem Bauvorhaben grünes Licht erteile.

Über eine mögliche Veränderungssperre im Bebauungsplan, wie es baurechtlich heißt, könne man das Projekt vorerst abwenden. Denn nach der alten Baunutzungsverordnung des Gewerbegebiets nahe der B 266 wäre ein Bordell als gewerblicher Betrieb dort durchaus zulässig.

Der Investor jedenfalls soll dem Vernehmen nach aus dem Raum Saarbrücken kommen und andernorts bereits einen ähnlichen Betrieb führen, wie er ihn in Obergartzem anstrebt.

In dem Mechernicher Ortsteil würden nach den Plänen des Investors rund 80 Frauen arbeiten. Über ein Eintrittsgeld könnte man deren Dienste in Anspruch nehmen und auch die Angebote im Sauna- und Wellnessbereich sowie das mediale Unterhaltungsprogramm in Form von Filmen auf den Zimmern nutzen. Auch von einer Nutzung als Stundenhotel war zu hören. Die räumlich großzügige Anlage soll im rückwärtigen Teil zudem über einen freien Blick auf den Waldrand verfügen.

Nicht zuletzt durch die Nähe zur Autobahn 1 sei der Standort im Gewerbegebiet Obergartzem für die Ansiedlung eines solchen Etablissements günstig, wie zu hören war.

http://www.ksta.de/mechernich/-gewerbeg ... 21220.html
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Beitrag von fraences »

„Bordellähnlicher Betrieb“ Rotlicht für Waldbröler Saunaclub

Das markante Eckhaus (r.) an exponierter Stelle der Waldbröler Innenstadt hat Ralph Theberath erworben. Einen "Saunaclub mit sexuellen Dienstleistungen" darf er dort allerdings nicht einrichten, nun muss er sich eine andere Nutzung überlegen.

Der Waldbröler Stadtrat ist sich einig, wenn es gegen Prostitution geht. Akut bedroht war die Waldbröler Innenstadt. Dort hatte ein Investor beantragt, in dem seit geraumer Zeit leerstehenden Eckhaus an der Kaiser-/Friedensstraße einen "bordellähnlichen Betrieb" zu eröffnen
Von Michael Fiedler-Heinen


Der Waldbröler Stadtrat ist sich einig, wenn es gegen Prostitution geht. Bereits im Vorfeld der Fußball-WM 2006 hatten Waldbröler Ratsfrauen aller Fraktionen Unterschriften gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel gesammelt, im November 2013 unterstützte der Rat einstimmig eine Resolution der von Alice Schwarzer herausgegebenen Zeitschrift "Emma", in der eine dringende Änderung des deutschen Prostitutionsgesetzes gefordert wird. "Denn", so die stellvertretende Bürgermeisterin Christel Kirsch, "Deutschland ist das größte Bordell Europas."

Akut bedroht war nun ein weiteres Mal die Waldbröler Innenstadt. Dort hatte ein Investor beantragt, in dem seit geraumer Zeit leerstehenden Eckhaus an der Kaiser-/Friedensstraße einen "bordellähnlichen Betrieb" zu eröffnen, wie es Fachbereichsleiter Rolf Knott in der jüngsten Ratssitzung umschrieb. Da es sich dort um Mischgebiet handele, sei der Antrag vermutlich ohnehin nicht genehmigungsfähig, aber mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes befinde man sich als Stadt auf der sicheren Seite. Schließlich gehört das mehrstöckige Objekt, in dem früher das italienische Restaurant Mamma Mia, die Barmer Ersatzkasse und auch acht Wohnungen untergebracht waren, zur künftigen "Mitte der Mitte" rund um das ehemalige Merkurhaus.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde vom Rat einstimmig beschlossen. Auf Nachfrage erklärte Rolf Knott, dass es sich bei dem "bordellähnlichen Betrieb" um einen "Saunaclub mit sexuellen Dienstleistungen" handele. So zumindest sei es in dem Bauantrag an den Kreis formuliert.

Dass er der Antragsteller sei, hat Ralph Theberath, Inhaber der "Schneewittchen-Bar" in Waldbröl-Escherhof, auf Anfrage bestätigt. Er sei auch der neue Eigentümer des Eckhauses an der Kaiser-/Friedensstraße, wolle aber nun erst einmal die Begründung der bevorstehenden Ablehnung seines Ansinnens abwarten, ehe er sich inhaltlich dazu äußere. Vor sieben Jahren erlitt er bereits Schiffbruch, als er im Waldbröler Industriegebiet aus der damaligen Diskothek "Flash" eine "Saunalandschaft für gehobene Ansprüche" machen wollte. Dagegen hatte sich in der Bevölkerung, bei den Kirchen und in der Politik breiter Widerstand geregt.

Derweil hat das Europaparlament mit großer Mehrheit von Christ- und Sozialdemokraten eine nicht bindende Resolution beschlossen, nach der auch freiwillige sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung die Menschenrechte und die Würde des Menschen verletzen. Prostitution könne, ähnlich wie in Schweden, nur dadurch eingedämmt werden, dass den Freiern Bestrafung drohe und nicht den Frauen.

www.rundschau-online.de/oberberg/-borde ... 81496.html
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Beitrag von fraences »

Heute haben wir (Verein Dona Carmen)an einer Demo teilgenommen. Es ging um Campus für ALLE! Stadt für Alle! Ca. 500 Menschen aus verschiedenen Organisation haben von der Bockumheimer Warte bis Römer demonstriert, wo die Stadtabgeordneten abstimmten über die Neuplanung des Bockumheimer Campus.

Wir zogen durch das Bahnhofsviertel, viele Redebeiträge wurden geleistet. Auch wir leistet unseren Beitrag. Cara hielt die Rede im Bahnhofsviertel vor dem Dona Carmen Büro, die begeistert aufgenommen wurde und sehr viel Beifall und Solidaritätsbekundungen erhielt.

Hier die Rede:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich spreche hier für Dona Carmen e.V., die Organisation für die sozialen und politischen Rechte von Frauen in der Prostitution.

Es ist in den letzten Monaten öffentlich und intensiv über die Nutzung des Campus Bockenheim gestritten worden. Das ist gut so. Denn es handelt sich um öffentlichen Raum. Über dessen Nutzung muss öffentlich debattiert werden. Wir haben uns in diese Debatte eingemischt. Und zwar mit einem – wie wir meinen - berechtigten Anliegen.

Unser Anliegen lautet:

Städtische Bebauungspläne wie etwa der Bebauungsplan 569 für den Campus Bockenheim dürfen nicht instrumentalisiert und missbraucht werden, um darüber hinter verschlossenen Türen dubiose Interessen einer an den Planungshebeln sitzenden gesellschaftlichen Minderheit durchzusetzen.

Im Bebauungsplan heißt es unter Punkt 1.3.1, dass Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung dienen auf dem gesamten Gebiet des Campus Bockenheim „nicht zulässig“ sind.

Wir sagen demgegenüber:

Unzulässig ist nicht das Anbieten sexueller Dienstleistungen in innerstädtischen Misch- und Kerngebieten. Unzulässig ist der offenkundige Versuch einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Sexarbeiterinnen und sexuellen Dienstleistungen aus diesem neu zu bebauenden Teil Bockenheims.

Es ist nicht einzusehen, warum die Ausübung eines rechtlich anerkannten Berufs in diesem Teil Frankfurts „nicht zulässig“ sein soll.

Folgt man der offiziellen Begründung des Bebauungsplans, so steht eine gewerbliche sexuelle Betätigung angeblich im Widerspruch zu dem hier geplanten „hochwertigen Wohnstandort“. Denn die „absehbare Folge“ der Ausübung sexueller Dienstleistungen – so der für den Bebauungsplan verantwortliche städtische Baudirektor von Lüpke -bedeute eine „Beeinträchtigung des Stadt- und Straßenbildes“, bedeute „Konflikte mit der Wohnnutzung“ und letztlich – man höre! - eine „Abwertung der Geschäftslage“.

All das sind billige und abgedroschene Vorurteile, die Herr von Lüpke vielleicht vor 50 Jahren in den ersten Semestern seines Studiums auswendig lernen musste. Das aber hat mit der längst gewandelten Realität des 21. Jahrhundert nicht das Geringste zu tun.

Wenn die städtische Argumentation zutreffen würde, dann möge uns bitte mal jemand erklären, warum die Stadt Frankfurt seit Jahren mit Geld und Engagement die Ansiedlung von Wohnnutzung im Frankfurter Bahnhofsviertel betreibt und zwar auch in unmittelbarer Nähe zu den dort ansässigen Prostitutionsstätten. Von angeblichen Konflikten zwischen Wohnnutzung und dem Angebot sexueller Dienstleistungen ist dort keine Rede. Warum soll das, was im Frankfurter Bahnhofsviertel geht, in Bockenheim anders sein? Weiß das jemand?

Nun plädieren wir von Dona Carmen ja nicht dafür, an der Bockenheimer Warte ein Großbordell zu errichten. Uns geht es darum, Menschen , die sexuelle Dienstleistungen anbieten, nicht vorab aus einem zukünftigen Campus Bockenheim auszugrenzen. Wir sind nur dafür, dass endlich Schluss sein muss mit der Masche, über die Hintertür der Bebauungspläne dubiose Moralvorstellungen von Anno Toback festzuschreiben. Ist das etwa zu viel verlangt?

Wir plädieren dafür, dass Frauen und Männer, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, nicht erneut in die dunkelsten Ecken der Gewerbegebiete abgedrängt werden, wie es einigen Saubermännern im Frankfurter Römer offensichtlich vorschwebt.

Wer für eine demokratische öffentliche Debatte über die Nutzung des öffentlichen Raums und hier des Campus Bockenheims ist, der sollte weltoffen und aufgeschlossen genug sein, unserer berechtigtes Anliegen zu unterstützen, das lautet:

Keine gesellschaftliche Ausgrenzung von Sexarbeit – nicht in Bockenheim und nicht anderswo!

Vielen Dank!

Und hier die vorangegangenen Prssemitteilung von Dona Carmen:

Pressemitteilung Campus Bockenheim – Unzulässige Ausgrenzung von Sexarbeiter/ innen und Prostitution durch städtischen Bebauungsplan

http://www.donacarmen.de/?p=459
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Klaus Fricke
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Beitrag von Klaus Fricke »

Sehr erfreuliche Aktion!

Doris67
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Beitrag von Doris67 »

(Fraences: Bockum liegt in Krefeld :-) )
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Beitrag von fraences »

@Doris

HiHi, da siehst Mal,wie groß Frankfurt wird. :003

Das Problem ist, das die Stadt Frankfurt über die Baunutzungsplanung die aufgehobene Sperrgebietsverordnung vom OVG Kassel 2013 gerade aushebelt. Das Schlimmer ist, das es Ausstrahlwirkung haben wird auf andere kommunale Bauplanung haben wird. Das übernehmen die blind,. Nach der Divise, das machen wir immer so. Und sie können es nachträglich in bereits bestehenden Bauplanungnutzungen ändern. Was zu eine totale Ausgrenzungen in Stadtinnere von Prostitution führt.

Liebe Grüße, fraences
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RE: Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Beitrag von fraences »

Etablissement in der Südsadt Massagesalon muss schließen

Viele Familien mit Kindern leben in dem Mehrfamilienhaus am Sachsenring.
Ein Massagesalon, der in einem Mehrfamilienhaus mit erotischen Leistungen geworben hatte, sorgte bei den übrigen Hausbewohnern für viel Unmut. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt die Schließung angeordnet — aus ganz nüchternen Gründen.


Ein Massagesalon in der Südstadt, der seine Kundschaft mit „erlösenden Liebesstellungen“ und „chinesischen Schlittenfahrt“ lockte, muss schließen. Das Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Köln bestätigt (Az 2L882/14).

Der Fall hatte für viel Aufmerksamkeit gesorgt, weil sich die Mitbewohner im Mehrfamilienhaus gegen die neuen Nachbarn im Erdgeschoss gewehrt hatten. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte über den Bürgerprotest berichtet: Man wolle kein Bordell im Haus, sorgte sich um Kinder und das Wohnumfeld, in dem sich vier Schulen befinden. Der Fall war auch deshalb interessant, weil mit ihm die Frage verbunden war, ob man solche Etablissements als Folge der Legalisierung von Prostitution auch in Mehrfamilienhäusern akzeptieren muss.
Bordelle sind normale Gewerbebetriebe

Prostitution ist grundsätzlich erlaubt. Bordelle sind normale Gewerbebetriebe, unterliegen noch nicht einmal den Regulierungen für Vergnügungsstätten. Nur bei der Straßenprostitution gibt es ordnungspolitische Regulierungsmöglichkeiten über die Sperrbezirksverordnung. So ist der Umgang mit sexuellen Dienstleistungen in Häusern lediglich eine Frage für das Bauaufsichtsamt. Hier gibt es Abwägungsmöglichkeiten, aber klare Kriterien, wann was erlaubt wird und wann nicht, kann die Stadt auf Anfrage nicht nennen. Der Fall am Sachsenring werde noch geprüft. Man müsse sich jeden Einzelfall genau ansehen. Restriktive Maßnahmen durchzusetzen sei indessen schwierig. (fra)

Diese inhaltlichen Fragen haben bei der Entscheidung gegen den Betrieb jedoch keine Rolle gespielt. Die Gerichtsentscheidung wird mit einer fehlenden Baugenehmigung begründet, die man für die Nutzung solcher Räumlichkeiten braucht. „Schon das Fehlen der Baugenehmigung rechtfertige die sofortige Untersagung der Nutzung“, so das Verwaltungsgericht. Dass der Betrieb mittlerweile einen Bauantrag gestellt hat, ändere daran nichts. Er sei „nicht genehmigungsfähig, weil Fragen des Brandschutzes ungeklärt seien und der Bauantrag nicht den formellen Anforderungen genüge“.
Was ist zumutbar, was nicht? In dem Haus in der Südstadt wird aus der Theorie eine ganz praktische Erfahrung.

Der „Salon für tantrische Körperkunst und erotische Massage“ kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Eine Beschwerde hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Sollte der Massagesalon weiterhin seine Dienstleistungen anbieten, kann er sofort mit einem Zwangsgeld bestraft werden.

http://www.ksta.de/koeln/etablissement- ... 64202.html
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RE: Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Beitrag von fraences »

Großvermieter dulden keine Prostitution
Illegales Wohnungsbordell verärgert Nachbarn
Neubrandenburg ·


In Neubrandenburg gibt es derzeit knapp 30 Wohnungsbordelle. Sie sind nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um geduldet zu werden. Eines in der Südstadt aber wird wohl bald wieder dicht sein.
Auch in Neubrandenburg verkaufen einige Prostituierte ihre Körper. Meist geschieht das in Mietwohnungen. Boris Roessler Auch in Neubrandenburg verkaufen einige Prostituierte ihre Körper. Meist geschieht das in Mietwohnungen.

Ein Anwohnerin aus der Neubrandenburger Südstadt ist ehrlich empört. In einer Nachbarwohnung gehen Prostituierte ganz offen ihrem Gewerbe nach. Und das sei noch nicht mal die einzige Wohnung, die auf diese Weise im Umfeld der Clara-Zetkin-Straße genutzt werde, berichtet sie dem Nordkurier. Das werfe nicht nur ein schlechtes Licht auf die Gegend, das sei doch sicher in der Nähe der Schule auch gar nicht erlaubt. „Ich will doch nicht auf der Reeperbahn wohnen“, sagt sie.

Das Neubrandenburger Ordnungsamt gibt ihr Recht. Zwar sei Prostitution an sich nicht verboten, allerdings sei sie in einem reinen Wohn­gebiet definitiv nicht erlaubt, sagt Jörg Schmiedel, Abteilungsleiter für Ordnung und Gewerbe im hiesigen ­Rathaus. Auch wenn die Rechtsprechung heute liberaler ist als vor einigen Jahren, sei Prostitution als Gewerbe noch nicht anerkannt. Sie werde nur geduldet, und das auch nur in Misch- oder Gewerbegebieten.

Laut Polizei gibt es derzeit knapp 30 bekannte Wohnungen sowie ein „Quasi-Bordell“ in Neubrandenburg, in denen der Prostitution nachgegangen wird. Erlaubt ist sie ohnehin nur in Städten ab 15 000 Einwohnern, so Polizeisprecher Andreas Scholz.

In den Wohnungen der beiden Neubrandenburger Großvermieter werde Prostitution allerdings keinesfalls geduldet, sagen Neuwoges-Geschäftsführer Frank Benischke und Neuwoba-Vorstandssprecher René Gansewig übereinstimmend. Das sei den anderen Mietern nicht zuzumuten. Wenn man Hinweise darauf bekomme, werde die Polizei verständigt, wegen nicht genehmigter Nutzungsänderung eine Kündigung ausgesprochen und notfalls zwangsgeräumt.

Lange dürfte die Wohnung in der Südstadt also nicht mehr als Mini-Bordell genutzt werden – denn das Etablissement ist illegal in einer Mietwohnung der Neuwoges untergebracht. Bis Kündigung und Räumung erfolgen können, wird es aber wohl noch etwas dauern. Hier sind gesetzliche Fristen zu beachten – und so lange verdient man dort noch Geld.

http://www.nordkurier.de/neubrandenburg ... 10506.html
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RE: Bau(planungs)recht als Mittel der Prostitutionskontrolle

Beitrag von fraences »

Ruwerer Rat will Prostitution in Wohnungen verbieten
Über den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Trier Nord II hat der Ortsbeirat Ruwer/Eitelsbach beraten. Der Rat schlug vor, diesen um den Ausschluss von Wohnungsprostitution zu ergänzen. Außerdem stellte sich der Bezirksbeamte der Polizei vor.
Trier-Ruwer/Eitelsbach. Bernd Porten (57) ist der Stadtteil-Polizist für Trier-Ruwer/Eitelsbach. Seit 38 Jahren ist er im Polizeidienst und bereits seit November für Ruwer zuständig. Er löst damit seinen Vorgänger Rainer Ahmann ab. Porten möchte sich durch persönliche Gespräche um die Ruwerer Bürger kümmern und per Streifendienst Präsenz im Gebiet zeigen.
Der Ortsbeirat beschäftigte sich weiter mit dem Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Trier Nord II". Dessen Ziel ist es, eine weitere Ansiedlung von Bordellbetrieben zwischen Ruwerer Straße, Ohmstraße und Metternichstraße zu verhindern. Eine Anhörung des Ortsbeirats war dazu von der Stadt vorgesehen worden.
Karl Kirsten (CDU) schlug vor, dass in der Begründung des Bebauungsplans unter Punkt 5.1 "Art der baulichen Nutzung" auch die Wohnungsprostitution ausdrücklich ausgenommen werden soll. Bisher schließt der Entwurf nur die Nutzungsarten "Bordelle und bordellartige Betriebe" aus. Da aber in diesem Bereich auch eine große Gefahr bestehe, normale Wohnungen zur Prostitution zu nutzen, bat Kirsten um diese Ergänzung.


Seinem Vorschlag wurde einstimmig von den anderen Ortsbeiratsmitgliedern zugestimmt. Ortsvorsteherin Monika Thenot (CDU) wird der Verwaltung den Änderungswunsch weitergeben.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 54,3942233
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Beitrag von fraences »

Immer größere Bordelle



Dachau prozessiert gegen Ausweitung

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/re ... itung.html
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