EINSTWEILIGE VERFÜGUNG Gericht verhindert Porno-Pranger

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fraences
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EINSTWEILIGE VERFÜGUNG Gericht verhindert Porno-Pranger

Beitrag von fraences »

EINSTWEILIGE VERFÜGUNG
Gericht verhindert Porno-Pranger


Ein Gericht hat den Porno-Pranger verboten.

ESSEN –
Der Porno-Pranger kommt wohl doch nicht. Die geplante Veröffentlichung von Namen abgemahnter Internetnutzer, die pornografische Filme illegal heruntergeladen und weiterverbreitet haben sollen, ist offenbar rechtswidrig.
Das Landgericht Essen erließ nun eine einstweilige Verfügung gegen die Namensnennung einer Frau durch eine Regensburger Anwaltskanzlei, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Laut einer Stellungnahme des Anwalts der Frau begründete das Gericht die einstweilige Verfügung damit, dass das Recht der Mandantin verletzt würde, selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden zu können. Andere Betroffene könnten sich nun auf diese Entscheidung berufen und ihrerseits eine Unterlassungserklärung fordern.
Die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Anwaltskanzlei Kanzlei U+C aus Regensburg hatte angekündigt, ab dem 1. September eine sogenannte Gegnerliste mit 150.000 Namen ins Internet zu stellen. Rechtsexperten und Standesvertreter übten scharfe Kritik an dem Vorgehen.

http://www.express.de/digital/einstweil ... 18268.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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