Polizei-Gesundheitsamt-Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Abgesehen vom Fehlen der nötigen Hilfsinstitutionen für Sexworker findet hier auch alles Platz, was ihr an bestehenden Einrichtungen auszusetzen habt oder loben wollt
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Thorja
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Aja genau, ein Wahnsinn war auch der Umgang mit Daten auf der Polizei am Deutschmeisterplatz! Da lagen mehrere rumänische Pässe und Kopien davon herum, ganz deutlich sichtbar. Org eigentlich...
Das wirkt irgendwie alles so... dilettantisch, oder? Eine Ärztin freut sich übers Deutschsprechen, Pässe liegen herum... so als bräuchten die alle mal eine Weiterbildung in Punkto professioneller Parteienverkehr, oder so.... :017
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Nicht nur Daten - auch Fotos.... Mir wurde glaubhaft geschildert, wie sich Polizisten (während einer Sitzung) auf dem Handy Fotos von in AT aufhältigen SexarbeiterInnen gezeigt haben und entsprechende Kommentare (gefällig, oder nicht gefällig - schau Dir die Zähne an, die hat keine Chance usw.) abgegeben haben.

Wobei nach wie vor die Frage zu klären ist, warum sich SexarbeiterInnen bei der Polizei registrieren lassen müssen.... und warum die Polizei als die Kontrollbehörde nach wie vor befugt bleibt. Sexarbeit ist legal - SexarbeiterInnen stehen (hoffe ich) nicht unter Generalverdacht! Warum also die Exekutive als Kontrollorgan?

christian knappik

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Zwerg hat geschrieben:
27.12.2019, 11:09
Sexarbeit ist legal - SexarbeiterInnen stehen (hoffe ich) nicht unter Generalverdacht! Warum also die Exekutive als Kontrollorgan?
Das ist ein Symptom der Regulierungseskalation, wie es Helga Amesberger in ihrem Vortrag in Graz zu "moral politics" so schön geschildert hat:
Es werden unrealistische Regeln geschaffen, die von vielen nicht oder kaum einhaltbar sind. Dann kommt man drauf: Huch, unsere Regeln werden nicht eingehalten! Da müssen wir noch strengere Regelungen erfinden und bessere Kontrollen für die Einhaltung! Doch das führt naturgemäß dazu, dass die nun noch strengeren Regeln noch weniger eingehalten werden. Folge: Noch strengere Regeln, noch fiesere Kontrolle bis ins Intimste, Sanktionen. Bis dorthin, dass die Polizei überschießende Befugnisse hat - nur weil man Sexworker ist. Etwa Hausdurchsuchung ohne Gerichtsbeschluss, wie ich von kompetenter Stelle erfahren habe - was ich echt kaum fassen kann... :013
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Nein, ich bin nicht im falschen Thread..... (mögen unsere Mods Verständnis zeigen)

Peking schafft Regel zu willkürlicher Bestrafung von Prostitution ab

China hat beschlossen, die bislang üblichen Willkürmaßnahmen der Polizei bei der Bestrafung von Prostitution mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.

Das Wichtigste in Kürze

China will die willkürliche Regelung zur Bestrafung von Prostitution abschaffen.
Insassen von «Erziehungslagern» sollen mit sofortiger Wirkung freikommen.


Das chinesische Parlament hat beschlossen, die bislang üblichen Willkürmassnahmen der Polizei bei der Bestrafung von Prostitution mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. Insassen, die unter solchen Vorwürfen in sogenannten Erziehungslagern untergebracht seien, sollten ab Sonntag auf freien Fuss gesetzt werden. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Samstag.

Nach den bisherigen Regelungen konnte die Polizei Prostituierte und ihre Freier bis zu zwei Jahre ohne Anklage festhalten. Der Parlamentsbeschluss sei ein «bedeutender positiver Schritt», sagte die Leiterin der Nichtregierungsorganisation Asia Catalyst, Shen Tingting.

Gewalt, Zwangsarbeit und Erniedrigungen in Erziehungslagern

Nach dem bisherigen System seien Prostituierte Polizeigewalt, Zwangsarbeit, Erniedrigungen und Gewalt in den Erziehungslagern ausgesetzt gewesen. Auch seien sie zwangsweise Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten unterworfen worden.

Obwohl Prostitution in China verboten ist, gibt es Schätzungen zufolge mehrere Millionen Prostituierte. Für Prostituierte und Freier sind auch weiterhin bis zu 15 Tage Gefängnis vorgesehen. Auch die Geldstrafe von umgerechnet bis zu 650 Euro (710 Franken) bleibt bestehen.

https://www.nau.ch/news/ausland/peking- ... b-65635223

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Noch so ein "Schmankerl" (von einer besonderen Userin unseres Forums dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt):

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Davon abgesehen, dass das Dokument (es stammt aus 12/2019) belegt, dass man als SexarbeiterIn mit eine/r/m BetreiberIn zusammenarbeiten muss um an die Karte zu kommen - zeigt die im Text verwendete Ausdrucksweise, wie sehr Diskriminierung von SexarbeiterInnen in Österreich nach wie vor an der Tagesordnung ist. Im 21. Jahrhundert darf es Ausdrücke wie "gewerbsmäßige Unzucht" einfach nicht mehr geben!

christian knappik

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Zwerg hat geschrieben:
28.12.2019, 18:11
Noch so ein "Schmankerl" (von einer besonderen Userin unseres Forums dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt):

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Davon abgesehen, dass das Dokument (es stammt aus 12/2019) belegt, dass man als SexarbeiterIn mit eine/r/m BetreiberIn zusammenarbeiten muss um an die Karte zu kommen - zeigt die im Text verwendete Ausdrucksweise, wie sehr Diskriminierung von SexarbeiterInnen in Österreich nach wie vor an der Tagesordnung ist. Im 21. Jahrhundert darf es Ausdrücke wie "gewerbsmäßige Unzucht" einfach nicht mehr geben!

christian knappik
Bitte, wie kann es sowas geben?! So ein Schriftstück muss man doch der ausstellenden Stelle mit Verweis auf den aktuellen Sprachgebrauch um die Ohren hauen können?! Wo kann man sich da hinwenden? Hat man da eine Handhabe?
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Ich versteh auch den Satz nicht:

"Obgenannte Firma bestätigt, dass ... Personen ... in unserer Firma arbeiten werden."

Wer ist "unsere Firma"? Meinen die, der Club bestätigt, dass die Frauen ebendort im Club arbeiten werden?
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Thorja hat geschrieben:
28.12.2019, 20:27
Bitte, wie kann es sowas geben?! So ein Schriftstück muss man doch der ausstellenden Stelle mit Verweis auf den aktuellen Sprachgebrauch um die Ohren hauen können?! Wo kann man sich da hinwenden? Hat man da eine Handhabe?
Bild
Wir sammeln zur Zeit (bei dem Gesundheitsamt gibt es noch mehr "Nettigkeiten") noch Dokumente, die wir verifizieren können. Es sind eine Reihe von Vorwürfen, welche Kärnten, Niederösterreich, Wien und Salzburg betreffen.

Und wir warten auf die Regierungsbildung bzw. auf die Besetzung des Frauen- sowie des Gesundheitsministeriums. Es wird dann von uns ein entsprechende offizielles Schreiben diesbezüglich geben. Vielleicht gelingt es auch andere NGO`s zum Mitunterschreiben zu bewegen.

Wir (und damit bist auch Du gemeint) sind dran

Liebe Grüße

christian
Thorja hat geschrieben:
28.12.2019, 20:30
Ich versteh auch den Satz nicht:

"Obgenannte Firma bestätigt, dass ... Personen ... in unserer Firma arbeiten werden."

Wer ist "unsere Firma"? Meinen die, der Club bestätigt, dass die Frauen ebendort im Club arbeiten werden?
So ist es....

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Da steht aber:
Die ausstellende Behörde (oder wer immer dieses Schriftstück verbrochen hat) lässt sich vom Club bestätigen, dass die Frauen in einer Firma der ausstellenden Behörde arbeiten werden. Das "wir", auf welches sich die Wendung "unsere Firma" bezieht, sind die, die hier sprechen, also die Behörde.

Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Im Zuge einer Unfähigkeit, mit der deutschen Sprache umzugehen, bezichtigt sich diese Behörde jetzt selbst der Zuhälterei. Oder wie soll man das sonst verstehen, dass ein Club bestätigt, dass die Frauen in der Firma der Behörde arbeiten werden?
Oida oida oida oida....
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Der bestehende Vordruck wird vom Betreiber heruntergeladen bzw. dem Betreiber von der Behörde ausgefolgt. SexarbeiterIn wird bei/m BetreiberIn vorstellig und wird dann mit dem vom Club, Bordell oder auch Laufhaus ausgefüllten Formular zum Gesundheitsamt geschickt. Welches die Untersuchung /und somit die Ausstellung der Karte nur dann vornimmt, wenn so ein Wisch vorhanden ist.

Der/die BetreiberIn ist die Voraussetzung für die Karte und somit für die Arbeitserlaubnis.... was natürlich sämtliche Bemühungen - auf Wunsch auch ohne BetreiberIn arbeiten zu können - verhindert. Alle SexarbeiterInnen die nicht möchten, dass Jemand an ihrer Tätigkeit mitverdient, werden in die Illegalität gedrängt.

Christian

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Ach so, der Absender ist da jetzt ein Betreiber? Ok... Ich dachte da kommunizieren 2 Behörden miteinander.
Hab jetzt wirklich gehofft, dass ich zu blöd bin, das zu verstehen. :))
Ok der Rest ist natürlich auch a Wahnsinn.

Wenn es da um Niederösterreich geht... könnte man da nicht einfach sagen, man mache Escort? Ist schon klar, dass man damit wieder blöd herumlügen muss, nur weil die da nicht fähig sind, nichtdiskriminierend zu handeln. Aber in NÖ müsste das doch in Ordnung sein, um einen Deckel zu bekommen, der dann auch im LH etc gilt.
Also mich hat in Wien nie jemand nach dem Ort gefragt. Und es wurde mir gesagt, der Deckel gelte in ganz Österreich. Oder akzeptieren manche Betreiber dann einen solchen "Blanko"-Deckel nicht?
Puh, mir kommt vor, das ist alles ur zum Mäusemelken. Ein unentwirrbarer Filz an dümmlichen Vorschriften.
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

In manchen Bundesländern (Stmk oder auch Kärnten) wird sogar die Adresse des/der BetreiberIn auf dem Deckel vermerkt... und dann sind manche Herren/Frauen BetreiberInnen sofort mit dem Spruch "mit dem Ausweis darfst Du nur hier im Haus arbeiten" sehr schnell zur Stelle.... (Auch hier haben wir schon entsprechende Dokumente parat).

Bzgl. Escort in NÖ bin ich mir ziemlich sicher, dass es da keine Genehmigung (Hausbesuch) im Gesetz gibt - und somit nicht erlaubt. Ich kann mich da jetzt aber auch täuschen. Wer mehr Infos hat, bitte unbedingt vermelden.... soweit ich weiß, gibt es in NÖ,Teile der Stmk, Kärnten, Teilen von Salzburg, Tirol, Oberösterreich) keinen Deckel ohne Betreiber.

Wundert es, dass wir vehemente GegnerInnen von Zwangsregistrierungen und Zwangsuntersuchungen geworden sind?

Liebe Grüße

christian

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Danke für die Info... also müsste es den Deckel für Hausbesuche geben - es sei denn, man will nur BordellbetreiberInnen die Möglichkeit eröffnen, sich zusätzlich auch in diesem Bereich zu engagieren.

Liebe Grüße

christian

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Was ich da jetzt grad nirgends herauslese, ist eine Erlaubnis des Hotelbesuchs...
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Man merkt: Gesetze und Verordnungen werden von Menschen geschrieben, die keine Ahnung von Sexarbeit haben. Und damit dies auch so bleibt, werden auch bei Verhandlungen bzgl. neuer Verordnungen SexarbeiterInnen nicht hinzugezogen (maximal als Feigenblattfunktion) .....

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Magdalena »

Mir ist in Baden (NÖ) der Deckel für Hausbesuche verweigert worden.
Wie ich nach einem anfechtbaren Bescheid wegen der Ablehnung nachgefragt habe, wurde ich höflich aber bestimmt vor die Türe gesetzt. Ich schäme mich ein wenig, dagegen keine rechtlichen Schritte eingeleitet zu haben. Wahrscheinlich ist das schon verjährt.

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

:) obwohl... "Hausbesuch" kommt mir schon verdächtig nach Fachsprache vor... :001 Die fachspezifischen Erfahrungen der Verfasser des Gesetzes waren halt offenbar auf den Hausbesuch beschränkt und haben den Hotelbesuch drum vergessen. :dontknow

Ok es gibt diese Auflistung der verbotenen Orte und eine Sonderausnahme für einen dieser verbotenen Orte (=Hausbesuch). Daraus müsste zu schließen sein, dass es sonst überall NICHT verboten ist, auch nicht im Hotel.

Ha, da fällt mir ein, mir hat mal jemand eine Adresse für einen Hausbesuch geschickt. Ich geb das in Google Maps ein, um zu sehen, ob die Adresse existiert: war das die Kaserne Allentsteig. Hab dankend abgelehnt. Wusste da aber noch gar nicht, dass ich mich aufs Gesetz hätte berufen können.
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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Zwerg »

Ist vielleicht zu weit hergeholt (manchmal (na gut, öfter) habe ich krause Gedanken).
Wenn im Gesetz der Hotelbesuch explizit erlaubt ist, könnte jemand versuchen einen Anspruch darauf zu konstruieren, da es gesetzlich erlaubt wäre. Nun müssten alle Hotel ihre Hausordnung umschreiben, dass Prostitution in ihren Räumen nicht erlaubt wäre.

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Re: Polizei - Amtshandlung - Umgang mit Menschen

Beitrag von Thorja »

Steht implizit eh in den meisten Hausordnungen: es ist alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Hotels schadet.
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