Sozialbetreuer mit übertriebenen "Helfersyndrom"

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fraences
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Sozialbetreuer mit übertriebenen "Helfersyndrom"

Beitrag von fraences »

Sozialbetreuer wollte Prostituierte mit Waffengewalt "retten"

Westerburg - Die Liebe zu einer Prostituierten brachte einen 51-jährigen ehemaligen Sozialbetreuer für ein ganzes Jahr ins Gefängnis. Er wollte die Frau aus dem Milieu „retten“. Der einzige Haken dabei: Die Liebesdame wollte gar nicht gerettet werden.

Da soll er die Prostituierte mit einer Waffe bedroht und sie ihrer Freiheit beraubt haben, so die Staatsanwaltschaft. Ein Strafrichter am Amtsgericht in Westerburg verurteilte den Angeklagten jetzt – knapp zwei Jahre nach dem Geschehen – zu einer zweijährigen Haftstrafe.
Da der Mann bereits seit einem Jahr hinter Gitter saß, wurde ihm für das weitere Jahr eine Bewährungschance eingeräumt. Das Gericht sah in dem Angeklagten eine Person, die durch das Schicksal aus der Bahn geworfen wurde. Zudem sei der 51-Jährige nicht als gefährlicher Straftäter einzustufen gewesen, hieß es.
Bis vor wenigen Jahren noch führte der Sozialbetreuer ein ganz normales bürgerliches Leben. Er ging einer geregelten Arbeit nach, zahlte brav seine Steuern. Doch dann kam die Scheidung, sein Haus brannte ab, und er verlor zu allem Übel auch noch seinen Arbeitsplatz. Halt suchte er offenbar in dieser Lebenskrise bei einer Prostituierten. Er verliebte sich, wollte die Frau gegen ihren Willen aus dem Milieu holen. Damit nahmen die Ereignisse ihren Lauf.
Schreckschusswaffe im Gepäck
Am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2009 suchte er seine Angebetete in deren Wohnung auf, obwohl ein Beschluss des Amtsgerichtes Westerburg vorlag, wonach er sich der Wohnung der Prostituierten in einem Umkreis von 20 Metern nicht nähern durfte. Im Gepäck hatte der ehemalige Sozialbetreuer eine Schreckschusswaffe.
Er trat die Wohnungstür ein und traf im Flur auf einen Mann, auf den er sofort einen Schuss abgab. Dann ging er zum Badezimmer, wo sich zu diesem Zeitpunkt die Prostituierte aufhielt. Nachdem diese sich weigerte, das Bad zu verlassen, zerrte der 51-Jährige sie unter Waffengewalt heraus. Als der Angeklagte die Frau für einen Augenblick losließ, versuchte sie zu flüchten. Daraufhin schoss der Eindringling auch auf sie, wodurch die Frau Verbrennungen am Hals erlitt.
Etwa ein halbes Jahr später stieg der 51-Jährige in das Haus der Eltern der Prostituierten ein. Aus einem Bücherschrank ließ er 550 Euro mitgehen. Um den Eheleuten zu schaden, entfernte der Sozialbetreuer im Badezimmer den Brausekopf eines Duschschlauches und drehte den Wasserhahn auf. Das Wasser sickerte bis in den Keller.

Er bereute und bedauerte seine Tat
Der Mann, der unter laufender Bewährung steht, befand sich wegen Fluchtgefahr ein Jahr lang in Untersuchungshaft. Ein erster Verhandlungstermin am Amtsgericht in Westerburg war vertagt worden. Der Angeklagte zeigte sich voll geständig. Er bereue und bedauere zutiefst, sagte er vor Gericht. In der Justizvollzugsanstalt versuchte er sich die Pulsadern aufzuschneiden und war daraufhin für mehrere Tage in eine Überwachungszelle verlegt worden.
Ein Psychologe attestierte dem 51-Jährigen in einem 140-seitigen Gutachten ein ausuferndes Helfersyndrom, was aber letztlich seine Schuldfähigkeit nicht beeinträchtige. Eine Unterbringung als gefährlicher Straftäter wurde dem Gericht nicht empfohlen. Als perfide bezeichnete Petra Maria Baldus als Vertreterin der Staatsanwaltschaft das Verhalten des Angeklagten. Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne eine Bewährungschance.
Der Angeklagte ist bereit, aktiv einen Neuanfang zu wagen, erklärte sein Verteidiger, der Westerburger Rechtsanwalt Hubertus Kempf. Er plädierte dafür, den Rest der Strafe von einem Jahr auf Bewährung auszusetzen und den Haftbefehl aufzuheben. Das Gericht folgte dem Antrag. Der Angeklagte muss sich jetzt der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen. Zudem hat er 160 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und muss sich sofort einen festen Wohnsitz suchen.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_ ... articletop
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Marc of Frankfurt
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Grausames Urteil und Pressebericht

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Statt 'Sozialbetreuer mit Helfersyndrom' würde ich diagnostitzieren:

verliebter Freier.





Er war bereits als Stalker verurteilt (Platzverweis, Betretungsverbot).
Er hat quasi einen Amoklauf versucht (mit Waffe im Bordell eingedrungen und SW als Geisel genommen, geschossen).
Er ist ein Einbrecher (Diebstahl) und hat Vandalismus versucht (Wasserschaden).
Er ist bereits vorbestraft und in Haft...


'Sozialbetreuer mit Helfersyndrom' scheint lediglich seine Verteidigungsstrategie, indem er sich selbst als Opfer stilisiert, mithilfe eines Gefälligkeitsgutachten(?).

Wenn so eine Fülle von Straftaten abermals nur eine Bewährungsstrafe zur Folge hat (weder Gefängnis, noch Heilanstalt), ist das ein sehr gefährliches und bedenkliches Signal an pot. Gewalt- und Haßtäter und natürlich auch an uns, die Sexworker-Community...

Hier sieht man wie weit die Rechtsprechung davon entfernt ist, für Sexworker und ihre Angehörige und ihre elementarsten Menschenrechte Partei zu ergreifen.

Bild

http://en.wikipedia.org/wiki/Internatio ... ex_Workers

www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=803

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Sonne
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Beitrag von Sonne »

Da kann ich mich nur dem Beitrag von Marc anschließen.

Liebe Grüße Anita
Nur durch die Hoffnung bleibt alles bereit, immer wieder neu zu beginnen.

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Ariane
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RE: Sozialbetreuer mit übertriebenen "Helfersyndrom&quo

Beitrag von Ariane »

Danke Marc für deine Einschätzung, der ich mich anschließen kann.
Lg ariane
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Robby
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Beitrag von Robby »

@marc
als amokläufer würde ich ihn nicht bezeichnen-die benutzen gehaltvollere waffen als schreckschußpistolen....
ansonsten hast du vollkommen recht

robby