Landeshauptstadt Wiesbaden
www.wiesbaden.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiesbaden
Zu landesweiten Themen in Hessen siehe unter Frankfurt am Main & Hessen:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1073
_________________
Flatrate-Trend jetzt auch in Wiesbaden-Biebrich angekommen
Tipps zur Legalisierung:
Palmenhaus Club: Prostitution in Biebricher Wohnungen ist erlaubt
21.07.2009 - WIESBADEN
Von Cornelia Diergardt
Lange währte das “erotische Amüsement" nicht, zumindest nicht mit seiner bordellähnlichen Ausrichtung. Vergangenen Mittwoch machte in dem eher beschaulichen Biebricher Stadtteil Gibb der Palmenhaus Club auf.
Weihergasse 13 lautet die Adresse des Etablissements, das kurz nach der Eröffnung Besuch von Ordnungsamt und Polizei bekam. Die Beamten machten der Betreiberin und den vier Prostituierten klar: Laut Sperrgebietsverordnung sei ein bordellähnlicher Betrieb in einer reinen Wohngegend wie der Gibb nicht zulässig. Außenwerbung ist ebenfalls untersagt, wie auch innen ein “Anbahnungsraum", wie das Ordnungsamt den Bereich mit der Bar nennt.
Überarbeitet werden muss ebenfalls der Internet-Auftritt, der gestern Abend jedoch noch die alte Version bot. Dürfen bordellähnliche Betriebe sich laut Gesetz nur in Gewerbegebieten ansiedeln, steht gleichwohl der Palmenhaus Club in der Gibb nicht vor dem Aus. Als ein Puff kann der Laden nicht mehr betrieben werden. Wird das Haus jedoch für Wohnungsprostitution genutzt, ist alles in Ordnung. So wurden der Betreiberin entsprechende Auflagen gemacht: Die Räume sind voneinander abgetrennt und abschließbar. Vorgaben, die die Palmenhaus-Chefin erfüllte, wie die gestrige Kontrolle des Ordnungsamts ergab.
Kommende Woche haben der Hausbesitzer und die Betreiberin zusätzlich einen Termin beim Bauaufsichtsamt, wie Frank Sand, persönlicher Referent der Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz, berichtet. Der Palmenhaus Club hat ein spezielles Konzept: Sein Motto lautet: “Faires Entgelt und maximales Vergnügen", was nichts anderes als Flatrate-Sex und freier Geschlechtsverkehr mit allen Prostituierten heißt. Für 99 Euro kann der Freier beliebig oft die Dienste der, wie im Internet geworben wird, “bis zu 20 Modelle" in Anspruch nehmen. Die Frauen stammen im übrigen aus Rumänien und sind legal in Deutschland.
Wie Frank Sand betont, haben weder Polizei noch Stadt eine Handhabe, gegen den Flatrate-Sex vorzugehen. In Biebrich und speziell in der Gibb verbreitete sich die Nachricht vom neuen Palmenhaus Club wie ein Lauffeuer. Still, heimlich und ohne Genehmigung sei versucht worden, den Laden zu etablieren, was natürlich auch dem rasch intervenierenden Biebricher Ortsvorsteher Wolfgang Gores ein Dorn im Auge war. “Die Gibb ist ein Dorf. Hier passiert so schnell nichts unbemerkt", unterstreicht Gores, der als Polizeibeamter erleichtert über die Art der sozialen Kontrolle ist.
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... 136306.htm
Zum Politikum "Flatratebordelle":
viewtopic.php?t=4869
.
LokalNachrichten: WIESBADEN
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Grauzone Flatrate-Konzept
29.7.2009
Flatrate-Bordell in Wiesbaden geschlossen
Es ist wieder Ruhe eingekehrt in die beschauliche Weihergasse im Wiesbadener Stadtteil Biebrich. Aber es kann sein, dass den Anwohnern nur eine kurze Atempause bleibt, bis das Etablissement, über das sie sich in den vergangenen Wochen so empört haben, seinen Betrieb wiederaufnimmt. „Palmenhaus“ steht über der Tür des weiß gestrichenen, zweigeschossigen Gebäudes. Nach Auskunft der Nachbarn fand es regen Zulauf, als es vor zwei Wochen eröffnet wurde. Die „Flatrate“ lockte zahlreiche Freier an. Aber auch Polizei und Ordnungsamt ließen nicht lange auf sich warten.
Sie störten sich, jedenfalls offiziell, zwar nicht an dem Festpreis. Aber sie bemängelten beispielsweise einen offenkundigen Verstoß gegen die Wiesbadener Sperrgebietsverordnung. Dort steht, dass in Wohngebieten weder Bordelle noch „bordellähnliche Betriebe“ mit Räumen zur „Anbahnung“ betrieben werden dürfen. Die Betreiberin hat das Haus vor ein paar Tagen erst einmal geschlossen, darf aber auf eine Neueröffnung hoffen. Wie Frank Sand, Referent der Wiesbadener Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz (CDU), erläutert, ist „Wohnungsprostitution“ an der Weihergasse im Prinzip nämlich möglich.
Justizministerium hält sich mit Äußerungen zurück
Die Betreiberin müsse zu diesem Zweck zunächst einen Antrag auf eine Baunutzungsänderung stellen. Wenn dieser bewilligt werde, müsse sie das Haus so umbauen, dass die Prostituierten ihre Freier in abschließbaren Räumen treffen könnten. Dies gelte völlig unabhängig von der Praxis der Festpreise. „Zu diesem Thema sage ich gar nichts.“ Eine Vorstellung davon, wie das Geschäft an der Weihergasse bislang ablief, vermittelt der Auftritt im Internet. „Zum All-inclusive-Einführungspreis von 99 Euro kann sich der lüsterne Gast aus einer großen Auswahl von Damen bedienen“, heißt es dort. Und in eindeutiger Sprache geht es weiter: „Wenn Sie zu uns kommen, dann können Sie so viel und so oft r*mmeln, wie Sie wollen, zu zweit, zu dritt oder einfach alle!“
Das Ordnungsamt hat den Inhalt der Homepage nach Sands Worten beanstandet. Bis gestern Abend war sie noch frei zugänglich. Wählt man die angegebene Telefonnummer, meldet sich ein Anrufbeantworter. Die Betreiberin ist nicht zu erreichen. In dem Haus selbst wohnen nach den Worten einer Nachbarin gegenwärtig mehrere Prostituierte. Zur Mitte des Monats sollen hier zwanzig Frauen aus Rumänien, die sich legal in Deutschland aufhalten, beschäftigt gewesen sein. Wem die Zahl als zu hoch gegriffen erscheint, dem wird auf der Weihergasse versichert: „Da waren jede Menge Frauen und Männer drin.“ Nach den Angaben des Ordnungsdezernats gibt es in der Landeshauptstadt mit ihren rund 270.000 Einwohnern ungefähr 50 Etablissements, in denen die Wohnungsprostitution genehmigt ist. Hinzu kommen sechs „Bordelle beziehungsweise bordellähnliche Betriebe“.
Das Eckhaus in Biebrich ist nach den Erkenntnissen des Innenministeriums gegenwärtig eines von sechs Bordellen, die in Hessen mit einem Festpreis um Kunden werben. Drei haben ihren Standort im Raum Offenbach und Hanau. Zwei sind in Mittelhessen aufgefallen. Doch das sei nur eine Momentaufnahme, betont der Sprecher. „Diese Zahl kann sich jeden Tag ändern.“ Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat, wie berichtet, ein scharfes Vorgehen der Behörden gegen die Bordelle angekündigt. Weil die Würde der Frauen verletzt sei, könne es sich um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit handeln, hieß es in Stuttgart. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Justiz-, Innen- und Sozialministerium soll nun klären, auf welche Weise man den Betreibern der Häuser das Handwerk legen könne.
In Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen fanden außerdem großangelegte Razzien statt, die in einigen Fällen zu Schließungen und zu Festnahmen führten. Hingegen halten sich die Minister der hessischen Landesregierung gegenwärtig noch vollständig bedeckt.
Im Justizministerium wurde darauf verwiesen, dass sich Jörg-Uwe Hahn (FDP) gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) auf einer Reise durch Mittelhessen befinde. Im Übrigen sei das Justizressort „nicht primär zuständig“. Die „Kernkompetenz“ für das Thema liege beim Innenministerium. Dessen Sprecher erklärte, dass die Bordelle in erster Linie eine Angelegenheit der kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei seien. Eine rechtliche Handhabe gegen die „Flatrates“ habe auch die Arbeitsgruppe in Stuttgart bislang noch nicht. „Wir warten jetzt erst einmal ab, was in Baden-Württemberg herauskommt. Sollte es dort eine Handhabe geben, werden wir uns die natürlich genau ansehen.“
http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F ... ss_aktuell
Flatrate-Bordell in Wiesbaden geschlossen
Es ist wieder Ruhe eingekehrt in die beschauliche Weihergasse im Wiesbadener Stadtteil Biebrich. Aber es kann sein, dass den Anwohnern nur eine kurze Atempause bleibt, bis das Etablissement, über das sie sich in den vergangenen Wochen so empört haben, seinen Betrieb wiederaufnimmt. „Palmenhaus“ steht über der Tür des weiß gestrichenen, zweigeschossigen Gebäudes. Nach Auskunft der Nachbarn fand es regen Zulauf, als es vor zwei Wochen eröffnet wurde. Die „Flatrate“ lockte zahlreiche Freier an. Aber auch Polizei und Ordnungsamt ließen nicht lange auf sich warten.
Sie störten sich, jedenfalls offiziell, zwar nicht an dem Festpreis. Aber sie bemängelten beispielsweise einen offenkundigen Verstoß gegen die Wiesbadener Sperrgebietsverordnung. Dort steht, dass in Wohngebieten weder Bordelle noch „bordellähnliche Betriebe“ mit Räumen zur „Anbahnung“ betrieben werden dürfen. Die Betreiberin hat das Haus vor ein paar Tagen erst einmal geschlossen, darf aber auf eine Neueröffnung hoffen. Wie Frank Sand, Referent der Wiesbadener Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz (CDU), erläutert, ist „Wohnungsprostitution“ an der Weihergasse im Prinzip nämlich möglich.
Justizministerium hält sich mit Äußerungen zurück
Die Betreiberin müsse zu diesem Zweck zunächst einen Antrag auf eine Baunutzungsänderung stellen. Wenn dieser bewilligt werde, müsse sie das Haus so umbauen, dass die Prostituierten ihre Freier in abschließbaren Räumen treffen könnten. Dies gelte völlig unabhängig von der Praxis der Festpreise. „Zu diesem Thema sage ich gar nichts.“ Eine Vorstellung davon, wie das Geschäft an der Weihergasse bislang ablief, vermittelt der Auftritt im Internet. „Zum All-inclusive-Einführungspreis von 99 Euro kann sich der lüsterne Gast aus einer großen Auswahl von Damen bedienen“, heißt es dort. Und in eindeutiger Sprache geht es weiter: „Wenn Sie zu uns kommen, dann können Sie so viel und so oft r*mmeln, wie Sie wollen, zu zweit, zu dritt oder einfach alle!“
Das Ordnungsamt hat den Inhalt der Homepage nach Sands Worten beanstandet. Bis gestern Abend war sie noch frei zugänglich. Wählt man die angegebene Telefonnummer, meldet sich ein Anrufbeantworter. Die Betreiberin ist nicht zu erreichen. In dem Haus selbst wohnen nach den Worten einer Nachbarin gegenwärtig mehrere Prostituierte. Zur Mitte des Monats sollen hier zwanzig Frauen aus Rumänien, die sich legal in Deutschland aufhalten, beschäftigt gewesen sein. Wem die Zahl als zu hoch gegriffen erscheint, dem wird auf der Weihergasse versichert: „Da waren jede Menge Frauen und Männer drin.“ Nach den Angaben des Ordnungsdezernats gibt es in der Landeshauptstadt mit ihren rund 270.000 Einwohnern ungefähr 50 Etablissements, in denen die Wohnungsprostitution genehmigt ist. Hinzu kommen sechs „Bordelle beziehungsweise bordellähnliche Betriebe“.
Das Eckhaus in Biebrich ist nach den Erkenntnissen des Innenministeriums gegenwärtig eines von sechs Bordellen, die in Hessen mit einem Festpreis um Kunden werben. Drei haben ihren Standort im Raum Offenbach und Hanau. Zwei sind in Mittelhessen aufgefallen. Doch das sei nur eine Momentaufnahme, betont der Sprecher. „Diese Zahl kann sich jeden Tag ändern.“ Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat, wie berichtet, ein scharfes Vorgehen der Behörden gegen die Bordelle angekündigt. Weil die Würde der Frauen verletzt sei, könne es sich um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit handeln, hieß es in Stuttgart. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Justiz-, Innen- und Sozialministerium soll nun klären, auf welche Weise man den Betreibern der Häuser das Handwerk legen könne.
In Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen fanden außerdem großangelegte Razzien statt, die in einigen Fällen zu Schließungen und zu Festnahmen führten. Hingegen halten sich die Minister der hessischen Landesregierung gegenwärtig noch vollständig bedeckt.
Im Justizministerium wurde darauf verwiesen, dass sich Jörg-Uwe Hahn (FDP) gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) auf einer Reise durch Mittelhessen befinde. Im Übrigen sei das Justizressort „nicht primär zuständig“. Die „Kernkompetenz“ für das Thema liege beim Innenministerium. Dessen Sprecher erklärte, dass die Bordelle in erster Linie eine Angelegenheit der kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei seien. Eine rechtliche Handhabe gegen die „Flatrates“ habe auch die Arbeitsgruppe in Stuttgart bislang noch nicht. „Wir warten jetzt erst einmal ab, was in Baden-Württemberg herauskommt. Sollte es dort eine Handhabe geben, werden wir uns die natürlich genau ansehen.“
http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F ... ss_aktuell
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Interessant
Behörden hat geschrieben:Prostituierten ihre Freier in abschließbaren Räumen treffen.
Das ist gefährlich, wenn der Prostituand (= Prostitutionskunde) den Schlüssel in seine Macht bekommen kann und dann die Mitmieterinnen im Gefahrenfall nicht mehr rechtzeitig helfen können.
Fallbeispiel:
viewtopic.php?p=62229#62229
Sicherheitstipps:
www.sexworker.at/sicherheit
Sexdienstleistungs Versorgungsquote Wiesbaden:
1 Sexarbeit-Betriebsstätte auf 4.821 Einwohner.
Würde bedeuten:
1 Puff je 5.000 Bürger hat sich bewährt in der Kurstadt.
Demgegenüber gehen die Sexarbeit diskriminierenden flächendeckenden Sperrgebietsverordungen von Grenzwerten aus wie 35.000 oder gar 50.000. Sind also bis zum Faktor 10 engstirniger.
Niederlassungsfreiheit vs. Sperrgebietsverordnungen:
http://sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270
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Re: LokalNachrichten: WIESBADEN
AMTSGERICHT WIESBADEN
Unzufrieden mit Leistung: Mann überfällt Prostituierte und beraubt sie
Weil er mit den angebotenen Leistungen nicht zufrieden war, hat ein Mann eine Wiesbadener Prostituierte in ihrem Wohnhaus überfallen und ausgeraubt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
Von Nils Lünser
Autor von Merkurist.de
veröffentlicht am 20.02.2020 16:50
Dieser Artikel basiert auf dem Snip:
"Zu teure Dienste" - Mann überfällt und verprügelt Prostituierte
Als einen der größten Fehler seines Lebens, bezeichnete ein 35-Jähriger vor dem Wiesbadener Amtsgericht, was sich im Dezember 2018 in Wiesbaden zugetragen hatte. Mit einer Sturmhaube über dem Gesicht wartete er im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der Wiesbadener Innenstadt. Sein Ziel: Eine 33-jährige Prostituierte, bei der er zuvor schon einmal Kunde gewesen war.
Falsche Leistungen
Jedoch wollte er dieses Mal keineswegs ihre Dienste in Anspruch nehmen, sondern das Geld der Frau. Genau 120 Euro, so viel hatte er einige Wochen zuvor der Prostituierten, die er über eine Anzeige im Internet kennengelernt hatte, gezahlt. Doch diese Dienste waren wohl nicht das, was sich der Freier erhofft hatte. Zunächst hatte er per Telefon immer wieder versucht, ein Treffen mit ihr auszumachen, um sein Geld zurückzuerhalten. Doch die Frau habe ihn nur ausgelacht und aufgelegt.
Das Opfer stellte die Situation vor Gericht etwas anders dar — der Mann habe versucht, mit ihr eine dauerhafte Affäre anzufangen. Da sie solche Kunden bereits kannte, habe sie die Annäherungsversuche jedoch nicht ernst genommen. Der unzufriedene Freier habe sich durch die Zurückweisungen jedoch so stark gekränkt gefühlt, dass er beschloss, sich das Geld mit Gewalt wiederzuholen. Als die Frau von einer Shoppingtour zurückkam und die Haustür aufschloss, sprang er sie mit den Worten „Mein Geld, mein Geld“ von der Treppe aus an und versuchte, ihr die Handtasche von der Schulter zu reißen. Als sich die Frau wehrte, schubste er sie gegen die Briefkästen, schnappte sich die Handtasche und floh. Sie blieb mit einem großen Schrecken und geschwollenen Knien liegen.
Große Reue nach Tat
„Ich bin kein Mensch, der sowas tut.“ - Angeklagter
Da der Freier den Kontakt über ein Telefon seiner Arbeitsstelle aufgenommen hatte, war es für die Polizisten leicht, ihn zwei Tage nach der Tat aufzufinden. Laut dem ermittelnden Polizisten sei er gleich geständig gewesen und zeigte sofort, wie leid ihm das Geschehene tat. Welchen Fehler er da begangen hatte, merkte er schon kurz darauf, als er wegen des Vorfalls seine Arbeit verloren hatte. Für den Marokkaner ein harter Einschnitt, denn mit dem verdienten Geld wollte er seine Familie aus der Heimat nach Deutschland holen. „Seit ich in Deutschland bin, arbeite ich wie ein Roboter“, beschrieb er sein Leben vor dem Gericht. Er sei zuvor nie kriminell gewesen und wolle auch weiterhin nach den Gesetzen in Deutschland leben. Immer wieder entschuldigte er sich vor der Richterin und seinem Opfer für seine Tat. „Ich bin kein Mensch, der sowas tut.“
Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann aus seinem Fehler gelernt hatte und so eine Tat nicht wiederholen würde. Mit einem Jahr auf Bewährung erhielt der Angeklagte die Minimalstrafe. Außerdem willigte er ein, seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu zahlen. (js)
https://merkurist.de/wiesbaden/amtsgeri ... bt-sie_4EH
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21.02.2020 - 02:56 2 min
Bewährungsstrafe für Überfall auf Prostituierte in Wiesbaden
Eine einjährige Bewährungsstrafe verhängt das Gericht wegen Raub und Körperverletzung. Der geständige Angreifer muss dem Opfer zudem 2000 Euro zahlen.
Wolfgang Degen: Lokalredakteur Wiesbaden
Von Wolfgang Degen
Lokalredakteur Wiesbaden
WIESBADEN - „Ich habe noch nie ein Problem in meinem Leben gehabt“, beteuert der Mann auf der Anklagebank. Er fühle sich schlecht und bereue, was er getan habe. Wortreich entschuldigt sich der Marokkaner am Donnerstag vor dem Schöffengericht dafür, dass er am Nachmittag des 14. Dezember 2018 im Flur eines Wiesbadener Mehrfamilienhauses eine junge Prostituierte überfallen hatte. Raub und Körperverletzung ahndet das Gericht später mit einer einjährigen Bewährungsstrafe. Zudem gibt es die Auflage, dem Opfer 2000 Euro zu zahlen.
Frau wurde bei Gerangel um die Handtasche verletzt
Maskiert mit einer Sturmhaube und einem Schal hatte der Räuber, der in Frankfurt wohnt, der Frau im Haus aufgelauert und sich dann von der Treppe herab auf sie gestürzt, kaum dass das völlig überrumpelte Opfer die Tür hinter sich geschlossen hatte. „Mein Geld! Mein Geld!“, forderte der Angreifer. Es kam zum Gerangel um die Handtasche, die Frau wurde verletzt. Der Räuber konnte die Tasche entreißen und flüchten. Erbeutet hatte er rund 250 Euro und persönliche Dokumente. Das Opfer wusste aber, nach wem zu suchen war – nach einem Freier, den sie in ihrem Handy unter „idiot“ gespeichert hatte. Klein geschrieben, weil der Kunde zwar stämmig, aber eben von der Statur her klein ist. So etwas nennt man eine Eselsbrücke. Und dass es der „idiot“ war, wusste die Frau, im Gerangel hatte sie dem Angreifer die Sturmhaube wegziehen können. Die Firmen-Telefonnummer, unter der der als „idiot“ geführte Kunde die sexuelle Dienstleitung gebucht hatte, führte fix zum Täter.
Nicht einverstanden mit Festnahme am Arbeitsplatz
Dass die Polizisten ihn am Arbeitsplatz abholten, findet der Täter auch heute noch als Zumutung: „Damit war ich nicht einverstanden.“ Denn ihm sei in der Folge gekündigt worden. Die Polizisten hätten ihm doch einen Brief schicken können, dann wäre er zu ihnen gekommen.
Den Raubüberfall gesteht er, bei der Polizei wie auch im Prozess. Immer mit dem Zusatz: „Normalerweise mache ich das nicht.“ Das Motiv bleibt nebulös. Er sagt, die sexuelle Leistung habe nicht der Bezahlung von 120 Euro entsprochen. Als er später telefonisch die „Schlechtleistung“ reklamiert und sein Geld zurückverlangt habe, sei er ausgelacht worden. Das habe ihn in seinem Stolz verletzt. Er sei sauer gewesen. Sauer, das ja, aber deswegen, weil der Kunde Geschäftliches mit Privatem verwechselt habe und eine Affäre habe beginnen wollen, wie die Frau meint. Was sie abgelehnt habe. Er soll mit Geld gelockt haben. „Ich gebe dir 20 000, wenn du mit mir gehst“. Sie zieht ihren Freund vor, und der verurteilte Räuber kündigt vor Gericht an, dass er nun seine in Marokko lebende Frau und die beiden Kinder nach Deutschland holen wolle.
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokal ... n_21273803
Unzufrieden mit Leistung: Mann überfällt Prostituierte und beraubt sie
Weil er mit den angebotenen Leistungen nicht zufrieden war, hat ein Mann eine Wiesbadener Prostituierte in ihrem Wohnhaus überfallen und ausgeraubt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
Von Nils Lünser
Autor von Merkurist.de
veröffentlicht am 20.02.2020 16:50
Dieser Artikel basiert auf dem Snip:
"Zu teure Dienste" - Mann überfällt und verprügelt Prostituierte
Als einen der größten Fehler seines Lebens, bezeichnete ein 35-Jähriger vor dem Wiesbadener Amtsgericht, was sich im Dezember 2018 in Wiesbaden zugetragen hatte. Mit einer Sturmhaube über dem Gesicht wartete er im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der Wiesbadener Innenstadt. Sein Ziel: Eine 33-jährige Prostituierte, bei der er zuvor schon einmal Kunde gewesen war.
Falsche Leistungen
Jedoch wollte er dieses Mal keineswegs ihre Dienste in Anspruch nehmen, sondern das Geld der Frau. Genau 120 Euro, so viel hatte er einige Wochen zuvor der Prostituierten, die er über eine Anzeige im Internet kennengelernt hatte, gezahlt. Doch diese Dienste waren wohl nicht das, was sich der Freier erhofft hatte. Zunächst hatte er per Telefon immer wieder versucht, ein Treffen mit ihr auszumachen, um sein Geld zurückzuerhalten. Doch die Frau habe ihn nur ausgelacht und aufgelegt.
Das Opfer stellte die Situation vor Gericht etwas anders dar — der Mann habe versucht, mit ihr eine dauerhafte Affäre anzufangen. Da sie solche Kunden bereits kannte, habe sie die Annäherungsversuche jedoch nicht ernst genommen. Der unzufriedene Freier habe sich durch die Zurückweisungen jedoch so stark gekränkt gefühlt, dass er beschloss, sich das Geld mit Gewalt wiederzuholen. Als die Frau von einer Shoppingtour zurückkam und die Haustür aufschloss, sprang er sie mit den Worten „Mein Geld, mein Geld“ von der Treppe aus an und versuchte, ihr die Handtasche von der Schulter zu reißen. Als sich die Frau wehrte, schubste er sie gegen die Briefkästen, schnappte sich die Handtasche und floh. Sie blieb mit einem großen Schrecken und geschwollenen Knien liegen.
Große Reue nach Tat
„Ich bin kein Mensch, der sowas tut.“ - Angeklagter
Da der Freier den Kontakt über ein Telefon seiner Arbeitsstelle aufgenommen hatte, war es für die Polizisten leicht, ihn zwei Tage nach der Tat aufzufinden. Laut dem ermittelnden Polizisten sei er gleich geständig gewesen und zeigte sofort, wie leid ihm das Geschehene tat. Welchen Fehler er da begangen hatte, merkte er schon kurz darauf, als er wegen des Vorfalls seine Arbeit verloren hatte. Für den Marokkaner ein harter Einschnitt, denn mit dem verdienten Geld wollte er seine Familie aus der Heimat nach Deutschland holen. „Seit ich in Deutschland bin, arbeite ich wie ein Roboter“, beschrieb er sein Leben vor dem Gericht. Er sei zuvor nie kriminell gewesen und wolle auch weiterhin nach den Gesetzen in Deutschland leben. Immer wieder entschuldigte er sich vor der Richterin und seinem Opfer für seine Tat. „Ich bin kein Mensch, der sowas tut.“
Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann aus seinem Fehler gelernt hatte und so eine Tat nicht wiederholen würde. Mit einem Jahr auf Bewährung erhielt der Angeklagte die Minimalstrafe. Außerdem willigte er ein, seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu zahlen. (js)
https://merkurist.de/wiesbaden/amtsgeri ... bt-sie_4EH
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21.02.2020 - 02:56 2 min
Bewährungsstrafe für Überfall auf Prostituierte in Wiesbaden
Eine einjährige Bewährungsstrafe verhängt das Gericht wegen Raub und Körperverletzung. Der geständige Angreifer muss dem Opfer zudem 2000 Euro zahlen.
Wolfgang Degen: Lokalredakteur Wiesbaden
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Lokalredakteur Wiesbaden
WIESBADEN - „Ich habe noch nie ein Problem in meinem Leben gehabt“, beteuert der Mann auf der Anklagebank. Er fühle sich schlecht und bereue, was er getan habe. Wortreich entschuldigt sich der Marokkaner am Donnerstag vor dem Schöffengericht dafür, dass er am Nachmittag des 14. Dezember 2018 im Flur eines Wiesbadener Mehrfamilienhauses eine junge Prostituierte überfallen hatte. Raub und Körperverletzung ahndet das Gericht später mit einer einjährigen Bewährungsstrafe. Zudem gibt es die Auflage, dem Opfer 2000 Euro zu zahlen.
Frau wurde bei Gerangel um die Handtasche verletzt
Maskiert mit einer Sturmhaube und einem Schal hatte der Räuber, der in Frankfurt wohnt, der Frau im Haus aufgelauert und sich dann von der Treppe herab auf sie gestürzt, kaum dass das völlig überrumpelte Opfer die Tür hinter sich geschlossen hatte. „Mein Geld! Mein Geld!“, forderte der Angreifer. Es kam zum Gerangel um die Handtasche, die Frau wurde verletzt. Der Räuber konnte die Tasche entreißen und flüchten. Erbeutet hatte er rund 250 Euro und persönliche Dokumente. Das Opfer wusste aber, nach wem zu suchen war – nach einem Freier, den sie in ihrem Handy unter „idiot“ gespeichert hatte. Klein geschrieben, weil der Kunde zwar stämmig, aber eben von der Statur her klein ist. So etwas nennt man eine Eselsbrücke. Und dass es der „idiot“ war, wusste die Frau, im Gerangel hatte sie dem Angreifer die Sturmhaube wegziehen können. Die Firmen-Telefonnummer, unter der der als „idiot“ geführte Kunde die sexuelle Dienstleitung gebucht hatte, führte fix zum Täter.
Nicht einverstanden mit Festnahme am Arbeitsplatz
Dass die Polizisten ihn am Arbeitsplatz abholten, findet der Täter auch heute noch als Zumutung: „Damit war ich nicht einverstanden.“ Denn ihm sei in der Folge gekündigt worden. Die Polizisten hätten ihm doch einen Brief schicken können, dann wäre er zu ihnen gekommen.
Den Raubüberfall gesteht er, bei der Polizei wie auch im Prozess. Immer mit dem Zusatz: „Normalerweise mache ich das nicht.“ Das Motiv bleibt nebulös. Er sagt, die sexuelle Leistung habe nicht der Bezahlung von 120 Euro entsprochen. Als er später telefonisch die „Schlechtleistung“ reklamiert und sein Geld zurückverlangt habe, sei er ausgelacht worden. Das habe ihn in seinem Stolz verletzt. Er sei sauer gewesen. Sauer, das ja, aber deswegen, weil der Kunde Geschäftliches mit Privatem verwechselt habe und eine Affäre habe beginnen wollen, wie die Frau meint. Was sie abgelehnt habe. Er soll mit Geld gelockt haben. „Ich gebe dir 20 000, wenn du mit mir gehst“. Sie zieht ihren Freund vor, und der verurteilte Räuber kündigt vor Gericht an, dass er nun seine in Marokko lebende Frau und die beiden Kinder nach Deutschland holen wolle.
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokal ... n_21273803